Newsletter-Ausgabe #575: Juli 2011

Themen: Websperren – EU will „Löschen statt Sperren“ | IT – Start von De-Mail verzögert sich | TLDs – Neues von .bg, .bw und .xxx | Bananabay – BGH grenzt Adwords von Metatags ab | IDNX – Sedo startet neuen Domain-Preisindex | minus.com – US$ 115.000,- sorgen für Plus | Starnberg – Domain-Lunch der united-domains AG

Websperren – EU will „Löschen statt Sperren“

Für Websperren wird es eng: nach den Plänen der Bundesregierung zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schwenken nun auch die EU und die Bundesländer ab von der Parole „Sperren statt Löschen“. Verbindliche Regelungen stehen aber noch aus.

Im März 2010 hatte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Ziel der Richtlinie war die Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten sowie Strafen auf dem Gebiet der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Im Juli 2010 formierte sich allerdings Widerstand im EU-Parlament, das die Umsetzung des Gebots „Löschen statt Sperren“ forderte. Es sei offensichtlich, dass die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden können und daher kein taugliches Mittel darstellen; demgegenüber gebe es in der EU funktionierende Netzwerke zur Löschung kinderpornographischer Inhalte. Dieser Ansicht schloss sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an.

Ein Jahr später scheint nun auch die EU vom Ansatz „Löschen statt Sperren“ überzeugt. Die Abgeordneten im Justizausschuss stimmten am Dienstag vergangener Woche ohne Gegenstimmen für einen Entwurf, der härtere Strafen und das endgültige Löschen von Kinderpornographie aus dem Internet vorsieht. Alle Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt müssten demnach in den EU-Mitgliedsstaaten komplett gelöscht werden, das blosse Blockieren der Inhalte würde nicht genügen. Wie es in einer Pressemitteilung weiter heißt, sollen die EU-Staaten darüber hinaus mit Drittländern zusammenarbeiten, damit auch Internetseiten, die auf Servern außerhalb der EU liegen, gelöscht werden können. Erst wenn eine solche Zusammenarbeit nicht gelingt, müssten die Inhalte stattdessen blockiert werden. Im September will man über den Entwurf abstimmen. Die Mitgliedsstaaten hätten daraufhin zwei Jahre Zeit, um das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.

Unterdessen geraten Websperren auch im Zusammenhang mit der geplanten Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags zunehmend ins Abseits. Wie heise.de meldet, empfehlen die Chefs der Staatsund Senatskanzleien der Länder, die umstrittene Klausel zur Blockade rechtswidriger Lotterien und Sportwetten aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Allerdings ist die Beschlusslage noch offen.

Quelle: heise.de, europa.eu

IT – Start von De-Mail verzögert sich

Der Start von De-Mail verzögert sich: nach einer Meldung des Magazins WirtschaftsWoche dauert die Zertifizierung von Providern länger als geplant. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine erste Nutzung voraussichtlich Ende 2011 möglich.

Am 3. Mai 2011 ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten (De-Mail-Gesetz) in Kraft getreten. Es soll erstmals eine zuverlässige und vertrauliche Kommunikation per eMail gewährleisten. Bereits in der Standardversion ist eine Nachricht sowohl gegen den Verlust der Vertraulichkeit, gegen Änderungen des Nachrichteninhaltes als auch der so genannten Metadaten wie zum Beispiel Absenderadresse, Versandzeit oder Versandoptionen geschützt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Optionen wie „Zugangsbestätigung“ zu wählen, bei der eine Zugangsbestätigung vom Postfachdienst des Empfängers erzeugt und dem Absender sowie dem Empfänger der ursprünglichen Nachricht zugestellt wird. Praktisch bedeutet das: das Postfach des Nutzers als Empfangsbereich ist so zu werten, als durch das Einlegen einer Nachricht durch einen akkreditierten Diensteanbieter diese Nachricht in der Regel als im Sinne von § 130 BGB zugegangen gilt. In diesem Moment ist grundsätzlich die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung auch zu erwarten.

