Themen: Web 2.0 – ausgewählte Domain-Blogs im Portrait | Neue TLDs – WIPO zeigt sich in Sorge | TLDs – Neues von .fr, .mobi und .cm | LG Berlin – Gericht entlastet Domain-Börse Sedo | T.R.A.F.F.I.C. – Hochzeit für Auktionen | Bayreuth – Tagung „Konvergenz Medien und Recht“ | .org – PIR und eco eV laden nach Frankfurt
Web 2.0 – ausgewählte Domain-Blogs im Portrait
Bei Schlagwörtern wie „Web 2.0“ denkt man häufig an unnütze Begleiterscheinungen des Mitmach-Webs. Doch vor allem Blogs liefern den Nutzern einen echten Mehrwert. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine kleine Auswahl der beliebtesten Domain-Blogs.
Weblogs oder kurz Blogs sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Mehr oder weniger aktuell informieren sie zum Teil über völlig Belangloses, teilweise geben sie aber auch äusserst aufschlussreiche Einblicke. Auch in der Welt der Domainer zählen Blogs inzwischen zu den etablierten Newsquellen, wobei sich einige Blogs durch profunde und seriöse Berichterstattung einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet haben. Dabei dominieren die englischsprachigen Blogs, was wenig verwundert, da vor allem in den USA die Domainer-Szene am weitesten entwickelt ist. Wir wollen einige dieser Blogs vorstellen, ohne dass die Aufzählung einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Nicht nur bei Domain-Händlern hoch im Kurs steht dnjournal.com von Ron Jackson. Einer der beliebtesten Domainer präsentiert wöchentlich Domain-Zahlen und glänzt mit zahl- und umfangreichen Hintergrundberichten zu den Playern der Szene; Reportagen und Fotos von Domain-Treffen runden das Bild ab. Wer sich allein über Domain-News informieren möchte, dem können tägliche Besuche bei domainnamewire.com und domainnews.com ans Herz gelegt werden; Andrew Allemann und David Goldstein berichten und kommentieren, ohne mit kritischen Tönen an der eigenen Branche zu sparen – so sie es verdient. Der Doman-Dienstleister Name Intelligence hat sich dagegen der Domain-Praxis verschrieben, und stellt unter blog.domaintools.com nützliche Werkzeuge vor, die den Domainer-Alltag erleichtern. Einen europäischen Blick auf die Industrie wagt das Blog isquattedyour.eu, hinter dem Michele Neylon, CEO des irischen Webhosters Blacknight Solutions, steckt.
Einen ausgezeichneten Ruf geniesst in der Branche Frank Schilling, der unter sevenmile.com vor allem neuen Trends auf der Spur ist, wobei ihm ein gutes Gespür für Entwicklungen nachgesagt wird. Bei so viel Personality darf Rick Schwartz, der ungekrönte Domain-King, nicht fehlen; er verewigte sich bis vor kurzem unter der Adresse ricksblog.com regelmäßig zum Domain-Handel. Nun kommen nur noch sporadisch Beiträge von ihm, doch sein Blogarchiv birgt viele Einträge, die über den Domain-Handel aufklären. Gleich eine ganze Handvoll von Domain- und Telekommunikationsexperten präsentiert sich unter circleid.com, um eigene Ansichten zum Besten zu geben; besonders der Dauerbrenner IPv6 wird dort intensiv beleuchtet. Smalltalk in drei Sprachen kann man unter domainsmalltalk.com führen. Und wer fürchtet, den Überblick zu verlieren, der findet unter domaining.com ein Metablog mit schlagzeilenartigen Verweisen auf Artikeln in einer Vielzahl von Blogs.
Zu guter Letzt bloggt inzwischen natürlich auch die Internet-Verwaltung ICANN. PR-Direktor Kieren McCarthy, vormals Autor des renommierten Online-Magazins theregister.co.uk, hat unter der Adresse blog.icann.org eine Quelle mit aktuellen Infos rund um ICANN etabliert, deren Schwerpunkt naturgemäß bei der Internet-Verwaltung liegt. Da der Ton jedoch lockerer ist als auf der ICANN-Hauptseite, finden sich dort in den einzelnen Artikel und Kommentaren oft verständliche und daher nützliche Informationen, zumal ICANN auf dieser Plattform häufig auch Fragen beantwortet. Also, klicken Sie rein – es lohnt sich!
