Themen: eBook – „Wegweiser Abmahnung“ gibt Erste Hilfe | Statistik – .org und .uk im Millionenrausch | TLDs – Neues von .yu, .co.nl und .bg | metrosex.de – BGH rückt hOLG Hamburg zurecht | printer.com & Co. – vier teure .com-Deals | .asia-Auktionen – TLD-Registry gut im Geschäft | Côte d’Azur – SedoPro Partner Forum 2008
eBook – „Wegweiser Abmahnung“ gibt Erste Hilfe
Was tun, wenn man abgemahnt wird? Der in Steinwiesen ansässige „Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.“ stellt mit einem 97seitigen kostenlosen eBook einen Erste-Hilfe-Koffer zur Verfügung, wenn Post vom Anwalt auf dem Tisch liegt.
Die Abmahnung gehört wohl zu den unangenehmsten Berührungspunkten mit dem Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Und häufig ist sich ihr Adressat keinerlei Schuld bewusst, weshalb er sich dem trügerischen Gefühl hingibt, es könne ohnehin nichts passieren. Doch weit gefehlt; allein die Rechtsprechung zur so genannten Störerhaftung rückt beispielsweise den Vater als Inhaber eines Innernetanschlusses für die Downloadaktivitäten des Sohnes ins Visier der diversen Ermittler. Wer dann nicht richtig reagiert, sieht sich rasch mit einer einstweiligen Verfügung und teils horrenden Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert. Um sich einen ersten Eindruck von der richtigen Reaktion auf eine Abmahnung zu verschaffen, kann man beispielsweise im neuen eBook „Wegweiser Abmahnung“ blättern.
Angefangen bei der Rechtsnatur der Abmahnung und ihrem Inhalt, den Zustellarten, der Unterlassungserklärung, den Gesetzesgrundlagen, den Anwaltkosten, der Störerhaftung bis hin zu einem fiktiven Fall und weiterführenden Links fasst das eBook das Wissen unter anderem aus Urteilen, Abmahnungen, Foren und Weblogs zusammen. Vom Schreibstil her richtet sich das Buch nicht an juristische Leser, sondern an Laien, denen die Hintergründe von Abmahnungen näher gebracht werden. So wird etwa der Inhalt von strafbewehrten Unterlassungserklärungen, die einer Abmahnung zumeist beigefügt sind, für Laien übersetzt und hingewiesen, warum die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung häufig eine sinnvolle Reaktionsmöglichkeit sein kann. Die Entscheidungssammlung mit Stand August 2008 dürfte jedoch auch Rechtskundigen helfen, sich ein Bild von aktuellen Entwicklungen zu verschaffen. Das eBook ist dabei grundsätzlich kostenlos; gegen eine zweckgebundene Spende in Höhe von EUR 5,- erhält man eine erweiterte Version, die es erlaubt, Funktionen wie Drucken, Verändern, Speichern oder Links zu nutzen.
Zum Schluss noch ein Hinweis, den das eBook bereits in seiner Einleitung gibt: das Buch ist eine Sammlung von Informationsmaterial und als solche zu verstehen. Die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts kann es regelmäßig nicht ersetzen. Dieser Hinweis sollte keinesfalls als Arbeitsprogramm für Anwälte verstanden werden, sondern dem Umstand gerecht werden, dass die Lebenssachverhalte, aus denen heraus Abmahnungen ausgesprochen werden, ebenso vielfältig sind wie das Leben selbst. Ein Patentrezept, wie mit Abmahnungen zu verfahren ist, gibt es also nicht. Selbst ein schlichtes Nichtreagieren kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein; wann dies der Fall ist, kann allerdings regelmäßig nur ein anwaltlicher Beistand beurteilen.
Das eBook können Sie downloaden unter:
> http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Quelle: heise.de, eigene Recherche
Statistik – .org und .uk im Millionenrausch
Rauf und runter – fast schon herbstlich wechselhaft präsentieren sich die weltweiten Registrierungszahlen in den vergangenen vier Wochen. Während .info den Rückgang zumindest bremsen konnte, können mit .org und .uk gleich zwei Endungen das Fallen einer Millionengrenze vermelden.
