Newsletter-Ausgabe #572: Juni 2011

Themen: Führungswechsel – Crocker rückt an ICANN-Spitze | nTLDs – EU verärgert über ICANN-Votum | TLDs – News von .xxx, .gent und .jewelers | nTLD-Hilfe – Brandguide von Afilias | Domain-Parking – BGH weist Haftungsklage ab | datacenter.com – Cloud-Double für US$ 352.500,- | Starnberg – Domain-Lunch der united-domains AG

Führungswechsel – Crocker rückt an ICANN-Spitze

Führungswechsel an der Spitze der Internet-Verwaltung ICANN: der 66jährige US-Amerikaner Stephen Crocker, einer der Gründungsväter des Internet, hat den Vorsitz des „Board of Directors“ übernommen. Er löst den aus Neuseeland stammenden Peter Dengate Thrush ab, dessen Amtszeit nach vier Jahren endete.

Logisch, ja fast zwingend scheint Crocker die Wahl des Nachfolgers von Dengate Thrush gewonnen zu haben. Anders als der neuseeländische Jurist hat Crocker aber technische Wurzeln: bereits Ende der sechziger Jahre war er Teil des Teams, das den Internet-Vorläufer Arpanet entwickelt hat. Historischen Ruhm erlangte Crocker am 7. April 1969 als Autor des ersten RFC (request for comment), eine Reihe von inzwischen mehreren tausend technischen und organisatorischen Dokumenten, in welchen die weltweit verbindlichen Standards für das Internet definiert werden, wie etwa für eMail oder das Hypertext Transfer Protocol. Für ICANN ist Crocker seit dem Jahr 2002 tätig, zunächst bis 2010 als Vorsitzender des Security, Stability and Advisory Committee (SSAC), ab 2008 dann als stimmberechtiges Mitglied des 21köpfigen „Board of Directors“, dessen Vizevorsitz er im Jahr 2010 übernahm. Bei seiner Wahl konnte er sich gegen den Ägypter Cherine Chalaby und den Franzosen Sebastien Bachollet durchsetzen. Mit der Leipziger Diplom-Pädagogin Erika Mann, seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments, gehört auch eine Deutsche diesem Gremium an.

Crocker zählt zu den Befürwortern neuer generischer Top Level Domains und stimmte in der entscheidenden Abstimmung mit „Ja“ für deren Einführung. Dabei merkte er an, er sei sich bewusst, die Entscheidung werde von der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und in allen Einzelheiten analysiert; eines Tages werde man auch zurückblicken und vergleichen, ob sich die seinerzeitigen Erwartungen verwirklicht haben. Nach seiner Erfahrung sei es indes falsch, bei so einem Verfahren zu versuchen, alles richtig zu machen und insbesondere Entscheidungen aufzuschieben, bis alles richtig ist. Er wies außerdem darauf hin, dass die Erweiterung des Namensraumes erstmals auch Adressen in kyrillischen, arabischen und chinesischen Zeichen auf Ebene der Top Level Domain erlaube, so dass eine zusätzliche Internationalisierung erfolge.

Gemeinsam mit CEO Rod Beckstrom besetzen damit nach längerer Unterbrechung wieder zwei US-Amerikaner die Spitze der Internet-Verwaltung; letzteres hatte unter anderem der unterlegene Sebastian Bachollet moniert. Ob sich dies in Zeiten, in denen ICANN erneut um mehr Unabhängigkeit von der US-Regierung ringt, als Nachteil erweist, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.

Das erste RFC von Stephen Crocker finden Sie unter:
> http://tools.ietf.org/html/rfc1

Einen Überblick über die Besetzung des „ICANN Board of Directors“ finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/general/board.html

Quelle: icann.org, thedomains.com, circleid.com, wikipedia.org

nTLDs – EU verärgert über ICANN-Votum

Der Weg für die Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains ist frei, doch die Internet-Verwaltung ICANN bleibt im Kreuzfeuer der Kritik: sowohl die USA als auch die EU zeigten offen ihre Unzufriedenheit über das Votum des ICANN-Vorstands. Kippt das nTLD-Programm nun doch noch?

