Newsletter-Ausgabe #569: Juli 2011

Themen: Netzadressen – Erfolg für „World IPv6 Day“ | nTLDs – Streit um Bewerberhandbuch bleibt | TLDs – Neues von .tv, .cat und .music | LG Frankfurt/M – DENIC haftet als Drittschuldner | SEO – tötet Google Kategorie-Killer-Domains? | soles.com – Mittelmaß für US$ 50.000,- | Hamburg – Domainvermarkterforum im September

Netzadressen – Erfolg für „World IPv6 Day“

Der Pool an IPv4-Adressen ist erschöpft, doch die Rettung ist nah: wie die Internet Society (ISOC) mitteilt, ist der „World IPv6 Day“ am vergangenen Mittwoch erfolgreich verlaufen.

Ob Facebook, Google oder Yahoo – zahlreiche Giganten des Internets machten sich vergangene Woche auf, ihr Internetangebot komplett auf IPv6 umzustellen. Internetnutzer, deren Provider das neue Protokoll nicht unterstützt, liefen somit Gefahr, die Webseiten der über 400 teilnehmenden Unternehmen nicht aufrufen zu können. Doch die Umstellung blieb von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, bei genauem Hinsehen das beste Ergebnis, das man sich hätte erhoffen können. Der Verkehr nach den neuen Datenverkehrsregeln sei „in weiten Teilen problemlos verlaufen“, zog der Vorsitzende des deutschen IPv6-Rats, Christoph Meinel, ein erstes Zwischenfazit der deutschen Tests. „Die meisten Internetnutzer dürften praktisch nichts von dem Test mitbekommen haben.“. Wie Messungen am zentralen deutschen Internetknotenpunkt DE-CIX in Frankfurt am Main ergeben haben, hatte sich bis zum Nachmittag doppelt so viel IPv6-Datenverkehr ergeben wie in den Tagen zuvor.

Und damit nicht genug: wie heise.de meldet, begannen einige Teilnehmer ihre Tests nicht nur bereits einen Tag früher, sondern ließen auch nach Ablauf des IPv6-Day ihren Datenverkehr im Doppelbetrieb der Protokolle IPv4 und IPv6 laufen. Dies führte dazu, dass noch am Folgetag beim DE-CIX fast genauso viele IPv6-Daten gemessen wurden wie am eigentlichen IPv6-Day.

Wie dringend der Umstieg ist, belegt der Fakt, dass nunmehr der letzte Block an IPv4-Adressen vergeben ist. Auch wenn deren Zuteilung noch etwas Luft verschafft, ist klar: stehen keine IP-Adressen mehr zur Verfügung, ist eine eindeutige Adressierung gefährdet bis unmöglich, und somit folglich der Datenaustausch über das Internet gefährdet. Dieses Risiko soll das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 beseitigen, mit dem theoretisch 3,4 x 10 hoch 38 verschiedenen Adressen zur Verfügung stehen. Zur Verdeutlichung der Möglichkeiten des neuen Protokolls wählte die Internet-Verwaltung ICANN ein plastisches Bild: würden alle IPv4-Adressen in einen Blackberry passen, bräuchte man für IPv6 ein Speichermedium der physischen Größe der Erde; eine ausreichende und dauerhafte Versorgung wäre so sichergestellt. Leider scheuen noch viele Provider technische Probleme und die erheblichen Kosten, die ein Umstieg mit sich bringt. Doch mit Veranstaltungen wie dem IPv6-Day wächst auch für sie der Druck, rasch nachzubessern, um den Anschluss nicht zu verpassen.

Weitere Informationen zum IPv6-Day unter:
> http://www.worldipv6day.org

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie bereits fit für IPv6 sind, können Sie hier einen kostenlosen Schnelltest machen:
> http://test-ipv6.com

Quelle: focus.de, sueddeutsche.de, heise.de

nTLDs – Streit um Bewerberhandbuch bleibt

Der Countdown läuft: in vier Tagen will die Internet-Regierung ICANN anlässlich ihres Meetings im südostasiatischen Stadtstaat Singapur das Bewerberhandbuch für neue generische Top Level Domains (Applicant Guidebook) verabschieden. Über dessen Inhalte wird bis zuletzt gestritten.

