Newsletter-Ausgabe #576: Juli 2011

Themen: Olympia-Domains – IOC fordert Sonderrechte | nTLDs – ICANN wehrt sich gegen US-Druck | TLDs – Neues von .no, .pr und .next | Neue Domains – Umdenken ist notwendig! | UDRP-Studie – „fair use“ in WIPO-Entscheidungen | sadara.com – US$ 71.000,- für Phantasiewort | nTLDs – 2 .nxt-Konferenz in San Francisco

Olympia-Domains – IOC fordert Sonderrechte

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) drängt bei der Internet-Verwaltung ICANN auf Sonderrechte: neue generische Top Level Domains mit olympischem Bezug sollen bereits im Bewerberhandbuch von der Registrierung ausgenommen sein.

Ja zu neuen Top Level Domains, aber nur mit besonderem Schutz für das IOC sowie das Rote Kreuz: mit dieser öffentlich kaum diskutierten Auflage verabschiedete ICANN im Juni 2011 die vorläufige Endfassung des Bewerberhandbuchs. Zumindest während der ersten Bewerbungsphase sollten damit Domains wie .redcross oder .olympic verhindert und so der Regierungsbeirat Governmental Advisory Committe besänftigt werden. Doch wer den kleinen Finger gereicht bekommt, will häufig gleich die Hand: in einem jetzt veröffentlichten Schreiben an ICANN-Vize Kurt Pritz fordert die US-Kanzlei Silverberg, Goldman & Bikhoff eine Ausweitung dieses Schutzes. Als zu schützend konkret benannt werden die beiden Worte „olympic“ und „olympiad“ in den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Koreanisch und Russisch, wobei sich der Schutz der letzten fünf auch auf die internationalisierte Variante beziehen soll. Doch damit nicht genug: auch zum Verwechseln ähnliche Begriffe wie „olympics“ sollen gebannt werden.

Öffentlich ist bisher nicht bekannt, dass sich eine Initiative um die Zuteilung der Domain .olympic bewirbt, und angesichts des in vielen Ländern bestehenden gesetzlichen Schutzes der olympischen Zeichens – in Deutschland gilt beispielsweise das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ (OlympSchG) vom 31. März 2004 – dürfte eine Bewerbung auch unwahrscheinlich sein. Bleibt allerdings noch die Ebene der Second Level Domain, weshalb das IOC noch eins draufsetzt: die Begriffe „olympic“ und „olympiad“ sollen auch als Second Level Domain von der Registrierung ausgenommen sein, es sei denn, der Registry-Betreiber habe sich zuvor mit dem IOC geeinigt. Damit würden die olympischen Begriffe faktisch den selben Schutz wie ausgewählte Begriffe der DNS-Infrastruktur wie „nic“ oder „whois“ und Landesnamen genießen; vor allem jedoch: damit wäre die Tür für eine schwarze Liste zu sperrender Begriffe weit aufgestoßen – ein Schritt, den nicht einmal das GAC gefordert hat, und der im Hinblick auf die Verantwortlichkeit von ICANN und/oder eine Registry bei Rechtsverletzungen durch Domain-Namen erhebliche Risiken aufwerfen würde.

Wie ICANN mit dieser Forderung umgeht, bleibt abzuwarten; eine öffentliche Reaktion gibt es bisher nicht. Wie ernst es das IOC mit seinen Forderungen jedoch meint, verrät ein Blick in die „IOC Social Media, Blogging and Internet Guidelines“, die anlässlich der Olympischen Spiele 2012 in London vor wenigen Tagen veröffentlicht wurden und insbesondere das Verhalten der Athleten regeln sollen. Darin sind Domain-Namen ausdrücklich erwähnt und eine Registrierung unter Verwendung von „olympic“, „olympics“ oder ähnlicher Begriffe nur in Ausnahmefällen und auch nur während der Dauer der Olympischen Spiele zugelassen. Nicht einmal die risikofreudigsten Grabber sollten sich also an Olympia-Domains versuchen; kostspielige Abmahnungen dürften auf dem Fuss folgen.

Das Schreiben des IOC an ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/453

Die „IOC Social Media, Blogging and Internet Guidelines“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/454

Das Olympiaschutzgesetz finden Sie im Volltext unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/olympschg/index.html

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

nTLDs – ICANN wehrt sich gegen US-Druck

Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich der Forderung des US-Wirtschaftsministeriums widersetzt, über den IANA-Vertrag ein Veto-Recht zu Gunsten nationaler Regierungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu implementieren. Ein Ende des politischen Drucks ist jedoch nicht in Sicht.

