Newsletter-Ausgabe #411: Mai 2008

Themen: .ch – SWITCH veröffentlicht Domain-Landkarte | Telecom-Domains – droht Anwaltspost aus Bonn? | TLDs – Neues von .coop, .ir und .me | LG Braunschweig – Schwenk bei Keywords-Urteilen? | sexkontakt.com – Flirten für EUR 40.000,- | Firefox – praktisches Plug-In für Domainer | DENIC-Party – Housewarming in neuem Gemäuer

.ch – SWITCH veröffentlicht Domain-Landkarte

Die schweizer Domain-Verwaltungsstelle SWITCH hält für die Besucher der Registry-Website ein ganz besonderes Schmankerl bereit: eine interaktive Domain-Landkarte verrät, wie sich die eidgenössischen .ch-Domains über das Land und die einzelnen Gemeinden verteilen.

Wussten Sie, dass die schweizer Top Level Domain .ch zu den beliebtesten Länderendungen der Welt zählt? Knapp 1,12 Millionen .ch-Domains waren zum 31. März 2008 registriert, mehr als zum Beispiel bei .fr (Frankreich), .pl (Polen), .es (Spanien) und .dk (Dänemark) trotz zum Teil einer weitaus grösseren Bevölkerungszahl. Die Schweiz hat damit eine der höchsten Domain-Dichten (Zahl der Länderdomains pro Einwohner) weltweit: schon jeder zehnte Einwohner hat einen Domain-Namen mit der Endung .ch.

Erstmals präsentiert SWITCH nun das statistische Zahlenmaterial anstelle in dröger Zahlen- und Tabellenform in einer visuellen Darstellung auf einer interaktiven Landkarte der Schweiz. Die Karte zeigt, wie die Verteilung von Domains mit der Endung .ch aussieht, wobei eine spezifische Abfrage pro Gemeinde möglich ist. Die Auswertung fasst alle Domain-Namen auf der Ebene der jeweiligen Gemeinde zusammen. Klickt man auf eine Gemeinde, erfährt man mehr über deren Anzahl an Domains und die dortige Domain-Dichte; auch individuelle Suchabfrage sind möglich. Die meisten Domains sind beispielsweise in Zürich registriert, deutlich vor Bern, Basel und Genf. Dieses Bild hat sich an der Spitze seit 1999 kaum verändert.

Wer die Karte anklickt, muss derzeit aber damit rechnen, eine Fehlermeldung zu erhalten. So kam es zu Problemen im Zusammenhang mit der Programmierung der Karte; sie enthält Zeichenketten, die ein Virenscanner fälschlich für schadhaften Code halten kann. An der Beseitigung des Problems wird aber schon gearbeitet.

Die Website mit der interaktiven Karte finden Sie unter:
> http://www.switch.ch/de/id/stat/density.html

Wenn Sie den Überblick insbesondere über die exotischen Domain-Endungen bewahren wollen, werfen Sie einen Blick auf unsere Domain-Karte:
> http://www.domain-karte.de

Quelle: switch.ch, eigene Recherche

Telecom-Domains – droht Anwaltspost aus Bonn?

Wer eine Domain hat, die den Wortbestandteil „telecom“ führt, dem könnte schon bald Anwaltspost ins Haus flattern: wie das Online-Magazin teltarif.de berichtet, hat die Deutsche Telekom AG ein Düsseldorfer Unternehmen wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Egal, ob toffline.de oder t-onleine.de, in domain-rechtlichen Angelegenheiten ist mit der Deutschen Telekom AG nicht zu spassen. Sowohl per aussergerichtlicher Abmahnung als auch notwendigenfalls per Gericht verteidigen die Bonner ihre Markenrechte, wobei Gegenstandswerte von EUR 100.000,- aufwärts so manchen Domain-Inhaber angesichts des Kostenrisikos eines Prozesses rasch einlenken lassen. Im aktuellen Fall berichtet die Redaktion von teltarif.de von einem Unternehmen aus Düsseldorf, das von der Kanzlei Bird&Bird im Auftrag der Telekom wegen der Verwendung des Begriffs „telecom“ in seinem Firmennamen abgemahnt wurde. In dem Schreiben, aus dem die Redaktion von Teltarif zitiert, heisst es, dass die Telekom „Schutz für die Bezeichnung „Telekom“ als Marke (§ 4 Nr. 2 MarkenG) und als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) bereits kraft Verkehrsgeltung beanspruchen“ könne. Grundlage hierfür sei unter anderem die Wortmarke Nr. 300 437 98 mit dem Markentext „Telekom“. Ein Blick in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt eine entsprechende Eintragung mit Priorität vom 09.06.2000; ein von dritter Seite hiergegen angestrengtes Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse blieb im Jahr 20002 erfolglos.