Sieben Entwurfsfassungen mit zahlreichen Änderungen, Ergänzungen und Modifikationen hat das Bewerberhandbuch inzwischen hinter sich, doch nach welchen Regeln die Einführung neuer Domain-Endungen verläuft, bleibt bis zuletzt spannend. Unveränderten Diskussionsbedarf sehen vor allem die nationalen Regierungen, die angesichts der gescheiterten Pläne zur Installation eines Vetos offenbar nun den Weg direkt über die US-Regierung suchen. So hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA), die innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums für ICANN zuständig ist, die anstehende Verlängerung des zum 30. September 2011 auslaufenden IANA-Vertrags offenbar zum Anlass genommen, den Regierungseinfluss über die Hintertür zu verstärken. Für ICANN ist der IANA-Vertrag elementar, da er eine ganze Reihe technischer Aktivitäten in Bezug auf das Domain Name System regelt, so zum Beispiel die Wahrnehmung administrativer Aufgaben in Verbindung mit dem Root-Management, die Koordinierung der Zuteilung von Internetressourcen einschließlich IPv4- und IPv6-Adressen sowie die Verwaltung von Codes und IP-Adressen bei verschiedenen Internet-Registries.

Der Teufel steckt dabei im Detail: nach der gegenwärtigen Version des Bewerberhandbuchs hat das GAC das Recht, egal aus welchem Grund Einwendungen (objections) gegen jede nTLD-Bewerbung zu erheben; die verbindliche Entscheidung, ob eine Endung eingeführt wird oder nicht, liegt aber bei ICANN. Nach der geplanten Neufassung des IANA-Vertrages hätte die US-Regierung nunmehr im Fall von „objections“ das Recht, einzuwenden, dass eine Endung ohne die Zustimmung aller sogenannten „stakeholder“ eingeführt wird, was wiederum ein Vertragsverletzungsverfahren auslösen würde. Unter den Sammelbegriff „stakeholder“, der alle Gruppen mit Interesse an ICANN zusammenfasst, soll auch die Gesamtheit aller nationaler Regierungen fallen. Auch wenn diese Hintertür unmittelbar nur den USA offensteht, so darf man vermuten, dass angesichts der Intervention von EU-Kommissarin Neelie Kroes vor wenigen Wochen auch die EU versuchen würde, auf diese Weise Einfluss auf das Schicksal einer neuen Top Level Domain zu nehmen. Dazu passt die Meldung, dass die NTIA erst vor wenigen Tagen zum wiederholten Mal betont hat, dass man keinerlei Absicht hegt, die IANA-Funktion dauerhaft auf ICANN zu übertragen und ihr damit mehr Selbständigkeit zu verleihen.

ICANN selbst zeigt sich nach außen hin unbeeindruckt und bereitet das nTLD-Programm weiter vor. Laut einer aktuellen Stellenausschreibung sucht man einen „contact center service provider“ sowie drei „lead application coordinator“ für Büros in Marina del Rey, Hongkong und Brüssel; dahinter verbirgt sich ein Kundenservice, der unter anderem bei Fragen zum nTLD-Programm insgesamt als auch zum Bewerbungsverlauf weiterhelfen soll. Ob diese Stellen aber überhaupt Eingang in die endgültige Fassung des Bewerberhandbuchs finden, ist bis zuletzt offen.

Die aktuelle Entwurfsfassung des Bewerberhandbuch finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/topics/new-gtlds/comments-7-en.htm

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDs – Neues von .tv, .cat und .music

Das Internet soll musikalischer werden: nach DotMusic hat eine zweite Initiative ihre Bemühungen um eine neue Endung .music enthüllt. In Katalonien freut man sich dagegen über bescheidene Registrierungszahlen, während VeriSign die Vergaberegelungen für .tv ändert – hier die Kurznews.

