Newsletter-Ausgabe #421: Juli 2008

Themen: Unbegrenzt neue TLDs – viel Lärm um Nichts? | Statistik – .cn stösst .de vom Thron | TLDs – Neues von .uk, .ca und .me | LG Braunschweig – Google Adwords unvollendet | tell.com – US$ 100.000,- pro Buchstabe | Domain-Börsen – Mitarbeiterbieten verboten? | Possenhofen – 5. IT-Forum: IT-Sicherheit

Unbegrenzt neue TLDs – viel Lärm um Nichts?

„Potential für völliges Chaos“, „ein Albtraum für Inhaber von Markenrechten“ – die Entscheidung der Internet-Regierung ICANN, grundsätzlich unbegrenzt neue Top Level Domains (TLDs) zuzulassen, stösst nicht nur auf Begeisterung. Oder heisst es am Ende: viel Lärm um Nichts?

Am wenigsten erfreut sind die Inhaber von Kennzeichenrechten. Egal ob .eu, .asia oder in Kürze .tel, mit jeder neuen Top Level Domain stehen sie vor der Wahl, ihren geschützten Begriff vorbeugend zu registrieren oder sich später auf eine juristische Durchsetzung ihrer Rechte zu verlassen. Beides ist meist mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb Rechtsanwalt John Mackenzie von der britischen Kanzlei Pinsent Masons LLP klagt: „Jedes Mal, wenn eine neue TLD kommt, spenden große Marken ein Vermögen für defensive Registrierungen, um Schaden abzuwenden. ICANN hat diese Kosten vervielfacht.“. Auch für Phil Kingsland von der .uk-Registry Nominet bleibt nur, defensive Anmeldungen zu empfehlen.

Dieser Einschätzung wollen die Marktforscher von der Gartner Group nicht folgen. Für sie wirken sich neue Endungen kaum auf Unternehmen aus, .com wird auch weiterhin das Geschehen dominieren. Nur in einigen wenigen Fällen verschaffen die neuen Kürzel einen Mehrwert; so räumt man potentiellen Bewerbern für .movie oder .xxx kommerzielle Erfolgsaussichten ein, daneben möglicherweise noch einzelnen Regio-TLDs. Den Unternehmen empfiehlt Gartner, das eigene Portfolio nicht mit defensiven Anmeldungen aufzublähen, sondern sich auf Klassiker wie .com und jene Länderkürzel, in denen man geschäftlich tätig ist, zu konzentrieren. Zugleich betont Gartner jedoch die Vorzüge von Unternehmen zur Markenüberwachung, um Verletzungen frühzeitig zu entdecken; auch eine eigene Domain-Strategie etwa zur Frage, welche Begriffe unbedingt geschützt werden müssen und welche nett, aber nicht notwendig wären, kann helfen, den Überblick zu behalten.

Jauchzende Jubelschreie erwartet man dagegen aus der Domainer-Szene, wächst doch mit jeder neuen TLD die Auswahl an neuen, attraktiven Domains a la sex.cm, .sex.eu oder sex.asia stetig an. Anlässlich des Domainer-Meetings in Paris ging die Branche jedoch davon aus, dass die neuen Endungen keinen grossen Einfluss auf das Geschäft haben werden. Für Jay Westerdal, CEO von Name Intelligence, liegt vielmehr nahe, dass es zehn Jahre dauern könnte, bevor eine neue Top Level Domain die kritische Masse überschreitet und öffentlich bekannt genug ist, um mit ihren Domain-Namen Geld verdienen zu können. Blickt man auf die längst eingeführten, aber ein Schattendasein fristenden Endungen .aero, .pro, .museum, .jobs oder .coop, spricht viel dafür, dass sich Westerdals Einschätzung bestätigt; im Gegenteil könnten etablierte Kürzel wie .com oder .de an Wert gewinnen.