Zunächst ein Blick auf .de: das deutsche Länderkürzel weist mit einem Nettoanstieg von über 90.000 Domains im August 2008 einen Zuwachs in altbekannter Stärke auf. Besonders positiv fällt auf, dass zugleich .net nur um etwas über 67.000 Internetadressen zulegen und damit den Rückstand nicht weiter verkürzen kann, sondern sogar an Boden verliert. Ebenfalls zu alter Stärke zurückgefunden hat .com mit einem Nettoanstieg von etwas über 360.000 Domains, nachdem es im Juli 2008 um deutlich über 320.000 Domains nach unten gegangen war. Den zweiten Monat mit Rückgang meldet .info: nach einem Verlust von knapp 40.000 Domains im Juli sind es diesmal immerhin noch gut 20.000 Adressen weniger.
Nun aber zu den beiden Jubelkindern dieses Monats: sowohl die generische Endung .org als auch das britische Länderkürzel .uk haben mit sieben Millionen registrierten Domains einen Meilenstein erreicht. Bei der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) zeigte man sich dementsprechend hoch zufrieden: „Dies ist ein bedeutender Meilenstein für .org. Seit der Übernahme durch die Public Interest Registry liegt unser jährliches Wachstum beständig bei 20 Prozent“, sagte PIR-CEO Alexa Raad. „.org ist auch weiterhin die Domain der ersten Wahl für Einzelpersonen und Organisationen, die ihre Marke unter einer weltweit vertrauten und respektierten Adresse präsentieren möchten.“ Das stete Wachstum bei .org treiben nach Einschätzung von PIR vor allem Internet- und gesellschaftliche Trends wie Social Networking, Problembewusstsein, Online-Zusammenarbeit und Fürsprache voran. Bekanntestes Beispiel ist die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die ihren Auftritt seit ehedem unter .org hat. Dabei sind .org-Domains keineswegs beschränkt, jedermann weltweit kann unter .org auftreten und .org-Domain-Namen in unbeschränkter Anzahl registrieren.
Gleiches gilt auch für die britische Endung .uk, die mit der Domain tootsdrivingschool.co.uk die Grenze von sieben Millionen überschritten hat und damit nach .cn und .de die dritterfolgreichste Länderendung der Welt ist. Auch .uk-Domains können von jedermann weltweit ohne jede Beschränkung registriert werden, was wesentlich zum Erfolg beigetragen haben dürfte. Daneben setzen die Briten statt auf .com oder .net vermehrt auf ihre einheimische Endung. „Wir haben eine .uk-Domain gewählt, um den Besuchern unserer Website ein lokales Gefühl zu geben, das unsere Wurzeln im Königreich betont“, so Michelle Taylor, Inhaberin der Jubiläumsdomain. Nur eines stimmt etwas traurig: geschätzte 1,25 Millionen .uk-Domains werden nur geparkt oder verweisen auf keine aktive Website; es wäre .uk zu wünschen, dass sich diese Rate schon bald positiv verändert.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 12.243.840 (Vergleich zum Vormonat: + 90.812)
.at – 766.664 (Vergleich zum Vormonat: + 3.321)
.com – 77.210.482 (Vergleich zum Vormonat: + 361.185)
.net – 11.744.457 (Vergleich zum Vormonat: + 67.207)
.org – 7.065.761 (Vergleich zum Vormonat: + 83.812)
.info – 4.950.834 (Vergleich zum Vormonat: – 20.662)
.eu – 2.883.827 (Vergleich zum Vormonat: + 24.748)
.biz – 1.992.366 (Vergleich zum Vormonat: + 4.666)
.us – 1.442.775 (Vergleich zum Vormonat: + 6.134)
insgesamt: 120.301.006 (Stand 1. September 2008)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: eigene Recherche, pir.org, e-consultancy.com
TLDs – Neues von .yu, .co.nl und .bg
Countdown für .yu: noch bis längstens 30. September 2009 gibt es die jugoslawische Domain. Zeit also, so schnell wie möglich zu .rs zu wechseln. Die Anmeldung von .co.nl-Domains soll dagegen Verwirrung stiften. Und in Bulgarien baut man Hürden ab.
