Themen: .asia – Startschuss für Landrush gefallen | Personality – It´s a people´s business | TLDs – Neues von .tel, .travel und .nz | studi.de – LG München I sieht schadlose Werbung | T.R.A.F.F.I.C. West – Auktion mit Mittelmaß | .au – Australien öffnet sich dem Handel | Meissen – Sommerschule „Internet Governance“
.asia – Startschuss für Landrush gefallen
Die neue Asien-Domain .asia ist erfolgreich in die Landrush-Phase gestartet: nach Angaben von Verwalter DotAsia gingen allein am ersten Tag über 250.000 Bewerbungen ein. Anträge werden noch bis zum 12. März 2008 entgegengenommen.
Exakt 266.663 Bewerbungen für eine .asia-Domain – bei DotAsia zeigt man sich nach den ersten 24 Stunden hocherfreut über einnen erfolgreichen Start der Landrush-Period. Zählt man die Bewerbungen aus der Sunrise-Phase hinzu, liegt .asia bei derzeit etwa 300.000 Bewerbungen. Über 35 Prozent der Anträge stammen aus dem asiatischen Bereich; da .asia jedoch durch grosszügige Vergabebestimmungen eine weltweite Registrierung gestattet, verwundern auch die 40 Prozent Anträge aus Nordamerika sowie weitere 24 Prozent aus Europa nicht. Wie oft in der Landrush-Phase, liegen auch bei .asia zahlreiche Mehrfachbestellungen vor; so meldet DotAsia, dass es für über 28.000 .asia-Domain-Namen mehr als eine Vorbestellung gibt. Die meisten .asia-Domains wurden bisher übrigens über die Registrare Dotalliance, EuroDNS und Communigal Communications angemeldet. Dieses Bild kann sich allerdings noch verschieben: bis zum 12. März 2008 haben alle Interessenten die Möglichkeit, über einen teilnehmenden Registrar eine Bewerbung für ihre .asia-Domain abzugeben.
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Landrush-Phase garantiert jedoch noch nicht, dass der Bewerber seine Wunsch-Domain auch tatsächlich erhält. Selbst der Zeitpunkt der Bestellung ist diesmal ohne Bedeutung, da sich DotAsia für ein gänzlich neues Vergabemodell entschieden hat: während etwa bei .eu Millisekunden maßgeblich sein konnten, wem eine der neuen Adressen zugeteilt wird, sammelt DotAsia sämtliche Landrush-Bewerbungen zunächst bis zum Ende dieser Phase ein. Gibt es dann für eine Domain nur eine Bewerbung, erhält dieser Bewerber seine Domain. In zahlreichen Fällen ist allerdings wie gezeigt damit zu rechnen, dass mehr als eine Bewerbung eingeht; dies gilt insbesondere für die besonders begehrten generischen .asia-Domains. In diesen Fällen wird die Domain dann über pool.com, den offiziellen .asia-Auktionator, meistbietend versteigert. Der Bewerber wird hierüber per eMail informiert und kann dann entscheiden, ob und mit welchem Gebot er an der Auktion teilnimmt; die Teilnahme ist also nicht verpflichtend. Letztlich liegt es somit in der Hand des Bewerbers, wie viel Geld er in seine .asia-Domain investieren möchte. Erst mit dem Start der allgemeinen Registrierung am 26. März 2008 gilt dann der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“.
Ob .asia ähnlich erfolgreich wird wie beispielsweise ihr Europa-Pendant .eu bleibt abzuwarten. Ein wichtiges Kriterium wird sein, ob es auch .asia mit Start der allgemeinen Registrierung schafft, innerhalb weniger Stunden nach dem Start die wichtige Marke von einer Million registrierten Domains zu überschreiten. Zum Vergleich: bei den reinen Sunrise-Domains bleibt .asia bisher zurück. Während es dotEU auf über 300.000 Vormerkungen brachte, kam .asia insgesamt auf nur etwa ein Zehntel davon.
Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/
Die Teilnahme an der Landrush-Phase von .asia ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/asia-domain/index.html
Quelle: dotasia.org, eigene Recherche
Personality – It´s a people´s business
„It´s a people´s business“ – ein Grundsatz, der für zahlreiche Geschäftsbereiche gilt, hat auch in der Welt der Domain-Namen seine Geltung. Doch wer zählt zu den einflussreichsten Playern im Domain-Geschäft? Das Magazin domainnamewire.com wirft einen Blick hinter die Kulissen.
