Newsletter-Ausgabe #557: März 2011

Themen: nTLDs – wird der 20. Juni 2011 zum »D-Day«? | .xxx – die Porno-Domain kommt! | TLDs – Neues von .bg, .sx und .bayern | sonntag.de – Name setzt sich nicht immer durch | chocolate.com – der Domain-Deal des Jahres? | all.biz – alles Business für US$ 61.750,- | Starnberg – 11. @kit-Kongress im Mai 2011

nTLDs – wird der 20. Juni 2011 zum »D-Day«?

Grünes Licht für die Rotlicht-Domain: nach jahrelangen Diskussionen hat die Internet-Verwaltung ICANN die Einführung der Porno-Domain .xxx beschlossen. Nach Angaben der designierten Verwalterin ICM Registry Inc. fällt der Startschuss für eine Sunrise Period voraussichtlich im Juni 2011.

Die Entscheidung des ICANN-Vorstands pro .xxx anlässlich des Meetings in San Francisco fiel mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung von CEO Rod Beckstrom auf den ersten Blick deutlich aus. Allerdings musste sich der Vorstand über die Empfehlung des Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) hinwegsetzen, der sich der Einführung von .xxx bis zuletzt widersetzt hat; der Beirat befürchtet, dass .xxx in einigen Ländern blockiert und die Root Zone so fragmentiert würde. Dem wollte sich ICANN nicht anschließen und verwies darauf, dass bereits jetzt einige muslimische Länder Domains mit der Endung .il (Israel) blockieren würden. Vorsorglich sah man sich aber veranlasst, in einer 20seitigen „Rationale“ nochmals eine Stellungnahme zu den Einwendungen des GAC abzugeben, um sodann die Einführung von .xxx zu beschließen.

Für die Registrierung von .xxx-Domains gelten einige Besonderheiten: als „sponsored TLD“ steht .xxx grundsätzlich nur Mitgliedern der „adult entertainment industry“ offen, kann also eigentlich nicht von jedermann registriert werden. ICM Registry betont, dass jeder Anmelder ein Verfahren durchlaufen und sicherstellen muss, so genannte „Best Business Practices“ einzuhalten; hierzu zählen der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung von Datenschutz. Das Verfahren wird von der siebenköpfigen International Foundation for Online Responsibility (IFFOR) gebilligt und überwacht; dazu erhält IFFOR US$ 10,- jährlich pro registrierter .xxx-Domain. Da es allerdings für die „adult entertainment industry“ keine verbindliche Definition gibt, dürfte eine weite Auslegung gelten, so dass .xxx ähnlich wie .biz praktisch jedermann offen steht. Allein die Registrierungsgebühren von deutlich über US$ 60,- im Jahr werden gleichwohl zahlreiche Grabber abschrecken.

Vor der allgemeinen Registrierung erhalten Inhaber von Kennzeichenrechten die Gelegenheit zur bevorrechtigten Anmeldung geschützter Begriffe. Nach Angaben von Stuart Lawley, CEO von ICM Registry, plant er den Beginn der Sunrise Period für Mitte Juni 2011 ein; eine Landrush-Phase soll in diesem Herbst folgen. Einige Registrare wie uniteddomains.com nehmen daher ab sofort erste Vorbestellungen entgegen; Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an.

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com/index.php

Vorbestellungen für .xxx-Domains sind ab sofort möglich unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/404

Die „Rationale“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/405

Ein Interview mit ICANN CEO Rod Beckstrom und ICANN Chairman Peter Dengate Thrush zu .xxx findet man unter:
> http://bcove.me/ncos1ock

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, domainincite.com

.xxx – die Porno-Domain kommt!

Grünes Licht für die Rotlicht-Domain: nach jahrelangen Diskussionen hat die Internet-Verwaltung ICANN die Einführung der Porno-Domain .xxx beschlossen. Nach Angaben der designierten Verwalterin ICM Registry Inc. fällt der Startschuss für eine Sunrise Period voraussichtlich im Juni 2011.

Die Entscheidung des ICANN-Vorstands pro .xxx anlässlich des Meetings in San Francisco fiel mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung von CEO Rod Beckstrom auf den ersten Blick deutlich aus. Allerdings musste sich der Vorstand über die Empfehlung des Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) hinwegsetzen, der sich der Einführung von .xxx bis zuletzt widersetzt hat; der Beirat befürchtet, dass .xxx in einigen Ländern blockiert und die Root Zone so fragmentiert würde. Dem wollte sich ICANN nicht anschließen und verwies darauf, dass bereits jetzt einige muslimische Länder Domains mit der Endung .il (Israel) blockieren würden. Vorsorglich sah man sich aber veranlasst, in einer 20seitigen „Rationale“ nochmals eine Stellungnahme zu den Einwendungen des GAC abzugeben, um sodann die Einführung von .xxx zu beschließen.

