Newsletter-Ausgabe #401: Februar 2008

Themen: .de – DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2007 | Neue TLDs – kommen .exe, .pdf oder .mp3? | .asia – Startschuss für Landrush-Phase! | LG Hamburg – „gleitende Haftung“ für Foren? | 173.com – US$ 302.790,- für drei Richtige | Parking-Standards – Domainer machen Druck | Deutschland – „ecommerce-conference“ im April

.de – DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2007

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat ihren Domain-Atlas neu aufgelegt und meldet einen Wachwechsel an der Spitze: zum Stichtag 31.12.2007 löste Regensburg die bayerische Metropole München als Domain-Hauptstadt ab.

Wie gewonnen, so zerronnen: mit 282 .de-Domains je 1.000 Einwohner hatte sich München im Jahr 2006 den Titel als inoffizielle Domain-Hauptstadt vom Vorjahressieger Düsseldorf zurückerobert; ein Jahr später wechselt dieser Titel erneut. Mit 380 .de-Domains je 1.000 Einwohner darf sich erstmals Regensburg feiern lassen, München kam mit 317 .de-Domains diesmal „nur“ auf Platz zwei. Bei soviel bayrischer Dominanz würde man erwarten, dass der Freistaat auch die Länderstatistik anführt, doch weit gefehlt: nach Angaben der DENIC liegt, bezogen auf die Bevölkerungszahl, die Hansestadt Hamburg mit 236 Domains pro 1.000 Einwohner weit vorn. Doch auch bei den Flächenländern muss sich Bayern den Hessen geschlagen geben. Bei den Zuwachsraten kann Bayern dann glänzen: neben Berlin (plus 10,3 Prozent) und Hessen (plus 9,8 Prozent) erzielt der Freistaat mit plus 9,6 Prozent mit die höchsten Werte.

Besonders erfreulich: mit Thüringen kann ein östliches Bundesland ebenfalls um 8,8 Prozent und damit deutlich zulegen. Insgesamt betrachtet zeigt sich allerdings weiterhin und unverändert ein deutlicher Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern. So wird im Osten der Bundesdurchschnitt von 123 .de-Domains pro 1.000 Einwohner auf Länderebene nirgendwo auch nur ansatzweise erreicht. Die relativ gesehen wenigsten .de-Domains gibt es in Sachsen-Anhalt, das nur 54 pro 1.000 Einwohner aufweist. Betrachtet man den Bundesdurchschnitt, betrug das Domain-Wachstum sechs Prozent, was einen Zuwachs um etwa 600.000 auf rund 10,2 Millionen Domains bedeutet. Damit hat statistisch betrachtet inzwischen etwa jeder achte Einwohner der Bundesrepublik eine .de-Domain registriert. Im gesamteuropäischen Vergleich belegt Deutschland damit hinter den Niederlanden und Dänemark den dritten Rang.

Für Ausländer bleibt .de weiterhin attraktiv: gab es Ende des Jahres 2006 etwa 580.000 Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland, ist diese Zahl auf über 840.000 angestiegen – das bedeutet im Jahresvergleich einen Zuwachs um fast die Hälfte! Kurios: bei den Herkunftsländern liegen die Vereinigten Arabischen Emirate dank einiger großer Portfolios mit einigen zehntausend Domains auf dem ersten Platz. Dahinter konnten sich die USA und die Schweiz platzieren. Auch im Ausland bleibt .de damit ein Exportschlager.

Weiteres Zahlenmaterial finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_88.html

Quelle: denic.de

Neue TLDs – kommen .exe, .pdf oder .mp3?

Die Internet-Verwaltung ICANN hat anlässlich des Meetings im indischen Neu-Delhi die Pläne zur Einführung neuer Top Level Domains konkretisiert: während bekannte Dateiendungen wie etwa .exe, .pdf oder .mp3 als Domain-Endung denkbar sind, wird es reine Ziffern-Domains wie .123 vorerst nicht geben.