VeriSign, bekannt geworden als Registry für .com und .net, hat von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt die Vergaberegeln für das ebenfalls verwaltete Kürzel .tv (Tuvalu) geändert. Wie thedomains.com meldet, vergibt VeriSign künftig unterhalb von .tv keine Ein-Zeichen-Domains mehr. Stattdessen fallen sie in den Status „registry reserved“ zurück; Inhaber einer solchen Domain verlieren ihre Adresse daher spätestens zum Ende des Registrierungsvertrages. Gut möglich, dass 9.tv die letzte .tv-Domain war, die in den Genuss einer nochmaligen Verlängerung gekommen ist; alle anderen Inhaber sollten sich rasch um eine Alternative umsehen, um keinen Traffic zu verlieren. Welche Pläne VeriSign mit den begehrten Domains hegt, ist unbekannt.

PuntCAT, Verwalter der vor inzwischen fünf Jahren gestarteten katalanischen geoTLD .cat, hat bekanntgegeben, dass am 19. Mai 2011 die 50.000ste Domain registriert wurde. Vom Hocker reissen dürfte diese Meldung allerdings niemand, wenn man bedenkt, dass .cat bereits im ersten Jahr seit Beginn der Registrierung 24.000 Domains vergeben hat; vier Jahre später hat man die Zahl daher lediglich verdoppelt. Nacho Amadoz, der Vorsitzende von ECLID (European Cultural and Linguistic Internet Domains), betont daher auch, dass weniger der Profit im Vordergrund steht, sondern die Schaffung einer eigenen kulturellen Identität im Internet. So mancher Bewerber um eine neue Domain könne daher wertvolle Lehren aus den Erfahrungen bei .cat ziehen.

Der Kreis der Bewerber um eine neue Top Level Domain .music ist um einen Kandidaten reicher: das in Nashville ansässige Unternehmen Far Further möchte die globale Musik-Community mit der Endung .music vereinen. An der Spitze des Unternehmens stehen der (laut Pressemitteilung) 30jährige Musikveteran und frühere Produzent Loren Balman sowie der Musikjournalist John Styll. Mit Alexa Raad, vormalige CEO der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR), hat man sich namhafte Branchenkompetenz mit ins Boot geholt. Dafür steht auch der US-Registrar eNom, elf Millionen verwaltete Domain-Namen schwer und Tochter des Domain-Giganten Demand-Media, der als „back-end registry service provider“ seine technische Kompetenz einbringen soll. Die Endung soll praktisch jedem zur Registrierung offen stehen, egal ob Sänger, Komponist oder sonst musikalisch Tätigem. Damit tritt Far Further in direkte Konkurrenz zu DotMusic, einer bereits vor vielen Jahren gegründeten Initiative von Constantine Roussos, die sich ebenfalls der Einführung von .music verschrieben hat. Beide werden es indes mit der mächtigen Recording Industry Association of America (RIAA) zu tun bekommen, die gegenüber ICANN erst im Januar 2011 mit einer Klage gedroht hat, sollte .music grünes Licht bekommen.

Weitere Informationen zu .music finden Sie unter:
> http://www.farfurther.com

Die Initiative dotMusic finden Sie unter:
> http://music.us

Quelle: thedomains.com, circleid.com, domainincite.com

LG Frankfurt/M – DENIC haftet als Drittschuldner

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Streit um die Kosten einer misslungenen Domain-Pfändung endlich Klarheit in der Streitfrage um die Stellung der deutschen Domain-Verwaltung DENIC bei Domain-Pfändungen geschaffen: nach Ansicht des Gerichts ist DENIC Drittschuldnerin im Sinne von § 840 ZPO (Urteil vom 9. Mai 2011, Az.: 2-01 S 309/10). Damit dürften viele Juristen, die vergebens Domain-Namen bei DENIC zu pfänden versucht hatten, durchatmen.

