Newsletter-Ausgabe #441: November 2008

Themen: EstDomains – ICANN kündigt Registrarvertrag | ICANN – Obama beruft Technologiebeauftragten | TLDs – Neues von .uk, .mobi und .cm | OLG München – Heise haftet für Hyperlinks | Vision – Haben Sie eine Domain-Strategie? | T.R.A.F.F.I.C. Down Under – Latona räumt ab | Ausblick – Domainpulse 2009 in Dresden

EstDomains – ICANN kündigt Registrarvertrag

Die Internet-Verwaltung ICANN hat dem estnischen Skandal-Registrar EstDomains Inc. die Akkreditierung entzogen: ICANN sieht es als erwiesen an, dass sich Geschäftsführer Vladimir Tsastsin mehrerer Straftaten schuldig gemacht hat und so ungeeignet ist, die Geschäfte weiter zu führen.

Kreditkartenbetrug, Geldwäsche und Urkundenfälschung – wegen dieser Delikte ist Tsastsin nach Mitteilung von ICANN bereits am 6. Februar 2008 vor einem estnischen Gericht zu einer nicht näher bekannten Strafe verurteilt worden. ICANN sieht darin einen Verstoß gegen Sektion 5.3 des „Registrar Accreditation Agreement“ (RAA); demnach kann einem Domain-Registrar die Akkreditierung entzogen werden, wenn sein Geschäftsführer im Zusammenhang mit finanziellen Aktivitäten einer Straftat überführt wird. Dabei zeigt sich ICANN kompromisslos: mit Schreiben vom 28. Oktober 2008 teilt man mit, dass die Vertragsbeziehung beendet sei; nur wenig später, am 24. November 2008, trat der Entzug in Kraft. Obwohl die veröffentlichte Korrespondenz nicht vollständig sein dürfte, hat EstDomains bis zuletzt versucht einzuwenden, dass das Urteil nicht rechtskräftig und Tsastsin aus der Geschäftsführung ausgeschieden sei; an seine Stelle sei Konstantin Poltev getreten. Überzeugen konnte man ICANN hiervon trotz Vorlage der Gesellschafterbeschlüsse offenbar nicht, denn mit einem weiteren Schreiben vom 7. November 2008 – gerichtet an die Herren Tsastsin und Poltev – bestätigte ICANN, dass man an der Deakkreditierung festhalte.

Ganz ungelegen dürfte die Verurteilung von Tsastsin nicht gekommen sein: bereits seit einigen Monaten kritisieren Sicherheitsexperten etwa von Hostexploit, dass Cyberkriminelle die anonymen Domain-Registrierungen von EstDomains nutzen, um so Spam und Malware im Netz zu verteilen. Ein „white paper“ aus dem August 2008 listet 113 EstDomains-Webseiten mit gefälschten Codecs; diese Programme zur Verschlüsselung von Ton- und Bildsignalen werden laut Jart Armin von Hostexploit häufig genutzt, um Nutzer auf ein Internetangebot zu locken und zum Download der vermeintlich nützlichen Daten zu verleiten.

Für die Inhaber der etwa 281.000 bisher bei EstDomains registrierten Domains mit generischer Endung hat ICANN bereits gesorgt: obwohl eine offizielle Bestätigung noch aussteht, hat sich der zur indischen Directi-Gruppe gehörende Registrar ResellerClub bereits per eMail an Kunden von EstDomains gewandt und ihnen mitgeteilt, dass man ab 24. November 2008 die Verwaltung übernehmen werde. Da beide Unternehmen auf die gleiche Technik zurückgreifen, sollten die Transfers reibungslos funktionieren und Verluste ausgeschlossen sein.

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

ICANN – Obama beruft Technologiebeauftragten

Der designierte US-Präsident Barak Obama hat angekündigt, in seiner Regierung die Position eines obersten Technologiebeauftragten (CTO) einzuführen. Ob Obama damit an der Vormachtstellung der Internet-Verwaltung ICANN rütteln will, ist indes unklar.

