Newsletter-Ausgabe #547: Januar 2011

Themen: Websperren – EG-Richtlinie nimmt falsches Maß | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2010 | TLDs – Neues von .bg, .kp und .gov | Providerwechsel – Haftung bei Domain-Verlust | Namecheck – Gratis-Suchservice für Domains & Co | lawfirm.com – US$ 233.501,- für Justitia | Suchmaschinenstrategien – Konferenz in London

Websperren – EG-Richtlinie nimmt falsches Maß

Websperren und Kinderpornografie bleiben auch im Jahr 2011 Thema. Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sah sich Ende letzten Jahres einer Anfrage aus den eigenen, liberalen Reihen bezüglich der Einführung von Websperren ausgesetzt. Ihrer Ansicht nach sind Websperren gegen Kinderpornografie und Websperren wegen Terrorismusbekämpfung und anderen Tatbeständen etwas jeweils anderes. Angesichts der aktuellen Anhörung des zuständigen Ausschusses vor dem EU-Parlament wird nochmals deutlich, dass seitens der Politik am Problem vorbeigearbeitet wird.

Am 04. November 2010 stellten drei Abgeordnete der ALDE (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) eine Anfrage an die Europäische Kommission, in der sie die auf Grundlage des Artikels 21 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie mögliche Internetsperren hinterfragen. Sie verwiesen unter anderem auf einen Bericht der OSZE über Websperren in der Türkei, wonach Websperren wahrscheinlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, und den im Jahr 2007 von der Kommission im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gefasste Beschluss, keine Vorschläge zum Sperren des Zugangs zu Websites vorzulegen, weil Sperren zu schnell umgangen würden. Dies aber gelte ja auch für Kinderpornografie-Websites. Zudem befürchte man nach Einführung von Websperren auch deren Ausweitung auf andere Tatbestände.

Wie Malmström am 17. Dezember 2010 mitteilte, sei zwischen Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Verbrechensbekämpfung zu differenzieren: Bei Terrorbekämpfungsmaßnahmen und die in der Türkei eingeführten Websperren handele es sich um Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit. Bei Kinderpornografie handele es sich um Verbrechen. Und Befürchtungen einer schleichenden Ausweitung der Sperrung auf andere Politikbereiche sei unbegründet, da die Kommission die Sperrung des Internetzugangs lediglich im Zusammenhang mit Kinderpornografie, nicht aber im Zusammenhang mit dem Anstacheln zu Terrorismus vorgeschlagen habe.

Worin genau der Unterschied der unterschiedlichen Websperren, die man leicht umgehen könne, liegt, so dass die einen sinnlos sind, die anderen aber sinnvoll, bleibt unklar. Und dass die einmal implementierte Sperrinfrastruktur über kurz oder lang auch anders genutzt werden wird, liegt nahe, wenn nicht gar auf der Hand. – Am 10. Februar 2011 hatte der Innenausschuss im Hinblick auf die Richtlinie gegen Kinderpornografie eine Anhörung vor dem Parlament. Nach wie vor ist man überwiegend der Ansicht,Löschen gehe vor Sperren, aber gesperrt müsse doch werden, weil die Löschung oft zu lange daure. Dass dieses Problem aber eines der Ermittlungsbehörden und der Kommunikation zwischen diesen sein könnte, wird nicht recht ins Kalkül gezogen. Zudem gehen, wie Rechtsanwalt Thomas Stadler auf seinem Blog internet-law.de feststellt, die Bestrebungen komplett an der Realität vorbei: Der diskutierte Entwurf für die EG-Richtlinie berücksichtigt alleine das World Wide Web. Das aber ist „kein relevanter Umschlagsplatz für Missbrauchsdarstellungen im Internet und kann bestenfalls als Nebenkriegsschauplatz bezeichnet werden.“

Anfrage und Stellungnahme an die Kommission und die Antwort von Frau Malmström findet man bei Alexander Alvaro:
> http://www.domain-recht.de/verweis/389

Quelle: heise.de, internet-law.de

Statistik – die Gewinner und Verlierer 2010

Zum Auftakt des Jahres 2011 präsentieren wir Ihnen anstelle der gewohnten monatlichen Statistiken einen Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate. Und es war ein gutes Jahr: durch die Bank verzeichnen die wichtigsten Top Level Domains der Welt ein positives Ergebnis.

