Newsletter-Ausgabe #415: Mai 2008

Themen: ICANN – US-Registrar Red Register abgemahnt | Unbound 1.0 – BIND-Konkurrent vorgestellt | TLD-Update – Neues von .car, .asia und .mp | hOLG Hamburg – Suche nach der Anspruchsgrundlage | TRAFFIC East – Auktionseuphorie abgekühlt | Buchtipp – „The Domain Game“ von David Kesmodel | Paris – Agenda für ICANN-Meeting veröffentlicht

ICANN – US-Registrar Red Register abgemahnt

Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zeigt dem US-Domain-Registrar Red Register, Inc. die Gelbe Karte: nach einer Abmahnung hat das Unternehmen 15 Tage Zeit, um einen Verstoss gegen UDRP-Regelungen zu beseitigen.

Gut ein Jahr ist es her, seit der Skandal um den US-Registrar Registerfly, bei dem viele Kunden wegen Streitigkeiten der Gesellschafter tausende Domains verloren, weltweit die Schlagzeilen beherrschte. Mit dem Vorwurf, lange tatenlos zugesehen zu haben, prasselte damals harsche Kritik auf ICANN ein – und man hat offenbar die Lehren daraus gezogen: Mit Schreiben vom 15. Mai 2008 informiert ICANN Daniel Sundin von Red Register formal über eine Vertragsverletzung. Konkret rügt ICANN einen Verstoss gegen UDRP Rule 16(a) und § 4(k) der UDRP. Erstere Regelung sieht vor, dass jeder Registrar unverzüglich den Zeitpunkt der Umsetzung der Entscheidung des Schiedsgerichts an die Parteien, das Gericht selbst und an ICANN mitteilt; nach § 4(k) der UDRP muss jeder Registrar die Entscheidungen des Schiedsgerichts binnen 10 Werktagen umsetzen, es sei denn, er erhält innerhalb dieser Frist die Nachricht, dass ein Verfahren vor einem ordentlichen Zivilgericht anhängig gemacht wurde.

Anlass für die Abmahnung von ICANN war ein UDRP-Streit vor dem National Arbitration Forum um cambridgepavingstone.com; in dem Verfahren hatte das Panel auf eine Übertragung der Domain erkannt und dies Red Register auch mitgeteilt, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist. Zusätzlich hat ICANN jeweils am 15., 16. und 18. April 2008 eine Umsetzung angemahnt; Red Register hatte darauf jedoch nicht reagiert. Nachdem auch ein ordentliches gerichtliches Verfahren nicht angestrengt worden war und so die Transferentscheidung bindend war, hatte Red Register gegen die Vereinbarungen mit ICANN verstoßen. Sollte auf die nun ausgesprochene Abmahnung hin bis zum 6. Juni 2008 wiederum keine Umsetzung erfolgen, hat ICANN die Kündigung die Registrar-Vereinbarung angedroht.

Red Register hat bereits eine bewegte juristische Vergangenheit; so wird man derzeit vom US-Softwarekonzern Microsoft wegen Typosquattings in 125 Fällen wie den Domains windowslivecare.com und msnmesnger.com vor einem Gericht in Seattle verklagt. ICANN tut daher gut daran, frühzeitig weitere Verstösse zu unterbinden.

Die Abmahnung von ICANN finden Sie unter:
> http://short4u.de/48394b61f0abf

Quelle: icann.org, eweek.com

Unbound 1.0 – BIND-Konkurrent vorgestellt

Ein Konsortium aus der Registry VeriSign Inc., dem britischen Domain-Verwalter Nominet sowie den beiden Technologieunternehmen NLnet Labs und Kirei hat mit Unbound 1.0 eine Open Source Alternative zur führenden DNS-Software BIND vorgestellt. Gemeinsames Ziel: das Domain Name System soll schneller und sicherer werden.