Mit 13 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen – auf den ersten Blick scheinen all die Kritiker an den Plänen zur Erweiterung des Domain Name Systems verstummt zu sein. Doch was ICANN als historischen Wechsel feiert, verärgert Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, zutiefst. Gegenüber dem Online-Magazin ip-watch.org gab ihr Sprecher Jonathan Todd an, dass die Kommissarin enttäuscht sei, dass der ICANN-Vorstand zum wiederholten Mal öffentliche Bedenken der Politik übergangen habe. Noch am Vorabend der Abstimmung hätte die EU unzweifelhaft darauf gedrängt, das Bewerberhandbuch erst dann zu verabschieden, wenn eine Reihe von Problemen ausgeräumt sei; konkret benannt wird die Beteiligung von Domain-Verwaltungen (Registry) an Registraren (cross-ownership) sowie die Notwendigkeit, dass Marken in Gebrauch sein müssen, um Schutz zu genießen. Letzteres zielt darauf ab, dass in einigen Ländern Markenrechte ohne Prüfung verliehen werden und somit Missbrauch Tür und Tor geöffnet sein könnte. Nach der Einführung von .xxx habe ICANN zum zweiten Mal in Folge den Rat nationaler Regierungen ignoriert. Gemeinsam mit den EU-Mitgliedsländern und den internationalen Partnern, an der Spitze den USA, werde man daher nun eine Reaktion prüfen.

Zumindest im Fall der „cross-ownership“ hat die EU die USA an ihrer Seite. Auf Anfordern der National Telecommunications and Information Administration (NTIA), die innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums für ICANN zuständig ist, hat eine Überprüfung durch die Kartellbehörde ergeben, dass Nachteile für die Verbraucher zu erwarten sind. So könnte sich beispielsweise eine Registry exklusiv an einen Registrar binden und dieser dann einseitig die Gebühren für eine Domain-Endung bestimmen. Zum anderen könnte eine Registry den Registrar, an dem sie beteiligt ist, wirtschaftliche Vorteile zukommen lassen; zu denken ist an Nachlässe bei den Gebühren oder Übermittlung von Daten der Registrar-Konkurrenz. Vor allem bei .com, .net und .org seien so Preiserhöhungen zu erwarten. Die Behörde empfiehlt daher, das Verbot der „cross-ownership“ in der Regel beizubehalten. Sollte sich ICANN nicht einsichtig zeigen, könnte die Politik die anstehende Verlängerung des zum 30. September 2011 auslaufenden IANA-Vertrags zum Hebel nehmen, um nachträgliche Änderungen am nTLD-Programm zu erzwingen.

Eine öffentliche Stellungnahme von ICANN gibt es bisher nicht. Stattdessen hat man erstmals ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem Details zur „communication period“ geregelt sind. Diese Phase will ICANN nutzen, um die weltweite öffentliche Aufmerksamkeit auf das nTLD-Programm zu lenken. Dabei will man technische Sprache vermeiden, mit dem Ansatz eines Sportreporters: das Team soll jeder selbst wählen, aber den Sport soll man lieben. Insgesamt teilt sich die „communication period“ in vier Phasen und wird neben gezielter TV-, Radio-, Online- und Printkampagnen auch Road-Shows enthalten. Bis 15. Juli 2011 hat die Öffentlichkeit zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme, konkrete Details sollen im Anschluss bekanntgegeben werden.

Eine unverbindliche und kostenlose Vorbestellung zahlreicher neuer Domain-Endungen ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: ip-watch.org, internetgovernance.org, domainnamewire.com

TLDs – News von .xxx, .gent und .jewelers

Zwei neue Endungen und ein alter Bekannter: während .xxx mit den Startvorbereitungen beginnt, haben mit der Städte-Domain .gent und der Edelstein-Domain .jewelers zwei weitere Bewerber ihren Hut in den ICANN-Ring geworfen – hier die Kurznews.

