Newsletter-Ausgabe #570: Juni 2011

Themen: nTLDS – die Liste möglicher neuer Endungen | nTLDs – das Bewerberhandbuch im Portrait | nTLDs – das Warten hat eine Ende! | Fahrplan – der lange Weg zur Root Zone | nTLDs – was kostet eine neue Domain-Endung? | nTLDs – Schutzmechanismen für Rechteinhaber | nTLDs – Vorbestellungen ab sofort möglich | München – nTLD-Konferenz der united-domains AG

nTLDS – die Liste möglicher neuer Endungen

Parallel zur Formung des Bewerberhandbuchs nahm die Zahl möglicher Endungen und Bewerber stetig zu. Mittlerweile sind über 100 Endungen im Gespräch. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich nicht abschätzen, aber gerechnet wird mit mehreren hundert oder gar mehreren tausend Bewerbungen.

Die Liste von bisher an die Öffentlichkeit getretenen neuen Domain-Endungen, die wir hier zusammengetragen haben, ist sicher nicht vollständig. Die Zahl der möglichen Bewerber selbst ist größer, da einige Endungen wie .music, .berlin und .nyc doppelt und sogar dreifach belegt sind. Inwieweit die Liste aktuell ist, lässt sich ebenfalls nicht sagen, da zu der ein oder anderen Endung Unklarheiten bestehen: .athens zum Beispiel ist auf der Internetpräsenz der Stadt Athen nicht mehr aufgeführt; ob das Projekt fortgeführt wird, ist unklar. Im französischen Bordeaux scheint man sich noch nicht auf ein Zeichen geeinigt zu haben, das Stadt und wohl auch die Region widerspiegeln soll. Die Endungen .homes, .sell, .team, .videos, .wiki und weitere, die vor einiger Zeit als potentielle neue Endungen lanciert wurden, scheinen dagegen ganz verschwunden zu sein; andere, wie .kab, sind auf Facebook-Accounts umgestiegen und betreiben keine weitere Internetseite. Ebenfalls schwebt noch im Dunkeln, ob sich neben den drei Unternehmen Canon, Hitachi und Deloitte, die mitgeteilt haben, dass sie sich um eine eigene Endung bewerben wollen, andere Konzerne und Unternehmen bewerben werden. Der Branchendruck dürfte hoch genug sein.

Die Endungen lassen sich in vier Gruppen einteilen: in geographische Endungen, die Städte und Regionen bezeichnen (zum Beispiel .paris und .sco), in Community-Endungen (darunter .knu und .eus), in generische Endungen (wie .love und .gmbh) und in Marken (zum Beispiel .canon). Bei alle dem sollte klar sein, dass unsere Liste lediglich mögliche Endungen aufführt; ob die jeweiligen Bewerbungen tatsächlich erfolgen, steht nicht fest. Die endgültige Zahl der Bewerbungen wird ICANN bekannt geben, sobald das Bewerbungsfenster geschlossen ist, also frühestens im April 2012. Selbst dann ist aber abzuwarten, wie das Prüfverfahren verläuft und ob ein Bewerber mit seiner Endung tatsächlich in die Root Zone eingetragen wird. Um sich ein erstes Bild zu verschaffen, hier ein Überblick über alle bestätigten Initiativen:

.africa (Afrika)
.and (Andalusien)
.arab (Arabische Staaten)
.athens Athen (Griechenland)
.bank (Banken)
.basel
.bayern
.bcn (Barcelona)
.berlin
.bike (Fahrrad)
.bkk (Bangkok)
.board (Snowboards)
.bordeaux
.bud (Budapest)
.bzh (Bretagne)
.cal (Kalender)
.california
.canon
.car (Auto)
.cymru (Wales)
.deloitte
.dental (Dental-Community)
.dubai
.eac (Ostafrika)
.earth
.eco (Ökologie)
.eng (England)
.eus (Baskenland)
.fam (Familien)
.film
.florida
.food (Lebensmittel)
.fra (französische Sprache)
.free (freie Domains)
.gal (Galizien)
.gay
.gmbh
.green (Ökologie)
.hamburg
.health (Gesundheit)
.hitachi
.hiv (AIDS)
.horse (Pferde)
.hotel
.indigi (ursprüngliche ethnische Gruppen)
.irish (Irland)
.isin (Börsenwerte)
.kab (Algerische Ethnie)
.ker (Cornwall)
.koeln
.kurd (Kurdische Kultur)
.lat (Lateinamerika)
.lli (Leon, Kulturregion in Spanien)
.london
.love
.madrid
.mail
.med (Medizin)
.melbourne
.miami
.mls (Immobilieninformationen)
.mma (Kampfkunst)
.money
.moscow (Moskau)
.movie
.mumbai (Mumbai, ehemals Bombay)
.music
.nai
.naples
.ngo (nichtstaatliche Organisationen)
.nrw (Nordrhein-Westfalen)
.nyc (New York City)
.one (Aktivismus im Internet)
.p2p (Filesharing)
.pad (Computing)
.paris
.pdx (Portland, Oregon)
.peace
.phone
.poker (Glücksspiel)
.post
.ppl (Menschen)
.quebec
.radio
.real (Immobilienhandel)
.riga
.roma (Rom)
.rugby
.saarland
.scot (Schottland)
.secure (Sicherheit)
.sfo (San Francisco)
.shop (Geschäft)
.sic (Szekler, ungarische Kulturgruppe)
.site (Internet, Webseiten)
.skate (Skating)
.ski (Skiing)
.sport
.surf
.tokyo (Tokio)
.toulouse
.unicef
.usa
.val (Valencia)
.vegas (Las Vegas)
.ven (Venedig)
.versicherung (Versicherungswirtschaft)
.vlx (Flandern)
.web (Internet, Webseiten)
.wine(Wein)
.yks (Yorkshire)
.zulu (Volk der Zulu)

Sie finden entsprechende, leicht abweichende Listen, die zudem Links zu den jeweiligen Bewerbern aufbieten, unter:
> http://newdomains.org/new-tlds-allononepage
> http://dot-nxt.com/applicants/all

Quelle: newdomains.org, nxt.com, iwantmyname.com

nTLDs – das Bewerberhandbuch im Portrait

Das Herzstück des Einführungsverfahrens um eine neue generische Top Level Domain bildet das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook oder kurz AGB). Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Domain-Endung von ICANN zugelassen wird. Seit seiner ersten Entwurfsfassung im Oktober 2008 hat es insgesamt sechs Überarbeitungen erfahren und wuchs von vormals 97 auf nunmehr über 350 Seiten an.

Inhaltlich gliedert sich das Bewerberhandbuch in sechs Kapitel, die von ICANN als „Modul“ bezeichnet werden:

Modul 1: Introduction to the gTLD Application Process
Modul 2: Evaluation Procedures
Modul 3: Objection Procedures
Modul 4: String Contention Procedures
Modul 5: Transition to Delegation
Modul 6: Application Terms & Conditions

In Modul 1 gibt ICANN zunächst einen Überblick über den Ablauf des gesamten Bewerberverfahrens. Es beinhaltet Anweisungen zur Vervollständigung und Einreichung einer Bewerbung, den beizufügenden Unterlagen, den zu zahlenden Gebühren sowie zum zeitlichen Ablauf. Ein zweiseitiges Schaubild am Ende des Kapitels rundet diese Einführung graphisch ab und vermittelt so selbst Neulingen einen leichten Einstieg in das komplexe Verfahren.

In Modul 2 regelt das Bewerberhandbuch die materiellen Voraussetzungen, nach denen sich die Zulassung eines Bewerbers und die Prüfung einer neuen Top Level Domain beurteilt. Am Beginn steht das so genannte „background screening“, bei dem zunächst der Bewerber einer allgemeinen Überprüfung unterzogen wird, ob er beispielsweise in der Vergangenheit durch Cybersquatting-Aktivitäten auffällig geworden ist. Hieran schließt die Phase der so genannten „initial evaluation“ an, die aus zwei zentralen Elementen besteht: der Prüfung der gewünschten Zeichenkette („string review“) einerseits und des Bewerbers („applicant review“) andererseits. Dieses Grobraster unterteilt sich in viele Einzelprüfungen. Erfüllt ein Bewerber eine Voraussetzung nicht, besteht die Möglichkeit zur „extended evaluation“.