Wer mit BIND, DNS und Open Source wenig anfangen kann, kann mit uns etwas in der Wikipedia kramen: Bevor es das Domain Name System (DNS) gab, erfolgte die Auflösung von Namen in IP-Adressen über zentrale Listen. Diese mussten auf jedem, an das Internet angeschlossenen Rechner enthalten sein, damit dieser wusste, an welche Adresse er auflösen musste. Je mehr Rechner aber an das Netz angeschlossen waren, desto schwieriger wurde es, diese Listen zu pflegen. Für Abhilfe sollte das DNS und eine eigene DNS-Software sorgen. In der Folge entwickelte sich eine von Studenten der Universität Berkley geschriebene und deshalb BIND (Berkeley Internet Name Domain) getaufte DNS-Software zum Standard. Es handelt sich um ein Open-Source (also quelloffenes) Softwarepaket, mit dem auf Rechnern mit Standard-Betriebssystemen wie Windows NT ein Domain-Name-System-Server implementiert werden kann. Dessen Version 9 bildet bis heute das Rückgrat des DNS.

Mit Unbound 1.0 steht nun eine Alternative zu BIND zur Verfügung. Nach Angaben der Entwickler wurde die Software geschrieben, um die Monokultur von BIND aufzubrechen, insbesondere jedoch, um ein sicherer und schnellerer Ersatz zu sein – mit anderen Worten ein Konkurrenzprodukt. „Unbound ist von Anfang der Entwicklung an darauf angelegt, schnell zu sein“, so Matt Larson von VeriSign. Darüber hinaus unterstützt Unbound die so genannten DNS Securiy Extensions (DNSSEC), über die Abfragen im DNS authentifiziert werden können. Bei VeriSign als Verwaltung der Top Level Domains .com und .net wird Unbound indes vorerst nicht zum Einsatz kommen; stattdessen soll im Rahmen des Open-Source Gedanken die Community Unbound testen und verbessern.

Mit einer raschen Ablösung von BIND durch Unbound ist derzeit also nicht zu rechnen. Das Potential wäre sicher riesig: laut einer Studie aus dem Jahr 2004 nutzen über 70 Prozent aller Domains BIND als Nameserver.

Weitere Informationen zu Unbound finden Sie unter:
> http://www.unbound.net

Weitere Informationen zu BIND finden Sie unter
> http://de.wikipedia.org/wiki/BIND

Quelle: cnn.com, wikipedia.org

TLD-Update – Neues von .car, .asia und .mp

Der Deutschen liebstes Spielzeug – nein, nicht das Handy, sondern das Auto – soll mit .car eine Top Level Domain bekommen. Des weiteren verspricht DotAsia angesichts der Komplottvorwürfe brutalstmögliche Aufklärung, und die Nördlichen Marianen-Inseln stellt kostenlose Domains in Aussicht.

Das US-Telematik-Unternehmen ATX Group, ein Zulieferer für die Automobilindustrie, hat zusammen mit der Detroiter Connected Vehicle Trade Association (CVTA) eine Initiative gestartet, um mit .car (DotCar) eine neue generische Top Level Domain einzuführen. DotCar ist dabei eines von mehreren Puzzleteilen, um das Internet in Fahrzeuge zu bringen. Besonderes Augenmerk bei .car liegt darauf, Inhalte wie zum Beispiel Webseiten so maßzuschneidern, dass sie den Herausforderungen Sicherheit sowie Nutzerfreundlichkeit im Fahrzeug genügen. Darüber hinaus sollen .car-Angebote als eine Art Datenzentrum für Fahrzeugleistung und -diagnostik einschließlich einer eigenen Firewall zum Schutz vor unbefugtem Zugriff von außen dienen. Anlässlich der Automobilmesse im Oktober 2008 in Detroit soll die Initiative näher vorgestellt werden.

