Newsletter-Ausgabe #418: Juni 2008

Themen: ISPs – Justizminister fordern Auskunftsanspruch | Auktion – ICANN versteigert Ein-Zeichen-Domains! | TLDs – Neues von .cn, .info und .sl | LG Köln – Domain schlägt (manchmal) Marke | Versichert – insurancerates.com zu US$ 225.000,- | .fr – Investition in die Domain-Zukunft? | T.R.A.F.F.I.C. – auf ein Neues in New York

ISPs – Justizminister fordern Auskunftsanspruch

Den Inhabern von Urheberrechten soll künftig ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider (ISPs) zustehen. Mit einem entsprechenden Beschluss forderte die Justizministerkonferenz, die vergangene Woche in Celle stattfand, die Bundesregierung zu einem Gesetzesvorschlag auf.

Egal, ob Porno-, Musik- oder Filmindustrie, kaum ein anderer Wirtschaftszweig hat bei Staatsanwaltschaften quer durch die Republik in den vergangenen Jahren für ähnlich viel Arbeit gesorgt. Auslöser war zumeist der Up- bzw. Download von urheberrechtlich geschützten Werken. Um den dahinter stehenden Nutzer ermitteln zu können, stellten die Rechteinhaber oft über spezialisierte Unternehmen und Anwaltskanzleien Strafanzeige, um so an die IP-Adresse zu gelangen; dies sollte den Computer identifizieren, über den der Download veranlasst worden war. Geschätzte 100.000 dieser Anzeigen jährlich ließen die Staatsanwaltschaften unter der zusätzlichen Arbeitsbelastung aufstöhnen, wobei das Strafrecht zumeist nur ein Vorwand für die Rechteinhaber war, um den Nutzer zivilrechtlich in Anspruch nehmen und kostenpflichtig abmahnen zu können. Angesichts leerer öffentlicher Kassen und der ohnehin starken Belastungen der Staatsanwaltschaften stellte die Justizministerkonferenz denn auch fest, dass die Staatsanwaltschaften in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, die rechtlich umstritten und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind.

Als Ursache für diese Belastung haben die Justizminister ungenügende zivilrechtliche Auskunftsansprüche ausgemacht, weshalb man bei der Problemlösung dort ansetzen will. Sie appellieren an den Bundesgesetzgeber, den zivilrechtlichen Schutz des Urheberrechts so auszugestalten, dass zivilrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche vom Rechteinhaber auf dem dafür vorgesehenen Weg effektiv durchgesetzt werden können; hierzu ist insbesondere die Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber den Internet Service Providern vorgesehen. Bisher hatten Gerichte einen solchen Anspruch im noch geltenden Recht nicht ausmachen können; so haben insbesondere die Oberlandesgerichte in München, Frankfurt und Hamburg einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider verneint. In diesen Verfahren hatte die Musikindustrie versucht, über § 101 a UrhG von den Access-Providern Auskunft über bestimmte IP-Adressen zu erhalten, um an die Rechtsverletzer zu gelangen, war aber gescheitert.

Doch ob die aus finanziellen Gründen motivierte Schaffung eines solchen zivilrechtlichen Auskunftsanspruches der Sache dient, muss bezweifelt werden. So mehren sich Urteile, wonach der IP-Adresse nur sehr eingeschränkte Beweiskraft zukommt; sie gibt zwar Hinweise auf den Anschlussinhaber, allerdings nicht auf den konkreten Anwender, der den Internetzugang genutzt hat. Hinzu kommen nach der Vorratsdatenspeicherung-Entscheidung des BVerfG verfassungsrechtliche Bedenken, wonach Verkehrsdaten nur dann verwendet werden dürfen, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat vorliegt (LG Frankenthal, Beschluss vom 21.05.2008, Az. 6 O 156/08); dies wird bei reinen Urheberrechtsverletzungen kaum der Fall sein.

Den Beschluss der Justizminister finden Sie unter:
> http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C47716842_L20.pdf

Eine Entscheidung des LG Frankenthal finden Sie unter:
> http://short4u.de/4856b14ba1942

Quelle: heise.de, dradio.de, eigene Recherche

Auktion – ICANN versteigert Ein-Zeichen-Domains!

Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Rahmenpläne zur Verteilung von Ein-Zeichen-Domains vorgestellt: für deren Vergabe favorisiert ICANN eine Auktion. Als Berater hat man sich ein Team von Power Auctions LLC zur Seite geholt.

Angestoßen durch eine Empfehlung der Generic Names Supporting Organization (GNSO) konkretisiert ICANN derzeit die Pläne zur Freigabe sämtlicher Ein-Zeichen-Domains unter allen 16 generischen Top Level Domains; dies umfasst sowohl Domains mit einem Buchstaben wie a.com und i.info, aber auch Domains mit einer Zahl wie 4.mobi und 8.org. Bisher waren sie, neben weiteren Begriffen wie etwa internic, example oder iana seit dem Jahre 1993 auf einer Liste reservierter Namen geführt und somit unter keiner generischen Top Level Domain registrierbar. Doch das soll sich ändern; sowohl Registries als auch die Internet Community haben mehrfach Interesse angemeldet und laut ICANN unverändert starkes Interesse an diesen Adressen. Die kniffligste Frage ist, wie diese Domains neue Inhaber finden; zu diesem Zweck hat ICANN, unter anderem, eine öffentliche Befragung durchgeführt.

Zahlreiche Vorschläge wie das „first come, first served“-Prinzip, Zufallslotterien oder individuelle Vergabe durch die jeweilige Registry wurden unterbreitet; als effizientestes und fairstes Vergabemodell für die knappe Ressource hat man aber Auktionen ausgemacht. Zur Begründung stützt man sich unter anderem auf Aussagen der OECD, wonach Auktionen am besten geeignet sind, den wahren Marktwert zu ermitteln, da der Preis von denen entschieden wird, die den Markt üblicherweise am besten kennen. Doch welches Auktionsmodell zum Zug kommen wird, ist noch offen; im Gespräch sind monatliche oder geheime Auktionen, solche, in denen Zugriffsrechte mit freier Auswahl versteigert werden, solche mit ablaufender Zeit wie bei eBay, aber auch klassische Auktionen bis zum letzten höchsten Gebot. Zusammen mit dem erfahrenen Auktionator Power Auctions LLC sollen die verschiedenen Möglichkeiten zunächst analysiert werden, bevor die endgültige Entscheidung fällt. Schon jetzt steht allerdings fest, dass ICANN die Hinterlegung von Sicherheiten verlangt und die Auktionen per Internet durchführt.

Schließt sich die Frage an, was ICANN mit dem Versteigerungserlös anstellen will; auch dazu hat man sich schon Gedanken gemacht. Vorgeschlagen sind unter anderem Investitionen in die Infrastruktur, eine Senkung der Registrierungsgebühren, Unterstützung für ccTLDs in Entwicklungsländern oder Verbesserungen im Bereich der Partizipation bei ICANN. Letztlich wird der ICANN-Vorstand entscheiden; Gelegenheit hierzu gibt es beim ICANN-Meeting in Paris, das in wenigen Tagen am 22. Juni 2008 beginnt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://short4u.de/48552c8873211

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .cn, .info und .sl

Heimlich, still und leise dürfte sich dieser Tage an der Spitze der ccTLD-Weltrangliste ein Führungswechsel vollziehen: die chinesische Länderendung .cn hat wohl das deutsche Kürzel .de an Registrierungen überrundet. Da kann selbst die Öffnung der Landesendung von Sierra Leone kaum Trost spenden.

Die schlechte Nachricht zuerst: obwohl die offizielle Bestätigung noch aussteht, hat die chinesische Landesendung .cn die deutsche Top Level Domain .de zahlenmäßig überholt und ist damit nun wohl die grösste ccTLD der Welt. Laut Verwalter CNNIC notierte .cn im Mai 2008 bei exakt 11.821.635 Domains, konnte jedoch in den Vormonaten stets um 400.000 bis 500.000 Domains zulegen. Dagegen steht .de derzeit bei knapp 12,1 Millionen, so dass in diesen Tagen der Führungswechsel vollzogen worden sein dürfte. Weitere Informationen werden in Kürze erwartet.

