Newsletter-Ausgabe #565: Mai 2011

Themen: nTLDs – kippt jetzt das Modell ICANN? | UDRP – Widerstand gegen Reform-Pläne | TLDs – Neues von .bh, .asia und .africa | Berlin – fliegender Gerichtsstand landet vor BGH | Studie – Sedo legt 1. Quartalsbericht 2011 vor | puzzle.com – ein Bruchstück für US$ 500.000,- | eco – dotKölsch stellt Registrar-Atlas vor

nTLDs – kippt jetzt das Modell ICANN?

Der politische Druck auf die Internet-Verwaltung ICANN wächst: im Zuge der Einführung neuer generischer Top Level Domains hat die EU-Kommission ICANN aufgefordert, den Empfehlungen nationaler Regierungen mehr Gehör zu schenken. Droht jetzt das Modell ICANN zu kippen?

Gut vier Wochen sind es noch, bevor ICANN nach jahrelanger Vorbereitung die Endfassung des Bewerberhandbuchs veröffentlichen will. Doch zumindest die Europäische Kommission scheint schlimmes zu befürchten: nachdem vor kurzem bekannt wurde, dass Neelie Kroes, die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, noch im April 2011 versucht hatte, die Einführung der umstrittenen Rotlicht-Domain .xxx zu verhindern, hat sie nun für vergangenen Donnerstag kurzfristig ein Treffen mit Lawrence Strickling von der innerhalb der US-Regierung für ICANN zuständigen National Telecommunications and Information Administration (NTIA) einberufen, um mit ihm über die Internet-Verwaltung und insbesondere Themen rund um ICANN zu diskutieren. Wie Kroes in einer Presseerklärung vom 11. Mai 2011 mitteilt, sei dieses Treffen Folge des positiven Votums für .xxx. Sie wolle nun die europäische Sicht der Dinge zum Reformbedarf bei ICANN verdeutlichen. Namentlich erwähnt wird eine gesteigerte Verantwortung von ICANN gegenüber nationalen Regierungen innerhalb des Governmental Advisory Council (GAC), die Transparenz von und Rechenschaft für Handlungen innerhalb ICANNs sowie der Umgang mit ccTLDs in Bezug auf die betroffenen Behörden. Zugleich unterstütze die EU jedoch das „multi-stakeholder model“ zur Verwaltung des Internets und wolle mitwirken, dass es auch weiterhin weltweite Unterstützung von Community, Bürgern und Regierungen genießt.

Experten wie der frühere ICANN-Manager Kieren McCarthy werten dies als Frontalangriff auf ICANN und eine bewusste Abkehr vom Grundsatz, dass Regierungen so wenig Einfluss wie möglich auf das Domain Name System nehmen; McCarthy geht sogar davon aus, dass dies auf einen Vertrauensbruch zwischen EU und ICANN-Management deute. Das Treffen belege auch die Eskalation innerhalb des GAC, das von US- und EU-Vertretern dominiert werde. Beide seien frustriert, dass sie kaum Gehör bei ICANN fänden; so habe ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thrush das Februar-Meeting in Brüssel beinahe zum Kippen gebracht, als er sich den Empfehlungen des GAC nicht unterwerfen wollte. Der nTLD-Prozess birgt damit das Risiko, die Verwaltung des Internets durch ICANN in seiner aktuellen Form grundsätzlich in Frage zu stellen. Für McCarthy gilt es als unwahrscheinlich, dass der bis Juni 2012 laufende Vertrag mit CEO Rod Beckstrom verlängert wird; Dengate Thrush wird ohnehin im Juni 2011 ausscheiden. Gut möglich, dass beide nun erst recht versuchen, den nTLD-Prozess rasch abzuschließen, ohne auf die Interessen der EU oder der USA Rücksicht zu nehmen und damit das Profil einer eigenständigen ICANN zu schärfen.

Zum Ergebnis des Treffens zwischen Kroes und Strickling wurde öffentlich bisher wenig bekannt. Zwar bekannten sich beide dazu, die Verwaltung des Internets in privater Hand zu belassen; zumindest Kroes wiederholte jedoch die Forderung, dass ICANN die Empfehlungen des GAC künftig mehr Beachtung schenken möge. Ob und inwieweit dies den nTLD-Prozess betrifft, ließ sie offen; die EU-Kommission wird jedoch tunlichst einen zweiten Fall .xxx vermeiden wollen. Der politische Druck auf ICANN dürfte daher in den kommenden vier Wochen ein ungeahntes Ausmaß erreichen.