Die dem Nutzer einer De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesene Adresse muss dabei im Domain-Teil eine Kennzeichnung enthalten. Ob der Diensteanbieter deshalb eine .de-Domain wählt oder sich für eine andere generische oder länderspezifische Endung entscheidet, ist ihm überlassen. Wer nun den Diensteanbieter nach der Domain auswählen will, muss sich vorerst aber gedulden: für die Akkreditierung des Dienstleisters ist die Vorlage von Testdaten von IT-Sicherheitsdienstleistern notwendig, die vorab dafür vom BSI zertifiziert werden müssen; diese Zertifizierung dauert aber an, so dass noch kein Diensteanbieter endgültig akkreditiert werden kann. Wie heise.de meldet, haben mit der Deutschen Telekom, der Deutschen Post, United Internet und Francotyp-Postalia bisher lediglich vier Unternehmen angekündigt, De-Mail anbieten zu wollen; die Bundesregierung hatte nach Angaben der WirtschaftsWoche demgegenüber erwartet, dass sich mehr Unternehmen für das neue De-Mail-Verfahren melden. Aktuell geht man davon aus, dass mit der ersten Akkreditierung gegen Ende des Jahres 2011 zu rechnen ist; vorher wird De-Mail also nicht genutzt werden können.

De-Mail ist übrigens nicht mit dem E-Postbrief der Deutschen Post zu verwechseln. Zwar ist bei letzterem auch eine Authentifizierung erforderlich, die in der Regel über das PostIdentVerfahren erfolgt; den elektronischen E-Postbrief können derzeit jedoch nur Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander nutzen. Ob eine Nutzung auch diensteanbieterübergreifend möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Das De-Mail-Gesetz finden Sie unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/index.html

Quelle: wiwo.de, bsi.bund.de, heise.de

TLDs – Neues von .bg, .bw und .xxx

Bulgarien lässt im Streit um die kyrillische Variante der Länderendung .bg nicht locker: Gespräche mit ICANN sollen dem Bemühen neue Kraft verleihen. In Botswana erwacht dagegen die Länderendung, während .xxx am Startplan schraubt – hier unsere Kurznews.

Der Streit um die internationalisierte Variante des bulgarischen Länderkürzels .bg entwickelt sich zum Politikum: Ivaylo Kalfin, Mitglied des EU-Parlaments, warf der Regierung seines Heimatlandes vor, zu einer Aufnahme eines konstruktiven Dialogs mit ICANN unfähig zu sein. „Der Widerwille der bulgarischen Regierung, Sachargumente vorzubringen, entwickelt sich hinsichtlich der Registrierung kyrillischer Domains zu einem Hindernis sowohl für die EU als auch für das Land selbst“, so Kalfin nach einem Gespräch mit Stephen Crocker, dem frisch gewählten ICANN-Aufsichtsratsvorsitzenden. Hintergrund der Diskussion ist, dass ICANN aufgrund zu großer Ähnlichkeit und einer Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br Bulgariens Bemühungen bisher scheitern ließ. Aktuell veranstaltet Bulgarien eine Umfrage, welches alternative Kürzel in Frage kommt; möglicherweise werden vollständig internationalisierte bulgarische Domains also doch noch möglich.

Im Schatten der Einführung zahlreicher neuer generischer Top Level Domains erwacht auch so manche Länderendung zum Leben. Wie die Botswana Telecommunications Authority (BTA) mitteilt, bereitet man derzeit den Betrieb einer Registry und damit den Betrieb der Top Level Domain .bw vor. Aktuell obliegt die Verwaltung der University of Botswana; Registrierungen werden aber nicht angeboten. Das soll sich in naher Zukunft ändern, wenn eine Registry gefunden ist, zumal man mit der Unterstützung der Wirtschaft rechnen könne. Besonderen Wert will man darauf legen, dass die Domains zu auch in Botswana erschwinglichen Preisen erhältlich sind. Konkrete Starttermine oder Gebühren sind bisher aber nicht bekannt.

ICM Registry Inc., Verwalterin der Porno-Domain .xxx, hat ihren Einführungszeitplan aktualisiert. Noch bis 31. Juli 2011 läuft das „Founders Program“, bei dem sich Mitglieder der Erotik-Branche in einer Art Ausschreibung um ihre Wunsch-Domain bemühen können. Ab dem 7. September 2011 beginnt dann „Sunrise AT“, in der Inhaber eingetragener Marke die entsprechende Domain vorregistrieren können. Zugleich läuft jedoch auch „Sunrise AD“, in der Inhaber von Domains unter anderen Domain-Endungen das .xxx-Pedant bevorzugt registrieren dürfen, als auch die „Sunrise B“, in der jedermann Reservierungen für Domains abgeben kann. Alle drei Phasen enden am 29. Oktober 2011. Vom 08. bis 25. November 2011 läuft dann die Landrush-Phase, bevor am Nikolaustag, dem 6. Dezember 2011, der allgemeine Startschuss fällt. Doch Vorsicht: .xxx bleibt der Sponsored Community, also der Erotik-Branche, vorbehalten; Reservierungen führen lediglich zu geblockten Domains. Im Zweifel gilt jedoch ein weiter Auslegungsbegriff.

