Newsletter-Ausgabe #443: Dezember 2008

Themen: .tel – Startschuss für Sunrise Period gefallen | IGF – Diskussion um Netzverwaltung hält an | TLDs – Neues von .nl, .ng und .coop | LG Hamburg – eMail-Adresse genießt Markenschutz | paintballgun.com – Niedergang einer Domain | Buchtipp – Domaining Manifesto von John Moston | Hamburg – Domainer-Stammtisch am 10.12.2008

.tel – Startschuss für Sunrise Period gefallen

Die neue Telefon-Domain .tel ist reibunglos, aber verhalten in die Sunrise Period gestartet: seit dem 03. Dezember 2008 können Markeninhaber weltweit ihre .tel-Domain bekommen. Für die breite Masse der Internetnutzer wird .tel spätestens ab Februar 2009 interessant.

Inhaber nationaler Marken mit Anmeldung vor dem 30. Mai 2008 und Eintragung vor Einreichung des Sunrise-Antrages sind ab sofort berechtigt, sich bevorzugt ihre .tel-Domain zu sichern. Planmäßig ist .tel Ende letzter Woche in die Sunrise-Phase gestartet, die noch bis zum 02. Februar 2009 um 23.59 Uhr GMT andauern wird. Da in der Sunrise der Prioritätsgrundsatz des „first come, first served“ gilt, sollte man sich bei Interesse rasch um eine Teilnahme bemühen. Eine Teilnahme ist über jeden der derzeit 126 akkreditierten Registrare möglich; eine Liste hält Verwalter Telnic auf seiner Internetseite bereit. Ganz günstig sind die Sunrise-Domains aber nicht: so sind etwa bei der Key Systems GmbH pro Domain für drei Jahre knapp EUR 400,- an Validierungs- und Registrierungsgebühren zu bezahlen, bei Internetwire sind es EUR 339,-. Da sich die Angebote im Detail auch bei den angebotenen Leistungen häufig unterscheiden, lohnt sich ein Hinsehen über den Preis hinaus.

Wer .tel erst mal auf sich wirken lassen und die Sunrise Period abwarten möchte, der kann dann ab 03. Februar 2009 um 15.00 Uhr GMT in die Landrush-Phase einsteigen. Auch hier gilt: Sowohl Sunrise- als auch Landrush-Domains müssen für mindestens drei Jahre registriert werden, wobei die Preise für Landrush-Domains günstiger sein dürften. Der Startschuss für die allgemeine Registrierung ist dann der 24. März 2009.

Die Funktionsweise von .tel erklärt sich am besten über die Verwalterseite telnic.tel: beim Aufruf jeder .tel-Domain erscheint eine optisch einheitlich gestaltete Website, über die man die Kontaktdaten zum Domain-Inhaber abrufen kann. In der Regel zählen hierzu Adresse, Telefon- und Faxnummern, eMail-Adresse, Website und ein über Google Maps verlinkter Stadtplan. Insgesamt unterscheidet Telnic fünf Arten von Informationen: contact info, content links, identities, geolocation und indexable text, so dass auch Daten wie Skype, Links zu Blogs und Facebook oder die GamingID bereit gehalten werden können. Über eine Eingabemaske erhält man mittels Benutzername und Passwort Zugang zu einem geschützten Bereich, über den die Daten verwaltet werden können. Und schließlich ermöglicht noch eine Suchmaske das Finden anderer Kontakte, zumindest wenn sie über eine .tel-Domain verfügen. Auf diesem Weg funktioniert das Domain Name System wie ein Telefonbuch mit sämtlichen Kontaktinformationen.

Ob sich das Konzept durchsetzt, bleibt abzuwarten. Nach Einschätzung von Techcrunch bietet .tel nichts, was Social Networks wie Xing oder Facebook nicht schon bieten, zumal die Veröffentlichung der Daten zum Missbrauch einlädt. Ob Social Networks ähnlich einfach, übersichtlich und für Dritte auch ohne Anmeldung unkompliziert nutzbar sind wie .tel, ist jedoch zu bezweifeln.

