Themen: Endspurt – .asia vor Start in Landrush Period | 3, 2, 1 – ICANN sucht Domain-Auktionator | TLD-Update – Neues von .no, .be und .cy | OGH-Urteil – Österreichs Domain-Recht kippt! | Not Sold – Domain-Auktion beim Domainfest LA | Rückblick – Sedo legt Marktstudie 2007 vor | DAV-Seminar – Marken, Firmen, Titel, Domains
Endspurt – .asia vor Start in Landrush Period
Endspurt für die neue Asien-Domain .asia: mit der Landrush-Period beginnt am 20. Februar 2008 die letzte Etappe der Einführung. Die Live-Registrierung startet am 26. März 2008.
Am 9. Oktober 2007 fiel der Startschuss für die in mehreren Phasen verlaufende Einführung von .asia. Nach der gestaffelten Sunrise Period, die am 15. Januar 2008 geendet hat, nimmt die Landrush Period für die breite Öffentlichkeit die grösste Bedeutung ein. Jedermann weltweit kann sich unabhängig von seinem Wohnsitz über einen teilnehmenden Registrar .asia-Domains vorbestellen. Insbesondere sind nicht nur Personen und Unternehmen aus dem über 400 Millionen Internetnutzer zählenden asiatisch-pazifischen Raum zur Registrierung berechtigt, sondern auch Nutzer aus Europa und Nordamerika. In der Regel stellen die Registrare sicher, dass die Registrierungsbedingungen erfüllt werden, da es ausreicht, wenn zumindest der Registrar seinen Sitz in einem der assoziierten Länder hat. Ein Countdown auf der Website von Verwalter DotAsia zählt bereits die Tage, Stunden, Minuten, Sekunden und sogar die Millisekunden herab, bis die Landrush-Phase beginnt.
Im Gegensatz zu anderen neu eingeführten Endungen weist die Landrush bei .asia allerdings eine wesentliche Besonderheit auf: geht bei der Registry für eine Domain mehr als eine Vorbestellung ein, entscheidet nicht die zeitlich erste Anmeldung oder das Los, sondern eine Auktion; die Domain wird also meistbietend versteigert. Der Anmelder wird hierüber gesondert informiert, weshalb es besonders wichtig ist, bei der Anmeldung auf exakte Angaben zu achten.
Unterdessen hat DotAsia auf seiner Website die Auktionspreise für Domains aus der Sunrise Period veröffentlicht; auch für diese Phase entschied bei Mehrfachbestellungen das Höchstgebot. Die Preise geben sich erstaunlich moderat: camel.asia etwa ging für US$ 5.100,- über die Theke, hilton.asia ebenso wie iphone.asia und levis.asia für US$ 10,-; Domains wie etwa next.asia für US$ 1.050,- und carrera.asia für US$ 160,- stechen fast schon hervor. Für zahlreiche weitere Domains wie actimel.asia, accenture.asia und bosch.asia wird es mit der Versteigerung erst in einigen Tagen ernst.
Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/
Vorbestellungen für die Landrush Phase von .asia sind möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/asia-domain/index.html
Quelle: dotasia.org, eigene Recherche
3, 2, 1 – ICANN sucht Domain-Auktionator
Die Gerüchte um eine Versteigerung von Ein-Zeichen-Domains verdichten sich: die Internet-Verwaltung ICANN sucht im Rahmen einer Ausschreibung Experten für Domain-Auktionen.
Domain-Auktionen sind das neue Spielzeug der Branche. Für die T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz Mitte Februar in Las Vegas werden sogar Rekordumsätze weit jenseits der Grenze von US$ 10 Mio. erwartet. Gleich mehrere Felder hat nun auch ICANN ausgemacht, auf denen eine Auktion von Vorteil sein könnte, so beispielsweise die Neuverwaltung von Domain-Namen nach der Beendigung eines Registrar- oder Registryvertrages, die Vergabe der Verwaltung neuer generischer Top Level Domains unter Bewerbern identischer Endungen und – nicht zuletzt – die Verteilung von Domains, die aus lediglich einem Zeichen bestehen, wie a.com oder 1.net. Laut ICANN habe eine Anzahl von Kommentatoren und Akademikern Auktionen als Mittel der Wahl empfohlen, wenn es um knappe Ressourcen geht. Auch bei öffentlicher Befragung habe sich die Community für die Vergabe von Ein-Zeichen-Domains per Auktion ausgesprochen.