DotAsia, Verwalter der kürzlich gestarteten Asien-Domain .asia, hat auf die Komplott-Vorwürfe reagiert. Wie berichtet, hat die Wuppertaler Madunia GmbH den Vorwurf erhoben, dass sich Auktionator Pool.com mit Hilfe gesellschaftsrechtlicher Verbindungen ausgewählte Top-Domains aus Sunrise- und Landrush-Phase gesichert hat. In einer Presseerklärung hat DotAsia zu den Vorwürfen Stellung genommen und bestätigt, jede unangemessene Aktivität wie Sabotage und schädigendes Zusammenwirken unterbinden zu wollen. Unverzüglich eingeleitete, interne Untersuchungen hätten jedoch ergeben, dass kein Bieter durch eine Beziehung mit Pool.com bevorrechtigt oder benachteiligt worden ist. „Ich versichere allen Registranten und Auktionsteilnehmern, dass unsere Sicherheitsprozesse und -systeme nicht gefährdet sind“, so Edmon Chung, CEO von DotAsia. Jede Auktion sei automatisch um 24 Stunden verlängert worden, wenn am letzten Tag der Bietzeit ein höheres Gebot eingegangen sei; selbst wenn man das Höchstgebot kannte, konnte es also noch überboten werden. Eine Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden zur Ahndung illegaler Aktivitäten sei zudem jederzeit möglich. Er hofft, dass auch die unzutreffenden Vorwürfe bald vom Tisch sind und zitierte ein chinesisches Sprichwort: „im Herzen der Menschen wird Gerechtigkeit sein“.

Die Zeit der Kostenlos-Aktionen im Internet schien vorbei, da prescht DotMP, Verwalter des Länderkürzels .mp der Nördlichen Marianen-Inseln voran: anlässlich der Konferenz der International Trademark Association (INTA) vergangene Woche in Berlin gab DotMP bekannt, ab Sommer für alle Einzelpersonen kostenlose .mp-Domains anzubieten. Zum Schutz vor Rechtsverletzungen haben Inhaber von Markenrechten seit dem 15. Mai und noch bis zum 31. August 2008 Gelegenheit, Domains im Rahmen einer Sunrise Period bevorzugt anzumelden. Für .mp besonders im Visier hat man übrigens Nutzer von Social Networks, die sich künftig unter .mp im Internet präsentieren sollen; einen ersten Vorgeschmack darauf gibt die Website chi.mp.

Weitere Informationen zu .car finden Sie unter:
> http://www.atxg.com/node/152

Weitere Informationen zu .mp finden Sie unter:
> http://get.mp

Quelle: atxg.com, dotasia.org, emediawire.com

hOLG Hamburg – Suche nach der Anspruchsgrundlage

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg durfte in einer Entscheidung (Urteil vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06) präzisieren, worum es eigentlich geht, wenn jemand den Verzicht auf eine Domain gegenüber der Registrierungsstelle erklären soll.

Die Klägerin, eine Werbeagentur und Inhaberin mehrerer Marken zum Begriff „original Nordmann“, verlangt die Freigabe der Domain original-nordmann.eu, deren Inhaber der Beklagte ist. Dieser betreibt einen Forstbetrieb und handelt mit Nordmann-Tannen; er ist seit April 2006 Inhaber der Domain original-nordmann.eu, die bisher keine Inhalte aufweist. Die Klägerin sieht ihre Markenrechte verletzt und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der Beklagte hält entgegen, die Domain werde nicht geschäftlich genutzt, die Marke sei für Bäume nicht schützbar, da glatt beschreibend, und er beabsichtige eine allgemeine Informationsseite über Nordmanntannen einzurichten. Nach einer erfolglosen Abmahnung ging die Klägerin vor Gericht.

Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 15.08.2006 die Klage auf „Freigabe“ der Domain abgewiesen. Die Klägerin legte Berufung ein und änderte dabei den Antrag dahin ab, dass der Beklagte gegenüber der EU-Registrierungsstelle den „Verzicht“ auf die Domain original-nordmann.eu erkläre. Über diesen Antrag musste das hOLG Hamburg nun entscheiden. Das Gericht wies die Berufung zurück. Zu klären war zunächst, um was für einen Anspruch es sich überhaupt handelte: Das Landgericht Hamburg ging von einem Unterlassungsanspruch aus. Nach einem Hinweisbeschluss des hOLG Hamburg im Januar hatte sich die Sache dahin geklärt, dass die Klägerin eine Verzichtserklärung wolle. Dabei, so stellte das hOLG Hamburg fest, gehe es um die Domain schlechthin, und nicht um die Verwendung des Domain-Namens für bestimmte Inhalte. Da es nicht um bestimmte Inhalte geht, sondern um die Domain als solche, liegt nach Ansicht des Gerichts kein markenrechtlicher Anspruch nach § 14 MarkenG vor. Für diesen generellen Verzichtsanspruch kann es nicht auf mögliche Inhalte ankommen. Das Registrierthalten der Domain als solches stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Zudem handelt es sich um eine Gattungsdomain; würde der Beklagte unter der Domain Informationen über Nordmanntannen bereit stellen, läge darin auch keine Markenrechtsverletzung; das gilt einerseits für die von der Beklagten registrierte Wort-/Bildmarke (Original Nordmann Tanne – Ein Geschenk der Natur), die für Pflanzen, wie auch die Wortmarke (Original Nordmann), die lediglich für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Eine darüber hinaus in Großbritannien eingetragene Marke der Klägerin ist, so das Gericht, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland schlicht unbeachtlich (§ 4 MarkenG).

