Newsletter-Ausgabe #437: Oktober 2008

Themen: eMails – LG Köln untersagt Veröffentlichung | CCC-Podcast – Rundumschlag über das DNS | TLDs – Neues von .br, .fr und .info | EuroDIG – Frankreich rüttelt an ICANNs Thron | ICANN – Guidebook für neue TLDs vorgestellt! | 13 Gründe – Domain-Namen mit und ohne Wert | Marketing – RA Strömer über Web 2.0-Recht

eMails – LG Köln untersagt Veröffentlichung

Das Landgericht Köln nahm in einem Urteil (vom 28. Mai 2008, Az.: 28 O 157/08) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Störerhaftung und zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von eMails Stellung. Die Veröffentlichung von eMails Dritter sollte man besser unterlassen.

Der Verfügungsbeklagte betreibt unter seiner .de-Domain ein Blog auf seiner Homepage, für die er als Verantwortlicher im Impressum genannt ist. Auch unter einer .com-Domain waren die Inhalte abrufbar. Beide Domains griffen auf die selben Server des Verfügungsbeklagten zurück. Das änderte sich am 11. August 2007; von da an griffen die Domains auf unterschiedliche Server zurück und die Inhalte wichen deutlicher von einander ab. Das Impressum der .com-Domain wies niemanden mehr aus, und Inhaber war von da an ein Anonymisierungsservice mit Sitz in den Niederlanden. Die auf der .com-Domain geschaltete Werbung griff auf Daten unter der .de-Domain des Verfügungsbeklagten zurück. Klicks auf die Werbung unter der .com-Domain kamen dem Verfügungsbeklagten zugute.

Im März 2008 stellte der Verfügungskläger fest, dass zwei eMails von ihm, die er an den Betreiber der .com-Domain gesandt hatte, unter dieser Domain öffentlich zugänglich waren. In den eMails hatte der Absender indes deutlich darauf hingewiesen, dass diese nicht veröffentlicht werden dürften. Der Verfügungskläger mahnte den Verfügungsbeklagten ab. Dieser erklärte, er sei für die Inhalte der .com-Domain nicht verantwortlich und lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Nach erfolgloser Abmahnung vom 06. März 2008 erwirkte der Verfügungskläger beim Landgericht Köln eine am 31. März 2008 erlassene einstweilige Verfügung. Gegen die Entscheidung legte der Verfügungsbeklagte Widerspruch ein, so dass das Gericht die Sache verhandeln musste; dabei kam es zum gleichen Ergebnis wie zuvor und bestätigte die frühere Entscheidung.

In den Entscheidungsgründen widmet sich das Landgericht Köln zunächst der prozessualen Frage, welche Partei was hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Verfügungsbeklagten vorzutragen und glaubhaft zu machen hatte. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, alles spreche dafür, dass der Verfügungsbeklagte hier als Störer hafte, auch wenn er nicht als Inhaber der Domain identifizierbar sei. Eigentlich sei es Sache des Verfügungsklägers, die Verantwortlichkeit des Beklagten nachzuweisen. Der aber behauptet, er habe die Homepage an einen Dritten verkauft. Der Verfügungskläger müsste nun belegen, dass die Homepage nicht verkauft worden sei. Er hat jedoch nur Kenntnis von der vorherigen Verantwortlichkeit des Verfügungsbeklagten; wem dieser die Homepage übertragen haben will, weiss der Verfügungskläger nicht. An dieser Stelle ist es aus Sicht des Gerichts nun Sache des Verfügungsbeklagten, sich näher darüber zu äußern, wem er die Verantwortlichkeit für die Homepage übertragen hat. Dem sei dieser jedoch nicht nachgekommen. Die Haftung als Störer ergebe sich, so das Landgericht, weil hier ein absolutes Recht verletzt sei; die Zurückhaltung der Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Störerhaftung betreffe in anderen Fällen des Verhaltensunrechts gerade keine absoluten Rechte und sei hier nicht geboten.