Quelle: europa.eu, dot-nxt.com, computerworld.com

UDRP – Widerstand gegen Reform-Pläne

Die Pläne der Internet-Verwaltung ICANN, das Schiedsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) zu reformieren, stoßen auf wenig Gegenliebe: sowohl die führenden Schiedsgerichte als auch Anwälte warnten, den PraxisErfolg der UDRP nicht durch unnötige Änderungen zu gefährden.

Seit dem Jahr 1999 steht mit der UDRP ein eigenes Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Marken helfen soll, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Seither hat sich die Domain Name Industry nicht zuletzt dank der Einführung neuer Endungen grundlegend geändert. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat daher die Generic Names Supporting Organization (GNSO), die innerhalb ICANNs für das sogenannte „policy making“ hauptverantwortlich zeichnet, bei einer Telefonkonferenz am 03. Februar 2011 beschlossen, einen Untersuchungsbericht zur UDRP einzuholen. Ziel des Berichts war unter anderem, zu klären, ob die UDRP zeitgemäß mit dem Problem des Cybersquatting umgeht, und ob es Unzulänglichkeiten gibt, die man abstellen muss. Hierzu veranstaltete ICANN am 10. Mai 2011 unter dem Titel „Current State of the UDRP“ ein zweistündiges Webinar, zu dem unter anderem Vertreter der vier UDRP-Schiedsgerichte World Intellectual Property Organization (WIPO), National Arbitration Forum (NAF), Asian Domain Name Dispute Resolution Center (ADNDRC) und Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes (CAC), namhafte UDRP-Schiedsrichter wie David Bernstein und Tony Willoughby, Aimee Gessner vom Automobilhersteller BMW AG sowie die meist für Domainer tätigen US-Anwälte John Berryhill und Ari Goldberger geladen waren.

Doch allzu groß scheint der Reformbedarf nicht zu sein, meinen zumindest mit WIPO und NAF die beiden größten Schiedsgerichte. In einer vorab veröffentlichten Erklärung wies die in Genf ansässige WIPO darauf hin, dass sich die UDRP als effektive Lösung für alle Verfahrensbeteiligten (Registries, Registrare, Marken- wie Domain-Inhaber) bewährt habe; nur in äußerst seltenen Fällen sei die Entscheidung des Panels vor einem ordentlichen Gericht mit Erfolg angegriffen worden. Angesichts der Erweiterung des Namensraumes sei es die völlig falsche Zeit, die UDRP zu ändern. Die WIPO warnt stattdessen, dass die UDRP nicht zum Vehikel der Markenlobby werden dürfe; damit widersetzte sich WIPO unter anderem dem Wunsch nach strafferen Verfahrensabläufen, einer Ausdehnung des Verfahrens über Markenrechte hinaus und „loser pays“-Modellen, bei denen der Verlierer die Kosten trägt. Jede kleine Änderungen könne die ausgewogene Anwendung der UDRP-Regeln in der Praxis erheblich beeinträchtigen. Dem pflichteten mit Berryhill als auch Goldberger zwei Praktiker bei.

Beschlüsse wurden anlässlich des Webinars nicht gefasst. Die nächste Gelegenheit zur Diskussion gibt es während des ICANN-Meetings in Singapur im Juni 2011. Der Abschlussbericht der GNSO soll dann im Juli 2011 veröffentlicht werden. Erste Entscheidungen, ob und gegebenenfalls in welchen Punkten die UDRP reformiert wird, sind für August 2011 angekündigt.

Das Schreiben der WIPO finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/docs/icann060511.pdf

Die Präsentationen des Webinars finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/429

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .bh, .asia und .africa

Der Kontinent Afrika wird zum virtuellen Zankapfel: zwischen den Bewerbern um die Top Level Domain .africa ist ein heftiger Streit entbrannt. Bahrain macht sich dagegen auf, mit der Unterstützung von nic.at den Markt zu liberalisieren, während .asia international wird – hier die Kurznews.