Die Ausschreibung geht dabei auf eine Empfehlung der Generic Names Supporting Organization (GNSO) zurück. Diese hatte sich dafür ausgesprochen, sämtliche Ein-Zeichen-Domains unter allen generischen Domain-Namen freizugeben; dies umfasst sowohl Domains mit einem Buchstaben wie a.com und i.info, aber auch Domains mit einer Zahl wie 4.mobi und 8.org. Auch bei der österreichischen Domain-Verwaltung Nic.at begrüsst man diese Entscheidung: „Die technischen Probleme, die früher die Freigabe von einstelligen Domains verhinderten, gibt es seit einiger Zeit nicht mehr“, erläutert Richard Wein, Geschäftsführer von Nic.at. Für .at äusserte er sich jedoch ablehnend: „Im Moment ist nicht daran gedacht, derartige .at-Domains freizugeben“.
Im hauseigenen Blog betont ICANN, dass eine formale Entscheidung, ob man vom Instrument einer Auktion mittel- oder langfristig Gebrauch macht, noch nicht gefallen sei. Derzeit wolle man sich nur Informationen auf diesem Gebiet verschaffen. Dennoch hofft man darauf, noch in diesem Jahr ein geeignetes Unternehmen auswählen zu können, das bei Domain-Auktionen assistieren soll. Bewerbungen nimmt ICANN noch bis 18. Februar 2008 per eMail entgegen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://icann.org/announcements/announcement-18jan08.htm
Quelle: icann.org, pressetext.com
TLD-Update – Neues von .no, .be und .cy
Quer durch den ccTLD-Garten geht diesmal unser Ausflug in die Welt der Domains. Der Trend, Domain-Namen durch Vergaberegelungen und Preisgestaltung nutzerfreundlich zu gestalten, erhält auch diesmal Bestätigung.
Die Hinweise verdichten sich, dass Norid, Verwalterin des norwegischen Länderkürzels .no, die Top Level Domain grundlegend reformiert. Nach Berichten des Online-Magazins domainesinfo.fr prüft Norid die Möglichkeit, Privatpersonen eine Registrierung direkt unterhalb von .no zu ermöglichen; bisher mussten sie auf die Third Level Domain .priv.no ausweichen. Vor einer Öffnung des Namensraumes will Norid die Auswirkungen testen, insbesondere juristische Folgen im Hinblick auf Marken- und Datenschutzrecht, wie konkret der Übergang gestaltet werden soll und nicht zuletzt, ob Privatpersonen überhaupt Interesse an einer Öffnung haben. Anzunehmen ist dies: bei 4,7 Millionen Einwohnern kommt .no aktuell auf lediglich knapp 370.00 registrierte Domains.
Frohe Kunde gibt es aus Belgien: DNS BE, die Verwalterin des Länderkürzels .be, vermeldet freudestrahlend das bereits fünfte Rekordjahr in Folge. So wurden im Jahr 2007 knapp 200.000 neue .be-Domains registriert, so dass .be zum 31.12.2007 bei gut 730.000 Domains notierte. Rund ein Drittel der 2007 registrierten .be-Domains entfiel auf Privatpersonen, so dass deren Anteil an der Gesamtregistrierung auf 27,4% anstieg. Geographisch betrachtet entfällt mit 68% der Großteil auf Flamen, 17% auf Wallonen und 14% auf die Region Brüssel. Aufgrund der liberalen Vergabebestimmungen – eine Registrierung ist praktisch für jedermann zu jedem beliebigen Zweck unabhängig vom Wohn- oder Unternehmenssitz möglich – ist der Anteil an internationalen Anmeldungen signifikant gestiegen; so entfallen über 42% der Registrierungen auf Anmeldungen durch nicht-belgische Registrare.