ICM Registry Inc., Verwalterin der Porno-Domain .xxx, hat den Fahrplan für die Startphase bekanntgegeben. Ab dem 7. September 2011 beginnt eine 30tägige, in Sunrise A und Sunrise B geteilte Sunrise-Phase, in der neben Mitgliedern der „adult industry“ die Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorrechtigt anmelden dürfen. Selbst Inhaber einer Domain unter einer anderen Endung kommen zum Zug, sofern sie Erwachsenen-Inhalte anbieten (Grandfathering). Am 24. Oktober 2011 startet sodann eine 10tägige Landrush-Phase, die jedoch nur Mitgliedern der „adult industry“ offensteht; gehen mehrere Bewerbungen um die selbe Domain ein, setzt sich der Meistbietende in einer Auktion durch. Ab 6. Dezember 2011 steht .xxx der Allgemeinheit nach Maßgabe von „first come, first served“ zur Registrierung offen. Über die Höhe der Sunrise- und Registrierungsgebühren liegen bisher keine verbindlichen Informationen vor.

Nachdem ICANN die Tür für die Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains geöffnet hat, mehren sich die Initiativen, die ihre Bewerbung öffentlich bekanntgeben. In die Riege der Städte-Endungen reiht sich dabei die belgische Stadt Gent ein, die mit .gent vorstellig werden will. Die in der Region Flandern gelegene Stadt hat etwa 250.000 Einwohner und ist damit weltweit wohl die kleinste, die eine eigene Domain-Endung anstrebt. Als „back-end registry software provider“ soll OpenRegistry fungieren, während Combell die Infrastruktur übernimmt. Weitere Details sollen in Kürze folgen.

Wer dachte, dass .dent für die Dental-Community die kurioseste Bewerbung um eine neue Top Level Domain werden könnte, muss ab sofort neu nachdenken: die im US-Bundesstaat Louisiana ansässige GJB Partners LLC hat angekündigt, bei ICANN mit einem Gesuch um die Endung .jewelers vorstellig werden zu wollen. Ein so genannter „soft launch“ anlässlich einer Show der Continental Buying Group (CBG), einer Gruppe von 100 Edelsteinhändlern mit einem Umsatz von US$ 1 Mrd. jährlich, in Las Vegas habe gezeigt, dass eine riesige Nachfrage und ein großes Potential in der Endung stecken. Sie soll vorrangig der CBG als exklusives Werbeinstrument dienen und helfen, Suchmaschinenergebnisse zu optimieren. Warum man sich aber gerade dann für die Plural-Variante entschieden hat und Differenzen zwischen US-amerikanischem und britischem Englisch (wo man wohl die Zeichenkette .jeweller bevorzugt hätte) provoziert, war bisher nicht herauszufinden.

Weitere Informationen zu .gent finden Sie unter:
> http://www.dotgent.com

Weitere Informationen zu .jewelers finden Sie unter:
> http://dotjewelers.com

Quelle: icmregistry.com, domainincite.com, wikipedia.com, sfgate.com

nTLD-Hilfe – Brandguide von Afilias

Domain-Verwalter Afilias (.info, .mobi und andere) legt einen Brandguide vor, der Unternehmen und Marken-Entwickler darüber aufklärt, was die Einführung neuer Domain-Endungen in der nun von ICANN verbindlich geschriebenen Weise bedeutet, welche Chancen und welche Herausforderungen sich ergeben, um die eigenen Domain-Endung zu bekommen. Ein Blick in die Broschüre dürfte Unternehmer nachdenklich stimmen.

Man könnte über die Einführung neuer Domain-Endungen wie .food, .jewelers und .love lachen. Doch liest man als Unternehmer die 14 Seiten starke Broschüre „Envisioning Your .BRAND New World, A Field Guide for Brand Builders“ von Afilias, gerät man doch ins Grübeln. Denn wie Afilias richtig bemerkt, wird es Anfang kommenden Jahres ein kurzes Bewerbungsfenster zur Anmeldung der eigenen Top Level Domain geben; wann es die Chance ein weiteres Mal geben wird, ist unklar, kann aber viele Jahre dauern. Ob die Konkurrenz ihre eigene Endung anstrebt, weiss man nicht, doch bedeutet es gegebenenfalls einen Wettbewerbsnachteil, wenn man selbst keine eigene Domain-Endung hat. Unter Umständen ist es für Unternehmen also sinnvoll, doch eine eigene Endung wie .canon, .hitachi oder .deloitte zu lancieren.