Unangefochten und unverändert an der Spitze liegt .com. Der Branchenprimus legte im Jahr 2010 netto um gut 7,7 Millionen Domains zu und beendete es mit insgesamt gut 91,7 Millionen registrierten Adressen. Besonders auffällig: trotz der zunehmenden Knappheit an attraktiven Domain-Namen konnte .com gegen den Trend stärker zulegen als noch im Vorjahr; für das Jahr 2009 ist ein Anstieg von „nur“ 5,2 Millionen Domains notiert. Von Werten wie im Jahr 2006, als .com in zwölf Monaten über 16,3 Millionen Domains hinzugewinnen konnte, bleibt man aber weit entfernt.

Eindeutig zu den Gewinnern der abgelaufenen 12 Monate zählt die zweite Riege generischer Domains. Den sprichwörtlichen Vogel schoss .info ab, die fast unglaubliche 2.057.138 Domains hinzugewann und damit das Nettoergebnis aus dem Jahr 2009 verfünffachte. In ihrem Windschatten verdoppelte auch die sonst oft unbeachtete Endung .org ihr Wachstum und legte letztlich um fast 1,2 Millionen Domains netto zu.

Trotz des Sondereffekts mit der Freigabe von Esszett-Domains (ß) um etwa 140.000 Adressen hinter dem Vorjahresergebnis zurück bleibt die deutsche Länderendung .de, die gleichwohl das Ranking der ccTLDs dominiert. Allerdings sollte dabei nicht unerwähnt bleiben, dass im Jahr 2009 die Einführung von Kurz- und Zifferndomains für einen Wachstumssprung von zuvor knapp 775.000 im Jahr 2008 auf über 860.000 Domains ebenfalls für einmalige Sondereffekte sorgte, und .de sich im übrigen als stabil erweist.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 14.038.818 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 725.623)
.at – 991.327 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 82.171)
.com – 91.724.762 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 7.724.469)
.net – 13.620.023 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 983.346)
.org – 9.093.044 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 1.159.391)
.info – 7.559.862 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 2.057.138)
.eu – 3.330.080 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 185.685)
.biz – 2.166.293 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 153.319)
.us – 1.766.546 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 185.476)

insgesamt: 144.422.589  (Stand 1. Januar 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDs – Neues von .bg, .kp und .gov

Ein echter Coup ist VeriSign zum Jahresende gelungen: seit wenigen Tagen darf sich das US-Unternehmen als Registry für .gov-Domains bezeichnen. In Bulgarien kämpft man dagegen verbissen um eine internationalisierte Domain, und in Nordkorea deutet sich die Rückkehr ins Internet an – hier die Kurznews.

Rückschlag für Bulgarien im Streit mit der Internet-Verwaltung ICANN um die Einführung der internationalisierten kyrillischen Variante der Landesendung .bg: Uninet, eine Gruppe von bulgarischen Registraren, ist mit dem Versuch gescheitert, in einer Art Akteneinsichtsgesuch die Gründe für die Ablehnung und die zu Grunde gelegten Kriterien zu erfahren. Ziel war es, auf juristischem Wege gegen die Ablehnung vorzugehen und diesen vorzubereiten. Doch vertragliche Geheimhaltungsklauseln und ein Berufen auf Geschäftsgeheimnisse machen diesem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung. Ganz aufgeben will Uninet jedoch nicht, und nun mit einer Gegenvorstellung doch noch an die gewünschte Information gelangen. Hintergrund des Streits ist, dass ICANN eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br befürchtet.

Die nordkoreanische Länderendung .kp steht vor einem Comeback: ging im dritten Quartal 2010 noch die Handvoll registrierter .kp-Domains offline, bereitet die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) nun mit der Einrichtung neuer Name Server die Rückkehr ans Netz vor. Bisher nutzt Nordkorea ein landeseigenes, „Kwangmyong“ getauftes Intranet, das zwar auf .kp-Domains zurückgreift, aber ohne Anbindung an das weltweite Netz ist. Als Technical Contact wird weiterhin die in Köln ansässige KCC Europe GmbH benannt. Eine freie Registrierung unterhalb einer der sieben offiziellen Subdomains ist bisher allerdings nicht möglich.