Noch im Herbst diesen Jahres will ICANN zum dann dritten Mal über die Einführung neuer TLDs entscheiden. Um das Bewerbungsverfahren transparent, konkret und berechenbar zu machen, arbeitet derzeit die Generic Names Supporting Organization (GNSO) an einer neuen Policy, die auch für künftige Einführungsrunden gelten soll. Einig ist man sich, dass es Beschränkungen bei der Anzahl neuer TLDs grundsätzlich nicht geben soll; es müssen „lediglich“ die Einführungsvoraussetzungen erfüllt werden, so dass eine potentiell riesige Ausweitung des Adressraums ins Haus steht. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Stabilität des Domain Name Systems unter der Expansion nicht leidet. Ein Arbeitspapier der GNSO empfiehlt daher, dass neue Endungen auf keinen Fall zu technischen Instabilitäten führen dürfen.

Diese Empfehlung hat die GNSO mit ersten konkreten Hinweisen versehen. So dürfen Top Level Domains auch künftig keine Leerzeichen enthalten, sie müssen unabhängig von Gross- und Kleinschreibung sein und ihr erstes Zeichen muss stets einen Buchstaben aus dem lateinischen Alphabet darstellen. Um eine Verwechslung mit IP-Adressen auszuschließen, empfiehlt die GNSO dagegen, rein numerische Endungen zu untersagen; TLDs mit einer oder zwei Ziffern sind dagegen grundsätzlich denkbar. Besonders intensiv hat man sich mit der Frage beschäftigt, ob verbreitete Dateiendungen wie .exe, .pdf oder .mp3 als TLD zugelassen werden können oder verboten werden müssen; Browser müssen demnach unterscheiden können, ob sie es mit einer Domain oder einer Datei zu tun haben. Da diese Frage allerdings nicht unmittelbar das Domain Name System betrifft, will man derartige TLDs nicht ausschließen. Auch die Verwechslungsgefahr sei schwer zu beurteilen, da man fragen müsse, wie populär eine Endung ist, um beim Nutzer einen Irrtum hervorzurufen. Letztlich müsste man dauerhaft eine Liste populärer und damit gesperrter TLDs führen, bei welcher man zugleich Gefahr läuft, mit neu eingeführten Dateiendungen – wie zum Beispiel .docx, die seit der Version Word 2007 weite Verbreitung findet – zu kollidieren. Derartiges hält die GNSO für kaum praktikabel.

ICANN setzt in den kommenden Wochen die Arbeiten an der Policy weiter fort. Ein nächstes Update über den Stand der Entwicklungen ist für die Vorstandssitzung am 17. April 2008 geplant. ICANN lässt dabei endgültig keinen Zweifel aufkommen, die Einführung neuer Endungen weiter zügig voranzutreiben.

Weitere Informationen zur Expansion des Adressraums finden Sie unter:
> http://short4u.de/47b9dd4b26688

Weitere Informationen zu ICANN finden Sie unter:

> http://www.icann.org

Quelle: arstechnica.com, eigene Recherche

.asia – Startschuss für Landrush-Phase!

DotAsia, Verwalter der neuen Asien-Domain .asia, hat die Sunrise-Phase mit Erfolg abgeschlossen: über 30.000 Vormerkungen sind bei der Registry in den vergangenen viereinhalb Monaten eingegangen. Für die Landrush-Phase, deren Startschuss am gestrigen Mittwoch gefallen ist, rechnet DotAsia ebenfalls mit starkem Andrang.

Ob Pre-Sunrise, Sunrise Phase 1 bis 3 oder Pioneer-Programm, exakt 30.780 Vormerkungen kann .asia verzeichnen, noch bevor die allgemeine Registrierung startet. Dementsprechend erfreut zeigte sich Edmon Chung, CEO von DotAsia: „Die Ergebnisse der Sunrise Period sind sehr ermutigend. Angesichts einer Erfolgsrate von 90% und keinem einzigen Schiedsverfahren verglichen mit einer Rate von 50% und tausenden von Streitfällen bei der Einführung anderer Top Level Domains glauben wir, dass .asia neue Maßstäbe für die Zukunft gesetzt hat.“. Teilnehmer an der Sunrise Period kommen aus 130 Ländern, wobei die meisten Anmelder ihre Rechte auf eingetragene Marken der USA und Europas stützen. Ein Grossteil der bisherigen Anmeldungen stammt aus Australien und Hongkong, gefolgt von Singapur und China. Aus Deutschland liegen bisher etwa 2.000 Bewerbungen vor. Mit der Landrush-Phase, die am 20. Februar 2008 begonnen hat, ist nun die Schlussrunde der Einführung eingeläutet, bevor dann am 26. März 2008 die Live-Phase in den allgemeinen Registrierungsbetrieb überleitet.