Afilias, Verwalter der generischen Top Level Domain .info, hat die Preisträger des diesjährigen .info-Awards bekannt gegeben: Aus mehreren hundert Einsendungen wählte eine Fachjury die Domain iRights.info auf den mit EUR 10.000,- dotierten ersten Platz. Das Angebot beschäftigt sich mit dem Urheberrecht im digitalen Zeitalter und erklärt mit Fallbeispielen Laien und Privatpersonen die Rechtslage in der digitalen Welt. Den zweiten Platz und damit EUR 5.000,- sicherte sich GPS-tour.info, ein österreichisches Tourenportal für Outdoorsportler mit Navigationsgerät. Der Internetauftritt des Tourismusverbands Wilder Kaiser rund um das Kaisergebirge, erreichbar unter der Domain wilderkaiser.info, kam auf Platz drei und erhielt dafür immerhin noch EUR 3.000,-.

Die Top Level Domain .sl, offizielles Landeskürzel der westafrikanischen Republik Sierra Leone, steht ab sofort jedermann zur Registrierung offen: über den in Freetown ansässigen Registry-Provider AFcom sind .sl-Domains ab US$ 50,- im Jahr als Second Level Domains verfügbar. Für Premium-Domains mit nur drei Zeichen wird ein Aufschlag von US$ 250,00 fällig. Allerdings steckt die Registrierung noch in den Kinderschuhen: so dauert es bis zu 48 Stunden, bis die Domains erreichbar sind; zudem verlängert sich der Registrierungsvertrag nicht automatisch, sondern setzt ein aktives Handeln des Inhabers voraus. Wer die Frist versäumt, hat 30 Tage lang Zeit, die Domain aus der „Deleted Redemption Grace Period“ zu holen, wofür eine zusätzliche Servicegebühr zu bezahlen ist. Auch IDNs stehen vorläufig noch nicht zur Verfügung. Fortschrittlich gibt man sich dagegen beim WHOIS: auf Wunsch des Inhabers werden zum Schutz vor Missbrauch persönliche Kontaktdaten ausgeblendet. Ob davon Spammer nicht sogar erst magisch angezogen werden, bleibt abzuwarten.

Die Reise-Domain .travel scheint sich zu berappeln: wie Verwalter Tralliance Corporation mitteilte, stiegen die Registrierungszahlen zuletzt an; aktuell sind rund 250.000 .travel-Domains angemeldet. Das grösste Potential will Tralliance allerdings aus der Schwäche anderer TLDs schöpfen, darunter vor allem .com; binnen der nächsten fünf Jahre sollen dort sämtliche Domains mit bis zu zehn Zeichen vergeben sein, während .travel noch einen riesigen Pool an freien Adressen anbieten kann. Ob zu einem weiteren Erfolg auch eine Lockerung der strengen Vergabebedingungen gehören könnte, ließ man offen.

Weitere Informationen zum .info-Award finden Sie unter
> http://www.info-award.info

Weitere Informationen zu .sl finden Sie unter:
> http://www.nic.sl/

Quelle: domainnews.com, Afilias, cio.com, eigene Recherche

LG Köln – Domain schlägt (manchmal) Marke

Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung von Ende 2007 (Urteil vom 20.12.2007, Az.: 84 O 127/07) einer älteren, ungenutzten Domain den Vorzug vor einer Marke gegeben; allerdings weil die Domain einem noch aktiven Dienstleister zugeordnet wurde.

Der Antragsteller ist Inhaber der Wortmarke „Blattwerk“, angemeldet am 29.11.2006 und am 30.01.2007 eingetragen unter anderem für Unternehmensberatung, Präsentationen von Firmen im Internet, Planung und Erstellung von Werbemaßnahmen, sowie Inhaber der Firma „Blattwerk“. Der Antragsgegner ist Inhaber der Domain blattwerk.de, die bis Februar 2005 für das Unternehmen „Blattwerk Mediendesign“, das er seit 2004 allein führt, genutzt und anschließend still gelegt wurde. Spätestens im Februar 2007 bot der Antragsgegner unter anderem über sedo.de die Domain für EUR 2.500,- zum Verkauf an. Der Antragsteller wurde hierauf aufmerksam und interessierte sich für einen Kauf; wegen des Preises kam es zu keiner Einigung. Der Antragsteller stellte stattdessen für die Domain einen Dispute-Antrag. Im Juli 2007 forderte der Antragsgegner den Antragsteller zur Löschung des Dispute-Eintrags auf. Inzwischen hatte der Antragsgegner die Domain einem Dritten, bei dem er arbeitet, zur Verfügung gestellt: unter der Domain erschien das Logo von „Blattwerk Mediendesign“ mit dem Hinweis, es handele sich um einen Unternehmensbereich des Dritten.