Eine Übersicht über englischsprachige Domain-Blogs finden Sie hier:
> http://www.domainbits.com/domainersphere/
Quelle: domainbits.com
Neue TLDs – WIPO zeigt sich in Sorge
Mit der in Genf ansässigen World Intellectual Property Organisation (WIPO) schliesst sich eine weitere Organisation der allgemeinen Kritik an den Plänen ICANNs, zahlreiche neue Top Level Domains zuzulassen, an. Mit der eigenen Arbeit zeigt sich die WIPO indes zufrieden.
Seit dem Jahr 1998 beschäftigt sich die WIPO mit den Herausforderungen des Domain Name Systems insbesondere für die Inhaber von Kennzeichenrechten. Anlässlich einer Generalversammlung Ende September 2008 zog die UN-Organisation ein erstes Fazit ihrer Arbeit, um zugleich einen Ausblick in die Zukunft zu geben. Als Schiedsgericht für Streitigkeiten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy hat man inzwischen über 13.500 Urteile gefällt, wobei für 2007 angesichts eines Anstiegs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr und insgesamt 2.156 Fällen ein historischer Höchststand zu vermelden war. Von Rechtsverletzungen besonders betroffen sind die Bereiche Biotechnologie, Pharmazie, Bank- und Finanzwesen, IT und Entertainment. Mit inzwischen über 400 Markenexperten versucht die WIPO, diesem Anstieg gerecht zu werden. Die Entscheidungssammlung zählt dabei zu den meistbesuchten Internetangeboten der WIPO, und stellt mit ausgewählten Fällen eine wertvolle Hilfe für die Parteien dar.
Nüchtern stellt die WIPO fest, dass Domains nicht mehr wie früher vorrangig Identifikationszwecken dienen, sondern nicht zuletzt angesichts von Entwicklungen wie anonymen Registrierungen, einer wachsenden Anzahl von Domainern, Domain-Parking und der automatisierten Registrierung ausgelaufener Domains vorrangig einen kommerziellen Wert innehaben. Vor allem anonymisierte Anmeldungen scheinen das Gericht zusehends vor Hürden zu stellen, hinter denen sich Cybersquatter verstecken. Aufgrund ihrer rechtlichen wie praktischen Herausforderungen schenkt die WIPO jedoch vor allem zwei aktuellen Beschlüssen von ICANN besonderes Augenmerk: zu nennen ist zum einen die Ankündigung von ICANN, ab dem 2. Quartal 2009 eine neue Runde zur Einführung neuer Top Level Domains zu starten. Hier betont die WIPO, sich derzeit in Gesprächen mit ICANN zu befinden, um die Position von Markenrechtsinhabern zu wahren und um auf die weiteren Entwicklungen Einfluss zu nehmen. Zum anderen schätzt man die Einführung von internationalisierten Top Level Domains wohl ebenfalls als kritisch für Rechteinhaber ein.
Allen Inhabern von Kennzeichenrechten kann dieses WIPO-Papier von der Generalversammlung als Leitfaden für die weiteren strategischen Herausforderungen dienen, da es nicht nur eingeleitete Entwicklungen aufzeigt, sondern kommende Risiken benennt. Da die WIPO unmissverständlich zum Ausdruck bringt, sich in die ICANN-Planungen unmittelbar einzubringen, scheint man zudem weder länger zusehen zu wollen noch zu können.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/24
Quelle: heise.de, wipo.int
TLDs – Neues von .fr, .mobi und .cm
Um aus negativen Schlagzeilen herauszukommen, braucht man positive: sowohl die französische Domain-Verwaltung AFNIC als auch die .mobi-Registry halten bei den Nutzern um gutes Wetter an. Das hat man in Kamerun auch irgendwie nötig, will .cm doch einen erfolgreichen Neustart hinlegen.