In einem dreieinhalbminütigen Film und der 14-seitigen Broschüre erklärt Afilias mit wenigen Worten, was von einem Bewerber um eine Top Level Domain gefordert wird. Wer sein eigenes Branding als Domain-Endung haben will, wird sinnvollerweise in seinem Unternehmen wichtige Kräfte strukturell zusammenführen müssen, damit die trotz Handbuch (Applicant Guidebook) komplexen Anforderungen für die Bewerbung auch erfolgreich umgesetzt werden können. Aber nicht nur die Anforderungen seitens ICANN sind hoch, sondern auch die, das neue „Top Level Domain Branding“ rechtssicher an die Öffentlichkeit zu tragen. Aus diesem Grunde empfiehlt Afilias, neben dem Leiter der Marketing-Abteilung (CMO), dem Geschäftsführer (CIO) und dem Cheftechniker (CTO) einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt, einen Markenberater, eine Werbeagentur sowie einen Domain-Registry-Technologiepartner zusammenzuführen. Dieses Team hat bis Ende des Jahres Zeit, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Dabei muss man sich im Klaren darüber sein, das ganz erhebliche Kosten auf eine Unternehmung zukommen, die sich die eigene Domain-Endung erschaffen will. Afilias rechnet vor, dass man für das erste Jahr einen Betrag von US$ 500.000,- bereitstellen muss. In der Folge ist mit mindestens US$ 50.000,- an laufenden Kosten zu rechnen. Darüber hinaus stellt Afilias die Vorteile der eigenen Endung kurz dar, die besseres Branding, bessere Kommunikation und höhere Sicherheit mit sich bringen können.

Afilias macht Werbung für sich als Registry für Bewerber um die eigene neue Domain-Endung. Wer jedoch an dieser Stelle abwinkt, nimmt sich selbst jede Chance. Denn die kompakten Informationen, die Afilias liefert, sind für jedes größere Unternehmen interessant. Informiert lassen sich in der Regel bessere Entscheidungen treffen: Es ist sinnvoll, sich die Werbung von Afilias anzuschauen und daraufhin sich vertieft mit der Frage zu beschäftigen, ob eine eigene Endung sinnvoll für das eigene Unternehmen ist oder nicht. Bejahendenfalls stehen einem neben Afilias weitere Technologieunternehmen zur Verfügung, die Registry-Dienste anbieten. Das Internet bewegt sich, die Domain-Industrie bewegt sich mit.

Das kostenlose eBook und einen Einführungsfilm findet man unter:
> http://afilias.info/dotbrand

Quelle: afilias.info, elementc.de

Domain-Parking – BGH weist Haftungsklage ab

Der Bundesgerichtshof hat in einem Ende Mai 2011 veröffentlichten Urteil die Frage der Haftung des Anbieters von Domain-Parking endlich geklärt (Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 155/09): Der Parking-Anbieter haftet erst ab Kenntnis einer rechtsverletzenden Handlung.

Die Klägerin ist der Schreibwarenhersteller Staedler, die Inhaberin einer entsprechenden Marke mit der Priorität 1912 und einer IR-Marke ist. Beklagte ist ein Anbieter von Domain-Parking, bei der zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung rund zwei Millionen Domains geparkt waren. Ein Kunde der Beklagten betrieb Domain-Parking unter dem Domain-Namen staedler.eu, unter der Werbung für Schreibgeräte geschaltet war. Die Klägerin sah dadurch ihre Kennzeichenrechte verletzt und mahnte die Parking-Anbieterin ab. Diese gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die Anwaltskosten der Klägerin zu begleichen. Die Klägerin wandte sich an das Landgericht München, wo sie unterlag. Sie legte Berufung beim OLG München ein, welches die Berufung zurückwies. Schließlich legte sie Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Doch auch in Karlsruhe hatte sie keinen Erfolg: der BGH wies die Revision und damit den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zurück. Zwar lag eine Markenrechtsverletzung vor, doch hatte die Beklagte bis zur Abmahnung davon keine Kenntnis. Sie reagierte sogleich auf die Abmahnung und beseitigte die Rechtsverletzung, weshalb sie nicht haftete. Die Beklagte sei weder Täter noch Teilnehmer, denn sie nutze die Domain nicht dadurch, dass sie Kunden die Möglichkeit eröffne, das Parking-Angebot zu nutzen. Sie selbst biete über den Domain-Namen keine Waren an und verwende ihn nicht für Werbung. Sie wirkte mit dem Domain-Inhaber auch nicht bewusst und gewollt zusammen und bei der Auswahl des Schlüsselworts „staedler“ nicht mit. Eine Haftung ergäbe sich auch nicht wegen fehlender Impressumsangaben, da die Beklagte für diese Angaben auf der über die geparkte Domain staedler.eu zu erreichenden Seite nicht verantwortlich sei. Weiter hafte die Beklagte mangels Kenntnis von der Haupttat auch nicht als Gehilfe, denn das Schlüsselwort wurde automatisch gesetzt, und nicht von einem Mitarbeiter der Beklagten.

