Themen: Schweiz – Streit um Switchplus AG spitzt sich zu | nTLDs – erste Online-Premiere im Herbst 2012? | TLDs – News von .jobs, .fr und .skolkovo | amade.at – ein Wiedersehen vor dem OGH | Domain-Parking – Sedo-Webinar veröffentlicht | navidad.com – Weihnachten für US$ 100.000,- | Seminar – 2. Berliner IT-Rechtstag im Mai 2011
Schweiz – Streit um Switchplus AG spitzt sich zu
In der Schweiz spitzt sich der Streit um die Switchplus AG zu: mit Verfügung vom 11. April 2011 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Registry SWITCH verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft nicht länger bevorzugt zu behandeln. SWITCH hat angekündigt, sich juristisch zu wehren.
Bereits seit August 2009 verfolgt das BAKOM die Registrar-Tätigkeit der Switchplus AG, der hundertprozentigen Tochter der .ch- und .li-Registry SWITCH. So wollte das Amt frühzeitig wissen, wie die Trennung zwischen den regulierten Tätigkeiten von SWITCH und jenen der Switchplus AG aus organisatorischer, buchhalterischer und datenschutztechnischer Sicht sichergestellt wird. Im März 2010 eröffnete das BAKOM sodann ein förmliches Aufsichtsverfahren gegen SWITCH, da Anhaltspunkte dafür bestünden, dass SWITCH ihrer Tochtergesellschaft ungerechtfertigte Vorteile verschaffe, die zu einer Diskriminierung der anderen Wholesale-Partnerinnen führten. Es folgte intensive Korrespondenz, in deren Rahmen SWITCH unter anderem darlegte, dass aus ihrer Sicht eine Gleichbehandlung sämtlicher Wholesale-Partner gewährleistet sei.
Nach Überprüfung des Sachverhalts verfügte das BAKOM nun eine ganze Reihe aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. So wurde SWITCH zunächst verpflichtet, sämtliche Leistungen allen Wholesale-Partnerinnen zu den gleichen Bedingungen anzubieten. Im Visier hat das BAKOM dabei den Lizenz- und Maintenance-Vertrag über die Registrar-Software, dessen Leistungen anderen Partnern ebenso anzubieten ist, wie sie Switchplus zu Gute kommen. Des weiteren hat SWITCH eine Liste der Leistungen zu erstellen, die allen Wholesale-Partnerinnen inklusive Switchplus AG zu gleichen Bedingungen angeboten werden; die Preise und die übrigen Konditionen sind dabei verbindlich festzulegen. Ferner hat SWITCH sicherzustellen, dass Switchplus künftig von keinen werbewirksamen Leistungen von SWITCH profitiert, die anderen Wholesale-Partnerinnen nicht zur Verfügung stehen; dieser in der öffentlichen Wirkung wohl bedeutsamste Punkt bedeutet, dass der Link zu den Leistungen von Switchplus unter switch.ch entfernt werden muss.
Bei SWITCH zeigte man sich über diese Beurteilung erstaunt und sieht sie als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens. Man erwägt daher, die Verfügung anzufechten, da „alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei“ behandelt werden; eine Diskriminierung anderer Marktteilnehmer oder eine Bevorzugung von Switchplus läge daher nicht vor. Es sieht also danach aus, als würden die streitigen Auseinandersetzungen noch eine ganze Weile andauern, zumal erst vor kurzem eine Gruppe von insgesamt elf Hosting-Providern im Zusammenhang mit Switchplus eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht hat.
Den Entscheid des BAKOM vom 11. April 2011 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/420
Quelle: switch.ch, bakom.admin.ch
nTLDs – erste Online-Premiere im Herbst 2012?
Das Startdatum für die Einführung neuer generischer Top Level Domains rückt näher: klappt alles wie geplant, beginnt die Bewerbungsphase noch in diesem Jahr. Die ersten neuen Domain-Namen könnten damit im Herbst 2012 ihre Premiere feiern.
