Newsletter-Ausgabe #560: April 2011

Themen: Switchplus – Streit um SWITCH-Tochter geht weiter | Kinderpornos – Regierung hebt Sperrgesetz auf | TLDs – Neues von .at, .la und .bank | BGH – Link-Urteil liegt im Volltext vor | UDRP – NAF legt Jahresbericht 2010 vor | autoinsurance.org – Rekord-Kaufpreis für .org! | Barcelona – Domainfest im Juni 2011

Switchplus – Streit um SWITCH-Tochter geht weiter

In der Schweiz ist der Streit um die Registry-Tochter Switchplus AG neu entbrannt: eine Gruppe von elf Hosting-Providern hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht.

Blicken wir kurz zurück: im Herbst 2009 erwirkte eine Gruppe schweizer Provider vor dem Züricher Handelsgericht eine so genannte superprovisorische Verfügung, mit der die .ch-Registry SWITCH verpflichtet wurde, sowohl die Nennung als auch die Verlinkung der 100prozentigen Tochtergesellschaft Switchplus AG auf der Startseite von SWITCH zu beseitigen. Die Gründung eines eigenen Registrars hatte SWITCH damit begründet, dass 2015 der Konzessionsvertrag mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ausläuft und damit für einen Teil der Beschäftigten ein großes Arbeitsplatzrisiko bestünde. Die Registrare und Hosting-Anbieter, die mit SWITCH zusammenarbeiten, zeigten sich dagegen beunruhigt, da ein neuer Konkurrent erwuchs, dem zudem ein Wettbewerbsvorteil nachgesagt wurde. Im Juni 2010 hob das Gericht die Verfügung auf Rechtsmittel von SWITCH hin jedoch wieder auf, und Switchplus ging an den Start.

Doch die Auseinandersetzungen sind damit nicht beendet. Wie die Hostpoint AG in einer Presseerklärung mitteilt, haben insgesamt 11 Registrare Beschwerde gegen die WEKO eingelegt. Zu den elf klagenden Hosting-Providern zählen demnach cyon GmbH, dynamic-net.ch AG, Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint AG, Infomaniak Network SA, Multimedia Networks AG, Nova Trend Services GmbH, VTX Datacomm AG und die Webland AG. Ihrer Ansicht nach habe das Sekretariat nicht geprüft, dass Switchplus schon drei Monate nach Gründung zum Großhandelspartner wurde, wofür man unter anderem 1.000 Kundenbeziehungen hätte nachweisen müssen. Zusammengefasst machen sie geltend, dass „SWITCH ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über CHF 40 Mio. dafür einsetzt, in nachgelageren Märkten Fuss zu fassen.“ So habe Switchplus bereits im November 2010 zwischen 5 und 15 Prozent aller Domain-Registrierungen vorgenommen, während sich die 48 anderen Grosshandelspartner einen Marktanteil von 25 bis 45 Prozent teilen müssten. Die Switchplus AG habe damit innerhalb eines Jahres einen Anteil am Markt für Registrierungen „erworben“, der bis zu 27 Mal größer ist als der durchschnittliche Marktanteil der 48 anderen Großhandelspartner. Das Zivilverfahren sei damals nur deshalb beendet worden, weil die von den Providern vermuteten Missbrauchshandlungen, insbesondere die Quersubventionierung von Switchplus, nicht habe eingeklagt werden können.

Ein Ende dieser Auseinandersetzungen ist nicht abzusehen, zumal Recherchen von „Swiss IT Reseller“ ergeben haben sollen, dass SWITCH am Handelsgericht in Baden Klage eingereicht hat und Ersatz für den durch die Klage beim Zürcher Handelsgericht entstanden Schaden in Höhe von etwa CHF 100.000,- fordert. Und auch sonst zeigt man kein Entgegenkommen: aktuell ist Switchplus unverändert bereits auf der Startseite von SWITCH verlinkt.