Das „objection procedures“ getaufte Modul Nummer 3 teilt sich in zwei verschiedene Mechanismen auf: zum einen erhält das GAC (Governmental Advisory Committee), das die nationalen Regierungen innerhalb ICANNs repräsentiert, die Gelegenheit, im Rahmen eines „advice on new gTLDs“ Einfluss auf eine Bewerbung zu nehmen. Zum anderen hat ICANN ein „dispute resolution procedure“ genanntes Streitschlichtungsverfahren installiert, das jedem Dritten erlaubt, Einwendungen gegen eine geplante nTLD vorzubringen.

Mit den „string contention procedures“ befasst sich sodann Modul 4 des Bewerberhandbuchs. Es regelt all jene Fälle, in denen sich zwei oder mehr Bewerber um die selbe oder eine ähnliche Top Level Domain bewerben, und wie solche Konfliktfälle zu lösen sind. In solchen Fällen appelliert ICANN vorrangig an die Bewerber selbst, eine Lösung zu finden; scheitert die Einigung und wird auch sonst keine Lösung gefunden, entscheidet letztlich eine Auktion.

Die Module 5 und 6 regeln schließlich die letzten Schritte vom Ende einer erfolgreichen Prüfung über die Verhandlung des Registry-Vertrages mit ICANN, erste technische Tests bis hin zur Eintragung einer neuen Top Level Domain in die Root Zone.

Jeder Bewerber sollte sich allerdings bewusst sein, dass sich ICANN in einer Klausel das Recht vorbehalten hat, jederzeit Änderungen am Bewerberhandbuch als auch am Bewerbungsverfahren vorzunehmen. Dies könnte darauf deuten, dass es nie eine finale Endfassung, sondern stets eine laufend aktualisierte Version des Bewerberhandbuchs geben wird. Sollten sich einzelne Regeln während des laufenden Prüfverfahrens ändern, stellte ICANN aber im Einzelfall ein angemessenes Entgegenkommen in Aussicht.

Die vorläufige Endfassung des Bewerberhandbuchs finden Sie im Volltext unter:
> http://www.icann.org/en/topics/new-gtlds/comments-7-en.htm

Quelle: icann.org, eigene Recherche

nTLDs – das Warten hat eine Ende!

Liebe Leserinnen und Leser,

was im Dezember 2005 begann, hat am 20. Juni 2011 seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht: zum dritten Mal nach 2000 und 2004 hat die Internet-Verwaltung ICANN beschlossen, die Tür für die Einführung einer (diesmal theoretisch) unbegrenzten Anzahl neuer Domain-Endungen zu öffnen. Ab 12. Januar 2012 werden hunderte Bewerber drei Monate lang Gelegenheit haben, ihre Unterlagen bei ICANN einzureichen. Auch wenn im Augenblick noch keiner weiß, welche und wie viele neue Top Level Domains eingeführt werden oder wann gar der Startschuss für die Registrierung fällt – das Domain Name System steht mit der Verabschiedung des Bewerberhandbuchs vor nichts weniger als einer Revolution. Zum ersten Mal in der Geschichte gibt es einen verbindlichen Leitfaden, an dem sich potentielle Bewerber um eine nTLD orientieren können. Und über 100 Initiativen haben bereits öffentlich angekündigt, sich um die Verwaltung ihrer Wunsch-Endung bemühen zu wollen.

Der Weg dorthin dürfte allerdings steinig werden. Auch die sieben intensiv diskutierten Entwurfsfassungen des Bewerberhandbuchs werden nicht verhindern können, dass im Zuge des komplexen Prüfverfahrens zahlreiche ungeklärte Streitfragen auftauchen und möglicherweise erst nach vielen Jahren von einem Gericht letztverbindlich entschieden werden. Vor allzu großen Zweifeln sei aber gewarnt: anders als in den Jahren 2000 oder 2004 konnte ICANN diesmal aus den vorangegangenen Einführungsprozessen anderer Domain-Endungen wertvolle Erfahrungen sammeln und die notwendigen Lehren daraus ziehen. Es besteht daher allseits Zuversicht, dass voraussichtlich im Jahr 2013 die ersten neuen Domain-Endungen registriert werden können.

Mit dieser Sonderausgabe des Newsletters wollen wir Sie nun in kompakter Form auf den aktuellen Stand in Sachen nTLDs bringen und die drängendsten Fragen beantworten. Über alle weiteren Entwicklungen werden wir Sie dann wie gewohnt in der regulären Ausgabe mit Informationen versorgen. Stoßen Sie nun aber mit uns gemeinsam ein neues Erfolgskapitel in der Domain-Geschichte auf!

