Themen: Auswanderung – zieht ICANN um nach Brüssel? | IPv6 – EU-Kommission setzt auf neues Protokoll | TLD-Update – Neues von .kn, .pro und .fr | LG München I – haben Gebäude ein Namensrecht? | TMG – neues Gesetz schon renovierungsbedürftig | win.com – mit EUR 1 Mio. auf der Gewinnerseite | Jena – 4. Markenrechtstag im Juli
Auswanderung – zieht ICANN um nach Brüssel?
Zieht die Internet-Regierung ICANN vom kalifornischen Marina del Rey ins belgische Brüssel? In einer offziellen Anfrage an US-Handelsminister Carlos Gutierrez wollen gleich mehrere Mitglieder des US-Repräsentantenhauses die Zukunft von ICANN geklärt wissen.
Schon seit einigen Jahren schwirren Gerüchte durch die Netzwelt, wonach ICANN seinen Sitz ins Ausland verlegen soll. Diese räumliche Trennung von den USA soll zugleich auch die Unabhängigkeit der im Oktober 1998 gegründeten und bisher dem US-Wirtschaftsministerium unterstellten Internet-Verwaltung von den USA dokumentieren. Konkrete Umzugspläne sind nicht öffentlich bekannt, auch wenn das Drängen auf mehr Eigenständigkeit zuletzt deutlich zunahm. Offenbar beunruhigt von der unklaren Faktenlage und vor dem Hintergrund, dass im September 2009 das „Joint Project Agreement“ (JPA) zwischen der US-Regierung und ICANN endet, haben sich nun Edward Markey und John Dingell zusammen mit 14 weiteren Kollegen in einem Brief an den US-Handelsminister Gutierrez gewandt, um ihrer Sorge vor grundlegenden Änderungen bei ICANN Ausdruck zu verleihen.
In ihrem Brief vom 6. Mai 2008 betonen sie zunächst, dass ICANN seit über einem Jahrzehnt eine wesentliche Rolle bei der Sicherheit und Stabilität des Internets spielt. Dabei hat ICANN eine Reihe von Änderungen durchlaufen, angefangen von einer Repräsentanz für alle Internetnutzer hin zu einer koordinierenden Einrichtung, die Regelungen und Prozesse schafft, die das Internet reibungslos funktionieren lassen. Doch auch wenn immer noch mehr Transparenz und Rechenschaft bei ICANN gefragt ist, so darf sich nach Ansicht von Markey und Dingell das US-Wirtschaftsministerium weder jetzt noch in Zukunft aus der Oberaufsicht zurückziehen und ICANN der Privatwirtschaft überlassen. Unter Setzung einer Frist von zwei Wochen fordern sie den Minister auf, sich zu erklären, ob er an der Oberaufsicht festhalte, in welcher Weise man dies tun wolle, ob die Root Server weiterhin in den USA verbleiben und wie man sicherstellt, dass ICANN seinen Hauptsitz unverändert innerhalb der USA hält. Es steht zu vermuten, dass mit dieser Anfrage das Tauziehen um ICANN hinter den Kulissen kräftig an Fahrt gewinnt; bereits im Juni anlässlich des nächsten ICANN-Meetings in Paris wird erneut Gelegenheit sein, die Zukunft intensiv zu diskutieren.
Im Rahmen der „Mid Term Review of the Joint Project Agreement“ der NTIA (National Telecommunications and Information Administration) hat sich übrigens auch die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG im Februar 2008 zu Wort gemeldet. Die DENIC betont in ihrer Stellungnahme ihre Unterstützung für das Konzept der industriellen Selbstregulierung, das zur Schaffung von ICANN geführt hat.