Quelle: pressetext.de, itreseller.ch

Kinderpornos – Regierung hebt Sperrgesetz auf

Das umstrittene „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) soll Geschichte werden: der Koalitionsausschuss beschloss vergangene Woche die vorläufige Absage an die Errichtung einer Internet-Sperrinfrastruktur.

Am 23. Februar 2010 in Kraft getreten, war dem Zugangserschwerungsgesetz kein langes Leben beschieden. Vom Bundeskriminalamt (BKA) geführte Sperrlisten mit so genannten „vollqualifizierten Domain-Namen“ sollten beim Aufruf kinderpornographischer Inhalte dazu führen, dass ein Stoppschild auf dem Bildschirm erscheint und den weiteren Zutritt verwehrt. Das Gesetz war von Anfang an umstritten, da derartige Sperren praktisch leicht zu umgehen sind, die maßgeblichen Teile dieser rechtswidrigen Inhalte ohnehin nicht über Webseiten erreichbar sind und vor allem eine Infrastruktur zur Zensur weiterer missbilligter Inhalte errichtet würde. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hatten sich Union und FDP daher auf einen Nichtanwendungserlass verständigt und beschlossen, für die Dauer eines Jahres durch das BKA zunächst zu testen, ob nicht der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ zu effektiveren Ergebnissen führt.

Diese Evaluierungsphase hat nun offenbar zu einem Umdenken geführt. Im Interview mit der Tagesschau zeigte sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angetan: „Von den Hinweisen auf kinderpornographische Abbildungen, die an diese Stellen gehen, führen 99 Prozent in den ersten Wochen zum Löschen. Das ist wirklich gut. Wir arbeiten auch intensiver mit anderen Staaten zusammen.“. Bestätigt wurde sie durch Innenminister Hans-Peter Friedrich: „Wir haben nach der Evaluierungsphase festgestellt, dass wir erhebliche Fortschritte beim Löschen machen. Ich denke, es lässt sich rechtfertigen, dass wir dieses weitergehende Mittel des Löschens wählen, und zwar als einziges in Zukunft.“ Nach Einschätzung der Tagesschau sind durch das nun „sichere Aus“ die Stoppschilder kein Thema mehr. Formal müsste das Gesetz jedoch noch aufgehoben werden, ein entsprechendes „Löschgesetz“ war als Entwurf bereits im April 2010 diskutiert worden.

Erleichtert zeigte sich der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), wollte sich eine endgültige Bewertung jedoch bis zur Vorlage eines Aufhebungsgesetzes vorbehalten. Die Löscherfolge von eco und die Ergebnisse des BKA hätten jedoch bewiesen, dass „Löschen statt sperren“ in der Praxis funktioniert. Zudem sieht der AK Zensur neue dunkle Wolken aufziehen, da die Europäische Union unverändert Zugangssperren prüft und nun auch im Zuge der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrags über Sperren nachgedacht wird. Die Gefahr einer Zensurinfrastruktur scheint daher weiterhin nicht gebannt.

Das Zugangserschwerungsgesetz finden Sie unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/zugerschwg/index.html

Quelle: tagesschau.de, ak-zensur.de

TLDs – Neues von .at, .la und .bank

Die Pläne zur Einführung einer neuen Banken-Domain werden konkreter: mit VeriSign hat sich ein Domain-Schwergewicht zu Wort gemeldet. Aus Österreich erreicht uns die Nachricht, dass die Domain Name Industry erheblich zur Wirtschaftsförderung beiträgt, während man in Laos um .la streitet – hier die Kurznews.