Ihr

Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Team domain-recht.de

Fahrplan – der lange Weg zur Root Zone

Knapp sechs Jahre hat es gedauert, bis die Internet-Verwaltung ICANN zum dritten Mal grünes Licht für die Einführung neuer Domain-Endungen gegeben hat. Wer nun aber denkt, dass es bereits in Kürze neue Endungen gibt, der irrt. Der Weg bis zur Etablierung der ersten neuen Endungen im Domain Name System ist noch weit. Im günstigsten Fall stehen der Allgemeinheit die ersten Endungen im Jahr 2013 zur Verfügung.

Im Applicant Guidebook zeigt ICANN auf, wie das Verfahren abläuft, bis – wenn alles gut geht – die ersten Endungen online sind. Mit dem heutigen Tag hat zunächst eine „communication period“ begonnen, mit der die weltweite Aufmerksamkeit auf das Thema nTLDs gelenkt werden soll. Ab dem 12. Januar 2012 öffnet sich dann zum ersten Mal das Bewerbungsfenster; drei Monate lang bis zum 12. April 2012 kann jeder potentielle Interessent seine Bewerbung einreichen; 15 Tage später gibt ICANN dann zum ersten Mal alle Kandidaten bekannt. Sodann beginnt das eigentliche Prüfverfahren, das im günstigsten Fall neun Monate dauern soll; kommt es zu Komplikationen, so kann sich der gesamte Prozess für einzelne Endungen auch leicht über 20 Monate hinziehen.

In gut neun Monaten können Bewerber so zur neuen Endung kommen:

– zweieinhalb Monate administrative Prüfung der Bewerbungen: Nach Schließung des Bewerbungsfensters sind acht Wochen angesetzt, um die Bewerbungen auf Vollständigkeit zu prüfen. Mehr oder weniger parallel dazu und ab dem Zeitpunkt, da ICANN die Liste der Bewerber veröffentlicht hat, können Dritte innerhalb von sechzig Tagen die einzelnen Bewerbungen kommentieren und Bedenken äußern. Hier kann auch das GAC (Government Advisory Committee) erste Einwendungen („early warning“) gegen angemeldete Domain-Endungen erheben.

– fünf Monate Auswertung samt Prüfung der Bewerbungen und Bewerber: Nachdem die Anmeldungen auf Einhaltung der formalen Voraussetzungen geprüft sind, beginnt die eigentliche Auswertung der Bewerbungen, die auf fünf Monate angesetzt ist. Geprüft wird einerseits, ob sich die Endung konfliktlos in das Domain Name System einfügt, und andererseits, ob die Bewerber in finanzieller und technischer Hinsicht solide sind.

– zwei Monate Vertragsverhandlungen und technischer Test: die erfolgreichen Bewerbungen führen dann weiter zu abschließenden Vertragsverhandlungen und einem technischen Test, wofür ICANN weitere zwei Monate ansetzt.

Ob das für alle neuen Endungen so reibungslos verläuft, ist fraglich. Es bestehen viele Angriffspunkte während des gesamten Verfahrens, von der Bewerbung bis zum Vertragsschluss, welche die Einführung einer neuen Endung verzögern können. So weist ICANN im Bewerberhandbuch darauf hin, dass man keine unbegrenzten Ressourcen habe und sich die Auswertung der Kandidaten verzögert, wenn der Ansturm zu groß ist. ICANN spricht dabei von bis zu 500 Bewerbungen, für die die eigenen Kapazitäten reichen. Weiter könnte es Rückfragen zum ein oder anderen Punkt einer Bewerbung geben, mit der Folge, dass ein sich unter Umständen langwieriges schriftliches Hin- und Her über Wochen und Monate erstreckt, ehe die Bewerbung formal korrekt und die Prüfung des finanziellen und technischen Rahmens des Bewerbers gesichert geprüft ist. Zudem können zu jedem Zeitpunkt formale Einwendungen gegen eine Domain-Endung erhoben werden. Das wird vor allem für Mehrfachbewerbungen gelten und bei diesen für erhebliche Verzögerungen sorgen. Hiervon betroffen dürften möglicherweise die Endungen .music, .berlin, .bayern, .nyc, .gay, .health, .eco, .love, .paris, .scot, .web und .shop sein, für die sich bereits jetzt mehrere Bewerber gemeldet haben.

