Newsletter-Ausgabe #425: August 2008

Themen: Root Zone – US-Regierung betont eigene Vormacht | Statistik – .it erstmals über 1,5 Millionen | TLDs – Neues von .me, .na und .org | LG Köln – Verwechslungsgefahr bei VZ-Domains | Blockbuster – action.com für US$ 230.000,- | Insider-Geschäft – Wohin geht der Domain-Markt? | Bayreuth – Tagung „Konvergenz Medien und Recht“

Root Zone – US-Regierung betont eigene Vormacht

Die US-Regierung wird die Oberaufsicht über die Root Zone auch in Zukunft nicht aus der Hand geben. In einem Brief an ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate-Thrush gab das US-Handelsministerium unmissverständlich zu verstehen, weder an der eigenen noch an der Rolle von ICANN oder VeriSign etwas ändern zu wollen.

Erst beim letzten ICANN-Meeting in Paris war sie wieder Thema, die Dauerdiskussion um die Internetverwaltung einschließlich der Kritik an der US-Regierung, die Oberaufsicht über die zentralen Ressourcen des Domain Name Systems (DNS) zu internationalisieren. Doch derartigen Ansinnen hat die US-Regierung ungewöhnlich offen eine Absage erteilt: In einem nun veröffentlichten Brief aus dem Juli 2008 an ICANN-Chairman Peter Dengate-Thrush nahm Meredith A. Baker von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) eine Mitteilung auf der ICANN-Website zum Anlass, einige grundsätzliche Aussagen zu treffen.

So weist sie darauf hin, dass die Beziehung zwischen ICANN und der US-Regierung durch zwei wesentliche Verträge geregelt ist: zum einen das Joint Project Agreement (JPA), mit dem die technische Koordination des Managements des DNS auf den privaten Sektor und damit ICANN übertragen wird, zum anderen die Vereinbarung, mit der ICANN die IANA-Funktionen (also die Vergabe von IP-Adressen, Top Level Domains und IP-Adressen) übertragen wurde. Anlässlich der „mid-term review“, in deren Rahmen die Entwicklungen bei ICANN auf Grundlage der vertraglichen Beziehungen überprüft wurden, hat man festgestellt, dass ICANN zahlreiche Fortschritte gemacht hat. Gleichwohl bleibt auf Feldern wie langfristige Stabilität, Rechenschaft, Ansprechbarkeit oder Beteiligung von Interessenvertretern noch viel Arbeit. In den so genannten „PSC papers“ – einer Reihe von Diskussionspapieren zur Stärkung des institutionellen Vertrauens in die Internetverwaltung – seien viele dieser Bereiche angesprochen worden; dies dürfe jedoch zu keiner Abweichung von den bisherigen Vereinbarungen führen. Man wolle ausdrücklich betonen, dass man derzeit keinerlei Verhandlungen über die Rolle des US-Handelsministeriums, von ICANN und VeriSign führe; es gäbe auch keinerlei Absicht, derartige Gespräche in Zukunft zu führen. Soweit daher in den „PSC papers“ diskutiert wird, die Aufsicht über die Root Zone zu übertragen, stimme dies mit den Plänen der US-Regierung gewiss nicht überein.

Insider kann dieses Schreiben nicht überraschen. Egal, zu welchem Ergebnis die Diskussionen auf Treffen wie dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) gelangen – die Entscheidungen über die Root Zone lassen sich die USA nicht aus der Hand nehmen. Oder wie der US-Jurist Brett Faussett das eigene Selbstverständnis der USA formulierte: man hätte anstelle des Briefes auch mitteilen können, dass der Himmel blau ist.

Den Brief finden Sie unter:
> http://www.ntia.doc.gov/comments/2008/ICANN_080730.html

Quelle: wortfeld.de, lextext.com, intern.de

Statistik – .it erstmals über 1,5 Millionen

Die heissen Temperaturen machen nicht nur Urlauber träge: mit .com, .net und .biz gingen im Juli 2008 bei gleich dreien der fünf großen generischen TLD-Betreiber die Registrierungszahlen zurück. Zu den Highlights zählt .de, die sich von .net absetzen konnte.

