Newsletter-Ausgabe #417: Juni 2008

Themen: EURid – strittige Ovidio-Domains gelöscht? | McAfee – neue Weltkarte der gefährlichsten TLDs | TLD-Update – Neues von .eu, .nu und .asia | LG Frankfurt/M – Störer-Werbung auf Tauschbörsen | 16er Pack – US$ 40.000,- für drei Zeichen | Appraisal-Analye – was taugen Wertgutachten? | Vorankündigung – 17. EDV-Gerichtstag im September

EURid – strittige Ovidio-Domains gelöscht?

In den Streit zwischen der .eu-Registry EURid und dem als Teil der Zypern-Connection bekannt gewordenen Unternehmen „Ovidio Ltd.“ scheint Bewegung zu kommen: der Ire John McCormac meldet in seinem Blog, dass die Zahl der in Zypern registrierten .eu-Domains drastisch gesunken ist.

Blicken wir zunächst kurz in den Juli 2006 zurück: damals hatte EURid mehr als 74.000 .eu-Domains, darunter Domain-Namen wie beethoven.eu und hotelparking.eu, suspendiert, nachdem es in der zweiten Landrush Period zu offensichtlichen Manipulationsversuchen gekommen war. Zahlreiche attraktive Domains waren in die Hände einer kleinen Gruppe von Inhabern gefallen, den Firmen Ovidio Ltd., Fausto Ltd. und Gabino Ltd., wobei sie sich der Hilfe von über 400 verschiedenen Registraren bedienten, jeweils mit Sitz in New York. Gegen diese Registrare leitete EURid daraufhin ein Gerichtsverfahren wegen Vertragsbruch ein; der Vorwurf lautete, systematisch für sich .eu-Domains registriert zu haben, um sie an Dritte zu verkaufen, ein als so genanntes „warehousing“ bekanntes und unzulässiges Phänomen. Allerdings musste EURid im Oktober 2006 vor einem Brüsseler Gericht wegen formeller Fehler eine Schlappe einstecken: im Eilverfahren entschied das Gericht, dass EURid sämtliche Domains freigeben und insbesondere ihre Übertragung zulassen muss. Offiziell bestätigte Meldungen über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gab es bisher nicht.

Möglicherweise könnte sich das erledigt haben. So ist nach Beobachtung von John McCormac die Zahl der in Zypern registrierten .eu-Domains von 90.363 am 1. April auf 52.509 am 29. April jeweils diesen Jahres gesunken. Seine Überprüfung ergab weiter, dass einige Ovidio-Domains aus der Landrush-Phase zur Löschung anstehen. Über die Ursache lässt sich nur spekulieren; letztlich können auch zahlreiche zweijährige Registrierungsverträge abgelaufen sein. Die ungewöhnliche Häufung von Löschungen ist jedoch durchaus ein Anzeichen, dass sich EURid durchgesetzt haben könnte oder ein Vergleich erzielt wurde. Jedenfalls sollten nicht nur Domainer die weiteren Entwicklungen beobachten; gegebenenfalls ergibt sich die Chance auf eine besonders attraktive .eu-Domain.

Nicht hinter dem Berg hält John McCormac mit seiner Kritik an EURid, dass es Leuten, die zuvor drittklassige „Mickey Mouse“-ccTLDs verwaltet haben, überhaupt gelungen sei, die Vertrag zur Verwaltung von .eu zu bekommen. Die öffentliche Wahrnehmung von dotEU sei sogar irrelevant. Jedenfalls an letzterem arbeitet EURid mit einer Werbekampagne, die demnächst startet. Und hält man sich an die Fakten, muss man feststellen, dass es bisher keiner Registry gelungen ist, die Einführung gänzlich problemlos zu gestalten, wie das aktuelle Beispiel DotAsia beweist; dies ausgerechnet EURid anzulasten, dürfte kaum gerechtfertigt sein.

Registrierung von .eu-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de

Quelle: whoisireland.com, eigene Recherche

McAfee – neue Weltkarte der gefährlichsten TLDs

Der Internetsecurity-Spezialist McAfee hat seine Weltkarte der gefährlichsten Top Level Domains neu veröffentlicht: galt bisher die Endung .tk (für Tokelau) als besonders risikobehaftet, stuft McAfee nun .hk-Domains aus Hong Kong als sehr bedenklich ein. Am sichersten sind unverändert finnische .fi-Domains.