Dass also neun Monate nach Schließung des Bewerbungsfensters im April 2012 erste Endungen noch im gleichen Jahr online gehen, wird allenfalls die Ausnahme sein.

Quelle: icann.org, eigene Recherche

nTLDs – was kostet eine neue Domain-Endung?

Wer sich um eine neue Domain-Endung bewerben möchte, benötigt neben Zeit vor allem eins: Geld. Allein die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist mit sechsstelligen Gebühren verbunden. Hinzu kommen Kosten für die technischen Aspekte des Betriebs einer Domain-Endung.

Jeder Teilnehmer ist zunächst verpflichtet, eine Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- zu bezahlen, wobei ein Teilbetrag von US$ 5.000,- mit der Anmeldung beim so genannten „TLD Application System“ (TAS) fällig wird. Die Gebühr deckt alle Prüfungen, die im Zusammenhang mit der „initial evaluation“ anfallen, also dem Kern des Prüfungsverfahrens, sowie auch einen Großteil der Prüfungen, die im Falle einer „extended evaluation“ anfallen könnten. Sollte ein Kandidat seine Bewerbung während des Prüfverfahrens zurückziehen, werden je nach dem Stand der Prüfung maximal US$ 148.000,- zurückerstattet. Teilnehmer der Einführungsrunde des Jahres 2000 haben zudem die Gelegenheit, einen Nachlass von US$ 86.000,- zu erhalten.

Neben der Bewerbungsgebühr gibt es weitere Zahlungen, die je nach den Umständen fällig werden. Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass bestimmte Dienstleistungen eines Bewerbers Fragen aufwerfen, welche die Sicherheit und Stabilität des Domain Name System berühren, ist eine zusätzliche Prüfgebühr von voraussichtlich US$ 50.000,- zu entrichten. Davon unberührt ist die „dispute resolution filing fee“, die im Fall von Streitigkeiten zu entrichten ist. Die Festsetzung der Höhe bleibt dem zuständigen Schiedsgericht überlassen, bewegt sich nach Einschätzung von ICANN aber zwischen US$ 1.000,- und 5.000,- pro Verfahren. Im Bewerberhandbuch ebenfalls erwähnt wird eine Beschlussgebühr für Schiedsgerichte, die sich je nach zahlenmäßiger Besetzung des Gerichts auf Stundensätze von US$ 122.000,- oder darüber hinaus summieren kann.

Hat man das Einführungsverfahren erfolgreich absolviert, verlangt ICANN von jedem Domain-Verwalter eine Registry-Gebühr. Pro Kalendervierteljahr ist eine Fixgebühr von US$ 6.250,- fällig, also US$ 25.000,- pro Jahr. Hinzu kommt eine Transaktionsgebühr von US$ 0,20 pro registrierter oder verlängerter Domain. Die Kosten für (juristische wie wirtschaftliche) Beratung vor, während und nach dem Bewerbungsverfahren sowie den Aufbau und den Betrieb einer Registry sind bei alldem nicht einkalkuliert; hier sind der Phantasie praktisch keine Grenzen gesetzt.

Wie viel letztlich der Endkunde pro registrierter Domain zu bezahlen hat, ist derzeit noch nicht absehbar und wird sich von nTLD zu nTLD unterscheiden. Eine festgeschriebene, einheitliche Registrierungsgebühr gibt es somit nicht; jeder Verwalter einer neuen Domain-Endung ist bei der Festlegung der Gebühren grundsätzlich frei.

Quelle: icann.org, eigene Recherche

nTLDs – Schutzmechanismen für Rechteinhaber

Um zu verhindern, dass durch eine neue Domain-Endung oder später darunter registrierte Domain-Namen die Rechte Dritter verletzt werden, sieht das Bewerberhandbuch zahlreiche Schutzmechanismen vor. Einige von Ihnen wollen wir Ihnen näher vorstellen

Vereinfacht ausgedrückt, lassen sich die Schutzmechanismen in zwei Gruppen einteilen, nämlich solche, die vor und solche die nach Einführung einer nTLD zur Verfügung stehen. Während des Prüfverfahrens kann beispielsweise eingewandt werden, dass bereits die neue Endung an sich die Rechte Dritter verletzt oder gegen die öffentliche Moral und Ordnung verstößt. Was hierunter zu verstehen ist, ist streitig; in diesem Sinn problematisch dürften unter anderem Bewerbungen für .gay oder .nazi werden, sollte es sie geben.