Scheint so, als gingen die Domain-Anmelder in Massen in den Sommerurlaub: zahlreiche große Domain-Verwaltungsstellen melden einen Rückgang der Registrierungszahlen. Besonders deutlich ist dies bei .com festzustellen: dort fielen die Zahlen in den letzten vier Wochen um über 300.000 Domains netto auf unter 77 Millionen zurück. Noch im April 2008 hatte .com um 1,5 Millionen Domains zugelegt, allerdings schwächte sich das Wachstum bereits im Mai und im Juni 2008 etwas ab. Zu den Siegern des Monats Juli gehört dagegen eindeutig .de, die dank eines Anstiegs von gut 57.000 Domains und einem zeitgleichen Rückgang von über 30.000 Domains bei .net ihren dritten Platz hinter .com und .cn festigen kann.

Zum echten Prüfstein für .info entwickelt sich die Marke von fünf Millionen Domains. Hatte man im Juni 2008 diese Grenze wieder geknackt, ging es nun wieder um knapp 40.000 Domains runter auf etwas über 4,97 Millionen, so dass man festhalten kann, dass .info schon seit Monaten um diese offensichtlich magische Marke pendelt und sie nicht dauerhaft hinter sich lassen kann. Ähnliches droht .biz mit der 2-Millionen-Marke: zwar rühmt sich Verwalter Neustar, schon vor Wochen die zweimillionste .biz-Domain vergeben zu haben, doch auch diesen Monat können unsere Zahlen dies nicht bestätigen, zumal sich das Wachstum von .biz auf diesmal nur etwas über 7.000 Domain-Namen abgeschwächt hat.

Doch des einen Leid ist der anderen Freud. So stieg in Italien die Zahl der registrierten .it-Domains erstmals auf über 1,5 Millionen an, was allein dieses Jahr einen monatlichen Anstieg von mindestens 25.000 Domains bedeutet. Damit ist .it die fünfte ccTLD in Europa und die erst siebte weltweit, die einen solchen Meilenstein erreicht. Von derartigen Höhen noch weit entfernt ist dagegen .uz, das Landeskürzel von Usbekistan. Allerdings weiss man auch dort Registrierungsrekorde zu feiern: so vermeldet die dortige Registry die Anmeldung der 7.000sten .uz-Domain, was umgerechnet einen Anstieg von 22 Prozent seit Jahresbeginn bedeutet. Weiteren Anstieg erhofft man sich von neuen Vergabebestimmungen, die am 1. September 2008 in Kraft treten.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 12.153.028  (Vergleich zum Vormonat: +   57.145)
.at – 763.343  (Vergleich zum Vormonat: +    3.971)
.com – 76.849.297  (Vergleich zum Vormonat: –  321.275)
.net – 11.677.250  (Vergleich zum Vormonat: –   32.743)
.org – 6.981.949  (Vergleich zum Vormonat: +   76.580)
.info – 4.971.496  (Vergleich zum Vormonat: –   38.872)
.eu – 2.859.079  (Vergleich zum Vormonat: +   30.943)
.biz – 1.987.700  (Vergleich zum Vormonat: +    7.157)
.us – 1.436.641  (Vergleich zum Vormonat: +   12.184)

insgesamt: 119.679.783 (Stand 2. August 2008)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: domainnews.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .me, .na und .org

„Cache poisoning“ lautete das Schreckenswort der vergangenen Wochen, mit dem vor einer gefährlichen Lücke im Domain Name System (DNS) gewarnt wird. Bei .org will man daher Maßnahmen ergreifen, um das DNS noch sicherer zu machen. Bei .me freut man sich über den Anfangserfolg, während in Namibia Streit um die Registry entbrannt ist.