Unterdessen hat der Domain-Auktionar pool.com, über den .asia-Domains aus der Sunrise-, aber auch der Landrush-Period im Fall von mehr als einer Vormerkung meistbietend versteigert werden, weitere Zahlen aus den laufenden Auktionen veröffentlicht. So lag das Höchstgebot für eine ungenannte .asia-Domain bereits jenseits der Marke von US$ 20.000,-; möglicherweise handelt es sich hierbei um ace.asia, die für US$ 20.501,- ihren ersten Inhaber fand. Weitaus günstiger waren cars.asia für US$ 3.350,- und edge.asia zu US$ 5.400,-; bei miele.asia endete das Wettbieten bereits beim Mindestgebot von US$ 10,-. Die Masse der .asia-Domains scheint bisher jedenfalls im Bereich einiger weniger hundert US-Dollar gehandelt zu werden. Für die Landrush-Period werden allerdings weit höhere Summen erwartet, da dann eine Vielzahl generischer und damit sehr attraktiver Domains unterhalb von .asia erstmals vergeben werden.

Ein besonderes Zuckerl hält DotAsia für Prominente bereit: im Rahmen des „Celebrity Pioneer Program“ können Berühmtheiten ebenfalls ihre .asia-Domain bevorrechtigt anmelden. Ganz offensichtlich erhofft sich .asia, auf diese Weise gleich zu Beginn eine Vielzahl von Live-Angeboten exklusiv unter .asia anbieten zu können, um so die Domain bekannter und präsenter zu machen. So hat sich anlässlich des ICANN-Meetings in Neu-Delhi unter anderem der indische Cricket-Star Kapil Dev sowie Rahul Vaidya, Star des indischen Pendants zu „Deutschland sucht den Superstar“, seine .asia-Domain gesichert. Ob eine Bewerbung für kueblboeck.asia vorliegt, ist derzeit jedoch nicht bekannt.

Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/

Die Teilnahme an der Landrush-Phase von .asia ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/asia-domain/index.html

Quelle: domainpulse.com, siliconindia.com, domainnews.com

LG Hamburg – „gleitende Haftung“ für Foren?

Das Landgericht Hamburg hat am 04.12.2007 (Az.: 324 O 794/07) eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger Stefan Niggemeier bestätigt, wonach diesem untersagt wird, einen bestimmten Kommentar zu veröffentlichen. Wir hatten Ende des letzten Jahres bereits darüber berichtet. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor, und Stefan Niggemeier hat Auszüge daraus veröffentlicht.

Am Sonntag, 12. August 2007, hatte ein Leser um 3.37 Uhr morgens einen rechtswidrigen Kommentar zu einem Blogeintrag von Herrn Niggemeier zum Thema Call-TV-Moderatorinnen und Abmahnung gepostet; um 11.06 Uhr hatte Herr Niggemeier den Kommentar entfernt. Die Antragstellerin hatte ihn jedoch gelesen und die Unterlassung begehrt, nachdem der Kommentar bereits gelöscht war. Vor dem LG Hamburg erlangte sie eine einstweilige Verfügung, gegen die Herr Niggemeier Widerspruch einlegte. Verhandelt wurde am 04.12.2007. Das LG Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung. Es sieht den Blogbetreiber in der Verantwortung und machte differenzierte Ausführungen zur Haftung von Forenbetreibern.

Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg besteht für Forenbetreiber ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Je wahrscheinlicher vorhersehbar ist, dass infolge eines Eintrages schwere Persönlichkeitsverletzungen zu erwarten sind, desto höher sind die Prüfpflichten des Betreibers, die bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. Der gleitenden Sorgfaltsmaßstab ergibt sich nach Ansicht des Gerichts, weil Meinungs- und Medienfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich gleichwertig sind. Hier habe Herr Niggemeier den rechtsverletzenden Kommentar nach eigenem Vortrag selbständig nach sieben Stunden gelöscht, was ihm das Gericht zu Gute hält. Aber das rettet ihn nicht: Es war aus Sicht des Gerichts konkret vorhersagbar, dass es jederzeit zu schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen konnte. Der Blogeintrag bei Herrn Niggemeier bewegt sich selbst im Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen, denn er nennt die Moderatorinnen von Call-TV-Sendungen beim Namen und schlug einen außerordentlich scharfen und polemischen Ton an. Aus diesem Grunde bestand ein so gravierender Anlass zu der Befürchtung, es komme durch Kommentare zu schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen Dritter, dass die (nachträgliche) Überprüfung der Kommentare durch Herrn Niggemeier nicht ausreichte. Er stand in der Pflicht, die eingehenden Kommentare fortdauernd zu überprüfen, einen geeigneten Moderator einzuschalten oder die Kommentare schubweise, nach dem er sie kontrolliert hatte, freizugeben.

Der Argumentation von Herrn Niggemeier, eine derartige Prüfungspflicht sei ihm aufgrund des großen Umfangs seines Weblogs (500 eigene Einträge mit 13.000 hierauf bezogenen Kommentaren allein im vergangenen Jahr) unzumutbar gewesen, verfing nicht. Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, wer „ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Überwachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt.“

Stefan Niggemeier hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Wir sind gespannt, wie das OLG Hamburg die Sache beurteilt. Immerhin pauschalisiert das LG Hamburg die Pflichten des Forenbetreibers nicht, sondern differenziert je nach Inhalt des jeweiligen Eintrages. Man darf das durchaus als kleinen Schritt in eine angenehmere Forenhaftung verstehen.

Weitere Informationen unter:
> http://snipurl.com/1zxv0

Das Urteil des LG Hamburg findet man unter:
> http://short4u.de/47bc8603358e8

Wer einen Überblick über das Haftungsrecht der Forenbetreiber bekommen will, dem sei das Skript zum Thema von Dr. Stephan Ott empfohlen:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stefan-niggemeier.de, eigene Recherche

173.com – US$ 302.790,- für drei Richtige

Die vergangene Handelswoche konnte machen, was sie wollte, die ihr vorausgegangene war nicht zu toppen. Doch zeigen sich mit 173.com für US$ 302.790,- (ca. EUR 207.707,-) und 4×4.co.uk zu GBP 38.500,- (ca. EUR 51.433,-) durchaus beeindruckende Domain-Geschäfte.

Die britische Endung begnügte sich freilich nicht mit 4×4.co.uk zum hohen Preis von GBP 38.500,- (ca. EUR 51.433,-), sondern schob mit businessnetwork.co.uk für ordentliche GBP 21.500,- (ca. EUR 28.722,-) gleich noch eins nach, während elliott.co.uk für GBP 1.350,- (ca. EUR 1.803,-) eher entspannt daher kommt. Vermeintlich hochpreisig zeigte sich die Domain video.us zu US$ 18.500,- (ca. EUR 12.691,-), doch war sie bereits im April 2007 für ganze US$ 75.000,- über den Ladentisch gegangen. Was hat der Inhaber nur falsch gemacht? Weitere Domains mit Länderendung waren:

searchengineoptimization.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.372,-)
moms.us – US$ 1.942,- (ca. EUR 1.332,-)

stromnews.de – EUR 3.101,-
raceboard.de – EUR 2.000,-
incoming.de – EUR 2.000,-
ihreadresse.de – EUR 1.150,-

fmo.fr – EUR 8.000,-
club-de-recontre.fr – EUR 1.600,-
legolf.fr – EUR 1.200,-

debtconsolidation.tv – EUR 4.250,-
blueray.tv – EUR 3.000,-
board.tv – EUR 2.500,-

