Newsletter-Ausgabe #553: Februar 2011

Themen: USA – Heimatschützer sperren 84.000 Subdomains | nTLDs – ICANN bestätigt weitere Verzögerung | TLDs – Neues von .africa, .org und .reise | Traffic – Domainer verspotten SEO-Newbie | cinemacity.com – WIPO weist dreiste Klage ab | award.com – US$ 56.005,- für einen Preis | April 2011 – IGF-D trifft sich in Berlin

USA – Heimatschützer sperren 84.000 Subdomains

Das US-Heimatschutzministerium Departement of Homeland Security (DHS) hat im Zuge der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet per Haftbefehl zehn Domain-Namen gesperrt. Offenbar aufgrund eines Versehens wurden so auch etwa 84.000 über Subdomains erreichbare Internetangebote stundenlang abgeklemmt.

Mit Stolz verkündete das DHS vergangene Woche, im Rahmen der Initiative „Operation Save Our Children“ zehn Domain-Namen gesperrt zu haben, die der Bewerbung und dem Vertrieb von Kinderpornographie gedient haben sollen. Dazu hatte die Behörde über ein Bezirksgericht eine Art Haftbefehl erwirkt und sich auf dessen Grundlage an die Registrare gewandt, um den Besucherstrom umzuleiten. Was die Behörde jedoch nicht erwähnt, ist, dass die ebenfalls von der Sperrung betroffene Domain mooo.com dem DNS-Provider FreeDNS gehört, der damit wiederum etwa 84.000 Subdomains für seine Kunden betreibt. Statt des gewohnten Anblicks landeten so sämtliche Besucher dieser Subdomains, darunter auch das Angebot greyghost.mooo.com, auf einer Banner-Website, auf der über die Beschlagnahme informiert und vor den strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Kinderpornographie gewarnt wurde. Tausende Websitebetreiber gerieten so unvermittelt in den Verdacht, illegale Webangebote verbreitet zu haben. Obwohl FreeDNS umgehend reagierte, waren sämtliche Inhalte erst drei Tage später wieder hergestellt.

Das Online-Magazin torrentfreak.com gibt seinen Lesern diverse Ratschläge, wie sie ihr Internetangebot vor dem Zugriff der US-Behörden schützen können. Als oberste Empfehlung gilt demnach, keine von VeriSign (.com, .net, .cc, .name und .tv) oder Afilias (unter anderem .info, .org, .mobi und .me) betriebene Endung zu wählen sowie US-Registrare zu meiden. Eine solche pauschale Empfehlung schießt jedoch über das Ziel hinaus, zumal Abermillionen unter einer dieser Endung betriebene Domains problemlos funktionieren. Wer sich allerdings dafür entscheidet, ein Internetangebot unter einer Subdomain (und sei es nur ein Blog zum Beispiel unter wordpress.com oder blogspot.com) zu präsentieren, muss wissen, von der Second Level Domain gänzlich abhängig zu sein. Sinnvoller ist es daher, sich für die eigene Domain zu entscheiden, um die eigene Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Unterdessen bemüht sich offenbar die in Genf ansässige World Intellectual Property Organisation (WIPO), in das „Geschäft“ mit Domain-Sperrungen einzusteigen. Wie ip-wach.org meldet, soll Frederick Mostert, Ex-Präsident der International Trademark Association (INTA), den Vorschlag unterbreitet haben, der WIPO im Fall von Markenrechtsverletzungen die Möglichkeit zu „notice-and-takedown“-Maßnahmen zu geben. Allerdings soll ein derartiges Instrument auf besonders bekannte Marken beschränkt werden, auch wenn im Einzelfall streitig ist, wann eine solche Marke vorliegt. Mit ähnlichen Initiativen etwa im Rahmen des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) war Mostert bisher gescheitert, und auch dem neuerlichen Vorstoß soll zumindest US-Aussenministerin Hillary Clinton skeptisch gegenüberstehen; eine Entscheidung ist bisher aber noch nicht gefallen.