Um die einflussreichsten Personen im Domain-Business zu ermitteln, hat domainnamewire.com eine Umfrage gestartet, bei der über 3.000 Nutzer teilgenommen haben. Als besonders einflussreich gilt danach Bob Parsons, Gründer des Registrars GoDaddy und bekannt für seinen positiv-frechen Führungsstil und seine Superbowl-Werbeanzeigen, die er nach dem Motto „sex sells“ gestalten lässt. Er spricht offen aus, was er denkt, und setzt sich für niedrige Registrierungsgebühren ein, was ihm zuletzt viel Respekt eingebracht hat. Kaum weniger einflussreich ist Rick Schwartz, Mitgründer der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzen, den wichtigsten Domainer-Veranstaltungen weltweit; ihm ist es zu verdanken, dass er eine zersplitterte Industrie zusammengebracht hat. Mit domainkingofkings.com, einem inzwischen inaktiven Blog, hat er es sogar auf eine eigene Parodie-Website geschafft. Auch Konflikte scheut er nicht: so gehörte ihm die Domain cnn-sucks.com, während er mit dem Nachrichtensender über den Verkauf von iReport.com verhandelte. Allgemein gilt er als der ungekrönte Domain-King, ruft damit jedoch nicht nur Begeisterung hervor.
Ganz anders dagegen Ron Jackson, eine der beliebtesten Personen im Domain-Business. Als Herausgeber von dnjournal.com bietet Jackson einen aktuellen und verlässlichen Überblick über weltweite Domain-Deals, was ihm zu zahlreichen Zitaten in zahlreichen domain-spezifischen Veröffentlichungen verholfen hat. Selbst für Neueinsteiger hat Jackson meist ein offenes Ohr. Für seine Kompetenz und Einblicke in das tägliche Geschäft der Domainer bekannt ist Frank Schilling, dessen Blog sevenmile.com immer lesenswert ist. Schilling ist von Anfang an dabei und hat mit Domains inzwischen ein Vermögen verdient. Das tägliche Domaining erleichtert hat Jay Westerdal, Inhaber von Name Intelligence. Seine Tools wie zuletzt eine WHOIS-Suche nach den Domains einer einzelnen Person oder das Domain Typo Tool sind für viele Domainer nicht mehr wegzudenken. Von der Öffentlichkeit dagegen nahezu unbemerkt haben sich Monte Cahn, Chef des Domain-Dienstleisters moniker.com, Ron Sheridan vom Domain-Monetizer domainsponsor.com und Kevin Ham, Inhaber zahlreicher hochattraktiver Domains, eine einflussreiche Position gesichert. Gleiches gilt schließlich für Tim Schumacher, Gründer und CEO von Sedo. Die Domain-Handelsplattform mit Sitz in Köln ist inzwischen zum Weltmarktführer im so genannten „secondary market“, dem Handel mit bereits registrierten Domains, geworden.
Diese Liste erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer sich selbst noch mit seiner Meinung einbringen möchte, kann dies tun; weitere Informationen finden sich unter:
> http://short4u.de/47c154a7c3045
Quelle: domainnamewire.com
TLDs – Neues von .tel, .travel und .nz
Blicken wir an dieser Stelle meist rund um den Globus mit seinen zahlreichen ccTLDs, tut sich diesmal vor allem bei den generischen Endungen einiges Neues: mit .tel und .travel sorgen an der Spitze zwei Neulinge für Gesprächsstoff.
Die Einführung der neuen Telefon-Domain .tel wird sich verzögern. Galt bisher Mai 2008 als inoffizieller Starttermin für die Sunrise Period, ist derzeit ein Registrierungsbeginn frühestens im vierten Quartal 2008 realistisch. So soll die Sunrise Period nicht vor Oktober 2008 beginnen; Details werden mit dem Einführungszeitplan im ersten Quartal 2008 veröffentlicht. Wie bereis gemeldet, will Verwalter TELNIC von komplizierten Sunrise-Modellen anderer Top Level Domains nichts wissen; eine einfache 60tägige Sunrise-Phase unter Berücksichtigung des „first come, first served“-Grundsatzes für vor dem 30. Mai 2008 eingetragene nationale Marken soll ausreichen, wobei die Validierung von Deloitte übernommen wird, die sich zuletzt schon bei .asia engagiert haben. Für technische Kompetenz soll Neustar sorgen, Verwalter der Top Level Domain .biz. Die Landrush-Phase soll nach derzeitigem Stand zwei Monate nach Ende der Sunrise Period beginnen, was auf einen Start im 1. Quartal 2009 hindeutet. Vormerkungen sind unverändert noch nicht möglich.
