Newsletter-Ausgabe #435: Oktober 2008

Themen: Impressum – Justiz veröffentlicht Leitfaden | ICANN – Gelbe Karte für Joker.com | TLDs – Neues von .eu, .om und .info | Admin-C – OLG Köln verneint Störerhaftung | bluecollar.com – Handel backt kleine Brötchen | Arbeitsplatz – Berufsziel Vollzeitdomainer? | Kairo – 33. ICANN-Meeting im November 2008

Impressum – Justiz veröffentlicht Leitfaden

Die Frage, wie und wo das Impressum im Internet auf Seiten von Diensteanbietern angebracht und erreichbar sein muss, hat schon zahlreiche Gerichte beschäftigt. Ein nun vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichter „Leitfaden“ verspricht den Bürgern mehr Rechtssicherheit.

Wer im Internet geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bereits seit dem Jahr 2002 eine so genannte Anbieterkennzeichnung vorhalten. Gemeint sind bestimmte Informationspflichten, deren gesetzliche Grundlage zunächst § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) und § 10 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) waren; seit dem 1. März 2007 finden sich entsprechende Regelungen im § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Diese in Anlehnung an Presserecht auch als „Impressum“ bekannte Kennzeichnung gibt Aufschluss darüber, wer hinter einem Angebot steckt, so dass beispielsweise im Fall einer Rechtsverletzung eine Kontaktperson zur Verfügung steht. Doch bereits die Frage, wann ein geschäftsmäßiges Handeln und damit eine Impressumspflicht vorliegt, war Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen – und um das Ergebnis vorwegzunehmen: kaum eine Website erfüllt dieses Kriterium nicht, da bereits die Schaltung eines Banners oder einer Werbeanzeige ausreichen kann.

Diese und weitere Fragen klärt der vom Justizministerium veröffentlichte Leitfaden, obwohl auch darin oft genug darauf verwiesen wird, dass Gerichte unterschiedlich geurteilt haben und somit die Rechtslage oft alles andere als klar ist. Ein Beispiel ist die Frage, ob ein Impressum „leicht erkennbar ist“; so soll die Bezeichnung „backstage“ schon nicht mehr ausreichen, um diesem Tatbestandsmerkmal Genüge zu leisten (OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002, Az. 5 W 80/02). Für Aufklärung zu vielen strittigen Fragen sorgt der Leitfaden allerdings nicht; er beschränkt sich vielmehr darauf, in wenigen Worten die einzelnen gesetzlichen Kriterien anzureissen. Gerade hier hätte man sich vom Justizministerium mehr Licht ins Dunkel versprochen, zumal es ihm nicht verwehrt wäre, solche gesetzlichen Regelungen zu schaffen, die eine Diskussion um eine Auslegung von Anfang an vermeiden helfen.

Mit der Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung ist im Übrigen nicht zu spaßen: zum einen drohen kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, zum anderen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu EUR 50.000,00 bewehrt ist. Wem der Leitfaden nicht konkret genug ist, dem stehen schließlich im Internet auch kostenlose Impressumsassistenten zur Verfügung; binnen weniger Minuten und einiger Klicks kann man so rasch das „eigene“ Impressum basteln, und damit die beschriebenen Risiken leicht vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.bmj.de/musterimpressum

Einen Assistenten zur Erstellung eines Impressums finden Sie unter:
> http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
> http://www.abmahnwelle.de/certiorina/

Quelle: heise.de, eigene Recherche

ICANN – Gelbe Karte für Joker.com

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den beiden Domain-Registraren Joker.com und DNS.com.cn die Gelbe Karte gezeigt: wegen des Vorwurfs, Ungenauigkeiten im WHOIS nicht ausreichend nachgegangen zu sein, wurden beide Registrare abgemahnt.