Den vollständigen Brief finden Sie unter:
> http://short4u.de/4826fa06a5632
Die Stellungnahme der DENIC finden Sie unter:
> http://short4u.de/4826fbeab422b
Weitere Informationen zu ICANN finden Sie unter:
> http://www.icann.org
Quelle: domainnews.com, nationaljournal.com
IPv6 – EU-Kommission setzt auf neues Protokoll
In die bisher zäh laufende Einführung des neuen Internet Protokolls IPv6 kommt Bewegung: wie heise.de berichtet, will die EU-Kommission bis Ende 2010 rund 25 Prozent aller europäischen Nutzer die Möglichkeit verschaffen, IPv6 zu nutzen. Auch die wichtigsten EU-Domains werden IPv6-fähig.
Dem Internet gehen unter dem aktuellen Internet-Protokoll IPv4 langsam, aber unausweichlich die Adressen aus – diese Erkenntnis ist nicht neu, doch die Bemühungen zur Schaffung von neuem Adressraum mit der neuen Protokoll-Version IPv6 verlaufen äusserst schleppend. Zu oft hört man den Satz „Never touch a running system“, um der Sorge Ausdruck zu verleihen, die neue Protokollversion könne unvorhersehbare Probleme technischer wie wirtschaftlicher Art verursachen. Doch IPv6 ist unausweichlich, die gerade mal 3,7 Milliarden IPv4-Adressen werden wohl spätestens 2011 restlos aufgebraucht sein. „Irgendwann gibt es nichts mehr, was noch an Adressräumen verteilt werden kann“, so Frank Orlowski vom Internet-Austauschknoten DE-CIX in Frankfurt/Main.
Um die Einführung von IPv6 zu beschleunigen, hat sich die EU-Kommission den Bemühungen von RIPE (IP Européens Network Coordination Centre) angeschlossen und einen eigenen Aktionsplan vorgestellt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Kommission bei Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten für IPv6 wirbt und im Rahmen von Ausschreibungen IPv6 zum Standard für alle Produkte und Dienste wird. Auch die eigenen Internetangebote, darunter die Hauptdomain europa.eu, sollen bis spätestens 2010 IPv6-fähig sein. Nach derzeitigem Stand wird es dabei eine Übergangszeit geben müssen, in der beide Protokollversionen laufen; die damit verbundenen technischen Fragen gelten insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Leistungseinbußen als schwierig, so dass die Transformierung in den neuen Adressraum mit zu den drängendsten Anliegen gehört.
Eine beschleunigte Einführung von IPv6 könnte auch einem potentiellen Schwarzmarkt mit den alten IP4-Adressen den Boden entziehen. So befürchten die regionalen Internet-Registries (RIR) einen regen Handel mit IPv4-Adressblöcken. Zahlreiche Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, darunter der ICANN-Kritiker Karl Auerbach, verfügen über eigene IPv4-Adressen; sie könnten somit auf einer Goldmine sitzen, falls sie ihre Adressen frei verkaufen wollten. Auerbach räumt ein, schon einige „ziemlich heftige“ Angebote für seinen Adressraum erhalten zu haben. Abhilfe sollen Transferregeln schaffen, bei denen Adressverkäufer und -einkäufer eine Reihe von Bedingungen erfüllen müssen, darunter die Anmeldung des Weiterverkaufs der Adressen. Ob man damit einen Schwarzmarkt effektiv verhindern oder nicht nur dessen Ausmaß einzudämmen versucht, bleibt offen.
Quelle: heise.de, faz.net, orf.at
TLD-Update – Neues von .kn, .pro und .fr
Das ccTLD-Rad steht trotz der Pfingstfeiertage nicht still: bei der Exoten-Endung .kn gibt es einen Wechsel in asiatische Hände. Bei .pro hofft man durch Änderungen der Policy auf eine endlich erfolgreiche Zukunft, während bei .fr das Zittern um die Zukunft der Domain-Verwaltung mit einer Offensive der Registry beginnt.
