Newsletter-Ausgabe #428: August 2008

Themen: Domain-Parking – lange Krise oder bald Erholung? | VZ-Domains – StudiVZ im Streit mit BörseVZ | TLDs – Neues von .ke, .tel und .hk | Buchtipp – Bettinger „Handbuch des Domainrechts“ | Zahlenspiele – 11.com und 880.com teuer verkauft | SES – anderes Publikum, andere Preise? | September – DomainvermarkterForum 2008 in Berlin

Domain-Parking – lange Krise oder bald Erholung?

Die Krise im Domain-Parking verschärft sich: nachdem bereits Dark Blue Sea Ltd. massiv eingebrochene Parking-Einnahmen beklagte, meldet nun das in Los Angeles ansässige Unternehmen Oversee.net einen Personalabbau von zehn Prozent. Doch am Horizont geht mit Sendori.com möglicherweise schon wieder die Sonne auf.

Mit einem Einbruch der Parking-Einnahmen um 27 Prozent allein im 2. Quartal 2008 schockte vor wenigen Wochen Dark Blue Sea Ltd., Inhaber eines der grössten Domain-Portfolios der Welt, die Domainerszene. Dem schwachen Markt muss sich nun mit Oversee.net, Mutterunternehmen des Registrars Moniker und des Auktionators Snapnames, beugen: wie socaltech.com berichtet, hat der Marketing-Gigant quer über alle Unternehmen des Konzerns zehn Prozent seines Personals entlassen. In konkreten Zahlen ausgedrückt, sollen hiervon ca. 25 Mitarbeiter betroffen sein. Mason Cole, Vizepräsident bei Oversee.net, äusserte sich bei dnjournal.com: „Jeder ist von der schwachen Wirtschaft betroffen, und obwohl unser Unternehmen gesund ist, müssen wir die notwendigen Korrekturen durchführen, bis die Wirtschaft sich selbst wieder stabilisiert und wächst.“ Gleichwohl kommt der Schritt überraschend; noch im Januar 2008 war es Oversee.net gelungen, US$ 150 Mio. an Venture-Kapital einzusammeln.

Bei domainnamewire.com hält man diese Maßnahme für ein Zeichen der Zeit. Gerade Investoren verlangen schlanke Strukturen; zudem überschneiden sich die Geschäftsbereiche von Moniker und Snapnames. Nicht zuletzt haben die Exzesse im Domain-Parking viele Unternehmen dazu verleitet, hier US$ 10.000,- auf einer Party zu verbraten und dort für US$ 25.000,- als Sponsor aufzutreten; dies werde sich jetzt ändern und notwendige Einschnitte vorgenommen.

Doch für Elliot Noss von Tucows haben die Parking-Einnahmen die Talsohle bereits wieder verlassen. Hierzu beitragen sollen unter anderem Angebote wie jenes vom kalifornischen Unternehmen Sendori Inc., mit nach eigenen Angaben bereits 33 Mio. monatlichen Besuchern und 72.000 Werbepartnern. Das innovative an Sendori soll sein, dass man die Suchmaschinenanbieter Google und Yahoo – die ebenfalls ihr Stück vom Kuchen abhaben wollen – umgeht und die Kunden direkt auf den Besucherstrom (Traffic) von qualitativ hochwertigen Domains bieten lässt. Da der Traffic direkt zur Werbeseite führt, zahlt man für jeden Besucher und nicht nur für eingehende Klicks. Damit profitieren vor allem Inhaber besonders wertvoller Domains, während das System für mittelmäßige Domains nicht geeignet ist. Erst die Zeit wird zeigen, ob Sendori hält, was es verspricht. Für Inhaber attraktiver Domain-Namen gilt jedoch einmal mehr: gute Domains sind und bleiben eine Wertanlage.