Für die Registrierung von .xxx-Domains gelten einige Besonderheiten: als „sponsored TLD“ steht .xxx grundsätzlich nur Mitgliedern der „adult entertainment industry“ offen, kann also eigentlich nicht von jedermann registriert werden. ICM Registry betont, dass jeder Anmelder ein Verfahren durchlaufen und sicherstellen muss, so genannte „Best Business Practices“ einzuhalten; hierzu zählen der Schutz von Kindern sowie die Sicherstellung von Datenschutz. Das Verfahren wird von der siebenköpfigen International Foundation for Online Responsibility (IFFOR) gebilligt und überwacht; dazu erhält IFFOR US$ 10,- jährlich pro registrierter .xxx-Domain. Da es allerdings für die „adult entertainment industry“ keine verbindliche Definition gibt, dürfte eine weite Auslegung gelten, so dass .xxx ähnlich wie .biz praktisch jedermann offen steht. Allein die Registrierungsgebühren von deutlich über US$ 60,- im Jahr werden gleichwohl zahlreiche Grabber abschrecken.

Vor der allgemeinen Registrierung erhalten Inhaber von Kennzeichenrechten die Gelegenheit zur bevorrechtigten Anmeldung geschützter Begriffe. Nach Angaben von Stuart Lawley, CEO von ICM Registry, plant er den Beginn der Sunrise Period für Mitte Juni 2011 ein; eine Landrush-Phase soll in diesem Herbst folgen. Einige Registrare wie uniteddomains.com nehmen daher ab sofort erste Vorbestellungen entgegen; Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an.

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com/index.php

Vorbestellungen für .xxx-Domains sind ab sofort möglich unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/404

Die „Rationale“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/405

Ein Interview mit ICANN CEO Rod Beckstrom und ICANN Chairman Peter Dengate Thrush zu .xxx findet man unter:
> http://bcove.me/ncos1ock

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, domainincite.com

TLDs – Neues von .bg, .sx und .bayern

Kaum ist .xxx beschlossen, macht ihr ausgerechnet eine nur wenige Wochen alte Länderendung Konkurrenz: .sx tritt in Kürze an, um auch Anbieter erotischer Inhalte für sich zu gewinnen. Bulgarien kämpft dagegen weiter erfolglos um die IDN-Variante von .bg, während man sich bei .bayern für die technische Unterstützung von Afilias entschieden hat – hier die Kurznews.

Die Bemühungen Bulgariens um die internationalisierte Variante der Landesendung .bg haben erneut einen Rückschlag erlitten. Bei einer Online-Diskussion mit Parvan Rusinov, dem stellvertretenden Minister für Telekommunikation und Transport Bulgariens, machte die Internet-Verwaltung ICANN zum wiederholten Mal deutlich, dass die Chancen Bulgariens auf die kyrillische Variante von .bg schlecht stehen. Die Möglichkeiten innerhalb des Fast-Track-Verfahrens sind laut ICANN erschöpft. Rusinov kritisierte, dass die Entscheidung bisher nicht ausreichend begründet worden sei; bereits im Frühjahr 2010 hatte ICANN allerdings darauf verwiesen, eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br zu sehen. Fast beiläufig erwähnte ICANN, dass neben Bulgarien wohl auch Griechenland mit keiner Zuteilung der internationalisierten Landesendung rechnen kann.

Der Registry Services Provider OpenRegistry hat sich den Registry-Vertrag für die Ende des Jahres 2010 neu eingeführte Länderendung .sx gesichert. Hinter dem Kürzel verbirgt sich der karibische Inselstaat Sint Maarten, der holländische Teil von St. Martin und vormals Teil der inzwischen aufgelösten Niederländischen Antillen. Wie das Unternehmen mit Büros in Belgien und Luxemburg in einer Presseerklärung mitteilt, sieht der Vertrag mit der Regierung von Sint Maarten die Gründung der Verwalterin SX Registry SA vor, ein Joint Venture von OpenRegistry mit dem kleinen kanadischen Registrar MediaFusion. Die Vergaberegeln für .sx-Domains werden in den kommenden Wochen entwickelt und voraussichtlich eine weitgehend freie Registrierung für jedermann erlauben. Der Startschuss für eine Sunrise Period soll in Kürze fallen.