Prestigeerfolg für VeriSign Global Registry Services: von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt wurde der .com- und .net-Registry zum Jahreswechsel auch die technische Verwaltung der US-Regierungsdomain .gov übertragen. Offenbar seit dem 22. Dezember 2010 listet die IANA-Datenbank VeriSign als offiziellen Technical Contact. Nach unbestätigten Angaben ist der Vertrag mit US$ 3,325 Millionen dotiert. Die .gov-Vergabe selbst bleibt in Händen der General Services Administration (GSA), über die Domains unter .gov zum Preis von US$ 125,- jährlich registriert werden können. Allerdings ist die Anmeldung auf US-Regierungsbehörden beschränkt, was anhand von Urkunden nachgewiesen werden muss.

Quelle: domainincite.com, itworld.com, hani.co.kr

Providerwechsel – Haftung bei Domain-Verlust

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied salomonisch über die Kosten eines Verfahrens, bei dem die Parteien darüber gestritten hatten, wer für die versehentliche Löschung von Domains anlässlich eines Providerumzugs verantwortlich ist. Ganz nebenbei bezog das OLG Saarbrücken auch zur Haftung des Admin-C Stellung (Beschluss vom 22.10.2010, Az.: 4 W 239/10-45).

Der Kläger machte gegen die Beklagten Ansprüche geltend, weil bei einem angestrebten Providerwechsel die fraglichen Domain-Namen gelöscht worden waren. Die Beklagte zu 2) unterhält seit Jahren geschäftliche Beziehungen zum Kläger. Sie war diesem mehrfach beim Providerwechsel behilflich und ließ im Auftrag des Klägers auch eine der gelöschten Domains registrieren. Sie war als Inhaberin aller streitgegenständlichen Domains und ihr Geschäftsführer als deren Admin-C eingetragen und, wie sie vortrug, daran interessiert, „aus den Eintragungen herauszukommen“. Aus diesem Grunde unterstützte sie den angestrebten Providerwechsel, bei dem die Domains gelöscht wurden. Der Kläger machte gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche geltend. Die Parteien einigten sich in der Hauptsache, waren aber mit der Kostenentscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 29.07.2010, Az.: 4 O 442/09) nicht zufrieden, über die sie dann weiterstritten.

Das im Beschlussverfahren angerufene OLG Saarbrücken legte die überwiegenden Kosten dem Kläger auf. Insgesamt war der Sachverhalt noch unklar und der Ausgang des Verfahrens ohne den Vergleich offen. Das OLG Saarbrücken ging davon aus, dass die Beklagte zu 2) wohl aufgrund ihrer Sachkunde höhere Sorgfaltspflichten hatte und sie den Löschungsantrag nicht kommentarlos abgeben, sondern den Kläger zumindest auf die hiermit verbundene Verlustgefahr hätte hinweisen müssen. Der Kläger hingegen war nicht in der Lage, die geltend gemachte vertragliche Verpflichtung der Beklagten zu 2) durch geeignete Unterlagen zu belegen. Klar war dem Gericht allerdings, dass die Position des Admin-C, als der der Beklagte zu 1) im WHOIS-Verzeichnis eingetragen war, kein Beleg für ein Vertragsverhältnis mit dem Kläger darstellt, „sondern lediglich seine Funktion als Kontaktperson für die streitgegenständlichen Internet-Domain-Adressen, als deren Inhaber (Holder) die vorgelegten Unterlagen die Beklagte zu 2) ausweisen, die diese Kontaktperson als ihren Bevollmächtigten zu bestellen hatte.“ Aus diesem Grunde war der Admin-C nicht passivlegitimiert und die Klage gegen ihn von Anfang an abweisungsreif.