Weitere Informationen zu Sendori finden Sie unter:
> https://sendori.com

Weitere Informationen zum Geschäftsmodell von Sendori finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/articles/companies/sendori.htm

Quelle: socaltech.com, dnjournal.com, domainnamewire.com

VZ-Domains – StudiVZ im Streit mit BörseVZ

Die Auseinandersetzungen um VZ-Domains nehmen an Schärfe zu: wie das Wertpapier-Netzwerk BörseVZ in seinem Internetangebot bestätigt, hat die StudiVZ Ltd., ein Unternehmen der Verlagsgruppe Holtzbrinck, vor dem Landgericht in Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach ist dem Netzwerk untersagt, die Bezeichnung „BörseVZ“ im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

Ausweislich der von BörseVZ im Internet veröffentlichten Antragsschrift vom 05. August 2008 wehrt sich StudiVZ gegen das von der Kulmbacher „flatex & friends“ betriebene Netzwerk mit der Behauptung, eine Ruf ausbeutende Anlehnung an ihre marktführenden Online-Netzwerke „studiVZ“ und „schülerVZ“ zu sein, was eine Verwechslungsgefahr hervorrufe. Durch die Verwendung der Kennzeichnung BörseVZ und anderer Zeichen mit der Endung „VZ“ soll sich BörseVZ in die Kennzeichenfamilie von StudiVZ einreihen und so deren Wertschätzung und Unterscheidungskraft ausbeuten. Dabei kann sich StudiVZ auf eine Reihe günstiger Gerichtsentscheidungen berufen, darunter gegen die Kennzeichen „fussballerVZ“, „bewerberVZ“, „RotlichtVZ“ und „MatheVZ“. Auf eine dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vorausgegangene Abmahnung habe BörseVZ die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Das LG Hamburg erließ daraufhin am 07.08.2008 antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, die es dem Börsennetzwerk untersagt, „boerseVZ“ im geschäftlichen Verkehr zu nutzen (Az. 312 O 464/08). Die Domain boersevz.de ist derzeit gesperrt, stattdessen ist man auf b-vz.de ausgewichen.

Doch damit will es BörseVZ nicht bewenden lassen und hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Aus dem ebenso einsehbaren Widerspruchsschriftsatz geht hervor, dass man am 31.07.2008 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in der Hauptsache negative Feststellungsklage eingereicht hat, so dass die Verfügung unzulässig wäre, zumal dies StudiVZ bereits seit dem 04. August 2008 – also ein Tag vor dem eigenen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung – bekannt gewesen sein soll. Bei BörseVZ gibt man sich kämpferisch: „Aufgrund der völlig unterschiedlichen Zielgruppen – hier Schüler und Studenten, dort Aktionäre und Börsianer – sehen wir uns im Recht“, meint BörseVZ-Initiator Ralf Müller. Er ist überzeugt, den Rechtsstreit zu gewinnen: „Wenn es sein muss, gehen wir in dieser Sache bis zum Bundesgerichtshof (BGH).“ Es könne nicht angehen, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht; dann müssten nämlich auch sämtliche Domains der deutschen Verbraucherzentralen wie etwa www.vz-saar.de verboten werden.

Anzeichen, dass StudiVZ seinerseits aufgeben könnte, gibt es ebenfalls nicht. StudiVZ hat dabei einige bestätigende Urteile im Rücken: nach Ansicht zum Beispiel des Landgerichts Köln (Urteil vom 2. Mai 2008, Az. 84 O 33/08) ist die Namensendung „VZ“ markenrechtlich geschützt. Inhabern von Domains mit der Endung „VZ“ ist damit zur Vorsicht zu raten, zumal der vom Landgericht Hamburg angesetzte Streitwert von EUR 150.000,- (in Köln waren es gar EUR 275.000,-) ein hohes Kostenrisiko mit sich bringt.

Weitere Informationen und die gewechselten Schriftsätze finden Sie unter:
> http://www.b-vz.de/web-276/studivz_abmahnung.html

Quelle: b-vz.de, focus.de

TLDs – Neues von .ke, .tel und .hk

In Zeiten, in denen vieles teurer wird, kehrt man in Kenia die Zeichen um: ausgewählte .ke-Domains werden günstiger. Bei .tel steht der Fahrplan für die Einführung inzwischen fest, und in Hong Kong geht die Angst vor einer Verstaatlichung der .hk-Registry um.