Gut vier Wochen ist es her, dass ICANN mit der Verabschiedung der vorläufigen Endfassung des Bewerberhandbuchs die Richtlinien für das nTLD-Programm festzurren wollte. Wie vorläufig die Verabschiedung war, deutete sich wenige Tage zuvor an, als in einer Entwurfsfassung des zum 1. Oktober 2011 zu verlängernden IANA-Vertrages zwischen ICANN und der dem US-Wirtschaftsministerium untergeordneten National Telecommunications and Information Administration (NTIA) eine Klausel zu finden war, in der die Delegierung einer neuen Endung an einen Verwalter nur mit Zustimmung aller maßgeblichen Interessengruppen innerhalb ICANNs erfolgen dürfe. Über die Hintertür des IANA-Vertrag wäre so ein Veto-Recht geschaffen worden, das dem Regierungsbeirat Governmental Advisory Committe und damit den nationalen Regierungen ausreichenden Einfluss sichert. Für ICANN wiederum ist der IANA-Vertrag elementar, da er eine ganze Reihe technischer Aktivitäten in Bezug auf das Domain Name System regelt, so zum Beispiel die Wahrnehmung administrativer Aufgaben in Verbindung mit dem Root-Management, die Koordinierung der Zuteilung von Internetressourcen einschließlich IPv4- und IPv6-Adressen sowie die Verwaltung von Codes und IP-Adressen bei verschiedenen Internet-Registries.

Doch kampflos will ICANN diese Forderung nicht hinnehmen. In einem Schreiben von CEO Rod Beckstrom vom 22. Juli 2011 an Fiona M. Alexander von der NTIA kritisiert ICANN, dass eine solche Regelung „inkonsistent“ mit dem Prozess zur Verabschiedung des nTLD-Programms sei. Das Bewerberhandbuch sei nach umfangreicher Beratung mit allen Interessengruppen einschließlich des Regierungsbeirats beschlossen worden; die Forderung nach Zustimmung aller maßgeblichen Interessengruppen schaffe dagegen nun neue und zusätzliche Voraussetzungen. Der IANA-Vertrag dürfe nicht dazu genutzt werden, das gesamte Verfahren auf Anfang zu stellen; dies würde dem „multi-stakeholder model“ von ICANN, das allen Interessengruppen eine Teilhabemöglichkeit gewährt, zuwiderlaufen und habe mit dem funktionellen Fokus des IANA-Vertrags nichts zu tun. Der IANA-Vertrag solle lediglich regeln, dass die Entscheidungen des ICANN-Vorstands technisch umgesetzt werden.

Ob die NTIA von ihrer Forderung abrückt, scheint fraglich. Zuletzt hatte sich unter anderem die EU unter Leitung von Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, sehr verärgert über die Einführung der Porno-Domain .xxx gezeigt und verlauten lassen, dass im Zusammenhang mit den neuen Endungen über das „Modell ICANN“ noch zu sprechen sei; erste Gespräche sollen im September stattfinden. Vom Spannungsfeld zwischen technischer Verwaltung und politischer Einflussnahme bleibt ICANN daher auch in naher Zukunft nicht verschont.

Das Schreiben von ICANN an die NTIA finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/455

Kostenlose und unverbindliche Einträge Ihrer Wunschdomains unter den zahlreichen neuen Domain-Endungen in den Datenbanken von united-domains.de sind möglich unter:

> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDs – Neues von .no, .pr und .next

Der Trend zu Lockerungen bei den Vergabebedingungen hält an: Norwegen plant, die bisherige Höchstgrenze für Registrierungen anzuheben. In Puerto Rico gibt es dagegen Streit um die Registry-Funktion, während andernorts die Zahl der Bewerber um eine nTLD stetig wächst – hier die Kurznews.

Die norwegische Domain-Verwaltung Norid überlegt, die rigiden Registrierungsbedingungen etwas zu lockern. Bisher gilt, dass pro Unternehmen maximal 20 .no-Domains angemeldet werden dürfen. Diese Quote entwickelt sich jedoch immer mehr zum Hindernis, da jede Registrierung für jedes Projekt oder jede Kampagne bedacht werden muss. Dem gegenüber steht die Absicht von Norid, einen möglichst großen Pool an freien und attraktiven Adressen zur Verfügung zu stellen, und ein Horten von Domain-Namen durch Einzelpersonen zu verhindern. Norid hat angekündigt, im Herbst 2011 die Quote zu erhöhen und zugleich andere Regelungen einzuführen, um Missbrauch entgegenzuwirken. An der Bedingung, dass die Registrierung von Domains direkt unterhalb von .no weiterhin ausschließlich für Firmen möglich ist, die eine Niederlassung in Norwegen haben, will man aber festhalten.