Für den US-Domainer Kevin Ohashi werden die möglichen Auswirkungen neuer TLDs ebenfalls überschätzt. So steht derzeit gar nicht fest, ob eine Domain-Vergabe offen (unrestricted) wie im Fall .info oder beschränkt (restricted) wie bei .pro erfolgen wird. Darüber hinaus sei wichtig, was eine Domain anbietet, nicht ihre Endung; so hat .us trotz del.icio.us oder imageshack.us nicht sprunghaft an Registrierungen gewonnen.

Verlässliche Aussagen lassen sich erst treffen, wenn klar ist, welche neue Endung kommt und unter welchen Bedingungen die Registrierung möglich ist. Allein der Kostenfaktor dürfte manche Vorfreude auf exotische neue Endungen verderben: neben einer Bewerbungsgebühr von kolportierten US$ 50.000,- bis 500.000,- ist auch der laufende Betrieb einer Registry mit erheblichem wirtschaftlichem Einsatz verbunden. Eine Endung .hansi für die Wellensittichliebhaber dieser Welt ist also alles andere als realistisch.

Quelle: out-law.com, gartner.com, domainnews.com, ohashi.info

Statistik – .cn stösst .de vom Thron

Den inoffiziellen Titel als Exportweltmeister konnte Deutschland noch vor China verteidigen, doch bei den Länderdomains hat das Reich der Mitte die Führung bereits übernommen: obwohl die Bestätigung von Verwalter CNNIC aussteht, gilt es als sicher, dass die chinesische Länderendung .cn bei der Gesamtzahl der registrierten Internetadressen das Kürzel .de überrundet hat.

Ein Zugewinn von nur knapp 25.000 Domains netto im vergangenen Monat vermochte .de nicht wirklich dazu verhelfen, den Angriff von .cn auf seine Führungsposition noch abzuwehren. Nach unseren Recherchen wuchs .cn seit Anfang des Jahres 2008 stetig um jeweils 400.000 bis 500.000 Domains monatlich; bei .de lag die Steigerungsrate dagegen meist bei unter 100.000 im Monat. Rechnet man diese Zahlen auf den Monat Juni 2008 hoch, liegt daher die Gesamtzahl der registrierten Domain-Namen mit der Endung .cn in diesen Tagen erstmals über jener von .de-Domains. Während .de also bis Ende Juni auf nur knapp 12,1 Mio. Domain-Namen klettert, dürfte .cn bereits in wenigen Tagen die Marke von 12,3 Millionen überspringen. Und neue Gefahr droht aus dem Lager der generischen TLDs: sollte .net sein Wachstum der vergangenen Monate ebenfalls unverändert fortsetzen, verliert .de wohl noch in diesem Jahr auch den dritten Platz in der Rangliste aller weltweit registrierten Domain-Namen.

Ansonsten war es ein eher schwacher Monat. So blieb .com deutlich unter der Millionenmarke zurück, sprang gleichwohl über die Grenze von 77 Millionen Domains. Jenseits der 5-Mio-Marke liegt auch wieder .info, bei einem Zuwachs von gut 16.000 Domains aber nur ganz knapp. Deutlich über Durchschnitt präsentiert sich nur .eu: die neue Europa-Domain kann gleich um fast 100.000 Adressen netto zulegen.

Besonderes Augenmerk gilt es diesmal, der Business-Domain .biz zu schenken. Obwohl unser Zahlenmaterial dies noch nicht bestätigen kann, vermeldet Verwalter NeuStar die Registrierung der zweimillionsten .biz-Domain. Um welche Domain es sich handelt, darüber schweigt sich die Pressemitteilung von NeuStar leider aus. Dagegen betont man, dass .biz inzwischen auch internationalisierte Domains (IDNs) anbietet; so umfasst der Satz an Sonderzeichen inzwischen 15 verschiedene Sprachen. Die Popularität von .biz beschränkt sich gleichwohl vorwiegend auf das Gebiet der USA, was sprachliche Gründe haben dürfte. Der Mitkonkurrent .info dagegen, ebenfalls in der ersten Runde neuer Top Level Domains anno 2000 eingeführt, profitiert nicht zuletzt von seiner multilingualen Verständnisweise, und verteilt sich so weltweit.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 12.095.883 – (Vergleich zum Vormonat: +   23.382)
.at – 759.372 – (Vergleich zum Vormonat: +    2.405)
.com – 77.170.572 – (Vergleich zum Vormonat: +  680.305)
.net – 11.709.993 – (Vergleich zum Vormonat: +  120.781)
.org – 6.905.369 – (Vergleich zum Vormonat: +   78.417)
.info – 5.010.368 – (Vergleich zum Vormonat: +   16.381)
.eu – 2.828.136 – (Vergleich zum Vormonat: +   94.353)
.biz – 1.980.543 – (Vergleich zum Vormonat: +    6.636)
.us – 1.424.457 – (Vergleich zum Vormonat: +    5.862)

