Newsletter-Ausgabe #563: Mai 2011

Themen: CENTR – bieten nTLDs neue Chancen für ccTLDs? | Statistik – .mobi knackt die erste Million! | TLDs – Neues von .no, .tr und .sydney | BVerfG – Polizei kann IP-Adressen verlangen | runningshoes.com – die teuerste Domain 2011 | runningshoes.com – der lange Weg zum Ziel | Starnberg – 11. @kit-Kongress im Mai 2011

CENTR – bieten nTLDs neue Chancen für ccTLDs?

Zu den größten Profiteuren der Einführung neuer generischer Top Level Domains (gTLDs) könnten die Länderkürzel (ccTLDs) gehören. Zu dieser Einschätzung ist das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) gelangt.

Dutzende, hunderte, möglicherweise sogar tausende neuer generischer Top Level Domains – geht es um das von ICANN vorbereitete Bewerbungsverfahren für nTLDs, schießen die Spekulationen wild ins Kraut. Beinahe unter den Tisch fällt, dass es aktuell schon mehr als 240 Länderendungen gibt, deren Potential bisher nicht annähernd genutzt ist. Anlass genug für CENTR, eine in Belgien ansässige gemeinnützige Vereinigung von ccTLD-Registries, sich mit den Auswirkungen einer nahezu grenzenlosen Öffnung des Domain Name Systems zu beschäftigen. Zunächst verweist CENTR darauf, es sei zwar unklar, ob eine neue Endung erfolgreich sein werde; doch die Domain Name Industry expandiere kräftig mit der Entstehung neuer Dienstleistungen wie technisch tätigen Registries und Backend-Providern (z.B. VeriSign oder Neustar), beratend tätigen Registries (wie SIDN) oder Validierungsunternehmen (wie Valideus). Zudem schaffe das Bewerberhandbuch handfeste Kriterien, die erstmals auch ein Benchmarking für ccTLD-Betreiber erlauben.

Für ccTLDs selbst bietet die Öffnung des Namensraumes nach Einschätzung des CENTR Chancen wie Risiken. So zeigt ein Blick in die Vergangenheit, dass die Einführung neuer Endungen die Dominanz von .com und der führenden Länderkürzel wie .de oder .uk nicht abgeschwächt, sondern sogar verstärkt hat, und so das Vertrauen in etablierte und bekannte ccTLDs wächst. Angesichts der Kosten würden die Domain-Inhaber auch nicht aus einer bestehenden in eine neue Endung fliehen; so habe die Einführung von .eu kaum Einfluss auf die Registrierungszahlen unter .nl genommen. Allerdings könnte so manche Endung dank eines innovativen Geschäftsmodells quasi wie soziale Netzwerke im Stil von Facebook über Nacht zum Star avancieren. Auch werde die Rolle von Registraren als Zugangskanal zum Markt gestärkt, womit Länderendungen neuem Druck ausgesetzt wären. CENTR rief die ccTLD-Betreiber daher zu Wachsamkeit auf, und dazu, die sich bietenden Chancen nicht verstreichen zu lassen.

Dass die Welt der ccTLDs nicht stillsteht, belegt die erst Ende letzten Jahres erfolgte Eintragung der in der Karibik gelegenen Inselstaaten Bonaire, Saba und Sint Eustatius (.bq), Curaçao (.cw) und Sint Maarten (.sx) in das Domain Name System; eine Registrierung ist zwar noch nicht möglich, aber auch ohne erfolgreiches Bewerbungsverfahren bei ICANN grundsätzlich denkbar. Auch die französische Registry AFNIC hat angekündigt, das Potential der von ihr mitverwalteten Endungen .gf (Französisch Guyana), .mq (Martinique) und .gp (Guadaloupe) besser nutzen zu wollen. Gleiches gilt für die Länderkürzel .pf (Französisch-Polynesien), .pm (St. Pierre und Miquelon), .tf (Französische Südgebiete), .wf (Wallis und Futuna) sowie .yt (Mayotte), die ebenfalls mittelbar oder unmittelbar in Händen von AFNIC liegen. Es besteht daher kein Anlass, den Schwanengesang für ccTLDs anzustimmen.