Um .pr, die offizielle Länderendung von Puerto Rico, ist ein heftiger Streit entbrannt. Wie aus einer Klageschrift hervorgeht, wirft die University of Puerto Rico dem aktuellen Verwalter Gauss Research Laboratory Inc. vor, im Jahr 2007 in rechtswidriger Weise die Registry-Funktion für .pr übernommen und seither geschätzte US$ 2 Mio. an Einnahmen erzielt zu haben. Dies deckt sich mit den IANA-Einträgen, ausweislich derer die Universität von 1998 bis 2007 als Registry gelistet war, diese Funktion aber irgendwann 2007 verloren hat, ohne dass zuvor jedoch ein förmliches Verfahren über die Redelegation durchgeführt worden war. Zumindest nach Angaben der Universität soll ihr langjähriger Manager Oscar Moreno für das Komplott verantwortlich sein, in dem er Gauss Research Laboratory Inc. gründete, um mit Eintritt in seine Rente auch die Verwaltung von .pr mit in den Ruhestand zu nehmen; dies könnte auch erklären, warum IANA von keiner formellen, sondern lediglich einer strukturellen Änderung in der Verwalterfunktion ausgegangen ist. Das Gerichtsverfahren dauert an, aber schon jetzt ist klar: mit Einführung neuer generischer Domain-Endungen rückt auch das Geschäft mit den ccTLDs stärker ins Visier der Domain Name Industry.

Zum Schluss noch ein Blick in die nTLD-Kugel: kaum hat ICANN die Einführung beschlossen, mehren sich die Markeneintragungen beim US-Patent- und Markenamt. In den vergangenen Wochen gingen unter anderem Anträge für .store, .next, .auto, .tax, .food und .life ein. Besonders vielversprechend dürfte .next sein, steckt dahinter doch Mansour Elseify, Inhaber des Tucows-Reseller DomainsNext.com mit über zehnjähriger Erfahrung. Wirklich sinnvoll dürfte eine Markenanmeldung allerdings nicht sein, da die Behörde regelmäßig die Eintragung mangels Schutzfähigkeit verweigert. Wer mehrere hunderttausend US-Dollar in die Bewerbung steckt, nimmt wohl aber auch ein paar hundert US-Dollar für eine vergebliche Anmeldung in Kauf; sie könnte ja aus Versehen durchrutschen.

Quelle: norid.no, domainincite.com, domainnamewire.com

Neue Domains – Umdenken ist notwendig!

Ab Januar 2012 wird es für drei Monate möglich sein, sich um eine eigene Top Level Domain bei ICANN zu bewerben. Nicht viel Zeit, um sein Denken umzustellen und zu entscheiden, ob man dabei sein wird, und dann noch alle Hebel in Bewegung zu setzen, um rechtzeitig eine ordentliche Bewerbung abzugeben oder für Einsprüche gegen Bewerbungen gewappnet zu sein.

Die Gelegenheit ist wahrhaftig historisch, meint Antony Van Couvering, CEO von Minds+Machins und TLDH, Ltd., in einem Interview. Sechs Jahre dauerte der Prozess, bis ICANN eine neue Runde von Bewerbungen um neue Domain-Endungen freigegeben hat, und jeder darf sich diesmal um eine eigene Endung bewerben. Für Bewerber wird die Zeit plötzlich knapp, denn bis zur Öffnung des Bewerbungsfensters am 12. Januar 2012 ist nicht mehr viel Zeit, und die Bewerbung ist ein komplexer und ernsthafter Vorgang. Van Couvering, der CEO zweier Dienstleister um die neuen Endungen ist, bestätigt in dem Interview, dass sich nun seinen Unternehmungen gegenüber Kennzeichenrechteinhaber, die sich lange gegen die Einführung neuer Top Level Domains wehrten, melden und die Möglichkeiten eigener Domain-Endungen erörtern.