Ein Beispiel für die Banner-Website des DHS finden Sie unter:
> http://74.81.170.110/

Quelle: torrentfreak.com, heise.de, ip-watch.org

nTLDs – ICANN bestätigt weitere Verzögerung

Die Internet-Verwaltung ICANN hat offiziell bestätigt, die Entscheidung über die Einführung neuer Top Level Domains erst nach dem für März 2011 anberaumten Meeting in San Francisco zu treffen. Unterdessen droht durch die Unruhen im Nahen und Mittleren Osten weitere Verzögerung.

In einem Blog-Eintrag teilte ICANN vergangene Woche mit, was ohnehin als offenes Geheimnis galt: bei der für 18. März 2011 anberaumten, regulären Sitzung in San Francisco wird der Vorstand das nTLD-Programm samt der Endfassung des Bewerberhandbuchs weder verkünden noch beschließen. Zur Begründung verweist ICANN auf die Statuten und die für den Vortag angesetzte Konsultation mit dem Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC), von der alle weiteren Entwicklungen und damit der gesamte Zeitplan abhängt. Tatsächlich steht im Hintergrund jedoch das Treffen in Brüssel, das ICANN und das GAC für den 28. Februar sowie 1. März 2011 verabredet haben. Der Raum 400 im Square Brussels Meeting Centre, der für die Sitzungsteilnehmer eine Tischanordnung wie im Klassenzimmer und für Beobachter wie in einem Theater vorsieht, wird aus allen Nähten platzen. Die Agenda hat ICANN bisher noch nicht veröffentlicht, will dies aber rechtzeitig vor dem Treffen tun.

Wer nun seine Hoffnung auf das übernächste ICANN-Meeting setzt, das für 20. bis 24. Juni 2011 im jordanischen Amman anberaumt war, dürfte zunächst enttäuscht worden sein. Aufgrund der sich rapide ändernden politischen Entwicklungen im Mittleren Osten ist der ICANN-Vorstand zu der Überzeugung gelangt, dass die regionalen Ereignisse negativen Einfluss auf die Teilnehmeranzahl haben könnten; der Gastgeber ist daher bereits über die Absage informiert worden. Eine Rolle mag dabei gespielt haben, dass das Nairobi-Treffen im vergangenen Jahr wegen Terrordrohungen von zahlreichen Interessenten gemieden wurde. In diversen Mailinglisten und auf Twitter wird aber bereits spekuliert, dass der asiatische Insel- und Stadtstaat Singapur als Ersatz einspringen könnte, so dass der vollständige Ausfall des Meetings vermieden werden könnte; eine offizielle Bestätigung steht indes noch aus.

Und es bleibt eine weitere kleine Hoffnung: für 21. April 2011 ist eine Sondersitzung des ICANN-Vorstands angesetzt. Bis dahin könnten die Gespräche mit dem GAC abgeschlossen und auch die nach den Statuten erforderliche Konsultation durchgeführt worden sein, so dass der Weg für eine Beschlussfassung frei wäre. Wetten sollte man darauf aber nicht abschließen.

Quelle: icann.org, domainnews.com, domainincite.com domainnamewire.com

TLDs – Neues von .africa, .org und .reise

Europa und Asien haben schon eine, jetzt will auch Afrika die eigene Endung: einer der Bewerber um das Kürzel .africa sucht bereits eine Registry. In Deutschland will sich .reise auf die Spuren von .travel begeben, während .org mit Halbjahreszahlen glänzt – hier die Kurznews.

DotConnectAfrica (DCA) macht ernst: per Pressemitteilung hat der Bewerber um die Top Level Domain .africa im Rahmen eines Expression of Interest (EOI) die Suche nach einem operativen und technischen Registry-Partner gestartet. Interessenten sollen sich mit Namen, Adresse, Firmenprofil und einem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit melden sowie einen Beleg ihrer Erfahrung erbringen; eine örtliche Präsenz in einem Entwicklungsland wird bevorzugt, ist aber kein Muss. Neben DCA will sich allerdings auch die Initiative DotAfrica um den Zuschlag bewerben, so dass letztlich neben ICANN auch Regierungsinteressen den Ausschlag geben werden und so potentielle Registries abschrecken könnten. Mit aktuell etwa 110 Millionen Internetnutzern verspricht der Kontinent Afrika gleichwohl erhebliches Domain-Potential.

