Newsletter-Ausgabe #432: September 2008

Themen: DENIC – neuer „Domaincheck“ soll WHOIS ablösen | Neue TLDs – Expertenkritik an ICANN wächst | TLDs – Neues von .ie, .mobi und .pro | WIPO – Hape Kerkeling erstreitet Schlämmer-Domains | suchen.de – EuG verweigert Markeneintragung | Nur ein Jahr später – li.com erneut verkauft | Nürnberg – Seminar zum Domain- und Markenrecht

DENIC – neuer „Domaincheck“ soll WHOIS ablösen

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat am Montag dieser Woche einen neuen Dienst gestartet: mit „Domaincheck“ kann man mehr über den Status von .de- und deutschen ENUM-Domains erfahren. Mittelfristig soll er den Abfragedienst WHOIS ablösen.

Wer wissen will, wer hinter einer .de-Domain steckt, bei welchem Registrar sie angemeldet ist oder welche Nameserver-Einträge verzeichnet sind, dem steht für fast alle Top Level Domains weltweit die so genannte WHOIS-Datenbank zur Verfügung. Meist lassen sich dort binnen Sekunden die gewünschten Informationen finden. Technisch gestaltet sich eine solche Abfrage jedoch mitunter schwierig; so gab es kein einheitliches Format für die Abfragen und Antworten; auch die Ausgabe der gespeicherten Informationen erfolgte zum Teil unstrukturiert. Hinzu kam, dass neue Entwicklungen wie internationalisierte Domain-Namen (IDNs) oder ENUM-Domains nach zusätzlichen Informationen verlangen. Unter Mitwirkung der DENIC eG wurde daher mehrere Jahre an einem solchen einheitlichen Standard gearbeitet und nun mit dem Internet Registry Information Service (IRIS) geschaffen. Damit lassen sich Antwortenschemata wesentlich einfacher entwickeln und zudem universeller einsetzen.

Nach Angaben der DENIC bringt der neue Dienst viele Vorteile mit sich. So erlaubt er die Nutzung von XML (Extensible Markup Language), einer Sprache zur standardisierten und strukturierten Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain. Er basiert auf Unicode und unterstützt daher Umlaute und Sonderzeichen in allen Sprachen. Zudem arbeitet er effizienter, da sich in einer einzigen Abfrage der Status mehrerer Domains bestimmen lässt. Auch für die Registrare verspricht IRIS Vorteile, da sich das Abfragen der Domain-Datenbanken unterschiedlicher Top Level Domains vereinfacht.

Um Missverständnisse zu vermeiden: es handelt sich bei „Domaincheck“ nicht um ein Tool zur Analyse etwa der wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer Domain. Es handelt sich vielmehr um ein Protokoll, mit dem sich verschiedene Parameter zu einer Domain abfragen lassen. Gerade die Vereinheitlichung solcher Abfragen verspricht für die Zukunft allerdings wesentliche Erleichterungen beim Statuscheck; nicht nur Technikern sei daher ein Blick in das ausführliche Informationsangebot der DENIC eG empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://domaincheck.denic.de

Weitere Informationen zu IRIS finden Sie unter:
> http://tools.ietf.org/html/rfc3981

Quelle: denic. de

Neue TLDs – Expertenkritik an ICANN wächst

Der Widerstand gegen die Pläne der Internet-Regierung ICANN, eine Vielzahl neuer Top Level Domains (TLDs) zuzulassen, formiert sich: nach einem Bericht des Online-Magazins „Intellectual Property Watch“ kritisieren Experten insbesondere, dass ein Bedürfnis für neue TLDs nicht ausreichend belegt sei.

Wie berichtet, hat ICANN anlässlich des Juni-Meetings in Paris den Weg für eine unbegrenzte Zahl neuer Domain-Endungen freigemacht. Bei einem etwa 90minütigen Webcasts der International Trademark Association (INTA) haben zahlreiche Experten diesen Prozess aus Sicht der Markeninhaber kritisch hinterfragt. So vermisst J. Scott Evans von Yahoo eine Begründung für neue TLDs. Seiner Ansicht nach versteht sich ICANN als Bereiter von Märkten; für diesen Ansatz gelte „je mehr, desto besser.“ Für Inhaber von Kennzeichen bedeute dies jedoch noch mehr Investitionen in den Schutz ihrer Rechte und Geld, das man den Betreibern der neuen Endungen zahlen müsse. Zu den weiteren Befürchtungen zählen neben den ansteigenden Kosten Verwirrung und Verunsicherung der Internetnutzer und die Zunahme von Cybersquatting, die neue Endungen zudem für die Verbreitung von Malware wie Viren nutzen könnten. So fürchtet auch INTA-Manager Claudio Di Gangi, dass diese schädlichen Praktiken durch neue TLDs noch schlimmer werden könnten; wörtlich spricht er von einem „Öffnen der Schleusen“.

