Newsletter-Ausgabe #436: Oktober 2008

Themen: Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | ICANN – hohe Hürden für neue geoTLDs | TLDs – Neues von .eu, .tel und .nl | afilias.de – Domain vor Marken- und Namensschutz? | domainfight.net – UDRP-Suche bei WIPO und NAF | freecreditreport.co.uk – .uk sticht .com aus | DomainFest Global – Steve Wozniak hält Keynote

Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht

Über 100.000 mal aufgerufen und inzwischen schon ein Standardwerk: in nunmehr 11. Auflage hat Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, das „Skriptum Internetrecht“ zum Gratisdownload veröffentlicht.

Das Skriptum mit Stand September 2008 ist ein gutes Stück umfangreicher geworden. Waren es in der Vorauflage 517 Seiten, gibt Hoeren nun auf 594 Seiten einen strukturierten, grundlegenden Überblick über das Internetrecht. Erneut orientiert er sich an den Bedürfnissen von Internetanbietern: es beginnt mit Rechtsproblemen beim Erwerb von Domain-Namen, dem Immaterialgüterrecht, über das Online-Marketing und den Vertragsschluss mit Kunden, dem Dauerstreitthema Datenschutzrecht, der Haftung von Online-Diensten, internationalen Aspekten des Online-Rechts bis hin zum Internetstrafrecht. Abgerundet wird das Werk mit Gesetzesmaterialien und Formularen.

Wie Prof. Hoeren in einem Blog-Beitrag mitteilt, wurden in der aktuellen Auflage vielfältige Änderungen in den Text integriert, unter vielem anderen mehr als 200 neue Urteile und 100 neue Aufsätze, die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zum 01.09.08 und erste Urteile dazu, das neue Werberecht, geplante Änderungen zur Telefonwerbung, der Gesetzesentwurf vom Juni 2008 zum Fernabsatz und der Richtlinienentwurf über „general consumer rights“ sowie die geplanten Änderungen zum Scoring und Adreßhandel.

Das Manuskript steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Damit mag es zwar gratis sein, umsonst sollten die Bemühungen aber nicht sein: wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das angegebene Konto nutzen.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ oder „Aktuell“ zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de, blog.beck.de

ICANN – hohe Hürden für neue geoTLDs

Die Internet-Verwaltung ICANN konkretisiert die Anforderungen für Bewerber um eine neue Top Level Domain: Betreiber von so genannten regioTLDs müssen demnach rückhaltlose Unterstützung ihrer politischen Gebietskörperschaft nachweisen, andernfalls scheitert die Bewerbung.

Anlässlich ihres Meetings Ende Juni 2008 in Paris hatte ICANN beschlossen, eine theoretisch unbegrenzte Zahl neuer Top Level Domains zuzulassen. Bisher ist jedoch noch nicht klar, welche Kriterien die Bewerber im Detail erfüllen müssen. In einem nun veröffentlichten Schreiben an Janis Karklins vom Governmental Advisory Committee hat ICANN-CEO Paul Twomey zumindest für so genannte regioTLDs Hinweise gegeben, was zu beachten sein wird. So sehen die ICANN-Regularien vor, dass man geographische Domains vermeiden soll, solange mit den zuständigen Körperschaften keine Vereinbarung bestehe. Die Organisationen, die sich gleichwohl um eine Länder- oder Territorialbezeichnung bewerben, warnt Twomey; sie müssen anhand zusätzlicher Unterlagen belegen, dass die betroffene Körperschaft mit der Nutzung einverstanden ist. Repräsentiert die gewünschte TLD unzweifelhaft eine Region, und liegen die geforderten zusätzlichen Unterlagen nicht vor, wird die Bewerbung schon aus diesem Grund zurückgewiesen. Dabei ist es ausschließlich die Aufgabe des Bewerbers, zu prüfen, ob die gewünschte TLD einem Land oder einer Region entspricht, und ob dort einer Nutzung zugestimmt
wird.