Auch wenn man angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit mit der Nennung konkreter Termine vorsichtig sein sollte, so spricht vieles dafür, dass die Internet-Verwaltung ICANN entschlossener denn je ihren Fahrplan für das Bewerbungsverfahren einhalten will. Dieser sieht vor, dass die Endfassung des Bewerberhandbuchs am 30. Mai 2011 veröffentlicht wird, um sie anlässlich einer außerordentlichen Sitzung des Vorstands am 20. Juni 2011 beim Meeting in Singapur zu verabschieden. Hieran schließt sich von Juli bis Oktober 2011 eine viermonatige „communication/outreach period“ an, deren Ziel im Kern darin liegen dürfte, im Rahmen weltweiter Marketingmaßnahmen auf die unmittelbar bevorstehende Einführung neuer Top Level Domains hinzuweisen. Im November und Dezember 2011 könnte sich sodann zum ersten Mal das Bewerbungsfenster öffnen, in dem die Kandidaten für eine nTLD ihre Unterlagen einreichen können. Geht man davon aus, dass das anschließende Prüfungsverfahren im Idealfall in neun Monaten abgeschlossen ist, könnte die erste neue Endung im Oktober 2012 in die Root Zone eingetragen werden.
Nicht ganz ausgeschlossen ist allerdings, dass es noch zu Störfeuern des Governmental Advisory Committee (GAC) kommt. Der Regierungsbeirat hat am 19. April 2011 ein 13seitiges Dokument veröffentlicht, in dem man die „remaining points of difference“ mit dem ICANN-Vorstand festhält. Hierzu zählen unter anderem die Kennzeichenrechte, die zu einem Eintrag in die Datenbank des Trademark Clearing House berechtigen sollen; hier fordert das GAC eine weitgehende Ausdehnung auf praktisch jedes national oder regional anerkannte Recht. Für die Sunrise-Phase, die der Einführung jeder neuen Endung verpflichtend vorausgehen soll, empfiehlt das GAC zudem auf den Nachweis der tatsächlichen Nutzung einer Marke zu verzichten; dies wäre eine erhebliche Erleichterung, da zum Beispiel § 26 MarkenG verlangt, dass jede Marke innerhalb von fünf Jahren auch im geschäftlichen Verkehr verwendet werden muss, da sie ansonsten verfällt. Auch das Verfahren der Uniform Rapid Suspension (URS) sowie das Post-delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP) soll auf ein solches Kriterium verzichten, zumal etwa EU-Marken eine Startphase von fünf Jahre zustehe. Ob und wie ICANN diese Empfehlungen berücksichtigt, wird man verbindlich erst mit der Veröffentlichung des Bewerberhandbuchs beurteilen können.
Unterdessen hat der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Staatssekretär Franz Josef Pschierer, bekanntgegeben, dass er die Schirmherrschaft für die Fachtagung „The Munich Conference on new TLDs 2011“ übernommen hat. Die zweitägige Konferenz findet am 26. und 27. September 2011 im Hotel Sofitel Bayerpost in München statt und bringt Anbieter, Dienstleister und interessierte Kunden rund um das Thema nTLDs zusammen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Eine Zusammenstellung der nach Ansicht des GAC noch klärungsbedürftigen Punkte finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/422
Eine Vorbestellungen ausgewählter Domain-Namen mit neuer Endung ist ab sofort möglich unter:
> https://www.uniteddomains.com/
Weitere Informationen und Anmeldung zur „The Munich Conference on new TLDs 2011“ unter:
> http://newdomains.org
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDs – News von .jobs, .fr und .skolkovo
Frühjahrsputz in Frankreich: die französische Registry hat eine Reihe von Änderungen in der Verwaltung von .fr angekündigt. Aufatmen dagegen bei Employ Media, die jedenfalls vorläufig die Endung .jobs weiter verwalten darf. Und schließlich ein Blick nach Russland, wo die Städte-Domain .skolkovo ihre Bewerbung ankündigt – hier die Kurznews.
Employ Media LLC, Verwalterin der Job-Domain .jobs, hat einen drohenden Verlust des Registry-Vertrages vorerst abgewendet. Ende Februar diesen Jahres war Employ Media sowie deren Sponsor, die Society of Human Resource Managements (SHRM), förmlich abgemahnt worden, da .jobs entgegen seiner Vergaberegeln praktisch von jedermann registriert werden kann und zudem die Schaffung des Forum universe.jobs, für das ein einziges Mitglied etwa 40.000 .jobs-Domains registriert hatte, den Wettbewerb unterbindet. Allerdings müssen Employ Media und SHRM zwei Bedingungen erfüllen: zum einen müssen sie das „Phased Allocation Program“ zur Vergabe von Domains aus Nicht-Firmennamen unverzüglich auf Eis legen, zum anderen erwartet die Internet-Verwaltung ICANN bis zum 2. Mai 2011 einen Vorschlag zur Ergänzung der Vergaberegeln. ICANN wird dann bis zum 6. Mai 2011 entscheiden, ob und wie es für Employ Media weitergeht.