Die Verwaltung von .kn, der Länderendung für St. Kitts und Nevis, steht vor dem Wechsel: derzeit verwaltet von der Universität von Puerto Rico, gibt es schon bald eine neue Registry. Eine entsprechende Bewerbung hat die Internet-Verwaltung ICANN anlässlich der Vorstandssitzung vom 30. April 2008 abgesegnet. Soweit ersichtlich, hat dabei die taiwanesische Domain-Verwaltung TWNIC die Leitung des Kürzels für die in der Karibik gelegene Inselgruppe übernommen; offenbar gab es keinen geeigneten Kandidaten mit Sitz vor Ort. Spekuliert wird zudem, dass TWNIC damit die Übernahme der Verwaltung anderer Exoten-TLDs vorbereitet und testet. An den Vergaberegeln dürfte sich dagegen wenig ändern: Domains unterhalb von .kn können von jedermann weltweit registriert werden – zumindest, wenn man bereit ist, die happigen Gebühren zu bezahlen: unter dotkn.com werden .kn-Domains mit Preisen ab US$ 225,- aufwärts pro Domain und die ersten beiden Jahre angeboten, für Einheimische wird es mit US$ 150,- etwas günstiger.
Die angekündigten Änderungen bei der Vergabe der Profi-Domain .pro sind offiziell: anlässlich der Vorstandssitzung vom 30. April 2008 hat die Internet-Verwaltung ICANN grünes Licht zur Lockerung der strengen Vergaberegeln erteilt. Angesichts der nur wenigen tausend registrierten Domains machte Kurt Pritz von ICANN deutlich, dass .pro eine „Neubelebung“ benötigt, um erfolgreich zu werden. Helfen sollen drei Änderungen: der Kreis der Registrierungsberechtigten wird um Berufsgruppen wie Architekten, Kaufleute, Zahn- und Tierärzte, Chiropraktiker, Erzieher und Pfleger auf 13 erweitert, die Vergabebedingungen werden im Hinblick auf den Nachweis der Registrierungsberechtigung modifiziert und Second Level Domains leichter registrierbar. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist derzeit nicht bekannt; allerdings liegt auf der Hand, dass Verwalter RegistryPro schon im Eigeninteresse um eine rasche Umsetzung bemüht ist.
Kehrtwende bei der französischen Domain-Verwaltung: in einer Pressemitteilung hat AFNIC den Start einer öffentlichen Konsultation begrüsst, in der herausgefunden werden soll, wer für .fr-Domains künftig zuständig sein soll. Wie berichtet, hatte sich AFNIC von dem Schritt der französischen Regierung zunächst sowohl überrascht als auch verärgert gezeigt, muss man doch um den eigenen Fortbestand fürchten. Doch jetzt geht AFNIC in die Offensive: In der Pressemitteilung zeigt man sich „glücklich“, dass die noch bis zum 24. Juni 2008 laufende Befragung eröffnet worden sei. Interessante Notiz: offensichtlich steht nicht nur die Zukunft der beiden von AFNIC verwalteten Länderkürzel .fr (Frankreich) und .re (Reunion) zur Diskussion, sondern auch .gf (Französisch Guiana), .gp (Guadeloupe), .mq (Martinique), .pm (Saint-Pierre und Miquelon), .tf (French Southern and Antarctic Lands), .wf (Wallis und Futuna), .yt (Mayotte) sowie die künftige Domains .bl (Saint Barthelemy) and .mf (Saint Martin).
Registrierung von .kn-Domains möglich unter:
> http://www.dotkn.com
Quelle: domainesinfo.fr
LG München I – haben Gebäude ein Namensrecht?
Das Landgericht München I beschäftigte sich in dem Rechtsstreit um den Domain-Namen schloss-eggersberg.de (Urteil vom 01.04.2008, Az. 33 O 15411/07) mit der Frage, ob der Eigentümer eines Grundstücks Inhaber eines Rechts am Namen eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes sein kann. Er kann.