Der Kläger hatte über eine Website einen Fernseher bestellt und bezahlt, der aber nicht geliefert wurde. Er forderte die Inhaberin der Domain und Betreiberin des Angebots auf, den gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Schließlich erwirkte der Kläger einen Vollstreckungsbescheid gegen die Domain-Inhaberin. Mit einem auf diesem Titel beruhenden Pfändungsbeschluss hinsichtlich der Nutzungsrechte an der Domain wandte er sich an die hier beklagte DENIC als Drittschuldnerin. Diese erklärte, nicht Drittschuldnerin zu sein und keine entsprechende Erklärung im Sinne von § 840 Abs. 1 ZPO abzugeben. Die DENIC löschte in der Folge die streitgegenständliche Domain, die am gleichen Tag auf einen Dritten neu registriert wurde, der sie auf eine Limited mit Sitz in Großbritannien übertrug. Der Kläger nahm die DENIC auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch. Dabei stritten die Parteien über die Frage, ob DENIC Drittschuldnerin im Sinne des § 840 ZPO ist. Das Amtsgericht Frankfurt/M wies die Klage noch zurück (Urteil vom 22. 10.2010, Az.: 32 C 682/10-18). Es ging davon aus, dass DENIC nicht Drittschuldnerin sei, weil die Pfändung lediglich die Nutzungsrechte an der Domain betreffe und damit der Schuldner weiter Inhaber der Domain bleibe, während sich zugleich an der Rechtsposition der DENIC nichts ändere. Daraufhin wandte sich der Kläger an das Landgericht Frankfurt/M.

Das Landgericht Frankfurt/M beurteilte die Rechtslage anders als das Amtsgericht und gab dem Anspruch des Klägers statt. Nach Ansicht des LG Frankfurt/M ist DENIC in diesem Falle Drittschuldnerin im Sinne von § 840 Abs. 1 ZPO. Die Aufgaben und Pflichten der DENIC sind mit dem gepfändeten Recht derart verknüpft, dass ihre Leistung zur Ausübung des Rechts erforderlich ist. Das entspricht den weit gefassten Anforderungen an den Drittschuldner. Zudem ist ihr der Pfändungsbeschluss als Drittschuldnerin formell wirksam zugestellt worden, was für ihre Drittschuldnerstellung spricht und ausreicht, so dass es nicht darauf ankommt, ob die gepfändete Forderung tatsächlich besteht. Es reicht bereits aus, dass der in Anspruch Genommene potentieller Drittschuldner sein könnte. Das LG Frankfurt/M zieht weiter den Vergleich mit der Pfändung von Geldforderungen: Die Zustellung des Beschlusses soll die Drittschuldnerin daran hindern, eine Übertragung der Domain, und damit letztendlich eine Veränderung, Verringerung oder ein Erlöschen der Ansprüche des Schuldners, zu ermöglichen. Weiter spricht für ihre Position als Drittschuldnerin auch, dass lediglich DENIC Auskunft über andere Forderungen, Dispute-Einträge oder ähnliches, was die Domain betrifft, zu geben vermag.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M ist weittragend. Generationen von Gläubigern, die Domains mit der Endung .de pfänden wollten, sind an der Beharrlichkeit der DENIC gescheitert, die die Drittschuldnerposition immer von sich abgewiesen hat. Nun steht sie in der Pflicht. Die Gläubiger und ihre Anwälte wird es freuen.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M findet man beispielsweise unter:
> http://openjur.de/u/165508.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei-papenhausen.de, eigene Recherche

SEO – tötet Google Kategorie-Killer-Domains?

Google hat seine Such-Parameter einmal mehr geändert. Wie ein SEO-Spezialist meint, zu Lasten der Kategorie Killer-Domains. Wie anders nicht zu erwarten, stehen Domainer dieser Ansicht skeptisch gegenüber. Michael H. Berkens nahm auf seinem Blog thedomains.com Stellung.