Der Verein dotBayern eV und die Betriebsgesellschaft PunktBayern GmbH & Co. KG haben mitgeteilt, die .info-Verwalterin Afilias bei der bevorstehenden ICANN-Bewerbung für die Top Level Domain .bayern als technischen Partner für Registry-Services und DNS-Provider ausgewählt zu haben. „Wir haben uns bei der Einführung der Domainnamen-Erweiterung .bayern für Afilias entschieden, weil das Unternehmen uns die von der ICANN für neue TLDs geforderte sichere und stabile Registry-Infrastruktur bietet“, sagt Lothar Kunz, Geschäftsführer der PunktBayern GmbH & Co. KG. Die Endung .bayern soll den Bayern eine unverwechselbare Identität im Internet verschaffen; die Registrierung soll jeder Person, jedem Unternehmen und jeder Organisation mit Bezug zum Freistaat ebenso wie Verwaltung und Behörden offen stehen.

Weitere Informationen zu .sx finden Sie unter:
> http://www.openregistry.com

Weitere Informationen zu .bayern finden Sie unter:
> http://www.punktbayern.de

Quelle: novinite.com, benzinga.com, punktbayern.de

sonntag.de – Name setzt sich nicht immer durch

Das Oberlandesgericht München hat in einer aktuellen Entscheidung im Streit um die Domain sonntag.de nochmals klargestellt, dass Nachnamen keine bessere Rechtsposition gegenüber generischen Begriffen einnehmen, wenn es um Domains geht (Urteil vom 24.02.2011, Az.: 24 U 649/10). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Domain genutzt wird.

Der Kläger, der den Nachnamen Sonntag trägt, sah vom Inhaber der Domain sonntag.de sein Namensrecht verletzt und klagte auf Freigabe der Domain. Das Landgericht Memmingen gab dem Kläger zunächst Recht, da der Beklagte die Domain nicht nutzte. Der Beklagte legte Berufung ein. Das nun zuständige Oberlandesgericht München wies die Klage ab.

Das OLG München ist der Ansicht, es gelte hier das Prioritätsprinzip und der Kläger habe keinen Anspruch aus dem Namensrecht gegen den Beklagten, da bereits keine Namensrechtsverletzung vorliege (§§ 12, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB). Das Gericht sieht, dass mit Registrierung eines fremden Namens als Domain-Namen eine unberechtigte Namensanmaßung vorliegt. Das gelte freilich nur, wenn dabei der Träger des Namens über den Namen auch identifiziert wird und bei Nutzung durch einen Dritten eine Zuordnungsverwirrung entstehe. Das ist bei Namen wie „Sonntag“, die zugleich Gattungsbegriffen entsprechen, aber nicht der Fall, weshalb eine Namensrechtsverletzung ausscheidet. Irrelevant sei in diesem Zusammenhang auch, ob der Domain-Name wirklich genutzt werde oder ob er lediglich als Spekulationsobjekt registriert sei. So oder so sei einfach das Namensrechts des Klägers nicht verletzt, da keine unberechtigte Namensanmaßung (§ 12 BGB) gegeben sei.

Das OLG München ließ die Revision zum Urteil nicht zu. Aus der Sicht des Gerichts bedürfe es keines Grundsatzurteils, weil unter anderem „ein Träger dieses Namens sich ohnehin mit einem klarstellenden Zusatz – sei es der Vorname oder die Berufsbezeichnung – im Internet präsentieren wird, um für Interessenten rasch auffindbar zu sein.“ Die Entscheidung ist erwartbar und richtig. Sie steht in einer Folge von vielen Entscheidungen, die beispielsweise Domains wie winzer.de oder saeugling .de, aber auch das BGH-Urteil zu presseportal.de umfassen. Was erfreut, ist die klare Position des OLG München, wonach es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Inhalte unter der Domain zu finden sind. Was Domain-Inhaber bei offensichtlichen Gattungsbegriffen ruhig stimmen kann, wird wohl aber zumindest vorerst nicht zwingend für nicht so eindeutige Begriffe gelten.

Informationen zum Urteil des OLG München findet man unter:
> http://www.dvmag.de/sonntag-de-nachname-urteil-domain/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: dvmag.de

chocolate.com – der Domain-Deal des Jahres?