Für Inhaber von .yu-Domain tickt die Uhr: wie das Serbian National Register of Internet Domain Names (RNIDS) nochmals mitteilt, genießen sie nur noch bis zum 10. September 2008 das Vorrecht, das Pendant ihrer Adresse auch unterhalb der serbischen .rs-Domain zu registrieren. Am 10. September um 12 Uhr mittags endet dieses Vorrecht; die bis dahin reservierten und nicht bestätigten Domains werden am 15. September 2008 ebenfalls mittags für die Allgemeinheit freigegeben. RNIDS legt gerade Unternehmen nahe, sich ihre .rs-Domain zu sichern, um sie nicht – ungeachtet aller rechtlichen Möglichkeiten – an einen Konkurrenten zu verlieren. Bisherige .yu-Domains lassen sich darüber hinaus ab 3. November 2008 bis 2. März 2009 verlängern, andernfalls werden sie deaktiviert. In jedem Fall ist für .yu aber am 30. September 2009 Schluss; an diesem Tag hört die Endung auf zu funktionieren.
Mit der Vermarktung der Sub-Domain .co.nl hat der niederländische Registrar EuroDNS nicht nur neue Registrierungsmöglichkeiten geschaffen, sondern nach Ansicht des INDOM-Chefs Stephane Van Gelder auch Verwirrung gestiftet: Obwohl .nl-Domains regulär als Second Level Domains erhältlich sind, vermarktet EuroDNS die erworbene Endung als Third Level Domain. Grundsätzlich scheint es keine Notwendigkeit zu geben, die längere Domain zu wählen. Allerdings gilt für .nl-Domains die Registrierungsbedingung, dass zumindest der Admin-C seinen Sitz in Holland haben muss; diese Hürde umgeht EuroDNS mit der Vergabe von Third Level Domains unterhalb von .co.nl. Van Gelder befürchtet eine Umgehung der .nl-Vergaberegelungen, und sah sich darin durch eine eMail von EuroDNS mit dem Titel „CO.NL and SIDN : A clarification“ bestätigt. Sogar eine Verbannung von .co.nl durch die Domain-Verwaltung SIDN will er nicht ausschließen. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten; doch eigentlich besteht für Nutzer wenig Anlass, die Vergaberegeln mit einer Domain unter .co.nl zu umgehen: andere Registrare stellen über Treuhandmodelle längst auch Second Level Domains direkt unterhalb von .nl zur Verfügung.
Die bulgarische Domain-Verwaltung Register.BG hat die Möglichkeiten der Domain-Registrierung erheblich erweitert. Musste der Anmelder bisher nachweisen, warum er berechtigt ist, eine bestimmte .bg-Domain zu registrieren, tritt im Rahmen eines dualen Verfahrens eine weitere Möglichkeit hinzu: bei den so genannten „unprotected domains“ trägt allein der Domain-Inhaber das Risiko, mit seiner Domain keine Rechte Dritter zu verletzen. Um Rechteinhaber zu schützen, hat Register.BG im Gegenzug ein neues Schlichtungskomitee bestellt. So genannte „protected domains“, für die bei Anmeldung der Nachweis der Berechtigung geführt wird, sind einem solchen Schlichtungsverfahren nicht zugänglich. Die Gebühren je .bg-Domain bleiben mit EUR 30,- netto dagegen unverändert.
Zum Abschluss noch ein Video-Tipp: die britische BBC hat sich in einem etwa 90sekündigen TV-Beitrag mit der Initiative zur Einführung der Städte-Domain .ldn beziehungsweise .london auseinandergesetzt; auch .berlin findet Erwähnung.