Schließlich hafte die Beklagte auch nicht als Störer, da für sie keine Prüfungspflichten bestehen, soweit sie nicht auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen werde (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TDG). Domain-Namen, Schlüsselwörter und elektronische Werbeverweise sind fremde Informationen und keine der Beklagten, die sie zur Nutzung durch Dritte bereithält, weshalb sie für diese nicht verantwortlich ist (§ 8 Abs. 1 TDG): Die Domain stellt der Kunde ein, die Schlüsselwörter werden automatisch gegeben und führen zu automatisch generierter, passender Werbung. Aufgrund der Menge geparkter Domains ist es der Beklagten nicht zumutbar, die Domains und die darunter laufende Werbung auf die Verletzung der Rechte Dritter hin zu untersuchen. Es ist ihr, entgegen der Meinung der Klägerin, auch nicht zumutbar, nicht-generische Domains, für die ein identisches Schlüsselwort generiert wurde, herauszufiltern und diese zu untersuchen. Diese Methode ist ungeeignet, um Kennzeichenrechtsverletzungen aufzudecken, da das Markenrecht dazu zu komplex und der Aufwand unverhältnismäßig groß ist. Zuletzt prüfte der BGH auch die Verantwortlichkeit der Betriebsinhaberin für das Handeln der von ihr Beauftragten (§ 14 Abs. 7, § 15 Abs. 6 MarkenG), kam jedoch zu dem Ergebnis, dass in diesem Fall tatsächlich der Domain-Inhaber Betriebsinhaber und Beauftragter der Werbepartner ist. Die Domain-Inhaber sind selbst geschäftlich tätig, während die Beklagte lediglich die Plattform für die Geschäfte zur Verfügung stellt.

Damit hat der Bundesgerichtshof wieder einmal Sensibilität für die tatsächlichen Gegebenheiten des Internet gezeigt. Die Entscheidung sichert wohl begründet ein Geschäftsmodell, das von hohem Datenaufkommen lebt, aber darüber auch nicht so kontrolliert werden kann, wie das Kennzeichenrechteinhaber gerne sähen. Dafür ist gerade das Markenrecht viel zu komplex und fordert den Fachmann und letztlich die Gerichte.

Sie finden das Urteil des BGH unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/444

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

datacenter.com – Cloud-Double für US$ 352.500,-

Mit den drei Domains datacenter.com für US$ 352.500,- (ca. EUR 244.792,-), billionaire.com zu US$ 215.000,- (ca. EUR 149.306,-) und cars.net für US$ 170.000,- (ca. EUR 118.056,-) zeigte sich die vergangene Domain-Handelswoche sehr agil und lieferte insgesamt ein hohes Niveau.

Dieses Niveau lösten auch die Länderendungen beinahe ein: mit finance.co zum Preis von US$ 45.000,- (ca. EUR 31.250,-) setzte sich wieder einmal die kolumbianische Endung an Position 1, gefolgt von einem deutschen Doppel der zur Zeit in den Medien stark vertretenen Internetwährung Bitcoin: zu je EUR 14.875,- wechselten bitcoin.de und bitcoins.de den Inhaber. Ebenfalls gut wie lange nicht vertreten war die schweizer Endung .ch.