Nic.at, in Salzburg ansässige Verwaltung der österreichischen Länderendung .at, erobert neue Märkte: ab Herbst 2011 wird .bh, das offizielle Länderkürzel von Bahrain, mit Technologie der österreichischen Registry betrieben. Wie nic.at in einer Pressemitteilung verlautbart, stand .bh als restricted Top Level Domain bisher nur einem engen Kreis von Registrierungsberechtigten offen, weshalb es bisher nur ca. 4.000 .bh-Domains gibt. Doch die bahrainischen Regulierungsbehörde TRA plant mit der Unterstützung von nic.at eine Liberalisierung des Marktes, bei der die Domain-Vergabe mit neuen Vergaberichtlinien nach internationalen Standards abgewickelt werden soll, um in den kommenden drei Jahren die Registrierungszahlen auf über 100.000 zu steigern. Und auch bei den neuen TLDs will nic.at seine Expertise beweisen: ein „registry-in-a-box“ getauftes Baukastensystem bietet umfangreiche Dienstleistungen rund um die neuen Internetadressen.

DotAsia, Verwalterin der Asien-Domain .asia, hat mit der Registrierung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) begonnen. Seit dem 11. Mai 2011 läuft eine 70tägige Sunrise Period, an der unter anderem Regierungen, Markeninhaber, eingetragene Unternehmen sowie bereits registrierte .asia-Domains bevorzugt das IDN-Pendant in chinesischen, japanischen und koreanischen Schriftzeichen erhalten können. Zugleich startete das IDN Pioneer Domains Program, bei dem besonders attraktive Adressen wie trade.asia auf chinesisch, video.asia auf japanisch oder game.asia auf koreanisch vergeben werden. Weitere Informationen hält die Registry-Website unter dot.asia bereit.

Der Streit zwischen den beiden Rivalen DotConnectAfrica (DCA) und der African Top Level Domains Organization (AfTLD) um die Bewerbung für .africa nimmt an Schärfe zu. So erhebt DCA den Vorwurf, dass AfTLD mit unfairen Mitteln um ein positives Votum der Afrikanischen Union kämpft; AfTLD kontert mit der Behauptung, dass DCA auf Einschüchterung setzt. Die Zustimmung der Afrikanischen Union ist von besonderer Bedeutung, da nach den aktuellen Regelungen im Bewerberhandbuch eine Geo-TLD wie .africa nachweisen muss, von mindestens 60 Prozent der betroffenen Länder unterstützt zu werden. DCA hat dabei bisher die Nase vorn, kann man doch auf ein Unterstützungsschreiben vom August 2009 verweisen. Allerdings soll die Afrikanische Union ihre Zustimmung mittlerweile zurückgezogen haben; stattdessen soll eine Task Force entscheiden, welche Kandidatur unterstützt wird, die nun von beiden Seiten in unzulässiger Weise beeinflusst würde. Wer also bisher schon glaubte, dass .eu eine schwere Geburt war, dürfte bei .africa in seiner Erwartung übertroffen werden.

Quelle: nic.at, wallstreet-online.de, africasciencenews.org

Berlin – fliegender Gerichtsstand landet vor BGH

Vor kurzem hatte das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines Internetrechtsstreits dem fliegenden Gerichtsstand eine Absage erteilt. Die Sache kam zum Landgericht, welches anderer Ansicht ist, der Klage teilweise stattgab und die Revision wegen des umstrittenen fliegenden Gerichtsstands zuließ (Urteil vom 07.04.2011, Az.: 27 S 20/10).