Die kenianische Domain-Verwaltung Kenya Network Information Centre (KENIC) senkt die Preise für .ke-Domains erheblich: alle Webadressen unterhalb von .sc.ke, .ac.ke und .go.ke kosten künftig statt KES 2.000,- nurmehr KES 500,- pro Jahr, umgerechnet also knapp über EUR 5,-. Die genannten Endungen stehen Regierung sowie höheren und mittleren Bildungseinrichtungen offen. Keine Änderungen ergeben sich für .co.ke-Domains, die grundsätzlich jedermann offenstehen und weiterhin KES 2.000,- (umgerechnet EUR 20,-) kosten. KENIC verspricht sich davon ein nachhaltiges Wachstum für .ke, die aktuell bei knapp unter 10.000 Webadressen notiert, wobei man sich insbesondere von Schulen eine Steigerung erhofft. Sollte sich dies einstellen, sollen in den kommenden drei Jahren auch die Gebühren für andere Second Level Domains einschließlich .co.ke gesenkt werden. Ein besonderes Augenmerk sollten Markeninhabern den Entwicklungen schenken; das afrikanische Unternehmen Transworld Computer Channels merkt an, dass in Kenia das Verständnis für Domains und Marken weitgehen fehlt und empfiehlt, Domains zu schützen.

Die Domain-Verwaltung von Hong Kong soll verstaatlicht werden. Das befrüchtet jedenfalls David Webb, einer von ungefähr 1.200 Teilhabern der Hong Kong Internet Registration Corporation Limited (HKIRC) nach einer Einladung zu einer Generalversammlung am 23. August 2008; dort soll die Zahl der Direktoren von bisher 13 auf künftig noch 8 reduziert werden, wobei vier von der staatlichen Seite bestimmt werden. HKIRC dagegen betont, dass die Verschlankung notwendig sei. Webb befürchtet, dass mit einer Änderung China indirekt die Kontrolle über .hk übernehmen wird und damit .hk-Angebote zensurgefährdet sind. Unter der Domain webbsite.com hat Webb weitere Einzelheiten veröffentlicht.

Telnic Ltd., Verwalter der neuen Telefon-Domain .tel, hat den Starttermin seiner neuen Top Level Domain offiziell bestätigt: ab Mittwoch, dem 3. Dezember 2008 um 15.00 Uhr GMT (Greenwich Mean Time) nimmt Telnic die ersten Anträge für die Sunrise Period entgegen. Zwei Monate später, am 2. Februar 2009, endet die Sunrise-Phase, um nahtlos in die am 3. Februar 2009 beginnende Landrush-Phase überzuleiten, die ihrerseits am 23. März 2009 endet. Die allgemeine Registrierung startet dann am 24. März 2009. Zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt ist jeder Inhaber oder Lizenznehmer einer nationalen Marke, die vor dem 30. Mai 2008 angemeldet und zudem vor dem 3. Dezember 2009 eingetragen sein muss. Die Vergabe innerhalb der Sunrise Period erfolgt nach dem „first come, first served“-Prinzip, das Beratungsunternehmen Deloitte übernimmt die Validierung. An der Landrush-Phase kann jedermann teilnehmen. Weitere umfangreiche Informationen hält Telnic auf seiner völlig überarbeiteten Internetseite mit Beispielvideos für die Einsatzmöglichkeiten von .tel, Informationen, Richtlinien und Prozeduren unter telnic.org bereit.

Weitere Informationen zu .ke finden Sie unter:
> http://www.kenic.or.ke

Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://www.telnic.org

Quelle: bdafrica.com

Buchtipp – Bettinger „Handbuch des Domainrechts“

Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger aus München hat vor kurzem das „Handbuch des Domainrechts“, einen 1753 Seiten starken Wälzer zum nationalen wie internationalen Domain-Recht, vorgelegt. Das umfassende Handbuch gehört in die Handbibliothek eines jeden im Domain-Recht sich bewegenden Juristen.

Die Kurzversion dieser Rezension lautet: an diesem Buch kommt der Domain-Rechtler nicht vorbei. Es ist ein sehr gutes und informatives Buch, dessen Anschaffung jedem nur empfohlen werden kann: es spart Geld und Zeit und fördert die eigenen Kenntnisse. Das gesagt, dürfen wir aber auch die zweite Auflage anmahnen – und die Verbesserungen, die diese mitzubringen hätte, wie sich aus der längeren Fassung der Rezension ergibt.