Der Düsseldorfer Registrar Joker.com und das in Peking ansässige Unternehmen DNS.com.cn erhielten am 30. September 2008 eine so genannte „breach notice“. In diesen Schreiben bringt ICANN gegenüber den beiden akkreditierten Registraren zum Ausdruck, der Ansicht zu sein, dass eine Vertragsverletzung vorliegt. Laut ICANN hätten beide Registrare Section 3.7.8 des Registrar Accreditation Agreements (RAA) verletzt; nach dieser Vereinbarung müssen die Unternehmen „reasonable steps“ ergreifen, um im Raum stehenden Ungenauigkeiten in der WHOIS-Datenbank der von ihnen mittelbar oder unmittelbar verwalteten Domains nachzugehen. Auf diese Ungenauigkeiten will ICANN aufgrund einer Untersuchung gestoßen sein, wobei die Registrare auf eine Nachricht von ICANN, dass man Fehler gefunden hätte, nicht bzw. nicht ausreichend reagiert hätten. Im Fall von Joker.com, einem Registrar mit – laut ICANN – über 600.000 verwalteten Domains, sollen unter anderem die Internetadressen brightzoo.com, laihomes.com und lucidx.com betroffen sein.

Reagiert ein Registrar nicht binnen 15 Tagen auf ein solches Schreiben, droht der Entzug der Akkreditierung. Beide Unternehmen haben sich jedoch bereits bei ICANN gemeldet. Im Fall von Joker.com wies Jan Legenhausen bereits am 02. Oktober 2008 darauf hin, dass man alle Vorfälle geklärt habe und darüber hinaus jeden notwendigen Schritt ergreifen werde; allerdings scheint ein Übersetzungs- und Auslegungsproblem der Regularien die Angelegenheit zu verkomplizieren. So hat Joker.com „seine“ Domains in den Status „hold“ versetzt, im Fall von mashyip.com offenbar wegen Spam; doch stellt sich für Legenhausen die Frage, ob man damit angemessen reagiert hat. Für ICANN teilte Stacy Burnette am 03. Oktober 2008 mit, dass ein Deaktivieren der Domain ein angemessener Schritt sein kann. Allerdings sei nicht dargelegt, welche Maßnahmen man ergriffen habe, um die WHOIS-Ungenauigkeiten zu erforschen und zu korrigieren; zudem seien die WHOIS-Daten bei den beanstandeten Domain-Namen unverändert falsch. Sollte Joker.com nun aber noch darlegen, dass man „reasonable steps“ ergriffen hätte, könne die Sache geschlossen werden.

Für die Endkunden besteht bei all dem kein Anlass zur Sorge. Selbst im seltenen Fall eines Entzugs der Akkreditierung gehen Domains nicht verloren, sondern werden regelmäßig auf einen anderen Registrar übertragen, der die Domains dann weiter verwaltet. ICANN hat allerdings verdeutlicht, dass man entschieden gegen Ungenauigkeiten im WHOIS vorgehen will; dass es dabei durch Unklarheiten bei der Vertragsauslegung zu unterschiedlichen Ansichten kommen kann, scheint man dabei in Kauf zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://icann.org/en/compliance/

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .eu, .om und .info

In Brüssel holt man sich Kompetenz an Bord: mit der Schaffung eines Beirats will die .eu-Registry EURid für bessere Verständigung mit den Registraren sorgen. Im Oman steht .om vor einer Überarbeitung der Vergaberegeln, und Afilias arbeitet hart an mehr Sicherheit für .info.

EURid, die Brüsseler Verwaltung der Europa-Domain .eu, hat ein neues „Registrar Advisory Board“ eingerichtet. Der Beirat, der sich aus neun Vertretern akkreditierter Registrare aus neun EU-Ländern zusammensetzt, steht EURid künftig in Registrarfragen zur Seite. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Jean-Christophe Vignes (EuroDNS), Stephen Miholovic (Network Solutions) und Markus Eggensperger (united-domains GmbH). Die erste Sitzung fand vergangene Woche statt, konkrete Ergebnisse sind öffentlich noch nicht bekannt. Für Endnutzer verspricht eine bessere Zusammenarbeit zwischen Registry und Registraren unter anderem komfortablere und sichere Verwaltung ihrer Domains.