Vergleicht man Domain-Namen mit Grundstücken, so gibt es nicht nur Immobilien in Top-Lage, sondern auch virtuelle Hinterhöfe. Um herauszufinden, wo solche Hinterhöfe liegen, hat McAfee in dem Report „Mapping the Mal Web“, der erstmals 2007 erschienen ist, die verschiedenen Domain-Endungen (TLDs) untersucht und festgestellt, wo das Surfen besonders gefährlich ist. Erneut hat man 265 Top Level Domains analysiert, welche davon gehäuft zu Schadzwecken wie für Spyware, Spam oder andere, strafrechtlich zumindest bedenkliche Angebote und Inhalte eingesetzt wurden. Bestätigt hat sich, dass die verschiedenen Domains erhebliche Sicherheitsunterschiede aufweisen, somit einige Endungen bevorzugt für schädliche Angebote eingesetzt werden. Als besonders bedrohlich erweisen sich aktuell Webangebote unter einer .hk-Domain: 19,2 Prozent und damit nahezu jedes fünfte Angebot musste als bedenklich eingestuft werden; im Vorjahr galt .tk mit einer Quote von nur 10,1 Prozent bereits als virtuell am gefährlichsten, woran das erheblich gesteigerte Sicherheitsrisiko im Internet deutlich wird. Im Jahr 2008 bleibt .tk mit einem Risiko von nur 1,43 Prozent deutlich hinter dem Vorjahresergebnissen zurück; dies legt nahe, dass Cyberkriminelle die bevorzugte Top Level Domain auch wechseln.

In Asien dominiert neben .hk auch die chinesische Endung .cn mit 11,76 Prozent die Gefahrenrangliste, deutlich vor den Philippinen (.ph) mit 7,72 Prozent. Unter den europäischen Ländern erwiesen sich erneut insbesondere Rumänien (.ro) mit 6,76 Prozent und Russland (.ru) mit 6,0 Prozent als risikoreich; hier werden sogar verstärkt Programme angeboten, die Sicherheitslücken ausnutzen sollen. Als besonders sicher erwiesen sich dagegen Angebote mit einer der skandinavischen Top Level Domains .fi (Finnland) und .no (Norwegen), aber auch Slowenien (.si) und Japan (.jp); sie weisen ein Gesamtrisiko von bis etwa 0,2 Prozent auf. Das deutsche Landeskürzel .de, im Vorjahr noch mit einem Risiko von einem Prozent eingestuft, kann sich auf eine Quote von 0,6 Prozent verbessern.

Bei den generischen Domains schneidet wenig überraschend erneut .gov am sichersten ab; die nur von US-Regierungsbehörden verwendete Domain ist nicht frei zu registrieren, so dass das Risiko eines Missbrauchs von vornherein begrenzt ist. Bei den übrigen generischen TLDs stuft McAfee, wie schon im Vorjahr, .info als Gefährlichste ein; hier sind überdurchschnittliche 11,8 Prozent der Angebote problematisch, während die populärste Endung der Welt, .com, nur auf 5,3 Prozent kommt. Den zweiten Platz unter den generischen Endungen nimmt .net mit 6,28 Prozent ein. Sollten Suchmaschinen wie Google diese Ergebnisse verstärkt in ihre Suchalgorithmen einfliessen lassen, könnte dies so manchen Domain-Verwalter zum Umdenken zwingen.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
> http://short4u.de/484b894d008d3

Quelle: mcafee.com

TLD-Update – Neues von .eu, .nu und .asia

Steter Tropfen höhlt den Stein: .eu-Registry EURid gibt wohl dem Drängen der Registrare nach und startet eine eigene Werbeaktion, die dotEU unter anderem in Deutschland noch beliebter machen soll. In Niue gibts darüber hinaus bald Zifferndomains, und DotAsia lässt die Nutzer Domain-Preise raten.

EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, arbeitet weiter an der Attraktivität von dotEU. Helfen soll zum einen eine Imagekampagne, die Ende Juni 2008 in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten anlaufen soll; zu den beteiligten Ländern werden Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Finnland und Grossbritannien zählen. Im Mittelpunkt sollen die Themen „Time to get a truly European Internet address“ und „One European market … Does your domain name reflect that?“ stehen, und noch mehr Bewusstsein für .eu wecken, obwohl etwa Deutschland bereits zu den grössten .eu-Märkten gehört. Des weiteren plant EURid die Einführung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs); als realistischer Startzeitpunkt gilt das Jahr 2009. Derzeit liegen der EU-Kommission entsprechende Pläne zur Prüfung vor; sie muss einer Einführung nur noch zustimmen.