Weitere Informationen zu .yu finden Sie unter:
> http://rnids.rs/en/node/67?lang=en
Weitere Informationen zu .bg finden Sie unter:
> https://www.register.bg/user/index_en.html
Das BBC-Video zu .london finden Sie unter:
> http://www.youtube.com/watch?v=CyxbGvfr2QE
Quelle: rnids.rs, stephanevangelder.com, register.bg, sofiaecho.com
metrosex.de – BGH rückt hOLG Hamburg zurecht
In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Metro-Konzern und einem Domainer über die Registrierung und Nutzung der Domains metrosex.de, metrosexuality.de und metro-sex.de unterlag zuletzt der Konzern vor dem Bundesgerichtshof: Der Domainer darf seine Domains behalten.
Die Klägerin ist ein Tochterunternehmen der Metro AG und darf Ansprüche aus deren Markenrechten geltend machen. Die Beklagte hat über 10.000 Domains registriert, darunter auch seit 09.07.2003 die Domains metrosex.de, metrosexuality.de und metro-sex.de, die keine Inhalte aufweisen. Unter einer anderen Internetadresse bietet die Beklagte allerdings pornografisches Material und Sexartikel an. Zeitweise hatte sie die Marke „Metrosex“ angemeldet, die für die Klassen 3, 14 und 18 eingetragen war und Körperpflegeartikel, Schmuck und Reiseartikel wie Taschen und Regenschirme umfasste. Auf diese Marke verzichtete sie ein halbes Jahr nach Eintragung.
Die Klägerin sieht in der Registrierung der Domain-Namen der Beklagten eine Verletzung ihrer Kennzeichen- und Namensrechte und verlangt die Unterlassung der Nutzung und die Löschung der Domains. Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 16.07.2004, Az.: 416 O 300/03) und dem Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 28.07.2005, Az.: 5 U 141/04) war die Klägerin erfolgreich. Das hOLG Hamburg sah hier eine (Erstbegehungs-)Gefahr: die Beklagte könnte demnach die Domains im geschäftlichen Verkehr nutzen und so die Rechte des Metro-Konzerns für ihre Geschäftsbezeichnung verletzen (§ 15 Abs. 2 und 4, sowie § 15 Abs. 3 und 4 MarkenG). Auch im Hinblick auf die Wortbildmarke der Metro bestünde Ähnlichkeit und eine mittelbare Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG). Die Beklagte legte gegen diese Entscheidung Revision ein und der Bundesgerichtshof gab dieser nunmehr statt (Urteil vom 13.03.2008, Az.: I ZR 151/05).
Aus Sicht des BGH war das hOLG eigentlich auf der richtigen Spur und habe zurecht erkannt, dass die Registrierung einer Domain noch keine Benutzung und damit auch keine Verletzung eines Kennzeichens darstelle. Allerdings machte das hOLG Hamburg in diesem Falle eine Ausnahme wegen besonderer Umstände, die den konkreten Schluss zuließen, die Beklagte wolle diese Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr benutzen. Das sah der BGH allerdings etwas anders. Die auf Erstbegehungsgefahr gestützten vorbeugenden Unterlassungsansprüche, die hier in Betracht kamen, greifen nur, soweit sich die Erstbegehungsgefahr auf eine ganz konkrete Verletzungshandlung beziehen: Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind. Und das ließ sich in diesem Fall nicht bestätigen. Der BGH hängte das – wie schon das OLG Hamburg – an dem Begriff „Metrosex“ und dessen Bekanntheit auf. Zwar erschließe sich die tatsächliche Bedeutung des Begriffs Metrosex, der einen bestimmten Männertyp bezeichne, dem angesprochenen Verkehr noch nicht, doch könne er von diesem beschreibend – anhand des Begriffes „Metrosex“ – verstanden werden. Dieses Verständnis werde nicht in Verbindung mit den Kennzeichen der Klägerin gebracht, weshalb die Erstbegehungsgefahr zu verneinen sei. Damit gehe von den registrierten Domains unmittelbar keine Erstbegehungsgefahr aus.