Zwischen Seitenoptimierern und Domainern bleibt immer ein gesundes Maß an Unverständnis. Katalysator für gegenseitige Häme ist die Suchmaschine von Google, deren Suchalgorithmen regelmäßig verändert werden, um bessere Ergebnisse zu liefern und unerwünschte Seiten auf hintere Ränge zu verweisen. Nun hat Google kürzlich mit dem Panda-Update in USA und UK die Daten verfeinert, damit qualitativ hochwertige Seiten bevorzugt gelistet werden. Was Qualitätsinhalte sind, erklärt man bei Google nicht, aber in einer Liste findet man die Fragen, die man sich stellen sollte, wenn man eine Internetseite besucht und überlegt, was an den Inhalten wirklich dran ist. Das ist die Herangehensweise von Google, die Grundlage für die neuen Algorithmen ist. Wem das zu abstrakt ist, kann sich in der SEO-Szene kundig machen, welche Veränderungen des Traffic man bei Topseiten wahrnimmt und daraus destilliert, woran das nun liegen mag, etwa bei kennstdueinen.de oder sistrix.de.

Aaron Wall sieht mit dem Update bei Google mehr oder weniger das Ende der Kategorie-Killer-Domains, die früher automatisch auf Platz 1 des Suchergebnisses standen, dann auf die Plätze 3 und 4 sanken mit der Folge, dass sie nun zusätzlich per AdWords beworben werden müssen, was dann aber mit dem neuen Algorithmus zwangsläufig dazu führe, dass sie gerade nicht mehr auf der ersten Seite der Suchergebnisse aufzufinden sind. Er kauft nun selbst keine Kategorie-Killer-Domains mehr und rät von einem Kauf solcher Domains ab. Für den Domainer Michael H. Berkens ergibt das keinen Sinne. Er hat sich beim Kauf von Domains nie Gedanken um einen Rang im Googlesuchergebnis gemacht. Ein Domainer kauft Kategorie-Killer-Domains wie restaurantsupply.com und motocyclehelmets.com, weil diese für sich sprechen und sich auf ihnen unmittelbar Geschäfte gründen lassen. Der Wert muss sich aus der Domain selbst ergeben und nicht aus kryptischen Drei-Zeichen-Domains, die via SEOing gepusht werden, meint Berkens. Denn Domain-Namen halten länger als SEO, und Google kann die Algorithmen jeder Zeit wieder verändern.

Das Panda-Update ist derzeit in USA und UK eingeführt; in Kontinentaleuropa steht dieses Update erst noch an. SEO-Spezialisten für deutsche Angebote können sich jetzt noch darauf vorbereiten und qualitativ „schlechte“ Linkschleudern umstrukturieren. Domainer mit Direct-Traffic orientierten Kategorie-Killer-Domains haben die Ruhe weg. Wahrscheinlich zu recht.

Informationen zum Hintergrund bei Google findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/439

Die Ansichten von SEO-Spezialisten findet man unter:
> http://www.seobook.com/category-killer-domain-names

Die Einschätzungen von Michael H. Berkens und anderen Domainern gibts bei:
> http://www.domain-recht.de/verweis/442

Quelle: thedomains.com, seobook.com, kennstdueinen.de, searchenginewatch.com, sistrix.de

soles.com – Mittelmaß für US$ 50.000,-

Mit soles.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 34.247,-) zeigte sich die vergangene Domain-Handelswoche noch schwächer besetzt als davor. Auch die Länderendungen bieten mit lookbook.de für EUR 10.000,- keine großen Zahlen, und die weiteren generischen Endungen waren ebenfalls schwach auf der Brust.

Unter den Länderendungen tat sich gerade einmal die Endung .tv (Tuvalu) hervor, die immerhin fünf verhältnismäßig gut dotierte Domains an den Mann brachte. Die teuerste Domain kam freilich von der deutschen Endung mit lookbook.de für EUR 10.000,- und zwei weiteren, nicht schlecht bezahlten Domains.

lookbook.de – EUR 10.000,-
kindertag.de – EUR 8.000,-
geld-verdienen-im-internet.de – EUR 4.400,-

gc.tv – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.507,-)
ed.tv – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.137,-)
1p.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.425,-)
rec.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.425,-)
sea.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.425,-)

g.cm – US$ 10.501,- (ca. EUR 7.192,-)
fracht.eu – EUR 6.500,-
gamer.fr – EUR 6.500,-
htmlwijzer.nl – EUR 5.600,-
regiodeal.de – EUR 4.650,-
peinados.es – EUR 4.200,-
tarot.mx – EUR 3.300,-
manufacture.eu – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.151,-)
manufactures.eu – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.151,-)
madison.cc – EUR 3.000,-
vodka.es – EUR 2.999,-
bookcases.co.uk – US$ 4.151,- (ca. EUR 2.843,-)