ICANN-Sprecher Jason Keenan betonte dagegen, dass der gesamte „policy process“ auf den Ideen der Internet Community beruhe, und diese habe sich für neue TLDs ausgesprochen. WIPO-Schiedsrichter Dr. Torsten Bettinger äusserte sich anlässlich eines Kongresses der International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI) in Bosten Anfang September dahingehend, dass neue generische TLDs den Nutzern mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihrer spezifischen Endung geben würden; einige Vorhersagen sprechen gar von hunderten neuer TLDs.

Viel dürfte davon abhängen, wie ICANN das Bewerbungsverfahren gestaltet, das sämtliche Kandidaten durchlaufen müssen. Erste Details des standardisierten Verfahrens („evaluation process“) sind für das 4. Quartal 2008 in Aussicht gestellt. Bis dahin ist auch unklar, ob nicht allein eine Anmeldegebühr von diskutierten US$ 500.000,- zahlreiche Interessenten abhält, zumal das Ergebnis einer solchen Bewerbung unsicher ist und, neben den bloßen Kosten einer Bewerbung, auch der laufende Betrieb einer Registry mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden sein wird.

Noch ein Hinweis zum Schluss: der gemeinsam von INTA und der Association of European Trademark Owners am 11. September 2008 veranstaltete Webcast zum Thema neue Top Level Domains und deren Folgen für Markeninhaber mit Teilnehmern wie Jeff Neuman von Neustar ist für 30 Tage im Internet archiviert und nach einer kostenfreien Anmeldung abrufbar. Zum Betrachten sollte man den Internet Explorer wählen; Browser wie etwa den Firefox lehnt das Programm aufgrund technischer Probleme ab.

Den INTA-Webcast finden Sie derzeit noch unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/21

Quelle: ip-watch.com

TLDs – Neues von .ie, .mobi und .pro

Solange es Domains gibt, muss man mit schwarzen Schafen rechnen – diese Erfahrung bestätigt sich einmal mehr durch Abzockschreiben, die in Irland kursieren. Bei .mobi gehts dagegen weiter aufwärts, und auch .pro macht Fortschritte.

Die irische Domain-Verwaltung IEDR warnt vor aktuellen Abzockversuchen: ein Unternehmen namens „Internet Register Ireland“, das keinerlei offizielle Funktion innehat, hat sich per Post und Fax an zahlreiche Geschäftsleute gewandt, um ihnen Domains zu verkaufen. Hierzu müsse man lediglich ein Formular ausfüllen. Pro .ie-Domain verlangt man dann etwa EUR 958,- und damit ein Vielfaches der sonst üblichen Gebühren, die sich in einer Preisklasse zwischen EUR 25,- bis 90,- bewegen. IEDR empfiehlt somit, die Schreiben unbeachtet zu lassen und jeden zu warnen, der in ähnlicher Weise kontaktiert wurde oder sogar schon in die Falle getappt ist.

