Newsletter-Ausgabe #566: Mai 2011

Themen: kino.to – Pyrrhussieg für Filmproduzenten | PROTECT IP – US-Senat treibt Websperren voran | TLDs – Neues von .kp, .mobi und .mumbai | KG Berlin – Kino verliert Nutzernamen-Streit | domainname.com – Verkäufer wird zum Millionär | Kolumbien – .co tritt aus dem .com-Schatten | Barcelona – Agenda für Domainfest veröffentlicht

kino.to – Pyrrhussieg für Filmproduzenten

Ein Verbund österreichischer Filmproduzenten hat im Streit um die Einrichtung von Domain-Sperren einen ersten Teilsieg errungen: das Handelsgericht Wien hat den Breitbandanbieter UPC Telekabel Wien GmbH im Rahmen einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Domain kino.to nicht mehr zugänglich zu machen.

Wie im November 2010 gemeldet, hatten sich die drei Filmproduzenten WEGA Filmproduktionsges.m.b.h., Satel Film GmbH sowie die Constantin Film Verleih GmbH an österreichische Internetprovider gewandt und verlangt, die Domain kino.to zu sperren, da dort in urheberrechtswidriger Weise per Streaming Kinofilme abgerufen werden könnten. Dem trat der Dachverband der Internet Service Providers Austria (ISPA) mit dem Hinweis entgegen, dass es hierfür an einer Rechtsgrundlage fehle. Mit Unterstützung des „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP)“ reichte der Verbund daraufhin Unterlassungsklage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Dabei stützt man sich auf § 81 Abs. 1a des österreichischen UrhG, wonach auch der Access-Provider als so genannter „Vermittler“ für eine rechtsverletzende Website verantwortlich sein soll, wenn er trotz Abmahnung die weitere Vermittlung nicht unterlässt.

Zumindest mit der einstweiligen Verfügung konnten die Antragsteller durchdringen. Wie der VAP bekanntgab, darf UPC – in Anspruch genommen stellvertretend für viele Internet Access Provider – seinen Kunden die Domain kino.to samt den IP-Adressen, unter denen die Streaming-Plattform erreicht werden kann, bis auf weiteres nicht mehr zugänglich machen; zur Wirksamkeit bedarf es allerdings noch einer Sicherheitsleistung, welche die Filmunternehmen bei Gericht hinterlegen müssen. Ob sich das Gericht bei der Interpretation des Worts „Vermittler“ dabei der Ansicht des EuGH in einem Beschluss aus dem Jahr 2009 (C-557/07) anschloss, der sich mit der Herausgabe von Benutzerdaten auf Basis von IP-Adressen befasst, ist bisher nicht bekannt. Der ISAP warnte jedoch vor verfrühten Jubelmeldungen. „Das letzte Wort ist garantiert noch nicht gesprochen“, kommentierte ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger eine Presseaussendung des VAP. „Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird.“ Damit wird einmal mehr klar, dass ein jahrelanger Rechtsstreit bevorsteht.

Die Praxis schafft dagegen bereits Fakten. Nach übereinstimmenden Presseberichten sind die Seitenbetreiber von kino.to auf die Alternativ-Domain moviestream.to ausgewichen; sollte auch diese Domain gesperrt werden, will man im Forum unter cinecommunity.to weitere Adressen benennen, um weiterhin auf alle Inhalte der Seite zugreifen zu können. In der Domain-Praxis läuft die Sperre damit faktisch leer. Den VAP vermag dies ausweislich einer Stellungnahme eines Vertreters gegenüber gulli.com indes nicht zu beeindrucken: „Trotz allem – auch wenn kino.to aus dem digitalen Abbottabad weiter arbeitet, wird die Urheberseite langfristig gewinnen – einfach, weil sie im Recht ist.“.

Quelle: ots.at, ispa.at, gulli.com

PROTECT IP – US-Senat treibt Websperren voran

Der US-Senat treibt seine Pläne zur Errichtung von Websperren voran: ein „PROTECT IP“ getaufter Gesetzesentwurf soll dem US-Justizministerium ein effektives Werkzeug zur Verfügung stellen, um unter anderem ausländische Domain-Namen zu sperren. Doch die Kritik reisst nicht ab.

„Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property“ – hinter diesem als „PROTECT IP“ abgekürzten Wortungetüm steckt ein Gesetzesentwurf, der einen im November 2010 unter dem Titel „Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ (COICA) einbrachten Entwurf nicht nur ergänzt, sondern verschärft. Vorrangig zur Bekämpfung von Online-Kriminalität durch Piraterie von Musik, Kinofilmen und anderen Schmuggelgütern gedacht, soll das Gesetz die Grundlage dafür schaffen, nicht nur gegen einheimische wie ausländische Domain-Inhaber vorzugehen, sondern auch Internet-Provider oder Betreiber von Suchmaschinen dazu zu verpflichten, den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten zu unterbinden. Kreditkarten- und sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen sollen überdies dazu angehalten werden können, die Geschäftsbeziehung mit solchen Anbietern einzustellen. Während sich der COICA-Entwurf auf Domain-Namen konzentrierte, nimmt „PROTECT IP“ also nicht nur deren Inhaber, sondern auch Seitenbetreiber und zusätzliche Dritte in die Verantwortung. Zudem bietet der neue Entwurf auch den Rechteinhabern zusätzliche Möglichkeiten, zivilrechtlich gegen behauptete Rechtsverletzungen vorzugehen.

Die Kritik am geänderten Gesetzesentwurf ließ wie bei der Vorversion nicht lange auf sich warten. So weisen etwa die Blogger von techdirt.com darauf hin, dass der darin in Bezug genommene Begriff einer „Internet site dedicated to infringing activities“ viel zu weit und unklar sei, um etwaige Maßnahmen einzugrenzen. Zudem weise das Gesetz eine bedenkliche Lücke auf, wenn es für Maßnahmen gegen eine Domain bereits genügt, dass der Inhaber keinen Sitz innerhalb der USA hat. Vor allem aber gefährde das Gesetz den Betrieb von Suchmaschinen, da der Staatsanwalt anordnen könne, dass bestimmte Links aus dem Index entfernt werden müssen, was einen eklatanten Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit bedeutet. David Sohn vom Center for Democracy and Technology warnte vor Sperrstrategien, die sich in der Praxis als untauglich erweisen und stattdessen zu Kollateralschäden führen.

Der demokratische Senator Patrick Leahy, einer der Initiatoren des „PROTECT IP“, gab davon unbeeindruckt an, den Entwurf weiter verfolgen zu wollen. Ähnliche Gesetzespläne kündigte auch der republikanische Senator Lamar Smith für die kommenden Wochen an. Ob sie sich über die Kritik hinwegsetzen oder ihr Rechnung tragen, bleibt abzuwarten.

Den „PROTECT IP“-Gesetzesentwurf finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/433

Den vormaligen „COICA“-Gesetzesentwurf finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/355

Quelle: arstechnica.com, techdirt.com, nextgov.com

TLDs – Neues von .kp, .mobi und .mumbai

Und wieder steigt eine Städte-Domain in den Bewerberring: die indische Millionenstadt Mumbai hat ihre Bewerbung bei ICANN angekündigt. In Nordkorea versucht man dagegen den Wiederanschluss, während .mobi in Lettland ein Domain-Paket schnürt – hier die Kurznachrichten.

Die nordkoreanische Länderendung .kp arbeitet weiter an ihrem virtuellen Comeback: wie ein Blick in die IANA-Datenbank bestätigt, ist die Verwaltung von der vormals als Technical Contact benannten KCC Europe GmbH offiziell auf die Star Joint Venture Company (Star JV) übergegangen. Deren Website sollte unter der Domain star-co.net.kp zu erreichen sein; mehrfache Versuche eines Aufrufs scheiterten aber bisher ebenso wie eine Kontaktaufnahme mit der KCC Europe GmbH. Somit ist vorläufig unklar, ob und wie sich die Vergabe von .kp-Domains künftig gestaltet. Bisher nutzt Nordkorea ein „Kwangmyong“ getauftes Intranet, das zwar auf .kp-Domains zurückgreift, aber ohne Anbindung an das weltweite Netz ist.