Die neueren generischen Domain-Endungen vertrat lediglich kurreisen.info, die immerhin EUR 3.500,- kostete. Unter den älteren generischen Endungen lieferte .net gleich drei ordentlich bezahlte Zwei-Zahlen-Domains und darüber hinaus eine internationalisierte .net, die in japanischem Punycode „Spiele“ bezeichnet (xn--sckyeod.net) und US$ 2.350,- (ca. EUR 1.610,-) erzielte.

29.net – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.877,-)
promdresses.org – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.877,-)
74.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.849,-)
84.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.849,-)
cheaptextbooks.org – US$ 6.600,- (ca. EUR 4.521,-)
creed.org – US$ 6.400,- (ca. EUR 4.384,-)
theatretickets.net – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.955,-)
tollfree.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.425,-)
spiga.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.005,-)
visitsarasota.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.740,-)
sellcars.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.526,-)
sreda.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.054,-)
openlearning.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 1.978,-)
bfree.net – US$ 2.810,- (ca. EUR 1.925,-)
lucie.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.910,-)
recoverycenter.net – US$ 2.490,- (ca. EUR 1.705,-)
xn--sckyeod.net – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.610,-)
csop.net – US$ 2.317,- (ca. EUR 1.587,-)
aquagreen.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.507,-)

Auch die Königsendung .com lieferte keine großartigen Namen. Mit soles.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 34.247,-) und thecrown.com für US$ 40.000,- (ca. EUR 27.397,-) fielen die Preise eher schwach aus, wobei zumindest soles.com bei einem Endkunden gelandet ist und bald ordentliche Inhalte zu finden sein werden.

soles.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 34.247,-)
thecrown.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 27.397,-)
privatehealthinsurance.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.384,-)
startmail.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.014,-)
apsu.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 10.616,-)
baked.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.274,-)
promdresses.org – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.877,-)
regenerate.com – EUR 7.100,-
founded.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 6.849,-)
ebees.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.164,-)
packersmovers.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.164,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Hamburg – Domainvermarkterforum im September

Die erste Hälfte des Jahres 2011 ist so gut wie vorbei, schon rückt das diesjährige Domainvermarkterforum – wie gehabt im September – näher. Zeit, sich den Termin zu notieren und sich anzumelden.

Zum 7. Mal findet die unabhängige Tagung für „Domainer“, wie die Veranstalterin Domainvermarkter Ltd. & Co. KG das Domainvermarkterforum bezeichnet, statt. Hinter der Domainvermarkter Ltd. & Co. KG stehen Christoph Grüneberg und Thomas Müller, die daneben zum Beispiel auch das Domain-Vermarktermagazin herausbringen. Veranstaltungsort ist diesmal Hamburg, wo sich am 08. und 09. September 2011 deutsche Domainer im Empire Riverside Hotel zusammenfinden, um „Domain“ zu sprechen. Es ist wohl die größte und bedeutendste deutsche Veranstaltung für „Domainer“.

Auf der Agenda findet sich bisher lediglich eine Live-Auktion, die am 09. September 2011 stattfindet und zu der noch bis 11. Juli 2011 Domain-Namen angemeldet werden können. Angemeldete Domains werden geprüft, ehe sie in die Auktionsliste aufgenommen werden. Der Anbieter erhält dann einen Auktionsvertrag.

Das 7. Domainvermarkterforum findet vom 08. bis 09. September 2011 im Empire Riverside Hotel, Empire Riverside GmbH & Co. KG, Bernhard-Nocht-Straße 97 in 20359 Hamburg, statt. Die Tikkets kosten zur Zeit EUR 249,- (inkl. USt.).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainvermarkterforum.de

Quelle: domainvermarkterforum.de, eigene Recherche

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