Aber auch über die an- und wieder abgemeldete Marke „metrosex“ ließ sich keine Rechtsverletzung herleiten: Die Anmeldung, die Eintragung und der spätere Verzicht auf die Marke durch die Beklagte begründe im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr keinen Verletzungsunterlassungsanspruch. Die bloße Markenanmeldung stelle für sich keine kennzeichenmäßige Benutzung dar. In der Markenanmeldung und -eintragung lag auch nicht die Benutzung der Marke als Unternehmenskennzeichen (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Der mit der Anmeldung und Eintragung beanspruchte Markenschutz hinsichtlich bestimmter Waren und Dienstleistungen ist nicht gleich der Inanspruchnahme der Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen. Als Gegenbeispiel nannte der BGH die Eintragung einer Firma in das Handelsregister, die bereits eine Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr ist. Darüber hinaus ist die Marke nicht mehr eingetragen; eine durch Eintragung der Marke Metrosex möglicherweise entstandene Erstbegehungsgefahr beseitigte die Beklagte durch Verzicht auf die Marke. Auch insoweit war damit kein Anspruch zugunsten der Klägerin herzuleiten.
Auch Ansprüche aus dem Namensrecht (§ 12 BGB) waren für den BGH nicht zu erkennen: die drohende Gefahr der Namensanmaßung war seitens der Klägerin nicht hinreichend konkret vorgetragen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der namensrechtlichen Befugnisse durch die Registrierung der drei Domains seitens der Beklagten war hier nicht ersichtlich; es lagen keine Anhaltspunkte dafür vor: Die Klägerin, die man unter metro.de findet, werde nicht nennenswert behindert. Und schließlich war auch der Löschungsanspruch nicht begründet. Das bloße Halten der Domain-Namen ist für sich keine Rechtsverletzung. Dass jede Verwendung der drei Domains eine Verletzung der Kennzeichenrechte der Klägerin mit sich bringe, könne nicht angenommen werden.
So unterlag der Metro-Konzern, nachdem er bereits überwiegend im Streit um die Hamburger Metrobusse unterlegen war, nun auch im Hinblick auf die Domains metrosex.de e.a.
Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/14
Die Entscheidung des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/15
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche
printer.com & Co. – vier teure .com-Deals
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte Stärke gleich unter verschiedenen Gesichtspunkten. So wies .com mit printer.com zu US$ 800.000,- (ca. EUR 547.945,-) und drei weiteren Domains im sechsstelligen Bereich herausragende Ergebnisse aus. Zugleich waren die Länderendungen preisstark und geballt.
Den höchsten Preis unter den Länderendungen erzielte .tv mit fight.tv für abgehobene US$ 18.000,- (ca. EUR 12.329,-); zugleich kamen drei weitere Ergebnisse unter der Endung zum Tragen:
cab.tv – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.795,-)
worldfocus.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.397,-)
lille.tv – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.712,-)
Die zweitteuerste Domain bot mit open-office.de (EUR 12.000,-) .de. Aber dabei blieb es nicht; gleich acht weitere Geschäfte wurden angezeigt, eine davon, cobol.de zum Preis von EUR 800,-, kam von einem Leser.
couponheft.de – EUR 3.000,-
fern-studium.de – EUR 2.900,-
weekly.de – EUR 2.550,-
getestet.de – EUR 2.500,-
ecrafts.de – EUR 1.500,-
e-crafts.de – EUR 1.500,-
funsports.de – EUR 1.500,-
Ebenfalls stark vertreten war die britische Endung, die vier Domains aufbot. Und nicht zu verachten war der hervorragende Preis, den die .eu-Domain series.eu mit US$ 13.539,- (ca. EUR 9.273,-) erzielte:
delish.co.uk – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.507,-)
herz.es – EUR 3.300,-