Der Kläger ist seit 1962 Eigentümer eines Grundstückes, auf dem sich das im Jahr 1604 fertig gestellte Schloss Eggersberg befindet. Er richtete in dem Schloss einen Gastronomie- und Hotelbetrieb namens „Hotel Schloss Eggersberg“ ein. Die Beklagte ist Dokumentarfilmerin und Inhaberin der Domain schloss-eggersberg.de. Sie will nach langer kostenintensiver Recherche eine filmische Dokumentation über das Schloss Eggersberg drehen und die Domain für die Produktion nutzen. Unter der Domain ist bislang kein Inhalt abrufbar. Der Kläger mahnte die Beklagte zunächst mit einem Schreiben vom 16. Februar 2007 und dann weitere Male erfolglos ab. Die Beklagte weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. So blieb nur noch der Klageweg.
Der Kläger machte Ansprüche aufgrund der Geschäftsbezeichnung des Hotel- und Gastronomiebetriebs (§§ 15 Abs. 5, 5 Abs. 2 MarkenG) und aufgrund Namensrechts (§ 12 BGB) gegen die Beklagte geltend. Er meint, Inhaber der Namensrechte nach § 12 BGB an dem Gebäudenamen „Schloss Eggersberg“ zu sein; § 12 BGB sei hier anwendbar, da die Domain lediglich registriert ist und keine Inhalte abrufbar seien. Weiter ist er der Ansicht, Gebäudenamen seien schutzfähig, soweit der Name an der Bezeichnung ein schutzwürdiges wirtschaftliches oder sonstiges Interesse bestehe.
Das LG München I bestätigte in seinem Urteil die Ansicht des Klägers. Ihm stehe als Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich das Schloss befindet, ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Begriff „Schloss Eggersberg“ zu. Die Beklagte sei nicht berechtigt, den Namen zu führen, weshalb hier eine Namensanmaßung vorliege, die zu einer Zuordnungsverwirrung führe. Die Interessen der Beklagten an der Domain greifen nicht durch: das Projekt befinde sich noch in der Planung, so dass kein Titelschutzrecht erwachsen ist. Aber selbst wenn, so läge die Priorität dieses Titelschutzes allenfalls im Jahr 2006, in dem sie mit ihrer Arbeit begonnen hat. Der Kläger hingegen könne sich zumindest auf das Jahr 1962 berufen.
Mit dieser Entscheidung des LG München I wird dem Namensrecht eine weitere Variante abgewonnen. Im Rahmen des Rechtsstreits wurde von den Parteien auf die Entscheidung des LG München I (14.12.2000, Az.: 4 HKO 10643/99) zu den Domains neuschwanstein.de/.com Bezug genommen. Doch in dieser Entscheidung, bei welcher die Bayerische Schlösserverwaltung gegen die Betreiber der Internet-Seiten geklagt hatte, bezog sich das Gericht auf den Aspekt der markenrechtlich relevanten Rufausbeutung (§ 14 MarkenG), da die Betreiber horrende Honorare für Informationsmaterial einnahmen.
Die Entscheidung des LG München I finden Sie unter:
> http://snipurl.com/27d8j
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quell: bettinger.de, chip.de, eigene Recherche
TMG – neues Gesetz schon renovierungsbedürftig
Erst vor gut einem Jahr ist das Telemediengesetz (TMG) an den Start gegangen. So ganz glücklich war man damals schon nicht damit. Die Parteien waren sich einig, das Gesetz schnell zu ändern und den Gegebenheiten anzupassen; passiert ist bisher jedoch nichts. Im Herbst 2007 haben die Oppositionsparteien jeweils Vorschläge für Änderungen des Gesetzes vorgelegt, die insbesondere die Fragen der Mitstörerhaftung und deren präzise Regelung thematisieren. Am 08. Mai 2008 fand in der 160. Sitzung des Bundestages eine Aussprache über diese Vorschläge statt – die Bundesregierung lehnte sie alle ab.