DotMobi, Registry der Mobil-Domain .mobi, hat sich gemeinsam mit NIC.LV, Registry der lettischen Länderendung .lv, etwas ganz besonderes einfallen lassen: jeder Inhaber einer .lv-Domain kann auch eine Domain unterhalb der Subdomain .lv.mobi aktivieren, und das Ganze ohne zusätzliche Kosten. Auf diese Weise sollen sie ihre Inhalte auch in einer für mobile Endgeräte speziell aufbereiteten Form präsentieren können. Die Pressemitteilung lässt leider offen, ob es sich um das .lv-Pendant handeln muss oder ob die .lv.mobi-Adresse auch frei gewählt werden kann; der Wortlaut legt allerdings letzteres nahe. Da geschätzte 20 Prozent aller Mobil-Telefone in Lettland internetfähig sind, bietet sich hier ein nützlicher Mehrwert, der auch sonst eher unattraktive Subdomains eine Überlegung wert macht.

Top Level Domain Holdings Ltd., Muttergesellschaft des TLD-Beratungsunternehmens Minds + Machines, hat offiziell bestätigt, mit .mumbai eine weitere Städte-Domain in das Rennen um eine neue Domain-Endung schicken zu wollen. Der Auftrag geht zurück auf eine Unternehmung namens India TL Domain Pvt Ltd. („ITLD“), die wiederum mit exklusiver Genehmigung der indischen Metropole Mumbai (bis ins Jahr 1996 als Bombay bekannt) den RegistryBetreiber auswählt. In einem Schreiben an den ICANN-Vorstand betont Ms. Shailaja V. Girkar, Bürgermeister von Mumbai, dass man voll hinter der Bewerbung stehe und um die Zuteilung bitte. Nicht minder erfreut zeigte sich Antony Van Couvering, CEO von Top Level Domain Holdings, der angesichts von 12 Millionen Einwohnern in Mumbai den Status als Weltstadt hervorhob. Details zur Domain-Vergabe stehen bisher aber noch nicht fest.

Quelle: pcworld.com, nic.lv, reuters.com

KG Berlin – Kino verliert Nutzernamen-Streit

Die Verwendung eines verwechslungsfähigen fremden Namens in einem Benutzerprofil bei Facebook oder Myspace kann im Einzelfall rechtlich unbedenklich sein. Mit dieser Begründung wies das KG Berlin ein Kino in die Schranken (Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11).

Die Antragstellerin betreibt in der Berliner Kantstraße unter der Bezeichnung „Delphi“ ein Kino. Sie störte sich daran, dass die Antragsgegnerin unter den Namen „Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißensee Berlin“ und „Das ehemalige Stummfilmkino Delphi Weißensee“ Benutzerprofile bei Facebook und MySpace eingerichtet hatte. Ähnliche Begriffe nutzte die Antragsgegnerin des weiteren für Textzeilen neben einem Foto, für einen Schriftzug an der Fassade und für ein Plakat im Fenster. Sowohl auf den Webseiten als auch auf einer eigenen Domain bewarb die Antragsgegnerin ferner Veranstaltungen unter dem Namen „Delphi“. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihres Kennzeichenrechts und machte einen auf §§ 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG gestützten Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend.

Das Kammergericht in Berlin vermochte einen solchen Anspruch jedoch auch in zweiter Instanz nicht zu erkennen. Die von der Antragsgegnerin benutzten Begriffswendungen bezeichnen nach Auffassung des Senats den Veranstaltungsort; ein solcher Gebrauch ist aber von der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG gedeckt, weil mit der Wendung „D… (ehem. Kino)“ über den historischen Bezug des denkmalgeschützten und architektonisch wie historisch wertvollen Gebäudes (in dem Kinogeschichte geschrieben worden sei) informiert werde. Die Angabe „D…“ ohne den unmittelbaren Zusatz „(ehem. Kino)“ ist nach der Ansicht des KG ebenfalls noch hinnehmbar, soweit diese Angabe nur auf einer Unterseite des Internetauftritts erfolgt und sie nur als Kurzbezeichnung des Veranstaltungsortes verwendet wird. Dass eine Örtlichkeit selbst in ihren historischen und architektonischen Bezügen bezeichnet wird, ist der Antragsgegnerin demnach erlaubt. Folglich wies es den behaupteten Unterlassungsanspruch zurück.

