Themen: Minus 84% – ICANN dreht Tasting das Wasser ab | .de – DENIC ändert Providerwechselverfahren | TLDs – Neues von .rf, .tel und .si | LG Nürnberg-Fürth – Lücken im Pacht-Vertrag | lowfare.com – Reisekosten für US$ 365.000,- | SEO – Google veröffentlicht „Starter Guide“ | Hyderabad – 3. IGF-Meeting im Dezember 2008
Minus 84% – ICANN dreht Tasting das Wasser ab
Der Internet-Verwaltung ICANN ist beim Kampf gegen das Domain-Tasting ein erster Sieg gelungen: dank einer Änderung der Vergabepolicy sank die Löschungsquote drastisch. Dafür wächst die Kritik an den Plänen zur Einführung neuer Top Level Domains.
Auf Empfehlung der Generic Names Supporting Organization hatte ICANN im Juni 2008 kurzfristig beschlossen, die Hürden für Gebührenerstattungen in der 5-tägigen „Add Grace Period“ (AGP) zu erhöhen. Demnach erhalten Registrare die Gebühren nicht mehr erstattet, wenn die Löschungen innerhalb der AGP mehr als 50 oder mehr als zehn Prozent der von ihnen insgesamt in diesem Monat registrierten Domains betreffen. Bisher hatten zahlreiche Registrare die AGP genutzt, um Domains zu registrieren, um darunter Werbung zu schalten und Domains ohne ausreichend Traffic innerhalb der fünf Tage gegen Erstattung der Gebühren wieder zu löschen. Nach der neuen Regelung muss jeder Registrar für Transaktionen, die das Limit übersteigen, eine Gebühr von US$ 0,20 zahlen. Bereits im Juli 2008 sank daraufhin die Zahl der Löschungen in der AGP von im Vormonat 17,8 Millionen auf nurmehr 2,8 Millionen – ein Rückgang von 84 Prozent. Ähnliche Erfahrungen machten zuvor die Registries PIR (.org) und Neustar (.biz); hier sank die Löschungsquote mit Einführung der geänderten Policy um über 93 Prozent. Es wird damit gerechnet, dass ICANN die bisher vorläufigen Regelungen nun mit Wirkung zum 01. März 2009 endgültig einführt und so exzessivem Tasting die Grundlage entzieht.
Bis dahin muss sich ICANN nach Einschätzung von Kritiker George Kirikos mit einer „versteckten Bombe“ beschäftigen. So sehen die Vertragsentwürfe für die neuen generischen Top Level Domains vor, dass die Vergabestellen selbst die Preise festlegen, zu denen sie Domains an Registrare verkaufen; so könnten künftig begehrte Domains wie sex.TLD teurer vergeben, aber auch teurer verlängert werden als andere Adressen gleicher Endung. Bereits dies mag nicht unproblematisch sein; berücksichtigt man aber weiter, dass die Registry-Verträge ebenfalls eine Gleichbehandlung vorsehen, wird es difizil; was eine Registry darf, kann demnach der anderen nicht untersagt werden. Für VeriSign als Betreiber von .com und .net gilt bisher jedoch eine Kappungsgrenze für Gebührenerhöhungen von maximal sieben Prozent jährlich. VeriSign könnte daher nach Einschätzung von Kirikos verlangen, auch seinerseits die Domain-Preise frei zu bestimmen und damit selbst längst bestehende Registrierungen drastisch zu verteuern; denkbar wäre, dass siemens.com anstelle EUR 12,- plötzlich EUR 12.000,- im Jahr oder mehr kostet.
Und auch von anderer Stelle hagelt es Kritik. Milton Mueller von der Universität Syracuse bemängelt, dass mit der International Chamber of Commerce nicht die geeignete Schiedsstelle gefunden sei, um zu entscheiden, ob eine Bewerbung bei ICANN um eine neue TLD gegen öffentliche Ordnung und Moral verstößt. Ferner müsse sich jeder Bewerber damit einverstanden erklären, auf Ansprüche gegen ICANN zu verzichten. Und schließlich will er in Erfahrung gebracht haben, dass dem ICANN-Personal ein Bonus zufließt, wenn der Einführungsprozess abgeschlossen ist. Reaktionen von ICANN auf diese Vorwürfe gibt es bisher nicht.