Wer es genauer wissen möchte und mehr Zeit mitgebracht hat, dem geben wir hier einen genaueren Überblick: Inhaltlich erfüllt das Werk, dessen Herausgeber Rechtsanwalt Bettinger auch für den überwiegenden Inhalt verantwortlich zeichnet, die gesteckten Ziele. Zunächst befasst es sich mit der Domain-Registrierung, den dahinter stehenden Strukturen und der Technik, der Verwaltung und dem DNS-System. Alsdann wendet sich Dr. Bettinger auf 350 Seiten dem deutschen Domain-Recht zu, um später sich auf ebenfalls 350 Seiten sehr differenziert dem Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP und kurz (40 Seiten) auch dem .eu-ADR-Verfahren zu widmen, welchletzteres aus seiner Sicht die allgemeine Rechtslage eher komplizierter macht. Darüber hinaus wird das Domain-Recht zwanzig weiterer Länder, darunter beispielsweise China, Japan, USA, Polen und weitere europäische Staaten, durch andere Autoren behandelt. Dies stellt eine wichtige Arbeitshilfe für Panelists dar, die bei UDRP und ADR-Entscheidungen hin und wieder sich auch am Domain-Recht eines betroffenen Staates orientieren müssen. Im Teil 5 des Buches gibt es einen Überblick über zahlreiche Domain-Verwaltungenen und Registrierungsbedingungen, der sich wohl eher früher als später überlebt, so wie die Verwaltungen ihre Registrierungsbedingungen an den Markt anpassen. Es folgt ein Glossar und ihm der Anhang. Der liefert beispielsweise die .eu-EG-Verordnungen, die UDRP und weitere Regelungen und Richtlinien sowie ein Entscheidungs- und ein Autorenverzeichnis.

Ziel des Werkes ist, die umfassende Darstellung des Verfahrens der Domain-Registrierung, sowie das Fallrecht staatlicher Gerichte wie auch außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Was die Weite der Themen betrifft, so löst das Werk die eigene Vorgabe, umfassend zu sein, ein. Doch zeigt sich, dass an entscheidenden Punkten die Tiefe fehlt. Eine Tiefe, die freilich andere Werke auch nicht aufweisen, die man sich als Leser, der ein konkretes Rechtsproblem lösen will, wünscht. So werden Fragen der Störerhaftung zwar mehrfach angesprochen, doch nie ausreichend erörtert; das gilt beispielsweise für die Stellung des Admin-C, bei der schon die Differenzierung zwischen Prüfung bei Registrierung und Prüfung nach Registrierung und vor Kenntnis einer Rechtsverletzung nach hiesiger Ansicht nicht angemessen gewürdigt wird. Die Frage nach der Drittschuldnerstellung der DENIC wird seitens Bettinger behauptet, jedoch nicht hergeleitet. Und das, wo Stephan Welzel, Justiziar der DENIC, an anderer Stelle (die Erwähnung in einer Fußnote findet) sehr schön darzustellen wusste, warum DENIC eben gerade kein Drittschuldner ist. Eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Argumenten wäre angemessen gewesen. An anderer Stelle hätte sich Bettinger, dessen Stil immer klar, kurz und verständlich ist, deutlich kürzer fassen können: so etwa bei der Frage des Übertragungsanspruchs hinsichtlich der Domain; von dem hat sich die Rechtsprechung bereits 2002 verabschiedet. So konzise Bettingers Stil ist, so sehr fällt gelegentlich auf, dass andere Ansichten nicht hinreichend berücksichtigt – siehe oben – werden. Wie so oft im Bereich der Fachliteratur, zeigt auch Bettingers Handbuch ein entscheidendes Manko auf: Das Sachregister erstreckt sich auf lediglich 25 Seiten und ist nicht erschöpfend.