Ein Beispiel für eine .tel-Domain finden Sie unter:
> http://www.telnic.tel

Weitere Informationen zum .tel-Start finden Sie unter:
> http://www.telnic.org/launch-landing.html

Quelle: telnic.org

IGF – Diskussion um Netzverwaltung hält an

Überschattet von den Terroranschlägen in Mumbai ist vergangene Woche das dritte Treffen des Internet Governance Forum im indischen Hyderabad zu Ende gegangen. Einmal mehr wurden Forderungen nach einem Machtwechsel im Domain Name System laut.

Welche Rolle spielen die Regierungen im Internet, und welche Rolle spielt die Community? Eher theoretisch klingen die Fragen, mit denen sich das IGF drei Tage lang befasste, und doch sind sie sehr konkret. So haben die USA während der Clinton-Administration Organisationen wie der American Registry of Internet Numbers (ARIN) und der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) die Aufgabe der Verwaltung von IP-Adressen und Domain-Namen übertragen. Doch diese Aufgabenübertragung, mit der sich die US-Regierung ihren Einfluss auf das Internet sichert, gerät zusehends in die Kritik. So forderten beispielsweise der Italiener Stefano Trumpy aus dem Regierungsbeirat ICANNs, der französische ICANN-Vorstand Jean-Jacques Subrenat und der Jura-Professor Milton Mueller von der Syracuse University anlässlich des IGF erneut, dass die US-Regierung ihren Einfluss aufgibt und ICANN in die Unabhängigkeit entlässt. Ungeklärt ist jedoch die Frage, wer anstelle der US-Regierung dann über ICANN wachen soll; zuletzt wurden wiederholt die Vereinten Nationen (UN) und insbesondere das IGF selbst als Aufsichtsgremium genannt, während auch die International Telecommunication Union (ITU) mehr Einfluss fordert. Stephen Ryan von der US-Kanzlei McDermott Will & Emery, die ARIN vertritt, bezweifelt indes, dass dies zum Vorteil der Internetnutzer wäre; er fürchtet, dass damit etwa die Rolle Chinas aufgewertet und der demokratische Ansatz Nordamerikas gefährdet würde.

Eine neue Variante brachte Hamadoun I. Touré, Generalsekretär der ITU, ins Spiel. Er erwähnte in einer Rede, dass die ITU die Verwaltung von ccTLDs übernehmen könnte; offen bleibt jedoch, welchen Vorteil dies bringen soll. Touré bezog sich auf das Beispiel Trinidad und Tobago, bei dem es nicht näher genannte Probleme bei der Verwaltung der Landesendung geben soll. Doch die Frage, wer rechtmäßiger Inhaber eines Landeskürzels ist, kann die ITU nur anhand jener Informationen beurteilen, die auch der bisher zuständigen IANA zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere bei Territorien mit unklarer politischer Situation wie Kosovo, Süd-Ossetien oder Somalia.

Ein Ende der Diskussionen ist bisher nicht abzusehen, im Gegenteil: nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de kam es beim IGF zu einem offenen Schlagabtausch zwischen Everton Lucero vom brasilianischen Aussenministerium und Richard Beaird vom US-Aussenministerium. Lucero kritisierte, dass die Aufsicht über das DNS allein in den Händen der USA liegt, während Beaird auf die positiven Erfahrungen verwies. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis auch dieses Buch um ein Kapitel reicher ist – zu Ende gelesen ist es noch lange nicht.

Weitere Informationen zum IGF finden Sie unter:
> http://www.intgovforum.org

Quelle: amlawdaily.typepad.com, heise.de, circleid.com

TLDs – Neues von .nl, .ng und .coop

Während sich die deutsche Domain-Verwaltung dafür nicht begeistern kann, macht Holland beste Erfahrungen: dank einer Quarantänephase konnten schon mehrere hundert .nl-Domain-Namen gerettet werden. In Nigeria macht man sich an eine Domain-Auktion, und .coop wird kürzer und knackiger – hier unsere Kurznews.