Quelle: icann.org, icannwatch.org, domainnamewire.com, internetgovernance.org
.de – DENIC ändert Providerwechselverfahren
Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG ändert das Verfahren für einen Providerwechsel: ein neues Passwort soll den Transfer von .de-Domains schneller, sicherer und zuverlässiger machen. Die Änderungen treten bereits im Dezember 2008 in Kraft.
Wer derzeit mit einer .de-Domain zu einem anderen Provider umziehen möchte, fühlt sich manchmal an den Buchbinder Wanninger erinnert. Sowohl der bisherige als auch der neue Provider müssen prüfen, ob der Umzug von der dazu berechtigten Person veranlasst worden ist – ein Vorgang, der häufig mehrere Werktage in Anspruch nimmt. Dies alles soll mit einem neuen Passwort namens „AuthInfo“ radikal vereinfacht werden: nach dem Start des Providerwechsels wird nur noch die Übereinstimmung der im Auftrag übermittelten AuthInfo mit der bei der DENIC hinterlegten AuthInfo überprüft; im Idealfall erfolgt der Providerwechsel so ohne weitere Verzögerung.
In einer Pressemitteilung erklärt die DENIC, was der Inhaber einer .de-Domain künftig beim Providerwechsel zu beachten hat: In einem ersten Schritt beauftragt er über seinen derzeitigen Provider eine AuthInfo. Die DENIC gibt dabei nicht vor, ob der Domain-Inhaber selbst die AuthInfo auswählt, oder ob das der alte Provider übernimmt und dem Domain-Inhaber mitteilt. Sodann erzeugt der Provider eine verschlüsselte Version des Passworts und teilt es DENIC mit, wo es in verschlüsselter Form hinterlegt wird; damit kennt die DENIC das Klartextpasswort nicht. Der Domain-Inhaber kann dann seinem neuen Provider die AuthInfo mitteilen und dieser startet den Providerwechselauftrag, bei dem er diese AuthInfo an die DENIC übergibt. Da eine AuthInfo nach 30 Tagen verfällt, muss der Umzug innerhalb dieser Frist abgewickelt sein. Sollte der Domain-Inhaber die AuthInfo nicht über seinen Provider erhalten, kann er das Providerwechselpasswort von der DENIC auch über seinen neuen Provider erhalten; der veranlasst die Generierung der AuthInfo bei der DENIC, die dem Domain-Inhaber dann per Einschreiben das Passwort an die in den Domain-Daten hinterlegte Adresse (bei ausländischen Inhabern an den Admin-C) zusendet.
Zeitgleich mit dem Providerwechsel kann auch ein Inhaberwechsel erfolgen, AuthInfo steht dem nicht entgegen. Andere Verwaltungsprozesse wie beispielsweise Updates der Domain-Daten nach einem Umzug oder Löschungen können dagegen nicht per AuthInfo abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis aus der Praxis: zahlreiche Domain-Inhaber verwechseln den Umzug einer Domain mit ihrer Löschung („Close“). Bei einem Close wird die Domain endgültig gelöscht, der Inhaber verliert sämtliche Nutzungsrechte und sie kann wieder frei registriert werden. Bei einem Providerwechsel zieht der Inhaber seine Domain dagegen nur zu einem anderen Provider um. Wer seine Domain also behalten möchte, sollte von einem „Close“ die Finger lassen!
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_91.html
Quelle: denic.de, eigene Recherche
TLDs – Neues von .rf, .tel und .si
Nur noch drei Wochen: nein, weder der Nikolaus noch das Christkind, sondern .tel steht vor der Tür! Am 03. Dezember 2008 beginnt die Sunrise Period. Noch ein bisschen länger dauert es, bevor Russland mit IDN-TLDs loslegt; dafür hat Slowenien seine Vergaberegeln schon vorweihnachtlich gelockert.