Die ISO 3166-1 Liste der Ländernamen, an der sich ICANN bei der Vergabe von country code Top Level Domains (ccTLDs) orientiert, dient laut Twomey als Referenz. Eine solche Standardliste fehlt jedoch bereits für gebräuchliche, aber längere Formen von Ländernamen. Für „place names“ – also Provinzen, Landkreise oder Staaten – existiert mit der ISO 3166-2 Liste eine vergleichbare Standardliste; sie umfasst etwa 3.700 Kennungen für subnationale Einheiten und von Staaten abhängige Gebiete; für Deutschland enthält die Liste die Codes für die deutschen Bundesländer. Vor noch größere Herausforderungen sieht sich ICANN bei Städtedomains gestellt: hier tauchen Probleme auf, da Städtenamen wie im Fall Orange oder Bath generisch sein können, oder auch Marken entsprechen (wie Leyland und Austin); ferner kommen Städtenamen häufiger vor, wie Manchester (in UK und in den USA) oder Newcastle (unter anderem in Australien, Kanada, Südafrika und USA) belegen. Hier will ICANN im Einzelfall entscheiden und etwa bei Mehrfachbewerbungen um die selbe TLD eine gemeinsame Lösung mit Zusammenführung der Bewerber suchen; sollte dies nicht gelingen, steht wohl eine Auktion an.

Weitere Details will ICANN noch rechtzeitig vor dem Meeting in Kairo Anfang November 2008 bekannt geben. Bis dahin soll auch erstmals ein Entwurf des „Applicant Guidebook“ zur Verfügung stehen, das in sechs Modulen die Bewerbungskriterien festlegt. Auch die Höhe der Bewerbungsgebühr (im Raum stehen Beträge von US$ 50.000,- bis zu 500.000,-) soll dann bekanntgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/topics/new-gtld-program.htm

Quelle: tldmanagers.com, wikipedia.de

TLDs – Neues von .eu, .tel und .nl

Während ICANN an der Internationalisierung von eMails und Top Level Domains bastelt, führt EURid demnächst IDNs für .eu ein. Bei .tel steht Programmierern ab sofort ein Baukasten zur Entwicklung von Anwendungen zur Verfügung, und in den Niederlanden geht man mit einem freiwilligen Kodex gegen Rechtsverletzungen vor.

Die Europa-Domain .eu (dotEU) wird internationalisiert: wie Stephane Van Gelder, Vorstandsmitglied bei der französischen Domain-Verwaltung AFNIC und Direktor beim Registrar INDOM, in seinem Blog berichtet, ist EURid technisch bereits in der Lage, internationalisierte Domain-Namen (IDNs) kurzfristig zu implementieren. Allerdings sind noch einige administrative Fragen offen, die in Treffen mit der EU-Kommission abzustimmen sind. Hierzu zählt beispielsweise die Liste all jener Domains, die auf Wunsch der EU-Mitgliedsländer reserviert und der allgemeinen Registrierung nicht zugänglich sind. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass IDNs unter .eu wohl irgendwann im nächsten Jahr verfügbar sein werden; weitere Details der Einführung sind aber noch nicht bekannt.

Telnic Ltd., Verwalterin der neuen Telefon-Domain .tel, tritt aufs Gas: ab sofort steht Entwicklern eine eigene Internetseite mit Ressourcen und offenem Quellcode zur Verfügung, um Anwendungen und Dienstleistungen auf der .tel-Plattform programmieren zu können. Laut einer Pressemitteilung hat Telnic neben Toolkits und der .tel-Verwaltungskonsole auch Beta-Versionen von Anwendungen zur Verfügung gestellt, die auf BlackBerry-Geräten, iPhones und Windows-basierten PCs verwendet werden können. Diese Anwendungen integrieren sich laut Telnic mit dem Adressbuch und aktualisieren sich dynamisch mit den auf einer .tel-Domain des Inhabers gespeicherten Informationen; der Download ist kostenlos über die Entwicklerseite möglich. Telnic erhofft sich die Entwicklung von speziell für den DNS-basierten .tel-Dienst konzipierten Anwendungstypen im Bereich Kommunikation, Verzeichnisdienste, standortbasierten Dienstleistungen, Suche und sozialen Netzwerken; die besten Ideen will Telnic wohl mit Preisen belohnen. Mit Veröffentlichung der Entwicklerseite hat Telnic die heisse Phase eingeläutet: ab Mittwoch, dem 3. Dezember 2008 um 15.00 Uhr GMT (Greenwich Mean Time) nimmt Telnic die ersten Anträge für die Sunrise Period entgegen. Die allgemeine Registrierung startet dann am 24. März 2009.