Bei der weiteren rechtlichen Beurteilung kam es darauf an, ob die Veröffentlichung seiner eMail eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers mit sich brachte. Dabei musste die Widerrechtlichkeit des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Wege der Interessenabwägung positiv festgestellt werden. Diese fiel zu Ungunsten des Beklagten aus: nach Ansicht des Gerichts überwiegen die Geheimhaltungsinteressen des Verfügungsklägers das Interesse des Verfügungsbeklagten, die Angriffe gegen seine Domain durch Veröffentlichung der eMails darzustellen. Die Veröffentlichung der vertraulichen Schreiben stelle einen schwerwiegenden Eingriff dar und verletze auch die geschäftliche Sphäre des Verfügungsklägers. Zudem hatte er in den eMails ausdrücklich einer Veröffentlichung widersprochen, was für den Verfügungsbeklagten auch ersichtlich war.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/32

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de

CCC-Podcast – Rundumschlag über das DNS

Wenn Sie zwei Stunden Zeit haben und sich über historische wie aktuelle Details des Internets informieren wollen, dann könnte der Chaosradio Express Podcast Nr. 99 von Tim Pritlove etwas für Sie sein. In zwei Stunden wirft Pritlove zusammen mit Frank Michlick unter dem Titel „Domain Name System“ einen Blick auf Aktivitäten und Trends der DNS-Szene.

Tim Pritlove, unter anderem Projektleiter von Chaosradio, unterhält sich zwei Stunden lang mit dem in Kanada lebenden Frank Michlick, der unter anderem für Tucows tätig war und sich in der Domain-Industrie sehr gut auskennt. Michlick geht in den zwei Stunden einmal durch die Entwicklung des Internets, angefangen beim Aufbau der Rootserver, den Anfängen des Internets, seinen Strukturen, das fünf R-Prinzip (Regulator ICANN, Registries wie VeriSign, Registrare, Reseller und Registranten) über die Veränderungen um die Jahrtausendwende (ICANN, VeriSign, Einführung der ersten neuen Top Level Domains, Einführung der UDRP) bis in die aktuellen Entwicklungen wie die erneute Einführung neuer Top Level Domains, IPv6 und Secondary Market. Im Grunde wird alles angesprochen, was für das Domain Name System und all seine Aspekte von Bedeutung ist.

Auch wenn Pritlov und Michlick hier und da ein Begriff oder Detail fehlt, lohnt es sich, den Podcast ganz zu hören. Wann bekommt man schon so leichtverständlich eine Einführung in das Internet mit all seinen Facetten. Für Interessierte ist dieser Podcast unterhaltsam und kurzweilig; man sollte freilich grobe Kenntnisse mitbringen, um auch wirklich alle Informationen aufsaugen zu können. Denn Radio ist Radio, strukturbildende und erhellende Bilder gibt es nicht. Allerdings findet man auf der Seite des ChaosRadios reichlich Links, über die man zu den angesprochenen Themen vertiefendes Material findet.

Wer das Chaosradio bisher nicht kannte, dem seien auch die zahlreichen anderen Podcasts auf chaosradio.ccc.de empfohlen, die kritische Themen informativ aufgreifen und dem Hörer nachvollziehbar nahebringen.

Den Podcast finden Sie unter:
> http://chaosradio.ccc.de/cre099.html

Mehr Informationen zu Frank Michlick finden Sie unter:
> http://icannwiki.org/Frank_Michlick

Quelle: ccc.de, wikipedia.org

TLDs – Neues von .br, .fr und .info

Weit gefasst ist diesmal unser Blick in die TLD-Welt: in Brasilien gibt es freigegebene Domains, in Frankreich warnt die Registry vor Verzeichniseinträgen, Afilias säubert .info und schließlich wird der Kreis der potentiellen Regio-TLDs immer grösser.

Zunächst eine brandeilige Meldung: leider erst verspätet erreicht uns die Nachricht, dass die brasilianische Domain-Verwaltung RegistroBR über 100.000 .br-Domains zur allgemeinen Registrierung frei gibt. Soweit ersichtlich, handelt es sich vorwiegend um .com.br-Adressen. Nach den Regelungen der Registry erhält bei Doppel- oder Mehrfachbewerbungen derjenige den Zuschlag, der seinen Sitz und eine eingetragene Marke in Brasilien vorweisen kann; erfüllt keiner diese Voraussetzungen, wird die Domain in einer nächsten Runde vergeben.

Warnung aus Frankreich: die französische Domain-Verwaltung AFNIC berichtet von mehreren Schreiben eines „Registre de l’Internet Français“, auch bekannt als „DAD Deutscher Adressdienst GmbH“, an Inhaber von .fr-Domains. In diesen Schreiben, die in den vergangenen Monaten aufgetaucht sein sollen, wird laut AFNIC den Domain-Inhabern die Eintragung in einem Verzeichnis zu einem Preis zwischen EUR 800,- und 1.000,- angeboten. AFNIC betont, mit diesem Unternehmen in keinerlei Verbindung zu stehen. Ein Beispiel für ein solches in französischer Sprache verfasstes Schreiben hat AFNIC in seinem Internetangebot als .pdf-Dokument veröffentlicht.