Public Interest Registry (PIR), die Verwalterin der alteingeführten Top Level Domain .org, hat ihren „Dashboard“-Bericht für das zweite Halbjahr 2010 veröffentlicht. Mit 8,8 Millionen Domains zum Stichtag ist .org im vergangenen Jahr um 10,3 Prozent gewachsen. 64 Prozent der weltweiten Registrierungen entfallen auf Nord-Amerika, weitere 24 Prozent auf Europa, wobei wiederum fünf Prozent auf Deutschland entfallen. Mit der Signierung der Zone mit dem neuen Protokoll Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) hofft PIR, das Vertrauen in die vor allem bei Künstlern, Schulen und im Sportbereich belieb- te Endung weiter zu stärken.

Die Reisebranche soll nach .travel die zweite eigene Top Level Domain erhalten: die in Bendestorf bei Hamburg ansässige dotreise GmbH will als Partner der Tourismuswirtschaft die Grundlage dafür schaffen, dass allen Unternehmen und Organisationen der Reisebranche ihre eigene Domain mit der Endung .reise zur Verfügung gestellt wird. Laut einer Pressemitteilung können Unternehmen der Reisebranche als Sponsor von .reise ihre eigene Wunschdomain ab Mitte Februar verbindlich reservieren; die Adressen sollen zwischen EUR 69,- und 99,- im Jahr kosten. Innerhalb der Branche gibt es jedoch auch kritische Stimmen; so erwartet etwa der Tourismus- und Social-Media-Experte Günter Exel nicht unbedingt den großen Hype: „Eine Top-Level-Domain .reise klingt zwar attraktiv, wird aber aufgrund der Beschränkung auf den deutschen Sprachraum weniger bringen als die internationale Domain .travel“.

Weitere Informationen zu .africa finden Sie unter:
> http://dotafrica.blogspot.com
> http://www.dotafrica.org

Den „Dashboard“-Report für .org finden Sie unter:
> http://www.pir.org/pdf/dashboard_2H_2010.pdf

Weitere Informationen zu .reise finden Sie unter:
> http://www.dotreise.de

Quelle: prlog.org, domainincite.com, ots.at, pressetext.at

Traffic – Domainer verspotten SEO-Newbie

Der SEO-Spezialist Stephen Chapman wundert sich. Er registrierte einen Domain-Namen und leitete dessen Traffic auf eine andere Domain um, deren Traffic daraufhin massiv anstieg. Und Domainer spotten darüber. Es scheint so, als wären SEO (Search Engine Optimization) und Domaining zwei sich fremde Welten.

In einem zdnet.com-Artikel erzählt der seit fünf Jahren als SEO-Spezialist tätige Stephen Chapman, welch tolle Erfahrung er unvermittelt mit Direct-Traffic machte: Er sah einen Comic-Strip, in dem sehr klein eine Domain eingezeichnet war. Er prüfte die Domain, doch die war noch gar nicht registriert; so griff er zu. Wie er selbst schreibt, habe er sie gehijacket. Dann leitete er den Traffic seiner neuen Domain auf einen seiner Artikel unter einer anderen Domain weiter und erhöhte damit deren Zugriffszahlen ganz erheblich. Freilich erörtert Chapman in seinem Artikel auch ethische Fragen. Diese betreffen allerdings alleine das Verhältnis zu Google und ob man dort akzeptiere, wenn Traffic von einer Domain auf eine andere weitergeleitet wird.

Was Chapmann da – scheinbar verwundert – darstellt, ist, was Domainer seit Jahr und Tag umsetzen: Sie nutzen Direct-Traffic, um Geld zu verdienen. Am besten mit Werbung. Die Häme von Domainer-Seite ließ auch nicht lange auf sich warten. Die Unzufriedenheit der Domainer mit SEO-Leuten scheint groß zu sein. Auf Michael Berkins Blog thedomains.com werden einige Stimmen laut. Wie könne man nur fünf Jahre lang im SEO-Bereich tätig sein und Direktnavigation nicht kennen, heißt es da, wobei Chapman in den Kommentaren zu seinem Artikel erklärt, dass er das schon wisse, aber hier ein lehrreiches Beispiel für Neulinge liefere. Allerdings scheint Chapman nicht recht begriffen zu haben, dass der Traffic nicht aufgrund der Domain kam, sondern wegen des Comic-Strips, der für die Domain warb. Ohne Werbung für die Domain hätte es in diesem Fall womöglich überhaupt keinen Traffic gegeben. Und eine Frage, die auch bei den Kommentatoren zu Tage tritt, ließ Chapman ganz außen vor: Inwieweit verhält er sich gegenüber dem Rechteinhaber am Comic-Strip rechtswidrig, weil er diese Domain registrierte.