Die Reise-Domain .travel wechselt den Betreiber: das börsennotierte US-Unternehmen Theglobe.com, Mutterunternehmen der .travel-Registry Tralliance, ist sich mit The Registry Management Company LLC über grundsätzliche Verkaufsabsichten einig geworden. Tralliance stand letztes Jahr noch kurz vor der Insolvenz und konnte nur durch eine Finanzspritze von Aktionär Michael Egan gerettet werden. Doch ob ein solcher Verkauf nach den ICANN-Statuten überhaupt zulässig ist, ist derzeit noch offen; so weist Edward Hasbrouck auf eine mögliche Vertragsverletzung hin. Dem widerspricht US-Jurist Bret Fausett, der die grundsätzliche Veräusserbarkeit einer TLD-Verwaltung nicht in Frage stellt. Ob dagegen ein Nachfolger in der Lage ist, mit aktuell etwa 30.000 .travel-Domains Geld zu verdienen, wird erst die Zukunft klären; Experten erwarten, dass dabei die bisher strikten Vergabebedingungen gelockert werden könnten, um ein grösseres Publikum anzusprechen.
Zum Schluss noch ein Blick nach „down under“: die seit dem 1. Juni 2006 geltende Streitschlichtungsregelung DRS (Dispute Resolution Service) für neuseeländische .nz-Domains steht vor der Überarbeitung. Basierend auf Regelungen der britischen Registry Nominet, hat sich dieser kostengünstige und rasche Service gut etabliert: die 89 Streitigkeiten wurden in etwa 40 Prozent der Fälle gütlich beigelegt. Allerdings hapert es manchmal an der praktischen Umsetzung: so soll der Registry künftig erlaubt sein, für den Fall der Übertragung der Domain die Registrare anzuweisen, diese Entscheidung umzusetzen, sofern eine Partei nicht ausreichend mitwirkt. Auch die Qualität der Antragsschriftsätze wird bemängelt, so dass etwa ein Muster für Abhilfe sorgen könnte. Wann die Änderungen eingearbeitet werden, ist derzeit aber noch offen.
Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://www.telnic.com/
Weitere Informationen zu .travel finden Sie unter:
> http://www.tralliance.travel/
Quelle: domainesinfo.fr, domainnamewire.com, dnc.org.nz
studi.de – LG München I sieht schadlose Werbung
Das Landgericht München I durfte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 22408/06) nochmals die Frage klären, inwieweit sich Bannerwerbung auf eine private Website auswirkt.
Antragstellerin beziehungsweise Klägerin ist die Inhaberin der Marke „studi“, die diese am 01.09.2006 angemeldet hatte und die am 13.11.2006 eingetragen wurde. Gegner im Streit ist der Inhaber der Domain studi.de, die er seit 1998 hat und zu privaten Zwecken nutzt, auf der er aber auch einige Werbebanner installiert hatte. Die Klägerin mahnte den Domain-Inhaber durch ihren Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 24.11.2006 ab. Der Beklagte wies die Abmahnung zurück, woraufhin die Klägerin sich an das LG München I wandte, welches am 18.12.2006 eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten erließ, dernach es ihm untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „studi.de“ zu nutzen.
Der Beklagte legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein, über die nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens (Urteil vom 10.10.2007, Az. 1 HK 0 8822/07) nun entschieden wurde. Im Hauptsacheverfahren war der Beklagte des einstweiligen Verfügungsverfahrens erfolgreich. Er stellt sich auf den Standpunkt, eine ganz private Seite zu betreiben, verweist aber auch darauf, für den Fall, es würde eine geschäftliche Nutzung angenommen, stehe ihm ein älteres Recht in Form eines Werktitels zu, da er unter der Domain seit Jahren unter anderem Informationen anbietet. Das LG München I setzte sich nun nochmals mit der Sache auseinander, prüfte eingehend das Internetangebot des Beklagten und kam zu dem Schluss, die einstweilige Verfügung sei aufzuheben.
Das LG München I vermochte aufgrund der diversen Inhalte unter studi.de nicht zu erkennen, dass der Beklagte sie wirtschaftlich nutzt und so die Markenrechte der Klägerin verletze. Die Werbung auf einem ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt lasse kein wirtschaftliches Tätigwerden erkennen. Die Einbindung eines Dienstes wie die Flugwetteranzeige und anderer Angebote, die auf den Sponsor verweisen, ändert nichts an der privaten Nutzung der Domain. Eine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung der Internetseite des Beklagten war nicht erkennbar.