Quelle: centr.org, mindsandmachines.com

Statistik – .mobi knackt die erste Million!

Der Club der Domain-Millionäre ist um ein Mitglied reicher: die Mobil-Domain .mobi soll erstmals eine siebenstellige Anzahl von registrierten Adressen vorweisen. Die hat .eu schon längst hinter sich, kämpft allerdings mit dem April-Blues.

Die Europa-Domain .eu lebt wieder ihre traditionelle April-Depression. Auch fünf Jahre nach Beginn der Live-Registrierung im April 2006 fällt alljährlich im Frühjahr die Entscheidung, den Registrierungsvertrag zu verlängern oder enden zu lassen. Musste EURid im vergangenen Jahr noch einen Verlust von netto 49.064 Domains verzeichnen, sind es diesmal sogar 57.111; allerdings waren es per April 2009 sogar um über 100.000 Adressen weniger, so dass sich die Verluste deutlich reduziert haben. Zudem stieg die Gesamtzahl an registrierten .eu-Domains in den vergangenen zwölf Monaten weit über 120.000.

Doch nicht nur dotEU hat einen mittelmäßigen Monat hinter sich, selbst Branchenprimus .com fällt von einem Anstieg von 860.959 Domains im März 2011 auf knapp 555.000 im April 2011 zurück und blieb damit unter der Marke von 95 Millionen zurück; dennoch dürfte die Schallmauer von 100 Millionen registrierten .com-Domains noch in diesem Jahr geknackt werden. Nahezu gleichauf lagen .de und .net, die jeweils um etwa 47.000 Domains netto zulegen konnten; letztgenannte dürfte bei Erscheinen des Newsletters zudem erfreut die Vergabe der 14millionsten Domain verkünden.

Bleibt noch der Blick auf .mobi, das Jubelkind dieses Monats. Auch wenn die offizielle Bestätigung durch Verwalter dotMobi bisher aussteht, meldet hosterstats.com die Registrierung der einmillionsten .mobi-Domain. Am Morgen des 29. April 2011 waren demnach exakt 1.002.232 Adressen in der .mobi-Zone registriert. Damit wäre .mobi erst die sechste generische Domain-endung, die in den Bereich siebenstelliger Registrierungszahlen vorrückt, und nach .info und .biz erst die dritte neu eingeführte Top Level Domain. Sie dürfte damit die Latte für so manche in Zukunft neu eingeführte Top Level Domain legen, die sich an einer Million Domain binnen fünf Jahren nach dem Registrierungsbeginn messen lassen muss.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.352.820 – (Vergleich zum Vormonat: + 47.963)
.at – 1.037.882 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.619)
.com – 94.895.766 – (Vergleich zum Vormonat: + 549.677)
.net – 13.990.143 – (Vergleich zum Vormonat: + 47.313)
.org – 9.620.849 – (Vergleich zum Vormonat: + 64.752)
.info – 8.173.958 – (Vergleich zum Vormonat: + 74.334)
.eu – 3.326.381 – (Vergleich zum Vormonat: – 57.111)
.biz – 2.252.384 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.595)
.us – 1.887.335 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.314)

(Stand 01. Mai 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDs – Neues von .no, .tr und .sydney

Kaum glaubt man Netzsperren hierzulande überwunden, macht sich die Türkei auf, Domains mit verbotenen Wörtern zu sperren. In Norwegen räumt man dagegen Privatpersonen mehr Domain-Freiheit ein, während Sydney und Melbourne um ihre eigene Top Level Domain kämpfen wollen – hier die Kurznews.