Die französische Domain-Verwaltung AFNIC rührt die Werbetrommel in eigener Sache: laut einer Umfrage unter Registraren zeigen sich 84 Prozent mit der Arbeit der Registry zufrieden. Befragt wurden sie in insgesamt fünf Kategorien, darunter die Begrüssung, die Bearbeitung von Anfragen und die Qualität der zur Verfügung gestellten Dokumentationen. Mit 90 Prozent ganz besonders zufrieden sollen die Registrare mit der zeitnahen Bearbeitung ihrer Anfragen sein; jedoch mahnen sie eine Zweisprachigkeit (Englisch/Französisch) und eine Verbesserung der Unterstützung des Support-Teams bei rechtlichen Dingen an. Eine Mehrheit der Registrare zeigt sich zudem an Trainingskursen von AFNIC interessiert. Ein Schelm, wer bei soviel Zufriedenheit Böses denkt: wie im Mai 2008 bekannt geworden, hat die französische Regierung eine öffentliche Konsultation abgehalten, um herauszufinden, wer für .fr-Domains künftig zuständig sein soll; wohl kein Zufall, dass AFNIC gerade in diesen Wochen ein Herz für die Registrare entdeckt.
Die irische mTLD Top Level Domain, Ltd., besser bekannt als dotMobi, versteigert 200 besonders attraktive .mobi-Domains. Über die Handelsplattform Sedo kommen Adressen wie zum Beispiel boys.mobi, cellphones.mobi, games.mobi, stamps.mobi und xxx.mobi unters Domainer-Volk. Die Auktion aller 200 Domains wird am 5. November 2008 durchgeführt. Sollte die Auktion erfolgreich sein, steht weiterer Nachschub parat: insgesamt mehr als 5.000 häufig verwendeten Wörter hat DotMobi als Premium-Domains von der allgemeinen Registrierung ausgenommen. An der Auktion kann jedermann teilnehmen, eine Anmeldung und Zertifizierung bei Sedo ist jedoch Voraussetzung. Zudem gelten einige andere Anforderungen; so muss etwa innerhalb von zehn Tagen eine den Vorschriften von .mobi entsprechende Parkseite verfügbar sein, ein Weiterverkauf ist ferner der Registry zu melden. Unter mobicompliance.com steht aber eine Microsite mit einer Vielzahl kostenloser Ressourcen zur Verfügung, um mobile Inhalte problemlos implementieren zu können.
Kamerun startet mit seiner Länderendung .cm neu durch: wie Netcom Sarl, die neue offizielle Registry, bekanntgab, können ab 15. November 2008 um 10.00 Uhr UTC Domains unterhalb der drei Ebenen .com.cm, .net.cm und .co.cm registriert werden. Nur einen Monat zuvor, am 15. Oktober 2008 ebenfalls um 10.00 Uhr UTC, beginnt eine 14tägige Sunrise Period, an der Inhaber nationaler wie internationaler Marken teilnehmen können. Die Teilnahme erfolgt über einen akkreditierten Registrar; eine vollständige Liste hält Netcom auf seiner Internetseite bereit. Jeder Sunrise-Antrag wird durch Netcom oder eine Validierungsstelle geprüft; gibt es mehrere Bewerbungen um die selben Domain, entscheidet in der Sunrise Period die zeitlich frühere. Alle Domain-Zuteilungen werden veröffentlicht und können dann innerhalb von drei Wochen in einem „Challenge“-Verfahren angegriffen werden. Im Rahmen der allgemeinen Registrierung gilt der „first come, first served“-Grundsatz; die Anmeldung steht grundsätzlich jedermann offen.