Russland setzt sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung von internationalisierten Top Level Domains (IDN-TLD): bereits ab Juli 2009 möchte die russische Registry RU-Center Domains mit dem Landeskürzel .rf in kyrillischen Zeichen anbieten. Soweit ersichtlich, sind auf Anordnung des russischen Kommunikationsministerums entsprechende Anträge bei ICANN dieser Tage eingereicht worden; die Verwaltung wird ebenfalls von RU-Center übernommen. Für den Anfang verspricht man sich einen Anteil von 20 Prozent der bisherigen (und weiter existierenden) .ru-Registrierungen, umgerechnet also etwa 350.000 Domains. Nach Russland hat inzwischen auch Bulgarien angekündigt, sich um eine kyrillische Version von .bg bewerben zu wollen. In Japan prüft das Innenministerium dagegen derzeit noch, ob .jp künftig auch Zeichen in Kanji anbieten wird.
Die neue generische Top Level Domain .tel tritt in die heisse Einführungsphase: am 03. Dezember 2008 um 15.00 Uhr GMT startet die Sunrise-Phase für Markeninhaber. Teilnahmeberechtigt sind Inhaber nationaler Marken mit Anmeldung vor dem 30. Mai 2008 und Eintragung vor Einreichung des Sunrise-Antrages. Die Sunrise-Phase endet am 02. Februar 2009 um 23.59 Uhr GMT. Innerhalb der Sunrise gilt „first come, first served“, so dass rasches Handeln gefragt ist. Sämtliche Bewerbungen werden von Deloitte überprüft. Im Fall der Ablehnung kann innerhalb von zehn Tagen Widerspruch eingelegt werden; erteilt Deloitte dagegen grünes Licht, können Dritte ebenfalls binnen zehn Tagen Widerspruch gegen die Zuteilung einlegen. Am 03. Februar 2009 um 15.00 Uhr GMT folgt dann die Landrush-Phase, die bis 23. März 2009 andauert und an der jedermann über akkreditierte Registrare teilnehmen kann. Sowohl Sunrise- als auch Landrush-Domains müssen für mindestens drei Jahre registriert werden. Startschuss für die allgemeine Registrierung ist sodann der 24. März 2009; Preise sind noch nicht bekannt. Für Domainer ist .tel allerdings weniger interessant als klassische TLDs: .tel-Domains können ausschließlich dazu genutzt werden, Kontaktinformationen zu veröffentlichen; eine Verknüpfung oder Weiterleitung auf andere Webseiten gibt es nicht.
Die slowenische Domain-Verwaltung Arnes hat die Vergabebedingungen für .si-Domains gelockert: seit dem 06. November 2008 ist die Registrierung für jedermann möglich, auf eine Präsenz vor Ort hat man verzichtet. Die Zahl der anmeldbaren Domains ist ebenfalls nunmehr unbegrenzt, selbst Zifferndomains sind nun erlaubt. Lediglich Domain-Registrare müssen ihren Sitz weiterhin in Slowenien haben, wobei mehrere Dutzend zur Auswahl stehen. Wer deutsche Registrae bevorzugt: über die in Starnberg ansässige united-domains GmbH lassen sich .si-Domains ebenfalls registrieren; pro .si-Domain ist jährlich eine Gebühr von EUR 149,- einschließlich MwSt. zu bezahlen.
Weitere Informationen zum .tel-Start finden Sie unter:
> http://www.telnic.org/launch-landing.html
Quelle: domainesinfo.fr, kommersant.com, telnic.org, arnes.si
LG Nürnberg-Fürth – Lücken im Pacht-Vertrag
Das Landgericht Nürnberg-Fürth setzte sich in einer Entscheidung (Urteil vom 16.10.2008, Az.: 6 O 9057/07) mit Fragen eines Domain-Pachtvertrages auseinander. Das Thema ist in der Rechtsprechung bisher kaum in Erscheinung getreten, ob mangels Domain-Pacht oder mangels Leistungsstörungen, lässt sich nicht sagen. Das Urteil aus Nürnberg-Fürth zeigt aber, dass man einen Pachtvertrag mit Bedacht formulieren sollte.