Dass sich die Marke statt mit „c“ mit „k“ schreibt, ändert nach Ansicht der Anwälte nichts. „Trotz der Schreibweise „Telecom“ ist Ihr Zeichen zur Marke „Telekom“ unserer Mandantin hochgradig ähnlich“, der Unterschied zwischen „k“ und „c“ falle „phonetisch nicht ins Gewicht und wird im Schriftbild übersehen“. Das namentlich nicht genannte Unternehmen wird daher aufgefor
dert, seinen Namen zu ändern oder eine Löschung im Handelsregister vorzunehmen, sowie die Domain zu löschen. Ob die Telekom damit juristisch durchdringt, bliebe abzuwarten; laut teltarif.de hat der Bundesgerichtshof in einem Streit mit der 01051 Telecom trotz der von der Telekom ins Feld geführten grossen Verwechslungsgefahr zu Ungunsten des rosa Riesen entschieden. Otto Normalinhaber sollte sich auf ähnliche Urteile allerdings nicht verlassen und im Zweifel die Finger von Domains lassen, welche eine potentielle Verwechslungsgefahr mit den Marken der Telekom AG in sich tragen.

Mit dem US-Softwarekonzern Microsoft ist auch ein anderer Riese mit der Verteidigung seiner Markenrechte befasst: wie der holländische Verlag Van Dale Lexicografie bestätigt, verlangt Microsoft, dass das Verb „msnen“ aus der neuesten Ausgabe des Wörterbuchs Van Dale entfernt wird. Das Verb wird im Lexikon als Synonym für das Chatten über den Messenger geführt. Von ähnlichen Forderungen der Suchmaschine Google im Hinblick auf den Begriff „googeln“ als Begriff für Suche über das Internet wurde ebenfalls schon berichtet; das Verb ist bereits 2004 in den Duden aufgenommen worden. Offensichtlich fürchtet man, durch den Gemeingebrauch Markenrechte einzubüssen, wie es etwa Sony mit dem Walkman passiert ist.

Quelle: teltarif.de, dmeurope.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .coop, .ir und .me

Eine Genossenschaftsendung aus der ersten Runde zur Einführung neuer Top Level Domains schickt sich an, ihre Registrierungszahlen zu steigern, und hat damit was mit dem iranischen Länderkürzel .ir gemein. Bei .me gehts dagegen erst in einigen Tagen richtig rund.

Coop, da war doch was?! Nein, wir meinen nicht die Supermarktkette, die Ende der 1980er-Jahre nach dem „co op-Skandal“ zerschlagen wurde, sondern die am 30. Januar 2002 gestartete Top Level Domain, ausschliesslich reserviert für Genossenschaften. Mit deutlich unter 7.000 Domains ist .coop bisher allerdings nur wenig über den Status einer Exoten-Endung hinaus gelangt. Am 31. März 2008 hat daher der Vorstand von Verwalter dotCoop zwei neue Vergaberegelungen verabschiedet, um .coop attraktiver zu machen: die „Bulk Registration Offer Policy“ gestattet Preisnachlässe bei grösseren Mengen an registrierten Domains, während die „Category Policy“ registrierungsberechtigten Anmeldern erlaubt, zum Aufbau von Kategorien zusätzliche .coop-Domains zu registrieren oder reservieren. Ob damit der Durchbruch gelingt, darf bezweifelt werden; Ende 2007 haben gerade einmal acht Registrare .coop-Domains im Angebot gehabt.