Afilias, Verwalterin der Top Level Domain .info und Technik-Provider zahlreicher weiterer Top Level Domains, hat sich der britischen Internet Watch Foundation (IWF) angeschlossen. Wie Afilias in einer Presseerklärung mitteilt, erhofft man sich davon bessere Möglichkeiten in der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Nach Einführung einer neue Policy, die vor allem Spam und Phishing einschränken soll, macht Afilias damit einen weiteren Schritt, um die Top Level Domain .info von rechtswidrigen Inhalten und Nutzungen sauber zu halten.

Zum Abschluss noch ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen bei Regio-TLDs: nachdem es mit .cat schon eine eigene Endung für Katalonien gibt, hat nun auch die Metropole Barcelona eine eigene Bewerbung um .bcn angekündigt. Ebenso wie Berlin, Paris und New York erhofft man sich davon einen Schub für Tourismus und geschäftliche Aktivitäten; bei der Entwicklung der Bewerbung und dem Betrieb der Registry baut man auf die Unterstützung unter anderem der Universität Politècnica de Catalunya, den Flughafen, die Börse und Unternehmen wie Mango. In Belgien hat der Ministerpräsident von Flandern, Kris Peeters, nochmals unterstrichen, dass man sich bei ICANN um eine eigene Top Level Domain bewerben wolle. Diskutiert werden die Zeichenketten .vla, .vln, .vlaanderen oder .fla, wobei Peeters .vla favorisiert. Ob eine solche TLD die politischen Spannungen zwischen Flandern und Wallonien noch weiter vertieft und damit möglicherweise an den ICANN-Vergaberegeln scheitert, bleibt abzuwarten. Schließlich hat die Stadt Portland im Rahmen ihrer Initiative um .pdx bei Youtube ein Video veröffentlicht, in dem Einwohner um Zustimmung werben. Nach den bisherigen Plänen soll die Registrierung von .pdx-Domains im Dezember 2009 starten.

Eine Liste der frei gewordenen .br-Domains finden Sie unter:
> http://registro.br/info/proclib-l.html

Weitere Informationen zur .br-Freigabe finden Sie unter:
> http://registro.br/info/proclib.html

Das Video zu .pdx finden Sie unter:
> http://au.youtube.com/watch?v=OWpKgQZNF3c

Weitere Informationen zu .pdx finden Sie unter:
> http://www.dot-pdx.org

Quelle: domainpulse.com, afnic.fr, domainnews.com, theregister.co.uk

EuroDIG – Frankreich rüttelt an ICANNs Thron

Zur Vorbereitung des dritten Internet Governance Forum (IGF) fand letzte Woche in Strassburg der „European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG)“ statt. Eines der Ergebnisse: in Sachen Internetverwaltung sieht man weiter Gesprächsbedarf.

Während die Internet-Verwaltung ICANN mit der Einführung neuer Top Level Domains Fakten schafft und ihre dominierende Rolle unterstreicht, diskutierten in Strassburg europäische Experten über die Netzzukunft, um das IGF vorzubereiten, das im Dezember 2008 im indischen Hyderabad stattfindet. Hauptthemen des zweitägigen Meetings, an dem mit Wolfgang Kleinwächter von der Universität Aarhus ein renommierter Experte für die Internetverwaltung teilgenommen hat, waren Sicherheit, Datenschutz und Offenheit des Internets.

Nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de, das mit ausführlicher Berichterstattung vom EuroDIG glänzt, hat vor allem Frankreich nach heftiger Kritik an ICANN moderatere Töne angeschlagen. Stellte man in Person des Staatssekretärs Eric Besson noch vor wenigen Tagen die Monopol-Stellung von ICANN in Frage, äusserte sich nun Bertrand de la Chapelle, Frankreichs Beauftragter für die Informationsgesellschaft, vorsichtiger. Er erwartet für das Jahr 2009 mehrere Gespräche zur Zukunft von ICANN, zumal dann der aktuelle Vertrag zwischen ICANN und dem US-Handelsministerium ende; dort könnte dann die Frage der Unabhängigkeit ICANNs von der US-Regierung unter neuer Führung neu diskutiert werden. Dabei scheint er zu verdrängen, dass die US-Regierung erst Anfang August 2008 in einem Schreiben an den ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate-Thrush betont hat, die Oberaufsicht über die Root Zone nicht aus der Hand zu geben; man wolle weder jetzt noch in Zukunft Verhandlungen über die Rolle des US-Handelsministeriums, von ICANN und VeriSign führen. Klare Worte, die wenig Anlass für eine grundsätzliche Diskussion um ICANN geben.