„Acht finstere Jahre lassen wir hinter uns“, mit diesen Worten kommentierte Dave Farber, Netzwerkarchitekt und vormals Professor für Computerwissenschaften an der Carnegie Mellon Universität, gegenüber orf.at die Wahl des neuen US-Präsidenten. Die Aufgaben, die vor Obama liegen, sind auch im Hinblick auf das Internet riesig. So endet im September nächsten Jahres das so genannte Joint Project Agreement (JPA) zwischen dem US-Wirtschaftsministerium und ICANN, das die rechtlichen Grundlagen für die Netzverwaltung durch ICANN regelt. Doch nicht nur der ICANN-Boss Paul Twomey fordert, dass man nun in die nächste Phase eintreten müsse und ICANN mehr Unabhängigkeit einräumt. Wie genau diese nächste Phase aussehen soll, ist hoch umstritten; so verlangt vor allem die International Telecommunication Union (ITU) mehr Einfluss. ITU-Generalsekretär Hamadoun Touré sprach zuletzt offen von einem „Krieg“ zwischen der ITU und ICANN, und drängte auf mehr Regierungseinfluss; dabei bezeichnete er das Governmental Advisory Committee (GAC) von ICANN, in welchem den nationalen Regierungen Einfluss eröffnet wird, als lediglich „kosmetisch“.

In diesen Machtkampf könnte Obama mit Einführung eines obersten Technologiebeauftragten (CTO) neue Bewegung bringen; in welche Richtung, ist allerdings unklar. Das US-Magazin „Forbes“ nennt dabei mit Susan Crawford, Bruce Schneier und Lawrence Lessig drei Kandidaten, die sich seit vielen Jahren in der Netzverwaltung engagieren. Dass mit Crawford und Lessig dabei zwei Juristen genannt werden, die sich für Neutralität und offene Standards einsetzen, mag indes ein erster Hinweis sein, wohin es künftig gehen könnte.

Dass Netzpolitik nicht nur graue Theorie, sondern praktischen Nutzen bedeutet, belegt die Internet Engineering Task Force (IETF). Wie das Online-Magazin heise.de meldet, haben sich die Entwickler anlässlich eines Treffens in Minneapolis darauf geeinigt, die Liste möglicher Zeichen für Domains, die nicht mit dem ASCII-Zeichensatz arbeiten, zu erweitern. Im deutschsprachigen Raum von Relevanz ist insbesondere das „ß“, besser bekannt als „scharfes S“ oder Eszett. Bei der deutschen Domain-Registry DENIC hat man aber noch nicht entschieden, ob das „ß“ im Rahmen von internationalisierten Domains (IDNs) als Zeichen zugelassen wird; frühestens 2009 wird man sich damit näher befassen.

Quelle: orf.at, news.com.au, internetgovernance.org, heise.de

TLDs – Neues von .uk, .mobi und .cm

Da kommt Licht ins Domain-Dunkel: zum zweiten Mal nach 2007 hat die Domain-Verwaltung in Großbritannien einen Marktbericht vorgelegt, der Trends in der Domain Name Industry aufzeigt. Dem Trend zu kurzen Adressen schliesst sich .mobi an, während Kamerun erfolgreich in eine neue Zukunft gestartet ist.

Die britische Registry Nominet hat den „Domain Name Industry Report“ für das Jahr 2008 veröffentlicht. Auf 28 Seiten illustriert mit zahlreichen Graphiken, präsentieren die Briten eine Analyse des nationalen wie internationalen Domain-Markts mit Stand September 2008. So summiert sich die Zahl der weltweit vergebenen Domains auf inzwischen über 174 Millionen, allerdings mit sinkendem Wachstum: beispielsweise konnten die generischen Endungen .com, .net und .info statt 30 Prozent im Jahr 2006 nunmehr „nur“ noch weniger als 15 Prozent zulegen; dass gleichwohl das Gesamtwachstum bei 15 Prozent liegt, verdankt man den Länderendungen mit China (.cn) und Russland (.ru) an der Spitze. Herausragende Wachstumsquoten von über 60 Prozent können auch Polen (.pl) und Spanien (.es) aufweisen. Wer daher Domain-Trends auf der Spur sein will, sollte unbedingt einen Blick in den Report werfen.