Die französische Domain-Registry AFNIC hat einige Detailänderungen in der Verwaltung der Landesendung .fr angekündigt. So wird beispielsweise das Streitschlichtungsverfahren (Alternative Dispute Resolution) suspendiert. AFNIC arbeitet zwar bereits am Entwurf eines Nachfolgeverfahrens, einstweilen bleibt Rechteinhabern aber nur der Gang vor ein ordentliches Gericht oder das CMAP (Paris Mediation and Arbitration Centre). Eine Liberalisierung erfährt auch die Verteilung bisher gesperrter Domains einschließlich einer Vielzahl von Städte-Domains. Für Praktiker interessant wird schließlich ein neuer Service, bei dem eine Liste der tagtäglich registrierten .fr-Domains sowohl zum bloßen Betrachten als auch zum Download zur Verfügung gestellt wird. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Die russische Wissenschaftsstadt Skolkovo, knapp 15 Kilometer außerhalb von Moskau gelegen, hat angekündigt, sich um eine eigene Top Level Domain .skolkovo bewerben zu wollen. Bereits am 5. März 2011 hatte sich ein „Fund for Development of the Center for Elaboration and Commercialization of New Technologies“ unter Leitung des russischen Ministerpräsidenten Medvedew schriftlich an die Internet-Verwaltung ICANN gewandt und sein Interesse zum Ausdruck gebracht. Öffentlich wurde der Vorgang durch ein Antwortschreiben von ICANN-CEO Rod Beckstrom datierend auf den 11. April 2011, der sich für das Interesse bedankte, jedoch darauf verweisen musste, dass der ICANN-Vorstand offiziell noch kein Einführungsverfahren beschlossen hat. Gleichwohl nimmt man bei ICANN wohlwollend zur Kenntnis, dass .skolkovo seine Bewerbung zusammen mit dem .ru ccTLD Coordination Center gestalten will und damit einen kompetenten Partner mit im Boot hat, der erst kürzlich die IDN-Variante von .ru erfolgreich eingeführt hat. Eine Kampagnenwebsite sucht man derzeit allerdings noch vergeblich.
Weitere Informationen zu .fr finden Sie unter:
> http://www.afnic.fr
Quelle: icann.org, afnic.fr, cctld.ru
amade.at – ein Wiedersehen vor dem OGH
Der Oberste Gerichtshof Österreich (OGH) hatte zum zweiten Mal über die Nutzung der Domain amade.at zu entscheiden (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 17 Ob 19/10h). In der aktuellen Entscheidung gelangte der OGH zur Einsicht, dass eine markenrechtlich relevante geschäftliche Nutzung einer Domain bereits vorliegt, wenn die Nutzung geeignet ist, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern.
Der Rechtsstreit hat eine lange Geschichte. Bereits vor drei Jahren (Domain-Newsletter #398) hatten wir über eine Entscheidung des OGH zur Domain amade.at berichtet, in der der OGH sich mit der Frage befasst hatte, ob eine Domain, deren Inhalte zeitweise Markenrechte verletzte, zu löschen sei (Urteil vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x). Seinerzeit kehrte der OGH von der eigenen Rechtsprechung ab und kam zu dem Schluss, soweit die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht gänzlich untersagt werden kann, bestehe in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung. Im aktuellen Fall lag die Sache etwas anders:
Der Beklagte, der seit dem Jahr 1999 Inhaber der Domain ist, änderte die Inhalte auf seinem Angebot: er stellte unter der Adresse amade.de ein privates Foto ein und nutzte Subdomains wie golf.amade.at, bike.amade.de und skifahren.amade.at, wobei die Subdomains zu verschiedenen Dienstleistungsangeboten Dritter führten. Die Klägerin, die Teil eines Schikartenverbunds und seit 1998 Inhaberin verschiedener Wortmarken „amadé“ ist, sah in der Verlinkung von Dienstleistungsangeboten eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr und damit eine Verletzung ihres Markenrechts. Die Vorinstanzen werteten die Nutzung der Domain in der aktuellen Form allerdings als Freizeitvergnügen; der Beklagte erziele aus der Domain selbst keinen Gewinn. Die Klägerinnen legten Revision zum Obersten Gerichtshof in Österreich ein, der der Klage nun überwiegend stattgab.