In der Praxis von größerer Bedeutung dürften aber alle Schutzmechanismen sein, die nach Unterzeichnung des Registry-Vertrages, aber vor dem Registrierungsbeginn greifen. ICANN lässt in Modul 5 keinen Zweifel: wer sich als Registry bewirbt, muss für die Startphase sowohl eine Sunrise Period als auch einen Trademark Claims Service implementieren. Während eine Sunrise Period den Rechteinhabern die Möglichkeit der zeitlich bevorzugten Registrierung einräumt, informiert der Trademark Claims Service Interessenten an einer Domain über Rechte Dritter hieran und teilt den Dritten mit, dass der Domain-Name gleichwohl registriert wurde, um ihnen wiederum die Möglichkeit zur Prüfung und zum Einschreiten zu geben. Als zentrale Erfassungsstelle für solche Kennzeichenrechte soll in beiden Fällen ein „Trademark Clearinghouse“ getauftes Register fungieren, auf dessen Grundlage schon frühzeitig eine Prüfung auf potentielle Rechtsverletzungen hin möglich ist.

Zur Eintragung in diese Datenbank berechtigen in jedem Fall folgende vier Rechte: nationale oder regional eingetragene Wortmarken jeder Jurisdiktion, jede Wortmarke, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einem sonstigen juristischen Verfahren als solche anerkannt wurde, jede Wortmarke, die sonst vertraglichen oder gesetzlichen Schutz genießt sowie jede andere Marke, die geistiges Eigentum begründet. Die behaupteten Rechte müssen bei einem von ICANN auszuwählenden Service Provider anhand geeigneter Unterlagen (üblicherweise der Markenurkunde) belegt und die Richtigkeit der vom Rechteinhaber gemachten Angaben an Eides Statt versichert werden; ist das Recht einmal eingetragen, muss es periodisch verlängert werden. Verfällt ein Recht oder wird es übertragen, ist das Trademark Clearinghouse zu informieren. Eine eigene Prüfung bei der Registry einer neuen Top Level Domain entfällt damit; die einmalige zentrale Erfassung genügt, egal, welche neue Top Level Domain das Licht der Online-Welt erblickt.

Verletzt ein Domain-Name solche Rechte, steht dem Rechte-Inhaber mit der Uniform Rapid Suspension (URS) ein kostengünstiges und effizientes außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung. Für die URS gelten ähnliche Regeln wie für die bewährte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP); so muss der Antragsteller darlegen, dass die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er nach den Vorgaben des Clearinhouse Schutz genießt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain hat und schließlich, dass sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt ist. Die URS löst die UDRP nicht ab, sondern tritt mit einigen Sonderregeln neben sie; so greift die UDRP unter Umständen auch im Fall von Namensrechten, während sich die URS auf eingetragene Wortmarken konzentriert und daher noch schnellere Entscheidungen erlaubt.

Zu erwähnen ist schließlich die Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Policy (PDDRP). Parteien dieses neuen Verfahrens sind ausschließlich der Inhaber eines Markenrechts sowie die Registry. Sie findet daher vor allem dann Anwendung, wenn bereits die Top Level Domain an sich Rechte Dritter verletzt oder die Registry aktiv und systematisch von der Registrierung rechtsverletzender Domains bösgläubig profitiert.

Wer selbst Inhaber von Kennzeichenrechten ist und sich in seinen Rechten verletzt sieht oder vorbeugend tätig werden will, sollte bedenken: angesichts der Komplexität der verschiedenen Verfahren empfiehlt es sich, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um im Vorfeld des nTLD-Programms eine geeignete Strategie zum Schutz eigener Rechte festzulegen und insbesondere keine Fristen zu versäumen.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

nTLDs – Vorbestellungen ab sofort möglich

Der Startschuss für die Registrierung von Domain-Namen unter den neuen Endungen durch Endkunden dürfte frühestens im Jahr 2013 fallen. Die united-domains AG mit Sitz Starnberg, zu deren Projekten auch domain-recht.de zählt, bietet allerdings bereits jetzt die kostenlose und unverbindliche Vorbestellung von Domains unter ausgewählten, potentiell eingeführten neuen Endungen an. 180.000 Domains sind dort bereits vorgemerkt.