Internet-Adressen unterhalb der Mobil-Domain .mobi werden kürzer: wie das dotMobi-Team mitteilt, hat die Internet-Regierung ICANN anlässlich ihres Kairo-Meetings im November grünes Licht für Ein- und Zwei-Zeichen-Domains gegeben. Damit ist der Weg frei für Adressen wie x.mobi, 1.mobi und g3.mobi. Gelten kürzere Domains allgemein als besonders begehrt, trifft dies für .mobi-Domains in noch grösserem Maße zu: mit sinkender Zahl der Zeichen lassen sie sich noch einfacher auf Mobil-Geräten wie Handy, Palm oder Netbook eintippen. Für die Zuteilung der neuen Adressen hat sich dotMobi gegen ein Auktions- und für ein „Request for Proposals“-Konzept entschieden. Die Domains werden also nicht meistbietend versteigert, sondern in einer Art Ideenwettbewerb vergeben. Dieser Wettbewerb soll bereits in Kürze starten, ein genaues Datum gibt es bisher nicht. Vor kurzem hat daneben auch .biz bekanntgegeben, mit ICANN über eine Freigabe von Ein- und Zwei-Zeichen-Domains zu sprechen.

Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis: Domains mit der Landesendung .cm für Kamerun können seit dem 15. November 2008 unterhalb der drei Ebenen .com.cm, .net.cm und .co.cm frei registriert werden. Im Rahmen der allgemeinen Registrierung gilt der „first come, first served“-Grundsatz; die Anmeldung steht grundsätzlich jedermann offen. Daneben hat die Registry NET-COM eine Liste mit .cm-Domains aus der Sunrise Period veröffentlicht, darunter auch metro.com.cm und volkswagen.com.cm; derzeit laufen die Prüfungen, ob die Sunrise-Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bedeutung von .cm resultiert nicht zuletzt aus dem Vertipperpotential: wer nach einer .com-Domain sucht und dabei versehentlich das „o“ vergisst, landet rasch auf einer Parkingseite unter .cm, so dass deren Inhaber von angeklickter Werbung profitiert. Vorbeugende Registrierungen sind Markeninhabern daher nahezulegen.

Den Domain Name Industry Report von Nominet finden Sie unter:
> http://www.nominet.org.uk/intelligence/industryreport/

Weitere Informationen zu .cm finden Sie unter:
> http://www.netcom.cm

Quelle: nominet.org.uk, DotMobi, domainpulse.com

OLG München – Heise haftet für Hyperlinks

Der Heise-Verlag unterlag auch in der Berufung im Streit um den Link zu einer Kopierschutzumgehungssoftware in einem Onlineartikel vom 19. Januar 2005. Das OLG München geht davon aus (Urteil vom 23.10.2008, Az.: 29 U 5696/07), dass das Setzen eines Hyperlinks zu einem rechtswidrigen Angebot die Haftung als Teilnehmer begründet. Von der Meinungsfreiheit ist das Setzen des Links nicht gedeckt.

Der Rechtsstreit der Musikindustrie gegen den Heise-Verlag wegen eines Hyperlinks zum Softwarehersteller Slysoft, der mit AnyDVD eine Applikation anbietet, die es ermöglicht, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen, zieht sich nun bereits über Jahre und zahlreiche Gerichte und Entscheidungen hin. Die Klägerin verlangt die Unterlassung der Berichterstattung und des Links. Die beklagte Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG lehnt jede Änderung des Artikels ab. Bisher führte diese gerichtliche Auseinandersetzung bei den Gerichten zu der Ansicht, dem Verbot der Berichterstattung stehe die Pressefreiheit entgegen, aber der Hyperlink selber müsse unterbleiben.