So sehr gut das Werk, so wünschenswert ist doch eine zweite Auflage, die die hohe Qualität nochmals verbessert. Möglicherweise ist es für so ein Handbuch sinnvoll, doch als Loseblattsammlung zu erscheinen, um eine gewisse Aktualität zu gewährleisten. Schön wäre sicher auch eine Linkdatenbank auf dem Online-Angebot des Verlages, die der Käufer des Buches nutzen kann, um zum Beispiel komplikationslos Einblick in Urteile nehmen zu können. Doch nun stellen wir uns ersteinmal vollauf zufrieden mit:

Dr. Torsten Bettinger, LL.M. (Hrg.)
Handbuch des Domainrechts
Nationale Schutzsystme und internationale Streitbeilegung.
Carl Heymanns Verlag GmbH – Köln, München 2008
1753 Seiten, EUR 188,-
ISBN 978-3-452-25488-7

Kleine Einblicke in das Werk bieten das Inhaltsverzeichnis:
> http://www.domain-recht.de/verweis/11

und eine Leseprobe:
> http://www.domain-recht.de/verweis/12

Quelle: RA Dr. Bettinger

Zahlenspiele – 11.com und 880.com teuer verkauft

Die vergangene Domain-Handelswoche spielt mit Zahlen. Nicht nur verkauften sich einige Zahlendomains unter .com zu hervorragenden, sondern auch spielerischen Preisen. So kosteten 11.com und 880.com jeweils US$ 188.888,88 (ca. EUR 127.628,-). Andere Endungen gaben sich ruhiger und weniger verspielt.

So findet man unter den Länderendungen mit worldtourism.co.uk für EUR 8.000,- eine grundsolide Domain zum fairem Preis; was man auch von anderen .uk-Domains sagen kann, insbesondere, da diesmal wieder eine .me.uk dabei ist:

officecleaning.co.uk – EUR  4.700,-
growshop.co.uk – GBP  1.750,-  (ca. EUR  2.193,-)
yuliya.co.uk – GBP  1.500,-  (ca. EUR  1.880,-)
gifts.me.uk für – GBP  1.200,-  (ca. EUR  1.504,-)
acaiberry.co.uk – GBP    988,-  (ca. EUR  1.238,-)

Die deutsche Endung handelte man diesmal in US-Dollar, wobei jobcheck.de mit US$ 9.900,- (ca. EUR 6.689,-) noch einen akzeptablen Preis erzielte; bei energietarife.de zu US$ 3.000,- (ca. EUR 2.027,-) ist man da gar nicht mehr sicher. Und das vlcplayer.de und vlc-player.de jeweils US$ 2.000,- (ca. EUR 1.351,-) einbrachten, ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass die Domains eigentlich nach Kennzeichenrechtsverletzungen schmecken. Die europäische Endung steht mit prestige.eu zum Preis von US$ 1.945,- (ca. EUR 1.314,-) nicht gerade gut dar. Hingegen wies .tv mit towns.tv zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 6.757,-) das zweitbeste Ergebnis der Woche auf. Weitere Domains im Rennen waren:

jump.es – EUR  5.662,-
apartamentos.com.es – EUR  4.301,-
canberra.tv – EUR  3.722,-
fairtrade.ca – US$  4.488,-  (ca. EUR  3.032,-)
sumatra.tv – GBP  1.900,-  (ca. EUR  2.386,-)
holidaycheck.ca – US$  3.000,-  (ca. EUR  2.027,-)
sexphoto.ca – US$  2.500,-  (ca. EUR  1.689,-)

Interessanterweise wurden insgesamt vier .info-Domains gehandelt und alle vier in US-Dollar, wo wir sonst bei .info-Domains überwiegend Euro als Handelswährung sehen. Kündigt sich da ein Wandel an, zumal sich darunter die Domains zeitung.info zu US$ 2.999,- (ca. EUR 2.026,-) und toner.info für US$ 2.904,- (ca. EUR 1.962,-) befinden? Weiter verkauften sich fewo.info für US$ 3.977,- (ca. EUR 2.687,-) und anunciosonline.info zu US$ 2.300,- (ca. EUR 1.554,-). Darüber hinaus meldete sich lediglich .biz mit bad.biz für US$ 2.700,- (ca. EUR 1.824,-) zu Wort.