Aus Sicht des OGH hat der Beklagte die derzeitige Nutzung der Domain amade.at überwiegend zu unterlassen, da mit der Verlinkung kommerzieller Angebote eine Markenrechtsverletzung verbunden sei. Die Verlinkung als solche ist nicht das Problem, vielmehr ist der Umstand, dass die Marke der Klägerin bereits im Begriff der Domain enthalten ist und diese in Form der Subdomains wiederum als Link genutzt wird, ausschlaggebend. So entstehe der Eindruck, die auf den verlinkten Seiten enthaltenen Angebote stünden in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Markeninhaberin. Die Domain selbst habe kennzeichnende Funktion, die sich nicht nur auf eigene Inhalte auswirkt, sondern auch auf die verlinkten Angebote. Es bestehe auch Verwechslungsgefahr, da bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck entstehen könne, die Angebote, die über amade.at erreicht werden, stammen von der Klägerin oder Unternehmen, die mit ihr wirtschaftlich in Verbindung stehen. Die Kennzeichenrechtsverletzung entstehe freilich nur für die Links zu kommerziellen Angeboten; alle anderen Links und die Nutzung der Domain mit diesen Links ist unproblematisch und nicht rechtsverletzend.
So gab der OGH der außerordentlichen Revision teilweise statt, und der Beklagte darf unter der Domain amade.at keine Links zu Angeboten von touristischen Dienstleistungen mehr setzen. Doch muss der Beklagte die Nutzung der Domain und die Verwendung des Kennzeichen „amade“ nicht generell unterlassen.
Die aktuelle Entscheidung des OGH (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 17 Ob 19/10h) findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/423
Die frühere Entscheidung des OGH (Beschluss vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x) findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/424
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: eigene Recherche, bka.gv.at, diepresse.com
Domain-Parking – Sedo-Webinar veröffentlicht
Der Domain-Marktplatz Sedo hat sein erstes Webinar im Jahre 2011, das am 06. April stattfand, allen Interessierten zugänglich gemacht. Unter dem Titel „Parken wie die Profis – Die Top 10 Parking Tipps“ zeigt Sedo, wie Domain-Parking funktioniert.
In zwei zusammen rund 30 Minuten dauernden Videos mit dem Titel „Parken wie die Profis – Die Top 10 Parking Tipps“ erläutert Sedo-Broker Michael Darr kurz und prägnant, was man über das Domain-Parking wissen sollte. Er arbeitet sich nach allgemeinen Hinweisen durch die vier Themenkomplexe „Was ist Domain-Parking und wie funktioniert es“, „Domains zum Parking anmelden“, „Domain-Parking optimieren“ und „Erfolg messen – Statistiken nutzen“ durch, um am Ende das Erarbeitete in den „10 Tipps to Go“ zusammenzufassen.
Schnell und übersichtlich erhält der Laie in diesem Webinar den Einblick in das Domain-Parking. Was von außen wie Internetmystik ausschaut, wird hier greifbar und kann im Grunde parallel zum Vortrag von Herrn Darr umgesetzt werden. Für Domain-Anfänger, die zumindest wissen, was eine Domain ist, ist der Weg zum Domaining mit diesem Lehrgang eröffnet.
Neben dem „Parken wie die Profis – Die Top 10 Parking Tipps“-Webinar bietet Sedo darüber hinaus noch weitere, sehenswerte und lehrreiche Webinare auf dem eigenen YouTube-Kanal.
Weitere Informationen unter:
> http://www.youtube.com/SedoGmbH
Quelle: sedo.de
navidad.com – Weihnachten für US$ 100.000,-
Vergangene Domain-Handelswoche fielen beinahe Ostern und Weihnachten auf einen Tag: navidad.com („Weihnachten“ auf spanisch) erzielte als teuerste Domain US$ 100.000,- (ca. EUR 68.966,-). Im übrigen gab es keine Extravaganzen.
Die deutsche Länderendung lieferte unter den ccTLDs mit inar.de für EUR 12.500,- die teuerste Länderdomain der vergangenen Woche, und schob auch gleich noch geschenke24.de für EUR 10.000,- nach. Sehr schön zeigte sich auch wieder die kolumbianische Endung .co mit der hochprozentigen tequila.co für US$ 14.500,- (ca. EUR 10.000,-). Doch auch dieses Mal holt der Vergleich von fish.co, die US$ 4.500,- (ca. EUR 3.103,-) erzielte, mit der im Jahr 2005 für US$ 102.000,- verkauften fish.com die Realität von .co gegenüber .com ein.