Die holländische Domain-Verwaltung SIDN hat einen Verhaltenskodex auf dem „notice-and-take-down“-Prinzip veröffentlicht. Er beschreibt, wie Internet Service Provider und Domain-Registrare reagieren sollen, wenn sie über rechtsverletzende Webseiten informiert werden. Der Kodex erlaubt es, jede illegale Website, die in den Niederlanden gehostet wird, abzuschalten. „Wir haben bereits grosse Fortschritte in der Bekämpfung von Spam, Spyware und Malware gemacht. Die neuen Regelungen machen es einfacher, mit anderen illegalen Internetaktivitäten umzugehen“, so Frank Heemskerk, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Durch Unterzeichnung des Kodex umfasst er 85 Prozent der holländischen Access-Provider und die große Mehrheit aller Hosting-Provider. Der Wortlaut des Kodex ist derzeit nur in holländisch verfügbar.

Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://www.dev.telnic.org

Weitere Informationen zum .nl Code of conduct finden Sie unter:
> http://www.samentegencybercrime.nl/index.php

Quelle: stephanevangelder.com, prnewswire.co.uk, sidn.nl

afilias.de – Domain vor Marken- und Namensschutz?

Der Bundesgerichtshof nahm in einer Entscheidung vom April diesen Jahres zur Frage Stellung, ob eine Domain, die vor Gründung eines Unternehmens und der Anmeldung einer Marke eines Dritten registriert wurde, bessere Rechte aufweist. Natürlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.

Der Bundesgerichtshof hob mit seinem Urteil vom 24.04.2008 (Az.: I ZR 159/05) die Entscheidung der Vorinstanz, dem OLG Düsseldorf, auf und wies die Revision zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das OLG Düsseldorf hatte es nach Ansicht des BGH versäumt, bei der Prüfung des § 12 BGB die Interessensabwägung zu bedenken.

Die Klägerin ist die am 13. Februar 2001 in das irische Gesellschaftsregister eingetragene Afilias Limited, die die Domain-Endung .info verwaltet. Sie ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke „Afilias“, die am 26. März 2001 angemeldet und am 14. April 2002 eingetragen wurde. Sie sieht ihr Unternehmenskennzeichen- und Namensrecht durch den Beklagten verletzt, sowie unlauteren Behinderungswettbewerb seitens des Beklagten und begehrt die Unterlassung der Nutzung der Domain afilias.de durch den Beklagten. Der Beklagte ist Inhaber der Domain afilias.de, die er am 24. Oktober 2000 registrierte; zugleich ist er der Inhaber der nationalen Marke „Afilias“, die am 27. Mai 2003 angemeldet und am 07. Januar 2004 eingetragen wurde. Diese ist mittlerweile auf Betreiben der Klägerin weitgehend gelöscht.

Während in erster Instanz des Rechtsstreits das Landgericht Düsseldorf die Klage abwies, verurteilte das OLG Düsseldorf den Beklagten antragsgemäß. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung nun aufgehoben und zurückverwiesen. Weitestgehend ist der BGH gleicher Meinung wie das OLG Düsseldorf. Anspruchsgrundlage ist das Namensrecht (§ 12 BGB), da die Seite afilias.de privat genutzt wird: der Beklagte war nicht in der Lage, seine Behauptung, die Domain werde geschäftlich genutzt, zu untermauern. Das Gericht geht deshalb von einer privaten Nutzung aus, so dass das Markenrecht nicht einschlägig ist. Jedoch verwendet der Beklagte die Unternehmensbezeichnung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs oder außerhalb der Branche und damit außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr, mit der Folge, dass der Funktionsbereich des Unternehmens außerhalb des Kennzeichenrechts berührt wird und so § 12 BGB Anwendung findet.