Afilias, Technik-Betreiber der neugestarteten Länderendung .me (Montenegro), hat anlässlich des Starts der Live-Registrierung am 17. Juli 2008 erste Statistiken veröffentlicht. Demnach wurden an den ersten beiden Tagen über 50.000 .me-Domains angemeldet, wobei sich der Inhaber von yusu.me die Ehre sicherte, die erste Domain der Live-Phase sein Eigen zu nennen. Der grösste Teil der Anmeldungen stammt bisher mit 50 Prozent aus den USA, was wohl GoDaddy zu verdanken sein dürfte; der grösste Registrar der Welt gehört zum Betreiber-Konsortium der .me-Registry. Hinter den USA folgen die Briten (11 Prozent) und Deutschland (9 Prozent) auf den Plätzen. Ganz reibungslos verlief der Neustart allerdings nicht: so war GoDaddy vom Interesse an .me offenbar völlig überrascht worden und auf Server-Ausfälle nicht vorbereitet. Hinzu kommt, dass für zahlreiche attraktive .me-Domains Auktionen laufen, die sich um 24 Stunden verlängern, sollte in den letzten Minuten doch noch ein Gebot eingehen, so dass theoretisch noch monatelang geboten werden kann. Der bisherige Höchstpreis von US$ 26.130,- für insure.me mit 135 Bietern lässt also nicht erwarten, dass es zu einem raschen Ende kommt.

Inhaber einer Domain mit der Landesendung .na für Namibia sollten ihre Adresse im Auge behalten. Wie allafrica.com meldet, ist um die Verwaltung der ccTLD ein heftiger Streit entbrannt. Derzeit am Ruder sitzt mit dem Namibian Network Information Centre (Na-nic) ein privates Unternehmen, errichtet vom Gynäkologen (!) Ebert Lisse und seinem Geschäftspartner Ben Fuller. Sie rühmen sich als eine der besten Länderverwaltungen weltweit, wobei Kunden diese Einschätzung angesichts der hohen Preise nicht unbedingt teilen. Ein neu gegründetes Ministry of Information and Communication Technology soll sich daher der Verwaltung von .na annehmen; der Ausgang des Streits ist ungewiss. Die Website von Na-nic verweist dereit nur auf eine provisorische Baustellenseite, eine Kontaktaufnahme ist nur per eMail möglich. Einstweilen soll aber eine Registrierung über eine Handvoll ausländischer Registrare möglich bleiben.

Public Interest Registry, Verwalter von .org, will seine Endung sicherer machen: als erste generische Top Level Domain, der die Implementierung von DNSSEC gestattet wurde, erarbeitet .org derzeit einen Plan für Schulungen und die Einführung in der Infrastrukturgemeinde des Internets. DNSSEC, die Abkürzung für Domain Name System Security Extensions, ist eine Erweiterung von DNS, mit der Authentizität und Datenintegrität von DNS-Transaktionen gewährleistet wird. DNSSEC ist damit darauf ausgerichtet, Internet-Server gegen Angriffe auf das Domain Name System, etwa durch das derzeit diskutierte „dns poisoning“ (eine DNS-Cache-Vergiftung durch böswillige Nutzer) zu schützen. Unter dnssec-deployment.org erhalten Administratoren Hinweise, wie sie von dem neuen Service profitieren können. Am Ende dieser Pläne steht, dass auch ICANN die Root Zone mit DNSSEC signiert und somit das DNS noch sicherer macht.

Registrierung von .me-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/me-domain

Weitere Informationen zu .na finden Sie unter:
> http://www.na-nic.com.na/

Quelle: afilias.info, mashable.com, allafrica.com, pir.org, wikipedia.org

LG Köln – Verwechslungsgefahr bei VZ-Domains

Im März 2008 hatten wir noch vor einer möglichen Abmahnwelle gewarnt, nun liegt bereits eine Gerichtsentscheidung vor: nach Ansicht des Landgericht Köln (Urteil vom 2. Mai 2008, Az. 84 O 33/08) ist die Namensendung „VZ“ von studiVZ markenrechtlich geschützt.