Im aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München wies dieses die Berufung des Heise-Verlages zurück. Das Oberlandesgericht erkannte keinen Rechtsfehler in der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts; der Angriff des Heise-Verlags gegen das Urteil der Vorinstanz beschränke sich vielmehr darauf, die eigene Rechtswürdigung an die Stelle jener des Landgerichts zu setzen. Das OLG in München meint, der Heise-Verlag hafte als Teilnehmer (§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB,i. V. m. § 95a Abs. 3 UrhG) für einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Internetauftritt von SlySoft verstößt gegen § 95a Abs. 3 UrhG; der Heise-Verlag förderte den Verstoß von SlySoft, indem er mit dem beanstandeten Link den Zugang zum rechtswidrigen Internetauftritt von SlySoft erleichterte. Dabei wusste Heise um die Zugriffserleichterung durch den Link, und dass SlySoft die Software per Download über das Internet verbreitete. Zudem wusste der Autor des Artikels, dass das Angebot von SlySoft rechtswidrig war, denn in seinem Artikel erwähnte er das Verbot solcher Software in Deutschland. Die Kenntnis des Mitarbeiters muss sich Heise zurechnen lassen. Ob Heise wusste, dass auch die Unterstützungshandlung rechtswidrig ist, sei für die Beurteilung der Teilnehmerschaft ohne Belang.

Die Unterstützung der rechtswidrigen Handlung von SlySoft war, so das OLG München, nicht über das Presserecht gerechtfertigt. Maßgebend ist die Pressefreiheit und nicht die Meinungsfreiheit. Die Setzung des Links ist nach Ansicht des OLG München keine Meinungsäußerung, sondern eine technische Unterstützungsleistung, weshalb sie dem Gewährleistungsbereich der Pressefreiheit unterfällt. Dieses Grundrecht unterliegt den Schranken der allgemeinen Gesetze, zu denen in diesem Fall auch der das Recht des Urhebers schützende § 95a UrhG zählt.

Im Rahmen der Abwägung kommt das OLG München zu dem Ergebnis, dass die klägerischen Grundrechtsbelange überwiegen, und der mit dem Verbot der Linksetzung einhergehende Eingriff in die Medienfreiheit des beklagten Heise-Verlages verfassungsrechtlich Bestand hat.

Das OLG hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Man wird sehen, ob Heise nun vor den Bundesgerichtshof geht.

Die Entscheidung des OLG München findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/37

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de

Vision – Haben Sie eine Domain-Strategie?

In vielen Bereichen wird noch immer der Wert von Domain-Namen unterschätzt. Gerade das jetzt anlaufende Weihnachtsgeschäft und der Umstand, dass nach aktuellen Zeitungsberichten 10 Millionen Kunden Weihnachtsgeschenke online kaufen wollen, zeigt, welches Potential mittlerweile der Online-Markt erreicht hat, aber auch, dass er zukünftig weiter steigen wird. Ohne eine angemessene Domain-Strategie wird man als Unternehmen der Zukunft nicht gewachsen sein. Was bei einer Domain-Strategie zu beachten ist, lesen Sie hier:

Priorität innerhalb einer Domain-Strategie sollte der Schutz der eigenen Markenrechte vor Domain-Namensmissbrauch haben: Domain-Namen, die eigenen Kennzeichen entsprechen und die man daher selbst registriert hält, können nicht durch Dritte missbraucht werden. Diese Schutzfunktion eröffnet zugleich eine Marketingfunktion: Oft suchen Konsumenten nach einem Produkt, einer Dienstleistung, einem Geschäft oder einer Marke, indem sie einfach diesen Begriff in die Adresszeile des Browsers eingeben. Gut beraten ist, wer dann die entsprechende Domain in seinem Portfolio hat.