Die niederländische Domain-Registry SIDN hat achtzig Tage nach Einführung der Quarantäne-Phase für .nl-Domains ein positives Zwischenfazit gezogen. Seit dem 6. September 2008 kann eine gelöschte .nl-Domain innerhalb von 40 Tagen nach Löschung nur vom alten Inhaber erneut registriert werden; wird eine Domain versehentlich gelöscht, bleibt dem Inhaber also eine Schonzeit von 40 Tagen, sie sich zurückzuholen. Und dieser Service kommt an: von bisher 69.379 gelöschten Domains wurden bereits 261 Domains in der Quarantäne-Phase von ihrem vormaligen Inhaber „gerettet“. Berücksichtigt man, dass die Schonfrist von 40 Tagen dem Inhaber eine erneute Bedenkzeit verschaffen und vor versehentlichen Verlusten schützen soll, hat sich nach Einschätzung von SIDN diese Neuerung in der Praxis bewährt und wird wohl eine dauerhafte Einrichtung werden.

Inhaber von Markenrechten sollten die nigerianische Top Level Domain .ng im Auge behalten: wie Verwalter Nigeria Internet Registration Association (NiRA) mitteilt, hat man ein Komitee etabliert, das einige Premium-Domains wie mybank.ng, doctors.com.ng oder shop.com.ng versteigert. NiRA will damit die Landesendung .ng stärker in das Interesse der Öffentlichkeit rücken. Die ersten Auktionen sollen bereits Ende Januar oder Anfang Februar 2009 starten.

Die Genossenschaftsdomain .coop steht ab sofort auch in der Ultrakurzform mit ein und zwei Zeichen zur Verfügung. Wie Verwalter dotCoop mitteilt, sind die Buchstaben von A bis Z wie auch die Zahlen von 0 bis 9 im Angebot. Lediglich Domains, die einem Länderkürzel entsprechen, wie etwa de.coop oder at.coop, bleiben weiter gesperrt. Die Vergabe erfolgt nicht per Auktion oder „first come, first served“, sondern über ein „Expression of Interest“ (EOI) getauftes Verfahren, also eine Art Bewerbung. Besondere Bewerbungsentgelte sind nicht zu bezahlen, auch die Domains werden zu üblichen Preisen vergeben. Gleichwohl bleiben .coop-Domains unverändert Genossenschaften und genossenschaftsähnlichen Organisationen vorbehalten.

Noch ein Blick nach Frankreich: die .fr-Registry AFNIC hat für das Jahr 2008 einen 116seitigen „Domain Name Industry Report“ veröffentlicht. In umfangreichen Statistiken beleuchtet AFNIC den französischen Domain-Markt. Der Report ist in englischer Fassung, kostenlos und steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Ein- und Zwei-Zeichen-Domains unter .coop finden Sie unter:
> http://nic.coop/Downloads/?QuickLink=DC12CDN

Den französischen Domain Name Industry Report finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/39

Quelle: sidn.nl, nic.coop, computerworld.co.ke, afnic.fr

LG Hamburg – eMail-Adresse genießt Markenschutz

Das Landgericht Hamburg hat in einer verwirrenden Rechtssache ein denkwürdiges Urteil gefällt: der Bestandteil vor dem @-Zeichen einer eMail-Adresse kann kennzeichenrechtlichen Schutz entwickeln (Urteil vom 18.09.2008, Az.: 315 O 988/07). Ob das so stehen bleiben kann, prüft das OLG Hamburg (Az.: 3 U 206/08).

Die Beklagte, eine Rechtsanwaltskanzlei, benutzt seit 1983 ununterbrochen das Kennzeichen „p..l“, und zwar zunächst als Telegrammadresse, später zudem als eMail-Adresse in der Form „p..l@domain.tld“ und seit 10. Januar 2001 auch in der Domain „p..l.de“. Der Kläger ist ein finnisches Unternehmen, das unter anderem die deutsche Marke „p..“ (ohne „l“ am Ende) registriert hat (eingetragen am 26. Januar 2007), unter der sie in Deutschland ein Unternehmen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes betreiben und unter anderem ein Lifestylegetränk auf den Markt bringen will. Gegen die Beklagte macht sie hinsichtlich der Domain „p..l.de“ markenrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verwechslungsgefahr und Schadensersatz geltend. Die Beklagte reklamiert für sich, durch die beständige Nutzung des Begriffs sei ein kennzeichenrechtlicher Schutz entstanden.

Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab. Einen Unterlassungsanspruch seitens des Klägers konnte das Gericht nicht feststellen, da die Beklagte sich berechtigter Weise auf eigene Markenrechte (§§ 4, 14 MarkenG) berufen konnte. Die Beklagte sei Inhaberin eines Unternehmenskennzeichens, einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung mit besserer Priorität im Verhältnis zum Kläger. Mit der Aufnahme der Benutzung des Zeichens als Bestandteil der eMail-Adresse der Kanzlei, spätestens aber mit Benutzung des Zeichens in Gestalt der Domain „p..l.de“ seit dem Jahr 2001 erwarb die Beklagte gegenüber der Markenanmeldung des Klägers prioritätsbesseren kennzeichenrechtlichen Schutz für den Begriff „p..l“ in Bezug auf die hier betroffene Dienstleistung.

Die Verwendung des Begriffs „p..l“ in der eMail-Adresse vor dem @-Zeichen unter der Domain eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters führte nach Ansicht des Gerichts zu einem kennzeichenrechtlichen Schutz der Beklagten, da für die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen als ein Herkunftshinweis auf den Betrieb der Beklagten zu verstehen war. Sie hat durch die Art der und die beständige Nutzung des Begriffs diesem Namensfunktion für die Kanzlei zugewiesen. Da das Kennzeichen unterscheidungskräftig ist, bedurfte es auch nicht der Verkehrsdurchsetzung. Ohne rechtliche Bedeutung sei, dass das „p..l“ nicht als Haupt-Unternehmenskennzeichen fungiere. Schutzrechtbegründend sei die Nutzung der Domain „p..l.de“ gewesen, in der das Gericht zeichenmäßige Verwendung als Herkunftshinweis sah, auch wenn die Domain lediglich der Weiterleitung zur eigentlichen Kanzleiseite unter einer ganz anderen Domain diente. Dem Verkehr war die Domain „p..l.de“ als zusätzlicher Name der Beklagten erkennbar.

Das Verfahren weist einige Skurrilitäten auf, angefangen davon, dass die Beklagte meinte, hinter dem Kläger verberge sich ein ehemaliger Mitarbeiter, dem innerhalb der Probezeit gekündigt wurde und der sich nun rächen wolle, über die Diskrepanz des von Klägerseite behaupteten Dienstleistungsspektrums, welches man anbieten wolle, bis hin zu den denkwürdigen Tippfehlern im Urteil, wo die Beklagte an einer Stelle zur Klägerin wird und wohl in der eigentlichen Internetadresse der Beklagten aus einem „bach“ ein „berg“ wird. Die Entscheidung des Landgerichts ist sicher nicht unproblematisch und sollte überprüft werden. Wie das OLG Hamburg mit dieser verfahrenen Sache umgeht, werden wir sicher in Bälde berichten können.

Sie finden die Entscheidung des LG Hamburg unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/40

und die andere Sicht der Dinge unter:
> http://pressemitteilung.ws/node/141561

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bettinger.de, pressemittleiung.ws

paintballgun.com – Niedergang einer Domain

In der vergangenen Woche bestätigte Rick Latona die Abwicklung erster auf der T.R.A.F.F.I.C.-Down Under ersteigerter Domains, was zwei Ergebnisse zu US$ 150.000,- bringt. Unter den Länderendungen tut sich wieder die britische Endung .uk hervor, und die Domain paintballgun.com wurde abgewirtschaftet.

Die britische Endung weist diesmal vier verkaufte Domains auf, wobei an vorderster Stelle giftideas.co.uk zu nennen ist, die bei einem Preis von US$ 37.950,- (ca. EUR 29.882,-) sehr deutlich vor allen anderen Länderendungen lag. Ihr folgten:

pcgames.co.uk – GBP  3.500,- (ca. EUR  4.123,-)
probability.co.uk – GBP  1.200,- (ca. EUR  1.418,-)
whiskies.co.uk – GBP    900,- (ca. EUR  1.060,-)