Im Oktober 2005 hatten sich vier Studenten zusammengetan, um unter dem als Wortmarke eingetragenen Zeichen „T-VZ“ mit Priorität vom 6. Mai 2006 und später dann mit dem ebenfalls als Wortmarke eingetragenen Zeichen „T1-VZ“ mit Priorität vom 4. September 2006 Online-Netzwerke zu betreiben. Beide Angebote richten sich an Schüler und Studenten. Die von ihnen gegründete Antragstellerin mahnte am 22. Januar 2008 die Antragsgegnerin ab, die wenige Tage zuvor am 8. Januar 2008 eine ebenfalls zielgruppenorientierte Plattform im Internet gestartet hatte, und sich damit unter anderem an Hochschulabsolventen richtete, die einen Einstiegsjob suchen; ihre Datenbank war unter den beiden Domains c-vz.net und c-vz.de erreichbar. Im Rahmen der Abmahnung machte die Antragstellerin geltend, durch die Verwendung des Kennzeichens „c-vz“ in ihren Rechten der Zeichenserie „T-VZ“ und „T1-VZ“ verletzt zu sein, zumal die Antragsgegnerin weitgehend auch das Layout und die farbliche Gestaltung ihrer Webseiten übernommen hatte.

Nachdem die Antragsgegnerin dem Verlangen auf Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Absage erteilt hatte, erwirkte die Antragsgegnerin vor dem LG Köln eine einstweilige Verfügung, mit der es der Antragstellerin untersagt wurde, eine Reihe von nicht näher bekannten Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Hiergegen wandte sich die Antragsgegnerin mit einem Widerspruch und machte geltend, dass es sich bei dem Bestandteil „VZ“ um eine anerkannte Abkürzung für das Wort „Verzeichnis“ handle; dieser Bestandteil sei für sich schutzunfähig, weil er beschreibend und deshalb freihaltebedürftig sei.

Das Landgericht Köln lud zur mündlichen Verhandlung, hielt jedoch an seiner einstweiligen Verfügung fest. Demnach steht der Antragstellerin ein Unterlassungsanspruch nach §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu, weil die von der Antragsgegnerin verwendete Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit dem Betreiber von „T-VZ“ und „T1-VZ“ und damit den Kennzeichen der Antragstellerin hervorzurufen. Die Antragstellerin könne sich darauf berufen, innerhalb kurzer Zeit bei Studenten und Schülern einen hohen Grad an Beliebtheit und Bekanntheit gewonnen zu haben. Ihre Bezeichnungen sind dabei so gebildet, dass der Buchstabengruppe „VZ“ die angesprochene Personengruppe vorangestellt ist; diese wiederum sei in Deutschland keineswegs als Abkürzung für „Verzeichnis“ bekannt und geläufig, auch der Duden führe „Vz.“ nicht als Abkürzung für Verzeichnis. Das Internetangebot der Antragstellerin birgt aufgrund des identischen Zeichenbildungsprinzips mit dem kennzeichnenden „VZ“ am Ende damit das Risiko in sich, den Irrtum hervorzurufen, dass es sich auch bei „c-vz“ um eine Leistung der Antragstellerin handle. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die graphische und optische Anlehnung an das Angebot der Antragstellerin. Folgerichtig war die einstweilige Verfügung aufrechtzuerhalten.

Inhabern von Domains mit der Endung „VZ“ ist damit zur Vorsicht zu raten, zumal der vom Landgericht angesetzte Streitwert von EUR 275.000,- ein hohes Kostenrisiko mit sich bringt. Ob man bei StudiVZ am Ende wirklich gewinnt, bleibt allerdings abzuwarten; schließlich sieht man sich selbst derzeit einer Klage vom amerikanischen Konkurrenten Facebook ausgesetzt. Deren Vorwurf lautet im Kern: „ein großer Teil des Erfolgs“ von studiVZ sei „dem Kopieren und dem Missbrauch von Facebooks geistigem Eigentum geschuldet“.