insgesamt: 119.884.693 (Stand 1. Juli 2008)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDs – Neues von .uk, .ca und .me

Ausschließlich in die Welt der country code Top Level Domains führt diesmal unsere Registry-Reise: Neben einigen Änderungen am Schiedsverfahren für .uk sieht sich die kanadische Endung .ca Kritik an ihrem WHOIS-Schutz ausgesetzt. Und bei .me sind es nur noch wenige Tage bis zum Start der offiziellen Registrierung.

Die britische Domain-Verwaltung Nominet hat das Streitschlichtungssystem für .uk-Domains in einigen praxisrelevanten Bereichen modifiziert. So hat der Antragsteller im Fall der Säumnis des Antragsgegners die Möglichkeit, ein abgekürztes Urteil zu erhalten, für das lediglich GBP 200,- zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen sind. Erfolgt dagegen eine Erwiderung, geht das Verfahren in eine Mediation über, wobei dann GBP 750,- netto zu bezahlen sind. Weiter dürfen die Klage als auch die Erwiderung künftig bis zu 5.000 Wörter lang sein; ferner können Beweisstücke künftig elektronisch eingereicht werden, ein Dokument somit beispielsweise als .pdf-Datei. Die neuen Regelungen treten am 29. Juli 2008 in Kraft; für bis dahin anhängige Verfahren gilt das alte Recht fort.

Der kanadische Jura-Professor Michael Geist hat die WHOIS-Änderungen der kanadischen Registry CIRA scharf kritisiert. Wie gemeldet, gelten bei privaten Domain-Inhabern Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse als nichtöffentlich, sofern nicht der Inhaber selbst der Veröffentlichung zustimmt; sie sind daher allenfalls auf Anfrage bei CIRA zu erhalten. Allerdings hat Geist eine Lücke festgestellt, die auf Druck der Markenlobby im letzten Moment eingebaut wurde und ihr ein Hintertürchen offen lässt, um an WHOIS-Daten zu gelangen. So genügt für Markeninhaber die Behauptung, in ihren Rechten verletzt zu sein, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Eine solche Regelung verstösst für Geist gegen kanadisches Datenschutzrecht. CIRA hat sich bisher mit dem Argument verteidigt, die Regelungen in 12 Monaten erneut zu prüfen; ob es schon vorher zu Änderungen kommt, bleibt abzuwarten.

Schließlich noch ein Hinweis: bereits in wenigen Tagen, genau am 17. Juli 2008, startet .me, das neue und offizielle Länderkürzel von Montenegro, die allgemeine Registrierung. Die abgeschlossenen Landrush- und Sunrise-Phasen lassen auf grosses Interesse an der neuen Top Level Domain schließen: bisher gingen über 30.000 Anmeldungen bei Verwalter .ME Registry ein. Dabei wird .me international auch als das englische „Mich (ME)“ vermarktet, wie zum Beispiel in for.me, love.me oder buy.me. Somit hat .me Potential für alle Internetnutzer weltweit. Dafür spricht nicht zuletzt auch, dass hinter .me ein Konsortium aus Afilias, dem US-Registrar GoDaddy und dem ortsansässigen ME-Net steckt; während .info-Verwalter Afilias die technische Verwaltung übernimmt, kümmert sich GoDaddy um das globale Marketing. Eine Registrierung ist für jedermann ohne Beschränkung möglich, Registrare wie united-domains.de nehmen ab sofort Vorbestellungen entgegen; die Registrierungsgebühr wird dort nur im Erfolgsfall fällig.