Der Kläger macht Auskunfts-, Zahlungs- und Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit einem Domain-Pachtvertrag geltend. Der Kläger ist Inhaber einer Domain, die er am 26. Januar 2004 an den Beklagten verpachtete. Der Pachtzins beruht auf einer Gewinnbeteiligung von 15% auf alle mit der Domain erzielten Umsätze. Was die Parteien im Vertrag nicht bedacht hatten, war, dass der Beklagte zahlreiche Hyperlinks auf der Domain zu eigenen Seiten setzen würde, über die der Beklagte die eigentlichen Gewinne erzielt. Der Kläger trägt nun vor, diese Links hätten auf der Homepage einen monatlichen Wert von EUR 150,- und von EUR 47,- auf den anderen Seiten unter der verpachteten Domain. Er meint, die Setzung der Hyperlinks sei vertragswidrig und ihm stehe für die vom Beklagten unerwartet gesetzten Hyperlinks und die über sie erzielten Gewinne der – nach ergänzender Vertragsauslegung – vertraglich vorgesehene Umsatzpachtanteil von 15% zu.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage im Rahmen eines Versäumnisurteils teilweise ab. Der geltend gemachte Leistungsanspruch war nur soweit berechtigt, als er unmittelbar vertraglich geregelt ist; dazu zählen Umsätze, die auf der verpachteten Domain entstanden sind. Die vom Beklagten auf seinen eigenen Domains erzielten Umsätze, die er dank des über die Hyperlinks auf der gepachteten Domain generierten Besucherstroms erzielt, zählen nicht dazu. Denn über diese bestehen keine vertraglichen Regelungen. Dabei war das Setzen der Hyperlinks zu eigenen Angeboten des Beklagten nicht vertragswidrig, denn aus der Vereinbarung einer Umsatzpacht folge keine Verpflichtung des Pächters, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Die Parteien hätten die Pflichten des Beklagten beim Umgang mit der Domain regeln können, was sie aber nicht taten. Das Fehlen der entsprechenden Regelung sei aber keine Vertragslücke, die eine ergänzende Vertragsauslegung begründe. Es sei einfach ein Versäumnis der Parteien. Aus diesem Grunde bestünden keine Ansprüche; und da die Links zu den anderen Domains unentgeltlich gesetzt wurden, bestehen für diese auch keine Ansprüche. Da der Leistungsanspruch im Hinblick auf die Hyperlinks nicht begründet ist, bestehen auch die Folgeansprüche aus der Stufenklage nicht.
Die Anmerkungen der Rechtsanwaltskanzlei HK Krüger, die die Entscheidung online gestellt hat, geben noch einige Details zum Google Pagerank der Domain und weitere Hintergrundfakten. Diese und die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth findet man unter:
> http://www.hk-krueger.de/files/domainpacht.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Ein Muster für einen Domain-Pachtvertrag können Sie auf domain-recht.de bestellen:
> http://www.domain-recht.de/vertraege/index.php
Quelle: hk-krueger.de
lowfare.com – Reisekosten für US$ 365.000,-
In der vergangenen Handelswoche zeigte sich zwar keine Spitzenpreisdomains wie in der Woche zuvor, doch mit gleich vier Domains im sechsstelligen US-Dollarbereich war die Ausbeute nicht schlecht. Auch sonst scheint der Markt stabil.