v2.eu – EUR 2.400,-
eunet.eu – EUR 1.150,-
werbeprofi.at – EUR 1.750,-

Unter den generischen Endungen gab es .mobi mit own.mobi für US$ 22.500,- (ca. EUR 15.434,-), quasi als Ruhe vor dem Sturm, der dieser Tage bei der T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas über uns kommen wird. Ein wenig .info gab es mit miss.info für US$ 4.100,- (ca. EUR 2.812,-). Das wars. Die anderen generischen Endungen überzeugten da eher mit dem Preis; so wusste jemand bei der Domain no.org zu US$ 37.500,- (ca. EUR 25.724,-) nicht nein zu sagen, und widgets.org erzielte US$ 12.500,- (ca. EUR 8.575,-). Vergleicht man das mit der zu Beginn diesen Jahres gleichlautenden .info-Domain, weiß man, wohin die Reise geht: Letztere erbrachte lediglich US$ 1.738,-. Weiter waren von der Partie:

tricks.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.174,-)
privy.net – US$ 8.900,- (ca. EUR 6.105,-)
drawing.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.145,-)
fruitbaskets.net – US$ 5.600,- (ca. EUR 3.841,-)
supply.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.430,-)
supplier.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.430,-)
pastries.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.430,-)
estock.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.430,-)
desperate.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.430,-)
bags.org – US$ 4.903,- (ca. EUR 3.363,-)
cashbackcreditcards.net – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.361,-)

Die Endung .com zeigte sich in guter Form, wenn auch nicht herausragend. Neben der bereits genannten 173.com für US$ 302.790,- (ca. EUR 207.707,-) bewegten sich zwei weitere im sechsstelligen Bereich, als da wären ar.com zu US$ 225.000,- (ca. EUR 154.345,-) und fruitbaskets.com für US$ 142.500,- (ca. EUR 97.752,-). Darüber hinaus gabs ordentliche Preise:

follybeach.com – US$ 98.000,- (ca. EUR 67.226,-)
animexxx.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 51.448,-)
go3.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 37.729,-)
saws.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 34.299,-)
https.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 34.299,-)
racetracks.com – US$ 49.000,- (ca. EUR 33.613,-)
taxicabs.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.009,-)
drinkrecipes.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.009,-)
eyesurgeon.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 22.294,-)
victorville.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 18.178,-)
organicproduce.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
iwidgets.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
organicchocolate.com – US$ 21.500,- (ca. EUR 14.748,-)
pickering.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.720,-)

Zahlreiche Domains, die anlässlich des DomainFest ersteigert wurden und hier bereits gelistet waren, sind nun offiziell bestätigt. Dazu zählen:

porn.net – US$ 400.000,- (ca. EUR 274.390,-)
fishing.net – US$ 52.500,- (ca. EUR 36.014,-)
beijing.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 34.299,-)
publishing.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.864,-)
actor.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.720,-)
delicious.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.290,-)
singleschat.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.860,-)

bookmarks.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 205.793,-)
photograph.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 133.765,-)
yemen.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 68.598,-)
females.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 61.738,-)
oysticks.com – US$ 67.500,- (ca. EUR 46.303,-)
loseweightfast.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 27.439,-)
wineguide.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 22.294,-)
fraudprotection.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 22.294,-)
flightinstruction.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.864,-)
went.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
useddvds.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
patriotic.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
cavemen.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)
bankauctions.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.149,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Parking-Standards – Domainer machen Druck

Domainer wollen mehr Transparenz. Die Daten, die Domainer über den Traffic auf ihren geparkten Domains von den Domain-Parkinggesellschaften erhalten, scheinen durchaus undurchsichtig. Ein Zyniker würde sagen, die Parking-Anbieter wollen sich nicht in ihre Karten schauen lassen, um den Kunden nicht zu zeigen, was wirklich zu verdienen ist. Doch Michael Gilmour vermutet, dass die Parking-Anbieter einfach Angst vor der Konkurrenz haben. Sie wollen ihre geheime Mischung und damit verbundene Vorteile vor der Konkurrenz nicht offenlegen.

Das kann nicht im Interesse von Domainern sein. Die wollen Gewissheit, das Beste aus ihren Domains zu holen. Die Frage ist, wie man die notwendigen Informationen bekommt, um seine Domains wirtschaftlich korrekt einzuordnen und den passenden Domain-Parking-Anbieter zu finden? Die Lösung für dieses Problem sind Standards. Standards, die alle Parking-Anbieter einhalten.