Weitere Informationen zu den Änderungen im Streitschlichtungsverfahren bei .uk finden Sie unter
> http://www.nominet.org.uk/news/latest/?contentId=5251

Weitere Informationen zu .me finden Sie unter:
> http://www.nic.me

Vorbestellung von .me-Domains für nur EUR 39,- im Jahr möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/me-domain/

Quelle: nominet.org.uk, thestar.com, eigene Recherche

LG Braunschweig – Google Adwords unvollendet

Das Landgericht Braunschweig hat in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren um ein- und dasselbe Adword zwar Erkenntnisse hinsichtlich der unterschiedlichen Google-Adwords Operatoren gewonnen, jedoch in den Entscheidungen keine Konsequenzen daraus gezogen. Nun muss das Oberlandesgericht Braunschweig das Wissen in Urteile ummünzen.

Die Klägerin plant und errichtet unter anderem Einfamilienhäuser; ihr Geschäftsführer ist Inhaber der Marke „Kosima-Haus“, die in 2001 für die Klasse 37 (Bauwesen) angemeldet und eingetragen wurde. Bei den Beklagten der drei Verfahren handelt es sich ebenfalls um auf dem Gebiet des Bauwesens und der Errichtung von Einfamilienhäusern tätigen Unternehmen. Bei Eingabe des Suchbegriffes „Kosima-Haus“ bei Google erschienen Anzeigen der Beklagten, deretwegen sie von der Klägerin abgemahnt und aufgefordert wurden, Unterlassungserklärungen abzugeben. Darauf ließen sich die Anzeigeschalter nicht ein. Die Klägerin erwirkte vor dem Landgericht Braunschweig einstweilige Verfügungen gegen die Beklagte, denen nach die Beklagten es zu unterlassen hatten, „Kosima-Haus“ als Keyword in Google-AdWords-Anzeigen für neu zu bauende Häuser zu nutzen. Dagegen legten die Beklagten Widerspruch ein und erklärten unter anderem, sie hätten das Zeichen nicht als Keyword benutzt. Das Landgericht in Braunschweig musste die Entscheidung überprüfen.

Das Gericht (LG Braunschweig, Urteile vom 25.05.2008, Az.: 9 O 367/08; Az.: 9 O 377/08 und Az.: 9 O 381/08) bestätigte den Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Wortzeichens (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG). Es hält an seiner Rechtsprechung und Meinung fest, dass die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer AdWord-Kampagne grundsätzlich Markenrechte verletzt. Ursprünglich stand dies unter der Einschränkung, dass die Marke gezielt als Keyword verwendet wurde. Die Rechtsprechung habe man erweitert für Fälle, bei denen ein geschütztes Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es durch die Standard-Keyword-Option von Google „weitgehend passende Keywords“ als Keyword automatisch hinzugesetzt wird, wobei die Haftung auf Fälle beschränkt wird, bei denen eine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung besteht und eine zumutbare Prüfpflicht verletzt wird. All dies wusste die Klägerin in Bezug auf die Beklagten nicht glaubhaft zu machen.

Die Haftung der Beklagten ergibt sich freilich aus dem Umstand, dass sie, nachdem sie von der Klägerin in Kenntnis gesetzt worden waren, die Rechtsverletzung nicht verhinderten. Dem Gericht wurde mittlerweile klar, dass die jeweiligen Beklagten im Grunde gar nichts hätten machen können, da die Anzeigen von Google auch bei Suchbegriffen erscheinen können, die weder in der eigenen Keyword-Liste der Beklagten noch in der erweiterten Liste stehen. Dem, so das Gericht, sei nur durch Eintragung des Keywords in eine Auschlußliste (negative Keywords) zu begegnen; und dazu seien die Beklagten verpflichtet. Im vorliegenden Falle hätten sie aber nach Inkenntnissetzung zu spät reagiert.