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, nach der Methode Chapman eine Domain auszuwählen, da regelmäßig Rechtsverletzungen damit einher gehen. Wer Produktankündigungen von Unternehmen beobachtet und schnell Domains registriert, die die Produktbezeichnung aufgreifen, setzt sich dem erheblichen Risiko von Abmahnungen aus. Das lässt sich auch bei einem Comic-Strip erwarten. Etwas grundsätzlich anderes ist es, wenn man Vertipper-Domains der eigenen Domain registriert; das empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen. Denn die Nutzer, die per Direkteingabe zum Angebot eines Unternehmens gelangen wollen, sind diejenigen, die auch kaufbereit sind. Doch wenn sie sich vertippen und auf einer Parking-Seite landen, wird man sie sehr wahrscheinlich verlieren. Als vorausschauender und kühl rechnender Unternehmer kann man die Methode selbst testen. Es lässt sich nämlich sehr leicht feststellen, wie viele Besucher über eine Vertipper-Domain kommen und welchen Umsatz sie produzieren. Die Kosten der zusätzlichen Domains werden dann zur vernachlässigbaren Größe.

Quelle: zdnet.com, thedomains.com

cinemacity.com – WIPO weist dreiste Klage ab

Ein WIPO-Panel sah sich einem dreisten Streitbeilegungsverfahren gegenübergestellt, bei dem eine im Jahr 2005 gegründete Unternehmung gegen den Inhaber einer bereits 1998 registrierten Domain vorging. Das WIPO-Panel geht in seinem Urteil von einem Fall des „Reverse Domain Hijacking“ aus (Case No. D2010-1877).

Die Antragstellerin ist die Prime Pictures LLC of Dubai, welche die Inhaberschaft an der Marke „Cinema City“ für sich reklamierte. Die Cinema City S.A.L wurde 2005 im Libanon gegründet und ließ die besagte Marke 2006 beim libanesischen Markenamt eintragen. 2008 wurde das Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und 2009 in Syrien registriert. Der Antragsgegner, die DigiMedia.com L.P. of Texas and Oklahoma, hatte die Domain cinemacity.com bereits 1998 registriert und von 1999 an, bestückt mit Werbung für Filme und DVDs, mehr oder weniger geparkt gehabt; aktuell löst die Domain auf die Seite yeah.com auf. Die Antragsgegnerin erhielt im Jahr 2009 zwei Verkaufsanfragen hinsichtlich der Domain, die sie beide ausschlug. Während die Antragstellerin eine Verletzung ihres Markenrechts geltend macht, unabhängig davon, wo die Marke registriert ist, beruft sich die Antragsgegnerin darauf, die Domain lange vor Eintragung der Marke registriert zu haben.

Das mit drei Fachleuten besetzte WIPO-Panel machte sich seine Arbeit nicht leicht. Zunächst stellte es fest, dass die Marke und die Domain zum Verwechseln ähnlich sind. Doch vermochte es nicht zu erkennen, dass die Antragstellerin, Prime Pictures LLC, Inhaberin der auf die Cinema City S.A.L lautenden Marke sei; entsprechender Vortrag und Nachweis lag nicht vor. Aber dieser Mangel gab dem Panel keine Anlass, das Verfahren zu verlängern, indem es Zeit zur Beseitigung der Mängel einräumte. Denn die Sache scheiterte absehbar aus anderen Gründen.