Die im Südpazifik gelegene Koralleninsel Niue hat über ihren Domain-Verwalter .NU Domain letzte Wochen angekündigt, unterhalb von .nu reine Zifferndomains einzuführen. Seit 10. Juni 2008 läuft auf Grundlage des „first come, first served“-Prinzips eine Landrush-Phase, an der jedermann teilnehmen kann; ein Sitz vor Ort ist nicht erforderlich. Die Domains werden in zwei Preisklassen vergeben: Premiumdomains wie 123.nu, die aus nur drei Ziffern bestehen und damit besonders attraktiv und begehrt sind, kosten EUR 100,- im Jahr; Standard-Domains mit bis zu 63 Ziffern kosten dagegen EUR 30,- im Jahr. Eine Registrierung ist direkt über die Registry-Website möglich. Ausgewählte Ziffernkombinationen wie 411.nu und 888.nu bleiben vorläufig gesperrt; zur Begründung wird auf ein besonderes öffentliches oder privates Interesse verwiesen. Sie sollen jedoch später einmal zur Verfügung stehen.

Einen besonderen Wettbewerb hat sich DotAsia ausgedacht: in einem „Hot or Not“-Wettbewerb kann man erraten, welche .asia-Domain in den Sunrise- und Landrush-Phasen den höchsten Auktionspreis erzielt hat. Zu gewinnen gibt es insgesamt Geldpreise von US$ 15.000,- in bar, umgerechnet also mehr als EUR 9.500,-. Für alle, die keine Domain-Investitionsprofis sind, stellt DotAsia unter dem Wettbewerbs-Blog think.asia auch Bewertungsberichte und Kommentare von Experten wie Ename, Sedo, EuroDNS und Pool.com zur Verfügung.

Weitere Informationen zu .nu finden Sie unter
> http://www.nunames.nu

Die Teilnahme am „Hot or Not“-Wettbewerb von .asia ist möglich unter:
> http://www.think.asia

Registrierung von .eu-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de

Quelle: domainesinfo.fr, businesswire.com, presseportal.de

LG Frankfurt/M – Störer-Werbung auf Tauschbörsen

Das Landgericht Frankfurt/Main durfte sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit einer besonderen Variante der Störerhaftung auseinandersetzen: Inwieweit haftet der Werbeanbieter für wettbewerbswidrig betriebene Internetseiten, die seine Werbung schalten?

Antragssteller des Verfahrens ist ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, dem mehr als 1.400 Videothekare angeschlossen sind. Die Antragsgegnerin schaltete auf der Website eine illegale Tauschbörse, auf der nahezu ausschließlich Raubkopien sowie jugendgefährdende Medien zum Herunterladen angeboten wurden, Werbung für die von ihr vertriebene DSL-Flatrate mittels eines Werbebanners. Der Antragsteller mahnte die Gegnerin dahingehend ab, sämtliche ihr Unternehmen betreffende Werbung auf dieser und anderen Webseiten einzustellen und sicherzustellen, dass solche Werbung nicht mehr erscheint und es künftig zu unterlassen, auf solchen Webseiten Werbung für sich zu schalten. Die Gegnerin reagierte prompt und teilte unter anderem mit: „Darüber hinaus ist das System unserer Internetwerbung in der vertraglichen Ausgestaltung und Umsetzung darauf ausgelegt, dass Werbung auf einer Seite wie (…) nicht erscheint.“

Der Antragsteller stellte kurze Zeit später fest, dass die Antragsgegnerin auf einer anderen illegalen Tauschbörse über einen Werbebanner Reklame für sich und ihre Produkte veröffentlichte und mahnte sie abermals ab und verlangte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wieder regierte die Gegnerin prompt, doch dergestalt, dass der Antragsteller daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt/M erwirkte. Gegen diese legte die Antragsgegnerin Widerspruch ein. Das LG Frankfurt/M prüfte die Sache nochmals, und bestätigte die am 05. Oktober 2007 erlassene einstweilige Verfügung (Urteil vom 02.01.2008, Az.: 3-08 O 143/07).