Das Urteil im Volltext finden Sie unter:
> http://short4u.de/4895d0877a4d5

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, yahoo.de

Blockbuster – action.com für US$ 230.000,-

„Action“ verlangt Arnold Schwarzenegger – und in der vergangenen Handelswoche gab es reichlich davon: satte US$ 230.000,- (ca. EUR 148.000,-) machten action.com zum absoluten Blockbuster und setzte sich so an die Spitze einer Reige von neun .com-Verkäufen im fünfstelligen Bereich.

Zunächst aber ein Blick in die Länderliste, in der sich Kanada den Spitzenplatz sicherte: gmx.ca ging für EUR 20.000,- an einen neuen Inhaber; ob sich ein hierzulande bekannter Mailingdienst dahinter versteckt, lässt sich aus dem WHOIS noch nicht eindeutig klären. Erst mit Abstand folgte der flirtexpress.de, in den man für EUR 13.000,- einsteigen konnte. Erfreulich: mit farbtoner.de (EUR 5.100,-), der IDN grundstücksbörse.de (EUR 3.500,-), adcommerce.de (EUR 3.300,-) und weiteren EUR 2.750,- für fahrzeugaufbereitung.de landen gleich vier .de-Domains mit in den Top Ten. Ansonsten verkaufte sich .uk gewohnt gut:

petrolprices.co.uk – GBP  8.600,- (ca. EUR 10.920,-)
snows.co.uk – GBP  5.500,- (ca. EUR  6.985,-)
firstchoiceski.co.uk – GBP  3.000,- (ca. EUR  3.810,-)
pricecuts.co.uk – GBP  1.400,- (ca. EUR  1.780,-)

southkorea.tv – US$  4.000,- (ca. EUR  2.570,-)

domain.es – US$  4.000,- (ca. EUR  2.570,-)
casinoportalen.es – EUR  1.400,-

lenkrad.de – EUR  1.300,-
kunstschnee.de – US$  1.638,- (ca. EUR  1.050,-)
kunsteis.de – US$  1.248,- (ca. EUR    802,-)

Die zweite Reihe der generischen Top Level Domains ist diesmal von einem regen .org/.net-Wechsel gekennzeichnet. So folgt auf banks.net für US$ 38.000,- (ca. EUR 24.425,-) der Domain-Name cheaptotels.org für US$ 20.000,- (ca. EUR 12.850,-), bevor mit guatemala.net zu US$ 16.000,- (ca. EUR 10.280,-) und always.org für US$ 6.000,- (ca. EUR 3.855,-) der Wechsel seine Fortsetzung findet. Während jewels.info für US$ 2.700,- (ca. EUR 1.735,-) nur wenig glänzen kann, sucht man .biz auf den Spitzenplätzen gleich ganz vergeblich. Selbst .mobi, lange Liebling der Branche, kann sich allein mit tasty.mobi zu US$ 1.850,- (ca. EUR 1.190,-) platzieren. Weitere erwähnenswerte Deals waren:

interest.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.210,-)
lives.net – US$  4.688,- (ca. EUR  3.010,-)
getup.org – EUR  3.000,-
basenpulver.org – EUR  1.625,-
hawaiivacations.org – US$  2.500,- (ca. EUR  1.605,-)
honey.info – US$  1.958,- (ca. EUR  1.260,-)
freebook.org – US$  1.888,- (ca. EUR  1.210,-)
trauben.net – US$  1.775,- (ca. EUR  1.140,-)
winrar.info – US$  1.560,- (ca. EUR  1.000,-)
beentheredonethat.net – US$  1.500,- (ca. EUR    965,-)
tabloid.org – US$  1.150,- (ca. EUR    740,-)
werk.net – US$  1.102,- (ca. EUR    710,-)
moove.net – US$  1.100,- (ca. EUR    705,-)
yachts.biz – US$  1.051,- (ca. EUR    675,-)