Die Frage der berechtigten Inhaberschaft auf Seiten der Domain-Inhaberin erwies sich als schwerer zu beantworten: denn eine Domain gutgläubig zu registrieren und registriert zu halten, gibt allein kein besonderes Recht im Sinne der UDRP. Dieses Recht muss man sich verdienen, indem man die Domain ordentlich nutzt. Auch wenn die Domain über Jahre gesponserte Links anzeigte und insofern genutzt wurde, bezweifelt das Panel, dass die Inhaberin damit legitime Rechte am Kennzeichen der Domain erworben hat, da diese selbst für keine konkreten Inhalte steht. Aus diesen Gründen geht das Panel davon aus, dass die Antragsgegnerin keine berechtigten Interessen im Sinne der UDRP an der Domain hat. Die Frage nach dem „bad faith“ wiederum war einfach zu handhaben. Da das Merkmal „bad faith“ nur erfüllt wird, wenn sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain als auch bei der späteren Nutzung „bad faith“ vorliegt, hier aber die Registrierung der Domain 1998 erfolgte, zu einer Zeit, da die Antragstellerin den Begriff „Cinema City“ jedenfalls noch nicht benutzte, liegt kein „bad faith“ vor. Deshalb wies das Panel den Antrag zurück. In der Folge konstatierte das WIPO-Panel zudem einen eindeutigen Fall von „Reverse Domain Hijacking“: der Rechtsvertreter der Antragstellerin hat ganz offensichtlich die UDRP studiert, bevor er den Verfahrensantrag gestellt hat. Dabei hat ihm nicht entgehen können, dass die Sache aussichtslos war, weil das Kennzeichen „Cinema City“ erst lange nach Registrierung der Domain entstand. Damit handelte die Antragstellerin bösgläubig, und es liegt ein Missbrauch der UDRP vor.

Die Entscheidung macht deutlich, welche Risiken auch international mit dem einfachen Domain-Parking einher gehen können. Sinnvollerweise versucht man, seine Domains zu entwikkeln und ordentliche Angebote zu hinterlegen, um sich vor ungewollten und (hoffentlich) unberechtigten Ansprüchen zu schützen.

Die WIPO-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/397

Die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) findet man unter:
> http://www.icann.org/en/udrp/udrp.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, thedomains.com

award.com – US$ 56.005,- für einen Preis

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich als eher entspannt. Die teuerste Domain war award.com zum Preis von lediglich US$ 56.005,- (ca. EUR 41.485,-). Mit reiseziele.de für EUR 20.000,- stand .de gut da, und es fanden sich wieder einige Wiedergänger.

Mit reiseziele.de zu EUR 20.000,- lag die deutsche Endung wieder einmal an erster Stelle unter den Länderendungen, doch so richtig freuen mag man sich nicht, sieht man die anderen vier .de-Verkäufe. Hingegen positionierte sich die europäische Endung mit moebel.eu zum Preis von EUR 9.900,- an zweiter Position und rückte so wieder einmal deutlicher ins Auge. Auch die britische Endung .co.uk bot – wie .de – fünf Domains. Eine weitere, preislich fast wie eine Oase erfrischende Domain kam mit iw.ae für GBP 7.700,- (ca. EUR 9.133,-) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

reiseziele.de – EUR 20.000,-
123deal.de – EUR 5.000,-
hsw.de – EUR 4.000,-
gofirst.de – EUR 4.000,-
qmedia.de – EUR 2.500,-

moebel.eu – EUR 9.900,-
mozy.eu – EUR 3.500,-
joshua.eu – EUR 2.250,-

trainingcourse.co.uk – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.926,-)
roadaccidents.co.uk – GBP 3.800,- (ca. EUR 4.509,-)
homelife.co.uk – GBP 2.995,- (ca. EUR 3.552,-)
watchdog.co.uk – GBP 2.600,- (ca. EUR 3.084,-)
multitools.co.uk – GBP 1.999,- (ca. EUR 2.371,-)

iw.ae – GBP 7.700,- (ca. EUR 9.133,-)
maillotdebain.fr – EUR 6.000,-
britishcolumbia.tv – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.074,-)
atorp.se – EUR 3.000,-
puzzles.es – EUR 3.000,-
emails.pl – EUR 2.750,-
autoseller.co.za – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.372,-)
itd.at – EUR 2.250,-

