Newsletter-Ausgabe #567: Juni 2011

Themen: Industry Brief – weltweit knapp 210 Mio. Domains | nTLDs – muss ICANN Starttermin verschieben? | TLDs – Neues von .ng, .de und .africa | Rückblick – @kit-Kongress in Starnberg | kramergermany.de – OLG kreiert neues Domain-Recht | 33.com – Zahlenspiele für US$ 358.000,- | Hamburg – Domain-Lunch feiert Premiere

Industry Brief – weltweit knapp 210 Mio. Domains

Der Domain-Gigant VeriSign Inc. hat den vierteljährlichen „Domain Name Industry Brief“ neu aufgelegt: allein im ersten Quartal 2011 stieg demnach die Gesamtzahl weltweit registrierter Domain-Namen um über 4,5 Millionen.

Wie VeriSign berichtet, notierte man zum 31. März diesen Jahres quer über alle Top Level Domains über 209,8 Millionen Domains weltweit, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 15,3 Millionen Adressen oder umgerechnet 7,9 Prozent bedeutet. Auf das Lager der generischen Endungen entfallen dabei 128,1 Millionen Domains, wobei allein .com und .net zusammen rund 108 Millionen auf sich vereinen, ohne dass VeriSign hierfür allerdings aufgeschlüsselte Zahlen nennt. Stets erfreulich: die sogenannte „renewal rate“, also der Anteil der Vertragsverlängerungen, erhöhte sich leicht von 72,7 im vierten Quartal 2010 auf 73,8 Prozent in den ersten drei Monaten 2011.

Demgegenüber summierten sich die Länderendungen auf aktuell 81,7 Millionen Domains. An der Spitze steht unverändert das deutsche Länderkürzel .de, gefolgt von .uk (Großbritannien) und .nl (Niederlande). Auf den Plätzen folgen .eu (Europa), .cn (China), .ru (Russland), .br (Brasilien), .ar (Argentinien), .it (Italien) und .pl (Polen). Als besonders wachstumsstark erwiesen sich Kanadas Kürzel .ca und die australische Endung .au, die gegenüber dem Vorjahresquartal um jeweils über 20 Prozent zulegen konnten.

Angesichts der Aufregung rund um die geplante Einführung neuer Top Level Domains durch ICANN weist VeriSign darauf hin, dass man die Bedrohungen für das bereits existierende Domain Name System nicht aus den Augen verlieren sollte. So sei die Zahl als auch die Intensität sogenannter „distributed denial of service“-Attacken (DDoS) gestiegen. Wer also glaubt, mit einer erfolgreichen nTLD-Bewerbung bei ICANN sei es getan, der irrt: der Betrieb einer Registry samt Schutz vor DDoS-Attakken erfordert weit mehr Aufwand und Kosten, als sich so mancher Kandidat bewusst sein dürfte.

Den aktuellen Industry Brief finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/434

Quelle: verisign.com

nTLDs – muss ICANN Starttermin verschieben?

Die Internet-Verwaltung ICANN arbeitet weiter intensiv daran, im Zuge der Einführung neuer Top Level Domains die letzten Differenzen mit dem Governmental Advisory Committee (GAC) auszuräumen. Der 20. Juni 2011 als Tag der Veröffentlichung des Bewerberhandbuchs gerät gleichwohl ins Wackeln.

Fast trotzig hat ICANN vergangene Woche in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, eine weitere produktive Telefonkonferenz mit dem GAC abgehalten zu haben, um „proaktiv“ und „sachlich“ die „begrenzte Anzahl“ offener Probleme zu lösen. Zusammenfassend spricht ICANN von 12 Problemkreisen mit 80 Einzelaspekten, die man teilweise in persönlichen Gesprächen diskutiert hat und die sich offenbar an der Scorecard des GAC orientieren, in der nach einem Ratingsystem die einzelnen Streitpunkte klassifiziert sind. Der ehemalige ICANN-Manager Kieren McCarthy hat zudem zuletzt ein stärker werdendes Lobbying aus den Reihen der Kennzeichenrechteinhaber und deren Anwälten beobachtet, die ICANN weitere Zugeständnisse und Kompromisse abringen wollen. Hierzu gehört ein Verzicht auf den Nachweis, dass eine Marke tatsächlich in Gebrauch steht, um daraus Rechte ableiten zu können, die Einbeziehung von zur Marke ähnlicher Begriffe in den Schutzbereich (womit die Marke „Gucci“ auch Wörter wie „Gucki“ oder „Gucci-Tasche“ angreifen könnte), Kostenregelungen zu Lasten des Verlierers von Streitschlichtungsverfahren und mehr Transparenz im Bewerbungsverfahren.