Eine Studie des Volkswirts Gottfried Haber von der Universität Klagenfurt im Auftrag der .at-Registry Nic.at hat bestätigt, dass der österreichische Domain-Markt zu einem der dynamischsten Felder in der heimischen Wirtschaft zählt. „Im Jahr 2009 erreichte jede Domain einen Wertschöpfungseffekt von 14,89 Euro“, berichtet Haber. „Ein Euro Wertschöpfung bei nic.at bedeutet dadurch 3,1 Euro für die österreichische Wirtschaft“, rechnet Haber vor. Nach seinen Ermittlungen liegt die Domain Name Industry im absoluten Spitzenfeld; der Bankensektor käme lediglich auf einen Wert von EUR 2,10, die Bereiche Energie sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen auf immerhin EUR 2,60. „Statistisch betrachtet hängt die Erhöhung der Domain-Dichte um eine Domain pro Einwohner mit dem Anstieg des Bruttoregionalprodukts um 268 Euro zusammen“, sagt Haber. Weiteres Potential erhofft sich Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein von neuen regionalen TLDs wie .wien, .graz oder .berlin, von denen nicht zuletzt auch .at profitieren dürfte.

Tauziehen im südostasiatischen Laos: zwischen der in London ansässigen CentralNIC und Dot VN, Verwalterin der vietnamesischen Endung .vn, ist ein Streit um das Landeskürzel .la entbrannt. Aktuell vermarktet CentralNIC unter www.la das Kürzel als Städte-Domain für Los Angeles, und beruft sich dabei auf eine Vereinbarung mit einem Unternehmen namens LA Registry Pte Ltd. Offizieller Verwalter ist jedoch das Laotian Internet Network Information Center, das sich wiederum mit Dot VN auf einen Neustart der Domain verständigt haben will. Erwähnt wird ein Übergangsplan, ohne dass dieser jedoch näher erläutert wird; auch bei CentralNIC findet sich derzeit keinerlei Hinweis auf etwaige Änderungen. Inhaber von .la-Domains sollten die weiteren Entwicklungen gleichwohl intensiv im Auge behalten.

VeriSign Inc., Registry für die beiden Top Level Domains .com und .net, verstärkt seine Bemühungen um die Verwaltung einer neuen Banken-Domain. In einer Pressemitteilung gab VeriSign am 4. April 2011 bekannt, im Auftrag der American Bankers Association (ABA) und BITS, der Technologie-Abteilung von „The Financial Services Roundtable“, als Registry-Betreiber für eine mögliche neue Finanz-TLD zu fungieren. Beide Organisationen repräsentieren den überwiegenden Teil der Banken in den USA und würden damit eines der Hauptkriterien für eine nTLD, maßgebliche Unterstützung innerhalb der eigenen Community, erfüllen. Obwohl die Mitteilung die Nennung einer konkreten Domain-Endung vermeidet, liegt auf der Hand, dass das Objekt ihrer Begierde das Kürzel .bank ist. Damit tritt VeriSign in Konkurrenz zu anderen .bank-Initiativen wie jener von der Domain Security Company im US-Bundesstaat Wisconsin; gut möglich, dass man nach dem Einstieg von VeriSign dort die eigenen Pläne überdenkt.

Weitere Informationen zu .la finden Sie unter:
> http://www.la

Quelle: pressetext.at, globenewswire.com, verisign.com, domainincite.com

BGH – Link-Urteil liegt im Volltext vor

Die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshof im Streit der Musikindustrie mit dem Heise Zeitschriften Verlag wegen der Setzung eines Links zu einem Anbieter von Kopierschutzumgehungssoftware in einem Heise-Online-Artikel liegt nunmehr, ein halbes Jahr nach dem Urteil vom 14. Oktober 2010, vor. Wie mitgeteil, wies der Bundesgerichtshof die Klagen der Musikindustrie ab.

In einem Onlineartikel vom 19. Januar 2005 berichtete heise.de über den Softwarehersteller Slysoft, der mit AnyDVD eine Applikation anbietet, die es ermöglicht, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Das ließ sich die Musik- und Filmindustrie nicht gefallen und verlangte die Unterlassung der Berichterstattung und der Verlinkung. Da heise.de dem nicht nachkam, sondern in weiteren Artikeln dieses Unterlassungsbegehren darstellte und wieder die Seiten von SlySoft verlinkte, klagten die Betroffenen. Vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht in München (Urteil vom 23.10.2008, Az.: 29 U 5696/07) erhielten sie Recht.