Die Telekommunikationsbehörde des Sultanats Oman (TRA) hat das malaysische Beratungsunternehmen Qinetics damit beauftragt, die Vergaberegelungen für .om zu überarbeiten. Laut einer Pressemitteilung plant die TRA, die Verwaltung von .om, die derzeit noch bei Omtel liegt, zu übernehmen und zu professionalisieren. Zu den Beratungsfeldern zählen unter anderem die konkreten Registrierungsbedingungen, WHOIS-Policy, der Umgang mit reservierten Domains und die Etablierung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsmodells. Die Bedeutung von .om resultiert nicht zuletzt aus seinem Vertipperpotential: wer nach einer .com-Domain sucht und dabei versehentlich das „c“ vergisst, landet rasch auf einer Parkingseite unter .om, so dass deren Inhaber von angeklickter Werbung profitiert. Ähnliches gilt für .co (Kolumbien) und .cm (Kamerun), wie facebook.cm, cnn.cm oder abc.cm belegen. Ein Zeitfenster, wann neue Regeln für .om in Kraft treten und damit möglicherweise ein Domainer-Ansturm augelöst wird, steht noch nicht fest.

Afilias reagiert auf eine Studie von McAfee: der Internetsecurity-Spezialist hatte im Juni 2008 gemeldet, dass im Fall der generischen Top Level Domain .info überdurchschnittliche 11,8 Prozent der Angebote problematisch sind, während die populärste Endung der Welt, .com, nur auf 5,3 Prozent kommt. Dabei nahm das Risiko bei .info zuletzt sogar zu: in 2007 lag es noch bei nur 7,5 Prozent. Um diese Quote zu senken, hat Afilias nach intensiver Prüfung eine neue Policy verabschiedet, die vor allem Spam und Phishing einschränken soll; werden Domains entdeckt, die zu diesen Zwecken missbraucht werden, geht eine Nachricht an den Registrar. Zudem hat Afilias die Option, die Domains aus dem DNS zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Diese neuen Regelungen treten am 6. November 2008 in Kraft.

Quelle: eurid.eu, domainnamenews.com, domainnews.com

Admin-C – OLG Köln verneint Störerhaftung

Die Frage der Haftung des Admin-C hinsichtlich der von einer Domain ausgehenden Rechtsverletzungen ist umstritten. Das Oberlandesgericht Köln hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung gewichtige Argumente gefunden, die gegen die Haftung des Admin-C sprechen. Zu einer Klärung der Rechtslage durch den Bundesgerichtshof kommt es in dem Verfahren nicht.

Die Klägerin ist Inhaberin einer Wort-/Bildmarke. Der Beklagte ist Angestellter eines Domain-Registrars, der für Kunden mit Sitz im Ausland .de-Domains registriert und den Beklagten in einem automatisierten Verfahren als Admin-C einträgt. Eine Firma mit Sitz in der Schweiz ließ zwei Domains registrieren, die die Marke der Klägerin wiedergaben und von denen eine auch Inhalte aufwies. Der Beklagte wurde als Admin-C eingetragen. Die Klägerin mahnte den Beklagten ab, der daraufhin die beiden Domains löschen ließ. Nun verlangte die Klägerin die Kosten der Abmahnung erstattet. Das Landgericht in Köln (Urteil vom 19.02.2008, Az.: 33 O 264/07) wies die Klage mit der Begründung ab, die Stellung als Admin-C begründe keine Störerhaftung (die allenfalls in Betracht käme) des Beklagten für eventuelle Markenverletzungen. Die Klägerin ging daraufhin in Berufung.

Das Oberlandesgericht in Köln (Urteil vom 15.08.2008, Az.: 6 U 51/08) bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zurück. In seiner Entscheidung setzte sich das OLG Köln ausführlich mit der Haftung des Admin-C auseinander. Dabei würdigte das Gericht die anhand der DENIC-Richtlinien ausgerichtete Aufgabe und Funktion des Admin-C und die sich so ergebenden Prüfpflichten. Das OLG Köln differenzierte drei maßgebliche Zeitpunkte, in denen die mögliche Haftung des Admin-C betrachtet werden müsse: Bei Anmeldung der Domain, von da an bis zur Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung und schließlich nach Erlangung der Kenntnis. Hier haftete der Beklagte zu keiner Zeit. Bei Anmeldung und bis zur Kenntnis haftet er nicht, da eine Prüfpflicht unzumutbar und mit seiner Funktion gar nicht vereinbar ist. Erst mit Kenntnis der Rechtsverletzung tritt die Haftung ein, doch hatte der Beklagte hier die fraglichen Domains sogleich gelöscht.