Darüber hinaus soll sich die Frage eines Preisnachlasses für Dritte-Welt-Länder zu einer kritischen Hürde für das gesamte nTLD-Programm entwickelt haben. Demnach drängt das GAC darauf, die Bewerbergebühr von US$ 185.000,- für Entwicklungsländer um 76 Prozent auf etwa US$ 44.400,- abzusenken. Auch bei allen anderen Kosten, wie sie beispielsweise bei Auktionen, einer Nachprüfung oder im Fall von Rechtsmittelverfahren anfallen könnten, will das GAC einen Nachlass verhandeln. Die Idee eines offenen, transparenten und für alle gleichen Bewerbungsverfahrens droht damit jedoch ad absurdum geführt zu werden und lädt überdies zum Missbrauch ein; soll sich also niemand wundern, wenn plötzlich zahlreiche Registries ihren Sitz in Afrika nehmen. Doch das GAC scheint gewillt, auch dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

Es steht daher zu vermuten, dass ICANN sowohl gegenüber dem GAC als auch der Marken-Lobby erhebliche Zugeständnisse machen muss, soll wie geplant am 20. Juni 2011 in Singapur die Endfassung des Bewerberhandbuchs veröffentlicht werden. Doch ob ICANN dazu bereit ist, ist offen; in der eingangs erwähnten Presseerklärung spricht ICANN nurmehr davon, dass die Beschlussfassung in Singapur „möglich“ sei. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass nicht in Singapur, sondern erst beim anschließenden ICANN-Meeting Ende Oktober 2011 im senegalesischen Dakar endgültig die nTLD-Würfel fallen.

Die „Scorecard“ des GAC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/398

Quelle: goldsteinreport.com. domainincite.com

TLDs – Neues von .ng, .de und .africa

Afrikanische Wochen bei den ccTLDs: neben der heiß umkämpften Kontinental-Domain .africa wartet auch das westafrikanische Nigeria mit einer aktuellen Meldung auf. Verlässliches gibt es dagegen aus Deutschland – hier die Kurznews.

Sie finden, dass EUR 24,- für eine .de-Domain teuer sind? Nun gut, es geht auch günstiger, aber von nigerianischen .ng-Domains sollten Sie dann besser die Finger lassen: US$ 20.000,- bis zu US$ 50.000,- müssen Sie auf den Tisch legen, um eine Second Level Domain unterhalb von .ng Ihr Eigen nennen zu dürfen. Kein Wunder, dass bisher gerade zehn solcher Adressen vergeben sind, wobei allein Google mit google.ng, gmail.ng, youtube.ng und googli.ng vier davon hält. Um Missverständnissen vorzubeugen: Third Level Domains unterhalb von .org.ng sind schon für weit weniger Gebühren zu erhalten, aufgrund ihrer Länge allerdings auch weit weniger attraktiv. Tauchte der Name „Nigeria“ im Internet also bisher vor allem mit dem fast schon legendären „Nigeria-Scam“ auf, dürfte auch die neue Registry Nigeria Internet Registration Authority (NIRA) bisher wenig dazu beigetragen haben, das virtuelle Image Nigerias aufzupolieren.

Domain-Namen mit dem deutschen Länderkürzel .de sind ein Stück sicherer geworden: wie angekündigt, hat die Registry DENIC eG zum Ende Mai 2011 die .de-Zone mit dem neuen Sicherheitsprotokoll DNSSEC (Domain Name Security Extensions) signiert. Über eine Woche vor dem angekündigten Termin, dem 31. Mai 2011, hat DENIC demnach die 16 für die Top Level Domain .de authoritativen Name-Server mit einer speziellen Signatur versehen. Sie stellt sicher, dass die so abgerufene Information unverändert beim Nutzer ankommt und zudem der Absender der Informationen sicher authentifiziert werden kann. Konkret soll dadurch das Umlenken auf andere Webseiten, das Mitlesen von Daten sowie die Manipulation von Inhalten verhindert werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Internetsicherheit gehen“, so DENIC-Vorstand Sabine Dolderer in der Frankfurter DENIC-Geschäftsstelle.