Die Vorbestellung der Domains bei united-domains.de ist unverbindlich und kostenfrei. Unter aktuell 17 Top Level Domains können Sie Ihre Wunsch-Domain auswählen und so Ihr Interesse an der Registrierung der Domain äußern. Bevor die vorbestellten Domains zur Anmeldung gebracht werden, wird jeder Kunde über die anfallenden Registrierungskosten informiert; erst im Anschluss an eine nochmalige Bestätigung durch den Kunden leitet united-domains.de die Vorbestellung dann weiter. Gelangt die Wunsch-Domain zur Eintragung, werden die Registrierungsgebühren fällig. Die Kosten der späteren erfolgreichen Bestellung und Registrierung sind derzeit also nicht vorhersagbar.

Wie erfolgreich united-domains.de bei den späteren Registrierungen sein wird, lässt sich ebenfalls nicht abschätzen. Doch wer bei der Einführung neuer Endungen zeitnah mit dabei sein und seine Chancen auf eine Registrierung seiner Wunsch-Domain verbessern will, dem dürfte die Vorbestellung nicht schaden. Detaillierte Informationen zum Bestell-Prozess (FAQ) und die Möglichkeit, unverbindliche Vorbestellungen zu neuen Domain-Endungen wie .eco, .berlin, .hotel, .versicherung, .bayern und vielen mehr vorzunehmen, finden Sie unter:

> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: uniteddomains.com, eigene Recherche

München – nTLD-Konferenz der united-domains AG

Die Starnberger united-domains AG veranstaltet Ende September 2011 unter dem Titel „The Munich Conference on new TLDs 2011“ die erste Konferenz für neue Domain-Endungen auf europäischem Boden. Die Tickets sind ab sofort erhältlich.

Rund 270 verschiedene Top Level Domains gibt es derzeit, doch mit der Verabschiedung des Bewerberhandbuchs durch die Internet-Verwaltung ICANN wird sich diese Zahl in Kürze schlagartig vervielfachen. Die Einführung neuer Top Level Domains eröffnet damit Individuen, Unternehmen und Organisationen eine Vielfalt von neuen Wahlmöglichkeiten, ihren Auftritt im Netz unter einer neuen, eingängigen und attraktiven Domain-Endung zu präsentieren.

Die Einführung neuer TLDs stellt allerdings für Bewerber (Vergabestellen), Domain-Manager, Kennzeichenrechteinhaber und zukünftige Domain-Inhaber eine große Herausforderung dar. Um ihnen allen die Orientierung zu erleichtern, veranstaltet die united-domains AG die „Munich Conference on New Top-Level Domains“. Die Konferenz richtet sich an alle an den neuen Top Level Domains Interessierte, egal ob Markenanwälte, Unternehmensjuristen, Organisationen und Unternehmen, die eine eigene Top Level Domain Bewerbung planen, Städte, Bundesländer und Institutionen des öffentlichen Rechts, Registrare und Reseller oder auch jeden anderen Domain-Dienstleister. Themen, die zur Sprache kommen, sind unter anderem Kennzeichenschutz, rechtliche Herausforderungen für zukünftige Domain-Verwaltungen, Sicherheit und Stabilität bei der Verwaltung von neuen Endungen, Investoren finden, der aktuelle Stand des AGB und viele weitere Themen. Darüber hinaus wird es zahlreiche Möglichkeiten geben, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen; zudem ist ein Aufenthalt auf dem traditionsreichen Münchner Oktoberfest fest geplant.

Die Münchner nTLD-Konferenz findet am 26. und 27. September 2011 im Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12 in 80335 München, statt. Für die Teilnahme gibt es drei unterschiedliche Ticket-Optionen (1. Konferenztag, beide Konferenztage, beide Konferenztage und Oktoberfest). Die Preise beginnen derzeit bei EUR 499,- (ohne Umsatzsteuer) für den Tagespass und gehen bis EUR 899,- (ohne Umsatzsteuer) für den Zwei-Tagespass inklusive Besuch auf dem Oktoberfest.

Weitere Informationen und Anmeldung unter
> http://newdomains.org

Quelle: newdomains.org, united-domains.de

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