Das Gericht ging bei seiner Begründung auf diverse frühere Entscheidungen, die sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt haben, ein, verwirft dabei die Entscheidung luckystrike.de (LG Hamburg, Beschluss vom 01.03.219/00, Az. 315 O 219/99) und sieht die Ausführungen des LG München in der Entscheidung saeugling.de (Urteil vom 08.03.2001, Az.: 4 HK 0200/01) als maßgebend an, der nichts hinzuzufügen sei. Das Gericht ging ausführlich auf alle Aspekte des Webangebots, das unter anderem Verweise auf einen Flugsportverein und Veranstaltungshinweise umfasste, ein und fand in keinem ein kommerzielles Angebot. Das LG München I rundet die Entscheidung noch damit ab, dass sie die Argumentation des Beklagten hinsichtlich älterer Kennzeichenrechte bestätigte, für den Fall, es läge eine wirtschaftliche Nutzung der Domain vor und das Markenrecht sei einschlägig.
Die Entscheidung des LG München in der Sache studi.de findet man unter:
> http://snipurl.com/20foy
Die Entscheidungen zu luckystrike.de und saeugling.de findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lghh_10.htm
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile94.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche
T.R.A.F.F.I.C. West – Auktion mit Mittelmaß
Die T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas spuckt die ersten Ergebnisse der Domain-Auktion aus – und hält sich sehr im Rahmen. Wirklich herausragende, überraschende Ergebnisse gab es nicht. Nur wenige Domains fanden einen neuen Inhaber, und das zu moderaten Preisen, gerade unter .mobi. Das Glanzlicht setzte .com mit skiresorts.com, aber auch sie lag mit US$ 850.000,- (ca. EUR 573.460,-) deutlich unter einer Million US-Dollar.
Bevor wir die Domain-Auktion in den USA genauer besehen, korrigieren wir eine vorangegangene Meldung über den Verkaufspreis von shopping.de. Die kostete jedenfalls keine EUR 1,5 Mio., wie gemeldet. Über welchen Betrag sich der Kaufpreis tatsächlich beläuft, behalten die Parteien für sich, doch soll es laut Sedo die bisher teuerste .de-Domain sein, und nach Angaben von Käuferseite, die auf Sedo.de verweist, war es „nach poker.de der teuerste .de-Domainverkauf“. Und poker.de, wir erinnern uns, erzielte im Mai 2007 EUR 695.000,-.
Anlässlich der diesmaligen T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas boten sich nicht nur .com- und .mobi-Domains zum Erwerb und erhielten einen Zuschlag, auch eine Länderendung zog in die Liste der gehandelten Domains: computer.us war mit US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-) dabei. Alle weiteren Auktionserfolge bewegen sich unter den generischen Endungen, unter denen von der ersten Generation neuer Endungen lediglich .info mit der sehr günstigen condoms.info für US$ 4.000,- (ca. EUR 2.699,-) einen Weg bahnte. Darüber hinaus glänzte .mobi mit zahlreichen erfreulichen Ergebnissen, die aber die Prognosen nicht erfüllten:
porn.mobi – US$ 110.000,- (ca. EUR 74.213,-)
tickets.mobi – US$ 60.000,- (ca. EUR 40.480,-)
property.mobi – US$ 26.000,- (ca. EUR 17.541,-)
vegas.mobi – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.493,-)
shows.mobi – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.493,-)
broadway.mobi – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-)
hollywood.mobi – US$ 16.000,- (ca. EUR 10.795,-)
banks.mobi – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.096,-)
naked.mobi – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.084,-)
doctor.mobi – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.747,-)
lottery.mobi – US$ 9.750,- (ca. EUR 6.578,-)
dui.mobi – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.723,-)
score.mobi – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.723,-)
Neben .mobi stand freilich nicht allein, auch .net- und .org wurden erfolgreich angeboten. Freilich erzielten sie keine so guten Beträge wie die weit jüngere .mobi:
baseball.net – US$ 52.500,- (ca. EUR 35.420,-)
invest.net – US$ 45.000,- (ca. EUR 30.360,-)
vet.net – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.613,-)
swimming.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.493,-)
greencard.org – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-)
odds.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 5.735,-)
bail.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.723,-)
comedyclubs.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.373,-)
Zu guter Letzt zeigte .com auch unter diesen Bedingungen die besten und erfreulichsten Preise, die mit US$ 850.000,- (ca. EUR 573.460,-) für skiresorts.com allerdings noch deutlich unter der Millionen-Grenze blieb. Doch finden sich sieben weitere Domains im Bereich der sechsstelligen US-Dollarbereich:
meds.com – US$ 470.000,- (ca. EUR 317.090,-)
dvds.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 202.398,-)
cpc.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 134.932,-)
garagesales.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 74.213,-)