Das LG Frankfurt ist der Ansicht, der Antrag des Antragstellers sei begründet (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 24 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG und § 1004 BGB). Die Antragsgegnerin sei Störerin und komme ihren Prüfpflichten nicht nach. Das Angebot des Webseitenbetreibers verstoße gegen das Jugendschutzgesetz und sei strafbar, zugleich verhalte er sich wettbewerbswidrig, soweit er kein Altersverifikationssystem nutze. Diesen Wettbewerbsverstoß mache sich die Antragsgegnerin zunutze, indem sie auf der Website Werbung für ihre Angebote schalte. Gerade wegen des fehlenden Altersverifikationssystems kämen viele Nutzer auf die Seite und würden dort mit der Werbung der Antragsgegnerin konfrontiert. Die Ausnutzung der wettbewerbswidrigen Handlung reicht für die Störerhaftung völlig aus. Die Störerhaftung verlange freilich auch die Vernachlässigung von bestehenden Prüfpflichten.

Nach Zugang der ersten Abmahnung hätte die Antragsgegnerin prüfen müssen, ob sie auf Internetseiten wirbt, von denen jugendgefährdende Filme kostenlos ohne Altersverifikationssystem herunter geladen werden können. Diese Prüfpflicht räumte die Antragsgegnerin selbst in ihrem ersten Schreiben ein, in dem es heißt, ihr System der Internetwerbung sei in der vertraglichen Ausgestaltung und Umsetzung darauf angelegt, dass Werbung auf solchen Internetseiten nicht erscheine. Im übrigen treffe sie die sekundäre Darlegungslast, der sie nicht nachgekommen sei: Die Antragstellerin hat keinen Einblick in die Prüfverfahren der Gegnerin, diese unterliegen ihrem Verantwortungsbereich. Sie hatte darzulegen, welche Maßnahmen nach Zugang der ersten Abmahnung ergriffen wurden, um weitere Werbung auf solchen Tauschbörsen zu verhindern. Dem war sie nicht nachgekommen.

So richtig gefällt die Entscheidung nicht. Es wird nicht näher dargelegt, inwieweit gesichert war, dass über die Tauschbörse tatsächlich jugendgefährdende und rechtsverletzende Daten geladen werden konnten. Hier wäre vielleicht zunächst einmal der Antragsteller gefordert, entsprechende Tatsachen glaubhaft zu machen, indem er Heruntergeladenes vorlegt. Dass dem so gewesen sei, ist nicht ersichtlich. Unklar bleibt in der Entscheidung zudem, ob zwischen Werbendem und Webseitenbetreiber ein Afiliate zwischengeschaltet war, und wie im einzelnen die Werbeschaltung erfolgte. Dazu hatte die Gegnerin nichts vorgetragen, womit sie nach Ansicht des Gerichts ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen war. Alles in allem bleibt damit die Frage der Haftung und der Überwachungspflichten bodenlos. Denn welche Anforderungen tatsächlich für eine Prüfpflicht besteht, weiß somit niemand.

Die Entscheidung des LG Frankfurt/M findet man unter:
> http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_165.pdf

Was an Prüfpflichten an anderer Stelle gefordert werden kann, zeigte das LG Düsseldorf in seiner Rapidshare-Entscheidung:
> http://snipurl.com/2f1fy

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de, eigene Recherche

16er Pack – US$ 40.000,- für drei Zeichen

Wer dächte, die vergangene Domain-Handelswoche rage wegen cpc.com heraus, die immerhin US$ 201.750,- (ca. EUR 130.606,-) erzielt hat, irrt: jemand hat eine Sammlung von Drei-Zeichen-Domains aufgelöst und sie jeweils für US$ 40.000,- an den Mann gebracht. Darüber hinaus gibt es einiges Interessantes für Domains mit Länderendung.

Unter den Länderendungen tat sich diesmal das Inselreich Tuvalu hervor, mit televisions.tv zum Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 16.184,-). Damit steht die exotische Endung sehr deutlich vor auf dem Domain-Markt nicht minder exotischen Domain-Endungen wie 18.nu US$ 6.000,- (ca. EUR 3.884,-) und hot.in zu US$ 4.605,- (ca. EUR 2.981,-). Die deutsche Endung weist einige Verkäufe auf, doch zu recht kommoden Preisen:

fresh.de – EUR  2.750,-
kinodate.de – EUR  2.550,-
faschingskostüm.de – EUR  2.300,-
adultxbook.de – EUR  1.560,-
elfe.de – EUR  1.550,-
blue-ray-brenner.de – EUR  1.250,-