Damit setzt das LG Braunschweig um, was sich mit dem vor kurzem besprochenen Versäumnisurteil eines US-Gerichts in Florida (Domain-Newsletter #414) angekündigt hatte: Wer Werbung auf Suchmaschinen betreiben und mögliche Markenrechtsverletzungen verhindern will, kommt an „negative Keywords“ (bei Google) oder „excluded words“ (bei Yahoo!) nicht mehr vorbei, um auf der sicheren Seite zu sein. Rechtsanwalt Möbius sieht zu dem, dass es an der Nutzung der Marke fehlen könnte: Die Anzeigen der Beklagten könnten auch lediglich wegen des nicht schutzfähigen Markenbestandteils „Haus“ auf der Ergebnisseite bei Google erschienen sein. In diesem Falle hätte weder Google noch die jeweilige Beklagte das geschützte Kennzeichen „Kosima-Haus“ überhaupt genutzt. Ohne Nutzung des Kennzeichens kann es aber auch keine Markenrechtsverletzung geben.

Die Rechtsstreite werden wohl vor dem OLG Braunschweig weiter geführt. Dass aber die Weisheit bei den Obergerichten höher sei als bei den Landgerichten, ist nicht für alle Fälle belegt.

Die Urteile des LG Braunschweigs findet man unter:
> http://snipurl.com/2uycz
> http://snipurl.com/2uyd8
> http://snipurl.com/2uydg

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche

tell.com – US$ 100.000,- pro Buchstabe

Mit tell.com zu US$ 400.000,- stand in der vergangenen Domain-Handelswoche wieder einmal .com ganz oben auf der Leiter, doch folgte auf dem Fuße die spanische Domain auto.es zum Hochpreis von EUR 110.000,-. Wieder mischten verstärkt T.R.A.F.F.I.C.-Abwicklungen mit, aber nicht bei der erfreulich besetzten .de. Erste .asia-Verkäufe treten ebenso auf den Plan.

Doch die Nummer 1 besetzte die mit EUR 110.000,- herausragend bezahlte auto.es, der – in gediegenem Abstand – die polnische deser.pl zum Spitzenpreis von EUR 22.000,- folgte. Danach folgte eine schöne Auswahl .de-Domains:

fotograf.de – EUR 10.100,-
flugmarkt.de – EUR 10.000,-
topmodels.de – EUR  8.300,-
strompreisvergleiche.de – EUR  4.000,-
kumpel.de – EUR  2.750,-
horoskopgratis.de – EUR  1.950,-
strombillig.de – EUR  1.450,-

Überraschend schnell startet .asia mit Verkäufen, wobei diesseits nicht ganz klar ist, ob nicht eine mehrmonatige Sperre für den Domain-Inhaberwechsel die Abwicklung hindert. Die Preise von airnz.asia, US$ 3.000,- (ca. EUR 1.900,-), und hunters.asia, US$ 2.500,- (ca. EUR 1.583,-), sind noch nicht beeindruckend, aber ein Anfang. Weitere Länderendungen erzielten auch Preise:

geld.eu – EUR  5.500,-
vakantielanden.nl – EUR  5.000,-
utilidades.es – EUR  3.600,-
navigatiesystemen.nl – EUR  3.200,-
jeuxcasino.fr – EUR  2.800,-
gyn.fr – EUR  2.200,-
digitalcamera.eu – EUR  1.586,-
shopjobs.co.uk – GBP  1.175,- (ca. EUR  1.481,-)
obl.fr – EUR  1.450,-