Leider gibt der Sachverhalt nicht viel für die Haftung der Beteiligten her. Doch dass das OLG ganz nebenbei nicht nur die Haftung des Admin-C, sondern schon seine Passivlegitimation in einem solchen Fall ausschließt, weist einmal mehr darauf hin, dass einige Gerichte ihre Ansichten zur Position und Haftung des Admin-C überdenken sollten.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/388

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: saarland.de, ferner-alsdorf.de

Namecheck – Gratis-Suchservice für Domains & Co

Neustart für die innovative Suchmaschine: unter der einprägsamen Domain namecheck.com ermöglicht der in Starnberg ansässige Registrar united-domains GmbH ab sofort die kostenfreie Recherche nach Domains, Benutzernamen in sozialen Netzwerken sowie eingetragenen Marken.

„Has your name or brand been taken?“ – unter diesem Motto kann jedermann ohne Kosten und ohne vorherige Anmeldung auf einen Blick prüfen, ob ein bestimmter Name oder Begriff noch verfügbar ist und damit angemeldet werden kann. Im Gegensatz zu den klassischen Domain-Suchmaschinen, deren Prüfung sich darauf beschränkt, ob ein Begriff unter einer oder mehreren Top Level Domains noch registriert werden kann, schließt die Prüfung bei namecheck.com nicht nur die wichtigsten generischen Top Level Domains wie .com, .net, .info und .biz sowie ausgewählte country code Top Level Domains wie .de, .cn oder .eu ein, sondern erfasst auch die Verfügbarkeit in Social Networks wie Facebook, eBay, Twitter und Flickr; selbst die beliebten Bloganbieter Blogspot und WordPress sind in die Prüfung mit eingeschlossen.

Doch namecheck.com geht noch einen Schritt weiter: darüber hinaus liest der Suchservice auch wichtige Markendatenbanken aus und prüft, ob eine bestimmte Zeichenfolge als Marke in Deutschland, Europa, den USA oder als internationale IR-Marke (WIPO) eingetragen worden ist. Neben der reinen Verfügbarkeit kann man so gleichzeitig feststellen, ob der gesuchte Name unberechtigt von einem Dritten verwendet wird und damit möglicherweise ein Namensmissbrauch vorliegt, auf den Inhaber von Kennzeichenrechten reagieren müssen. Wie real diese Gefahr ist, zeigt ein Beispiel aus Deutschland: so ist der Twitter-Username „adidas“ bereits belegt; der Account wird aber offenbar nicht von dem berühmten Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach genutzt, sondern augenscheinlich von einer Privatperson.

Das Suchergebnis des Namechecks wird auf einer einzigen Seite präsentiert; optische Hilfsmittel und die Verwendung von roten und grünen Ergebnisfeldern erleichtern die rasche Orientierung. Ein Klick auf das jeweilige Suchergebnis, und man wird zum Beispiel bei Domain-Namen auf die Startseite von united-domains.de weitergeleitet, wo man ergänzende Informationen findet; bei den sozialen Netzwerken leitet ein Klick unmittelbar weiter zum jeweiligen Anbieter beziehungsweise – sofern noch frei – zur Anmeldeseite.

Den international nutzbaren Domain-Namen namecheck.com hat die united-domains GmbH im November 2010 für US$ 50.000,- käuflich erworben. Er löst damit die Domain ud.com ab und setzt den Grundsatz um, ein Internetangebot durch ein einprägsames, spezifisches Schlagwort zu kennzeichnen.

Den kostenlosen Name-Check-Service finden Sie unter:
> http://www.namecheck.com

Quelle: eigene Recherche

lawfirm.com – US$ 233.501,- für Justitia

Die letzten beiden Wochen des Jahres 2010 sorgten noch für einige ansprechende Domain-Geschäfte, die freilich keine hochtrabenden Preise mit sich brachten. So erzielte lawfirm.com mit US$ 233.501,- (ca. EUR 178.245,-) den abschließenden Höhepunkt, und poker.com.au reihte sich mit runden US$ 100.000,- (ca. EUR 76.336,-) auf die beste Position bei den Länderendungen.