Mit dieser Entscheidung zeigt das OLG Köln die dezidierte Auseinandersetzung mit der Materie, die zwangsläufig zu einem sachgerechten Ergebnis führen muss. Um die umstrittene Rechtsfrage zur Störerhaftung des Admin-C abschließend klären lassen zu können, hatte das OLG Köln die Revision, trotz des geringen Streitwertes, zugelassen. Die Klägerin hat von der Möglichkeit, zum Bundesgerichtshof zu gehen, jedoch keinen Gebrauch gemacht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Den vollständigen Artikel zur Entscheidung des OLG Köln findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/28

Die Entscheidung des OLG Köln findet man unter anderen unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/26

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw.de

bluecollar.com – Handel backt kleine Brötchen

Der Domain-Markt hat sich in der vergangenen Woche deutlich beruhigt. Mit bluecollar.com lag der höchste Domain-Preis bei US$ 28.750,- (ca. EUR 21.140,-). Immerhin zeigten aber einige selten gehandelte Endungen Präsenz.

Den besten Preis unter den Länderendungen erzielte brent.us mit gerade einmal US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-). Ihr folgte spiel ecke.de zu EUR 5.000,-. Daneben gab es gleich vier weitere .de-Domains, die preislich nicht überzeugten:

ölbilder.de – EUR  1.383,-
handyohnevertrag.de – EUR  1.100,-
immotrade.de – EUR  1.100,-
casinojoy.de – US$  1.000,- (ca. EUR 735,-)

Auch die sonst starke Endung .uk war diesmal eher schwach vertreten, doch zeigte sich diesmal eine sehr seltene .org.uk, nämlich vouchers.org.uk, für GBP 1.900,- (ca. EUR 2.418,-).

lambent.co.uk – EUR  3.000,-
play4prizes.co.uk – US$  3.600,- (ca. EUR 2.647,-)
lemondrop.co.uk – US$  2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
goodguide.co.uk – US$  2.000,- (ca. EUR 1.471,-)
holidaysworldwide.co.uk – GBP 725,- (ca. EUR 922,-)

Ebenfalls selten bekommt man .com.es zu sehen (casinoonline.com .es erzielte EUR 2.000,-), nachdem man spanische Domains seit einigen Jahren auch auf der Second Level Ebene registrieren kann. Auch eine australische Domain war unter den übrigen ccTLD-Verkäufen zu finden:

ivillage.in – US$  4.750,- (ca. EUR  3.493,-)
firstclass.pl – EUR  3.290,-
grundfoss.at – EUR  2.500,-
opa.us – US$  2.500,- (ca. EUR  1.838,-)
moving.es – US$  2.250,- (ca. EUR  1.654,-)
kkr.in – US$  1.958,- (ca. EUR  1.440,-)
zuri.com.au – US$  1.540,- (ca. EUR  1.132,-)
loan.lu – US$  1.000,- (ca. EUR    735,-)

Bei den generischen Endungen wechselte mit freelance.pro für EUR 4.000,- auch einmal wieder eine .pro-Domain den Inhaber; drei .info-Domains waren ebenfalls vertreten, darunter oakland.info mit US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-), die 2004 noch nur EUR 1.400,- kostete:

fenster.info – EUR  5.950,-
bride.info – US$  6.000,- (ca. EUR  4.412,-)