Weitere Informationen rund um .cm finden Sie unter:
> http://www.netcom.cm
Quelle: afnic.fr, presseportal.de, earthtimes.org
LG Berlin – Gericht entlastet Domain-Börse Sedo
Das Landgericht in Berlin legte zwei Entscheidungen zur Frage der Haftung von Domain-Börsen für Rechtsverletzungen vor, die von geparkten Domains ausgehen. Die Entscheidungen setzen sich mit der Störerhaftung auseinander und stärken die Ansicht, dass eine Haftung des Störers erst nach Kenntnisnahme von der rechtswidrigen Handlung eintritt. Dem Parkinganbieter ist nicht zumutbar, die geparkten Domains auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
In beiden Verfahren war die Sedo GmbH Beklagte. In der etwas später ergangenen Entscheidung (Urteil vom 03.06.2008, Az.: 103 O 15/08) machte die Klägerin, eines der größten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland, Kosten einer Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung durch eine Vertipperdomain geltend. Auf die Abmahnung hin hatte die Beklagte, die eine Domain-Börse betreibt, die Domain „gelöscht“ – so das Gericht im Tatbestand – und eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber es abgelehnt, die Kosten der Anwälte der Klägerin zu tragen.
Aus Sicht der Klägerin haftet die Beklagte als Täterin, die für die Keywords verantwortlich ist, über die die Markenrechtsverletzung zu Stande gekommen war. Die Beklagte verweist darauf, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung kein Unterlassungsanspruch gegen sie bestanden habe, denn sie habe davor von der Rechtsverletzung keine Kenntnis gehabt: allein der Domain-Inhaber stellte die Domain auf dem Parkingangebot ein, gestaltete die Seite und wählte die Keywords aus. Als Störer hafte sie nicht, weil es ihr unzumutbar sei, die geparkten Domains auf ihrem Angebot zu überprüfen.
Das Landgericht wies die Klage ab, da für die tatsächlich bestehende Markenrechtsverletzung allein der Domain-Inhaber als Täter verantwortlich sei. Die Beklagte hafte nicht als Täter, da sie lediglich die Plattform zur Verfügung stelle und keinen Einfluss darauf habe, welche Domains dort geparkt werden. Sie sei auch nicht quasi Pächterin der Domains, obwohl sie für jeden Klick auf eine Anzeige eine Vergütung erhalte. Die Beklagte sei dem Herausgeber einer Zeitung oder eines Anzeigenblattes vergleichbar, der gegen Vergütung Platz für Anzeigen zur Verfügung stelle. Für die Keywords ist die Beklagte keinesfalls verantwortlich, sei es, dass sie sie, sei es, dass der Domain-Inhaber diese aussucht: So oder so habe die Beklagte auf die daraufhin von einem Dritten eingeblendeten Werbe-Links keinen Einfluss. Als Teilnehmer haftet die Beklagte ebenfalls nicht, denn sie wusste vor der Abmahnung nichts von der Domain; sie kann aber erst ab Kenntnis von der zeichenverletzenden Domain an Vorsatz entwickeln. Die Kenntnis erlangte sie aber erst durch die kostenauslösende Abmahnung. Schließlich hafte die Beklagte auch nicht als Störerin, da sie keine Prüfungspflichten verletzt habe. Bei einem Domain-Parking-Angebot wie dem der Beklagten, bei der neun Millionen Domains geparkt sind, ist es unzumutbar, jede einzelne Domain zu überprüfen. Die Beklagte müsste für jede Domain eine Markenrechtsrecherche durchführen. Diese Arbeit lasse sich nicht mit einer entsprechenden Filtersoftware bewerkstelligen, der es kaum möglich sein dürfte, die unterschiedlichen Kriterien für eine Rechtsprüfung ordentlich abzuarbeiten. Das Gericht breitet an dieser Stelle die von einer entsprechenden Software und der Mitarbeiter der Beklagten zu erbringenden Leistungen aus und resümiert: Eine Prüfung konnte nicht ohne rechtliche Kenntnis automatisiert durchgeführt werden; es bedürfte einer Einzelfallprüfung seitens der Mitarbeiter der Beklagten. Dieser Aufwand würde jedoch das Geschäftsmodell der Beklagten in Frage stellen und ist ihr nicht zumutbar.