Mit chocolate.com steht seit 25. Februar 2011 eine der Premium-Domains schlechthin zum Verkauf. Der Schokoladenhandel unter der Domain ist bestens entwickelt und wird zum Preis von US$ 6 Mio. angeboten. Wahlweise geht das Entwicklerunternehmen der Domain, die Internet Real Estate Group LLC, auch ein Joint Venture ein, um die Domain weiter auszubauen.

Andrew Miller und Michael Zapolin, Gründer der Internet Real Estate Group LLC, sind bekannt für die Entwicklung von Premium-Domains. Sie kaufen, wie schon mehrfach hier berichtet, Premium-Domains, bauen diese aus und verkaufen sie samt dem darüber laufenden Geschäft wieder zu höchsten Preisen, wie beer.com, software.com, diamonts.com und nun auch die Adresse chocolate.com. Die Domain chocolate.com kaufte das Unternehmen Internet Real Estate Group LLC 2005 zum Preis von runden US$ 300.000,-. Zwei Jahre später etablierte es eine Informationsseite mit Versandhandel zum Thema Schokolade, die bereits nach kurzer Zeit für US$ 2 Mio. Gewinn jährlich sorgte. Seitdem sind die Einkünfte beträchtlich gestiegen: laut Datenblatt beim Online-Broker websiteproperties.com, wo das Domain-Angebot von David Fairley betreut wird, stiegen die Revenuen in 2010 um insgesamt 73,3 Prozent, und im Januar und Februar 2011 um 91,6 Prozent gegenüber den selben Monaten des Vorjahres. Konkrete Zahlen werden nicht genannt. Über chocolate.com werden – laut Affiliates Information auf der Website – 8.705 Produkte von 383 Anbietern angeboten; in der Offerte auf websiteproperties.com ist die Rede von über 4.500 Produkten von über 400 Schokoladenherstellern.

Mit ihrem Verkaufsangebot bietet Internet Real Estate Group LLC neben der auf Platz 1 bei der Google-Suche gelisteten Domain den Website-Programmcode, die Originalgraphiken nebst Inhalt und die Kundenliste. Die Liste der Schokoladenanbieter ist wohl nicht Bestandteil des Angebots. Das Mindestgebot liegt bei US$ 6 Mio. Wie Frank Michlick (domainnamenews.com) mitteilt, ist man bei Internet Real Estate Group LLC wohl auch bereit, ein Joint Venture einzugehen, um die Seite weiter auszubauen. In jedem Falle könnte in diesem Jahr chocolate.com das werden, was im vergangenen Jahr sex.com war: der Domain-Deal des Jahres – freilich mit darunter liegendem Geschäft.

Nähere Einzelheiten zur Domain findet man unter:
> http://websiteproperties.com/view/793-Chocolate-com.html

Quelle: domainnamenews.com, websiteproperties.com, internetrealestate.com

all.biz – alles Business für US$ 61.750,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich umwälzend. Keine .com-Domain setzte die Höchstmarke, sondern die sonst wenig aktive Business-Endung .biz vermochte mit all.biz zum Preis von US$ 61.750,- (ca. EUR 44.424,-) allen anderen Endungen den Rang abzulaufen.

Unter den Länderendungen erwies sich die Ein-Zeichen-Domain 2.de mit einem Preis von EUR 29.000,- als die stärkste. Doch die .com-Alternative .co bot mit music.co zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 21.583,-) auch kein schlechtes Bild. Keinen guten Eindruck machte voip.de, die jetzt für EUR 7.900,- den Inhaber wechselte, während sie im Jahr 2005 noch sehr gute EUR 20.000,- einbrachte.

2.de – EUR 29.000,-
voip.de – EUR 7.900,-
omega-freak.de – EUR 6.500,-
privatjets.de – EUR 4.300,-
digitaloffice.de – EUR 3.570,-
golf-urlaub.de – EUR 3.500,-
mütze.de (IDN) – EUR 3.500,-

music.co – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.583,-)
mp3.co – EUR 3.350,-

perles.fr – EUR 12.500,-
very.us – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.353,-)
howrse.co.uk – EUR 8.800,-
ebooking.in – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.835,-)
klick.tv – EUR 5.950,-
samenvatting.nl – EUR 4.250,-
med.nl – EUR 4.000,-
web-design.it – EUR 4.000,-
recall.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.597,-)
roulette.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.596,-)
ou-trouver.fr – EUR 3.000,-
patchwork.es – EUR 3.000,-