Die Entscheidung belegt, wie wichtig es ist, nicht nur Domain-Namen auf etwaige Verletzungen hin im Auge zu halten und zu prüfen, sondern auch soziale Netzwerke. Die united-domains GmbH stellt dafür mit namecheck.com ein Werkzeug bereit, das eine kostenfreie Recherche nach Domains, Benutzernamen in sozialen Netzwerken sowie eingetragenen Marken ermöglicht. So kann jedermann ohne Kosten und ohne vorherige Anmeldung sekundenschnell auf einen Blick prüfen, ob ein bestimmter Name oder Begriff verfügbar ist, oder bereits Verletzungshandlungen zu ahnden sind.

Das Urteil des KG Berlin finden Sie im Volltext unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/432

Den kostenlosen Name-Check-Service finden Sie unter:
http://www.namecheck.com

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de

Quelle: dr-bahr.com, berlin-brandenburg.de, eigene Recherche

domainname.com – Verkäufer wird zum Millionär

Der Domain-Handel im Jahr 2011 hat seinen ersten Höhepunkt erreicht: für die runde Summe von US$ 1 Mio. (ca. EUR 700.000,-) wechselte domainname.com den Inhaber. Darüber hinaus blieben die Preise jedoch eher bescheiden.

Den Reigen der Länderendungen führt nach dem kurzen Abstecher nach Antigua und Barbuda in der Vorwoche mit market.de zu EUR 30.000,- diesmal wieder das deutsche Länderkürzel an. Daneben vermochten sich mit zeitungsdruck.de für EUR 8.700,- sowie der gemischtsprachlichen cheat-lexicon.de zu EUR 5.000,- zwei weitere .de-Domains prominent platzieren. Dass auch in Zeiten der Wirtschaftskrise Domains von der iberischen Halbinsel gefragt sind, belegen die Verkäufe der spanischen cocinas.es für EUR 17.000,- und der portugiesischen tempo.pt zu EUR 8.500,-. Hervorzuheben sind des weiteren:

market.de – EUR 30.000,-
zeitungsdruck.de – EUR 8.700,-
cheat-lexicon.de – EUR 5.000,-
haushaltsroboter24.de – EUR 4.250,-
geheimtipp.de – EUR 3.950,-
ligafans.de – US$ 3.266,- (ca. EUR 2.288,-)
abnehmen-forum.de – US$ 2.485,- (ca. EUR 1.741,-)
hauptstadt-makler.de – US$ 2.201,- (ca. EUR 1.542,-)
spätzünder.de (IDN) – US$ 2.130,- (ca. EUR 1.492,-)
versand-moebel.de – US$ 2.130,- (ca. EUR 1.492,-)
weddings.de – US$ 1.562,- (ca. EUR 1.094,-)
frankreichimmobilien.de – US$ 1.065,- (ca. EUR 746,-)
jazznight.de – US$ 1.065,- (ca. EUR 746,-)

cocinas.es – EUR 17.000,-

creative.co.uk – GBP 13.000,- (ca. EUR 14.734,-)
onlinepokersites.co.uk – US$ 2.415,- (ca. EUR 1.692,-)
4wheels.co.uk – US$ 1.441,- (ca. EUR 1.009,-)

pari.fr – EUR 13.500,-
fliese.fr – EUR 9.900,-
monfairepart.fr – US$ 1.420,- (ca. EUR 995,-)

tempo.pt – EUR 8.500,-

grosshandel.eu – EUR 3.900,-
badminton.eu – EUR 3.100,-
radfahren.eu – US$ 2.840,- (ca. EUR 1.990,-)
abendkleid.eu – US$ 1.314,- (ca. EUR 920,-)
sicherheitskonzept.eu – US$ 1.278,- (ca. EUR 895,-)
sponser.eu – US$ 1.136,- (ca. EUR 796,-)
baumetall.eu – US$ 1.065,- (ca. EUR 746,-)
reha.eu – US$ 1.065,- (ca. EUR 746,-)

Die älteren generischen Endungen hatten vergangene Woche mit gadgets.net für EUR 11.500,- lediglich eine einzige Domain im fünfstelligen Bereich zu bieten, alle anderen blieben zurück. Die zweitplatzierte sardinien.net macht zwar Lust auf Urlaub, bleibt mit EUR 5.800,- aber sicher hinter den Erwartungen des Verkäufers zurück. Auch für ocean.net wäre mehr drin gewesen, doch sie erlöste nur US$ 5.000,- (ca. EUR 3.503,-).