Das Oberlandesgericht München bestätigte seinerzeit die Klage und meinte, der Heise-Verlag hafte als Teilnehmer (§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB i.V.m. § 95a Abs. 3 UrhG) für einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Internetauftritt von SlySoft verstieße gegen § 95a Abs. 3 UrhG. Heise fördere diesen Verstoß und wusste um die Zugriffserleichterung durch den Link, und dass SlySoft die Software per Download über das Internet verbreitete. Zudem wusste der Autor des Artikels um die Rechtswidrigkeit des Angebot von SlySoft, und dieses Wissen musste sich Heise zurechnen lassen. Die Setzung des Links war nach Ansicht des OLG München nicht vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt, sondern sei als eine technische Unterstützungsleistung anzusehen, weshalb sie dem Gewährleistungsbereich der Pressefreiheit unterfalle. Dieses Grundrecht unterliege den Schranken der allgemeinen Gesetze, zu denen in diesem Fall auch der das Recht des Urhebers schützende § 95a UrhG zählt. Letzteres überwiege dem Recht auf Medienfreiheit des Heise-Verlags. Das OLG ließ jedoch die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zu. Die beklagte Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG ging sodann in Revision vor den Bundesgerichtshof, der am 14. Oktober 2010 die Berufung aufhob und die Klage zurückwies. Die Entscheidungsgründe liegen nun, eine halbes Jahr später, vor.

Nach Ansicht des BGH steht den Klägerinnen kein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu, denn die Handlungen der Beklagten sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Links in den beanstandeten Artikeln haben danach nicht nur eine technische Funktion, auf die das OLG München seine Begründung stützte, sie sind darüber hinaus in die Beiträge und in die in ihnen enthaltenen Stellungnahmen als Belege und ergänzende Angaben eingebettet. Damit sind sie nicht nur vom Gewährleistungsgehalt der Pressefreiheit, sondern auch von der Meinungsfreiheit erfasst. Bei der Interessenabwägung habe das OLG München dem Umstand, dass die Beklagte Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Angebots der SlySoft hatte, zu großes Gewicht beigemessen und vernachlässigt, dass in den Artikeln deutlich auf die Rechtswidrigkeit des Angebots hingewiesen wurde.

Die Entscheidung des OLG Naumburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/414

Die Entscheidung des OLG München findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/364

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

UDRP – NAF legt Jahresbericht 2010 vor

Das National Arbitration Forum (NAF) legt seinen Jahresbericht 2010 zu Domain-Disputes vor. Die Anzahl der Fälle ist um 24 Prozent gestiegen. Eine Bewertung, dass auch das Cybersquatting entsprechend zugenommen habe, gibt das NAF nicht ab. Zu Recht.

Einen ordentlichen Bericht wie die WIPO legte das NAF nach unserer Kenntnis nicht vor, sondern ließ es mit einer Presseinformation am 07. April 2011 bewenden. Insgesamt verzeichnet es 2.177 Streitbeilegungsverfahren, die im Jahr 2010 beantragt wurden, was eine Steigerung von 24 Prozent gegenüber 2009 darstellt, in dem sich die Anzahl der Fälle auf 1.759 beschränkte. Gegenüber 2008, das 1.770 Verfahren aufwies, liegt eine Steigerung von 23 Prozent vor. 96,6 Prozent oder umgerechnet über 2.100 der verzeichneten Fälle aus 2010 bezogen sich auf Domain-Namen unter generischer Endung, rund 70 Fälle betrafen die US-amerikanische Länderendung .us. Die von NAF weltweit in mehr als 40 Ländern akkreditierten Schiedsrichter (Panellists) entschieden 1.819 der 2.177 beantragten Fälle. Den überwiegenden Teil der verbleibenden Fälle regelten die Parteien der Schiedsverfahren miteinander. Im Durchschnitt waren die Streitfälle binnen 40 Tagen beigelegt, eine Hand voll sogar in unter 20 Tagen.