Zunächst war der Antragsteller im Rahmen der einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Köln erfolgreich (Az.: 31 O 566/07); er machte einen Unterlassungsanspruch nach § 14 Markengesetz geltend. Dagegen erhob der Antragsgegner Widerspruch und machte unter anderem geltend, aufgrund der früheren Nutzung der Bezeichnung Blattwerk Mediendesign als Geschäftsbezeichnung bestehe für ihn die besseren Rechte gegenüber der Marke. Letzteres nahm sich das Landgericht in Köln zu Herzen: Es geht davon aus, der Unterlassungsanspruch bestehe nicht, da die als Unternehmenskennzeichen benutzte Blattwerk Mediendesign die älteren und deshalb besseren Rechte hat. Dabei bezieht sich das Gericht klar auf den Umstand, dass es sich um ein summarisches Verfahren handelt und der Antragsgegner in diesem unter Vorlagen von Unterlagen seinen Vortrag glaubhaft gemacht hat. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung sei, so das Gericht, aufgrund der zeitweiligen Benutzungsaufgabe nicht erloschen, denn der Antragsgegner war weiter unter der geschäftlichen Bezeichnung tätig. Selbst das Verkaufsangebot der Domain ändert sowenig daran wie der Umstand, dass er die Domain zeitweise einem Dritten zur Verfügung gestellt hat.

Von dieser interessanten Entscheidung sollte man sich jedoch nicht täuschen lassen: Grundsätzlich ist man gut damit beraten, eine registrierte Domain auch wirklich zu nutzen. Andernfalls drohen nach wie vor Entscheidungen wie die des LG Düsseldorf zu literaturen.de (Urteil vom 06.07.2001, Az.: 38 O 18/01), auch wenn Gerichte sich nicht mehr so leicht dazu bewegen lassen, bei Nichtnutzung einer Domain von einem sittenwidrigen Verhalten auszugehen.

Die Entscheidung aus Köln findet man unter:
> http://snipurl.com/2kdwi

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche

Versichert – insurancerates.com zu US$ 225.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte ganze vier .com-Domains im sechsstelligen Bereich, die von insurancerates.com zu US$ 225.000,- (ca. EUR 145.491,-) angeführt wurden. Doch der eigentliche Renner war die niederländische relatiegeschenk.nl, die herausragende EUR 72.000,- erzielte. Ein besonderes Schmankerl zeichnete sich unter .com ab.

Die Niederlande scheinen auf dem Weg hin zum Domain-Handelsland zu sein, denn der verhältnismäßig exorbitante Preis von EUR 72.000,- für die Domain relatiegeschenk.nl zeigt, dass man auch in den Niederlanden gute Domains zu schätzen weiß. Flankiert wird der Deal von zwei zurückhaltenderen Geschäften: motors.nl kostete EUR 4.200,- und voorbeelden.nl EUR 1.500,-. Wie immer gut bei der Sache war wieder die britische Endung, die gleich sechs Verkäufe aufbietet, von denen drei recht ordentlich bepreist sind:

athlete.com – US$ 122.000,- (ca. EUR  78.889,-)
searchers.co.uk – GBP  10.000,- (ca. EUR  12.669,-)
bam.co.uk – GBP   6.500,- (ca. EUR   8.234,-)
skill7.co.uk – GBP   4.500,- (ca. EUR   5.700,-)
oriel.co.uk – GBP   1.250,- (ca. EUR   1.583,-)
bingobonuses.co.uk – GBP   1.250,- (ca. EUR   1.583,-)
thechemist.co.uk – GBP   1.000,- (ca. EUR   1.267,-)

Im übrigen gings zu wie im Gemischtwarenhandel:

leds.in – GBP   4.000,- (ca. EUR   5.067,-)
human.it – US$   7.500,- (ca. EUR   4.850,-)
love.ly – EUR   4.600,-
ivp.eu – EUR   2.000,-
biolimonade.de – EUR   2.000,-
burgit.cz – US$   2.655,- (ca. EUR   1.717,-)
cv.nu – EUR   1.550,-
webergrill.ch – EUR   1.500,-
directjob.fr – EUR   1.500,-
militaria.ch – EUR   1.100,-