Verblüffend oft verkauften sich diesmal niederländische Domains zu gar nicht schlechten Preisen: immerhin erzielten die emirates.nl ganze EUR 6.000,-; geurtje.nl war mit EUR 4.860,- ebenfalls recht stark. Vier weitere .nl-Domain waren:

tradion.nl – EUR  1.750,-
uitzet.nl – EUR  1.250,-
vakantieinzuidafrika.nl – EUR  1.150,-
topdomein.nl – EUR  1.000,-

Dagegen erweist sich .de als müder Michel, dem ein Besuch beim medicalwellnesspark.de (EUR 2.500,-) vielleicht gut anstünde. Weitere ccTLD-Domain-Käufe waren:

polacy.de – EUR  1.300,-
condirect.de – EUR  1.000,-

sex.mu – EUR  3.601,-
brt.eu – EUR  1.750,-
jue.fr – EUR  1.700,-
move.us – US$  2.000,- (ca. EUR  1.575,-)
pasos.eu – EUR  1.488,-
trygames.fr – EUR  1.250,-
barcelona.me – EUR  1.050,-

Die neueren generischen Domain-Endungen verzeichneten einige erwähnenswerte Geschäfte, bei denen sich .mobi mit media.mobi zu US$ 5.099,- (ca. EUR 4.015,-) und see.mobi zu US$ 3.900,- (ca. EUR 3.071,-) noch am besten präsentierten. Da kann .info nicht mithalten:

clasificados.info – US$  3.351,- (ca. EUR  2.639,-)
babes.info – EUR  2.051,-
chemist.info – GBP  1.600,- (ca. EUR  1.885,-)

Auch die ältere Generation der gTLDs war eher zurückhaltend, wenn auch .org mit netbet.org gute US$ 16.005,- (ca. EUR 12.602,-) erzielte, aber die nächste Domain erzielte kaum mehr die Hälfte des Preises:

inform.net – US$  8.000,- (ca. EUR  6.299,-)
budapest.net – US$  7.101,- (ca. EUR  5.591,-)
b2c.net – US$  4.000,- (ca. EUR  3.150,-)
update.org – US$  3.800,- (ca. EUR  2.992,-)
ucar.net – US$  2.988,- (ca. EUR  2.353,-)
therefore.net – US$  2.788,- (ca. EUR  2.195,-)
moksha.net – US$  2.625,- (ca. EUR  2.067,-)
woohoo.net – US$  2.600,- (ca. EUR  2.047,-)
aips.net – US$  2.500,- (ca. EUR  1.969,-)
furnish.org – US$  2.500,- (ca. EUR  1.969,-)
nomina.org – US$  2.500,- (ca. EUR  1.969,-)
redsea.net – US$  2.500,- (ca. EUR  1.969,-)
gelbe-seiten.net – EUR  1.785,-
miss.org – US$  2.105,- (ca. EUR  1.657,-)

Die beiden hochpreisigen Auktionsdomains sanjuan.com und cr.com zu je US$ 150.000,- (ca. EUR 118.110,-) sind bereits auf die Neuinhaber übertragen. Bei Rick Latona, in dessen Auktion sie an den Mann gebracht wurden, läuft zur Zeit wohl alles bestens. Weniger gut lief es mit der Domain paintballgun.com, die vergangene Woche zum Preis von US$ 10.299,- (ca. EUR 8.109,-) wieder mal einen neuen Inhaber fand. Über die Jahre wurde die Domain heruntergewirtschaftet: während paintballgun.com 2004 noch US$ 21.830,- kostete, sank der Preis 2007 auf glatte US$ 15.000,-; nun war sie wieder um ein Drittel günstiger. Im übrigen waren die Preise unter .com ansehnlich:

bikehelmets.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 39.370,-)
zl.com – US$ 45.100,- (ca. EUR 35.512,-)
trumpet.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.559,-)
musicstudio.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.622,-)
answeringservice.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.685,-)
delegates.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.386,-)
tacaairlines.com – US$ 15.600,- (ca. EUR 12.283,-)
thinner.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
lifeInsurancepolicies.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
massager.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.630,-)
shotglass.com – US$ 12.100,- (ca. EUR  9.528,-)
clickwork.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.874,-)
homeremedy.com – US$  9.411,- (ca. EUR  7.410,-)
bytrade.com – US$  8.750,- (ca. EUR  6.890,-)
sitescanner.com – US$  8.200,- (ca. EUR  6.457,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Buchtipp – Domaining Manifesto von John Moston