Im weiteren wies alles darauf hin, dass eine Namensanmaßung (§ 12 Satz 1 Fall 2 BGB) seitens des Beklagten vorliegt, weshalb das OLG Düsseldorf der Berufung auch stattgab. Doch hatte es im Rahmen des § 12 BGB versäumt zu prüfen, ob die bei Namensrechtsverletzungen gebotene Interessenabwägung zu einem anderen Ergebnis führt. Da seitens des OLG Düsseldorf dazu keine Feststellungen vorlagen, konnte der BGH diese auch nicht überprüfen und musste die Sache zurückweisen. Nun liegt die Akte wieder beim OLG Düsseldorf.

Den vollständigen Artikel findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/30

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/29

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

domainfight.net – UDRP-Suche bei WIPO und NAF

„Domainfight“ ist eine neue Suchmaschine für Entscheidungen nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), die gleichzeitig die Datenbank der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie die des National Arbitration Forums (NAF) abfragt und so einen besseren und leichteren Überblick über die Beteiligten in Streitbeilegungsverfahren bietet.

Das Layout der Suchmaschine ist einfach und übersichtlich; es erwartet einen lediglich eine Zeile, in die die Suchanfrage einzugeben ist, und darunter die Kategorienauswahl: Volltext, Domain-Name, Respondent, Complainant, Aktenzeichen. Das Suchergebnis wird groß und übersichtlich gelistet und der Status, das Entscheidungsdatum und ein Link zur Entscheidung angezeigt. Die Ergebnisanzeige variiert, je nach Auswahlkriterium nimmt der angefragte Teil mehr Raum ein.

Bis domainfight.net kam, war es nicht möglich, gleichzeitig in NAF und WIPO-Urteilen zu suchen. Die Suchmaschine von domainfight.net vereinfacht damit das Suchverfahren und gewährt Interessierten einen viel besseren Überblick über die Beteiligten von UDRP-Verfahren. Rechtsvertretern kommt das zu Gute, die nun schnell überprüfen können, ob der Antragsgegner nicht schon in früheren Verfahren beteiligt war und vielleicht Cybersquatter-Qualität hat. Oder man erkennt, ob der Antragsteller frühere Verfahren wegen „reverse domain name hijacking“ verloren hat.

Entwickler und Betreiber von domainfight.net ist USpeakWeType Technologies, LLC; dahinter steht wiederum die junge Anwaltsfirma Traverse Legal, PLC (traverselegal.com) in Los Angeles, die sich insbesondere dem Recht des geistigen Eigentums verschrieben hat. So einfach die Suchmaschine, so einfach sind auch die FAQs: Ja, man kann gleichzeitig NAF und WIPO Domain-Entscheidungen abfragen, und ja, man kann unter verschiedenen Kategorien suchen, und sicher: das Angebot ist frei. Allerdings beschränkt sich die Suche auf NAF- und WIPO-Entscheidungen; die asiatischen Streitbeilegungsinstitutionen des Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Hong Kong, China und Korea werden so bisher nicht berücksichtigt. Das ist zu verschmerzen, da diese Streitbeilegungsgerichte bisher kaum in Anspruch genommen werden. In der Niederlassung in Hong Kong waren bisher lediglich gut 180 Fälle anhängig, von denen keine 100 entschieden wurden. Die chinesische Niederlassung dürfte ähnliche Zahlen aufweisen; die koreanische Niederlassung weist deutlich weniger Entscheidung auf. Ob in der Zukunft dann auch Entscheidungen des tschechischen Streitbeilegungsgerichts (CAC), das heute schon .eu-ADR-Verfahren behandelt und jetzt als UDRP-Gericht zugelassen ist, berücksichtigt werden, wird man sehen.