Unter den neueren generischen Endungen bleibt es weiter flau. Einen besseren Preis erzielte route.mobi mit EUR 5.027,-. Während .biz weiter schweigt, meldet .info sochi2014.info für EUR 3.500,- und radurlaub.info für EUR 2.500,-. Die Preise der älteren generischen Endungen hielten sich deutlich zurück. Den höchsten Betrag erzielte mit unbedeutenden US$ 6.000,- (ca. EUR 3.880,-) maxgames.net, gefolgt von appliedsoc.org für US$ 5.110,- (ca. EUR 3.304,-) und cashloan.net zu US$ 5.010,- (ca. EUR 3.240,-). Alles weitere war ebenfalls nicht berauschend:

jobservices.net – US$   4.688,- (ca. EUR   3.031,-)
interlingua.net – US$   4.200,- (ca. EUR   2.716,-)
repro.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.587,-)
solnet.net – US$   3.688,- (ca. EUR   2.385,-)
8g.net – US$   3.600,- (ca. EUR   2.328,-)
ultimate.net – US$   3.433,- (ca. EUR   2.220,-)
mermaid.net – US$   3.255,- (ca. EUR   2.105,-)
diplomas.org – EUR   2.050,-
mychild.org – US$   2.988,- (ca. EUR   1.932,-)
beon.net – US$   2.988,- (ca. EUR   1.932,-)
totalmusic.net – US$   2.888,- (ca. EUR   1.867,-)
farmhand.net – US$   2.788,- (ca. EUR   1.803,-)
onlinemovies.net – US$   2.750,- (ca. EUR   1.778,-)

Doch die in der Regel zuverlässige Endung .com zeigte wieder (auf der T.R.A.F.F.I.C. East), was Domains wirklich wert sein können: insurancerates.com zum Preis von US$ 225.000,- (ca. EUR 145.491,-) steht da weit vorne; doch folgt ov.com zum Preis von ebenfalls beeindruckenden US$ 200.000,- (ca. EUR 129.325,-). Am meisten überzeugte die mit US$ 75.000,- (ca. EUR 48.497,-) nicht eben hochdotierte ipets.com, die allerdings 2004 nur US$ 4.100,- erzielte.

athlete.com – US$ 122.000,- (ca. EUR  78.889,-)
ow.com – US$ 120.000,- (ca. EUR  77.595,-)
chanceforlove.com – US$  60.279,- (ca. EUR  38.978,-)
football360.com – US$  33.000,- (ca. EUR  21.339,-)
drumset.com – US$  27.050,- (ca. EUR  17.491,-)
integrationpoint.com – US$  20.300,- (ca. EUR  13.127,-)
zircle.com – US$  20.000,- (ca. EUR  12.933,-)
worldwideprojects.com – US$  20.000,- (ca. EUR  12.933,-)
trueflirt.com – US$  18.000,- (ca. EUR  11.639,-)
münchen.com – US$  13.500,- (ca. EUR   8.729,-)
emedical.com – US$  10.700,- (ca. EUR   6.919,-)
imk.com – EUR   6.800,-
anonymity.com – US$  10.100,- (ca. EUR   6.531,-)
yib.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.466,-)
xtd.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.466,-)
pizzerias.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.466,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

.fr – Investition in die Domain-Zukunft?

Wer dächte, man solle doch bitte unbedingt in Domain-Namen unter der Länderendung .fr investieren, liegt falsch. Doch die Endung ist nicht gleich die Sprache: David Chelly, Redakteur von domaine1.fr, nennt vier Gründe, warum man in französischsprachige Domain-Namen investieren sollte, und Cedric Manara salutiert dazu.

Vier Gründe sprechen nach Ansicht von David Chelly für die Investition in französische Begriffe:

1. Französisch ist die Muttersprache von 200 Millionen Menschen auf dieser Welt. Über 500 Millionen Menschen in dutzenden von Ländern sprechen französisch. Braucht es noch mehr? Zahlreiche französische Unternehmen sind Global Player und in unterschiedlichsten Industrien wie Kosmetik, Automobilbau, Geld und Lebensmittel aktiv. Diese Unternehmen sind noch nicht recht auf die Idee gekommen, französischsprachige Gattungsbegriffe zu registrieren, um ihre Produkte besser an den Mann zu bringen.