Als freizügig war der Iran bisher wenig bekannt, doch zumindest in Sachen Domain-Verwaltung zeigt man sich liberal. Wie Verwalter IRNIC bekanntgegeben hat, gelten ab 21. Mai 2008 neue Gebühren für die Domain-Registrierung. Second Level Domains sind danach für eine Ein-Jahres-Registrierung schon für EUR 20,- pro Domain statt bisher EUR 24,- erhältlich, ein Registrierungsvertrag über fünf Jahre schlägt mit EUR 60,- statt 72,- zu Buche. Die Registrierung ist grundsätzlich auch ausländischen Unternehmen und Personen erlaubt, solange ihre Tätigkeit und Nutzung der Domain nicht mit den Regelungen und Interessen des Irans kollidiert; was konkret darunter zu verstehen ist und ob damit im Einzelfall auch der Entzug der Domain ohne Begründung erfolgen kann, ist offen. Knapp 90.000 .ir-Domains lassen aber vermuten, dass die Registrierungspraxis weitgehend unkompliziert verläuft. Die Anmeldung erfolgt übrigens direkt über die Registry-Website und ist auch auf Ebene der Second Level Domain direkt unter .ir möglich.

Aus aktuellem Anlass wiederholen wir nochmals unsere Hinweise auf den Rollout-Plan der neuen mazedonischen Top Level Domain .me: Der Startschuss für die „General Sunrise Period“ fällt bereits in wenigen Tagen am 6. Mai 2008; 14 Tage lang können Inhaber von Markenrechten ihre .me-Domain bevorrechtigt anmelden. Am 6. Juni 2008 beginnt dann eine dreiwöchige Landrush-Phase, an der jedermann auch ohne besondere Rechte teilnehmen und sich seine Wunsch-Domain vormerken kann. Gibt es mehrere Vormerkungen für die gleiche Domain, gehen die Domains in eine Auktion. Ab dem 17. Juli 2008 startet dann der reguläre Live-Betrieb, in dem .me-Domains auf Basis des Prioritätsprinzips „first come, first served“ vergeben werden. Eine Liste mit Registraren, über die .me-Domains erhältlich sind, hält Verwalter doMEn auf seiner Website bereit.

Weitere Informationen zu .coop finden Sie unter:
> http://www.nic.coop

Weitere Informationen zu .ir finden Sie unter:
> http://www.nic.ir

Weitere Informationen zu .me finden Sie unter:
> http://www.domain.me

Quelle: nic.coop, nic.ir, eigene Recherche

LG Braunschweig – Schwenk bei Keywords-Urteilen?

Das Landgericht Braunschweig setzte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26.03.2008, Az.: 9 O 250/08) einmal mehr mit Markenrechtsverletzungen durch Keywords in Adwordwerbung auseinander und kam zu einem anderen Ergebnis als sonst: Es sah im vorliegenden Falle keine Rechtsverletzung. Doch der allseits wahrgenommene Schwenk der Rechtsprechung in Braunschweig scheint das nicht zu sein.

Die Klägerin ist Anlageberatungsgesellschaft und Inhaberin einer am 19.01.2007 eingetragenen Marke. Die Beklagten sind Rechtsanwälte einer Anwaltskanzlei, die sich auf Anlagerechtsfälle spezialisiert haben. Sie betreiben unter dem Domain-Namen bruellmann-rae.de eine Internetseite, auf der sie einen Bericht über die Klägerin und deren Anlageangebote veröffentlicht hatten. In einer Googleanzeige haben die Beklagten den Namen der Klägerin und deren Marke als Keyword für ihre Internetseite genutzt. Bei Eingabe des Namens und der Marke der Klägerin als Suchbegriff bei Google erschien deshalb neben anderen auch die Anzeige der Beklagten. Die Klägerin hatte daraufhin mehrere Anwaltskanzleien, darunter die Beklagten, kostenpflichtig abgemahnt und gegen die Beklagten eine einstweilige Verfügung beantragt.