Interessant dabei ist, dass das Gericht zu den Internetversteigerungsentscheidungen des Bundesgerichthofes (BGH) Differenzen findet: Der BGH erwartet von Versteigerungsplattformen, dass, nach einer bekannt gewordenen Rechtsverletzung, Vorsorge dafür getroffen wird, zukünftige Verstöße zu verhindern. Dieses Modell passt nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht auf die Domain-Börse: „Der Auktionsplattform ist es regelmäßig anhand einiger weniger Verdachtsmomente (niedriger Preis, Hinweis auf Nachbildung, Plagiate von bestimmten Designer-Marken, die besonders oft verkauft werden) möglich, automatisiert eine Überprüfung durchführen zu lassen.“ Doch im Falle der Domain-Börse hätte die Kontrollpflicht trotz eines vorangegangenen Hinweises denselben Umfang wie vom Landgericht bereits ausführlich beschrieben.
Im anderen Verfahren (Urteil vom 28.05.2008, Az.: 96 O 16/08) war der Fall ähnlich gelagert; die Klägerin begehrte den Ersatz des ihr durch eine markenrechtliche Abmahnung entstandenen Schadens. Sie ist als Zeitarbeitsunternehmen Inhaberin von Domains und Marken. Bei Sedo war eine Tippfehlerdomain geparkt. Die Klägerin liess die Beklagte abmahnen und forderte dann die Kosten der Abmahnung. Die Beklagte teilte mit, erst mit Abmahnung von der Domain erfahren zu haben und verpflichtete sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Unterlassung.
Das Gericht sah hier zwar eine Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain, aber verwarf den Klägeranspruch gleichwohl, da die Domain nicht über eine Suchmaschine erreichbar war, sondern alleine durch Eingabe der Tippfehlerdomain. Mithin gelangen nur Nutzer, die die Klägerin gezielt suchen und dabei vertippen, auf diese Domain. Doch für dieses Publikum bestand keine Verwechslungsgefahr, denn es war erkennbar, dass es sich gerade nicht um das Angebot der Klägerin handelte, sondern um eine Seite mit Links zu allgemeinen Angeboten, was eine Verwechslung mit der Klägerin aber ausschließe. Die Nutzer mussten so erkennen, dass ihnen ein Eingabefehler unterlaufen ist.
Die Entscheidungen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/22
> http://www.domain-recht.de/verweis/23
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: suchmaschinen-und-recht.de, eigene Recherche
T.R.A.F.F.I.C. – Hochzeit für Auktionen
Vergangene Woche richteten sich die Augen der Domainer nach New York, wo das Domainer-Treffen T.R.A.F.F.I.C. gleich mehrere Domain-Auktionen mit horrenden Ergebnissen auf die Beine stellte. Wir blicken aber zunächst zurück auf die Auktions-Domains des Domainvermarkter Forums Anfang September.
Das Domainvermarkter Forum 2008 fand vom 04. bis 05. September in Berlin statt. In einer Live-Auktion am 05. September erzielten dort 72 Domains einen Gesamtumsatz von gut EUR 350.000,-. Doch bisher sind bestenfalls die Hälfte der Domain-Geschäfte abgewickelt:
suchmaschinenoptimierung.de – EUR 84.000,-
strom.info – EUR 21.000,-
tarife.info – EUR 10.000,-
hotelreservierungen.de – EUR 10.000,-
dslflat.de – EUR 10.000,-
krankenhäuser.de – EUR 7.000,-
günstig.com – EUR 4.400,-
abendkleider.com – EUR 4.000,-
hausärzte.de – EUR 3.500,-
pokern.info – EUR 3.150,-
reisebüros.com – EUR 2.100,-
zirkus.com – EUR 1.600,-
shoppen.net – EUR 1.500,-
cbfunk.de – EUR 1.300,-
glückwunsch.com – EUR 1.200,-
eisschnelllauf.de – EUR 1.100,-
computerspiele.info – EUR 1.100,-
zen.at – EUR 999,-
knüller.com – EUR 830,-
tuecher.com – EUR 800,-
wörterbücher.com – EUR 660,-
vollkasko.com – EUR 550,-
trikots.info – EUR 530,-
speicherplatz.com – EUR 500,-
briefmarkensammlung.com – EUR 410,-
projektleiter.com – EUR 300,-
gaestebuecher.com – EUR 270,-
privatversicherer.info – EUR 270,-
kita.at – EUR 220,-
Mehrere Auktionshäuser beteiligten sich an der T.R.A.F.F.I.C. New York. Jahrelang beherrschte Moniker als Monopolist die Auktion anlässlich der T.R.A.F.F.I.C.; jetzt in New York waren weitere Auktionshäuser zugelassen, doch vermochten sie dem Platzhirschen das Wasser nicht zu reichen. Unter der Ägide von Moniker verkauften sich Domains im Wert von knapp US$ 3 Mio., vorneweg financialaid.com, die hervorragende US$ 800.000,- (ca. EUR 567.376,-) generierte.