Von wegen, das iPhone wäre der .mobi-Killer: obwohl eine offizielle Bestätigung auf der Registrywebsite noch aussteht, war von Vance P. Hedderel, PR-Director von mTLD Limited (dotMobi) zu erfahren, dass die am 26. September 2006 gestartete Mobil-Domain .mobi erstmals die Grenze von einer Million registrierten Domain-Namen überschritten hat. Angetreten mit dem ehrgeizigen Anspruch, das mobile Internet zu revolutionieren, scheint sich .mobi trotz aller Unkenrufe gut zu entwickeln. Ursache dürfte nicht zuletzt sein, dass .mobi auf die Marktmacht und technische Kompetenz von Unternehmen wie Ericsson, Microsoft, Nokia, T-Mobile, Samsung und Vodafone baut; auch Google und MSN sind Teilhaber. Entsprechend offensiv äussert sich Hedderel zu Vorwürfen, dass sich .mobi nicht durchgesetzt habe; so sei .mobi ein grosser Fan des iPhone, da es ebenfalls zum Erfolg des mobilen Internets beitrage. Darüber hinaus hat man im Juli 2008 etwa 190.000 .mobi-Angebote gezählt, die auf mobilen Endgeräten angesehen werden können, was bei einer Vielzahl anderer Angebote gerade nicht der Fall sei. Dennoch dürfte es .mobi nicht schaden, einige exklusive .mobi-Seiten zu aktivieren, die die bisher bescheidene öffentliche Präsenz von .mobi nachhaltig steigern würden.

Die Profi-Domain .pro hat durch den Neustart vom 8. September 2008 einen kräftigen Schwung erfahren: allein in den ersten 24 Stunden kletterte die Gesamtzahl aller .pro-Domains um 21 Prozent, wie RegistryPro-Direktor Matt Buckland bestätigte. Seit dem Start der Preregistration im Juli 2008 ging es sogar um etwa 65 Prozent nach oben. Zu verdanken ist der Aufschwung einer Liberalisierung der Vergabebedingungen; wie berichtet, wurde der Kreis der Registrierungsberechtigten beträchtlich erweitert. So steht .pro ab sofort auch Architekten, Kaufleuten, Zahn- und Tierärzten, Chiropraktikern, Erziehern und Pflegern zur Anmeldung offen. Sämtliche Anmeldevoraussetzungen werden dabei intensiv geprüft; Grabber sollten so keine Chance erhalten.

Quelle: iedr.ie, domainesinfo.fr, domainnews.com

WIPO – Hape Kerkeling erstreitet Schlämmer-Domains

Hape Kerkeling alias Horst Schlämmer durfte die besondere Erfahrung des Domain-Inhabers machen, der seine Domains aufgibt: Genutzte Domains weisen Traffic auf und sind ein gefundenes Fressen für Grabber. Vor der WIPO erwirkte er gleichwohl in einem UDRP-Verfahren den Transfer von schlaemmerblog.tv und schlaemmerhatgolf.tv.

Hape Kerkeling entwickelte den Charakter Horst Schlämmer und registrierte diesen Namen als Marke. Unter diesem Charakter startete er mit der Volkswagen AG eine Viralmarketingkampagne für den VW Golf. Für diese Kampagne wurden die Domains schlaemmerblog.tv und schlaemmerhatgolf.tv registriert und genutzt. Nach Beenden der Kampagne löschte die VW AG die Domains, weil sie die jährlichen Kosten von mehr als EUR 6.000,- nicht tragen wollte. Einmal freigeworden, registrierte der Gegner, der seinen Sitz in Tschechien hat, die Domains und bot darauf pornographische Inhalte an. Auf die Antragsschrift von Hape Kerkeling im WIPO-Verfahren reagierte der neue Domain-Inhaber nicht.

Für den WIPO-Panelist Tobias Zuberbühler stellte die Rechtslage kein Problem dar: die Domains sind zum Verwechseln ähnlich mit dem Namen und der Marke Horst Schlämmer. Die zusätzlichen Domain-Bestandteile „Blog“ und „Golf“ ändern daran nichts. Der Antragsgegner steht in keiner Beziehung zum Antragsteller und weist keinerlei Berechtigung auf, aufgrund der er die Domains nutzen könnte. Er hält die Domain-Namen, um Werbung für die Pornoindustrie bereitzustellen und nutzt sie ausschließlich zu Geschäftszwecken. Demnach sind die Domains bösgläubig registriert und genutzt. Der Schiedsrichter fand keine Anhaltspunkte, die die Nutzung der Domains durch den Gegner legitimiert hätten. Mithin entschied Tobias Zuberbühler, die Domains seien auf Hape Kerkeling zu übertragen.

Die Entscheidung scheint eine Besonderheit aufzuweisen: die Domains wurden vom ehemaligen Inhaber freiwillig gelöscht. Doch dieser Umstand ändert nichts daran, dass die Domains von einem Dritten registriert und genutzt und damit die Rechte des Kennzeicheninhabers verletzt wurden. Eine Kennzeichenrechtsverletzung besteht in diesem Fall auch, wenn der Rechteinhaber seine Domains von sich aus aufgibt.