Die Preise bei den älteren generischen Endungen waren im Grunde wie sonst auch, nur das die ein, zwei höherpreisigen Domains fehlten:

glutenfree.org – US$  8.950,- (ca. EUR  6.581,-)
currency.org – US$  8.630,- (ca. EUR  6.346,-)
cabo.net – US$  7.160,- (ca. EUR  5.265,-)
ebony.net – US$  6.000,- (ca. EUR  4.412,-)
braincancer.org – US$  4.000,- (ca. EUR  2.941,-)
convertible.net – US$  3.720,- (ca. EUR  2.735,-)
bartersite.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.206,-)
motorists.net – US$  2.788,- (ca. EUR  2.050,-)
subjex.net – US$  2.502,- (ca. EUR  1.840,-)
speaker.net – US$  2.280,- (ca. EUR  1.676,-)
moles.org – US$  2.200,- (ca. EUR  1.618,-)
hispanics.net – US$  2.150,- (ca. EUR  1.581,-)
edirectory.org – US$  2.088,- (ca. EUR  1.535,-)
elive.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.471,-)
etiquettes.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.471,-)
reagan.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.471,-)

Selbst .com beeindruckte diesmal ganz und gar nicht. Mit drei Domains über US$ 20.000,- wirkte der Riese .com sehr schwach. Ob das aber auf die aktuelle Krise in USA zurückzuführen ist, darf bezweifelt werden: gute Domains werden immer gekauft, und das zu guten Preisen.

bluecollar.com – US$ 28.750,- (ca. EUR 21.140,-)
carexpo.com – US$ 27.750,- (ca. EUR 20.404,-)
ebio.com – US$ 24.750,- (ca. EUR 18.199,-)
tlg.com – US$ 16.400,- (ca. EUR 12.059,-)
quix.com – EUR 12.000,-
ankle.com – US$ 15.300,- (ca. EUR 11.250,-)
camshow.com – US$ 15.125,- (ca. EUR 11.121,-)
sportwette.com – EUR 10.600,-
movingquotes.com – US$ 13.800,- (ca. EUR 10.147,-)
greatrealestate.com – US$ 12.700,- (ca. EUR  9.338,-)
buildingcustomhomes.com – US$ 10.700,- (ca. EUR  7.868,-)
tilefloor.com – US$  9.250,- (ca. EUR  6.801,-)
tvfrance.com – US$  8.880,- (ca. EUR  6.529,-)
bile.com – US$  8.300,- (ca. EUR  6.103,-)
heidou.com – US$  8.100,- (ca. EUR  5.956,-)
onlineart.com – US$  8.000,- (ca. EUR  5.882,-)
mobilesign.com – US$  8.000,- (ca. EUR  5.882,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Arbeitsplatz – Berufsziel Vollzeitdomainer?

Die Zeiten sind schlecht, doch dem Domain-Markt geht es deutlich besser als anderen Märkten. Da scheint der Weg zum Vollzeitdomainer keine schlechte Option, verglichen mit der Angst um den eigenen Arbeitsplatz. Doch, wie Elliot J. Silver auf seinem Blog meint, will der Schritt vorher bedacht sein; und Andrew Allemann gibt 10 Tipps an den Einsteiger.

Die Verhältnisse in den USA sind sicher anders als in Europa und besonders in Deutschland, doch findet man ausreichend Anregungen im Blogeintrag von Elliot J. Silver zu diesem Thema, die man übertragen kann. Sich ganz dem Domaining zu widmen, verlangt zunächst einmal die nötigen Domains, den Grundstock für die Lebenshaltung. Selbständig zu sein, kostet Geld: Man muss laufende Kosten bedenken, wie etwa Versicherungen. Sobald man Geld mit Domains macht, will auch der Staat seinen Anteil; und laufen die Geschäfte gut, nimmt er zu gerne Vorschüsse auf zu erwartende Einkünfte.

Ein Problem für Domainer ist der Arbeitsplatz: Man sitzt allein am Computer und hat in der Regel niemanden, mit dem man sich austauschen kann. Umso wichtiger ist es, sich bei Domain-Konferenzen zu zeigen. Domainer zu sein heisst, mit dem Risiko zu leben, dass jede größere Domain-Investition das eigene Geschäft ins Wanken bringt. Doch solange man den Blick auf Klasse und nicht auf Masse richtet, und keine allzugroßen Zweifel an einem Geschäft hat, sollte es eigentlich klappen. Unter Umständen verlangt der Job eine große und liquide Portokasse, für den Fall, jemand bietet eine Prämium-Domain an, die ins eigene Portfolio passt.