Quelle: novinite.com, gazettebw.com, domainincite.com

Bananabay – BGH grenzt Adwords von Metatags ab

Der Bundesgerichtshof hat nun endlich die Entscheidungsgründe im Streit um das als KeyWord genutzte Kennzeichen „bananabay“ vorgelegt (Urteil vom 13.01.2011, Az.: I ZR 125/07). Sehr deutlich unterscheidet das Gericht darin zwischen KeyWords und Metatags. Das Urteil ist Balsam für Google – und für auf Google Werbende.

Die Beklagte bietet Erotikartikel an und gab den für einen Konkurrenten geschützten Begriff „bananabay“ gegenüber Google als Schlüsselwort für eine Anzeige rechts des Suchergebnisses an. Der Kennzeichenrechtsinhaber von „bananabay“ klagte wegen einer Markenrechtsverletzung und erhielt in zweiter Instanz vom OLG Braunschweig Recht (Urteil vom 12.07.2007, Az.: 2 U 24/07). Daraufhin ging die Beklagte in Revision zum Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof legte diese Sache dem EuGH vor, da das Markenrecht harmonisiertes europäisches Recht ist und der EuGH hier die Auslegungshoheit hat. Der EuGH meinte, es komme darauf an, ob der Internetnutzer erkennen könne, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen.

Darauf aufbauend hob der BGH das Berufungsurteil des OLG Braunschweig auf und wies die Klage ab. Der Klägerin steht nach Ansicht des BGH kein Anspruch gegen die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs „bananabay“ als Schlüsselwort für Anzeigen bei Google zu. Der Anspruch der Klägerin richte sich darauf, die Verwendung des Begriffs „bananabay“ durch die Beklagte als Schlüsselwort zum Aufruf ihrer – diesen Begriff jedoch selbst nicht enthaltenden – Anzeige bei Google zu untersagen. Der durchschnittlich informierte Internetnutzer sei aber in der Lage, zwischen Suchergebnis und einer rechts davon gelegenen und als solche gekennzeichneten Anzeige zu unterscheiden. Die Beklagte benutzte ein der Marke der Klägerin identisches Zeichen für identische Waren und Dienstleistungen. Allerdings hat die Beklagte das Zeichen nicht wie eine Marke benutzt und auf eine besondere Herkunft verwiesen, da das Kennzeichen in der geschalteten und als solche für den Internetnutzer gut erkennbaren Anzeige nicht sichtbar war. Mithin fehlte jeder Anhaltspunkt, der für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer den Schluss nahelegen könnte, die Anzeige stamme von der Klägerin, oder zwischen dem Werbenden und der Klägerin bestünden wirtschaftliche Verbindungen. Die Herkunftsfunktion der Marke wurde so durch die Nutzung als KeyWord nicht beeinträchtigt. Das OLG Braunschweig war davon ausgegangen, dass es bei der Feststellung einer kennzeichenmäßigen Benutzung nicht darauf ankommt, ob das in der Suchmaschine gefundene Ergebnis in der Trefferliste oder im Anzeigenteil aufgeführt wird. Nach Ansicht des BGH unterscheiden sich KeyWordWerbung und Metatags für den Internetnutzer grundlegend: Die Schaltung von KeyWord-Werbung sorgt für einen als Anzeige gekennzeichneten, rechts vom Suchergebnis einer Internetsuche gelegenen Eintrag, während Metatags dazu führen, dass ein Angebot des Nutzers in der Suchergebnisliste auftaucht und nicht als Anzeige gekennzeichnet ist. Im Suchergebnis erwartet der Nutzer ein Angebot des Markeninhabers oder eines seiner verbundenen Unternehmen, in den Anzeigen rechts vom Suchergebnis hingegen nicht. Aber auch die Werbefunktion der Marke wurde durch die Nutzung als KeyWord durch die Beklagte nicht verletzt: Der Markeninhaber ist insoweit geschützt, als im Suchergebnis in der Regel sein Produkte auftauchen werde. Dabei entfaltet sich die Werbekraft der Marke, die so durch eine Anzeige rechts des Suchergebnisses nicht hinreichend beeinträchtigt wird. Andere mögliche Anspruchsgrundlagen greifen nach Ansicht des BGH ebenfalls nicht.