Kennzeichenrechteinhaber sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Domain-Strategie zu überdenken. Leicht ist eine Domain gelöscht, aber schnell auch wieder von Dritten registriert. Sie dann wieder zurückzuholen, kostet Zeit und Geld. Ehe man eine Domain löscht, muss eingehend geprüft werden, welche Folgen das mit sich bringt. Gelöschte Domains werden in der Regel unmittelbar gegrabbt. Ein wesentlicher Teil der Domain-Industrie hat sich genau darauf spezialisiert. Frisch gelöschte Domains lassen sich bestens ausschlachten, denn in der Regel bringen sie schon Traffic mit. Für die, die Firmenportfolios verwalten, kann das durchaus bedeuten: Jede jemals registrierte Domain bleibt im Portfolio, komme, was da wolle. Denn die Folgekosten einer Löschung können die der dauerhaften Registrierung übersteigen. Zugleich sollte man sich früh die Frage stellen: Welche Domain muss ich wirklich registrieren?

Die WIPO-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/19

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

suchen.de – EuG verweigert Markeneintragung

Eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft (EuG) wirft einen Blick auf die Markenregistrierungspraxis: In seiner Entscheidung (Urteil vom 12.12.2007, Az. T 117/06) verwarf das Gericht den Antrag auf Eintragung der Marke „suchen.de“ für zahlreiche Klassen, da das Wortzeichen letzten Endes lediglich ein Hinweis auf eine Domain sei.

Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in Frankfurt/M, die das Wortzeichen „suchen.de“ als Gemeinschaftsmarke beim Amt für Harmonisierung für den Binnenmarkt (HABM) in den Klassen 9, 16, 35, 36, 38 und 42 anmelden wollte und ein Angebot unter dem Domain-Namen suchen.de betreibt. Das Europäische Markenamt lehnte die Registrierung außer für wenige Waren und Dienstleistungen ab mit der Begründung, das Wortzeichen sei in Bezug auf die abgelehnten Waren und Dienstleistungen, die eine Affinität zu Telekommunikation, Internet und zur Datenverarbeitung aufwiesen, beschreibend (Art 7 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94) und nicht unterscheidungskräftig (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94), was jedes für sich ein Eintragungshindernis darstelle.

Daraufhin wandte sich die GmbH an das EuG und beantragte, die angefochtene Entscheidung des HABM aufzuheben. Sie meint, eine Marke, die sich – wie bei suchen.de – nicht ausschließlich aus einer gewöhnlichen Sachangabe über die betroffenen Waren und Dienstleistungen zusammensetze, besitze Unterscheidungskraft. Suchen.de sei zwar ein sprechendes Zeichen, aber es deute seine Waren und Dienstleistungen nur an, denn die dargebotenen Waren und Dienstleistungen dienten nicht dem Suchen. Zudem handele es sich bei „suchen.de“ um eine lexikalische Erfindung, die keinen Eingang in den Sprachgebrauch gefunden habe.

Das HABM hielt unter anderem entgegen, das Wortzeichen suchen.de werde vom Verbraucher als Name einer deutschen Domain wahrgenommen, mit deren Hilfe Daten im Internet gesucht werden könnten; sie würden das Zeichen als werbenden Hinweis oder Bezugnahme auf den virtuellen Ort eines Webtools wahrnehmen und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.

Das EuG wies nun die Klage zurück, weil für das Wortzeichen in den vom HABM abgelehnten Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft bestehe. Dabei schaute sich das Gericht das Wortzeichen näher an und stellte zunächst fest, dass der Bestandteil „suchen“ ein gängiges Verb der deutschen Sprache ist, das in einem allgemeinen Sinne den Begriff der „Suche“ vermittelt und entsprechend vom Verbraucher auch verstanden werde: dass mittels der betroffenen Waren und Dienstleistungen etwas gesucht werden könne oder dass der Verbraucher die Möglichkeit habe, eine Suche nach diesen Waren und Dienstleistungen auszuführen. Damit käme dem Begriff „suchen“ keine Unterscheidungskraft zu. Der Wortbestandteil „.de“ stehe allein für die Internet-Länderkennung Deutschlands: Er erwecke die Vorstellung, die fraglichen Waren und Dienstleistungen könnten über das Internet abgefragt oder erworben werden. Mithin fehle auch diesem Bestandteil die Unterscheidungskraft.