Die Klägerin geht von einer Markenrechtsverletzung aus. Die Beklagten halten entgegen, daran fehle es, da keine Dienstleistungsähnlichkeit bestehe: aus der Anzeige gehe klar hervor, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handele. Mithin stehe man auch nicht im Wettbewerb, so dass auch keine Ansprüche wegen einer Wettbewerbsverletzung bestünden. Schließlich liege auch keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts vor, da der Bericht über die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sei.

Das LG Braunschweig (Urteil vom 26.03.2008, Az.: 9 O 250/08) hat den Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen fehlenden Verfügungsanspruchs zurückgewiesen. Ein Anspruch aus dem Markenrecht liege mangels markenmäßiger Benutzung des Markenbegriffs durch die Beklagten nicht vor. Dabei macht das Gericht deutlich, dass es weiter davon ausgeht, dass die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampagne grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann. Doch muss das Zeichen auch markenmäßig genutzt werden. Ob aber eine markenmäßige Benutzung vorliege, hänge von der Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr ab. Es komme darauf an, dass die Benutzung der Marke im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer diene.

Dies vermochte das Gericht im Falle der Beklagten allerdings nicht zu erkennen, da aufgrund des Zusatzes „Anwälte informieren über Chancen, Risiken und mögliche Ansprüche“ in deren Anzeige deutlich werde, dass sie das klägerische Zeichen nicht in herkunftshinweisender Funktion verwendeten. Die Beklagten böten ihre eigenen Beratungsleistungen an und nutzten das klägerische Zeichen exemplarisch, um ihr Arbeitsfeld zu beschreiben. Das Gericht war vielmehr der Ansicht, die Nutzung der konkreten Marke sei gerade durch § 23 Nr. 3 MarkenG gerechtfertigt, da die Nutzung notwendig sei, um Betroffene besser darüber zu informieren, welche Mandate die Kanzlei betreue. Darüber sieht das Gericht auch keine Verwechslungsgefahr, da die Parteien ersichtlich in unterschiedlichen Branchen tätig sind. In den übrigen Punkten bestätigte das Gericht die Argumentation der Beklagten und wies daraufhin die einstweilige Verfügung zurück.

Einige Fachleute atmen angesichts der Entscheidung aus Braunschweig auf, hatten doch die Gerichte dort bisher keine klare Differenzierung zwischen dem Einsatz von Meta-Tags und Keywords vorgenommen. Man geht dort grundsätzlich von einer Rechtsverletzung durch die nicht berechtigte Nutzung von Kennzeichenrechten aus. Auch diese Entscheidung steht dem nicht entgegen, und ein Wandel der braunschweiger Rechtsprechung ist nicht abzusehen; in der Begründung weist das Gericht darauf hin, auch weiterhin an der bekannten braunschweiger Rechtsprechung festzuhalten. Das gilt jedenfalls für das Landgericht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; und das Oberlandesgericht Braunschweig könnte sich vielleicht die Sache noch überlegen.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://snipurl.com/26bkx

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, bruellmann-rae.de

sexkontakt.com – Flirten für EUR 40.000,-

Wieder zeigte sich die vergangene Handelswoche eher ruhig. Die teuerste Domain meldete ein Leser: sexkontakt.com erzielte EUR 40.000,-. Zahlreiche .de-Domains sind gelistet, und die Niederlande werden teuerer.

Unter den Länderendungen bot .nl diesmal den besten Preis: voeding.nl kostete glatte EUR 10.000,-. Zwei eher exotische Endungen schlossen sich an: viajar.tv (Tuvalu) war für EUR 8.100,- und whois.lu (Luxemburg) zu EUR 8.000,- zu haben. Dann reihten sich reichlich .de-Domains aneinander:

mode24.de – EUR  7.000,-
publicons.de – EUR  4.232,-
uebernachtungen.de – EUR  3.500,-
paper.de – EUR  2.500,-
medizin-tv.de – EUR  2.500,-
erlebnisgastronomie.de – EUR  2.500,-
automobilkonstruktion.de – EUR  2.200,-
reditorder.de – EUR  2.000,-