Der Gedanke ist fremd, die damit auftretenden Fragen schwierig zu beantworten. Wie wäre es als Unternehmen, eine eigene Domain-Endung zu besitzen? Ist das notwendig oder sogar konsequent, um das eigene Unternehmen für die Zukunft abzusichern? Alex Tajirian, CEO von DomainMart, sieht in einem Artikel auf circleid.com für die meisten Entscheider einen Entscheidungswiderspruch, der nur durch ein unternehmensinternes Kompetenzteam oder Berater von außen entwirrt werden kann. Diesen sollte die Aufgabe übertragen werden, die Sache zu prüfen und einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Dabei sollten sich Entscheider aber nicht hinters Licht führen lassen, sondern die Gründe, Motive und Voraussetzungen des unterbreiteten Vorschlags überdenken und überprüfen.

Die Zeit für ein solches Prozedere ist knapp. Es sind vielfältige Informationen zu sammeln, nicht nur die Einführung von Domain-Endungen betreffend, sondern auch Unternehmensinterna und die Zukunft des Marktes, auf dem man agieren will. Kommt eine Entscheidung zu Gunsten einer eigenen Domain-Endung, gibt es in den wenigen verbleibenden Monaten noch sehr viel zu tun, bis sich das Bewerbungsfenster am 12. Januar 2012 öffnet und am 12. April 2012 wieder schließt. Jedem Unternehmen/r ist dringend zu raten, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob man sich mit den neuen Domain-Endungen auseinandersetzt oder nicht. Schon aus dieser Überlegung folgt wahrscheinlich der Schritt zu einer dezidierten Untersuchung der Frage, ob eine eigene Endung in Betracht kommt. Diese Überprüfung sollte man nicht auf die lange Bank schieben, sie muss jetzt durchgeführt werden. Sonst wird es zu spät.

Die Überlegungen und Anregungen von Alex Tajirian finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/457

Vertiefende Informationen und persönliche Kontakte zu Dienstleistern im Bereich nTLDs gibt es auf der in München am 26. und 27. September 2011 stattfindenden „Munich Conference On New Top Level Domains“. Informationen dazu und Anmeldung unter:

> http://newdomains.org

Quelle: circleid.com, newdomains.org, eigene Recherche

UDRP-Studie – „fair use“ in WIPO-Entscheidungen

Harvard Law School Fellow David A. Simon legt eine Studie zu WIPO-Entscheidungen nach der UDRP vor, in denen US-amerikanisches „fair use“-Recht zum Tragen kommt. Er schließt aus seinen Erkenntnissen, dass ICANN die UDRP verbessern kann, indem eine Regelung geschaffen wird, die mehr nationale Rechte in Streitbeilegungsentscheidungen zulässt.

In seiner Studie mit dem Titel „An Empirical Analysis Of Fair Use Decisions Under The Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy“ suchte sich Simon aus den rund 19.000 WIPO-Entscheidungen knapp 1.000 heraus, die die UDRP-Regelung § 4(c)(iii) aufgreifen. Diese Norm sieht auch die Beiziehung von nationalen Normen außerhalb der UDRP, wie etwa das „fair use“ des US-Rechts, vor. „Fair use“ ist ein US-amerikanisches Rechtsinstitut, aufgrund dessen Kennzeichenrechte von Dritten genutzt werden dürfen, soweit die Nutzung der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dient. Der Begriff „fair use“ ist dabei aber nicht auf genau dieses Rechtsinstitut beschränkt. Simon untersucht letztlich 148 Entscheidungen, in denen nach seinen dezidierten methodologischen Vorgaben tatsächlich „fair use“ Anwendung fand. Die Auswertung dieser Entscheidungen zeigt ein Gefälle bei der Anwendung von nationalen Rechten im Rahmen von UDRP-Entscheidungen, das sich an der Staatszugehörigkeit des Panel und der Parteien festmachen lässt. So wendeten zunächst US-Panelisten „fair use“ weit öfter an als Panelisten anderer Nationalität. Außerdem fielen die Entscheidungen öfter zugunsten von Gegnern innerhalb der Streitbeilegungsverfahren aus, wenn diese und die Panelisten in den USA beheimatet sind. In Zahlen sieht das wie folgt aus: Gegner im Verfahren mit Sitz in den USA gewannen in 29 (35%) Fällen und verloren in 53 (65%) Fällen. Hatten sie ihren Sitz im Ausland, gewannen sie nur in 11 (17%) Fällen und verloren in 55 (83%) Fällen. Ähnlich zeigte sich das Bild bei der Nationalität des Panel: Panelisten aus USA entschieden bei Anwendung von „fair use“ in 24 (35%) Fällen für und in 44 (65%) Fällen gegen den Antragsgegner. Hatte ein Panelist, der seinen Sitz nicht in USA hat, zu entscheiden, gewann lediglich in 16 (20%) Fällen der Antragsgegner und verlor in 64 (80%) Fällen.