Bei .com rappelte es in der Kiste: neben der bereits erwähnten action.com finden sich zahlreiche hochpreisige Domains. Zu erwähnen sind vor allem insuranceleads.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 32.140,-) sowie usedguitars.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 22.495,-); letztere ist ein Nachzügler der Moniker-Auktionen anlässlich der T.R.A.F.F.I.C East. Von .aero-Domains wenig zu halten scheint der Käufer von manchesterairport.com; die nicht ganz kurze Domain war ihm US$ 17.600,- (ca. EUR 11.310,-) wert. Doch Länge allein ist kein Kriterium, wie onlinesavingsaccount.com beweist, die für US$ 9.988,- (ca. EUR 6.420,-) über die Theke ging und damit überraschend mehr erlöste wie die Drei-Zeichen-Domain ljl.com mit US$ 9.300,- (ca. EUR 5.980,-).

mutuelle.com – EUR 23.600,-
blueray.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 19.280,-)
grammas.com – US$ 28.481,- (ca. EUR 18.305,-)
oysterbay.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 15.750,-)
nst.com – US$ 20.200,- (ca. EUR 12.980,-)
kitchenette.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 11.345,-)
rewardsdirect.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.245,-)
cuban.com – US$ 15.000,- (ca. EUR  9.640,-)
purecasino.com – US$ 13.000,- (ca. EUR  8.355,-)
usb-sticks.com – EUR  7.777,-
iquotes.com – EUR  6.500,-
umx.com – US$ 10.100,- (ca. EUR  6.490,-)
pinz.com – US$  7.000,- (ca. EUR  4.500,-)
ozdemir.com – US$  6.500,- (ca. EUR  4.180,-)
saxophonist.com – US$  5.890,- (ca. EUR  3.785,-)
gameplayer.com – US$  5.600,- (ca. EUR  3.600,-)
c-s-i.com – US$  4.000,- (ca. EUR  2.570,-)
brazilians.com – US$  4.000,- (ca. EUR  2.570,-)
audiostreet.com – US$  3.600,- (ca. EUR  2.310,-)
xmasgreetings.com – US$  2.255,- (ca. EUR  1.450,-)
gasandmore.com – US$  2.500,- (ca. EUR  1.605,-)
2fly.com – US$  2.500,- (ca. EUR  1.605,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com

Insider-Geschäft – Wohin geht der Domain-Markt?

Domainer stehen nach wie vor vor dem Problem, ein Insider-Geschäft zu betreiben. Sie drehen sich um sich selbst. Doch der Geldgenerator verlangsamt sich zusehends: Pay Per Click (PPC) bringt immer weniger Einnahmen, die liquiden Mittel zum Ankauf von Domains werden geringer. Ist mit dem Aus zu rechnen?

Domaining steht auf drei Säulen: PPC, Handel und Entwicklung. Früher konnte man mit einem guten generischen Domain-Namen, der Traffic anzieht, über PPC sehr gutes Geld verdienen. Doch das ändert sich zusehends. Aus Sicht der Domainer werden die Margen für die Werbeanbieter immer größer und für die Domain-Inhaber immer kleiner. Darüber hinaus steigen die Registrierungsgebühren. Damit verringern sich die liquiden Mittel der Domainer und das zweite Standbein trocknet aus:

Der Handel mit Domains findet überwiegend innerhalb der Domainerszene statt. Domainer kaufen und steigern Domains von Domainern. Die liquiden Mittel kommen über Verkäufe, aber eben auch über PPC-Angebote. Wenn aber kein Geld mehr via PPC reinkommt, stockt auch der Handel. So bleibt noch die Entwicklung von Domains: die aber kostet Zeit und Geld! Das Geld zur Finanzierung von Domain-Angeboten, die selbst irgendwann Geld bringen sollen, sei es durch das Angebot unter dem Domain-Namen selbst, sei es etwa durch Veräußerung des entwickelten Geschäfts, muss überhaupt erstmal reinkommen. Das wiederum geht via PPC, oder durch den Verkauf von Domains, damit man sich auf das Entwicklungsprojekt konzentrieren kann. Doch wenn andere Domainer kein großes Geld mit PPC mehr machen, wer soll dann die Domains kaufen?