Weiter ging es mit ein paar Exoten, Briten und schließlich nordamerikanischen Domains:

welcome.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.301,-)
dating.tw – EUR  5.000,-

salesvacancies.co.uk – GBP  3.000,- (ca. EUR  3.814,-)
bathroomtaps.co.uk – US$  5.800,- (ca. EUR  3.654,-)
choicecasinos.co.uk – GBP  1.500,- (ca. EUR  1.907,-)

ams.us – US$  3.900,- (ca. EUR  2.457,-)
mns.ca – US$  3.300,- (ca. EUR  2.079,-)

Die generischen Endungen sind schlechterdings nicht berechenbar. Während .info wieder nichts von sich hören lässt, bieten .mobi und .biz jeweils eine Nummer: lottery.mobi erzielte lediglich US$ 9.750,- (ca. EUR 6.143,-), wo man deutlich mehr hätte erwarten können; .biz war mit washington.biz ebenfalls für eher laue US$ 3.500,- (ca. EUR 2.205,-) dabei. Da sieht die aktuelle Bilanz für .net deutlich besser aus, denn mit filmschool.net zum Preis von US$ 49.501,- (ca. EUR 31.188,-) weist sie die zweitteuerste Domain der vergangenen Woche auf. Im übrigen beherrscht .net die Liste, .org weist lediglich show.org für US$ 13.000,- (ca. EUR 8.191,-) auf:

trabajo.net – US$ 34.000,- (ca. EUR 21.422,-)
blu-ray.net – EUR 13.000,-
30.net – EUR  7.100,-
79.net – EUR  7.000,-
medicalsupplies.net – US$ 11.000,- (ca. EUR  6.931,-)
odds.net – US$  8.500,- (ca. EUR  5.355,-)
ittv.net – US$  6.500,- (ca. EUR  4.095,-)
webdesigners.net – US$  6.000,- (ca. EUR  3.780,-)
samples.net – US$  4.008,- (ca. EUR  2.525,-)
sobe.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.520,-)
funnymovies.net – US$  3.900,- (ca. EUR  2.457,-)
flir.net – US$  3.888,- (ca. EUR  2.450,-)
freeride.net – US$  3.700,- (ca. EUR  2.331,-)
cmmi.net – US$  3.488,- (ca. EUR  2.198,-)
outboardmotors.net – US$  3.390,- (ca. EUR  2.136,-)
somewhere.net – US$  3.150,- (ca. EUR  1.985,-)

Vergangene Woche war globalventures.com falsch eingepreist, statt US$ 15.000,- erzielte sie US$ 13.950,- (ca. EUR 8.789,-). Den höchsten Preis erzielte, wie bereits erwähnt, sexkontakt.com mit EUR 40.000,-. Ein wahrlich nicht zu verachtender Preis, doch wäre die gleiche Domain unter .de erfolgreicher, denn im Jahr 2004 erzielte die Pluralform sexkontakte.de EUR 110.000,-; Sprache und Endung scheinen schon harmonieren zu müssen, um beste Preise zu erzielen. Ebenfalls 40.000,- jedoch US-Dollar kostete golddigger.com (ca. EUR 25.202,-). Die ging wohl nicht alleine, sondern mit der Pluralform golddiggers.com für immer noch US$ 35.000,- (ca. EUR 22.052,-).

bobblehead.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 22.682,-)
n5.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 16.066,-)
sgn.com – US$ 25.001,- (ca. EUR 15.752,-)
jeansstore.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 15.751,-)
freemoviedownload.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 15.751,-)
neonet.com – US$ 21.500,- (ca. EUR 13.546,-)
gnp.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 13.231,-)
breastsurgeon.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 13.231,-)
lifesaver.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 12.601,-)
betuni.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 12.601,-)
onlinebooty.com – US$ 18.830,- (ca. EUR 11.864,-)
jupiterislandrealestate.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.026,-)
xel.com – US$ 13.121,- (ca. EUR  8.267,-)
sierramadre.com – US$ 13.024,- (ca. EUR  8.206,-)
newyorkcheesecake.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  7.561,-)
daryl.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  7.561,-)
steelfurniture.com – US$ 11.099,- (ca. EUR  6.993,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Firefox – praktisches Plug-In für Domainer

Nach wie vor ist eine der brennenden Fragen unter Domainern, wo das Neuland zu finden ist, also neue Domain-Namen, die gewinnbringend verkauft werden können. Zumindest die Registrierung von Begriffen, auf die man bei der Recherche stößt, wird durch eine Firefox-Erweiterung leichter.