Mit dieser gut vertretbaren Entscheidung klärt der BGH einige Punkte in der Rechtsprechung zu Metatags und KeyWord-Advertising. Aufgrund der nachvollziehbaren klaren Einschätzungen des BGH können Google, Google-Nutzer und Internetnutzer entspannter agieren.

Das Urteil des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/451

Das Urteil des OLG Braunschweig findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/452

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

IDNX – Sedo startet neuen Domain-Preisindex

Sedo bietet einen neuen, internationalen Service: den Preisindex für den sekundären Domain-Markt, kurz IDNX. IDNX bezieht ökonomische Faktoren und Entwicklungen bei der Indexierung mit ein und soll eine annähernd genaue Wertschätzung von Domains ermöglichen.

Hinter IDNX steht Dr. Thies Lindenthal, ein Wirtschaftswissenschaftler und Internetunternehmer, der an der Maastricht University studiert und einige Publikationen über Immobilien mitverfasst hat. Die Grundlage für diesen Domain-Preisindex lieferten die Transaktionsdaten der letzten sechs Jahre von Sedo. Der Datenbestand umfasst 200.000 Domain-Verkäufe. Die Indexierung ergibt sich über eine Kombination von Bewertung der Eigenschaften von Domains und dem Vergleich wiederholter Verkäufe derselben Domains. Wie Sedo in einer Pressemitteilung erklärt, gibt es eine Korrelation der Daten mit anderen wirtschaftlichen Indikatoren wie dem NASDAQ 100, was darauf schließen lasse, dass der Wert von Domains auch ökonomisch begründet sei. Dr. Thies Lindenthal erläutert demgemäß: „Käufer und Verkäufer von Domains [treffen] wirtschaftlich motivierte Preisentscheidungen“. Sedo-CEO Tim Schumacher ist sich sicher, dass IDNX für den Domain-Sekundärmarkt zukunftsweisend ist: er führt zu mehr Vertrauen, Stabilität und Professionalität.

Unter idnx.com findet man entsprechende Graphiken, ausgehend vom Januar 2006 bis zum Ende Juni 2011 – die Daten sollen monatlich ergänzt werden. Hier lassen sich der Domain-Preisindex mit den Daten aus NASDAQ 100, Google’s share price und US-amerikanische Revenuen von Online-Werbung miteinander vergleichen. Demnach lassen sich Tendenzen ablesen, wohin die allgemeine Preisentwicklung geht. Doch lässt sich der Wert einer einzelnen Domain nicht ablesen oder ableiten. Hierzu bedarf es letztlich einer großen Datenbank, anhand der man die Preise einzelner – vergleichbarer – Domains in Bezug zum Index zur Zeit des Verkaufs stellt. Eine kleine Hilfestellung liefert da sicher der domain-spiegel.de von domain-recht.de, der allerdings detaillierte Verkaufsdaten nicht darstellt, sondern jeweils nur das Verkaufsjahr einer Domain.

Der neue Sedo-Domain-Preisindex verschafft einen Überblick und in jedem Falle Vertrauen, indem er wirtschaftliche Zusammenhänge des Handels mit Domains zur allgemeinen Ökonomie herstellt. Eine Alternative zum IDNX stellt das wohl etwas ältere Angebot domainsindex.com von DomainsIndex Services LLC, einer Tochter der JPMetrics Companies, Inc. dar. Die Daten des domainsindex .com stützen sich auf rund 280.000 Domain-Verkäufe. Auch hier werden Preis- und Verkaufsentwicklungen graphisch dargestellt, wobei man differenzierte und länderspezifische Graphiken auswählen kann. Die verschiedenen Endungen werden zudem nach ihrer Qualität wie Aktien und Fonds bewertet.

Weitere Informationen unter:
> http://idnx.com

Den domainsindex.com findet man unter:
> http://domainsindex.com

Quelle: sedo.de, domainnamenews.com, thedomains.com, foxbusiness.com, eigene Recherche

minus.com – US$ 115.000,- sorgen für Plus

Die vergangene Domain-Handelswoche liegt klar im Minus: Mit minus.com erzielte die teuerste Domain gerade US$ 115.000,- (ca. EUR 80.986,-). Doch sonst gab es kaum werthaltige Domain-Preise. Allerdings klinkte sich die Mobile-Endung mit emerson.mobi zu US$ 9.500,- (ca. EUR 6.690,-) wieder mal ein.