floor.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 195.035,-)
camps.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 78.014,-)
lt.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 70.922,-)
cleaning.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 70.922,-)
searching.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 63.830,-)
birthdaypresents.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 56.738,-)
plans.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.645,-)
date.me – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.645,-)
sax.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.645,-)
literature.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 42.553,-)
us.org – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.915,-)
shortstories.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.369,-)
clarinet.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.369,-)
microphone.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 28.369,-)
schoolloan.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.823,-)
trumpet.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.823,-)
love.me – US$ 32.500,- (ca. EUR 23.050,-)
ceo.info – US$ 32.500,- (ca. EUR 23.050,-)
winks.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.277,-)
musicstudio.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.277,-)
hometown.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.277,-)
answeringservice.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.730,-)
lowratemortgage.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.957,-)
restaurantsupply.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.957,-)
property.net – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.957,-)
herbalteas.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.894,-)
arizona.info – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.894,-)
kiss.me – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
ask.me – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
pepperoni.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
camera.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
dogtrainers.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
frisky.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
chickenrecipes.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.475,-)
bulldozers.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 13.121,-)
buy.me – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.411,-)
delegates.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.348,-)
ancientart.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
loan.me – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
bilingual.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
lifeinsurancepolicies.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
massager.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 9.574,-)
ankle.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.220,-)
holygrail.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.865,-)
firstdown.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.865,-)
marry.me – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.511,-)
yellowroses.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.511,-)
sponsored.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.511,-)
examinations.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
whiteroses.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
minimart.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
amateur.net – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
calls.mobi – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
show.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
technology.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
tmployment.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
roleplay.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
Doch in der Auktion der ersten Nacht erwiesen sich Moniker-Domains als nicht begehrt; allein die Domain men.org erzielte US$ 12.500,- (ca. EUR 8.865,-), alle anderen lagen deutlich unter der fünfstelligen US$-Marke. Erfolgreicher war da einer der neuen Auktionatoren: Rick Latona entwickelte innerhalb nur weniger Wochen seine eigene Auktionsplattform, die man unter ricklatona.com findet. Die von ihm angebotenen Domains erzielten sehr beachtliche Preise:
mcc.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 138.298,-)
countryclubs.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 60.284,-)
daytraders.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 56.738,-)
efs.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 39.007,-)
nap.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 31.915,-)
lisbon.net – US$ 32.000,- (ca. EUR 22.695,-)
spreadsheets.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.730,-)
per.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
lotterynumbers.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
Ebenfalls dabei war aftermarket.com, die auch einen respektablen Start auf der T.R.A.F.F.I.C. hinlegte, aber gleichwohl nicht so herausragende Ergebnisse erzielte wie Moniker, was aber nicht zwangsläufig auf die Qualität der Domains zurückzuführen ist:
illinois.org – US$ 31.000,- (ca. EUR 21.986,-)
madisonave.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.057,-)
stayathome.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
regiment.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.801,-)
energytips.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.383,-)
seafoodrestaurants.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.674,-)
vulnerable.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.610,-)
chambermaid.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.255,-)
Die Preise der T.R.A.F.F.I.C. geben wir unter Vorbehalt weiter: noch sind die Geschäfte nicht abgewickelt. In den kommenden Wochen werden über dnjournal.com die abgewickelten Zuschläge bestätigt werden und sodann in den Domain-Spiegel Eingang finden.
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, thedomains.com, elliotsblog.com
Bayreuth – Tagung „Konvergenz Medien und Recht“
Die Universität Bayreuth lädt im Oktober zum 3. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht unter dem Titel „Konvergenz der Medien – Konvergenz des Rechts?“.