Die Suchmaschine finden Sie unter:
> http://www.domainfight.net

Die WIPO-Suchseite findet man unter:
> http://wipo.int/amc/en/domains/search/

Die Suchseite des NAF findet man unter:
> http://domains.adrforum.com/decision.aspx

Die Entscheidungen von ADNDRC findet man unter:
> http://www.adndrc.org/adndrc/hk_home.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainfight.net, domainnews.com

freecreditreport.co.uk – .uk sticht .com aus

Nach dem Päuschen in der Woche zuvor, zeigte sich der Domain-Handel vergangene Woche wieder etwas entspannter. Allen voran zeigte die britische Endung mit freecreditreport.co.uk für US$ 300.000,- (ca. EUR 220.576,-), welche Möglichkeiten Länderendungen bieten. Aber .com legte mit mcc.com für US$ 195.000,- (ca. EUR 143.374,-) auch eine Domain im sechsstelligen Bereich vor.

War in unserem Bericht vergangene Woche .uk noch mit der Anzahl der Domains sehr stark, zeigte sie diesmal auch bei den Preisen, wer in der ersten Liga spielt: freecreditreport.co.uk kostete US$ 300.000,- (ca. EUR 220.576,-) und zog gleich noch freecreditreports.co.uk zu US$ 70.000,- (ca. EUR 51.468,-) mit sich. Beide Domains gingen nach Texas. Darüber hinaus bot .uk noch iam.co.uk für US$ 8.000,- (ca. EUR 5.882,-) und freeadultdating.co.uk für GBP 3.600,- (ca. EUR 4.576,-).

Ebenfalls beeindrucken konnte die schwedische Endung mit news.se für EUR 41.031,- und store.se für EUR 25.000,-. Gleich daran an schloss sich fotograf.de mit EUR 22.500,-, gefolgt von reichlich weiteren .de-Domains:

airtrain.de – EUR  5.500,-
tiertv.de – EUR  3.900,-
unternehmercoach.de – EUR  3.150,-
montagetechnik.de – EUR  3.000,-
hochzeitsbilder.de – EUR  2.700,-
staat.de – EUR  2.680,-

Damit nicht genug, bewiesen auch andere Länderendungen, dass sich generische Domain-Begriffe gut verkaufen lassen:

gays.nl – EUR 15.000,-
basketball.fr – EUR 12.000,-
domain.my – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.764,-)
tattoo.tv – US$  7.500,- (ca. EUR  5.514,-)
barhocker.ch – EUR  5.000,-
tune.in – US$  4.000,- (ca. EUR  2.941,-)
webpartners.be – EUR  2.800,-

Die generische Endung .info zeugte mit zwei Domain-Namen weiter von ihrer Existenz: american.info brachte es auf US$ 23.530,- (ca. EUR 17.301,-) und wildlife.info auf nicht gerade wilde EUR 2.750,-. Aber auch jim.info wirkt eher ernüchternd auf den .info-Markt, und erzielte gerade mal US$ 2.900,- (ca. EUR 2.132,-). Unter .mobi wies der Markt auch nichts Hochpreisiges aus, sondern orlando.mobi für US$ 6.030,- (ca. EUR 4.434,-) und franchises.mobi für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-).