annonceauto.fr – EUR 3.000,-
cheaptaxi.co.uk – US$ 4.200,- (ca. EUR 2.877,-)
homesinsurance.co.uk – GBP 2.050,- (ca. EUR 2.520,-)
gamexchange.co.uk – GBP 1.500,- (ca. EUR 1.844,-)
vitamins.jp – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.678,-)
openup.eu – EUR 1.500,-
Die jüngeren generischen Endungen überließen diesmal .info ganz das Feld, die denn auch mit schule.info für US$ 8.850,- (ca. EUR 6.062,-), cayman.info zu US$ 5.500,- (ca. EUR 3.767,-) und spring.info für EUR 2.450,- einiges aufzuweisen hatte. Bei den älteren generischen Endungen lagen die Preise hoch, was insbesondere .net nutzte:
anal.net – US$ 90.000,- (ca. EUR 61.644,-)
shemales.net – US$ 60.000,- (ca. EUR 41.096,-)
sluts.net – US$ 58.000,- (ca. EUR 39.726,-)
weddings.org – US$ 34.500,- (ca. EUR 23.630,-)
khl.org – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.411,-)
juegosgratis.net – EUR 7.000,-
keyword.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.110,-)
pots.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.110,-)
suite.net – US$ 5.600,- (ca. EUR 3.836,-)
swallow.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.425,-)
horizons.net – US$ 4.910,- (ca. EUR 3.363,-)
unternehmer.net – US$ 4.111,- (ca. EUR 2.816,-)
buyproperty.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 2.808,-)
silverjewelry.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.740,-)
cleavage.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.397,-)
ecupload.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.397,-)
katherine.net – US$ 3.415,- (ca. EUR 2.339,-)
Mit der hochpreisigen printer.com für die genannten US$ 800.000,- (ca. EUR 547.945,-), gefolgt von affiliate.com für überzeugende US$ 579.900,- (ca. EUR 397.192,-), wies .com wieder alle in die Schranken und legte auch gleich mit isearch.com für US$ 300.000,- (ca. EUR 205.479,-) sowie od.com für US$ 220.000,- (ca. EUR 150.685,-) nach. Weiter erwähnenswert waren:
1body.com – US$ 34.650,- (ca. EUR 23.733,-)
worldwidetravel.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 18.493,-)
apo.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 18.493,-)
liveshows.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 12.089,-)
beachpatrol.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.986,-)
hotelvalues.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 10.445,-)
r-t.com – EUR 10.000,-
tjd.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 8.630,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
.asia-Auktionen – TLD-Registry gut im Geschäft
Für die gerade eingeführte Domain-Endung .asia und deren Verwaltungsstelle DotAsia Organisation hat sich der Gang über eine Auktion der Domain-Namen, für die sich mehrere Interessenten bewarben, gelohnt: Über 7,2 Mio. US-Dollar flossen über die soeben abgeschlossene Domain-Versteigerung in die Kassen – und der Domain-Handel ist sogleich angekurbelt.
Die Auktion zu Beginn der Einführung von .asia-Domain-Namen war erfolgreich nicht nur im Hinblick auf die Revenuen, die die DotAsia Organisation erzielte; nach Ansicht der Domain-Verwaltung konnten so missbräuchliche Registrierungen verhindert werden. Ungefähr 33% aller Auktionen verliefen letztlich ohne Gegengebote: spekulative Registrierungen von Kennzeichen Dritter verletzenden Domains wurden so abgewendet, meint DotAsia Organisation in einer aktuellen Presseinformation. 67% aller Auktionen waren, entgegen Kritikererwartungen, binnen sieben Tagen unter Dach und Fach. Die längste Auktion erstreckte sich über 43 Tage und erzielte 138 Gebote. Die höchste Anzahl von Geboten für eine Domain betrug 346, die der meisten Teilnehmer an einer einzigen Auktion 424. Und die höchsten Dollarbeträge erzielten folgende Domains, wobei überrascht, dass sex.asia nicht an erster Stelle steht:
discover.asia – US$ 112.111,- (ca. EUR 76.788,-)
sex.asia – US$ 83.334,- (ca. EUR 57.078,-)
buy.asia – US$ 73.000,- (ca. EUR 50.000,-)
sexshop.asia – US$ 53.607,- (ca. EUR 36.717,-)
gold.asia – US$ 46.602,- (ca. EUR 31.919,-)
models.asia – US$ 41.009,- (ca. EUR 28.088,-)
homes.asia – US$ 40.000,- (ca. EUR 27.397,-)
gifts.asia – US$ 38.003,- (ca. EUR 26.029,-)
book.asia – US$ 34.005,- (ca. EUR 23.291,-)
apartments.asia – US$ 31.000,- (ca. EUR 21.233,-)
pharmacy.asia – US$ 29.855,- (ca. EUR 20.449,-)
sexy.asia – US$ 29.001,- (ca. EUR 19.864,-)
business.asia – US$ 29.000,- (ca. EUR 19.863,-)
girl.asia – US$ 28.556,- (ca. EUR 19.559,-)
diamond.asia – US$ 28.000,- (ca. EUR 19.178,-)
promotion.asia – US$ 26.000,- (ca. EUR 17.808,-)
vodka.asia – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.123,-)
car.asia – US$ 24.001,- (ca. EUR 16.439,-)
spa.asia – US$ 23.200,- (ca. EUR 15.890,-)
gps.asia – US$ 22.515,- (ca. EUR 15.421,-)
resorts.asia – US$ 22.501,- (ca. EUR 15.412,-)
fant.asia – US$ 22.501,- (ca. EUR 15.412,-)
sushi.asia – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.411,-)
online.asia – US$ 22.155,- (ca. EUR 15.175,-)
baby.asia – US$ 21.505,- (ca. EUR 14.729,-)
cooking.asia – US$ 21.500,- (ca. EUR 14.726,-)
videos.asia – US$ 21.019,- (ca. EUR 14.397,-)
sourcing.asia – US$ 21.001,- (ca. EUR 14.384,-)
ace.asia – US$ 20.501,- (ca. EUR 14.042,-)
Welche Bedeutung die Versteigerung für die Domain-Verwaltung, die Domain-Inhaber und die Endnutzer hat, zeigt der schlichte Vergleich zur Einführung von dotEU, die Anfang 2006 stattfand. Die Domain sex.eu ist noch immer nicht online. Sie ist auch nicht zur Registrierung freigegeben. Warum? Die bevorzugte Anmeldung für Rechteinhaber in der Sunrise-Phase ist noch nicht geklärt – zwei Jahre nach dem Start von dotEU ist unklar, wer diese Domain erhalten soll.
Die Presseerklärung von dotAsia findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/13
Quelle: dotasia.org, domainnews.com
Côte d’Azur – SedoPro Partner Forum 2008
Die Sedo GmbH lädt zum dritten Mal Domain-Profis zum jährlich stattfindenden SedoPro Partner Forum nach Frankreich. Vom 26. bis 28. Oktober können sich Domain-Profis in die feinfühligen Hände der Sedo-Mitarbeiter begeben, und den Spätherbst an der Côte d’Azur genießen.
Wenige Kilometer östlich von Nizza liegt St.-Jean-Cap-Ferrat, ein Städtchen auf einer kleinen Halbinsel. Dort, wo die Halbinsel beginnt und der kleine Ort Beaulieu-sur-Mer endet, liegt das Hotel „Royal Riviera“. Hier findet unter angenehmsten Bedingungen das SedoPro Partner Forum 2008 statt.
An diesem schönen Ort und unter entspannter Atmosphäre will Sedo den Domain-Profis an drei Tagen Ideen nahe bringen, wie man noch mehr aus seinem Domain-Portfolio ziehen kann und zugleich für ein ideales Umfeld sorgen, in dem man neue Kontakte knüpfen und alte vertiefen kann. In einer Diskussionsrunde stellt man die Frage, in welche Märkte man zukünftig investieren sollte; darüber hinaus stehen Sedo-Mitarbeiter zu Vieraugenberatungen zur Verfügung. Am Dienstag werden Workshops angeboten, die sich unter anderem mit dem rechtlichen Schutz des eigenen Domain-Portfolios auseinandersetzen und an anderer Stelle Aufschluss über den Endkunden geben, der Domain-Namen kauft. Doch nicht allein harte Arbeit ist gefragt, sondern auch für Entspannung beim Yachting und für kulinarische Genüsse ist gesorgt.
Dieses exzeptionelle Angebot ist so außergewöhnlich, dass ausschließlich geladene Gäste daran teil nehmen. Wer eine Einladung erhalten hat, kann sich online anmelden. Doch ist Eile geboten, denn nur wenige Plätze sind zu haben.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.sedopropartnerforum.com
Quelle: sedo.de