Auf dem 3. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht soll vom 17. bis zum 18. Oktober 2008 zu den rechtlichen Konsequenzen der Konvergenz-Entwicklung der Medien eine Zwischenbilanz gezogen werden. Dabei werden sämtliche berührten Felder des öffentlichen Rechts und des Privatrechts erfasst. Die Bestandsaufnahme reicht im öffentlichen Recht von den Folgen der rechtstatsächlichen Veränderungen für den Rundfunkbegriff über die Frage der Regulierung des Zugangs zu den Übertragungswegen bis zur künftigen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die privatrechtlichen Konsequenzen werden vor allem mit Blick auf die Rechtsverhältnisse im Internet, die kartellrechtliche Behandlung medienübergreifender Fusionen und die mit der Konvergenz zusammenhängenden Fragen der Rechteverwertung beleuchtet.
Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 17. Oktober um 9.00 Uhr. Namhafte Rechtswissenschaftler und Praktiker nehmen zu dem Themenkomplex unter verschiedenen Gesichtspunkten Stellung. Der erste Seminartag endet mit einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Die Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter – kann alles bleiben, wie es ist?“. Am Samstag liegt ein thematischer Schwerpunkt beim Fußball; es wird einerseits zur Vergabe der medialen Rechte an der Bundesliga und andererseits zur Verwertung von Amateurfußballspielen im Internet vorgetragen. Die Veranstaltung endet gegen 14.00 Uhr am Samstag, den 18. Oktober 2008.
Die Tagung findet im Hörsaal 22 (H 22) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Gebäude RW / Infopunkt 3) der Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30 in 95447 Bayreuth, statt. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben, da die Tagung aus Mitteln des DFG-Graduiertenkollegs Nr. 1124 „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ finanziert wird.
Weitere Information finden sich auf den Seiten der Universität Bayreuth:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/
Zur Anmeldung kann man den Flyer nutzen:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/081017_flyer.pdf
Quelle: uni-bayreuth.de
.org – PIR und eco eV laden nach Frankfurt
The Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der Endung .org, und der eco eV laden am 08. Oktober 2008 nach Frankfurt am Main ins DE-CIX Competence Center zu einer Informationsveranstaltung unter dem Titel „From Ground-Breaking to Mainstream“.
PIR sucht in den letzten Monaten die Öffentlichkeit. Nach einer kurzfristig anberaumten Veranstaltung in Berlin ist nun Frankfurt am Main Ort des Geschehens. PIR bietet zusammen mit eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eV „From Ground-Breaking to Mainstream“, ein Treffen, bei dem eine Expertenrunde aktuelle Themen rund um .org bespricht.
Die Eröffnungsrede hält Harald Summa von eco eV; es folgt unter dem Titel „Visions of the Future with .ORG“ eine Einführung von Alexa Raad, CEO der .ORG The Public Interest Registry. Klaus Langenfeld, Vorstandsmitglied von eco eV befasst sich mit dem Thema Sicherheit in Zeiten von Web 2.0. Nach einer Pause klärt Marius Würzner von der Kölner SEDO GmbH über die Zweitvermarktung von Domains auf, gefolgt von Markus Schnermann, der die Domaininvest S.A. vorstellt. Schließlich bietet eine Diskussionsrunde mit Detlef Eckert (Europäische Kommission), Alexander Rodert (bundesrepublik.org) und Frank Ackermann (Vizepräsident von INHOPE) Anregungen zum Thema Zukunftsvisionen: „Internettechnologie und Geschäftsmodelle, vom Experiment zur Praxis“. Nach abschließenden Worten von Alexa Raad und Thomas Rickert geht es dann zum Mittagessen.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 08. Oktober 2008 in den Räumen des DE-CIX (German Commercial Internet Exchange) Competence Center, Lindleystraße 12 in 60314 Frankfurt/M von 09.30 bis 15.00 Uhr statt. Anmeldungen sind bis 06. Oktober auf den Seiten von eco.de möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/1164_5364.htm
Quelle: eigene Recherche, PIR, eco.de, de-cix.de