Was anderes als eine (Glücks-)Spieldomain kann den Preis einer Länderendung in ordentliche Höhe treiben: die australische Domain poker.com.au räumte bei US$ 100.000,- (ca. EUR 76.336,-) ab. Die deutsche Endung hatte einige charmante Ergebnisse, während die britische Endung wieder etwas unterbelichtet war. Erfolgreich zeigte sich wieder .me. Und mit solarenergy.at für EUR 4.165,- hat einer unserer Leser einen recht ordentlichen Deal hingelegt.

mexiko.de – EUR  32.130,-
charms.de – EUR  10.000,-
ergebnisse.de – EUR  10.000,-
ellos.de – EUR   7.500,-
luxusreise.de – EUR   5.650,-
zusammen-feiern.de – EUR   4.000,-
fahrkarten.de – EUR   4.000,-
fahrkarte.de – EUR   3.399,-
heimatzeitung.de – EUR   3.000,-
essbar.de – EUR   2.500,-
kulturhof.de – EUR   2.500,-
tarifverträge.de – EUR   2.380,-

send.me – US$   7.350,- (ca. EUR   5.611,-)
try.me – US$   7.100,- (ca. EUR   5.420,-)
refer.me – US$   6.105,- (ca. EUR   4.660,-)
employ.me – US$   6.099,- (ca. EUR   4.656,-)
smile.me – US$   5.300,- (ca. EUR   4.046,-)
list.me – US$   5.005,- (ca. EUR   3.821,-)

horseracing.co.za – US$  20.000,- (ca. EUR  15.267,-)
auctions.co – US$  15.000,- (ca. EUR  11.450,-)
loans.asia – EUR   9.200,-
bambus.pl – EUR   8.400,-
villa.es – EUR   7.500,-
po.st – EUR   7.500,-
folders.be – EUR   6.250,-
brief.in – EUR   6.000,-
thr.nl – EUR   5.536,-
bracelets.fr – EUR   5.000,-
soap.tw – EUR   5.000,-
cpanel.es – EUR   5.000,-
tovaglie.it – EUR   4.500,-
freesolar.co.uk – US$   5.500,- (ca. EUR   4.198,-)
solarenergy.at – EUR 4.165,-
cuisiner.fr – EUR   4.050,-
adultmovies.co.uk – GBP   3.250,- (ca. EUR   3.912,-)
bookings.lv – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
builder.eu – EUR   3.800,-
stra.to – EUR   2.600,-
nextag.kr – EUR   2.500,-

Die neueren generischen Endungen machten preislich gute Stimmung, wobei die Endung für Professionals mit der Währungshandelsdomain forex.pro, die kurzerhand geparkt wurde, das Feld mit US$ 15.000,- anführte. Mit Masse glänzten die Endungen innerhalb von zwei Wochen jedoch kaum.

forex.pro – US$  15.000,- (ca. EUR  11.450,-)
mob.info – US$   7.500,- (ca. EUR   5.725,-)
pokern.info – EUR   5.500,-
comune.info – EUR   3.333,-

Reden wir vom Geld, so müssen wir auch von onlinekredit.net reden, die sehr gute EUR 100.000,- erzielte. Darüber hinaus gab es weitere beachtenswerte fünfstellige Preise unter den älteren generischen Endungen:

onlinekredit.net – EUR 100.000,-
creditcheck.org – US$  31.000,- (ca. EUR  23.664,-)
cd.net – US$  26.000,- (ca. EUR  19.847,-)
myrtlebeachhotels.net – US$  15.000,- (ca. EUR  11.450,-)
drupal.net – US$  13.700,- (ca. EUR  10.458,-)
bms.org – US$  12.000,- (ca. EUR   9.160,-)
push.net – US$  10.100,- (ca. EUR   7.710,-)
hiphop.net – US$  10.099,- (ca. EUR   7.709,-)
shy.org – US$   7.800,- (ca. EUR   5.954,-)
isotopes.org – EUR   4.000,-
bgda.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
csfh.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
ghae.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
intgp.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
lpan.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
midnightdesigns.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
myfault.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
newcds.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
shopkids.org – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)
nourish.org – US$   5.000,- (ca. EUR   3.817,-)