Davon abgesehen stelle das Registrierthalten der Domain kein unlauteres Verhalten dar (§ 3 UWG), und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb habe keine Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Verzichtsanspruch. Ein Anspruch aus dem Recht am Unternehmen (§ 823 BGB) bestehe ebenfalls nicht; es komme hier nicht zum Zuge, da keine Regelungslücke besteht. Die Klägerin hatte in einem Hilfsantrag zudem gefordert, der Beklagte dürfte die Domain nicht für Inhalte bezüglich Bäume und Kleidung verwenden. Doch auch diesen Antrag verwarf das Oberlandesgericht, da der weit gefasste Unterlassungsantrag nach § 14 MarkenG auch nicht rechtswidrige Nutzungen der Domain umfasst. Zudem sei nicht ersichtlich, dass eine Begehungsgefahr bestünde, dernach der Beklagte die Domain rechtswidrig für Inhalte mit Bezug zu Bäumen und Bekleidung nutzen werde.

Die Entscheidung des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20080082.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

TRAFFIC East – Auktionseuphorie abgekühlt

Vergangene Woche fand die T.R.A.F.F.I.C.-East in Orlando, Florida (USA) statt. Das Domaining-Treffen war diesmal nicht so gut besucht wie sonst, und auch die Auktion am Freitag etwas lauer, als letzten Endes erwartet. Gleichwohl gab es ansehnliche Ergebnisse, die auf thedomains.com veröffentlich wurden. Die Preise, die wir hier auszugsweise weitergeben, verstehen sich als inoffiziell und unter Vorbehalt, solange die Geschäfte nicht abgewickelt sind.

Das Domainer-Treffen T.R.A.F.F.I.C. ist weit bekannt für seine Spitzenergebnisse bei Auktionen. Doch diesmal war der Wurm drin. Einige Stimmen meinen, die avisierten Mindestgebote gingen an der Realität vorbei, weshalb gar keine Gebote abgegeben wurden. Lediglich 75 Domainer waren bei Beginn der Auktion vor Ort anwesend, und nochmal so viele online dabei. Insgesamt wurden 105 Domains ersteigert. Die mitfavorisierte israel.com ging leer aus.

Stark vertreten war wieder .mobi mit Preisen nicht über US$ 20.000,-, was man von früheren Auktionen anders kennt. So erzielten etwa mortgage.mobi US$ 18.000,- (ca. EUR 11.423,-) und drugs.mobi US$ 17.500,- (ca. EUR 11.106,-); danach wurden die Ergebnisse deutlich niedriger:

sales.mobi – US$  10.500,- (ca. EUR   6.664,-)
men.mobi – US$  10.000,- (ca. EUR   6.346,-)
films.mobi – US$  10.000,- (ca. EUR   6.346,-)
escort.mobi – US$  10.000,- (ca. EUR   6.346,-)
computers.mobi – US$   9.500,- (ca. EUR   6.029,-)
airlines.mobi – US$   9.500,- (ca. EUR   6.029,-)
records.mobi – US$   8.500,- (ca. EUR   5.394,-)
boats.mobi – US$   6.000,- (ca. EUR   3.808,-)
forsale.mobi – US$   5.000,- (ca. EUR   3.173,-)
show.mobi – US$   5.000,- (ca. EUR   3.173,-)