Kläger ist ein in Nordrhein-Westfalen wohnhafter Künstler, der die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren begehrt. Beklagte ist die Betreiberin der Domain portal.1und1.de mit Sitz in Montabaur, die darunter über den Kläger berichtet hatte. Der Kläger ließ die Beklagte abmahnen, die eine Unterlassungserklärung unterschrieb, aber die Anwaltsgebühren nicht zahlte. Daraufhin erhob der Kläger Klage in Berlin, weil er meinte, der Bericht ließe sich auch in Berlin aus dem Internet abrufen, und außerdem halte er sich immer wieder auch in Berlin auf. Die Beklagte hielt entgegen, das AG Charlottenburg sei vom Sitz der Parteien die in Deutschland praktisch maximal mögliche Entfernung von 600 km entfernt; dort Klage zu erheben, sei somit bestenfalls missbräuchlich. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage als unzulässig ab, da es örtlich nicht zuständig sei. So ging der Kläger in Berufung vor das Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin war im Hinblick auf die Zuständigkeit des AG Charlottenburg anderer Ansicht, weil es einen über die bloße Abrufbarkeit des Beitrages über den Kläger hinaus erforderlichen Bezug zu dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Charlottenburg gäbe: einerseits sei der Kläger bundesweit bekannt und Menschen im gesamten Bundesgebiet, also auch im Amtsgerichtsbezirk Charlottenburg, interessierten sich für ihn; andererseits richte sich das Internetangebot der Beklagten ohne jegliche lokale oder regionale Einschränkung an potentielle Nutzer in ganz Deutschland. Mithin könne sich eine etwaige Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers durch Veröffentlichungen auf dieser Seite auch im Bezirk des Amtsgerichts Charlottenburg auswirken. Im weiteren setzt sich das Gericht mit der aktuellen Rechtsprechung zum fliegenden Gerichtsstand auseinander und kommt zu dem Ergebnis, eine Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands (§ 32 ZPO) bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Internetveröffentlichungen komme nur in Betracht, wenn die veröffentlichte Meldung einen klaren lokalen oder regionalen Bezug hat. Dieser Fall lag hier freilich nicht vor. Letztlich, so das Landgericht, müsse man sich dem gegebenenfalls vorliegenden Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands fügen, solange der Gesetzgeber hier keine konkretere Regelung schafft. Im übrigen ging das Landgericht von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers durch die Veröffentlichung auf dem Internetangebot der Beklagten aus, da die darin verhandelten Themen der Privatsphäre des Klägers entstammen. Der Klage gab es dennoch nicht vollständig statt, da die Forderung zu hoch angesetzt war.

Damit führt das LG Berlin auf den ersten Blick einen empfindlichen Schlag gegen die neuere Entwicklung in der Rechtsprechung, die den fliegenden Gerichtsstand bei Internetstreitigkeiten für unangemessen hält. Doch öffnet das LG Berlin dankenswerter Weise zugleich den Weg für eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: es ließ die Revision gegen die Entscheidung zu, weil die Frage, ob der fliegende Gerichtsstand bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten im Internet grundsätzliche Bedeutung hat und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Ob die Parteien diese Möglichkeit nutzen und wir in Kürze eine BGH-Entscheidung erhalten, bleibt abzuwarten.

Das Urteil des LG Berlin findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/431

Das Urteil des AG Charlottenburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/383

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: recht-hat.de, eigene Recherche

Studie – Sedo legt 1. Quartalsbericht 2011 vor

Sedo legte vergangene Woche den Domain-Verkaufsbericht für das erste Quartal 2011 vor. Das Ergebnis fällt nicht ganz so gut aus wie in den Quartalen 2010, doch sind die Zahlen gleichwohl stramm.

Im 1. Quartal 2011 wechselten über Sedo 10.608 Domains für insgesamt EUR 15.662.340,- den Inhaber, was gegenüber dem 1. Quartal 2010 gewisse Einbußen darstellt: seinerzeit lag der Umsatz bei EUR 16.506.000,- mit 11.942 verkauften Domains. Die Umsätze der anderen Quartale des Vorjahrs waren ebenfalls höher. Doch verkauften sich nun mehr Domains als in den beiden vorangegangenen Quartalen: im 4. Quartal 2010 verkauften sich insgesamt 10.326 Domains. Der Durchschnittspreis einer Domain lag im ersten Quartal 2011 bei EUR 1.476,-, was gegenüber dem 1. Quartal 2010, in dem der Durchschnittspreis bei EUR 1.382,- lag, eine Steigerung darstellt.