Von 1999 bis einschließlich 2010 hat NAF insgesamt gut 15.000 Domain-Schiedsverfahren behandelt. Entscheidungsgründe werden je nach Parteien in zahlreichen verschiedenen Sprachen veröffentlicht, darunter Niederländisch, Englisch, Französisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Koreanisch. Krisine Dorrain vom NAF resümiert: „Das Geschäft mit der Registrierung und Monetarisierung von Domain-Namen steigt weiter, mit der Folge, dass einige Prozent der Domains Cybersquatting darstellen und mehr Schiedsverfahren anhängig gemacht werden.“

Anders als die WIPO geht das NAF jedoch nicht plakativ von einem Anstieg des Cybersquatting in Höhe der Zunahme der Streitbeilegungsfälle aus. Die gemessene Darstellung der Zunahme von Schiedsgerichtsverfahren in 2010 gegenüber den Jahren 2009 und 2008 spricht von der realistischen Einschätzung der tatsächlichen Gegebenheiten: Mehr Domains, und vor allem mehr Marken, können zu mehr Rechtsverletzungen führen. Dass mehr Schiedsverfahren anhängig werden, bedeutet also nicht zwingend, dass auch mehr Cybersquatting stattfindet.

Die Pressemitteilung des NAF finden sie unter:
> http://www.adrforum.com/newsroom.aspx?&itemID=1636&news=3

Quelle: elliotsblog.com, adrforum.com

autoinsurance.org – Rekord-Kaufpreis für .org!

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit autoinsurance .org für US$ 440.000,- (ca. EUR 307.692,-) und mind.com für EUR 120.000,- zwei treibende Preise, die sich in der Jahrestabelle sicher gut ausnehmen werden. Darüber hinaus war auch unter den Länderendungen ein hohes Preisniveau festzustellen.

Die britische Endung lieferte mit gleich zwei Domains zum gleichen Preis das gute, häusliche Gefühl, das mit Domains einhergehen kann: coffeetables.co.uk und diningtables.co.uk erzielten jeweils US$ 37.500,- (ca. EUR 26.224,-). Die italienische Domain indiretta.it positionierte sich mit dem Preis von EUR 14.000,- auf Platz zwei. Und auf dem dritten Platz etablierte sich wieder eine indische Domain. Die deutsche Endung blieb unter der Schwelle von EUR 10.000,-

coffeetables.co.uk – US$ 37.500,- (ca. EUR 26.224,-)
diningtables.co.uk – US$ 37.500,- (ca. EUR 26.224,-)
kitchendoors.co.uk – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.043,-)
bmicalculator.co.uk – US$ 8.500,- (ca. EUR 5.944,-)

indiretta.it – EUR 14.000,-

seo.in – US$ 18.500,- (ca. EUR 12.937,-)

elektro-fahrrad.de – EUR 9.800,-
delights.de – EUR 8.000,-
flohmaerkte.de – EUR 7.500,-
printmedien.de – EUR 5.000,-
eny.de – EUR 3.500,-
web-cam.de – EUR 3.500,-

webhosting.eu – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.062,-)
payu.in – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.993,-)
poespas.nl – EUR 6.400,-
law.eu – US$ 8.812,- (ca. EUR 6.162,-)
lyoness.ru – EUR 5.600,-
pdh.es – EUR 5.500,-
warehousefinder.hu – EUR 5.000,-
hools.pl – EUR 4.000,-
vivreici.fr – EUR 4.000,-

Die Preise neuerer generischer Endungen waren diesmal nicht erwähnenswert. Stattdessen zeichnete sich wieder einmal die Stärke der Versicherungsbranche im Internet ab: Mit autoinsurance.org für US$ 440.000,- (ca. EUR 307.692,-) lieferte die Endung .org diesmal die teuerste Domain der Woche. Dass ein solcher Preis für eine .org gezahlt wird, ist schon erstaunlich; wir haben bisher keine teurere .org-Domain verzeichnet.