Unter den Länderendungen erwies sich die niederländische mit aed.nl zum Preis von EUR 25.500,- als der Vorreiter, gefolgt von telefonbuch-deutschland.de für EUR 19.500,-. Ebenfalls gut im Preisgefüge war sonnerie.fr für sonnige EUR 18.500,-. Seit langem etwas stärker vertreten war die europäische Endung mit gleich vier Kandidaten:
sparkling.eu – EUR 4.500,-
wio.eu – EUR 4.500,-
boell.eu – EUR 2.500,-
tkm.eu – EUR 2.200,-
Zwei weitere .de-Domains gesellten sich dazu, und diverse europäische und einige asiatische Endungen:
blue-efficiency.de – EUR 7.000,-
freizeittipp.de – EUR 2.380,-
glue.co.uk – GBP 6.675,- (ca. EUR 7.813,-)
betclic.it – EUR 7.500,-
betclick.it – EUR 7.500,-
2in1.ch – EUR 3.000,-
luk.fr – EUR 2.750,-
industry.fr – EUR 2.500,-
sportwette.ch – EUR 2.500,-
golfen.be – EUR 2.250,-
ichina.asia – EUR 3.500,-
lastminutetravel.cn – EUR 3.000,-
x.fm – EUR 2.500,-
Die neueren generischen Endungen führte .info mit flu.info für stolze US$ 14.000,- (ca. EUR 11.200,-) an, eine Domain, die 2002 noch nur US$ 2.010,- erzielte. Es folgte als weitere .info acne.info für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-). Auch .biz war mit zwei Domains wieder mal dabei, wobei die Preise für seattle.biz (US$ 3.800,- (ca. EUR 3.040,-) und holiday.biz (EUR 3.000,-) nicht sehr berauschten. Ob hingegen der Preis von calls.mobi mit US$ 11.000,- (ca. EUR 8.800,-) nun gut oder doch schwach war, wird man erst in Jahren wirklich wissen.
Mit pisos.net für EUR 150.000,- liegt die erste der vier Domains mit sechsstelligem Preis vor; das spanische Wort bezeichnet Appartments. Ihm folgten mit rencontre.org und voyance.net zwei Domains zu je EUR 25.000,- und dann das untere Preissegment:
charme.net – US$ 3.950,- (ca. EUR 3.160,-)
therapists.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.120,-)
amicus.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 3.030,-)
tourisme.org – US$ 3.731,- (ca. EUR 2.985,-)
crowdsource.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.800,-)
refrigerators.net – US$ 3.450,- (ca. EUR 2.760,-)
businessnetwork.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.600,-)
churchofengland.org – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.550,-)
lawncare.net – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.520,-)
omus.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.400,-)
consultation.org – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.390,-)
biggreen.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.230,-)
equitybank.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.230,-)
Die wirklich teuren Domain trugen wieder einmal die Endung .com:
lowfare.com – US$ 365.000,- (ca. EUR 292.000,-)
banners.com – US$ 360.000,- (ca. EUR 288.000,-)
alice.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 200.000,-)
freeporntube.com – US$ 34.800,- (ca. EUR 27.840,-)
cmdx.com – US$ 30.350,- (ca. EUR 24.280,-)
carrollton.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.000,-)
rmx.com – US$ 13.027,- (ca. EUR 10.422,-)
ongames.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.800,-)
minimart.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.800,-)
sleeper.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 8.080,-)
vicaso.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
sisterhood.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
ruba.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
SEO – Google veröffentlicht „Starter Guide“
Die erfolgreiche Suchmaschine Google, Inc. veröffentlichte vor einer Woche den „Google’s Search Engine Optimization Starter Guide“ und tut sich einmal mehr einen Gefallen. Dieser Führer durch den SEO-Dschungel hilft leichtverständlich bei der besseren Gestaltung der eigenen Website.
Ursprünglich richtete sich das Guide-Konzept an Mitarbeiter von Google, damit diese überblicken, was eigentlich vor sich geht. Doch dann kam man auf die Idee, die Informationen auch Webmastern zugänglich zu machen, damit sie ihre Seiten zugunsten der Nutzer und Suchmaschinen entsprechend optimieren. Der Guide beschreibt nicht, wie man bei den Suchergebnissen unter Google auf Platz eins rutscht, sondern wie die Crawler und Bote des Suchmaschinenunternehmens einfacher und zugleich effektiver durch die Seiten der Anbieter kommen und den Inhalt indexieren.
