Newsletter-Ausgabe #555: März 2011

Themen: de Maizière – keine Websperren ab 1. März 2011 | Statistik – .cn erleidet Millionenverluste | TLDs – Neues von .se, .jobs und .hitachi | OLG Hamburg – Forwarding schließt MarkenG aus | Tipps – der wahre Wert der eigenen Domain | won.com – für US$ 115.000,- ein günstiger Sieg | ecommerce conference – Frühjahrstour gestartet

de Maizière – keine Websperren ab 1. März 2011

Der vor wenigen Tagen aus dem Amt geschiedene Innenminister Thomas de Maizière hat kurz vor seinem Wechsel ins Bundesverteidigungsministerium Forderungen zurückgewiesen, ab dem 1. März mit der Errichtung von Internetsperren zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte zu beginnen. Dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ wollte de Maizière jedoch keinen Vorrang einräumen.

Seit dem 23. Februar 2010 gilt in Deutschland das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in ommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz). Nach dessen § 1 hat das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domain-Namen zu führen, für welche Diensteanbieter geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen haben, um den Zugang zu erschweren. In der Praxis sperrt jedoch weder die Behörde noch ein Provider Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten, sondern betreibt nachdrücklich die Löschung solcher Angebote, wobei man sich zunächst einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr gestatten wollte. Mit Ablauf dieses Jahres wurden nunmehr Forderungen aus der Unions-Bundestagsfraktion, darunter vom Unions-Fraktionsvize Günter Krings, laut, mit der Sperrung zu beginnen.

Doch dieser Ansicht vermochte sich de Maizière, am 3. März zum Amtsnachfolger des zurückgetretenen Karl-Theodor zu Guttenberg zum Bundesverteidigungsminister ernannt, nicht anzuschließen. In einem Interview mit „Spiegel Online“ antwortete de Maizière auf die Frage, ob er dem Drängen der Fraktion nachgeben werde: „Nein – das sage ich in aller Deutlichkeit. Ich nehme das als nachvollziehbaren, sachgerechten Hinweis, dass nach einem Jahr Praxis die Aussetzung der Netzsperren neu diskutiert werden muss. Aber ich werde nicht einseitig, ohne politische Absprache innerhalb der Koalition, diesen Erlass aufheben.“. Als Hinweis, dass er dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“ Vorrang einräumen wolle, wollte der Minister seine Äußerung jedoch nicht verstanden wissen; weder Löschen noch Sperren würde das Problem endgültig lösen. Von de Maizières Amtsnachfolger Hans-Peter Friedrich ist bisher nur bekannt, dass er seinerzeit für das Zugangserschwerungsgesetz stimmte; ob er hieran als Minister festhält, ist offen.

Das weitere Schicksal des Gesetzes dürfte sich ohnehin am Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström orientieren. Ein Entwurf aus dem März 2010 folgte dem Grundsatz „Sperren statt Löschen“ und sah deshalb Regelungen vor, den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Doch damit stieß Malmström nicht nur beim EU-Parlament, sondern auch bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Widerstand, da die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden könnten und daher kein taugliches Mittel darstellen würden. Sowohl die Bundesregierung als auch Malmström kündigten an, im Frühjahr 2011 belastbares Zahlenmaterial vorzulegen; konkrete Zeitpunkte nannten aber beide noch nicht.

Das Zugangserschwerungsgesetz finden Sie unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/zugerschwg/index.html

Quelle: spiegel.de, eigene Recherche

Statistik – .cn erleidet Millionenverluste

In der Weltwirtschaft wächst China Jahr für Jahr oft zweistellig, doch in Sachen Domains erleidet das Reich der Mitte drastische Verluste. Dabei standen die Zeichen in der Domain Name Industry auch im Februar 2011 ganz auf Wachstum.