Für Unternehmungen von Interesse sind daneben generische und beschreibende Domains, die Begriffe aus dem Geschäftsfeld umfassen. Dieses „Mehr“ an Domains zahlt sich aus, weil Verbraucher auf der Suche nach entsprechenden Produkten so eher auf das eigene Angebot stoßen.

Ein wesentliches Element der Domain-Strategie ist die Defensivregistrierung. Unternehmen unterliegen immer öfter dem Zwang, bei Neueinführung von Domain-Endungen die unternehmensrelevanten Domains bereits in der mit einer Neueinführung einhergehenden Sunrise Phase zu registrieren, um Cybersquattern zu entgehen. Aber das ist nur ein Teil der Defensivstrategie (die immer parallel zur Aktivstrategie verlaufen muss): Auch Vertipper- und „Sucks“-Domains sollten in gewissem Rahmen registriert werden. Diese Domain-Registrierungen sollten mit Bedacht und nach vorheriger Prüfung erfolgen, da sonst die Registrierung von Domains ausufern könnte.

Hat man erstmal alle Domains im Portfolio, beginnt ein wesentlicher weiterer Aspekt der Domain-Strategie: das Monitoring. Als Unternehmen kommt man nicht umhin, immer wieder zu prüfen, ob nicht ein Dritter Vertipper- oder sonstige, die eigenen Rechte verletzenden Domains registriert hat. Das mag auf den ersten Blick aufwändig erscheinen, zahlt sich jedoch aus. Man sollte es freilich unterlassen, „gerettete“ Vertipperdomains wieder auf freien Fuß zu setzen, da diese sofort von Cybersquattern registriert werden.

Schließlich ist es im Rahmen der Domain-Strategie sinnvoll, klar zu regeln, wie man im Falle einer Rechtsverletzung vorgeht: es ist zu klären, wie man den Domain-Inhaber anspricht, wann man einen Spezialisten beauftragt, und in welchen Fällen man ein UDRP-Verfahren und wann ein zivilrechtliches Verfahren einleitet. Voraussetzung dafür ist unter anderem, rechtliches Hintergrundwissen, das man am besten vom Fachmann erhält.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: traverselegal.com, eigene Recherche

T.R.A.F.F.I.C. Down Under – Latona räumt ab

Die T.R.A.F.F.I.C. Down Under führte zu unterschiedlichen Auktionsergebnissen bei den diversen Auktionatoren. Verhältnismäßig gut schnitt Rick Latona ab, der zwei Domains zu je US$ 150.000,- absetzen konnte. Andere Ergebnisse waren keineswegs beeindruckend, doch wurden beeindruckend viele australische Domains gehandelt.

Die bisher höchsten bekannt gewordenen Zuschläge bei den Auktionen anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. in Down Under vergangene Woche erzielte Rick Latona, der sich erst seit kurzem als Auktionator etabliert hat. Die Domains cr.com und sanjuan.com erzielten beide jeweils US$ 150.000,- (ca. EUR 119.213,-). Damit liegen sie einsam an der Spitze. Die nächsthöchste Domain thinner.com erzielte nur noch US$ 15.000,- (ca. EUR 11.921,-). Recht gut haben sich, meint Rick Latona, die australischen Domains verkauft, was ihn nicht wunderte, da die Auktion in Australien stattfand. Weitere Rick-Latona-Domains waren:

stocksymbol.com – US$  6.250,- (ca. EUR  4.967,-)
probasketball.com – US$  5.500,- (ca. EUR  4.371,-)
tomatojuice.com – US$  5.250,- (ca. EUR  4.172,-)
sildenafil.com – US$  4.000,- (ca. EUR  3.179,-)
granolabar.com – US$  3.800,- (ca. EUR  3.020,-)
lousy.com – US$  3.750,- (ca. EUR  2.980,-)
charterairplane.com – US$  2.750,- (ca. EUR  2.186,-)
honored.com – US$  2.250,- (ca. EUR  1.788,-)
psychicadvisor.com – US$  2.250,- (ca. EUR  1.788,-)
instruments.com.au – US$  2.200,- (ca. EUR  1.748,-)
inspecting.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.590,-)
packed.com – US$  1.750,- (ca. EUR  1.391,-)
mealreplacement.com – US$  1.250,- (ca. EUR    993,-)
patients.net – US$  1.250,- (ca. EUR    993,-)
managingdiabetes.com – US$  1.100,- (ca. EUR    874,-)
gascost.com – US$  1.000,- (ca. EUR    795,-)
sorejoints.com – US$    850,- (ca. EUR    676,-)
settling.com – US$    710,- (ca. EUR    564,-)
acidrefluxrelief.com – US$    600,- (ca. EUR    477,-)
infantformulas.com – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
returning.com – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
inearheadphones.com – US$    420,- (ca. EUR    334,-)
freecellminutes.com – US$    400,- (ca. EUR    318,-)
melbournehousing.com – US$    300,- (ca. EUR    238,-)

history.com.au – US$  8.500,- (ca. EUR  6.755,-)
stockexchange.com.au – US$  7.500,- (ca. EUR  5.961,-)
snowboards.com.au – US$  6.000,- (ca. EUR  4.769,-)
friend.com.au – US$  3.500,- (ca. EUR  2.782,-)
ww.com.au – US$  2.250,- (ca. EUR  1.788,-)
campsites.com.au – US$  1.300,- (ca. EUR  1.033,-)
adopt.com.au – US$    400,- (ca. EUR    318,-)

cuba.me – US$    600,- (ca. EUR    477,-)

golfclubs.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.974,-)
monitors.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.974,-)
stockInvestment.net – US$    710,- (ca. EUR    564,-)

Ebenfalls Down Under vertreten war das Auktionshaus aftermarket.com, das erst vor wenigen Tagen mit Auktionen gestartet ist; die Website befindet sich noch in der Testphase. Die Ergebnisse sind nicht vollständig, und sehen tatsächlich nicht besonders gut aus, wobei aftermarket.com zumindest mit saws.com, die bei US$ 52.000,- (ca. EUR 41.327,-) ihren Zuschlag erzielte, eine besserpreisige Domain für sich verbuchen konnte. Die Auktion wurde laut domainnamenews.com zudem von technischen Problemen gestört.

2o.com – US$  8.500,- (ca. EUR  6.755,-)
blackcherry.com – US$  6.000,- (ca. EUR  4.769,-)
downloadit.com – US$  5.000,- (ca. EUR  3.974,-)
refrigerate.com – US$  4.500,- (ca. EUR  3.576,-)
migrant.com – US$  3.700,- (ca. EUR  2.941,-)
exhilarating.com – US$  3.500,- (ca. EUR  2.782,-)
nightscape.com – US$  3.500,- (ca. EUR  2.782,-)
bikerims.com – US$  3.000,- (ca. EUR  2.384,-)
imageviewer.com – US$  2.400,- (ca. EUR  1.907,-)
landdownunder.com – US$  2.100,- (ca. EUR  1.669,-)
clearancehouse.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.590,-)
ebon.com – US$  1.995,- (ca. EUR  1.586,-)
safariadventure.com – US$  1.800,- (ca. EUR  1.431,-)
insuranceoffers.com – US$  1.600,- (ca. EUR  1.272,-)
businessfinancials.com – US$  1.400,- (ca. EUR  1.113,-)
startingcapital.com – US$  1.300,- (ca. EUR  1.033,-)
gourmetstores.com – US$  1.200,- (ca. EUR    954,-)
card-processing.com – US$    800,- (ca. EUR    636,-)
handicapshop.com – US$    800,- (ca. EUR    636,-)
businessfirms.com – US$    550,- (ca. EUR    437,-)
booktemplates.com – US$    550,- (ca. EUR    437,-)
dentalpolicy.com – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
creativesoftware.com – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
toons.com.au – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
hotmag.com – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
nocalorie.com – US$    450,- (ca. EUR    358,-)
passyourtime.com – US$    300,- (ca. EUR    238,-)
personalchauffeur.com – US$    202,- (ca. EUR    161,-)
checkoutlane.com – US$    151,- (ca. EUR    120,-)
taxdownloads.com – US$    151,- (ca. EUR    120,-)
stealin.com – US$    101,- (ca. EUR     80,-)
checkregistry.com – US$    101,- (ca. EUR     80,-)