Die klassischen generischen Endungen .org und .net zeigten mit zwei prominenten Begriffen ihre Preisqualitäten: doctor.net war mit EUR 21.760,- dabei, und asia.org erzielte US$ 30.000,- (ca. EUR 20.270,-). Im übrigen bewegten sich die Preise unter der EUR 10.000,- Marke:

porntube.net – US$ 14.600,-  (ca. EUR  9.865,-)
convert.net – EUR  4.700,-
wayfarer.net – US$  5.990,-  (ca. EUR  4.047,-)
debbie.net – US$  4.500,-  (ca. EUR  3.041,-)
toni.org – US$  4.000,-  (ca. EUR  2.703,-)
mysoccer.net – EUR  2.500,-
mysoccer.org – EUR  2.500,-
evox.net – US$  3.188,-  (ca. EUR  2.154,-)
fulfillment.net – US$  2.960,-  (ca. EUR  2.000,-)
gifting.net – US$  2.488,-  (ca. EUR  1.681,-)
integrator.net – US$  2.488,-  (ca. EUR  1.681,-)
zoologico.org – US$  2.350,-  (ca. EUR  1.588,-)
retirementcalculators.net – US$  2.300,-  (ca. EUR  1.554,-)

Mit zahlreichen Zahlendomains zeigte sich .com in hoher Form. Gleich zwei Zahlen lagen zum Spitzenpreis von jeweils US$ 188.888,88 (ca. EUR 127.628,-) vorn: 11.com und 880.com. Was diese vor der nur wenig günstigeren 444.com, die nur noch US$ 178.888,89 (ca. EUR 120.871,-) erzielte, und 245.com, die es noch auf erstaunliche US$ 168.888,88 (ca. EUR 114.114,-) brachte, auszeichnet, bleibt unklar. Noch undeutlicher wird es, wenn 242.com und 252.com ganze EUR 40.000,- weniger, nämlich US$ 111.111,11 (ca. EUR 75.075,-) erzielten. Auch sonst findet man noch ein paar Zahlen-Domains und kuriose Preise unter .com:

jtr.com – US$ 60.000,-  (ca. EUR 40.541,-)
freecoupon.com – US$ 60.000,-  (ca. EUR 40.541,-)
8008.com – US$ 58.888,88 (ca. EUR 39.790,-)
7777.com – US$ 55.555,55 (ca. EUR 37.538,-)
8808.com – US$ 51.111,11 (ca. EUR 34.535,-)
afghan.com – US$ 30.000,-  (ca. EUR 20.270,-)
thoughtleaders.com – EUR 20.000,-
moebel.com – US$ 27.432,-  (ca. EUR 18.535,-)
jmail.com – US$ 27.333,-  (ca. EUR 18.468,-)
womensboots.com – US$ 25.650,-  (ca. EUR 17.331,-)
rewind.com – US$ 25.000,-  (ca. EUR 16.892,-)
yourworld.com – US$ 22.222,22 (ca. EUR 15.015,-)
goplay.com – US$ 17.300,-  (ca. EUR 11.689,-)
bandtees.com – EUR 10.000,-
fixedprice.com – EUR 10.000,-
loseit.com – EUR 10.000,-
netpartner.com – EUR 10.000,-
reverie.com – EUR  9.500,-
refinancerates.com – EUR  9.500,-
wja.com – EUR  8.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

SES – anderes Publikum, andere Preise?

Anlässlich der SES (Searchenginestrategies) Conference in San Jose vom 18. bis 22. August 2008 sorgte die bekannte Domain-Auktionsplattform Moniker für eine Domain-Versteigerung erster Güte – und ganz anderen Preisen.

Oft genug haben wir darauf hingewiesen, dass die mitreißenden Domain-Preise, die anlässlich von Auktionen zu Stande kommen, weil Domainer von Domainern kaufen. Herausragend sind hierbei immer wieder die Verkaufsergebnisse, die Moniker anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. generiert. Nun betätigte sich Moniker bei einem Treffen von Suchmaschinenoptimierern, ein anderes Publikum also als reine Domainer. Die Domain-Preise erzielten eine ganz andere Qualität und ein deutlich niedrigeres Niveau, wobei ausgerechnet eine .us-Domain den höchsten Preis erzielte:

groceries.us – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.703,-)
consultingcompany.com – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.419,-)
Leadsales.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.351,-)
seoproducts.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.351,-)
wardrobes.org – US$ 1.100,- (ca. EUR   743,-)
upholstery.org – US$   900,- (ca. EUR   608,-)
seoproviders.com – US$   700,- (ca. EUR   473,-)
airlineupgrades.com – US$   700,- (ca. EUR   473,-)
airlineclubs.com – US$   600,- (ca. EUR   405,-)
baseballwebsites.com – US$   550,- (ca. EUR   372,-)
repeattraffic.com – US$   500,- (ca. EUR   338,-)
vehicleclearance.com – US$   400,- (ca. EUR   270,-)
medicalreportsonline.com – US$   400,- (ca. EUR   270,-)
cobrapolicy.com – US$   400,- (ca. EUR   270,-)
jobsourcing.com – US$   400,- (ca. EUR   270,-)
spanishinvesting.com – US$   350,- (ca. EUR   236,-)
seoproduct.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
autopolicycoverage.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
upstreamprovider.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
collegetrustaccount.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
consumersrightslawyers.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
sembrand.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
aftermarketauction.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
hospitaltransportation.com – US$   300,- (ca. EUR   203,-)
bestcarsinsurance.com – US$   250,- (ca. EUR   169,-)
earlybirddiscounts.com – US$   200,- (ca. EUR   135,-)

Heisst das nun, die Preise der Domainer sind überzogen, der Markt zu heiss und die Domain-Blase platzt sowieso bald? Keineswegs. Für Domains gilt nach wie vor: Der Käufer bemisst den Wert eines Domain-Namens und entscheidet, ob er das Geld ausgibt. Soweit jemand bereit ist, höhere Domain-Preise zu zahlen, freut das den Verkäufer. Wenn der geforderte Preis den Vorstellungen des Käufers nicht entspricht, wird der Verkäufer die Domain nicht los und wir haben keinen Preis.

Doch vermag der Anbieter die Preis zu regulieren, wenn er geschickt verhandelt und einen Domain-Namen dem Käufer schmackhaft macht. Dass dabei ein Geschäft für Verkäufer und Käufer gleichermaßen attraktiv bleibt, zeigt – soweit sich das beurteilen lässt – der Deal mit den i(-)report.com-Domains, die Rick Schwartz im Januar diesen Jahres an CNN zum Preis von US$ 750.000,- verkauft hatte. Laut thedomains.com weist das Angebot unter ireport.com mittlerweile 2,3 Mio. einzelne Besucher auf, 85.000 Menschen haben sich bei ireport.com angemeldet, 175.000 Videos sind online.

Die anlässlich der SES in San Jose erzielten Domain-Preise sind nicht hoch. Sie sind aber dem Publikum angemessen. Der Markt setzt sich aus verschiedenen Interessensgruppen zusammen, und jede Gruppe hat andere Vorstellungen von Domain-Namen und ihren Preisen. Nur das drückt sich in dem Ergebnis von San Jose aus.

Quelle: searchenginestrategies.com, thedomains.com

September – DomainvermarkterForum 2008 in Berlin

Das „Domainvermarkterforum“ trifft sich zum vierten Male. Das Spezialistentreffen der deutschen Domainer-Szene findet vom 04. bis 05. September 2008 in Berlin statt, und mit ihm eine große Domain-Auktion, die von Sedo geleitet wird.

Vom 04. bis zum 05. September 2008 treffen sich Deutschlands Domain-Vermarkter in Berlin. Neben deutschen Domainern erwartet man wieder die Vertreter der wichtigsten deutschen Registrare und Parking-Anbieter. Und um rund 120 Teilnehmern und Sponsoren aus dem Ausland den Weg nach Berlin schmackhafter zu machen, wird nun erstmals eine Simultanübersetzung deutsch/englisch bzw. englisch/deutsch angeboten. In den Vorträgen und Workshops werden Themen wie Domain-Verkaufsverhandlungen, Zukunft des Domain-Parking und Domain-Endungen für jedermann verhandelt.

Die große Sedo-Liveauktion bildet den Abschluss der Veranstaltung und findet am Freitag nachmittag statt. Das Domainvermarkterforum ist die bisher erste (und einzige) Veranstaltung mit Live-Domain-Versteigerung in Deutschland. Die Versteigerung leitet Auktionator Klaus Graeber. Die Auktion soll alle früheren Versteigerungen auf den Domainvermarkterforen weit übertreffen.

Das Domainvermarkterforum findet im Berlin Marriott Hotel, Inge-Beisheim-Platz 1 in 10785 Berlin statt. Es beginnt am Donnerstag, den 04. September um 13.00 Uhr und endet am 05. September gegen 18.00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domainvermarkterforum.de

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top