Blicken wir zunächst auf das große Ganze: 205,3 Millionen registrierte Domains weltweit meldet VeriSigns „Domain Name Industry Brief“ zum Jahresende 2010. Rund 80,1 Millionen entfallen auf Länderendungen (ccTLDs), somit 125,2 Millionen auf die generischen Endungen, wobei .com und .net mit 105,2 Millionen den weitaus größten Teil auf sich verbuchen. Besonders auffällig: der Rückgang bei chinesischen .cn-Domains erreicht inzwischen dramatische Ausmaße. Aktuell sind nur etwas über sechs Millionen Domains registriert – im Februar 2009 waren es noch über 14 Millionen! Als Grund für diesen Verfall gelten die strikten Vergaberegeln, die seit einiger Zeit die Registrierung für Privatpersonen praktisch ausschließen.

Mit etwas Verzögerung hat Verwalter Public Interest Registry (PIR) bestätigt, dass unterhalb von .org erstmals in der Geschichte über neun Millionen Domain-Namen registriert sind, wobei man uns die Jubiläumsdomain gleichwohl verschweigt. Über das gesamte Jahr 2010 konnte .org dabei um 10,3 Prozent zulegen, womit man hinter .com und .net weiterhin die zahlenmäßig drittbeliebteste generische Top Level Domain bleibt. Allerdings ist .info im vergangenen Jahr mächtig nah gerückt, und liegt nurmehr etwa 1,5 Millionen Domains dahinter. Angesichts der unverändert guten Wachstumsraten bei .info ein Vorsprung, der realistischerweise aufgeholt werden kann.

Über interessante Tendenzen für die Europa-Domain .eu, die im Februar nur um mäßige gut 17.000 Domains zulegen kann, berichtet die Registry EURid. So erhöhte .eu sein Wachstum im Jahr 2010 um sechs Prozent, was mit fünf Prozent gegenüber 2009 eine leichte Steigerung bedeutet. Vor allem Bulgarien (43 Prozent), Estland (39 Prozent) sowie Polen und Italien mit jeweils 14 Prozent verzeichneten dabei eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage nach .eu. In absoluten Zahlen liegt aber Deutschland weiterhin unangefochten an der Spitze: über eine Million aller Inhaber einer .eu-Domain haben hier ihren Sitz. Die zweitplatzierten Niederlanden kommt nicht einmal auf die Hälfte.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.233.508 – (Vergleich zum Vormonat: + 86.896)
.at – 1.017.277 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.049)
.com – 93.485.130 – (Vergleich zum Vormonat: + 971.543)
.net – 13.829.551 – (Vergleich zum Vormonat: + 114.180)
.org – 9.454.531 – (Vergleich zum Vormonat: + 161.519)
.info – 7.937.927 – (Vergleich zum Vormonat: + 167.004)
.eu – 3.371.658 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.190)
.biz – 2.236.292 – (Vergleich zum Vormonat: + 35.846)
.us – 1.874.643 – (Vergleich zum Vormonat: + 51.502)

(Stand 2. März 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: verisigninc.com, goldsteinreport.com, eurid.eu

TLDs – Neues von .se, .jobs und .hitachi

Der zweite Weltkonzern wagt sich aus der Deckung: nach Canon hat nun auch Hitachi angekündigt, sich um eine eigene Top Level Domain bewerben zu wollen. Dagegen geht es .jobs-Verwalter Employ Media an den Kragen, während man in Schweden aufs Gaspedal drückt – hier unsere Kurznews.