Die Afrikanische Union (AU) hat sich in den Streit zwischen DotConnectAfrica (DCA) und der African Top Level Domains Organization (AfTLD) um die Bewerbung für die Endung .africa eingeschaltet. In einem Communique hat die AU, in der alle Staaten Afrikas außer Marokko verbunden sind, klargestellt, dass in der Vergangenheit zwar DCA mit der Bitte um Unterstützung herangetreten sei; die Union hat jedoch bereits im Jahr 2010 beschlossen und in diesem Jahr nochmals bekräftigt, dass man den Wettbewerb aller interessierten afrikanischen Organisationen um eine Registry fördern will. Keine einzelne Person oder Organisation genießt deshalb die exklusive Unterstützung der AU. Stattdessen rief die AU zu einem „Expression of Interest“ auf, bei dem jedermann bis 3. Juni 2011 sein Interesse um eine Bewerbung für .africa mitteilen kann. Im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens soll dann der geeignete Kandidat ausgewählt werden. Einzelheiten und Formulare will die AU auf ihrer Website veröffentlichen.

Weitere Informationen zu .ng finden Sie unter:
> http://www.nira.org.ng

Weitere Informationen zu .africa finden Sie unter:
> http://www.africa-union.org

Quelle: 234next.com, denic.de, heise.de, au.int

Rückblick – @kit-Kongress in Starnberg

Am 26. und 27. Mai 2011 fand in Starnberg der 11. @kit-Kongress und das erste Forum K&R unter dem Titel „Innovation und Recht im Internet“ statt. Die Veranstaltung war gut besucht und bewegte sich auf hohem Niveau. Der unterhaltsame Höhepunkt war die Diskussionsrunde zum Datenschutz. Wir waren als Projekt des Mitorganisators united-domains AG selbstverständlich dabei.

Spätestens alle Jahre lädt der Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie, Neue Medien und Recht (@kit) zur Konferenz. Diesmal lud zugleich das 1. Forum „Kommunikation & Recht“. Zusammen sorgten sie für zwei spannende Tage unter dem Thema „Innovation und Recht im Internet“. Die insgesamt elf Vorträge waren allesamt auf hohem Niveau, inhaltlich wie formal – einige etwas mehr als andere. Den Reigen eröffnete Prof. Dr. Karsten Morisse (Hochschule Osnabrück) mit einem nichtjuristischen Thema über die Technik des Social TV, gefolgt von Prof. Dr. Ralf Deventer (Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Torsten Körber (Universität Göttingen), die sich der Netzneutralität annahmen und sich sehr nahe kamen. Befürwortet wird eine Regulierung durch den Markt, wobei die Neutralität für gleiche Datenarten gewahrt werden müsse, aber bei Ressourcenknappheit bestimmte Datenarten zu bevorzugen seien. Das Thema .de-Mail stellte Frau Jutta Keller-Herde vom BMI vor. Die kritische Würdigung des Themas .de-Mail durch Rechtsanwalt Thorsten Feldmann (Berlin) endete aller Probleme, die mit .de-Mail einhergehen, zum Trotz in dem Credo: .de-Mail ist wegen technischer Schwächen nicht die beste Lösung, aber das einfachste sichere Verfahren, das aufgrund dessen von mehr Nutzern eingesetzt werden wird und deshalb zu begrüßen sei.

Weiter ging es mit Maßnahmen zum Schutz von Kennzeichenrechteinhabern bei der Einführung neuer TLDs, vorgetragen von Sebastian Ritze (united-domains AG, Starnberg) und Informationen zum Rechtsschutz bei Vertipper-Domains von Rechtsanwalt Redlich (Berlin), und kulminierte in der öffentlichen Podiumsdiskussion unter dem Titel „Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik?“, in der unter der Moderation von Richard Gutjahr Prof. Dr. Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Jürgen Stock, Vize-Präsident des Bundeskriminalamtes, sowie Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung und mit Dr. Maximilian Schenk ein Mitglied der Geschäftsleitung der VZnet Netzwerke Ltd. diskutierten. Dass bei dieser Mischung die Debatte hitzig würde, war abzusehen. Gutjahr erwies sich als bestens vorbereitet. Er blieb an den Fragen, die er den Mitdiskutanten stellte, dran und hakte gerne mehrfach nach, stellte unbefriedigenden Antworten seine Recherchedaten entgegen und gab sich gerade mit überholten Standardantworten, insbesondere von Herrn Stock nicht zufrieden. Dieser berief sich ihm Hinblick auf die Terrorgesetzgebung immer wieder auf Terrorismus, auch wenn der bei den tatsächlichen Zahlen über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen eine Marginalie darstellt. Richard Gutjahr hat seinen Bericht zu der Runde in seinem Blog veröffentlicht.