Unter den neueren generischen Domain-Endungen zeigte sich verblüffender Weise .biz mit immobilienmakler.biz zu EUR 8.330,- an erster Position. Es folgten einige .mobi-Domains, ehe .info mit drei Domains zum Zuge kam:

michigan.info – US$  9.250,- (ca. EUR  5.857,-)
airports.info – US$  5.000,- (ca. EUR  3.166,-)
flashgames.info – EUR  2.500,-

ringtone.mobi – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.332,-)
men.mobi – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.332,-)
computers.mobi – US$  9.500,- (ca. EUR  6.016,-)
airlines.mobi – US$  9.500,- (ca. EUR  6.016,-)
boats.mobi – US$  6.000,- (ca. EUR  3.799,-)
show.mobi – US$  5.000,- (ca. EUR  3.166,-)

Die alten generischen Endungen (außer .com) übten diesmal deutlich Zurückhaltung, wenn die Einstiegspreise etwa für antalya.org mit US$ 16.000,- (ca. EUR 10.132,-) und teas.net mit US$ 15.700,- (ca. EUR 9.942,-) deutlich über denen der neueren generischen Domain-Endungen lagen:

management.net – US$ 15.000,- (ca. EUR  9.498,-)
sales.mobi – US$ 10.500,- (ca. EUR  6.649,-)
asi.net – US$  9.000,- (ca. EUR  5.699,-)
weine.org – EUR  5.500,-
artemis.net – US$  5.700,- (ca. EUR  3.609,-)
systems.org – US$  3.300,- (ca. EUR  2.090,-)
mhsc.net – US$  3.288,- (ca. EUR  2.082,-)

Die Endung .com weist gleich drei Domains im sechsstelligen US$-Bereich auf, angefangen bei der bereits erwähnten tell.com zum Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR 253.293,-) über 246.com zu US$ 124.568,- (ca. EUR 78.880,-) bis moneyrates.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 63.323,-). Kurios zeigt sich der bis in den Cent-Bereich hineinragende Preis von e8.com: US$ 88.888,88 (ca. EUR 56.287,28). Darüber hinaus wurden .com-Domains rege ver- und gekauft:

bordel.com – EUR 33.000,-
hyperbaric.com – US$ 40.604,- (ca. EUR 25.712,-)
webhelp.com – US$ 30.100,- (ca. EUR 19.060,-)
bassguitar.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 18.997,-)
advantageyou.com – US$ 25.350,- (ca. EUR 16.052,-)
typo.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 15.831,-)
nr1.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 15.831,-)
mymoto.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 12.665,-)
luxuryitems.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 10.765,-)
investmentplanner.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 10.132,-)
lhg.com – EUR 10.100,-
corporateentertainment.com – US$ 14.000,- (ca. EUR  8.865,-)
mkc.com – US$ 12.222,- (ca. EUR  7.739,-)
patti.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  7.599,-)
earthpure.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  7.599,-)
qli.com – US$ 10.600,- (ca. EUR  6.712,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Domain-Börsen – Mitarbeiterbieten verboten?

Ende Juni 2008 wurde die Domain-Börse des US-Domain-Registrars GoDaddy dabei ertappt, bei Domain-Versteigerungen mitzubieten. Sie ist nicht die einzige Börse, die mehr Kapital aus den Auktionen schlagen will. Doch es gibt auch andere, die strenge Anforderungen an ihre Mitarbeiter stellen.

Der Aufschrei unter Domainern war groß, als vor wenigen Tagen entdeckt wurde, dass bei „Aftermarket“ Domain-Versteigerungen über die Domain-Börse GoDaddy von Seiten GoDaddys kräftig mitgesteigert wurde. Die Sache begann, als die Domain spyware.us für US$ 3.000,- von Adam Dicker ersteigert wurde. Im Forum namepros.com erkannte man, dass Adam Dicker nicht nur irgendein Domain-Profi ist, sondern auch „VP of Domain Name Aftermarket“ (TDNAM), der Domain-Börse von GoDaddy, und als solcher den Überblick über die Höchstgebote der Konkurrenten habe. Andrew Allemann von domainnewswire.com griff die Sache auf und schrieb GoDaddy an.