Von den verkauften 10.608 Domains waren 51 Prozent .com-Domains und 18 Prozent .de-Domains. Die anderen Endungen folgen auf den Plätzen: 7 Prozent .net, 6 Prozent .co.uk, 5 Prozent .eu, 4 Prozent .org, 3 Prozent .info und die letzten signifikanten Positionen teilen sich mit jeweils 2 Prozent .co, .nl und .es. Die Verkäufe liefen überwiegend über den Sedo-Marktplatz nach dem Prinzip „Gebot gegen Gebot“ (43 Prozent). Domain-Namen zu festen Preisen machten 28 Prozent des Handelsvolumens aus und steigerten sich somit um 3 Prozent gegenüber dem 4. Quartal 2010. Marktplatzauktionen sorgten für 15 Prozent des Handels. Die Preise aller Verkäufe lagen zu 58 Prozent bis EUR 500,-. 37 Prozent der Verkäufe reichten bis EUR 5.000,- und die restlichen 5 Prozent verteilten sich auf Domains bis EUR 10.000,- (3 Prozent) und je zu einem Prozent bis EUR 50.000,- und über EUR 50.000,-. Die teuerste Domain im 1. Quartal ist nicht bekannt, ihr Verkaufspreis war US$ 850.000,-. Weitere hochpreisige Domains waren

gamesforgirls.com – US$ 500.000,-
ac tion.com – US$ 270.000,-
ts.com – US$ 186.000,-
shield.com – US$ 190.000,-
mariage.com – EUR 92.000,-

2.de – EUR 29.000,-
reiseziele.de – EUR 20.000,-
großhandel.de – EUR 19.999,-

Die Durchschnittspreise betrugen unter den generischen Endungen bei .com EUR 1.909,-, .net EUR 1.164,-, .org EUR 1.039,-, .biz EUR 1.284,- und .info EUR 717,-. Unter den Länderendungen bewegten sich für .de die Preise nach unten auf EUR 930,- (Vorjahr EUR 1.215,-, Q 4/10 EUR 1.112,-), ähnlich wie .co.uk-Domains, die im Durchschnitt EUR 1.184,- kosteten (Vorjahr EUR 1.622,-, Q 4/10 EUR 1.491,-). Besser sah es für die österreichische Endung .at aus, die im Schnitt EUR 1.250,- (Vorjahr EUR 1.034,-, Q 4/10 563,-) kostete, und .eu mit EUR 716,- (Vorjahr EUR 370,-, Q 4/10 EUR 612,-).

Die Zahlen von Sedo für das erste Quartal diesen Jahres sind also nicht ganz so herausragend wie im Jahr davor (auch wenn die Anzahl der verkauften Domains etwas gegenüber dem letzten halben Jahr angestiegen ist), doch zeigen sie ein stabiles Bild.

Den ersten Sedo-Quartalsbericht 2011 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/430

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

puzzle.com – ein Bruchstück für US$ 500.000,-

Mit der Domain puzzle.com zum Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 349.650,-) zeichnete sich die vergangene Domain-Handelswoche mit einer der zwei zweitteuersten Domains des Jahres aus. Darüber hinaus überraschten die Endungen .ag und .pro mit beeindruckenden Preisen.

Die höchste Position unter den Länderendungen besetzte diesmal die Endung von Antigua und Barbuda, die gerne auch als Endung für Aktiengesellschaften vermarktet wird, mit der kurzen t.ag zum überraschend hohen Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 41.958,-). Darüber hinaus positionierte sich die britische Endung wieder weit oben mit hohen Preisen und vielen Verkäufen: Die Spieler-Domain poker.org.uk erzielte sehr gute GBP 25.000,- (ca. EUR 28.671,-) und walk.co.uk, die 2007 noch für GBP 6.500,- (damals ca. EUR 9.331,-) zu haben war, kostete jetzt GBP 9.999,- (ca. EUR 11.467,-).