Die schwedische Domain-Verwaltung Internet Infrastructure Foundation hat ihr Streitschlichtungsverfahren (Alternative Dispute Resolution) für .se-Domains beschleunigt. Künftig soll das Gericht gegen Zahlung von umgerechnet etwa EUR 230,- binnen zehn Arbeitstagen sein Urteil fällen; zuvor standen 30 Tage zur Verfügung. Allerdings hängt das beschleunigte Verfahren davon ab, dass der Gegner auf den Antrag nicht erwidert; andernfalls gelangt das Standardverfahren zum Einsatz. Die Praxis belegt allerdings, dass in einem Großteil der ADR-Verfahren keine Erwiderung eingeht, so dass viele Inhaber von Kennzeichenrechten hoffen können, die streitige Domain noch schneller übertragen zu erhalten.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die .jobs-Registry Employ Media LLC sowie deren Sponsor, die Society of Human Resource Managements (SHRM), wegen einer Vertragsverletzung förmlich abgemahnt. Mit Schreiben vom 27. Februar 2011 stellte ICANN fest, dass bisher keine Vergaberegeln bestehen, die Absicht und Zweck von .jobs entsprechen. So ist zwar grundsätzlich die Registrierung den Mitgliedern von SHRM und anderen im Personalbereich Tätigen vorbehalten; eine Mitgliedschaft bei SHRM ist jedoch schon für US$ 40,- im Jahr zu haben, so dass die gewollte Beschränkung leicht umgangen werden kann. Zudem stört sich ICANN an der Schaffung von universe.jobs, ein Internet-Forum, für das ein einzelnes SHRM-Mitglied 40.000 .jobs-Domains registriert hat, um damit in Wettbewerb zu anderen Job-Anbietern zu treten; dies laufe dem Geist von .jobs zuwider. Employ Media hat die Vorwürfe in einem offenen Brief an ICANN zurückgewiesen. Sollte der Verstoß jedoch nicht binnen 30 Tagen abgestellt werden, droht Employ Media der Verlust des Registry-Vertrages.

Der japanische Elektrotechnik- und Maschinenbaukonzern Hitachi Ltd. Corporation hat als zweites Unternehmen überhaupt angekündigt, sich um eine eigene Top Level Domain .hitachi bewerben zu wollen. In einer Pressemitteilung ließ die GMO Registry Inc. verlauten, gemeinsam mit Hitachi an einer Bewerbung und am Betrieb der Endung zu arbeiten. GMO Registry kooperiert auch mit dem ebenfalls in Japan ansässigen Elektronik-Konzern Canon Inc., dem ersten Unternehmen von Weltrang, das seine Bewerbung um eine eigene markenbezogene TLD öffentlich gemacht hat. Es gilt allerdings als offenes Geheimnis, dass zahlreiche weitere Weltmarken wie IBM oder Nokia eine Bewerbung in Betracht ziehen, derzeit jedoch die weiteren Entwicklungen bei ICANN und der eigenen Konkurrenz beobachten wollen.

Das Schreiben von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/402

Die Antwort von Employ Media LLC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/403

Quelle: iis.es icann.org, gmo.jp

OLG Hamburg – Forwarding schließt MarkenG aus

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg untersuchte in einem Rechtsstreit die Qualität der Nutzung einer Bezeichnung unter anderem als eMail-Adresse und als direkt weiterleitende Domain, und befand darüber, ab wann diese Form der Nutzung zur Unternehmenskennzeichnung wird (Urteil vom 28.10.2010, Az.: 3 U 206/08). Soweit die Nutzung lediglich Adressfunktionen erfüllt, ohne Herkunftshinweis zu sein, führt sie nicht zu einer Unternehmenskennzeichnung.

Der Kläger, Inhaber der am 20. März 2006 angemeldeten Marke „Patmondial“, nimmt die Beklagte aus Markenrecht auf Unterlassung und den Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten in Anspruch. Die Beklagte ist eine Patentanwaltssozietät, die Dienstleistungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes anbietet. Sie benutzte die Bezeichnung „Patmondial M.“ von 1983 bis 1996 als Telex-Adresse, sowie von 1997 bis 2005 die eMail-Adresse patmondial@t-online.de. Seit dem 10. Januar 2001 ist sie Inhaberin der Domain patmondial.de. – Das LG Hamburg wies die Klage als unbegründet ab, weil die Beklagte spätestens mit der Benutzung der Domain patmondial.de prioritätsältere Rechte für sich beanspruchen könne. Der Kläger legte Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg ein.