John Moston schrieb im Jahr 2007 sein Domaining Manifesto, ein Vademekum über Domains für Domainer und wie man als Domainer erfolgreich wird. Das Buch war eine gute Investition für Jungdomainer. Nun gibt Moston sein Manifest frei für jedermann, vorausgesetzt, man registriert sich für „The Domaining Revolution“.

Was „The Domaining Revolution“ ist oder bringt, weiss außer Moston bisher wohl niemand, doch er bezeichnet sie als historischen Domaining Event. Zur Revolution können wir also nichts sagen, doch haben wir uns sein Manifest angeschaut und geben darüber gerne Auskunft:

In der Einleitung stellt Moston schon mal die Dinge klar: Mit Domaining wird man nicht schnell reich, und ist nicht nach 20 Tagen Domaining Millionär. Aber es ist einer der besten Wege, via Internet reich zu werden. Das aber verlangt spielerisches Geschick, harte Arbeit und Lernen, besonders aus eigenen Fehlern. Das sich anschließende Inhaltsverzeichnis gibt einen guten Überblick und zeigt die sinnvolle Struktur, die Moston gewählt hat, um seine Informationen zu vermitteln.

Den Anfang machen die „Domaining Essentials“, in denen er Domains, ihre Registrierung, Top Level Domains, den Transfer von Domains, Appraisals, Parking und weitere grundsätzliche Dinge, die man mit Domains macht, einfach und nachvollziehbar auf englisch beschreibt. Beim Thema Domain-Tasting ist das Manifest freilich nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, aber da das Werk bereits 2007 geschrieben wurde, ist das nachvollziehbar. Weiter geht es mit dem Domain-Handel, wobei die unterschiedlichen Quellen des Ankaufs und Verkaufs von Domains beschrieben werden, und die Frage des Verhandelns ausreichend Raum findet. Die ein oder andere angegebene Handelsbörse ist im Zuge der Zeit auch verschwunden. Dann wendet sich Moston der Domain-Sicherheit zu, in dem er unter anderem kurze Worte über gute Domain-Anwälte findet und den essentiellen Tip gibt, Kennzeichenrechte verletzende Domains wie die Pest zu meiden. Das können wir nur unterstreichen.

Um sein Manifest rund zu machen, kommen dann die kleinen feinen Zusatzkapitelchen, die die geheimen Quellen freigewordener Domains offenbaren, Rick Schwartz‘ T.R.A.F.F.I.C.-Geheimnis ausplaudern (was leider gar nicht mehr existiert, aber durch ein anderes ersetzt ist) und nochmals klären, welche Domains man kaufen sollte.

Alles in allem ist John Mostons ansprechend und übersichtlich gestaltetes Domaining Manifesto ein sehr empfehlenswertes Handbuch für alle Einsteiger in das Domain-Business, das aber auch Profis vielleicht den einen oder anderen Tip noch zu geben vermag.

Das Domaing Manifesto gibt es nur auf englisch, Sie finden es unter:
>  http://www.domainingmanifesto.com

Quelle: domainnamewire.com

Hamburg – Domainer-Stammtisch am 10.12.2008

In Hamburg trifft sich die Domainerwelt am heutigen Donnerstag Abend zum dritten Domainer-Stammtisch. Gut 20 hiesige Domainer haben ihr Kommen angekündigt.

Sonst treffen sich die Domainer gerne im Sommer, doch diesmal findet der Stammtisch am 11. Dezember 2008 um 19.00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Bis 24 Uhr ist das offizielle Treffen angesetzt, danach wird es legerer. Auch am Folgetag finden sich die Domainer nochmals – an anderem Ort – zusammen.

Die Anmeldung zum Treffen am 11. Dezember erfolgt online. Weitere Informationen unter:

> http://www.domainstammtisch.net/Programm-31.htm

Quelle: domainstammtisch.net, dncalendar.com

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