Wer sich mit dem Parken seiner Domains nicht begnügen will, und bei der derzeitigen Pay Per Click-Ausbeute scheint das vernünftig, sollte wissen: eine Domain zu entwickeln, kostet Zeit und Geld – immer etwas mehr, als man kalkuliert. Dass es sich allerdings auszahlt, zeigt Mike Berkens von thedomains.com anhand von luxurybedding.com. Der Domain-Name war ursprünglich geparkt und brachte kaum etwas ein. Dann ließ Mike einen Entwickler ran, der mit Herstellern von Bettwäsche ein Geschäft machte. Über die Domain wird nun Bettwäsche bestellt. Der Domain-Inhaber ist mit 10 % an den Umsätzen beteiligt, die Revenuen der Domain stiegen um gut das Sechsfache. Um bei all dem den Überblick zu behalten, sind Domain-Managementwerkzeuge von Anfang an geboten. Mit seinem Registrar der Wahl kann man über günstigere Registrierungsentgelte verhandeln, um die laufenden Kosten zu senken.

Domaining und da Domain-Entwicklung ist harte Arbeit, härter jedenfalls, als einfach nur Domains zu parken. Und erfolgversprechender als Bo Wellens wundervolles Geschäftsmodell mit dem Namen „domainnamedollarstore.com“, bei dem „die besten Domain-Geschäfte des Universums“ zum Preis von US$ 1,- abgewikkelt werden. Viele vielversprechende Domain-Namen sind bereits verkauft, doch im Bereich der Donkey-Domains ist noch einiges drin, zumal man beim Kauf von zwei Donkey-Domains gleich noch drei dazu bekommt.

> http://www.domainnamedollarstore.com

Quelle: elliotsblog.com, thedomains.com, domainnamewire.com

Kairo – 33. ICANN-Meeting im November 2008

Das 33. ICANN-Meeting findet vom 02. bis zum 07. November 2008 in Kairo (Ägypten) statt. Mittlerweile ist die Agenda online.

Wie immer beginnen die Meetings der GNSO (ICANNs Generic Names Supporting Organization) bereits einen Tag vor dem offiziellen Meeting, also am 01. November 2008. Die Besprechung zieht sich auch über den 02. November hin. Ebenfalls am 02. November findet ein geschlossenes und mehrere offene GAC-Meetings (Government Advisory Committee) statt. Daneben informieren ICANN-Mitarbeiter über die neuen generischen Top Level Domains, ICANNs Rolle in dem Prozess, die Entwicklung der Regeln für die Einführung der neuen Endungen und das gesamte Programm. Am Folgetag werden auch ccTLDs in unterschiedlichen Veranstaltungen besprochen werden, so zum Beispiel in der „Orientation session for new and returning ccTLDs“. Am Dienstag (04. November) treffen sich die Vertreter der generischen TLD-Verwaltungen und, in einer eigenen Veranstaltung, die Vertreter der ccNSO (The Country Code Names Supporting Organisation). Am Mittwoch finden einige Workshops und die große Gala an den Pyramiden von Giseh statt; am Donnerstag (06. November) folgt schließlich das große offene Forum.

Wie bereits anlässlich des Meetings in Paris, nutzt ICANN für die Darstellung der Agenda endlich moderne Methoden, so dass man die für sich selbst interessanten und wichtigen Termine separiert angezeigt bekommt. Das erleichtert die Orientierung ungemein.

Weitere Informationen und die ausführliche Agenda findet man unter:
> http://cai.icann.org
> http://cai.icann.org/cai/schedule

Beim Tagungshotel handelt es sich um das „Citystars Cairo“ in der Omar Ibn el Khattab-Straße in 11737 Cairo, Ägypten. Eine Hotelbuchung können Sie hier vornehmen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/27

Quelle: icann.org

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