Die Kommerzendung .com erfreute zum Jahresabschluss noch mit lawfirm.com für US$ 233.501,- (ca. EUR 178.245,-), und bot mit podnova.com für US$ 90.000,- (ca. EUR 68.702,-) eine weitere ansehnliche Domain. Im Übrigen waren die Preise der .com-Domains durchaus gehoben:

lawfirm.com – US$ 233.501,- (ca. EUR 178.245,-)
podnova.com – US$  90.000,- (ca. EUR  68.702,-)
iuhealth.com – US$  55.537,- (ca. EUR  42.395,-)
xeniatchoumitcheva.com – EUR  27.000,-
epark.com – US$  30.600,- (ca. EUR  23.359,-)
asq.com – US$  30.000,- (ca. EUR  22.901,-)
bipa.com – EUR  22.000,-
eurobots.com – EUR  22.000,-
americanpro.com – US$  25.800,- (ca. EUR  19.695,-)
treasuremap.com – US$  25.000,- (ca. EUR  19.084,-)
kony.com – US$  25.000,- (ca. EUR  19.084,-)
moneymarketaccount.com – US$  22.500,- (ca. EUR  17.176,-)
gaana.com – US$  21.000,- (ca. EUR  16.031,-)
landingpages.com – US$  20.000,- (ca. EUR  15.267,-)
internationalflowers.com – US$  19.558,- (ca. EUR  14.930,-)
addresssearch.com – US$  19.000,- (ca. EUR  14.504,-)
trendypacks.com – US$  17.617,- (ca. EUR  13.448,-)
trendytuts.com – US$  17.617,- (ca. EUR  13.448,-)
luxury-hotels.com – US$  17.500,- (ca. EUR  13.359,-)
kilometer.com – US$  17.000,- (ca. EUR  12.977,-)
prudent.com – US$  17.000,- (ca. EUR  12.977,-)
expresshotels.com – US$  16.800,- (ca. EUR  12.824,-)
arithmetic.com – US$  16.612,- (ca. EUR  12.681,-)
mywell-being.com – US$  16.500,- (ca. EUR  12.595,-)
aie.com – EUR  11.099,-
biomics.com – US$  14.500,- (ca. EUR  11.069,-)
possum.com – US$  13.500,- (ca. EUR  10.305,-)
yar.com – GBP  10.000,- (ca. EUR  12.038,-)
rental-cars.com – US$  12.550,- (ca. EUR   9.580,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Suchmaschinenstrategien – Konferenz in London

Ende Februar 2011 findet in London die Searchenginestrategies statt. Die Konferenz mit Ausstellung informiert über den aktuellen Stand im Suchmaschinenmarketing.

Seit 1999 gibt es die SES (Searchenginestrategies) und seither wandert sie von Stadt zu Stadt. Die kommende Veranstaltung vom 21. bis zum 25. Februar 2011 in London ist nur eine von einer Reihe, die weltweit in Städten wie Hamburg, Berlin, San Diego, New York und Toronto durchgeführt wird, wobei die Veranstaltungen in Deutschland bereits hinter uns liegen. Searchenginestrategies will den Teilnehmern vermitteln, wie man Suchmaschinen für die eigene Website kostenfrei, aber auch bezahlend für sich nutzt, wie man den Kunden trackt und so die Revenuen des Suchmaschinenmarketings misst, und in der Folge verbessert. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Suchmaschinenmarkting-Themen verhandelt und ein Blick in die Zukunft geworfen.

Während der Konferenz wird es Grundlagen- und Fortgeschrittenenkurse zum Suchmaschinenmarketing geben. Während man in den Grundlagenkursen in das Thema eingeführt wird und erfährt, welches die wichtigsten Suchmaschinen sind, und wie man die eigene Website suchmaschinenfreundlich designed, erfährt man in den Fortgeschrittenenkursen unter anderem die Optimierung der Website auf den internationalen Markt und wie man den Websitebesucher zum Kunden macht.

Weitere Termine sind:

– San Diego (USA) am 10. Februar 2011 (anlässlich der Online Marketing Summit, die am 07. Februar beginnt)
– New York (USA) ab 21. März 2011
– Toronto (Kanada) ab 13. Juni 2011
– San Francisco (USA) ab 15. August 2011

Searchenginestrategies findet in London vom 21. bis 25. Februar 2011 im The Queen Elizabeth II, Conference Centre, Broad Sanctuary, City of London SW1P 3EE (Großbritannien) statt. Die Preisinformationen sind sehr komplex und variabel, es bieten sich einige Frühbucherrabatte an.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.searchenginestrategies.com/london/

Quelle: dncalender.com, searchenginestrategies.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top