Den von ICANN ungeachtet aller politischen Diskussionen angestossenen Entwicklungen steht übrigens auch Kleinwächter aufgeschlossen gegenüber. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte er unter anderem, beim Prozess der Einführung neuer TLDs sei die weitere Entwicklung nicht absehbar; Kleinwächter geht aber davon aus, dass allein aus Deutschland Dutzende von Vorschlägen kommen werden, wie der Domain-Namensraum weiter gestaltet und erweitert werden soll. So schlecht scheint ICANNs Arbeit also nicht zu sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.eurodig.org

Quelle: heise.de, dradio.de

ICANN – Guidebook für neue TLDs vorgestellt!

Das Warten hat ein Ende: mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Bewerberhandbuchs hat die Internet-Verwaltung ICANN die Tür zur Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains weit aufgestossen. Allein die geplante Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- dürfte jedoch zahlreiche Interessenten abschrecken.

Wenige Tage vor dem Anfang November angesetzten Meeting in Kairo hat ICANN erstmals den Entwurf des Bewerberhandbuchs vorgelegt, in dem die Kriterien für die Bewerbung um eine neue Top Level Domain konkretisiert werden. Das 97seitige Dokument legt zusammen mit über 100 Seiten Erläuterungen aufgeteilt in sechs Module die Voraussetzungen fest, die ein Bewerber für eine neue TLD erfüllen muss. Die Module umfassen eine Einführung in den Bewerbungsprozess, Details zur Evaluierung, Streitschlichtungsregeln, Mechanismen für Mehrfachbewerbungen, den Übergang von der Bewerbung zur Vergabe und Registrierung sowie allgemeine Bedingungen für die Vergabe.

In einer Presseerklärung hat ICANN zwei Problemkreise besonders hervorgehoben. So sollen Inhaber von Kennzeichenrechten durch neue TLDs keine Verletzungen fürchten müssen; sowohl auf Ebene der Top- als auch der Second Level Domain werden ihre Rechte berücksichtigt, wobei sämtliche neuen TLDs der bekannten Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) unterliegen. Sollten Streitigkeiten auftreten, weist ICANN weiter darauf hin, mit der World Intellectual Property Organization (WIPO), der International Chamber of Commerce (ICC) und dem International Centre for Dispute Resolution (ICDR) Verträge über die Etablierung von Streitschlichtungsstellen geschlossen zu haben. Besondere Herausforderungen sieht man dabei im Bereich neuer internationalisierter Domains (IDNs), mit denen man etwa 1,5 Milliarden Internetnutzer erreichen will.

Der Entwurf steht derzeit nur in englischer Sprache zur Verfügung; Übersetzungen ins Arabische, Chinesische, Französische, Spanische und Russische sollen in Kürze folgen. Der (englischsprachige) Entwurf liegt – vorerst – bis zum 08. Dezember 2008 zur öffentlichen Diskussion aus, an der sich jedermann über die ICANN-Website beteiligen kann. Im Anschluss will ICANN alle Kommentare auswerten und in einer Kurzform veröffentlichen; die endgültige Version des Bewerberhandbuchs wird dann Anfang 2009 veröffentlicht.

Unseren vollständigen Artikel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/31

Weitere Informationen einschließlich des Entwurfs des Bewerberhandbuchs finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/topics/new-gtld-program.htm

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, circleid.com

13 Gründe – Domain-Namen mit und ohne Wert

Wer sagt, es gäbe keine Domains mehr? Nichts leichter, als massenhaft begriffshaltige Domains zu registrieren. Domainer registrieren immer wieder neue Domains. Und was ist nun gutes Domaining? Schlechte Domains nicht zu registrieren oder zu kaufen. Aber was unterscheidet gute Domain-Namen von schlechten? Viele Domainer gehen durch eine harte und teure Schule, um das zu lernen. Jeffrey Behrendt gibt Hilfestellung und nennt 13 Gründe, warum eine Domain keinen oder nur geringen Wert besitzt – und man sie besser nicht registriert.