gadgets.net – EUR 11.500,-
sardinien.net – EUR 5.800,-
ocean.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.503,-)
fbk.net – US$ 5.555,- (ca. EUR 3.892,-)
vda.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.503,-)
online-marketing.net – EUR 3.500,-
pricebook.net – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.004,-)
kns.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.802,-)
acousticguitar.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.102,-)
haemorrhoiden.org – EUR 2.060,-
britishclub.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.953,-)
swingerclub.org – US$ 2.582,- (ca. EUR 1.809,-)
hanfhaus.net – US$ 2.901,- (ca. EUR 2.032,-)
thegallery.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.050,-)
ourdemocracy.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 700,-)
wellmade.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 700,-)

Bei den neueren generischen Endungen zeigt sich das altbekannte Bild, wonach .info dominiert: Top-Verkauf war hemp.info für EUR 6.000,-, gefolgt von kleinkredit.info zu EUR 3.000,-. Erst danach meldet sich .biz mit 08.biz für US$ 3.188,- (ca. EUR 2.233,-) zu Wort. Hinzu kamen:

hemp.info – EUR 6.000,-
kleinkredit.info – EUR 3.000,-
08.biz – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.233,-)
nickname.info – US$ 1.420,- (ca. EUR 995,-)
treppenrenovierung.info – US$ 1.349,- (ca. EUR 945,-)
strom.mobi – US$ 1.060,- (ca. EUR 742,-)

Bleibt noch .com, wo der Verkauf von domainname.com für US$ 1 Mio. ihren vormaligen Inhaber zum Millionär macht. Doch dahinter klafft eine große Lücke, die auch ein ocean.com für US$ 100.000,- nicht ganz schließen kann. Hier zeigt sich dennoch die höhere Wertigkeit von .com, vermochte doch das .net-Pendant ocean.net lediglich die erwähnten US$ 5.000,- zu erzielen. Sodann folgt ein bunter Mix:

domainname.com – US$ 1 Mio. (ca. EUR 700.000,-)
ocean.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 100.600,-)
juegosdecocina.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 63.055,-)
ese.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 59.552,-)
lean.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 36.782,-)
cleanenergy.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.030,-)
irons.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 26.623,-)
transferred.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.515,-)
sava.com – US$ 21.275,- (ca. EUR 14.905,-)
infonews.com – US$ 19.477,- (ca. EUR 13.645,-)
automatch.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.509,-)
domainbox.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.057,-)
pirateworld.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.006,-)
staycool.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 5.955,-)
tranen.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.605,-)
bmz.com – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.343,-)
go-on.com – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.343,-)
diamondbook.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.152,-)
employmentattorneys.com – US$ 3.649,- (ca. EUR 2.557,-)
smoothlegs.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.452,-)
painworld.com – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.463,-)
lawyerstoday.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.401,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Kolumbien – .co tritt aus dem .com-Schatten

Egal, ob Domain-Investor oder Markeninhaber – an der kolumbianischen Länderendung .co führt kein Weg mehr vorbei. Ein spektakulärer Domain-Deal aus der vergangenen Woche unterstreicht, dass .co längst aus dem Schatten von .com getreten ist.

Vor Jahrzehnten gestartet als offizielle Länderendung von Kolumbien, hatte .co ihr Hallo-Wach-Erlebnis erst im vergangenen Jahr, als die neue, in Miami ansässige Registry .CO Internet S.A.S. die zweite Namensebene (Second Level) zur Registrierung freigab. Innerhalb weniger Monate sammelte man sodann etwa 11.000 Vorbestellungen für die Sunrise Period und weitere geschätzte 28.000 Vorbestellungen für die Landrush Period ein; inzwischen dürfte die Zahl der registrierten .co-Domains bei knapp einer Million liegen. Nach einer Meldung in der New York Times betrug der Umsatz im vergangenen Jahr US$ 20 Mio., in diesem Jahr sollen es sogar erstmals US$ 30 Mio. werden. Die Änderungen für die Registrierung von .co waren also nicht nur ein Neuanfang, sondern ein voller Erfolg.