2. Französische Domain-Namen, soweit sie überhaupt registriert sind, sind im Vergleich zu englischen Domain-Namen ungleich günstiger. Nur wenige Dutzend französische Domain-Namen sind bisher zu Preisen über EUR 20.000,- verkauft worden. Hingegen kostet eine einseitige Anzeige in einem französischsprachigen Magazin leichthin sechsstellige Beträge. Die teuerste bekannte französischsprachige Domain ist masculin.com, die im Juni 2007 EUR 150.000,- erzielte. Der neue Inhaber, so teilt Chelly mit, habe erklärt, der Rummel um diesen Kauf habe ihm mehrere Millionen Werbeetat erspart. Derzeit herrscht auf dem Markt für französische Domains weniger Konkurrenz, und die Gewinnmargen sind noch höher als bei englischsprachigen Domains.

3. Zur Zeit gibt es noch keinen umkämpften Domain-Markt für französische Domain-Namen, da die kompetenten Domainer selten, wenn überhaupt, französisch sprechen. In Frankreich ist der Domain-Handel verpönt. Wer Domains handeln will, gilt schnell als Cyber- oder Typosquatter, auch wenn die Domain-Namen, die er anbietet, keine Kennzeichenrechtsverletzungen nahe legen. Sinnvoll sei die Investition in .com-Domains; auf .fr-Domains liegen nach wie vor Beschränkungen. Sich unter .fr ein französischsprachiges Domain-Portfolio anzulegen, ist mit Risiken verbunden, wenn man selbst seinen Sitz nicht in Frankreich hat.

4. Das Domainer-feindliche Umfeld in Frankreich hat positive Nebeneffekte. Französische Jungunternehmer weichen ins Ausland aus und entwickeln da hervorragende Netzwerke auf höchstem Niveau, die sich hinter denen von US-amerikanischen Domainern nicht zu verstecken brauchen. Dabei besteht Interesse, Domains zu entwickeln und nicht einfach zu parken, wie das schweizer Unternehmen Virtual Network anhand von Domains wie musique.com, jeux.com, humour.com und annonces.com zeigt.

Quelle: domainnews.com

T.R.A.F.F.I.C. – auf ein Neues in New York

Ein Jahr ist es nun her, dass sich Rick Schwartz und die Seinen New York als Veranstaltungsort für das mittlerweile wichtigste Domainer-Treffen, die von targetedtraffic.com ausgetragene Konferenz T.R.A.F.F.I.C., aussuchten und versuchten, auf der Madison Avenue Aufmerksamkeit zu erheischen. Im September macht man dort nun einen zweiten Anlauf.

Vom 23. bis zum 26. September 2008 treffen sich die einflussreichsten Domainer in New York zur 12. T.R.A.F.F.I.C., der zweiten in New York, um dort Kontakte zur Werbebranche und Kapital-Industrie zu knüpfen. Im vergangenen Jahr war dies nicht recht gelungen; zugleich hatte man jedoch die erfolgreichste Show überhaupt auf die Beine gestellt, bei der Domain-Namen zu Höchstpreisen gesteigert wurden. Jetzt will man nachholen, was im vergangenen Sommer versäumt wurde. Auf targetedtraffic.com findet man bereits einen rudimentären Einblick in die Agenda, die vor allem einmal mehr die Welcome Cocktail Party betrifft. Die Vorträge und Seminare beschäftigen sich mit Themen wie SEO, Domainers versus Monetizers, sowie der Transparenz-Initiative; außerdem wird eine neue Verkaufsmethode vorgestellt, die für günstigere Preise sorgen soll. Die große Auktion findet wie immer am letzten Tag ab 15.00 Uhr Ortszeit statt. Bei targeted traffic.com ist man überzeugt, ähnliche Ergebnisse wie im Vorjahr erzielen zu können.

Wer an der T.R.A.F.F.I.C. in New York teilnehmen möchte, sollte sich beeilen, die Teilnehmerzahl ist auf 400 begrenzt. Viele, die den Weg zur letzten T.R.A.F.F.I.C. nach Orlando nicht gefunden hatten, haben bereits erklärt, New York in jedem Fall wahrzunehmen. Voraussetzung ist eine Einladung seitens T.R.A.F.F.I.C. für die man sich bewerben muss.

Weitere Informationen unter:
> http://www.targetedtraffic.com/ny_show.html

Quelle: targetedraffic.com, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top