Das gelte letzten Endes auch für die Kombination beider Zeichen: denn weder bestehe ein merklicher Unterschied zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Summe seiner beiden Bestandteile, noch bestehe ein merklicher Abstand zu der allgemeinen Bezeichnung für den Domain-Namen einer Internetseite deutscher Herkunft. Mithin handele es sich bei dem Wortzeichen „suchen.de“ nicht um eine lexikalische Erfindung, sondern um eine Internetadresse. Dass laut der Klägerin die Waren und Dienstleistungen keine Suchmaschine umfassen, ist aus Sicht des Gerichts dabei unerheblich, denn bei den Klassen, für die die Marke eingetragen werden solle, sei die Einrichtung einer Suchmaschine durchaus möglich, womit „suchen.de“ dann beschreibend würde. Zudem könnten die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen jedenfalls mittels einer deutschsprachigen Internetrecherche gesucht und beschafft werden.

Die Entscheidung macht deutlich, dass die Anmeldung von Marken mit klarem Bezug zum Internet sich mittlerweile durchaus als schwierig erweisen kann. Bei zukünftigen Einführungsrunden neuer Domain-Endungen dürften hastig angemeldete Marken, die die neue Endung mitumfassen, nicht mehr maßgebend für den Zuschlag einer Domain innerhalb einer Sunrise-Phase sein. Das hatte aber auch bereits EURid während der Einführung von .eu gezeigt, bei der Marken mit der Endung .eu bereits durch die Registrierungsstatuten ausgeschlossen waren, soweit ein vorgelagerter Bestandteil als Second Level Domain registriert werden sollte.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/20

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bettinger.de, eigene Recherche

Nur ein Jahr später – li.com erneut verkauft

Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte den Verkauf von li.com zum Preis von US$ 500.000,-, was kein Cent mehr ist als der Deal vor einem Jahr. Die Abwicklung der anlässlich des Domainsermarkter Forums gesteigerten Domains führt zu ersten Bestätigungen der Geschäfte und zeitigt Bewegung bei .info.

Am Freitag, dem 05. September 2008 fand auf dem Domainvermarkter Forum die große Domain-Versteigerung, durchgeführt von der Kölner Sedo GmbH statt, wobei über 70 Domains versteigert wurden und einen Gesamtumsatz von EUR 350.000,- erzielten. Den höchsten Zuschlag erhielt die Domain suchmaschinenoptimierung.de bei EUR 84.000,-. Eine solche Veranstaltung brauchte vector.de nicht, um für immerhin EUR 22.500,- einen neuen Inhaber zu bekommen. Drittbestes Ergebnis unter den ccTLDs war brazil.tv mit US$ 25.000,- (ca. EUR 17.730,-). Weiter war .uk wieder gut besetzt, und die kanadische Endung .ca zeigte regen Handel:

sunny.co.uk – GBP  9.000,- (ca. EUR 11.402,-)
james.co.uk – GBP  6.500,- (ca. EUR  8.235,-)
ginrummy.co.uk – GBP  2.250,- (ca. EUR  2.850,-)

cookware.ca – US$  3.607,- (ca. EUR  2.558,-)
engineeringjobs.ca – US$  3.607,- (ca. EUR  2.558,-)
joboffer.ca – US$  3.351,- (ca. EUR  2.377,-)
oiljobs.ca – US$  3.001,- (ca. EUR  2.128,-)
uniquegifts.ca – US$  2.700,- (ca. EUR  1.915,-)

gays.be – EUR 10.000,-
champagne.me – EUR  8.000,-
ul.to – GBP  4.000,- (ca. EUR  5.068,-)
gonogo.nl – EUR  3.000,-
laptop.fr – EUR  3.000,-
love.nu – EUR  2.375,-
security.co.in – US$  3.000,- (ca. EUR  2.128,-)
intelligent-design.nl – EUR  2.100,-
itnation.de – EUR  2.000,-