rtv.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.993,-)
pferdewetten.net – EUR 3.800,-
icd10.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.497,-)
watchfinder.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.497,-)
gumball.net – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.007,-)
roller.net – EUR 2.650,-
cigs.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.369,-)
educacao.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.369,-)
bangladesh.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.238,-)
aday.org – US$ 3.125,- (ca. EUR 2.185,-)
stal.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.090,-)
flapjacks.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.950,-)
gsac.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.950,-)
onlinespiel.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 1.888,-)
blacklink.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.810,-)
amal.org – US$ 2.550,- (ca. EUR 1.783,-)
luxuryvillas.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.748,-)
helpinghearts.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.740,-)

Der Endung .org konnte .com nicht Paroli bieten. Doch zeigte sie zumindest, dass die Investition in Domains ein lohnendes Geschäft ist, denn mind.com erzielte jetzt EUR 120.000,-, womit der Preis seit 2004 um das Zwölffache gestiegen ist. Im übrigen war die Ausbeute unter .com völlig in Ordnung.

sylt.com – EUR 35.000,-
mahjonggames.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 32.168,-)
curiocity.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.483,-)
ecashadvance.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.084,-)
awi.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.734,-)
leeme.com – US$ 21.400,- (ca. EUR 14.965,-)
hirecar.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.685,-)
zenkei.com – US$ 18.200,- (ca. EUR 12.727,-)
atlanticcoastmortgage.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.587,-)
tileflooring.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 11.538,-)
whatthe.com – US$ 15.088,- (ca. EUR 10.551,-)
givelove.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.490,-)
naruko.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.490,-)
zba.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.490,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Barcelona – Domainfest im Juni 2011

DomainFest, eines der wichtigsten Domainer-Treffen weltweit, findet Anfang Juni 2011 zum wiederholten Mal in Barcelona statt. Bis Ende April 2011 gibt es Frühbuchertickets.

DomainFest ist eines der renommiertesten Domainer-Treffen. Bereits in 2007 hatte die Veranstaltungsreihe in Barcelona Halt gemacht. Nun startet sie am 07. Juni 2011 um 12.00 Uhr wieder; ab 16.00 Uhr gibts eine Happy Hour, um andere Teilnehmer und die Aussteller kennenzulernen. Am 08. Juni 2011 beginnen die Vorträge, Präsentationen und Diskussionsrunden, für die bisher keine Einzelheiten bekannt sind. Im übrigen gibt es eine Network-Party und am 09. Juni 2011 diverse gemeinsame Exkursionen, unter anderem zum FC Barcelona.

Wie üblich findet auch diesmal eine Live-Auktion von Domains statt, die von Moniker ausgetragen wird. Sie beginnt am 08. Juni 2011 um 16.00 Uhr und wird zugleich via Snapnames auch online durchgeführt, so dass Domainer, die nicht vor Ort sind, aktiv bieten können. Nicht versteigerte Domains werden dann in einer verlängerten Online-Auktion bis zum 22. Juni 2011 angeboten. Bis 29. April 2011 kann man eigene Domains für die Auktion anbieten; allerdings handelt es sich um eine Premium-Domain-Auktion, so dass die Domain gewissen Qualitätsansprüchen genügen muss.

DomainFest Barcelona findet vom 07. bis 09. Juni 2011 im Pullman Barcelona Skipper Hotel in der Avenida del Litoral 10, 08005 Barcelona, Spanien statt. Frühbucher können bis 30. April 2011 Karten zum Preis von US$ 695,- erwerben. Danach kosten die Tickets bis 31. Mai 2011 US$ 795,- und schließlich, ab 01. Juni 2011, US$ 895,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainfest.com

Quelle: domainfest.com, dncalendar.com

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