Zunächst eine erfreuliche Mitteilung zum norwegischen Länderkürzel .no, verwaltet von der Registry Norid. Bereits ab Juni 2011 können erstmals auch Einzelpersonen ihre .no-Domain erhalten, wenn auch nur unterhalb der Subdomain .priv.no. Dafür ist dieser Bereich praktisch komplett frei, so dass sich dort noch zahlreiche attraktive Domains finden lassen. Zulässig sind Vornamen, Familiennamen und jedes andere Wort. Im Interesse einer fairen Vergabe nimmt Norid über akkreditierte Registrare ab dem 6. Juni 2011 um 10.00 Uhr morgens bis 14. Juni 2011 um 16.00 Uhr nachmittags Bewerbungen entgegen; im Fall von Mehrfachbewerbungen entscheidet das Los der Norwegian Post and Telecommunications Authority. Zwei gewichtige Hürden bleiben allerdings: eine Registrierung steht nur Personen mit Sitz innerhalb Norwegens offen; zudem ist die Zahl der .priv.no-Domains auf fünf pro Person beschränkt.

Beunruhigende Nachrichten erreichen uns aus der Türkei. Wie die türkischsprachige Tageszeitung Hürriyet in ihrem Internetangebot meldet, wurden auf Anweisung der Telecommunication Communication Presidency (T?B) insgesamt 138 Wörter aus Domain-Namen verbannt. Zu den verbotenen Wörtern sollen Hayvan (Tier), Baldiz (Schwägerin), Ciplak (nackt), Gey (schwul), Gizli (vertraulich), Sarisin (blond), Yasak (verboten) und Yetiskin (erwachsen) zählen; auch einige englische Begriffe wie teen, homemade oder Escort sollen auf der Liste stehen. Ebenfalls verboten sein soll die Zahl 31, da sie als Symbol für Masturbation stünde. Auf der Liste enthaltene Wörter dürfen demnach nicht innerhalb einer Domain, egal unter welcher Top Level Domain, verwendet werden; Domains, die eines der verbotenen Wörter enthalten, müssen mit der Suspendierung rechnen. Was genau zu diesem Verbot geführt hat, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen.

Noch ein Blick nach Down Under, wo Sydney und Melbourne angekündigt haben, den Kreis der Bewerber um eine neue Städte-Domain erweitern zu wollen. Die beiden rivalisierenden Metropolen äußerten ihr Interesse an .sydney und .melbourne, betonen aber, dass noch keine verbindliche Entscheidung gefallen sei. Da es sich offenbar um eigene Initiativen der Städte handelt, scheint auch die von ICANN geforderte Unterstützung der jeweiligen Gebietskörperschaft gesichert, zumal die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- ebenso unproblematisch zu stemmen sein dürfte wie ein Betrieb der Endungen in Zusammenarbeit mit der .au-Registry auDA. Ein zusätzlicher Faktor scheint zu sein, dass man mit einer frühzeitigen Bewerbung dem Risiko entgehen möchte, wie im Fall von der texanischen Stadt Paris mit gleichnamigen Städten konkurrieren zu müssen. Kampagnenwebseiten bieten beide Städte derzeit aber leider noch nicht an.

Quelle: norid.no, hurriyetdailynews.com, bianet.org, theaustralian.com.au

BVerfG – Polizei kann IP-Adressen verlangen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinander, wann es keines richterlichen Beschlusses bedarf, um eine gespeicherte IP-Adresse an die Ermittlungsbehörden übermitteln zu müssen (Beschluss vom 13.11.2010, Az.: 2 BvR 1124/10).