Die generische Endung .info erhielt Aufschwung durch das Domainvermarkter Forum; mit strom.info für EUR 21.000,- und tarife.info für EUR 10.000,- sorgten zwei gute Ergebnisse für ein besseres Profil. Doch gesellten sich drei weitere .info-Domains dazu:

portugal.info – US$  8.000,- (ca. EUR  5.674,-)
offshore.info – US$  4.601,- (ca. EUR  3.263,-)
physics.info – US$  3.500,- (ca. EUR  2.482,-)

Im übrigen blieb es ruhig auf dem Feld der neueren generischen Endungen, außer dass sich mit burger.mobi für EUR 3.551,- die Domain-Endung für unterwegs kurz meldete. Unter den älteren generischen Endungen .org und .net zeigten sich ebenfalls erfreuliche, wenn auch nicht überwältigende Preise, angefangen mit choca.org für US$ 30.000,- (ca. EUR 21.277,-) und arizona.net für US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-) bis zu den Kleinpreisen an der Schwelle zu EUR 2.000,-:

biloxi.net – US$ 13.000,- (ca. EUR  9.220,-)
oregon.net – US$ 11.300,- (ca. EUR  8.014,-)
massachusetts.net – US$  8.100,- (ca. EUR  5.745,-)
salad.net – US$  4.511,- (ca. EUR  3.199,-)
wellnesshotel.net – EUR  3.000,-
aurelia.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.837,-)
sogood.net – US$  3.536,- (ca. EUR  2.508,-)
file-sharing.org – US$  3.520,- (ca. EUR  2.496,-)
terrorist.org – US$  2.988,- (ca. EUR  2.119,-)
dinero.org – US$  2.980,- (ca. EUR  2.113,-)
earthsaver.org – US$  2.888,- (ca. EUR  2.048,-)
appletree.net – US$  2.788,- (ca. EUR  1.977,-)
navegadores.net – US$  2.788,- (ca. EUR  1.977,-)

Die Domain li.com erzielte dieser Tage US$ 500.000,- (ca. EUR 354.610,-), genau den Betrag, den sie bereits im August 2007 auswies. Ob der damalige Käufer zumindest mit Inhalten unter li.com im Laufe des Jahres hat Geschäfte machen können, bleibt offen. Immerhin musste er keine Verluste beim Wiederverkauf hinnehmen. Darüber hinaus zeigte sich eine kleine Flaute bei .com-Domains:

santarosa.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 53.191,-)
jojo.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 18.085,-)
adsales.com – US$ 25.100,- (ca. EUR 17.801,-)
esavings.com – US$ 17.800,- (ca. EUR 12.624,-)
nanosensor.com – EUR 12.000,-
allibert.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.348,-)
turtlepond.com – US$ 13.750,- (ca. EUR  9.752,-)
northbeachrentals.com – US$ 12.250,- (ca. EUR  8.688,-)
casesearch.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.511,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Nürnberg – Seminar zum Domain- und Markenrecht

Am 10. Oktober 2008 veranstaltet marktplatz-marke.de ein Seminar zum Domain- und Markenrecht im Internet. Mit von der Partie sind wieder Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bettinger, LL.M und Torben Valnert.

Das Seminar behandelt die Konflikte zwischen Kennzeichenrechten und Domain-Namen. Referenten sind RA Thorsten Bettinger, der in diesem Jahr mit seinem neuen „Handbuch des Domainrechts“ glänzen konnte, und Torben Valnert, Geschäftsführer der eBrand Services AG. Die Liste der Themen umfasst die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen, das Prebranding, ähnliche Domains, den Kauf von Domains, Kennzeichenrecht, Prozessuales rund um Domain-Rechtsstreite, die Verwertung von Domain-Namen, Schiedsverfahren und Markenverletzungen durch Metatags und Adwords.

Zielgruppe dieses Seminars sind die Leiter und Mitarbeiter von Marken-, Rechts- und IT-Abteilungen, Marken- und Domain-Sachbearbeiter, Patent- und Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Marketing- und Vertriebsabteilungen mit Bezug zu Domains und Internet.

Das Seminar findet am 10. Oktober 2008 in Nürnberg im Mövenpick Hotel Nürnberg – Airport statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Das Teilnehmerentgelt beträgt EUR 320,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer von 19 Prozent.

Weitere Informationen findet man unter:
> http://www.marktplatz-marke.de

Quelle: marktplatz-marke.de

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