Für US$ 9.250,- (ca. EUR 5.870,-) ging michigan.info an den Mann, und physicians.info war zu US$ 8.000,- (ca. EUR 5.077,-) dabei. Weitere .infos waren airports.info und garden.info für jeweils US$ 5.000,- (ca. EUR 3.173,-). Beeindrucken konnte die .org-Domain ringtones.org mit dem Höchstgebot von US$ 120.000,- (ca. EUR 76.155,-) sowie asia.net mit US$ 50.000,- (ca. EUR 31.731,-). Insgesamt wurden jedoch weniger .net- und .org-Domains angeboten als .mobi:

piano.net – US$  29.000,- (ca. EUR  18.404,-)
management.net – US$  15.000,- (ca. EUR   9.519,-)
language.org – US$  12.000,- (ca. EUR   7.616,-)
honey.net – US$  12.000,- (ca. EUR   7.616,-)
virgins.net – US$  10.500,- (ca. EUR   6.664,-)

Mit einer Doppelspitze zu je US$ 225.000,- (ca. EUR 142.791,-) zeigt sich .com stark mit gasprices.com und insurancerates.com. Interessant war der Erfolg von postalcodes.com, für die das Mindestgebot bei US$ 1.000,- lag und die sogar fünfstellige US$ 42.500,- (ca. EUR 26.972,-) erzielte.

rainbow.com – US$ 170.000,- (ca. EUR 107.887,-)
athlete.com – US$ 122.000,- (ca. EUR  77.425,-)
ow.com – US$ 120.000,- (ca. EUR  76.155,-)
track.com – US$  92.500,- (ca. EUR  58.703,-)
computerparts.com – US$  80.000,- (ca. EUR  50.770,-)
grass.com – US$  70.000,- (ca. EUR  44.424,-)
sexshows.com – US$  55.000,- (ca. EUR  34.905,-)
filmmaking.com – US$  55.000,- (ca. EUR  34.905,-)
susan.com – US$  50.000,- (ca. EUR  31.731,-)
anger.com – US$  49.000,- (ca. EUR  31.097,-)
maybe.com – US$  40.000,- (ca. EUR  25.385,-)
footballscores.com – US$  37.500,- (ca. EUR  23.799,-)
specialoffer.com – US$  35.000,- (ca. EUR  22.212,-)
usedguitars.com – US$  35.000,- (ca. EUR  22.212,-)
sagittarius.com – US$  33.500,- (ca. EUR  21.260,-)
blueray.com – US$  30.000,- (ca. EUR  19.039,-)
floortiles.com – US$  30.000,- (ca. EUR  19.039,-)
bassguitar.com – US$  30.000,- (ca. EUR  19.039,-)
closings.com – US$  25.000,- (ca. EUR  15.866,-)
boxingnews.com – US$  25.000,- (ca. EUR  15.866,-)
typo.com – US$  25.000,- (ca. EUR  15.866,-)
conglomerate.com – US$  20.000,- (ca. EUR  12.693,-)
engraved.com – US$  19.000,- (ca. EUR  12.058,-)
labsupplies.com – US$  18.000,- (ca. EUR  11.423,-)
exerciseballs.com – US$  17.500,- (ca. EUR  11.106,-)
tvschedule.com – US$  17.000,- (ca. EUR  10.789,-)
freetrailer.com – US$  17.000,- (ca. EUR  10.789,-)
endorsement.com – US$  16.500,- (ca. EUR  10.471,-)
investmentplanner.com – US$  16.000,- (ca. EUR  10.154,-)
carcenter.com – US$  16.000,- (ca. EUR  10.154,-)
refinancerates.com – US$  12.500,- (ca. EUR   7.933,-)
underconstruction.com – US$  12.500,- (ca. EUR   7.933,-)
onlinecounseling.com – US$  12.500,- (ca. EUR   7.933,-)
patti.com – US$  12.000,- (ca. EUR   7.616,-)
influential.com – US$  12.000,- (ca. EUR   7.616,-)
wwb.com – US$  12.000,- (ca. EUR   7.616,-)
mufflershop.com – US$  11.000,- (ca. EUR   6.981,-)
celluliteremoval.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.346,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

Buchtipp – „The Domain Game“ von David Kesmodel

Die Domainerszene blüht auf und erfreut sich an einem gerade erschienenen Buch, das sich mit ihr beschäftigt. David Kesmodel, Journalist beim renommierten „The Wall Street Journal“ und anderen Periodika, nahm sich eine Auszeit von acht Monaten und mischte sich unter die Domainer.