Das hOLG Hamburg wies indes die Berufung und den behaupteten Unterlassungsanspruch, der sich alleine aus §§ 4, 14 Absätze 2 Nr. 2 und 5 MarkenG ergeben könnte, als unbegründet zurück, wobei es einen anderen Weg als das Landgericht wählte. Nach Auffassung des OLG Hamburg nutzte die Beklagte ihre Bezeichnung „Patmondial“ nicht kennzeichenmäßig, sondern nur als Adressbezeichnung, weshalb ein Anspruch aus dem Markenrecht gar nicht in Betracht komme. Tatsächlich nutzte die Beklagte die Bezeichnung ausschließlich auf ihren Briefköpfen innerhalb der umfangreichen, kleingedruckten Angaben zur Anschrift der Kanzlei und zwar in keiner hervorgehobenen Weise: von 1985 bis 1995 in Form einer Fernschreibkennung und von Dezember 1999 bis 2005 als eMail-Anschrift in den Varianten patmondial@t-online.de und patmondial-lu@t-online.de. Die eMail-Anschrift war darüber hinaus für die Sozietät in diversen Verzeichnissen angegeben. Die seit 2001 registrierte Domain weist keinerlei Inhalte auf, sondern leitet unverzüglich auf eine andere Domain der Beklagten weiter, auf der lediglich ein „under construction“-Hinweis angezeigt wurde und ein Link „legal notice“, unter dem die Partner der Sozietät angegeben sind. Die Bezeichnung „Patmondial“ trat damit nie in einer herkunftshinweisenden Weise in Erscheinung, sondern lediglich als Anschrift; sie hatte – gerade auch als Domain-Name, der hier nicht mehr als eine Art technische Durchgangstation darstellt – lediglich Adressfunktion. Zwar sind Domain-Namen an sich geeignet, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen und so zum Unternehmenskennzeichen zu werden, doch die hier vorliegende ausschließliche Verwendung als Adressbezeichnung wird vom Verkehr als eine Angabe, die den Adressaten identifiziert, verstanden, nicht jedoch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft. So ergab sich keine kennzeichenmäßige Nutzung der Bezeichnung „Patmondial“ auf Seiten der Beklagten, weshalb die Klage abzuweisen war.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20110037.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Tipps – der wahre Wert der eigenen Domain

Woran erkennt man den wahren Wert der eigenen Domain? Der australische Webhoster aussiewebhost.com.au stellte diese Frage nicht nur, sondern beantwortete sie auch. Die richtige Domain zu finden ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Und die schlechteste Domain wählten die Leser bei Elliot Silver.

Bei der Wahl des Domain-Namens helfen ein paar grundlegende Regeln weiter, die man zum Beispiel in der RICK-Formel zusammenfassen kann, die (R)isiko, (I)mage, (C)ommerce, und (K)ürze berücksichtigt. Domains sollten kurz sein und die richtige Endung aufweisen, kommerziell nutzbar sein und möglichst nicht die Rechte Dritter verletzen. Aussiewebhost.com.au formuliert die Sache etwas anders. Um die richtige Domain zu finden, sollte man zunächst herausfinden, welche Kriterien sie zu erfüllen hat. Man sollte sich vor Registrierung einer Domain klar darüber werden, welche Anforderungen die Domain erfüllen muss und welche für die eigenen Zwecke am sinnvollsten sind, um die Zugriffszahlen der Nutzer und so möglichst die eigenen Umsätze zu steigern. Dazu orientiert sich der Name der Domain an dem Geschäft, das man be- und den Produkten und Dienstleistungen, die man vertreibt. Die Domain muss marktorientiert und netzwertig sein. Das heißt, der Name berücksichtigt Faktoren wie Kürze, Endung, Keywordrelevanz, Nutzerattraktion und -verweildauer, Ausgaben für Keywords und Branchentrends. Darüber hinaus empfiehlt es sich noch, die zukünftige Domain mit der der Konkurrenz zu vergleichen. Dabei berücksichtigt man nicht nur die aktuellen Kosten, sondern auch die, die noch auf einen zukommen. So gibt es sicher Domains, die jetzt attraktiv sind, aber in ein paar Jahren ganz uninteressant geworden sein werden. Aus diesem Grunde sind die Branchentrends immer zu berücksichtigen. Schließlich stellt sich die Frage, ob man diese Arbeit für sich selbst leisten will und kann, oder ob man nicht Experten heranzieht.