Weiter zeigten sich weitere unterschiedliche Länderendungen mit mehr oder weniger netten Preisen, die sich im üblichen Rahmen bewegen:

climatecentral.org – US$ 11.000,- (ca. EUR  7.121,-)
jackpots.be – EUR  2.500,-
college.cc – US$  3.500,- (ca. EUR  2.266,-)
golfreisen.ch – EUR  1.850,-
genealogy.tv – US$  2.850,- (ca. EUR  1.845,-)
cheapwine.co.uk – GBP  1.000,- (ca. EUR  1.250,-)
onlinecasino.si – EUR  1.200,-
iop.eu – EUR  1.000,-
werbeartikel.ag – EUR  1.000,-
ull.se – US$  1.500,- (ca. EUR    971,-)

Ein Leser machte uns auf seinen Deal mit costumestore.mobi aufmerksam, der US$ 1.500,- (ca. EUR 971,-) einbrachte. Daneben war alleine .info unter den neueren Endungen in der Lage, eine Domain aufzuweisen: televisions.info erzielte US$ 7.000,- (ca. EUR 4.532,-). Zwischen .net und .org hatte diesmal letztere die Nase vorn: Die wunderbare coffee.org kostete frischgebraute US$ 100.000,- (ca. EUR 64.736,-). Ihr folgten weitere fünfstellige .org-Domains, ehe sich die erste .net zeigte:

climatecentral.org – US$ 11.000,- (ca. EUR  7.121,-)
swordfish.org – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.474,-)
tiles.net – US$  8.500,- (ca. EUR  5.503,-)
führerschein.org – EUR  5.000,-
picupload.net – EUR  4.100,-
playgame.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.237,-)
securitycameras.net – US$  4.950,- (ca. EUR  3.204,-)
diplomas.net – US$  4.601,- (ca. EUR  2.979,-)
carrepair.net – US$  4.500,- (ca. EUR  2.913,-)
carina.net – US$  4.350,- (ca. EUR  2.816,-)
amatorfutbol.net – US$  4.350,- (ca. EUR  2.816,-)
bail.net – US$  4.150,- (ca. EUR  2.687,-)
bookmaker.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.589,-)
computerparts.net – US$  3.750,- (ca. EUR  2.428,-)
ponds.net – US$  3.748,- (ca. EUR  2.426,-)
barnyard.org – US$  3.688,- (ca. EUR  2.387,-)
netline.net – US$  3.000,- (ca. EUR  1.942,-)
isap.net – US$  3.000,- (ca. EUR  1.942,-)

Schließlich weist .com wieder einmal die spektakulärsten Domain-Verkäufe auf und erfreute mit zahlreichen Drei-Zeichen-Domains. An erster Stelle steht sicher cpc.com, die für sich allein US$ 201.750,- (ca. EUR 130.606,-) erzielte. Gleich darauf folgte zu einem ebenfalls hohen Preis 248.com für US$ 175.000,- (ca. EUR 113.289,-). Sodann folgen 16 weitere Drei-Zeichen-Domains zum Preis von jeweils US$ 40.000,-; und als wenn das nicht genug wäre, schließen sich zwei weitere, günstigere Drei-Zeichen-Domains an:

vvp.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
vut.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
vtp.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
qtn.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
pfo.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
ndp.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
kkd.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
jvu.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
juk.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
jok.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
gdd.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
gan.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
gae.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
ffm.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
dvu.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
244.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 25.895,-)
toa.com – US$ 35.300,- (ca. EUR 22.852,-)
clash.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 19.745,-)
bankcds.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 19.421,-)
mif.com – EUR 17.000,-
bluephone.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 14.566,-)
rudder.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 12.947,-)
lowereastside.com – US$ 18.060,- (ca. EUR 11.691,-)
iart.com – US$ 16.694,- (ca. EUR 10.807,-)
bluewave.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 10.681,-)
doggiespace.com – US$ 15.000,- (ca. EUR  9.710,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Appraisal-Analye – was taugen Wertgutachten?

Die Frage bleibt: welchen Wert hat eine Domain? Zahlreiche Domain-Bewertungsanbieter schwören auf ihre Bewertungssysteme. Andere Domain-Kenner verwerfen sämtliche Appraisals (Bewertungen), und erklären sie für dubios und wertlos. Nun legt Alex Tajirian, CEO und Gründer von DomainMart, eine weitere Analyse vor, die wieder einmal Aufschluss über Appraisals gibt.