autoclassifieds.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 74.213,-)
husband.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 67.466,-)
searchengines.com – US$ 92.500,- (ca. EUR 62.406,-)
niche.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 57.346,-)
skinny.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 53.973,-)
golddigger.com und
golddiggers.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 53.973,-)
cotton.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 50.599,-)
hoax.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 47.226,-)
weddingvows.com – US$ 62.500,- (ca. EUR 42.166,-)
organ.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 37.106,-)
gags.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 30.360,-)
cheddarcheese.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 25.300,-)
discountstores.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 24.288,-)
formals.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.613,-)
pinup.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.613,-)
learningtoys.com – US$ 34.500,- (ca. EUR 23.276,-)
antidepressant.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 20.240,-)
officemanager.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 20.240,-)
jewellers.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 20.240,-)
faithful.com – US$ 29.500,- (ca. EUR 19.902,-)
healthstore.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.553,-)
oklahomarealestate.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.866,-)
freemoviedownload.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.866,-)
consultingfirms.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.180,-)
lifesaver.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.493,-)
woodcabinets.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.493,-)
collectorplates.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 12.481,-)
personalitytests.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.144,-)
deductions.com – US$ 17.700,- (ca. EUR 11.941,-)
chocolatechips.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.807,-)
onlinefinancing.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.807,-)
repossessedhomes.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.807,-)
preacher.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.807,-)
drugcard.com/.net/.org – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-)
portablegps.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-)
airplanecharters.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.469,-)
usedsnowmobiles.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 10.795,-)
lunatic.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.120,-)
vegasdiscounts.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.120,-)
worldphones.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.120,-)
greenvehicle.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.120,-)
kitchenettes.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.120,-)
kosherrestaurants.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.445,-)
newyorkcheesecake.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.096,-)
alaskankingcrab.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.096,-)
governmentservices.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.421,-)
immigrationservice.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.421,-)
dillpickles.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.747,-)
rvj.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.397,-)
flatfeet.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.397,-)
flatscreentelevisions.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.723,-)
heartworms.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.048,-)
youphone.com und
uphone.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.048,-)
Die Angaben geben wir ausdrücklich unter Vorbehalt, sie wurden während der Auktionen von Andrew Allemann, dem Betreiber von domainnamewire.com, notiert.
> http://snipurl.com/20din
Für alle, denen das nicht reicht: Die Liste der Domains für den kleinen Preis, zusammengefasst in der Schalttagsauktion, ist mit 34 Domains vollständig und bei domaintools.com abrufbar. Die Schalttagsdomains beginnen ab Nr. 176 der Liste:
> http://www.domaintools.com/live-auction/bid.html
Weitere Informationen unter:
> http://snipurl.com/20dhm
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainnamewire.com, domaintools.com, sedo.de
.au – Australien öffnet sich dem Handel
Bisher dürfen australische .au-Domains nicht gehandelt werden. Doch auch in Australien erkennt man die Zeichen der Zeit. Die weisen auf liberaleren Umgang bei der Registrierung und dem Transfer von Domains. Nun hat sich auDA, die australische Domain-Verwaltung, Gedanken über eine Lockerung ihrer Transferbedingungen gemacht: Der Handel mit australischen .au-Domains kann beginnen.