Simon führt zahlreiche Gründe auf, woran diese Verschiebung liegt. Unter anderem liege es daran, dass von US-Panelisten viel mehr Entscheidungen getroffen werden und diese viel eher auf nationales Recht wie das „fair use“ zurückgreifen. Panelisten anderer Nationalitäten messen dem Begriff „Uniform“ (einheitlich) zu viel Gewicht bei, mit der Folge, dass sie sich nicht trauten, auf nationales Recht zurückzugreifen. Simon geht in seinen Überlegungen noch viel weiter ins Detail. Zuletzt sieht er für ICANN drei Handlungsmöglichkeiten, deren erste ganz abzulehnen sei, nämlich jegliche Anwendung anderen Rechts als genau die Regeln der UDRP auszuschließen. Die beiden anderen Möglichkeiten sind: ICANN könnte die Wahl eines Rechts implementieren; die Frage ist dann nur, welches Recht zu wählen wäre: das des Schiedsrichters, das des Antragstellers oder das des Antragsgegners. Und ICANN könnte ausschließlich US-amerikanisches Recht zur Anwendung kommen lassen. Simon favorisiert die Implementierung von Regelungen in die UDRP, denen nach das lokale Recht des Anspruchsgegners zur Anwendung kommt. Zusätzlich müsste geklärt werden, dass der Panelist seinen Sitz im Staat des Anspruchsgegners hat, damit er das lokale Recht auch mit entsprechender Kompetenz zur Anwendung bringen kann. Das entspräche dann der gängigen Praxis bezogen auf US-Fälle: denn in diesen sind zu einem hohen Prozentsatz immer US-Panelisten involviert, die gegebenenfalls auch US-Normen anwenden.

Alles in allem lässt sich in jedem Fall sagen: Panelisten sollten viel öfter auf nationales Recht zurückgreifen, um Fragen der Rechtmäßigkeit der Nutzung zu klären. Das lässt die UDRP in § 4(c) (iii), wo es heißt: „you are making a legitimate noncommercial or fair use of the domain name, without intent for commercial gain to misleadingly divert consumers or to tarnish the trademark or service mark at issue.“, zu.

Die Studie finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/456

Die UDRP findet man unter:
> http://www.icann.org/en/udrp/udrp-policy-24oct99.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: ssrn.com, thedomains.com, wikipedia.org, eigene Recherche

sadara.com – US$ 71.000,- für Phantasiewort

Die vergangene Domain-Handelswoche zeichnete mit sadara.com für US$ 71.000,- (ca. EUR 50.001,-) keine großen Preise. Dafür zeigte die .com-Konkurrenz .co mit women.co für US$ 25.000,- (ca. EUR 17.606,-), dass die wahren Geschäfte woanders betrieben werden.

Unter den Länderendungen setzte sich wieder einmal eine kolumbianische Domain an erste Stelle: women.co generierte runde US$ 25.000,- (ca. EUR 17.606,-), was sicher keinen wirklichen Vergleich zum Wert von women.com darstellt, die Anfang Januar 2004 für einen niedrigen sechsstelligen US$-Betrag den Inhaber wechselte (der Verkäufer hatte seinerzeit US$ 250.000,- angesetzt). Dagegen wirkt der Preis von woman.info, die im Juni 2006 US$ 5.000,- kostete, sehr zurückhaltend. – Die deutsche Endung war mit lediglich drei Domains vertreten, deren mit Abstand teuerste krankenzusatzversicherung.de für EUR 12.001,- war. Die europäische Endung bot ebenfalls drei erwähnenswerte Verkäufe auf, deren teuerste phantom.eu lediglich EUR 4.480,- erzielte.

women.co – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.606,-)
pubs.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.521,-)

krankenzusatzversicherung.de – EUR 12.001,-
rohrleitungsbau.de – EUR 2.650,-
beschwerden24.de – EUR 2.500,-

kingscross.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.335,-)
pronovias.ru – EUR 10.000,-
pof.at – EUR 7.300,-
pof.nl – EUR 7.125,-
nn.co.za – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.282,-)
phantom.eu – EUR 4.480,-
sportsbookreview.eu – EUR 4.000,-
zzz.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.967,-)
voz.es – EUR 3.500,-
seo.im – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.817,-)
lifeinsurancereviews.com.au – US$ 3.508,- (ca. EUR 2.470,-)
160.ca – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.465,-)
po.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.465,-)
förderung.eu (IDN) – EUR 2.380,-
casinoonline.ch – EUR 2.100,-