Google geht mit Bescheidenheit an die Sache ran: wichtig sei in aller erster Linie die Nutzer-Erfahrung, die von einer Website ausgeht, nicht der Rang im „natürlichen“ Suchergebnis, denn was nutzt der hohe Rang, wenn der Nutzer auf der gefundenen Website nicht das Gewünschte findet?! Das vorausgeschickt, geht der Guide anhand einer fiktiven, mit 250 Seiten als klein bezeichneten Website exemplarisch die SEO-kritischen Punkte durch. Das fängt bei akkuraten Seitentiteln an, geht über die Metatags und die Struktur der URL bis zur Navigation. Sodann wendet sich der Guide der Qualität der Inhalte zu und macht deutlich, wie der Titel und Inhalt eines Beitrags beschaffen sein sollten. Wie im täglichen Allerlei bekannt, sind die einfach zu lesenden Texte komplexen und schwierigen vorzuziehen. Auf Rechtschreibung und Grammatik ist zu achten. Inhaltliche Themen sollten organisiert behandelt und im themenbezogenen Wortschatz dargeboten werden. Auch die korrekte Nutzung der unterschiedlichen .html-Tags wird empfohlen, und die Bezeichnung der Bilder sollten dem Inhalt entsprechen.
Abschließend gibt es noch allgemeine Hinweise auf unterschiedliche Webmaster-Werkzeuge und Analysedienste. Alles in allem bietet das Buch eine leichtverständliche und ansprechende Anleitung, um Webseiten Google-gerecht zu optimieren. Dass dies nicht der Weisheit letzter Schluss und ein zweischneidiges Schwert ist, sollte dabei klar sein: Google arbeitet mit diesem Guide – legitimer Weise – in eigenem Interesse, hilft dabei aber auch Webmastern und Nutzern.
Den „Google’s Search Engine Optimization Starter Guide“ findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/35
Mark Rushworth hat den SEO Starter Guide analysiert und die Kernaussagen destilliert:
> http://www.markrushworth.com/template_permalink.asp?id=268
Quelle: google.com, thedomains.com
Hyderabad – 3. IGF-Meeting im Dezember 2008
Das dritte Treffen des Internet Governance Forum findet vom 03. bis zum 06. Dezember 2008 in Hyderabad, Indien statt. Es ist gewissermaßen die Fortsetzung des Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) und soll in dem nun dritten Treffen weiter klären, welche Möglichkeiten es gibt, das Internet zu verwalten.
Das dritte Treffen des Internet Governance Forum (IGF) weist wieder eine dichte Veranstaltungsreihe auf. In den knapp vier Tagen stehen parallel zahlreiche Diskussionsrunden, Workshops, Vorträge und Trainings an. Jeder Tag steht unter einem eigenen Motto. Tag 1 steht unter dem Titel „Reaching the Next Billion“; am 2. Tag gilt es, Sicherheit und Vertrauen im Internet zu fördern; am 3. Tag managed man Problematische Internet Ressourcen; der 4. Tag gibt den aufkommenden Fragen Raum. Die einzelnen Veranstaltungen beschäftigen sich beispielsweise mit der Implementierung von Cyberrecht, geben Workshops zur Netzneutralität und stellen Fragen zur Verbindung von Internet und Klimawandel.
Das IGF findet vom 03. bis zum 06. Dezember 2008 im Hyderabad International Conference Center (HICC) in Hyderabad, Indien, statt. Teilnehmen dürfen vom World Summit on the information Society (WSIS) akkreditierte juristische und natürliche Personen sowie andere Institutionen und Personen, die ihre Expertise auf dem Gebiet darlegen können.
Das IGF findet man unter:
> http://www.intgovforum.org
Quelle: intgovforum.org