Die australische Endung .au bietet keine für Domainer interessante Second Level Domains, sondern lediglich eine Third Level Struktur unter zum Beispiel .com.au und .org.au. Aber das allein ist nicht der Grund dafür, dass .au-Domains bisher praktisch nicht gehandelt werden. Der Handel mit .au-Domains ist verboten:
In der aktuellen Transferregelung (Policy No 2004-03) und in einer Erklärung vom 22.07.2005 hat auDA festgeschrieben, dass .au-Domains nicht verkauft werden dürfen. Seinerzeit wurde klargestellt, dass Domains nicht registriert werden dürfen, um sie weiterzuverkaufen. Hintergrund dafür war unter anderem die Einschätzung, dass Domains keine Eigentumsrechte zugunsten des Inhabers generieren, sondern der Inhaber lediglich die Lizenz erhält, für eine gewisse Zeit, die Domain zu nutzen. Die Weiterveräußerung stellt eine Verletzung des Registrierungsvertrages dar. Die Übertragung einer .au-Domain ist nur im Rahmen der auDA Transfer-Regelung (Policy No 2004-03) möglich. Der Versuch, eine .au-Domain zum Verkauf anzubieten, kann dazu führen, dass die Domain letztlich auf Betreiben von auDA durch den Registrar, über den sie registriert ist, gelöscht wird.
Diese harschen Regeln könnten noch in diesem Jahr dahin geändert werden, dass ein freier Handel mit .au-Domains möglich wird. Laut einer entsprechenden aktuellen Erklärung zu einer neuen „registrant transfers policy“ will auDA den freien Verkauf von Domains möglich machen. Allerdings heisst es dort, dass man grundsätzlich am Verbot festhalte, Domains zu registrieren, die ausschließlich zum unverzüglichen Weiterverkauf oder zur Übertragung bestimmt sind. Jedoch wird zukünftig der Verkauf und die Übertragung von Domains vereinfacht – sobald die ab Registrierung geltende, sechsmonatige Transfersperre abgelaufen ist. Danach dürfen .au-Domains ganz normal aus jeglichem Grunde (by any means) gehandelt werden. AuDA will im Rahmen der Transferabläufe die Parteien eines Transfers nach der Verkaufsmethode und dem Preis für die Domain fragen, um seine Statistiken damit zu füttern.
Weder ist die neue Transferregelung eingeführt, noch steht ein Zeitplan zur Einführung fest. Derzeit geht man bei auDA jedoch davon aus, dass sie ab Mitte 2008 gelten wird. Zunächst sollen noch technische Aspekte geprüft werden. Bis zur Einführung der neuen Transferregelung können sich ferner noch Änderungen ergeben; bis dahin gilt in jedem Falle die bisherige Regelung, die die Registrierung von Domains untersagt, soweit sie lediglich zum Weiterverkauf registriert werden. Alles in allem wird man nun auch Down Under liberaler im Umgang mit Domains. Und vielleicht kommen irgendwann auch Second Level Domains.
Quelle: auda.org.au
Meissen – Sommerschule „Internet Governance“
In Meissen findet vom 25. Juli bis 01. August zum zweiten Mal die „Summer School of Internet Governance“ statt. Die Universität von Aarhus und der Medienstadt Leipzig e.V. laden zu dieser Fortbildungsveranstaltung ein, die in enger Zusammenarbeit mit „Global Internet Governance Academic Network“ (GIGANET) organisiert wird und Unterstützung von zahlreichen Institutionen wie DENIC (.de), UNINETT (.no), SIDN (.nl), EURid (.eu) und DotAsia (.asia) sowie den Partnern UNESCO, Internet Governance Forum (IGF) und ENOM erhält.
Als Referenten für die einwöchige Tour de Horizon sind unter der Federführung von Wolfgang Kleinwächter (Universität Aarhus u.a.) neben vielen Fachleuten aus aller Herren Länder mit dabei: Philipp Grabensee (Afilias Ltd. u.a.), Axel Pawlik (RipeNCC), Stefan Welzel (DENIC) und Dirk Krischenowski (Dotberlin KG & GmbH).
Das Themenspektrum ist weit gefächert und reicht von einem geschichtlichen Abriss über die Entwicklung von Internet Governance und den Überblick über die Materie, über rechtliche, technische und politische Aspekte, bis hin zu einzelnen Rechtsentscheiden, Gesetzesvorhaben und einem Ausblick in die Zukunft.
Die Sommerschule findet im Kloster St. Afra der „Evangelischen Akademie Meissen“, statt, wo auch Gotthold Ephraim Lessing zur Schule ging. Die Teilnehmer werden unter Bewerbern ausgewählt. Voraussetzung für die Bewerbung, die bis 31. Mai eingehen muss, ist eine akademische Ausbildung oder praktische Erfahrungen im Bereich Internet sowie ein paar gute Gründe, warum man an der Sommerschool teilnehmen möchte.
Weitere Informationen und Bewerbung für die Summer School of Internet Governance unter:
> http://www.euro-ssig.eu
Quelle: domainews.com, eigene Recherche