Beim Domaining ist das Verhältnis Begriff und Endung zu bedenken. Registriert man eine Domain unter einer nicht so populären Endung wie .info, muss der Domain-Name schon für sich recht stark sein, um die relativ schwache Endung irgendwie auszugleichen. Schwache Begriffe unter einer schwachen Top Level Domain bringen nichts ein. Zu diesen schwachen Begriffen lassen sich auch Fantasienamen zählen wie Google; ohne schwerstes Marketing und gute Suchalgorithmen wäre Google nie geworden, was es ist. Fantasienamen müssen erst teuer gebrandet werden, um als Domain werthaltig zu werden.

Der gewiefte Domainer vermeidet zudem redundante Bezeichnungen wie de-info.de, bei der Offensichtliches nochmals mitgeteilt wird. Da der Wert einer Domain auch daran gemessen wird, ob mit ihr Geld zu verdienen ist, verbieten sich kennzeichenrechtsverletzende Begriffe, aber auch solche Begriffe wie „free“, die anzeigen, es gäbe etwas umsonst. Zudem hat sich gezeigt, dass man mit Foren kaum Geld verdienen kann, so dass auch „Forum“-Domains nicht gerade werthaltig sind. Schlechte Zeichen stehen allgemein für Domains, deren Kernbegriff nicht als Google-Keyword genutzt wird, es sei denn, der Begriff bezeichnet eine zukunftsweisende Technologie, die noch nicht bekannt ist und als Keyword noch nicht genutzt wird.

Soweit ein paar Tipps von Jeffrey Behrendt, der auch darauf aufmerksam macht, sich von erzielten Domain-Preisen nicht blenden zu lassen: Auch wenn eine Domain, nennen wir sie hauptsätze.de, sehr gut verkauft wurde, heisst das nicht, die Domain suppensätze.de, die den selben Begriff in sich trägt, ließe sich zu einem vergleichbaren Preis verkaufen. Die mit dem guten Preis ist eine unter Tausenden, die den selben Begriff in sich tragen.

Den vollständigen Artikel mit allen 13 Gründen von Jeffrey Behrendt findet man unter:
> http://www.domainbits.com/no-value/

Quelle: domaininformer.com, domainbits.com

Marketing – RA Strömer über Web 2.0-Recht

In den kommenden Wochen wird die Konferenzreihe „Marketing on Tour“ fortgesetzt. Rechtsanwalt Tobias H. Strömer wird am Veranstaltungsort Düsseldorf anlässlich dieses Events über „Rechtliche Aspekte im Web 2.0 und Online Marketing“ sprechen.

Die von dem jungen Unternehmen SM:ILe Communications veranstaltete Konferenzreihe „Marketing on Tour“ konzentriert sich ganz auf Marketing im Internet. Sie gastiert in zahlreichen großen Städten Österreichs und der Bundesrepublik, darunter Hamburg, Berlin und Frankfurt; doch nur in Düsseldorf werden auch rechtliche Fragen angegangen. Hier wird am 13. November 2008 Rechtsanwalt Strömer in einer halben Stunde „Rechtliche Aspekte im Web 2.0 und Online Marketing“ ansprechen. Das ist nicht viel, und man gewinnt den Eindruck, wenn es um Marketing geht, bleibt das Recht weitestgehend auf der Strecke, denn die Juristen sind eben Fortschrittsbremsen, weil sie überall Fallstricke sehen. Doch dürfte auch eine halbe Stunde ausreichen, Marketingprofis nachdenklich zu stimmen.

RA Tobias H. Strömer hält ab 16.30 Uhr seinen halbstündigen Vortrag als Letzter an diesem Tag. Danach bleibt noch Raum für eine abschließende Diskussion. Die Veranstaltung findet in Düsseldorf in der Rheinterrasse, Joseph-Beuys Ufer 33, 40479 Düsseldorf statt.

Die Tageskarte ist online für EUR 89,- zzgl. MwSt. inkl. Mittagessen, Getränke und Dokumentation zu buchen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; je Unternehmen können lediglich zwei Personen gebucht werden. Bis auf Berlin und Düsseldorf sind mittlerweile alle Veranstaltungen ausgebucht.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.marketing-on-tour.de/Duesseldorf.357.0.html

Quelle: marketing-on-tour.de

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