finance.co – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.250,-)
apo.co – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.810,-)

bitcoin.de – EUR 14.875,-
bitcoins.de – EUR 14.875,-
freundschaft.de – EUR 9.998,-
gartendekoration.de – EUR 4.188,-
gartenbeleuchtung.de – EUR 3.650,-
gepex.de – EUR 3.000,-
steingrill.de – EUR 2.750,-

immobilienmarkt.ch – EUR 8.229,-
bangkok.ch – EUR 5.000,-
impotent.ch – EUR 5.000,-
adm.ch – EUR 3.100,-

hosting.in – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.986,-)
preventivi.it – EUR 6.000,-
collective.tv – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.514,-)
tc.tv – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.167,-)
better.gr – EUR 3.000,-
b.cm – US$ 4.250,- (ca. EUR 2.951,-)
drsebagh.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.810,-)

Die neueren generischen Endungen kamen diesmal nicht zum Zuge, doch glänzt cars.net für US$ 170.000,- (ca. EUR 118.056,-) darob um so heller. Sie erzielte den bisher im Jahr 2011 zweithöchsten Preis für eine Nicht-.com-Domain. Darüber hinaus lieferten sich .net und .org ein kleines Drei-Zeichen-Domains-Geplänkel, das zu Gunsten von .net ausfiel, die alle deutlich höhere Preise erzielten als die .org-Domains.

cars.net – US$ 170.000,- (ca. EUR 118.056,-)
met.net – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.625,-)
pof.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)
vpd.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)
pps.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.417,-)
upg.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 6.111,-)
moz.org – US$ 8.600,- (ca. EUR 5.972,-)
ggi.org – US$ 7.416,- (ca. EUR 5.150,-)
internet-juridique.net – EUR 5.000,-
doo.net – EUR 3.750,-
ivo.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.778,-)
artshop.net – EUR 2.300,-
iapps.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.283,-)
temporarytattoos.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.257,-)
fertiggarage.org – EUR 2.250,-
konzertkarten.net – EUR 2.250,-
adspace.org – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.214,-)
medx.net – EUR 1.952,-
healthadministration.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 1.910,-)
facilitymanagement.net – EUR 1.790,-

Mit datacenter.com für US$ 352.500,- (ca. EUR 244.792,-) und billionaire.com für US$ 215.000,- (ca. EUR 149.306,-) lieferte .com gleich zwei hochdotierte Domains, die zur Zeit auf der Jahresbestenliste die Plätze 7 und 12 einnehmen. Darüber hinaus ergaben sich zahlreiche Deals im guten unteren fünfstelligen Bereich:

datacenter.com – US$ 352.500,- (ca. EUR 244.792,-)
billionaire.com – US$ 215.000,- (ca. EUR 149.306,-)
epayments.com – US$ 52.000,- (ca. EUR 36.111,-)
radicle.com – US$ 27.142,- (ca. EUR 18.849,-)
ecats.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.361,-)
mobileads.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.361,-)
investsecure.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
motiontemplates.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
mymilk.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
wiseup.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.889,-)
equityrelease.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)
eurekakids.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)
xcite.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.500,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Starnberg – Domain-Lunch der united-domains AG

Heute wieder eine Empfehlung in eigener Sache: Die united-domains AG bietet einen weiteren „Starnberger Domain-Lunch“ im Hotel Vier Jahreszeiten, Starnberg, an. Termin ist am 28. Juli 2011.

Die Veranstaltungsreihe, die sich an Domain-Inhaber, Domain-Portfolio-Manager in Unternehmen sowie an Juristen wendet, glänzt mit den Themen „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipperdomains“ und „Internationale Registrierungsstrategien“. Sie wird ergänzt mit einem Gastvortrag von Herrn Rechtsanwalt Andreas Bauer, Taylor Wessing in München, zum Domain-Recht sowie Informationen zur Einführung der neuen Domain-Endungen. Die Referenten stehen den Teilnehmern während der gesamten Veranstaltung, beim Mittagessen und hinterher bei Kaffee und Kuchen zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.

Der nächste Starnberger Domain-Lunch findet am 28. Juli 2010 ab 09.00 Uhr im Hotel Vier Jahreszeiten, Münchner Strasse 17 in 82319 Starnberg, statt. Die Veranstaltung dauert bis etwa 15.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Kosten betragen EUR 99,- und umfassen Snacks, das umfangreiche Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen.

Fordern Sie Ihre persönliche Einladung an:
> http://www.domain-recht.de/Anmeldung-Domain-Lunch.pdf

Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de

Quelle: united-domains.de

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