Und dieser Erfolg hat in der vergangenen Woche eine spektakuläre Bestätigung gefunden. Wie die Registry mitteilte, hat der Online-Händler Amazon die Ein-Zeichen-Domains a.co, k.co und z.co erworben. Obwohl die Details der Vereinbarung geheim bleiben, dürfte der Kaufpreis im hohen sechsstelligen Bereich gelegen haben. So war etwa dem ebenfalls im Online-Handel tätigen Unternehmen Overstock allein die Domain o.co immerhin US$ 350.000,- wert. Auch der Umstand, dass Amazon den Deal mit Unterstützung von David Taylor, Partner der Kanzlei Hogan Lovells und einer der weltweit führenden Domain-Experten, abgewickelt hat, unterstreicht dessen Bedeutung. Nach bisher unbestätigten Meldungen soll Amazon die Domain a.co selbst nutzen, während k.co für das Lesegerät Kindle und z.com beim ebenfalls zu Amazon gehörenden Schuhhändler Zappos Verwendung finden soll. Darüber hinaus ist die Domain cloud.com Teil des Vertrages, ohne dass die genaue Verwendung bisher jedoch bekannt ist. Damit dürfte es .co endgültig gelungen sein, das Image als bloße Vertipper-Domain von .com auf deren Traffic zu hoffen, abzustreifen.

Wer den Erfolg von .co dagegen allein mit Marketing beschreibt, dem liefert Blogger Andrew Allemann das statistische Gegenargument. Nach einer Auswertung von Registry-Daten hat lediglich ein Prozent der .co-Inhaber mehr als 50 Domains. Setzt man die Schwelle für einen Domain-Investor bereits bei mehr als zehn Domains an, erhöht sich diese Quote auf ebenfalls noch bescheidene zwei Prozent. Es sind also nicht nur Domainer, die .co für sich entdeckt haben. Und es ist kein Grund ersichtlich, weshalb sich dies schon bald ändern sollte.

Quelle: sfgate.com, nytimes.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

Barcelona – Agenda für Domainfest veröffentlicht

Oversee.net, Gründer und Gastgeber der Konferenzreihe DomainFest, hat die Agenda für das Anfang Juni 2011 stattfindende Meeting in Barcelona bekanntgeben. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung steht aber das „Netzwerken“ unter Domainern.

DomainFest, eines der wichtigsten Domainer-Treffen weltweit, hat die Agenda für die zweite Jahreskonferenz in der katalanischen Metropole Barcelona vom 07. bis 09. Juni 2011 bekanntgegeben. So wird beispielsweise Paul Keating, seines Zeichens Gründer von Law.es, auf europäische Rechte und Verordnungen eingehen und dabei die aktuellen und kritischsten rechtlichen Verordnungen vorstellen, die Domain-Investoren in, aber auch außerhalb von Europa betreffen. Richard Baxter, der CEO von SEOgadget.co.uk, befasst sich dagegen mit der Suchmaschinenoptimierung unter Google; des weiteren wird er zu den Auswirkungen der Yahoo/Bing-Partnerschaft auf die Kunden, Online-Marketingspezialisten und Publisher in Europa Stellung nehmen. Dazu gibt es Podiumsdiskussionen unter den Titeln „TLD Update“ und „Mobile-, Social- und Affiliate-Umsatzstrategien“.

Wem das nicht reicht, der dürfte von den Freizeit-Aktivitäten angetan sein. Geplant ist ein Blick hinter die Kulissen des FC Barcelona, ein Gaudi Spaziergang, ein Besuch von Altstadt und La Rambla, ein Tapas Kochkurs sowie eine Weinprobe in Penedes. Am 08. und 09. Juni 2011 finden erstklassige NetworkingPartys in angesagten Locations statt. Um die Kontaktaufnahme von Teilnehmer zu Teilnehmer zu erleichtern, werden sie in zwei Gruppen aufgeteilt. Beide Gruppen kommen für das Mittag- und Abendessen wieder zusammen, um Erlebtes und kulturelle Eindrücke auszutauschen. Dies soll den Austausch von Erfahrungen zwischen Teilnehmern, Sponsoren und erfahrenen Referenten fördern und wertvolle Geschäftsbeziehungen hervorbringen.

DomainFest Barcelona findet vom 07. bis 09. Juni 2011 im Pullman Barcelona Skipper Hotel in der Avenida del Litoral 10, 08005 Barcelona, Spanien statt. Die Tickets kosten bis 31. Mai 2011 US$ 795,- und ab 01. Juni 2011, US$ 895,-. Die Ein-Tagestickets sind für US$ 295,- erhältlich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
http://domainfest.com

Quelle: ptext.net, domainfest.com

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