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem Vorschlag (BT-Drs. 16/5613) zum Beispiel, dass Anbieter von Telemediendiensten nicht mit unerfüllbaren Haftungs- und Verantwortlichkeitsregeln oder Überwachungspflichten konfrontiert werden, und Inhalteanbieter oder Plattformbetreiber nicht in eine Zwickmühle zwischen eventuellen Haftungsansprüchen von Dritten einerseits und Vertragsbindungen und der Gefahr von Schadensersatzforderungen seitens der Kunden andererseits gebracht werden dürfen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke schlugen unter anderem vor, die Belange des Verbraucherschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes in einer Überarbeitung des Telemediengesetzes gebührend zu berücksichtigen, sowie weitgehende Regelungen zu Werbeemails zu schaffen.
Die 160. Sitzung des Bundestages fand am vergangenen Donnerstag statt; zu welcher Uhrzeit das Telemediengesetz besprochen wurde, ist nicht ersichtlich. Die Regierung und Verantwortliche aus dem Wirtschaftsministerium schienen nicht anwesend zu sein. Abgeordneter Hans-Joachim Otto (FDP) meinte, die Verantwortlichen kurz vorher im Biergarten gesehen zu haben. Die Stimmung im Saal wird wunderbar im Protokoll wiedergegeben. Auf Seiten der Regierung hat man die Probleme erkannt, doch bei der Umsetzung hapert es noch. Die Oppositionsparteien verstehen nicht recht, warum man das Gesetz nicht den Gegebenheiten schneller anpasst und die aktuell undurchsichtige Rechtslage besonders hinsichtlich der Mitstörerhaftung klärt.
Dr. Martina Krogmann von der CDU/CSU berichtet über den Gang der Dinge und beteuert, das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an der Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG), um bestehende Lücken zu schließen, die seinerzeit bewusst offen gelassen wurden. Nach Ansicht von Frau Krogmann seien die wichtigsten zu überarbeitenden Bereiche des Gesetzes die Haftungsregeln und die Verantwortlichkeiten im Internet für Inhalte, die von Dritten eingestellt werden. Einig ist man sich, dass – aufgrund divergierender Rechtsprechung, die auf das unklare Gesetz zurückzuführen ist – Rechtsunsicherheit besteht.
Im Grunde kommen sich die Fraktionen in ihren Ansichten sehr nahe, jedenfalls bei der essenziellen Fragen der Mitstörerhaftung. Alle sind sich einig, dass hier Änderungen vorgenommen werden müssen, und das schnell. Doch aus Sicht der Regierung nicht so schnell, dass den Anträgen der Fraktionen Folge geleistet werden müsste. Handlungsbedarf sieht Klaus Barthel von der SPD bei der Haftung für Inhalte des Internetauftritts eines Diensteanbieters, bei Suchmaschinen, insbesondere wenn eine bereits gelöschte Seite noch vorgehalten wird, und schließlich im Bereich der Hyperlinks, die differenziert betrachtet werden müssten, je nach dem ob jemand bewusst einen Link auf rechtswidrige Inhalte setzt oder die verknüpfte Seite erst im Laufe der Zeit rechtswidrige Inhalte aufweist. Barthels versichert, das die Oppositionsparteien in die Beratungen hinsichtlich der Gesetzesänderungen miteinbezogen werden, sobald ein Kabinettsentwurf vorliegt. Dies werde, so Barthels, noch in diesem Jahr der Fall sein.
Bis also eine Gesetzesänderung auf dem Tisch liegt, werden noch zahlreiche Unterlassungserklärungen unterschrieben und Rechtsstreite geführt werden. Die schwierige Rechtssituation wird fortbestehen und Kleinhändler, Blogger, Forenbetreiber und viele andere im Internet agierende Personen die Sache nicht erleichtern.