Unter den Länderendungen profilierte sich .de mit rh.de zu einem Preis von EUR 13.900,- und sechs weiteren braven Domain-Geschäften. Ein schönes Ergebnis zeigte die österreichische Endung mit flo.at für US$ 16.500,- (ca. EUR 11.620,-). Die indische domains.in erzielte nur US$ 15.000,- (ca. EUR 10.563,-).

rh.de – EUR 13.900,-
getreidemühlen.de – EUR 8.925,-
aktienkaufen.de – EUR 4.500,-
aktien-kurse.de – EUR 4.500,-
e-zigarette.de – EUR 3.000,-
issgesund.de – EUR 3.000,-
werkzeugtipps.de – EUR 3.000,-

flo.at – US$ 16.500,- (ca. EUR 11.620,-)
domains.in – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.563,-)
deals.nl – EUR 10.000,-
piecesauto.fr – EUR 10.000,-
girokonto.eu – EUR 9.000,-
how.tv – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.746,-)
rb.tv – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.690,-)
qe.eu – EUR 6.000,-
pof.asia – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.634,-)
travelagency.co.uk – US$ 7.101,- (ca. EUR 5.001,-)
love.li – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.553,-)
jeuxgratuits.eu – EUR 4.000,-
pof.be – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.521,-)
edates.es – EUR 3.500,-

Die neueren generischen Endungen zeigten diesmal mit der beinahe vergessenen Endung .mobi und emerson.mobi zu US$ 9.500,- (ca. EUR 6.690,-) Flagge, während .info ein bisschen werkzeug und moo aufbot.

emerson.mobi – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.690,-)
werkzeug.info – EUR 4.000,-
moo.info – US$ 2.299,- (ca. EUR 1.619,-)

Die älteren generischen Endungen waren ebenfalls eher schwach vertreten. Die .org-Domain gtg.org vermochte sich mit US$ 7.416,- (ca. EUR 5.223,-) an die Spitze zu setzen.

gtg.org – US$ 7.416,- (ca. EUR 5.223,-)
gamebook.net – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.577,-)
keer.org – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.090,-)
lehendakari.net – EUR 3.000,-
kinofilme.net – EUR 2.990,-
wcid.org – US$ 3.650,- (ca. EUR 2.570,-)
investmentoptions.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.245,-)
investmentmarketing.net – US$ 3.070,- (ca. EUR 2.162,-)
smarttechnology.net – US$ 2.520,- (ca. EUR 1.775,-)
cosmetique.net – EUR 1.765,-
crowdfund.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.761,-)
gr8.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.761,-)
unplug.org – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.682,-)
bestofthebest.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.620,-)
kaleidos.net – US$ 2.019,- (ca. EUR 1.422,-)
greenlife.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.408,-)
homebasedjobs.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.408,-)

Mit minus.com zum Preis von US$ 115.000,- (ca. EUR 80.986,-) wies .com wieder die teuerste Domain auf, die sich in der Jahresbestenliste derzeit auf Platz 25 einreiht. Doch war nicht viel mehr zu gewinnen:

minus.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 80.986,-)
minsk.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.211,-)
trippy.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.211,-)
europark.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.690,-)
topdeals.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.169,-)
zovi.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.606,-)
falko.com – US$ 16.050,- (ca. EUR 11.303,-)
puj.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 9.331,-)
myd.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.634,-)

Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche demnach schwach.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Starnberg – Domain-Lunch der united-domains AG

Heute wieder einmal eine Empfehlung in eigener Sache: Die united-domains AG bietet einen weiteren „Starnberger Domain-Lunch“ im Hotel Vier Jahreszeiten in Starnberg an. Gastreferent ist diesmal Rechtsanwalt Peter Müller (muepe.de). Termin ist am 28. Juli 2011.

Die Veranstaltungsreihe, die sich insbesondere an Domain-Inhaber, Domain-Portfolio-Manager in Unternehmen und an Juristen wendet, glänzt mit den Themen „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipperdomains“ und „Internationale Registrierungsstrategien“. Sie wird ergänzt mit einem Gastvortrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Peter Müller, der unter dem Titel „Domain-Namen, Begründung von Rechten – Verletzung von Rechten“ referiert, sowie Informationen zur Einführung der neuen Domain-Endungen. Die Referenten stehen den Teilnehmern während der Veranstaltung, beim Mittagessen und hinterher bei Kaffee und Kuchen zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.

Der aktuelle Starnberger Domain-Lunch findet am 28. Juli 2011 ab 09.00 Uhr im Hotel Vier Jahreszeiten, Münchner Straße 17 in 82319 Starnberg, statt. Die Veranstaltung dauert bis etwa 15.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Kosten betragen EUR 99,- und umfassen Snacks, das umfangreiche Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen.

Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de

Quelle: united-domains.de

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