Die Endung .info stand diesmal alleine für die neueren generischen Endungen mit ori.info für EUR 3.000,-. Die älteren generischen Endungen präsentierten sich mit mini.net zu US$ 20.000,- (ca. EUR 14.085,-), die damit ihren Wert von 2008, als sie EUR 5.200,- erzielte, deutlich steigern konnte.

mini.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.085,-)
iea.net – US$ 16.488,- (ca. EUR 11.612,-)
varta.net – EUR 9.500,-
theglobe.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.042,-)
cme.net – EUR 7.000,-
computerscience.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.225,-)
around.net – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.049,-)
1km.org – US$ 5.016,- (ca. EUR 3.532,-)
goldcoastcasino.net – US$ 4.830,- (ca. EUR 3.401,-)
rationale.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.386,-)
biscotti.org – US$ 3.350,- (ca. EUR 2.359,-)
mechanicalengineering.net – US$ 3.270,- (ca. EUR 2.303,-)
wmm.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.113,-)
campingshop.net – EUR 2.000,-
mountaineering.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 1.972,-)
getstarted.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.823,-)
cloudpay.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.761,-)
whiteeagle.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.620,-)
mountains.net – US$ 2.272,- (ca. EUR 1.600,-)

Schließlich erwies sich einmal mehr .com als die Endung aller Endungen, wobei sie sich mit sadara.com für US$ 71.000,- (ca. EUR 50.001,-) nicht sehr anstrengen musste, um besser als die erwähnte woman.co zu sein. Darüber hinaus waren die .com-Preise nicht aufregend.

sadara.com – US$ 71.000,- (ca. EUR 50.001,-)
nursepractitioner.com – US$ 36.300,- (ca. EUR 25.564,-)
fietsen.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.648,-)
fullcontact.com – US$ 30.800,- (ca. EUR 21.691,-)
footballhelmets.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.085,-)
getahead.com – US$ 18.400,- (ca. EUR 12.958,-)
chaton.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.972,-)
bcr.com – US$ 15.210,- (ca. EUR 10.712,-)
alistgames.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.564,-)
weightmatters.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.564,-)
business1.com – US$ 13.750,- (ca. EUR 9.683,-)
oeb.com – US$ 12.150,- (ca. EUR 8.557,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

nTLDs – 2 .nxt-Konferenz in San Francisco

Im Januar 2012 beginnt die dreimonatige Bewerbungsphase zur Einführung neuer Domain-Endungen. Die Zeit, sich zu informieren und eine Strategie zu entwickeln, drängt. Mit der .nxt-Conference steht im August 2011 kurzfristig die zweite groß angelegte Konferenz zum Thema nTLDs an, bei der man sich informieren kann.

Zum zweiten Mal trifft sich zwischen dem 24. und dem 26. August 2011 die Internet-Industrie, um sich auf die neuen Top Level Domains vorzubereiten und sich über diese und die sich darum entwickelnden Dienstleistungen zu informieren. Egal, ob .berlin, .green, .food oder .gay, voraussichtlich sehr viele der künftigen Bewerber von neuen Domain-Endungen werden sich in San Francisco präsentieren und miteinander sprechen, um festzustellen, welche neuen Endungen ins Internet kommen und wie sie das Internet verändern. Mit diesen neuen Endungen ergeben sich zudem auch neue Möglichkeiten und Märkte, die für Dritte von Interesse sind und so die Konferenz interessant machen. Priorität dürften diesmal Bewerbungsstrategien haben, denn viel Zeit bleibt bis Anfang 2012 nicht mehr.

Die .nxt-Conference findet vom 24. bis 26. August 2011 im San Francisco InterContinental, 888 Howard Street, San Francisco, CA, 94103 (Kalifornien, USA) statt. Die Teilnahmekosten für alle drei Tage der Veranstaltung liegen bei US$ 695,-; es gibt aber auch Tarife für einzelne Tage.

Wer einige Tage länger warten kann, findet mit der „Munich Conference on new Top Level Domains“ Ende September in München eine näher gelegene Konferenz zum Thema.

Weitere Informationen und Anmeldung zur .nxt unter:
> http://dot-nxt.com/sf0811/registration

und auf Twitter unter @dotnxtcon.

Informationen und Anmeldung für „Munich Conference on new Top Level Domains“ unter:
> http://newdomains.org

Quelle: dot-nxt.com, cirleid.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top