Die Beschwerdeführerinnen, ein Unternehmen, das unter anderem den technischen Betrieb von „Online-Banking“ für Banken bereit stellt, und deren Leiterin der Rechtsabteilung, wehren sich im Wege einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Auskunft über eine IP-Adresse ohne vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung gemäß § 100g, § 100b StPO. Sie sahen auf die Leiterin der Rechtsabteilung einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) mit der Folge, sich einer Straftat schuldig zu machen (§ 206 StGB), soweit sie der Aufforderung nachkämen, zukommen. Der Streit ging über einen Bescheid der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, die ein Ordnungsgeld von EUR 300,- gegen die Rechtsabteilungsleiterin erließ, einem Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden (vom 16.04.2010, Az.: 9 AR 2/10) bis zu einem Bescheid des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe (vom 06.05.2010, Az.: 7 Zs 178/10). Schließlich wandten sich die Beschwerdeführerinnen an das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnungen und Entscheidungen nicht an. Das BVerfG zweifelt bereits daran, dass mit der angeordneten Auskunftserteilung ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) vorliegt. Denn die hier angefragten Verbindungsdaten wurden nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs beim Telekommunikationsteilnehmer aufgezeichnet und gespeichert. Damit fallen sie nicht unter den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses, sondern den des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet, so das BVerfG, sobald die Nachricht beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. Die Beschwerdeführer hatten nicht klar vorgetragen, zu welchem Zeitpunkt sie die IP-Adresse gespeichert hatten: ob während des oder nach dem Übertragungsvorgang. Dann differenzierte das BverfG die Anforderungen für die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis setze nicht ausdrücklich eine gerichtliche Entscheidung voraus. Ob eine richterliche Anordnung vorausgehen muss, hänge von den Daten und deren Gewinnung ab, über die Auskunft erteilt werden soll. Hier ging es lediglich um eine IP-Adresse, die im Rahmen der vertraglichen Nutzung entstanden ist, weshalb der Eingriff nicht besonders schwer wiege. Anders wäre es, wenn Telekommunikationsdaten anlasslos und systematisch über einen längeren Zeitraum überwacht und abgefragt werden würden. Ein solches Vorgehen wäre ein schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Um die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu gewähren, müsste dann zuvor ein Richter über den Eingriff befinden.

Das BVerfG verweist in dieser Entscheidung nochmals darauf, dass mit dem Ende des Kommunikationsvorgangs auch das Fernmeldegeheimnis endet. Alle dann vorhandenen Daten unterliegen anderen Grundrechten. Aufgrund einer Ermittlungsanfrage, die sich auf § 161 Abs. 1 StPO stützt, müssen die Daten demnach, vorausgesetzt, es ermittelt die Staatsanwaltschaft und es handelt sich nicht um Vorermittlungen der Polizei, übermittelt werden. Eines richterlichen Beschlusses bedarf es erst, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen handelt, weil anlasslos und systematisch über einen längeren Zeitraum eine Gesamtheit von Daten gespeichert wird, aufgrund derer Rückschlüsse auf die Privatsphäre einer Person gezogen werden können.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet man unter:
> http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101113_2bvr112410.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: internet-strafrecht.com, bverfg.de

runningshoes.com – die teuerste Domain 2011

Die vergangene Domain-Handelswoche glänzt mit runningshoes.com, die mit ihrem Preis von US$ 700.000,- (ca. EUR 476.215,-) die bisher teuerste Domain des Jahres liefert. Weiter hinaus stimmten auch die Zahlen bei .org mit outreach.org für US$ 90.400,- (ca. EUR 61.500,-) und bei den Länderdomains mit deals.com.au für US$ 100.000,- (ca. EUR 68.031,-).

Unter den country code Top Level Domains hat sich vergangene Domain-Handelswoche das Bild einmal mehr verschoben. Nicht .de noch auch .co.uk führten die Preislisten an, sondern die australische Endung setzte sich mit deals.com.au zum Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 68.031,-) an die Spitze. Mit weitem Abstand folgte carinsurance.tv für GBP 8.000,- (ca. EUR 9.021,-). Erst auf den Plätzen lieferten .de und .co.uk ihren Einstand. Dafür zeigte .eu Masse.

deals.com.au – US$ 100.000,- (ca. EUR 68.031,-)
carinsurance.tv – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.021,-)

einfachanders.de – EUR 7.500,-
spartrip.de – EUR 2.500,-

mobilewebsites.co.uk – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.202,-)
sportsmemorabilia.co.uk – US$ 4.477,- (ca. EUR 3.046,-)
antipiracy.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.819,-)

chatten.eu – EUR 3.990,-
zdn.eu – EUR 2.950,-
rice.eu – EUR 2.725,-
hanföl.eu (IDN) – EUR 2.380,-

vodka.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.803,-)
cloudnine.fi – EUR 5.300,-
serialy.sk – EUR 3.333,-
eerbeek.nl – EUR 3.300,-
streaming.tv – US$ 4.200,- (ca. EUR 2.857,-)
aero.se – EUR 2.808,-
mr.tv – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.517,-)
tower.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.381,-)
hakulo.us – US$ 3.322,- (ca. EUR 2.260,-)