All dies dient unter anderem auch dazu, mit der eigenen Domain nicht in die von Elliot Silver angeregte Umfrage zu geraten: Welches ist der schlechteste Domain-Name? Fünf Kandidaten hatten sich da vergangenen Woche herauskristallisiert:

– balck-porn.com
– talebanistan.com
– free-dialup-isp-internet-access-provider.com
– lennydudes.com
– tripdgogglesglasses.com

Sieger als schlechtester Domain-Name wurde free-dialup-isp-in ternet-access-provider.com mit drei Stimmen Vorsprung (von insgesamt 200 abgegebenen) vor dem zweitplatzierten, aber nicht wirklich Besseren tripdgogglesglasses.com.

Mehr zur Bewertung von Domain-Namen unter:
> http://www.domain-recht.de/bewertung/index.php

Quelle: elliotsblog.com, aussiewebhost.com.au, eigene Recherche

won.com – für US$ 115.000,- ein günstiger Sieg

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit won.com zu einem Preis von US$ 115.000,- (ca. EUR 83.333,-) einen günstigen Sieger und mit venture.ca einen Zweitplatzierten, der noch US$ 32.500,- (ca. EUR 23.551,-) erzielte.

Die kanadische Domain venture.ca erzielte mit US$ 32.500,- (ca. EUR 23.551,-) nur wenig mehr als die unter den Länderendungen zweitplatzierte love.me, die allerdings recht liebreizende US$ 32.000,- (ca. EUR 23.188,-) einstreichen konnte. Die deutsche und die britische Endung lagen in etwa gleich auf, und sonst machte sich die markenrechtlich bedenkliche Adresse deka.cn zu US$ 8.700,- auf sich aufmerksam, die sich nun aber in den Händen der Berechtigten findet.

venture.ca – US$ 32.500,- (ca. EUR 23.551,-)
love.me – US$ 32.000,- (ca. EUR 23.188,-)

neuwagen24.de – EUR 11.500,-
pro-duo.de – EUR 5.558,-
itevergleich.de – EUR 5.000,-
ite-vergleich.de – EUR 5.000,-

nugget.co.uk – GBP 7.500,- (ca. EUR 8.718,-)
multicarinsurance.co.uk – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.159,-)
holidayideas.co.uk – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.072,-)
helicopter.co.uk – GBP 4.210,- (ca. EUR 4.893,-)
front.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.649,-)

ontbijt.nl – EUR 7.500,-
download.co – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.318,-)
food.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
dlr.nl – EUR 6.500,-
deka.cn – US$ 8.700,- (ca. EUR 6.304,-)
bsb.in – US$ 7.750,- (ca. EUR 5.616,-)
amsterdamescort.nl – EUR 5.300,-
carjet.es – EUR 5.150,-
engagementrings.in – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.710,-)

Die neueren generischen Endungen waren wieder überwiegend mit .info-Domains besetzt, unter die sich mit restaurant.biz für US$ 5.500,- (ca. EUR 3.986,-) auch eine sehr interessante .biz gesellte, die derzeit aber nicht konnektiert ist.

restaurant.biz – US$ 5.500,- (ca. EUR 3.986,-)
divorcio.info – EUR 2.150,-
messekalender.info – EUR 2.000,-
nahrungsergänzung.info (IDN) – EUR 1.950,-
graduateschools.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.812,-)