Die jüngeren generischen Endungen präsentierten sich im .info-Stil, boten aber unangemessen schwache Preise:

tokyo.info – US$ 8.800,- (ca. EUR 6.519,-)
tshirt.info – EUR 1.950,-

Die älteren generischen Endungen führte musik.org zum Preis von EUR 11.000,- an, und das nachdem die Domain erst wenige Wochen zuvor, Mitte Januar, noch für lediglich US$ 8.605,- (ca. EUR 6.281,-) den Inhaber gewechselt hatte. Nicht ganz so kurz liegt der Kauf von irish.org zurück, die 2008 EUR 9.950,- erzielte und jetzt bereits für US$ 6.750,- (ca. EUR 5.000,-) einen neuen Inhaber fand.

musik.org – EUR 11.000,-
juegosdevestir.org – EUR 10.000,-
premium.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.407,-)
irish.org – US$ 6.750,- (ca. EUR 5.000,-)
advocaat.net – EUR 3.750,-
lia.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
mongolia.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.703,-)
palestinefacts.org – US$ 4.990,- (ca. EUR 3.696,-)
cad.org – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.815,-)
comtel.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.593,-)
argentfacile.org – EUR 2.500,-
ferienwohnungnordesee.net – EUR 2.500,-
miam.net – US$ 3.212,- (ca. EUR 2.379,-)
boxoffice.net – US$ 3.002,- (ca. EUR 2.224,-)
recent.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
cheapcars.org – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.185,-)
scars.org – EUR 2.000,-
behaviour.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 1.991,-)

Mit award.com für US$ 56.005,- (ca. EUR 41.485,-) stellte sich .com nicht so gut dar. Die Domain hätte, auch wenn sie nur die Singularform des Begriffs ist, mehr erzielen können. Zwei .com-Domains hatten bereits früher das Vergnügen, hier gelistet zu sein: screenshots.com erzielte diesmal US$ 32.500,- (ca. EUR 24.074,-), wo 2007 unwesentlich geringere US$ 29.420,- gezahlt worden waren, während zum.com nunmehr US$ 28.000,- (ca. EUR 20.741,-) kostete, wo in 2010 nur EUR 15.500,- über den Tisch gingen.

award.com – US$ 56.005,- (ca. EUR 41.485,-)
submit.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.926,-)
screenshots.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 24.074,-)
themeditator.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.222,-)
zum.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 20.741,-)
123deal.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.519,-)
autobiz.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.519,-)
funo.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
lpn.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
floridaautoinsurance.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.111,-)
nextstar.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.111,-)
passings.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.111,-)
one24.com – EUR 11.000,-
factura.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.370,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

April 2011 – IGF-D trifft sich in Berlin

In Vorbereitung auf das 6. IGF-Forum im September diesen Jahres in Nairobi findet am 12. April 2011 das 3. Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin statt.

Von 13.30 Uhr bis 20.00 Uhr treffen sich bei dem als eine offene und informelle Multistakeholder-Diskussionsplattform eingerichteten IGF-D Regierung, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft sowie die technische und akademische Community in Deutschland zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Internets. Diesmal konzentriert sich die Arbeit auf drei Panels mit diesen 3 Themen: erstens Freiheit, Sicherheit und Verantwortung im globalen Kontext, zweitens wirtschaftliche, bürgerrechtliche und technische Anforderungen an eine globale Infrastruktur: Grundversorgung und Daseinsvorsorge, Recht auf Anonymität, Netzneutralität und die Einführung von IPv6 sowie drittens Multistakeholderism und die Politik. Mit dabei ist selbstverständlich Prof. Dr. Wolfgang Kleinwächter, Prof. Michael Rotert (eco eV), Dirk Krischenowski (CEO dotBerlin) sowie diverse Politiker und Vertreter der Privatwirtschaft.

Das Internet Governance Forum (IGF) tagt seit 2006 jährlich, nachdem es im Rahmen des Weltinformationsgipfels (WSIS) im Jahre 2005 für notwendig erachtet wurde, dass unterschiedliche Gruppierungen sich um die Fragen der Verwaltung des Internets gemeinsam kümmern müssen. Das aktuelle Treffen zum IGF-D ist Deutschlands Beitrag zur Ausgestaltung und Vorbereitung des 6. Internet Governance Forums der Vereinten Nationen im September in Nairobi. Anmeldungen zum 3. IGF-D sollen ab Anfang März
möglich sein.

Weitere Informationen unter:
> http://igf-d.de

Quelle: dotberlin.de, igf-d.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top