Dabei kam nun sein Buch „The Domain Game“, das mit seinem Titel bereits klarstellt, was wirklich gespielt wird, heraus. Wir haben das Buch noch nicht gelesen, doch gibt es bereits Stellungnahmen von einschlägigen Domainern wie Jay Westerdal. Westerdal war von der Lektüre begeistert, da er im Buch zahlreichen Freunden und Bekannten und sich selbst begegnete. Er wundert sich freilich, warum in der sich bedeckt haltenden Domain-Industrie doch so viele freimütig über ihre Geschäfte und Geheimnisse plaudern. Kesmodels Recherchearbeit zu diesem Buch beschränkte sich nicht nur auf Leute aus der Domain-Industrie, er sprach auch deren Nachbarn und Freunde an, und wühlte in Archiven und Gerichtsakten.

Das Buch, so die Anpreisung, lotet den Werdegang einiger der führenden Domainer aus und erklärt das Mysterium des Domain-Marktes. Deutlich wird, dass hinter einem guten Domain-Portfolio harte, entbehrungsreiche Arbeit steckt. Die Einflüsse von Google und Yahoo! beim Generieren von Einkünften über Domains werden dargestellt und Kersmodel erklärt, wie man selbst Domainer und damit vielleicht reich werden kann. Doch auch die Schattenseiten der Industrie, insbesondere das Cybersquatting, teilweise von großen Unternehmen betrieben, werden angesprochen. Es ergibt sich wohl ein umfassendes Bild der Industrie, das dieses Buch lesenswert macht.

Das Buch hat 209 Seiten, ein Register fehlt; der Preis liegt zwischen US$ 19,99 (Paperback) und US$ 29,99 (Hardback). Mehr zum Buch auf den Seiten von David Kesmodel, die direkt weiterleiten zu:
> http://thedomaingame.org

Probelesen kann man unter:
> http://short4u.de/483d884d1b594

Das fehlende Register des Buches findet man bei Jay Westerdal:
> http://blog.domaintools.com/2008/05/the-domain-game/

Quelle: thedomains.com, domainnamewire.com

Paris – Agenda für ICANN-Meeting veröffentlicht

Das ICANN-Meeting rückt näher: Paris ist vom 22. bis 27. Juni 2008 Veranstaltungsort für das 32. große ICANN-Meeting. Mittlerweile ist auch die umfangreiche Agenda veröffentlicht.

ICANN legt eine aufwendige Agenda vor, mit der man sich wirklich einen Überblick über die Veranstaltungen und deren Inhalte verschaffen kann. Wie sonst üblich, beginnt ein Teil der Veranstaltungen einen Tag früher: bereits am Samstag, den 21. Juni treffen sich GNSO, EURALO (European Regional At-Large Organisation) und IDNC. EURALO wurde 2007 in Lissabon aus der Taufe gehoben; die Organisation will den europäischen Internetnutzern eine Stimme bei ICANN geben, und hat nun in Paris sein erstes offizielles Treffen. Hier werden die Aufgaben für das kommende Jahr besprochen und geklärt, wie sich der Vorstand zusammensetzen soll. IDNC hingegen ist eine Arbeitsgruppe von ICANN, die sich mit IDN („Umlaut“) Top Level Domains befasst. Sie entwickelt und testet Methoden, internationalisierte Domain-Endungen im DNS zu etablieren, und konnte bei aktuellen Tests bereits einige Erfolge feiern.

In der aktuellen Form der Agenda verschafft man sich leichter einen Überblick und kann sich, je nach Interesse, die einzelnen Veranstaltungen besser heraussuchen; man hat die einzelnen Tage und Institutionen als Auswahlkriterien – allerdings nicht beide Kategorien gleichzeitig.

Die Agenda für das Meeting findet man unter:
> http://par.icann.org/en/schedule

Weitere Informationen zum Meeting gibt es unter:
> http://par.icann.org

Reservierungen, soweit noch möglich, und weitere Informationen zum Hotel unter:
> http://snipurl.com/20v4o

Quelle: icann.org

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