jeweller.com.au – US$  9.200,- (ca. EUR  7.312,-)
mensclothing.com.au – US$  4.000,- (ca. EUR  3.179,-)
jackets.com.au – US$  3.000,- (ca. EUR  2.384,-)
pollution.com.au – US$  3.000,- (ca. EUR  2.384,-)
plans.com.au – US$  2.700,- (ca. EUR  2.146,-)
up.com.au – US$  2.700,- (ca. EUR  2.146,-)
camp.com.au – US$  2.600,- (ca. EUR  2.066,-)
branding.com.au – US$  2.500,- (ca. EUR  1.987,-)
surfinglessons.com.au – US$  2.200,- (ca. EUR  1.748,-)
cds.com.au – US$  2.000,- (ca. EUR  1.590,-)
broadcasting.com.au – US$  2.000,- (ca. EUR  1.590,-)
jetskiing.com.au – US$  2.000,- (ca. EUR  1.590,-)
hunting.com.au – US$  1.850,- (ca. EUR  1.470,-)
parasailing.com.au – US$  1.700,- (ca. EUR  1.351,-)
privateresort.com – US$  1.700,- (ca. EUR  1.351,-)
essays.com.au – US$  1.600,- (ca. EUR  1.272,-)
undergraduate.com.au – US$  1.500,- (ca. EUR  1.192,-)
shout.com.au – US$  1.000,- (ca. EUR    795,-)
bake.com.au – US$    800,- (ca. EUR    636,-)
rules.com.au – US$    700,- (ca. EUR    556,-)
knit.com.au – US$    700,- (ca. EUR    556,-)
barbecuing.com.au – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
authentication.com.au – US$    500,- (ca. EUR    397,-)
dirtbiking.com.au – US$    500,- (ca. EUR    397,-)

veg.as – US$    351,- (ca. EUR    279,-)

income.info – US$  2.100,- (ca. EUR  1.669,-)

southwest.asia – US$    101,- (ca. EUR     80,-)

Die Ergebnisse sind nicht verbindlich, da die Abwicklung der einzelnen Deals noch nicht bestätigt ist.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: ricklatona.com, domainnamenews.com

Ausblick – Domainpulse 2009 in Dresden

Das Jahr neigt sich dem Ende, und wie gewohnt treffen sich im Februar des neuen Jahres die drei deutschsprachigen Domain-Verwaltungen DENIC eG, SWITCH und Nic.at zur Domainpulse. Präzise Daten liegen nicht vor, doch den Termin sollte man sich notieren.

Gastgeber der Domainpulse 2009 ist wieder DENIC eG. Die Veranstaltung findet diesmal in Dresden statt, und wird vom 12. bis 13. Februar 2009 abgehalten. Welche Themen aufgefahren werden, ist bisher nicht bekannt; die Internetseite ist noch ganz auf dem Stand der Tagung 2008. Diese Konferenz schloss Sabine Dolderer, Geschäftsführerin der DENIC, mit dieser kurzen Präsentation:

> http://www.domain-recht.de/verweis/36

Sobald sich etwas auf den Seiten von Domainpulse tut und die Agenda veröffentlich ist, werden wir Näheres mitteilen.

> http://domainpulse.de

Quelle: nic.at, centr.org, dncalendar.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top