Die neueren generischen Endungen vertrat diesmal alleine .info mit immerhin drei Käufen:

makemetaller.info – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.504,-)
carpet.info – EUR 8.500,-
men.info – EUR 3.300,-

Nicht zum ersten Mal zeigt unter den älteren generischen Endungen .org, dass auch unscheinbarere Endungen für gute Zahlen sorgen: outreach.org lieferte mit ihrem Preis von US$ 90.400,- (ca. EUR 61.500,-) die drittteuerste Domain der Woche. Interessant ist auch guitars.net, die für US$ 26.000,- (ca. EUR 17.688,-) den Inhaber wechselte und dabei den Wert deutlich steigerte gegenüber 2010, als die Domain für US$ 18.250,- verkauft wurde.

outreach.org – US$ 90.400,- (ca. EUR 61.500,-)
guitars.net – US$ 26.000,- (ca. EUR 17.688,-)
top.org – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.524,-)
cancersymptoms.org – US$ 7.438,- (ca. EUR 5.060,-)
kansascity.net – US$ 6.600,- (ca. EUR 4.490,-)
bulldog.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.082,-)
certificate.net – US$ 5.801,- (ca. EUR 3.946,-)
youchoose.org – US$ 5.174,- (ca. EUR 3.520,-)
tong.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.402,-)
gasgrills.org – EUR 3.000,-
buddy.net – US$ 4.001,- (ca. EUR 2.722,-)
pogoda.net – EUR 2.600,-
buysoma.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.381,-)
mpmc.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.381,-)
comfort.net – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.313,-)
smartparts.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.237,-)
freelegaladvice.org – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.169,-)

Mit runningshoes.com zu einem Preis von US$ 700.000,- (ca. EUR 476.215,-) zeichnete .com für die teuerste Domain des Jahres bis jetzt. An zweiter Stelle positionierte sich cen.com, die mit dem Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR 61.228,-) nur US$ 400,- günstiger war als die teuerste .org dieser Woche.

runningshoes.com – US$ 700.000,- (ca. EUR 476.215,-)
cen.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 61.228,-)
instyler.com – EUR 50.000,-
fiver.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 47.621,-)
b3.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 17.348,-)
grocerystores.com – US$ 22.329,- (ca. EUR 15.191,-)
goutattack.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 10.545,-)
enfore.com – EUR 10.000,-
feiyang.com – US$ 14.200,- (ca. EUR 9.660,-)
jl-i.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.803,-)
takeon.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.803,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

runningshoes.com – der lange Weg zum Ziel

Mit runningshoes.com liegt nicht nur der bisher wohl teuerste Domain-Deal des Jahres 2011 vor, sondern wahrscheinlich auch der mit der längsten Geschichte. Über die rund sechsmonatige Geschichte bis zum Abschluss dieses Deals berichtet Andrew Alleman in seinem Weblog domainnamewire.com. Wir haben die Story aufgegriffen.

Die Geschichte beginnt bereits im August 2010. Cat5 Commerce, eine Unternehmung, die mehrere spezialisierte Internetshops führt, unter denen sie jeweils singulär Warengruppen anbietet wie unter anderem Wanderhosen und Wanderstiefel, suchte nach einem neuen, nahe liegenden Feld. CEO Chad Weinman, auf der Suche nach Killer-Domains für neue Geschäftsfelder, fand bei einer Google-Suche die Webadresse runningshoes.com gut positioniert auf der ersten Seite zwischen Markenseiten von Asics, New Balance, dem großen Anbieter zappos.com und anderen. Er wandte sich an den Inhaber der Domain, von dem er erfuhr, dass er bereits einen Broker mit dem Verkauf der Domain beauftragt hatte. Chad Weinman verhandelte gleichwohl mit dem Domain-Inhaber, beinahe kam es zum Abschluss, doch schien die Offerte, den Preis der Domain über einen längeren Zeitraum zu begleichen, gescheitert zu sein. Mittlerweile war der Domain-Broker in Verhandlungen mit Sports Authority, einem großen US-amerikanischen Sportwarenhandel, getreten. Cat5 Commerce schien damit aus dem Rennen zu sein.