Verblüffender Weise hängte die wenig gehandelte .biz mit all.biz für US$ 61.750,- (ca. EUR 44.424,-) diesmal alle anderen Endungen ab. Das ist sicher auch der schlechten Umsätze unter .com geschuldet, wirft aber auch einen Blick darauf, dass .biz durchaus seinen Preis haben kann.

all.biz – US$ 61.750,- (ca. EUR 44.424,-)

sparkasse.info – EUR 3.500,-
enterprises.info – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.453,-)
debt.info – US$ 2.977,- (ca. EUR 2.142,-)

insure.pro – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.381,-)

Die älteren generischen Endungen dominierte diesmal .org mit gleich zwei Domains bei US$ 25.000,-. Etwas schwach scheint der Preis von EUR 3.100,- für privathaftpflicht.net zu sein, ähnlich wie der für eier.org, die sich jetzt in Endnutzerhand befindet: die Bavaria Agrimedia GmbH, eine Werbeagentur für die Landwirtschaft, nutzt die Domain – für Werbezwecke.

sch.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.986,-)
telomere.org – US$ 24.900,- (ca. EUR 17.914,-)
logistica.net – EUR 7.200,-
openproject.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
kx.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.396,-)
privathaftpflicht.net – EUR 3.100,-
eier.org – EUR 3.000,-
scooterparts.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.581,-)
conspiracy.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.437,-)
dxy.net – US$ 3.140,- (ca. EUR 2.259,-)
boutiquehotels.net – EUR 2.200,-
20mm.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.158,-)
bubbly.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.158,-)
creativeworld.net – US$ 2.870,- (ca. EUR 2.065,-)
webaid.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)

Zuletzt schwächelt also .com und lieferte mit smartgrid.com zu US$ 33.500,- (ca. EUR 24.101,-) nicht gerade eine hochpreisige Domain. Auch sonst war das Preisniveau verhalten. Doch die Domain-Namen selbst waren auch nicht überzeugend:

smartgrid.com – US$ 33.500,- (ca. EUR 24.101,-)
growers.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 15.827,-)
mech.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 15.827,-)
femiweb.com – EUR 15.000,-
showable.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
sutra.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
jobless.com – US$ 19.025,- (ca. EUR 13.687,-)
cyberpoint.com – EUR 10.800,-
toptwenty.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
anycoupon.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.072,-)
postproduction.com – US$ 13.800,- (ca. EUR 9.928,-)
sunandfun.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.353,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Starnberg – 11. @kit-Kongress im Mai 2011

Der Bayreuther Arbeitskreis IT/Neue Medien-Recht eV lädt für Mai zum 11. @kit-Kongress und zugleich ersten Forum K&R unter dem Titel „Innovation und Recht im Internet“ nach Starnberg.

Der erste Tag der eineinhalbtägigen Veranstaltung greift aktuelle Themen wie die Netzneutralität, De-Mail sowie die Einführung neuer Domain-Endungen und wie man sich als Markeninhaber gegebenenfalls gegen eine rechtsverletzende Endung schützt auf. Wie immer schließt der Tag mit einer öffentlichen Podiumsdiskussion, die diesmal wohl noch hochkarätiger besetzt ist als sonst. Thema ist „Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik?“. Die Moderation hat diesmal Richard Gutjahr vom Bayerisches Fernsehen / ARD, München, übernommen; Teilnehmer sind voraussichtlich die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, Prof. Dr. Peter M. Huber (Richter am Bundesverfassungsgericht), Peter Schaar (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), Prof. Dr. Jürgen Stock (Vizepräsident beim Bundeskriminalamt) und Dr. Clemens Riedl (CEO VZnet Netzwerke Ltd.). Am Folgetag werden noch die Themen „Verlegerische Bezahlmodelle im Internet“, „Handel mit gebrauchter Software“ und „Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet“ verhandelt.

Die Veranstaltung findet am 26. und 27. Mai 2011 im Hotel
„Vier Jahreszeiten“, Münchener Straße 17 in 82319 Starnberg, statt; sie endet am 27. Mai 2011 gegen 14.30 Uhr. Sie kann nach § 15 FAO als Fachanwaltsfortbildung angerechnet werden. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 490,-; es gibt zahlreiche Ermäßigungen, so etwa für Studenten, Referendare und Mitglieder von @kit. Bei Anmeldung bis 15. April 2011 erhält man eine Ermäßigung von zehn Prozent, und für jeden weiteren Teilnehmer aus dem selben Unternehmen einen Nachlass von fünf Prozent.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de

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