Der zweite Tag zeigte einen weiteren Höhepunkt mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Ansgar Oley (Universität Bayreuth), der unter dem Titel „Bedarf es eines Leistungsschutzrechts für Verleger?“ der Frage nach dem von den Verlegern oft geforderten Leistungsschutzrecht nachging. Herr Oley konnte keinen rechten Sinn in einem Leistungsschutzrecht erkennen, zumal der Entwurf der Regelung das Schutzobjekt der Regelung nicht so klar zu benennen weiss, dass man es vom urheberrechtlich geschützten Werk selbst und einer einfachen digitalen Kopie ausreichend differenzieren könnte. Übrigens war den Anfragen der Veranstalter bei Verlagen zu einem Vortrag über verlegerische Bezahlmodelle im Internet leider niemand gefolgt, so dass die Seite derer, die das Leistungsschutzrecht initiieren und von ihm profitieren wollen, nicht gehört werden konnte. Zum Ausklang gab es vier weitere sehr schöne Vorträge zum Handel mit gebrauchter Software (RA Dr. Stögmüller, München), zu strafrechtlichen Themen im Hinblick auf Boykott und Flashmob-Aufrufe im Internet (Prof. Dr. Bosch, Bayreuth), zum Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet (RA Dr. Peschel-Mehner, München) und schließlich zur Frage der Bewertung von anonymen Meinungsäußerungen im Lichte des Rechts auf freie Meinungsäußerung (RA Bernreuther, München).

In der Folge wird ein Tagungsband erscheinen, worauf noch einige Monate zu warten sein wird.

Den Artikel von Richard Gutjahr findet man unter:
> http://gutjahr.biz/blog/2011/05/die-anti-terror-luege/

Quelle: eigene Recherche

kramergermany.de – OLG kreiert neues Domain-Recht

Das OLG Düsseldorf beschäftigte sich im Streit um die Domain kramergermany.de unter anderem mit der Frage des Namensrechts (§ 12 BGB) und dessen Geltung bei Domain-Nutzung im geschäftlichen wie im privaten Bereich. Das Gericht eröffnete – für eine vernünftige Entscheidung – einen neuen Anwendungsbereich des § 12 BGB auf Unternehmensnamen (Urteil vom 12.04.11, I-20 U 103/10).

Die Firma der Klägerin ist seit Juni 2006 in das Handelsregister eingetragen. Sie ist Inhaberin der Domain kramergermany.com, unter der sie Lösungen im Bereich Video-, Audio- und Computer-Signal-Management anbietet. Der Beklagte ist bereits seit April 2006 Inhaber der Domain kramergermany.de, und war vom 28. Mai 2006 bis zum 31. Mai 2007 bei der Klägerin als Servicetechniker und Vertriebsangestellter beschäftigt. Er plant, unter der Domain Dienstleistungen unter anderem im Bereich Telemarketing und Teleconsulting anzubieten. Die Klägerin sieht darin unter anderem eine Verletzung ihrer Marken- und Namensrechte und forderte vom Beklagten Unterlassung der Nutzung der Domain sowie deren Freigabe. Der Beklagte hielt entgegen, er selbst habe in der Gründungsphase der Klägerin den Namen „Kramer Germany“ vorgeschlagen. Das Landgericht gab der Klägerin Recht. Der Beklagte legte Berufung zum OLG Düsseldorf ein.

Das OLG Düsseldorf wies die Berufung des Beklagten zurück. Unabhängig davon, wann der Beklagte die Domain registrierte und die Klägerin damit begann, ihr Unternehmenskennzeichen zu nutzen, greifen nach Ansicht des OLGs die Klageansprüche durch und der Beklagte muss die Domain freigeben. Zunächst bestätigte das Gericht – im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs – markenrechtliche Ansprüche: Zwischen dem Unternehmenskennzeichen und der Domain bestehe wegen der hohen Zeichenidentität eine Verwechselungsgefahr (§§ 15 Abs. 2 MarkenG). Die Domain unterscheidet sich vom Unternehmenskennzeichen nur durch die Zusätze „de“ und „www.“ und dem nicht vorhandenen Leerzeichen zwischen „Kramer“ und „Germany“. Zudem konstatierte das Gericht die Nähe der Tätigkeitsbereiche: Beide Parteien betätigen sich innerhalb des Bereichs der Elektrotechnik auf dem Gebiet des Vertriebes von technischen Lösungen zur Nutzung von Audio- und Videosignalen für bestimmte technische Zielfunktionen.