inar.de – EUR 12.500,-
geschenke24.de – EUR 10.000,-
sha.de – EUR 4.200,-
beautydreams.de – EUR 3.500,-
casinosonline.de – EUR 3.500,-
ledleuchten.de – EUR 3.000,-
tequila.co – US$ 14.500,- (ca. EUR 10.000,-)
centralpoint.co.uk – GBP 7.440,- (ca. EUR 8.426,-)
copy.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.897,-)
mozy.no – EUR 6.000,-
joueur.fr – EUR 5.100,-
rock.in – GBP 4.500,- (ca. EUR 5.096,-)
auto.com.au – US$ 6.685,- (ca. EUR 4.610,-)
marins.eu – EUR 4.500,-
ebooking.ch – EUR 4.400,-
gay.us – US$ 5.400,- (ca. EUR 3.724,-)
dayspa.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.448,-)
diet.md – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.448,-)
themes.co.uk – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.241,-)
fish.co – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.103,-)
sciencedaily.jp – EUR 3.000,-
sciencedaily.kr – EUR 3.000,-
Die jüngeren generischen Endungen waren lediglich mit
kfz-versicherungen.info – EUR 3.100,-
vertreten, während auf Seiten der älteren Endungsriege wieder .org die höchstdotierte Domain aufbot, während .net danach das Kommando übernahm:
gws.org – US$ 14.800,- (ca. EUR 10.207,-)
directory.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.897,-)
worldwidewarning.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.897,-)
businessleads.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.448,-)
youbuild.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.448,-)
goedkoop.net – EUR 3.100,-
buyads.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.759,-)
sportsnutrition.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.759,-)
autocare.org – US$ 3.988,- (ca. EUR 2.750,-)
photovoltaikanlagen.org – EUR 2.499,-
destin.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.414,-)
hotbb.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.414,-)
infernum.net – US$ 2.850,- (ca. EUR 1.966,-)
wildwind.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.724,-)
worldly.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.724,-)
fiep.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.716,-)
critical.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.655,-)
exceptionalbeauty.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.647,-)
myapp.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.647,-)
Mit der spanischen Weihnachtsdomain navidad.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 68.966,-) zu Ostern sorgt .com zwar für die teuerste Domain der vergangenen Woche, doch zeigte sich das Gesamtergebnis im Vergleich zur Vorwoche schwächer:
approvals.com US$ 60.000,- (ca. EUR 41.379,-)
connectv.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.034,-)
sob.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.034,-)
ringer.com – US$ 40.500,- (ca. EUR 27.931,-)
videosonline.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.414,-)
apartmentbuildings.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.069,-)
tarifvergleich.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.345,-)
umix.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.345,-)
aino.com – US$ 14.200,- (ca. EUR 9.793,-)
bitters.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.621,-)
energybody.com – US$ 12.400,- (ca. EUR 8.552,-)
tagalog.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.276,-)
citech.com – EUR 8.000,-
adot.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.897,-)
theliongroup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.897,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
Seminar – 2. Berliner IT-Rechtstag im Mai 2011
Am Freitag, den 13. Mai 2011 veranstaltet der Berliner Anwaltsverein zusammen mit der DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAVIT) sowie der Deutsche Anwalt Akademie den „2. Berliner IT-Rechtstag“ in – Berlin.
Mit dem Seminar bieten die DAVIT, der Berliner Anwaltsverein sowie die Deutsche Anwalt Akademie zum zweiten Mal ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechts befassen.
Moderiert wird die Veranstaltung von Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL.M. Referenten sind unter anderem Rechtsanwalt Jyn Schultze-Melling zum Thema Beschäftigtendatenschutz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch zum IT-Vergaberecht und Prof. Dr. Nikolaus Forgó zum Thema Social Media Marketing. Im Rahmen der öffentlichen Podiumsdiskussion diskutieren unter anderem Rechtsanwältin Dr. Astrid Christiane Auer-Reinsdorff und Ministerialdirigent Dr. Christian Grugel über das Thema „Verbraucher im Netz – Wie viel Schutz ist wirklich nötig?“.
Das Seminar (Nummer 52804-11) findet am 13. Mai 2011 von 13.30 Uhr bis 20.00 Uhr (5 Zeitstunden Unterricht) im Mercure Hotel Berlin an der Charité statt. Die Teilnahmegebühren liegen bei EUR 224,- für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV/davit und für Junganwälte, EUR 249,- für Mitglieder des Anwaltvereins und EUR 274,- für Nichtmitglieder (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Darin enthalten sind Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen und die Wert-Garantie.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/421
Quelle: Berliner Anwaltsblatt, anwaltsakademie.de, davit.de