Die älteren generischen Endungen kamen nicht einmal in den fünfstelligen Dollar-Bereich, und lieferten keine überzeugenden Ergebnisse.

ehn.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.165,-)
qwerty.org – US$ 7.200,- (ca. EUR 5.217,-)
smartgrid.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.072,-)
mydrive.net – EUR 3.500,-
ucpa.org – US$ 4.260,- (ca. EUR 3.087,-)
sofortrente.org – EUR 2.600,-
designerwatches.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.455,-)
sccl.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.455,-)
lpig.org – US$ 3.333,- (ca. EUR 2.415,-)
insun.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.165,-)
nukescripts.net – US$ 2.501,- (ca. EUR 1.812,-)
joker.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.812,-)
justintime.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.812,-)
mymo.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.812,-)
couponworld.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.803,-)

Auch die Endung .com vermochte nicht wirklich zu überzeugen. Zwar erzielte won.com ganze US$ 115.000,- (ca. EUR 83.333,-), was kein schlechtes Ergebnis darstellt, doch eine unseres Erachtens sehr gute Domain wie sketchbook.com gab schon für US$ 50.000,- (ca. EUR 36.232,-) den Stift ab.

won.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 83.333,-)
socialmusic.com – US$ 60.558,- (ca. EUR 43.883,-)
sketchbook.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.232,-)
bridgeloan.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 19.928,-)
ias.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 19.565,-)
damages.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 18.841,-)
emailsignature.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
christianfundraising.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.667,-)
pd2.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.667,-)
skeletons.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 13.406,-)
karsilastir.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.319,-)
carpetcompany.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 11.957,-)
computercrash.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.870,-)
gotocanada.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 9.783,-)
emas.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.299,-)
installprinter.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ecommerce conference – Frühjahrstour gestartet

In Kürze beginnt zum dann bereits fünften Male die „ecommerce conference“. Am 22. März 2011 startet sie in Hamburg und bewegt sich in der Folge über München und Düsseldorf nach Frankfurt/M.

Die eintägige „ecommerce conference“, ins Leben gerufen von der Neue Mediengesellschaft Ulm mbH Kongresse & Messen, ist eine Konferenzreihe für E-Commerce-Leiter und Online-Shop-Betreiber. Der Schwerpunkt der Themen beschäftigt sich, wie der Titel schon vermittelt, mit E-Commerce, und berücksichtigt dabei weitestgehend verkaufsfördernde und Kundenbindung und -zufriedenheit schaffende Maßnahmen. Insbesondere wird das mobile Shopping immer wichtiger, weshalb sich zahlreiche Referate, die allgemein im Halbstunden-Rhythmus abgehalten werden, damit beschäftigen. Die einzelnen Agendas zu den verschiedenen Veranstaltungsorten findet man auf der Seite des Veranstalters.

Was wir diesmal allerdings vermissen, sind juristische Themen. Auch scheint die Frage nach den richtigen Domains nicht mehr relevant zu sein, während SEO nach wie vor Thema ist. Dass die richtige Domain und mit ihr die richtigen Vertipper-Domains am Ertrag etwas ändern können, scheint man in der Branche zu unterschätzen.

Die Konferenz tagt im März 2011 wie folgt:

– 22. März 2011 in Hamburg: Lindner Park-Hotel Hagenbeck, Ha-
genbeckstrasse 150, 22527 Hamburg

– 24. März 2011 in München: Novotel München Messe, Willy-Brandt-
Platz 1, 81829 München

– 29. März 2011 in Düsseldorf: Radisson Blu Scandinavia Hotel,
Karl-Arnold-Platz 5, 40547 Düsseldorf

– 30. März 2011 in Frankfurt/M: Holiday Inn Frankfurt City-
South, Mailänder Str. 1, 60598 Frankfurt/M.

Die Teilnahmekosten betragen mittlerweile EUR 249,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ecommerce-conference.de

Quelle: ecommerce-conference.de

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