Darüber hinaus bestätigte das Gericht zugunsten der Klägerin auch einen Anspruch aus dem Namensrecht (§ 12 BGB) im Hinblick auf eine private Nutzung der Domain. Obwohl das Markenrecht hier einschlägig ist, greift für den Unternehmensnamen auch das Namensrecht, und zwar in diesem besonderen Falle auch über den Funktionsbereich des Unternehmensnamens hinaus. Der Beklagte nimmt der Klägerin die Möglichkeit, die Domain für sich zu registrieren. Das ist an dieser Stelle von Belang, weil deutsche Kunden von einem auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen erwarten, dass es unter einer .de-Domain auftrete. Darüber hinaus komme der Klägerin ein besonderes schutzwürdiges Recht zu, da der Beklagte während der Gründungsphase den Firmennamen selbst vorgeschlagen hatte und die Klägerin im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis mit dem Beklagten davon ausgehen konnte, dass der Name jedenfalls nicht vom Beklagten für sich registriert und von ihm benutzt werden würde.

Mit dieser Entscheidung geht das OLG Düsseldorf neue Wege und erweitert das Anwendungsfeld des Domain-Rechts. Bisher war es lediglich möglich, soweit das Markenrecht einschlägig ist, dem gegenüber das Namensrecht (§ 12 BGB) zurücktritt, zum Schutze von Unternehmen im Rahmen des Funktionsbereichs des Unternehmens auch das Namensrecht anzuwenden. Diese Grenze hat das OLG Düsseldorf nun überschritten, indem es im Rahmen der Abwägung der berechtigten Interessen der Parteien am Namensschutz zugunsten des Namensträgers besondere schutzwürdige Interessen auf die Waage legt, die auf dem Feld der privaten Nutzung wachsen. Eine stichhaltige Begründung für diesen Weg gibt es nicht. Im Ergebnis ist die Entscheidung vernünftig, doch am Weg zu diesem Ergebnis darf man wohl zweifeln.

Das Urteil des OLG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/435

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de, eigene Recherche

33.com – Zahlenspiele für US$ 358.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder zwei herausragende .com-Domain-Verkäufe: so erzielte die Ziffern-Domain 33.com satte US$ 358.000,- (ca. EUR 255.714,-), und cupidon.com war mit GBP 175.000,- (ca. EUR 201.655,-) mit von der Partie. Aber auch die kolumbianische Länderendung .co lieferte Hochpreisiges mit business.co für US$ 80.000,- (ca. EUR 57.143,-).

Die Domain-Endung .co für Kolumbien etabliert sich weiter, und lieferte mit business.co zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 57.143,-) den hochpreisigen Beweis, den die jüngst von Amazon gekauften Ein-Zeichen-Domains nicht liefern konnten, da Preise nicht genannt wurden. Die deutsche Endung .de steht mit zwei Domains im Doppelpack: gaertnerei.de und gärtnerei.de erzielten jeweils EUR 11.781,-. Und letztlich, an dritter Position, zeigte sich die selten gesehene Endung .cc (Cocos-Inseln) mit it.cc für sehr stolze US$ 15.000,- (ca. EUR 10.714,-).

business.co – US$ 80.000,- (ca. EUR 57.143,-)
holland.co – EUR 9.000,-
brandy.co – EUR 6.000,-
gin.co – EUR 5.000,-

gaertnerei.de – EUR 11.781,-
gärtnerei.de – EUR 11.781,-
storyboard.de – EUR 8.000,-
energiemakler.de – EUR 6.000,-
smartkauf.de – EUR 4.500,-
buchbinderei.de – EUR 4.165,-

it.cc – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.714,-)
wholesale.eu – EUR 7.515,-
vanrental.co.uk – GBP 6.220,- (ca. EUR 7.167,-)
smo.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.914,-)
artikel.nl – EUR 6.850,-
beat.fm – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.071,-)
doldersum.nl – EUR 5.950,-
shawbrook.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 4.609,-)
virus.nl – EUR 5.001,-
adopt.co.uk – GBP 3.600,- (ca. EUR 4.148,-)