Das Geschäft mit der Sports Authority kam allerdings nicht zustande, da sich die Abwicklung verzögerte, unter anderem, weil man einen Zahlungsplan anstrebte. Aus diesem Grund wandte sich der Domain-Inhaber seinerseits wieder an Cat5 Commerce. Chad Weinman offerierte nun eine einfache, direkte Vorgehensweise: Domain gegen Kaufpreis. Die klare Linie überzeugte auch den Domain-Inhaber, weshalb es zum Deal kam. Mit dem Preis von US$ 700.000,- lehnte sich der Käufer wahrscheinlich weit aus dem Fenster. Frühere Premium-Domains, die das Unternehmen Cat5 Commerce kaufte, waren bei weitem nicht so teuer, berichtet Andrew Alleman. Allerdings hat man Erfahrung mit der Vermarktung der eigenen Onlineshops, und dank des bereits bestehenden Angebots huntingbots.com auch die notwendigen Kontakte zu Herstellern. Kein Wunder also, wenn bereits einen guten Monat, nachdem der neue Inhaber am 23. März 2011 in das WHOIS eingetragen wurde, ein ordentlicher Shop unter der runningshoes.com läuft.

Der Fall zeigt, dass der Verkauf oder Kauf einer Domain nicht immer einfach ist. Aber auch unter Privaten, ohne Handelsbörse und Domain-Broker, sind sehr gute Geschäfte möglich. Da scheint es sinnvoll, die Sache einfach zu halten. Verträge, die darauf ausgerichtet sind, über Jahre auch Revenuen an den Verkäufer abzuführen, wie sie etwa der ungekrönte Domain-King Rick Schwartz schließt, oder solche, bei denen Zahlungen in Raten erbracht werden, machen es für die Vertragspartner nicht gerade leicht. Ein klarer Schnitt ist da nicht nur der einfachere Weg, sondern in der Regel auch der weitaus schnellere, ein solches Geschäft abzuwickeln.

Den Artikel von Andrew Alleman findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/426

> http://runningshoes.com

Quelle: cat5.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

Starnberg – 11. @kit-Kongress im Mai 2011

Der Bayreuther Arbeitskreis IT/Neue Medien-Recht eV lädt für Mai zum 11. @kit-Kongress und zugleich ersten Forum K&R unter dem Titel „Innovation und Recht im Internet“ nach Starnberg.

Der erste Tag der eineinhalbtägigen Veranstaltung greift aktuelle Themen wie die Netzneutralität, De-Mail sowie die Einführung neuer Domain-Endungen und wie man sich als Markeninhaber gegebenenfalls gegen eine rechtsverletzende Endung schützt auf. Wie immer schließt der Tag mit einer öffentlichen Podiumsdiskussion, die diesmal wohl noch hochkarätiger besetzt ist als sonst. Thema ist „Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik?“. Die Moderation hat diesmal Richard Gutjahr vom Bayerisches Fernsehen / ARD, München, übernommen; Teilnehmer sind die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, Prof. Dr. Peter M. Huber (Richter am Bundesverfassungsgericht), Peter Schaar (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), Prof. Dr. Jürgen Stock (Vizepräsident beim Bundeskriminalamt) und Dr. Clemens Riedl (CEO VZnet Netzwerke Ltd.). Am Folgetag werden noch die Themen „Verlegerische Bezahlmodelle im Internet“, „Handel mit gebrauchter Software“ und „Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet“ verhandelt.

Die Veranstaltung findet am 26. und 27. Mai 2011 im Hotel „Vier Jahreszeiten“, Münchener Straße 17 in 82319 Starnberg, statt; sie endet am 27. Mai 2011 gegen 14.30 Uhr. Sie kann nach § 15 FAO als Fachanwaltsfortbildung angerechnet werden. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 490,-; es gibt zahlreiche Ermäßigungen, so etwa für Studenten, Referendare und Mitglieder von @kit.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de

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