Die Vorschläge der Fraktion findet man unter:
> http://snipurl.com/28nwl (FDP)
> http://snipurl.com/28nwt (Bündnis 90/Die Grünen)
> http://snipurl.com/28nwz (Die Linke)
Wenn einem die Form bei bundestag.de nicht gefällt:
> http://snipurl.com/28rwd („Telemediengesetz“)
findet man den maßgebenden Ausschnitt des Sitzungsprotokolls auch bei RA Dr. Bahr:
> http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080510005250.html
Quelle: dr-bahr.com, bundestag.de
win.com – mit EUR 1 Mio. auf der Gewinnerseite
In der vergangenen Domain-Handelswoche ragten zwei Domains heraus: Ohne Zweifel ist win.com zum Preis von EUR 1.000.000,- ein großer Wurf gelungen, doch verblasst die teuerste Domain vor jobs.ca, die herausragende US$ 600.000,- (umgerechnet ca. EUR 386.481,-) erzielte. Darüber hinaus schien der Markt wieder agiler.
Die kanadische Endung .ca, die gerade die erste Million bei den Registrierungen vollgemacht hat, weist auch beim Handel immer größere Beliebtheit auf. Zwar waren immer wieder einmal gute Handelszahlen festzustellen, doch der Preis von jobs.ca, die US$ 600.000,- (ca. EUR 386.481,-) kostete, zeigt, dass die Endung auf dem Markt endgültig Fuß gefasst hat. Auch wenn die beiden weiteren kanadischen Domains nicht so hochpreisig waren:
lq.ca – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.285,-)
onlineInvesting.ca – US$ 2.700,- (ca. EUR 1.739,-)
Auch Norwegen macht weiter von sich reden, und liefert mit drei Domains, von denen zwei sehr gute Preise erzielt haben und eine sicher viel zu niedrig veräußert wurde, Grund zur Freude:
co.nu – US$ 16.111,- (ca. EUR 10.378,-)
info.nu – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.052,-)
register.nu – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.416,-)
Die deutsche Endung .de zeigt sich mit einigen vernünftigen Geschäften, die aber über die Schwäche des derzeitigen Marktes nicht hinwegzutäuschen vermögen. Ansonsten gab es die üblichen kleinen Geschäfte, bei denen .eu nach wie vor nicht gut dasteht, und die Endung Uruguays erstmals auf dem Markt erscheint:
reisebüros.de (IDN) – EUR 8.100,-
outnow.de – EUR 8.000,-
web-services.de – EUR 3.750,-
nvr.de – EUR 3.000,-
gutscheincodes.de – EUR 3.000,-
strategieberater.de – EUR 2.800,-
ecomobility.de – EUR 2.300,-
juegos.com.uy – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.441,-)
removalcompanies.co.uk – GBP 2.600,- (ca. EUR 3.305,-)
cgf.eu – EUR 2.500,-
t8.eu – EUR 2.000,-
chicetcharme.fr – EUR 2.000,-
moto.ws – EUR 1.900,-
Unter den generischen Endungen neuerer Provenienz klappte die Profitmaximierung bei roulette.mobi, die für US$ 15.000,- (ca. EUR 9.662,-) verkauft wurde, nachdem sie im Sommer 2007 für EUR 8.600,- angekauft wurde, nicht wirklich. Darüber hinaus ist auch der Preis für 77000.mobi mit US$ 3.000,- (ca. EUR 1.932,-) nicht sehr aufregend. Auch bei .info findet man nicht wirklich Bewegendes:
opendomains.info – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.577,-)
connect.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.610,-)
Allerdings hielten sich bezogen auf die Preise diesmal auch .net und .org zurück und lieferten lediglich Durchschnittsware, zumal busy.net, die GBP 3.302,- (ca. EUR 4.197,-) kostete, deutlich mehr hätte erzielen können:
givingtree.org – US$ 5.400,- (ca. EUR 3.478,-)
datasource.net – US$ 3.350,- (ca. EUR 2.158,-)
screenplay.net – US$ 3.201,- (ca. EUR 2.062,-)
goodies.net – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.061,-)
fragrances.org – US$ 3.100,- (ca. EUR 1.997,-)
medicity.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 1.989,-)
ragnainfo.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 1.932,-)
normandie.org – US$ 2.965,- (ca. EUR 1.910,-)
bluejeans.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 1.860,-)
globaleducation.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 1.731,-)