Domain-Appraisals sind eine Art „Blackbox“ der Domainerszene: man steckt einen Domain-Namen hinein, schüttelt, und heraus kommt ein Preis. Warum es genau dieser Preis ist? Wer weiss. Als Maßstäbe werden gern Kriterien wie Kürze, Erinnerbarkeit, TypIn-Traffic und vergleichbare Domains genannt; doch ob sie wirklich den Wert einer Domain angemessen beschreiben, bleibt unklar. Alex Tajirian will nun – wie bereits in früheren Untersuchungen – ein wenig Licht in die Sache bringen. In seiner Analyse stützt er sich auf statistische Werte. Doch hat er vollstes Verständnis für die Methoden von Domainern:

Domainer, die skeptisch gegenüber Appraisals sind, haben nicht ganz unrecht. Ihre intuitiven Methoden haben etwas für sich. Sie haben Erfahrung und kennen sich aus. Damit sind sie in der Lage, gute Bewertungen vorzunehmen. Darum spricht auch nichts dagegen, dass Forenbefragungen gute Ergebnisse generieren: sie sind im Grunde nichts anderes als professionelle Gutachten, weil sie einen wissenschaftlich belegten Ansatz verkörpern, der auf der Weisheit einer großen Zahl von Teilnehmern basiert. Appraisals hingegen haben oft den gleichen Nachteil: man weiss nicht, wie sie zu einem bestimmten Ergebnis gelangen. Deshalb sollten Appraisals transparenter und ordentliche statistische Methoden genutzt werden, dann werden sie besser und glaubwürdiger. Die Transparenz der Domain-Wertgutachten und der dahinterstehenden Methode sind nach Alex Tajirian der Schlüssel für ihre Brauchbarkeit und Seriösität.

Ob man überhaupt auf ein Appraisal zurückgreifen muss, hängt von der vermuteten Qualität eines Domain-Namens ab. Tajirian empfiehlt, Appraisals für Domains im mittleren bis hohen Preissegment in Anspruch zu nehmen. Dabei sollte man sich einen Anbieter aussuchen, dessen Methode und Quellen transparent sind und der um ein Feedback für sein Appraisal bittet. Das Appraisal selbst muss Auskunft darüber geben, wie die Domain am besten zu nutzen ist. Die Wertfrage soll dabei lediglich ein Bestandteil des Appraisals sein.

So schön das zum Teil klingt, es bleibt die Frage, ob man aufgrund eines von Alex Tajirian angedachten Models auf wirklich herausragende Preise bei prima vista unscheinbaren Domains kommt. Nach wie vor ist der Deal von ireport.com und i-report.com zum Preis von US$ 750.000,- mit einem Appraisal nicht zu begründen.

Die aktuelle Untersuchung von Alex Tajirian findet man unter:
> http://www.circleid.com/pdf/Statistical_Domain_Appraisal.pdf

Eine frühere Untersuchungen von Alex Tajirian hatten wir im November 2007 besprochen:
> http://snipurl.com/2ezib

Quelle: circleid.com, icannwiki.org, eigene Recherche

Vorankündigung – 17. EDV-Gerichtstag im September

Die Jahresmitte rückt näher und es wird Zeit, sich auf die zweite Hälfte vorzubereiten. Im September 2008 findet wie gewohnt der EDV-Gerichtstag in Saarbrücken statt. Ein IT-Ereignis, welches man nicht auslassen sollte.

Alle Jahre wieder treffen sich die Koryphäen des IT-Rechts in Saarbrücken zum EDV-Gerichtstag. Die Themen bewegen sich in diesem Jahr von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR) und Anwalt 2010, über „Privatheit“ im Netz und juristische Informationssysteme, bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Akte, beweiserhaltende Maßnahmen im EDV-Bereich und die EU-Dienstleistungsrichtline und die Anwaltschaft. Gastland ist in diesem Jahr Frankreich, weshalb in jedem Arbeitskreis auch über die französischen Erfahrungen zu den jeweiligen Themen informiert wird. Darüber hinaus gibt es wie gewohnt zahlreiche weitere Veranstaltungen.

Der 17. EDV-Gerichtstag findet vom 17. bis 19. September 2008 in Saarbrücken in der Universität statt. Mit einigen Hotels in Saarbrücken und Umgebung gibt es zu diesem Anlass Sonderkonditionen; Reservierungen sollte man rechtzeitig vornehmen. Der Tagungsbeitrag beträgt für Mitglieder und Studenten EUR 20,-, für Angestellte ausstellender Unternehmen EUR 50,- und für alle anderen Teilnehmer EUR 60,-. Die elektronische Anmeldung ist bis 31. August möglich.

Die Ankündigung und weitere Informationen finden Sie unter:
> http://short4u.de/485010679e351

Quelle: edvgt.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top