Wie man zu diesen Standards kommt und welche das sind, wird unter anderem auf der zur Zeit laufenden T.R.A.F.F.I.C. West verhandelt. Michael Gilmour hat auf seinem Whizzbang’s Blog entsprechende Fragen und Anregungen in einer Artikelserie veröffentlicht, die nur für angemeldete Leser einsehbar ist, doch auf domainnews.com veröffentlicht er die Artikel zur Zeit nochmals.

In den Artikeln spricht Gilmour einige sicher heikle Themen an. Schon die Frage, was Traffic ist, beantwortet jeder Parking-Anbieter anders. Ist bereits der Zugriff von einer URL in einem bestimmten (und wenn, wie langem Zeitraum) Traffic? Und wie wird sie vom Parking-Anbieter und den Werbeanbietern gerechnet? Wann liegt Web-Traffic vor? Welche Daten gehen an Google/Yahoo und Konsorten, und welche Daten werden wie von diesen gewertet? Ist ein Klick schon ein Klick? Hier bewegt man sich in unsicherem und undurchsichtigem Gelände. Der Branche täte es gut, bald mehr Licht in diesen Bereich zu bringen – mit Standards.

Die Standards, die Gilmour zur Diskussion stellt, beruhen auf den für Domainer naheliegenden Interessen: Selbstverständlich will man mit geparkten Domains mehr Geld verdienen. Dazu bedarf es mehr Werbung. Um mehr Werbegelder zu bekommen, bedarf es der Transparenz. Letztere erreicht man durch Standards. Die wiederum erhält man durch Zusammenarbeit. Um die fraglichen Kooperationspartner zur Kooperation zu bewegen, muss man eine öffentliche Debatte losschlagen. Und die wird nun anlässlich der aktuellen T.R.A.F.F.I.C. entfacht.

Zu welchen Ergebnissen man auf der T.R.A.F.F.I.C. kommt, wird sich dieser Tage zeigen. Bis sie Folgen zeitigt, wird sicher noch ein wenig dauern. Klar sollte sein: Domainer fragen nicht nach Standards, sie fordern sie. Transparenz wird das Geschäft verbessern, für alle Beteiligten.

Quelle: wizzbangsblog.com, domainnews.com

Deutschland – „ecommerce-conference“ im April

Wie schon im vergangenen Jahr, so ist auch in diesem Frühjahr die „ecommerce-conference“ hierzulande auf Achse. Im April finden Veranstaltungen in Hamburg, Frankfurt/M, Düsseldorf und München statt.

Die „ecommerce conference“ ist eine Veranstaltung für E-Commerce-Leiter und Online-Shop Betreiber. Neben den zahlreichen Informationen für Internet-Shops, findet man auch Zeit, juristische Themen zu behandeln. So wird bei der ersten Veranstaltung der Reihe Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin A. Zscherpe das Rechtsupdate E-Commerce präsentieren und über Haftungsfragen (Inhalte, Weblogs, Zugangsprovider usw.), E-Marketing (Trends sowie rechtliche Grenzen), Informationspflichten, Impressum und Widerrufsbelehrung sowie die aktuelle Rechtsprechung zu E-Commerce und Webshops referieren.

Die erste Veranstaltung findet am 02. April 2008 im Hotel SIDE, Drehbahn 49 in 20354 Hamburg, statt; sie beginnt um 09.00 Uhr und endet gegen 17.15 Uhr. Weitere geplante Veranstaltungen finden in Frankfurt/M am 09. April 2008, in Düsseldorf am 10. April 2008 und in München am 15. April 2008 statt. Der Unkostenbeitrag liegt bei jeweils EUR 159,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das Programm für die erste Veranstaltung in Hamburg findet man unter:
> http://www.ecommerce-conference.de/62.html

Weitere Informationen zur „ecommerce-conference“ findet man unter:
> http://www.ecommerce-conference.de/

Den Überblick bekommt man über den Flyer unter:
> http://snipurl.com/1zv4t

Quelle: ecommerce-conference.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top