Bei der Frage, ob .net oder .org, bahnte sich .net mit suctions.net zum Preis von US$ 26.000,- (ca. EUR 19.117,-) und mit address.net für US$ 20.010,- (ca. EUR 14.712,-) den Weg. Danach liess es mit den Preisen nach, aber .org war auch da nur mit zwei Domains vertreten:

wy.net – US$  8.100,- (ca. EUR  5.956,-)
dangdang.net – US$  4.100,- (ca. EUR  3.015,-)
force.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.941,-)
toilets.net – US$  3.900,- (ca. EUR  2.867,-)
einfamilienhaus.net – EUR  2.700,-
x19.net – US$  3.588,- (ca. EUR  2.638,-)
southeast.org – US$  3.550,- (ca. EUR  2.610,-)
inform.net – US$  3.004,- (ca. EUR  2.209,-)
coeds.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.206,-)
straat-dichters.net – US$  2.565,- (ca. EUR  1.886,-)
cfsc.net – US$  2.473,- (ca. EUR  1.818,-)
aftershock.net – US$  2.388,- (ca. EUR  1.756,-)
mozillanews.org – US$  2.300,- (ca. EUR  1.691,-)

In der vergangenen Woche musste sich .com gegen .uk geschlagen geben. Gleichwohl waren die Preise, die neben den US$ 195.000,- (ca. EUR 143.374,-) für mcc.com stehen, durchaus ansehnlich:

ud.com – US$ 99.000,- (ca. EUR 72.790,-)
countryclubs.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 62.497,-)
breaks.com – EUR 50.000,-
machineryzone.com – US$ 52.000,- (ca. EUR 38.233,-)
nap.com – US$ 47.500,- (ca. EUR 34.925,-)
claudia.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.734,-)
spreadsheets.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.381,-)
setup.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.705,-)
lotterynumbers.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.705,-)
securityalarms.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.235,-)
igossip.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.235,-)
publicauctions.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.499,-)
truckrims.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.764,-)
refinanceloans.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.764,-)
equigroup.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
computerbatteries.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.294,-)
babyannouncements.com – US$ 13.000,- (ca. EUR  9.558,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

DomainFest Global – Steve Wozniak hält Keynote

Im Januar kommenden Jahres findet die nächste DomainFest Gobal Konferenz statt. Die Keynote hält Apple-Mitgründer Steve (The Woz) Wozniak.

Domain-Vermarkter Oversee.net kündigte vergangene Woche an, dass Steve Wozniak, der im Jahr 1976 zusammen mit Steve Jobs die Apple Computer Inc. (heute Apple Inc.) gründete, als Keynote Redner an der dritten DomainFest Global Konferenz teilnehmen wird. Die Veranstaltung findet vom 28. bis zum 30. Januar 2009 in Hollywood statt. Wozniak gilt als lebhafter Redner; Lawrence Ng, CEO bei Oversee, meint: „Sein innovatives Denken und forschender Geist inspiriert uns alle. Die Teilnehmer der Konferenz könnten sicher sein, mit neuem Gefühl für unternehmerisches Schaffen aufgeladen zu sein, wenn ihnen Steve von seinen Erkenntnissen und Erfahrungen berichtet haben wird.“

Die DomainFest Gobal Konferenz wendet sich an die gesamte Domain-Industrie. Anders als bei den letzten Konferenzen sind die Veranstaltungen neu verteilt. So wird es ein eintägiges Trainingsangebot (Domain Boot Camp) geben, bei dem Domain-Neulinge einen Tag (am 27.01.2009) vor der Konferenz in das Thema eingeführt werden, mit Informationen zur Domain Monetization, rechtlichen Aspekten, Trends der Domain-Industrie sowie der Kunst und Wissenschaft des Kaufs und Verkaufs von Domains. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gründe, zur Konferenz zu gehen, angefangen von den Möglichkeiten, dort Kontakte zu knüpfen und Geschäfte anzubahnen und abzuwickeln, über die große Domain-Auktion, die Moniker bedient, bis hin zur Party, die Domain-Sponsor ausrichtet.

Die Konferenz findet vom 28. bis 30. Januar 2009 in Hollywood im Renaissance Hollywood Hotel statt; es gibt Vergünstigungen bei der Zimmerreservierung. Bis Ende Dezember kosten die Karten für die Konferenz US$ 895,-; danach steigen die Preise.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainfest.com

Quelle: domainfest.com, elliotsblog.com, domainnamewire.com

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