GoDaddy nahm mit den Worten Stellung, man habe keine Regelung, die den Mitarbeitern das Bieten bei solchen Aftermarket-Versteigerung untersage. Aber man habe Werkzeuge, die dafür sorgen, dass die Mitarbeiter keinerlei Vorteile gegenüber anderen Bietern haben.

Andrew Alleman bohrte nach und stellte fest: auch bei NameJet sei den Mitarbeitern das Mitbieten erlaubt; jedoch beschränke sich das auf Domain-Namen, für die sonst keine Gebote vorhanden sind und nur, soweit das von einem Manager abgesegnet sei. Dasselbe gelte für Enom; wie es mit Network Solutions, die zu dieser Gruppe gehört, aussieht, blieb unklar. Anders sieht es bei Snapnames aus: hier dürfen die Mitarbeiter nicht bieten, auch die von der Mutter Oversee.net nicht. Sedo und Pool.com haben sogar klare Mitarbeiter-Regeln hinsichtlich des Mitbietens.

Sedo bietet die wohl strengsten Regelungen: Danach verpflichten sich jeder Mitarbeiter und auch die Gründer des Unternehmens schriftlich, für die Zeit, die sie in einem Arbeitsverhältnis zu Sedo stehen, in keiner Weise mit Domains zu spekulieren. Ausnahmen bilden lediglich Domains von Kinder- und Familiennamen. Pool hingegen erlaubt seinen Mitarbeitern das Mitbieten bei Domain-Auktionen, allerdings unter Einschränkungen. So teilte CEO Richard Schreier Allemann mit, entweder dürfen die Mitarbeiter ein unabänderliches Gebot je Auktion abgeben, oder sie müssten bieten, bis sie den Zuschlag erhalten; Abspringen von der Auktion dürfen sie in diesem Falle nicht.

Allemann sieht das Problem, dass solche Unternehmen nach fähigen Domainern als Angestellten suchen; nur wie kann man denen vernünftigerweise das Domainen verbieten. Mit jedem Mitarbeiter erwächst so ein Interessenskonflikt, der im Zweifelsfalle dazu führt, dass der Domainer Domainer bleibt und nicht Angestellter wird. Doch bei Sedo scheint das keine Probleme zu machen, denn auf Befragen von Allemann hieß es, wichtig sei der sichere und vertrauenswürdige Marktplatz für Domains, den man errichte; dafür hätten die Mitarbeiter von Sedo Verständnis und beugten sich gerne der strengen Vereinbarung.

Quelle: domainnamewire.com

Possenhofen – 5. IT-Forum: IT-Sicherheit

Wie immer kurzfristig, aber immer erfreulich lädt die Niteflite Networxx GmbH aus Possenhofen zum „Starnberger IT-Forum“. Diesmal steht das Thema „Mittelstand und IT-Security“ auf der Agenda.

Für Unternehmen wird die IT-Sicherheit immer wichtiger. Die Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben beim Umgang mit der IT-Technik und der Datensicherheit kann zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Hier den Überblick zu bewahren, dürfte sich – wie inzwischen üblich bei der Gesetzgebung – schwierig gestalten. Einen Einblick in die Materie verspricht das von der Niteflite Networxx GmbH, Kurt-Stieler-Str. 4, 82343 Possenhofen initiierte 5. Starnberger IT-Forum mit dem Thema „Mittelstand und IT-Security“.

Am Donnerstag, 24. Juli 2008 ab 09.00 Uhr trifft man sich im Hotel „Alte Linde“, Wieling 5 in 82340 Feldafing/Wieling, wo Rechtsanwältin Dr. Bettina Kähler (PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg) über die „Rechtliche Anforderungen an Geschäftsführer und IT-Leiter im Mittelstand – Haftungsrisiken bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben“ und Macario López Monrobé (Astaro AG, Karlsruhe) nicht ganz eigennützig über „rechtlich abgesicherte Datentransfers“ je eineinhalb Stunden referieren werden. Die Veranstaltung endet mit einem gemeinsamen Mittagessen.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Teilnehmer allerdings begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter:

> http://www.starnberger-it-forum.de

Quelle: nnxx.de

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