Die neueren generischen Endungen deckte wieder nur .info ab, mit
Domains, die mehr verdient hätten als sie kosteten:

raw.info – EUR 6.000,-
mafia.info – EUR 4.000,-
platin.info – EUR 2.288,-

Den höchsten Preis unter den älteren generischen Domains erzielt bills.org mit US$ 70.000,- (ca. EUR 50.000,-), gefolgt von 01.org, die jetzt US$ 25.000,- (ca. EUR 17.857,-) kostete, aber 2007 noch für ein Zehntel, also US$ 2.300,-, zu haben war. Keine Wertsteigerung hingegen erzielte silverlining.org, die jetzt US$ 3.088,- (ca. EUR 2.206,-) kostete, was dem entspricht, was bereits 2009 für sie gezahlt wurde.

bills.org – US$ 70.000,- (ca. EUR 50.000,-)
01.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.857,-)
darlehen.net – EUR 15.000,-
cacao.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.714,-)
emailserver.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.143,-)
sipnet.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.143,-)
upgrades.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 3.929,-)
compute.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.571,-)
qrs.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.571,-)
detoxification.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.857,-)
readon.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.420,-)
silverlining.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.206,-)
darlington.org – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.134,-)
namedropper.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.134,-)
eissa.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.991,-)
urbanite.net – US$ 2.689,- (ca. EUR 1.921,-)
socialcity.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.706,-)

Die eingangs erwähnten teuersten Domains der Woche, 33.com für US$ 358.000,- (ca. EUR 255.714,-) und cupidon.com für GBP 175.000,- (ca. EUR 201.655,-), besetzen auf der Jahresbestenliste zur Zeit die Plätze 6 und 7. Auch zusammen können sie dem Bestseller vergangene Woche nicht das Wasser reichen, aber dennoch machen sie ein gutes Bild. Insgesamt waren die Ergebnisse für .com-Domains in dieser Woche ansprechend:

33.com – US$ 358.000,- (ca. EUR 255.714,-)
cupidon.com – GBP 175.000,- (ca. EUR 201.655,-)
xq.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 60.714,-)
humidifiers.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.714,-)
physical.com – US$ 42.500,- (ca. EUR 30.357,-)
funchat.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.571,-)
playbet.com – EUR 21.600,-
undergraduate.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 15.714,-)
francemutuelle.com – EUR 15.000,-
ivideos.com – US$ 16.800,- (ca. EUR 12.000,-)
xumo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.714,-)
misjuegosdebobesponja.com – EUR 10.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Hamburg – Domain-Lunch feiert Premiere

Der Starnberger Registrar united-domains AG veranstaltet am 24. Juni 2011 zum ersten Mal den Domain-Lunch in Hamburg. Domain-Experten, unter anderem von der united-domains AG, zu deren Projekten auch domain-recht.de zählt, führen in die Welt der strategischen Domain-Registrierung ein.

Die Veranstaltungsreihe, die sich allgemein an Domain-Inhaber und an Inhaber von Markenrechten, die mit ihren Marken und Produkten im Internet vertreten sind, richtet, macht zum ersten Mal in der Hansestadt Hamburg Halt. Am 24. Juni 2011 geht es um 09.30 Uhr los mit der Begrüßung durch Daniel Dingeldey, der kurz über die Grundlagen der Domain-Registrierung spricht. Alsdann gibt Sebastian Ritze Einblick in die „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipper-Domains“, und Oliver Schwab verschafft im Anschluss einen Überblick über die unterschiedlichen „Strategien der Domain-Registrierung“. Für den ersten Vortrag nach dem Mittagessen konnte mit Rechtsanwalt Silvio Schiller, A/S/G Rechtsanwälte GmbH, der über Rechtsfragen der Domain-Registrierung referiert, ein kompetenter Spezialist gewonnen werden. Zum Schluss zeigt Daniel Dingeldey die neueren Entwicklungen bei den neuen Domain-Endungen auf. Danach stehen die Referenten bei Kaffee und Kuchen zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.

Der erste „Hamburger Domain-Lunch“ findet am Freitag, den 24. Juni 2011 ab 09.00 Uhr im Hotel Le Royal Meridien, An der Alster 52-56 in 20099 Hamburg, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahmegebühr liegt bei EUR 99,- und umfasst Snacks und Getränke, Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/workshops

Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de

Quelle: united-domains.de

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