Stellen Sie sich vor, Sie lesen einen Artikel über ein aktuelles Thema und finden einen oder mehrere Begriffe, die sich als Domain gut ausnehmen und nicht die Rechte Dritter verletzen. Jetzt wüsste man natürlich gerne, ob die entsprechende Domain bereits belegt ist. Mit der Firefox Extention Domain Lookup von Entwickler Richard Kershaw (Quality Nonsense Ltd.) stellt das kein Problem dar: Man markiert den oder die Begriffe, drückt die linke Maustaste und wählt „Domain Lookup“ im angezeigten Menü, schon wird über den Provider der Wahl überprüft, ob die Domain noch frei ist; und ist sie sodann frei, kann man sie gleich registrierten.

Mit der Domain Lookup-Extension lässt sich der Internetbrowser Firefox unter allen gängigen Betriebssystemen ausstatten: Linux-Derivate ebenso wie Windows und MacOSX. Die Erweiterung lässt sich schnell und einfach installieren und einstellen. Die Nutzung ist unproblematisch, das Ergebnis erfreulich. Den gewünschten Provider kann man sich im entsprechenden Menü unter Domain Lookup aus einer Liste von derzeit gut 60 der prominentesten Provider auswählen, genauso wie 30 unterschiedlichen Endungen, nach denen dann gesucht wird. Bei den Endungen reicht die Auswahl von .com, .net, .org über .mobi, .asia, .de und .eu bis hin zu .cc, .fr, .pl und .co.nz. Für jede markierte Endung öffnet sich nach Start der Überprüfung ein Tab im aktuellen Browserfenster. Die so eröffnete Möglichkeit der schnellen und bequemen Überprüfung verleitet freilich auch zu verstärkter Domain-Registrierung.

Weitere Informationen und die Firefox-Erweiterung selbst findet man unter:
> http://tools.qualitynonsense.com/domainlookup/

Quelle: domainnamewire.com, qualitynonsense.com

DENIC-Party – Housewarming in neuem Gemäuer

DENIC eG, die Verwaltung von .de, lädt zu einer Housewarmingparty in ihre neuen Räumlichkeiten, die sie seit dem 01. März 2008 bewohnt. Und die Generalversammlung dieser Genossenschaft findet gleich einen Tag später statt.

Am 26. Mai 2008 um 19.30 Uhr beginnt die Housewarmingparty der DENIC in ihren neuen Räumlichkeiten in der Kaiserstraße 75-77 in Frankfurt/Main; die Nähe zum Hauptbahnhof hat die DENIC damit beibehalten. Im Sommer 1997 hatte die DENIC ihre Zelte in Frankfurt aufgeschlagen. Die Räume im Wiesenhüttenplatz 26 wurden über die Jahre jedoch zu klein, teilweise mussten anderweitig Räume angemietet werden. Für Mitarbeiter und andere Beteiligte war das auf Dauer kein Zustand. Seit 01. März diesen Jahres residiert DENIC in den neuen Gebäuden in der Kaiserstraße 75-77 hinter einer historischen Fassade. Da nun alle wieder unter einem Dach vereint sind, wird gefeiert. Und am Tag danach, dem 27. Mai 2008, findet die Generalversammlung der eingetragenen Genossenschaft statt, so dass man Vergnügen und Pflicht bestens miteinander vereinbaren kann.

Weitere Informationen und Anmeldung für DENIC-Mitglieder zum Housewarming unter:
> http://www.denic.de/de/housewarming

Quelle: DENIC eG

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