Darüber hinaus fühlen sich zahlreiche Domainer in Bedrängnis: eine unheilige Allianz von Juristen, Unternehmern, Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum und Marken sowie staatliche Stellen versuchen den Handel mit und den Besitz von Domain-Namen einzuschränken – Snowe Bill ist das Stichwort. Die Zukunft des Domainings steht vor einer Herausforderung. Der kann man begegnen, indem man sich zusammenschließt und für Außenstehende transparenter wird. Dazu gehört es auch, Domains außerhalb des Insider-Marktes an den Mann zu bringen. In der Regel werden Domains nur von Domainern verkauft und gekauft. Ganz selten verirrt sich ein Dritter auf den Markt und kauft eine Domain, die zu seinem Unternehmen passt. Das ist fatal: Die Domainer kreisen um sich selbst und kommen nicht voran. Sie müssen ihren Markt nach außen öffnen, ihn für Außenstehende interessanter und nachvollziehbarer gestalten. Das ist nicht einfach in einer Profession, bei der es keine nachvollziehbaren Preisgestaltungen gibt. Die Bewertung des Preises einer Domain (Appraisal) ist Schwarzkunst. Keiner versteht es, und drei Appraisals kommen oft zu vier Preisen einer Domain, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

An dieser Stelle besteht unbedingter Handlungsbedarf, wenn sich die Domainer-Industrie nicht verzetteln und aber ernst genommen werden will. Doch die Chancen, das zu klären, sind gering. Versuche, die Preisgestaltung nachvollziehbar zu machen, sind unverständlich. Die Schwelle, sich als Außenstehender darauf einzulassen, bleibt zu hoch. Vielleicht, wenn man die Preisvorstellungen der Domainer zurechtrückte?

Quelle: domainnews.com, ricksblog.com, eigene Recherche

Bayreuth – Tagung „Konvergenz Medien und Recht“

Die Universität Bayreuth lädt im Oktober zum 3. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht unter dem Titel „Konvergenz der Medien – Konvergenz des Rechts?“.

Auf dem 3. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht soll vom 17. bis zum 18. Oktober 2008 zu den rechtlichen Konsequenzen der Konvergenz-Entwicklung der Medien eine Zwischenbilanz gezogen werden. Dabei werden alle berührten Felder des öffentlichen Rechts und des Privatrechts erfasst. Die Bestandsaufnahme reicht etwa im öffentlichen Recht von den Folgen der rechtstatsächlichen Veränderungen für den Rundfunkbegriff über die Frage der Regulierung des Zugangs zu den Übertragungswegen bis zur künftigen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die privatrechtlichen Konsequenzen werden vor allem mit Blick auf die Rechtsverhältnisse im Internet, die kartellrechtliche Behandlung medienübergreifender Fusionen und die mit der Konvergenz zusammenhängenden Fragen der Rechteverwertung beleuchtet.

Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 17. Oktober 2008 um 9.00 Uhr. Namhafte Rechtswissenschaftler und Praktiker nehmen zu dem Themenkomplex unter verschiedenen Gesichtspunkten Stellung. Der erste Seminartag endet mit einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Die Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter – Kann alles bleiben, wie es ist?“. Am Samstag liegt ein thematischer Schwerpunkt beim Fußball; es wird einerseits zur Vergabe der medialen Rechte an der Bundesliga und andererseits zur Verwertung von Amateurfußballspielen im Internet vorgetragen. Die Veranstaltung endet gegen 14.00 Uhr am Samstag, 18. Oktober 2008.

Die Tagung findet im Hörsaal 22 (H 22) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Gebäude RW/Infopunkt 3) der Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth, statt. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben, da die Tagung aus Mitteln des DFG-Graduiertenkollegs Nr. 1124 „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ finanziert wird.

Weitere Informationen und einen Anmeldebogen findet man unter:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/

Quelle: uni-bayreuth.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top