adsast.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.610,-)
whites.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.603,-)
pianolessons.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.603,-)
greenchoice.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.603,-)
bedo.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.603,-)
Hingegen erweist sich .com wieder als Wegbereiter. Der sehr schöne Preis von win.com mit EUR 1.000.000,-, den ein Wettunternehmen gezahlt hat, zeigt, dass die richtige Domain durchaus ihren Preis erzielen kann. Dass nach sieben Stellen nicht viel nachkommen kann, ist verständlich, weshalb es beginnend mit US$ 90.000,- (ca. EUR 57.972,-), die für simivalley.com hingelegt wurden, mit sehr viel niedrigen Preisen weiterging:
yourchat.com – US$ 35.200,- (ca. EUR 22.674,-)
bucket.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 19.324,-)
unlistednumbers.com – US$ 24.650,- (ca. EUR 15.878,-)
indiananews.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 14.171,-)
kentuckynews.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 13.527,-)
mycanvas.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 12.883,-)
reverseloans.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 9.662,-)
marylandnews.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 9.662,-)
1a1.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 9.662,-)
charley.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 7.730,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Jena – 4. Markenrechtstag im Juli
Die Universität Jena lädt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem FORUM Institut Heidelberg zum 4. Jenaer Markenrechtstag nach Jena in die Friedrich-Schiller-Universität. Die Fachtagung findet vom 3. bis 4. Juli 2008 im Rahmen der Veranstaltungen zur „Stadt der Wissenschaft 2008“ statt.
Jena ist in Feierlaune: Neben dem besonderen Umstand, dass Jena „Stadt der Wissenschaft 2008“ ist, begeht die Uni Jena in diesem Jahr ihren 450. Geburtstag sowie das Deutsche Patent- und Markenamt das zehnjährige Bestehen der Dienststelle Jena. Dies findet auch Berücksichtigung im Rahmenprogramm des 4. Markenrechstages. Doch stehen zunächst einmal Themen wie die aktuelle Amtspraxis und nationale Rechtsprechung in Markenangelegenheiten, die gesetzgeberische Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems, die Rechtsprechung von EuGH und EuG und monetäre Markenbewertung in Form von Standardisierungstendenzen auf der Agenda. Besonderes Augenmerk erhalten der markenrechtliche Benutzungszwang sowie der aktuelle Stand der EU-Enforcement-Richtlinie.
Teilnehmen können alle am Markenrecht Interessierten, vorrangig natürlich Patent- wie Rechtsanwälte und Markensachbearbeiter aus Industrie und Anwaltschaft. Doch die Veranstaltung hat keineswegs „trockenen“ Charakter; so besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Führung durch die Dienststelle Jena des DPMA einschließlich Einblicken in das Archiv für Marken und Geschmacksmuster. Oder man nutzt die Gelegenheit, sich bei einem Rundgang durch die Stadt der Wissenschaft 2008 das Universitätshauptgebäude, das „Collegium Jenense“, die Urania-Sternwarte und die Wissenschaftslounge „Ipomea Tricolor“ zu besichtigen.
Die Veranstaltung beginnt am 03. Juli 2008 um 9.00 Uhr und endet am 04. Juli gegen 15.30 Uhr. Sie findet im Intershop-Tower, Leutragraben 1 in 07743 Jena statt. Die Tagungsgebühr von EUR 1.280,- (zuzüglich 19% MwSt) beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation, zwei Mittagessen, das Abendessen am 03. Juli sowie Kaffeepausen und Seminargetränke. Wer noch nach einer Unterkunft sucht: im Steigenberger Esplanade Hotel Jena steht ein (allerdings begrenztes) Zimmerkontingent zur Verfügung.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://snipurl.com/28bek
Quelle: dpma.de, markenbusiness.com