t.ag – US$ 60.000,- (ca. EUR 41.958,-)

poker.org.uk – GBP 25.000,- (ca. EUR 28.671,-)
walk.co.uk – GBP 9.999,- (ca. EUR 11.467,-)
gowrings.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.881,-)
melrose.co.uk – GBP 4.450,- (ca. EUR 5.103,-)
bgf.co.uk – GBP 3.890,- (ca. EUR 4.461,-)
scn.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.014,-)

lista.pl – PLN 98.000,- (ca. EUR 24.724,-)

want.it – US$ 26.500,- (ca. EUR 18.531,-)
businessinsurance.co.za – US$ 18.975,- (ca. EUR 13.269,-)
findemployment.ca – US$ 9.250,- (ca. EUR 6.469,-)
apostas.pt – EUR 6.000,-
properties.co.nz – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.594,-)
oxford.eu – EUR 5.400,-
haier.nl – EUR 5.200,-
employment.de – EUR 4.750,-
anz.kr – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.196,-)
recipes.co – US$ 5.600,- (ca. EUR 3.916,-)
jetravaille.fr – EUR 3.500,-
af.ro – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.497,-)
webhoster.asia – EUR 1.650,-

Die neueren generischen Endungen verbuchten diesmal lediglich zwei .pro-Domains, aber die haben es – ungewohnt für .pro-Domains – preislich in sich:

photo.pro – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.587,-)
diabetes.pro – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.147,-)

Die älteren generischen Endungen beherrschte diesmal wieder .net, die einerseits mit sanfrancisco.net zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 13.986,-) die teuerste Domain lieferte, darüber hinaus aber auch alles anderen Preise machte, während .org lediglich mit cloudstack.org für US$ 7.500,- (ca. EUR 5.245,-) vertreten war.

sanfrancisco.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.986,-)
cloudstack.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.245,-)
kfz-versicherungen.net – EUR 4.500,-
newsfeed.net – US$ 5.488,- (ca. EUR 3.838,-)
snakes.net – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.496,-)
spanje.net – EUR 3.335,-
uranus.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.069,-)
myrainbow.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.439,-)
ippc.net – US$ 3.358,- (ca. EUR 2.348,-)
stud.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.098,-)
tvseries.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.020,-)
soulsisters.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.950,-)
cheapinsurancequotes.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 1.888,-)
windenergy.net – US$ 2.555,- (ca. EUR 1.787,-)
touchofclass.net – US$ 2.484,- (ca. EUR 1.737,-)
nagaland.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.460,-)
pantarei.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.460,-)

Mit puzzle.com für US$ 500.000,- (ca. EUR 349.650,-) lieferte .com die zweite Domain, die – neben gamesforgirls.com – auf Platz zwei der Jahresbestenliste steht. Darüber hinaus waren die Domain-Preise unter .com ebenfalls ansehnliche, mit eju.com zu US$ 96.000,- (ca. EUR 67.133,-) und pow.com zu US$ 75.000,- (ca. EUR 52.448,-).

puzzle.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 349.650,-)
eju.com – US$ 96.000,- (ca. EUR 67.133,-)
pow.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 52.448,-)
tiempo.com – US$ 41.900,- (ca. EUR 29.301,-)
examine.com – US$ 41.000,- (ca. EUR 28.671,-)
advertisingagency.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 23.077,-)
isu.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.084,-)
personalica.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.986,-)
prfirm.com – EUR 12.111,-
svenska.com – EUR 10.000,-
asztalos.com – EUR 9.500,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamenews.com

eco – dotKölsch stellt Registrar-Atlas vor

Die dotKölsch tagt wieder am 01. Juni 2011. Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, lädt wie immer in den eco Kubus und ins Brauhaus Früh am Dom. Diesmal wird der von eco initiierte erste Registrar-Atlas vorgestellt.

Mit dem Registrar-Atlas 2011 führte eco Anfang des Jahres erstmalig eine Studie zur Domain-Branche in Deutschland durch. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie stellt eco nun im eco-Kubus am 01. Juni 2011 vor. Im Rahmen des Fachvortrags stehen unter anderem Fragen wie die personelle Besetzung von Domain-Registraren, wie viele Domain-Namen sie verwalten, welche Endungen und sonstigen Leistungen sie anbieten und wie sie die Zukunft der Branche sehen, auf dem Plan.

Wie gewohnt, beginnt der Fachvortrag um 17.00 Uhr im eco Kubus. Danach trifft man sich zum gemütlichen Informationsaustausch um 19:00 Uhr im Brauhaus Früh am Dom. Die Teilnahme sowohl an der Nachmittags- wie auch der Abendveranstaltung ist kostenfrei, eine Registrierung aber unbedingt notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/6310_9069.htm

Quelle: RA Thomas Rickert, eco.de

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