Entgegen dem Trend zu Preissteigerungen senkt Cydns, die Verwalterin der zypriotischen Top Level Domain .cy, die Registrierungsgebühren. Seit dem 01. Januar 2008 kostet eine .cy-Domain bei einer Registrierung für ein Jahr insgesamt EUR 25,00, bei zweijähriger Registrierung EUR 45,00. Eine Registrierungsphase endet jeweils zum Jahresende, so dass bei Registrierung beispielsweise im Juli nur EUR 13,00 zu bezahlen sind. Sehr nutzerfreundlich sind die Vergaberegelungen allerdings nicht: so können etwa allgemeinschreibende-generische Begriffe nicht angemeldet werden; zudem können Einzelpersonen grundsätzlich nur eine .cy-Domain erhalten. Von Änderungen auch an dieser Regelung ist bisher nichts bekannt.
Weitere Informationen zu .no finden Sie unter:
> http://www.norid.no/index.en.html
Registrierung von .be-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/be-domain
Weitere Informationen zu .cy finden Sie unter:
> http://www.nic.cy/newfees.html
Quelle: domainesinfo.fr, dns.be, nic.cy
OGH-Urteil – Österreichs Domain-Recht kippt!
Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hatte als Revisionsgericht über die Frage zu entscheiden, ob eine Domain, deren Inhalte zeitweise Markenrechte verletzte, zu löschen ist (Urteil vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x). In Abkehr zur bisherigen eigenen Rechtsprechung geht der OGH davon aus, dass, soweit die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht gänzlich untersagt werden könne, in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung bestehe.
Die Parteien streiten um die Löschung der Domain amade.at. Die Klägerin ist Inhaberin diverser entsprechender österreichischer Marken, teilweise seit 20 Jahren; seit 1998 ist die Wortmarke AMADE auch in der Klasse 42 (Verpflegung, Beherbergung von Gästen und Hotelreservierungen) für die Klägerin eingetragen. Die Beklagten betreiben die Domain amade.at, die vom Beklagten zu 1) 1999 registriert wurde. Seit Dezember 2001 ist eine Marke AMADE auch für die Beklagten eingetragen. Nach einem früheren Rechtsstreit, bei dem die Kläger scheiterten, und ebenfalls gescheiterten Verkaufsverhandlungen, richteten die Beklagten im Januar 2005 auf ihrer Website eine Buchungsplattform für Beherbergungsbetriebe aus dem Land Salzburg ein. Die Kläger erhoben daraufhin Klage und beantragten Unterlassung hinsichtlich der Buchungsplattform sowie Einwilligung in die Löschung der Domain. Die Beklagten stellten im Laufe des Rechtsstreits den Buchungsservice wieder ein und betreiben wieder das Gratis-eMail-Programm, das sie bereits vor dem Buchungsservice unter amade.at betrieben haben.
Vor dem Landesgericht Salzburg erging ein Teilurteil (vom 7. Juni 2006, GZ 4 Cg 70/05h-16), in dem dem Anspruch auf Einwilligung in die Löschung stattgegeben wurde. Das Oberlandesgericht in Linz (Urteil vom 28. März 2007, GZ 1 R 202/06a-20) bestätigte das Teilurteil. Die Beklagte legte dagegen Revision zum Obersten Gerichtshof (OGH) Österreichs ein. Der OGH hob mit Urteil vom 02.10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x, die Entscheidung der Vorinstanz auf. In seinen Gründen führt er aus, die Vorinstanzen haben sich an der Rechtsprechung des OGH orientiert und den Anspruch auf Löschung der Domain amada.at nach § 52 Markenschutzgesetz (MSchG) bestätigt. Doch sieht der OGH die Rechtslage mittlerweile differenzierter. Er verweist auf Lehre und Literatur, die die Rechtsansicht des OGH kritisch beurteilen und der Ansicht sind, ein Löschungsanspruch ergebe sich nicht zwingend aus § 52 MSchG; es komme letztlich auf den Inhalt unter der Domain an. Denn die Rechtsverletzung könne durch Änderung des Inhalts beseitigt sein; § 52 Abs. 1 MSchG verlangt lediglich die Beseitigung der Beeinträchtigung. Mit deren Beseitigung sei die Nutzung der Domain mit legalen Inhalten erlaubt.
Das Problem verlagert sich damit ganz auf die Frage der Wiederholungsgefahr, die von den Vorinstanzen und der bisherigen Rechtsprechung des OGH in solchen Fällen grundsätzlich angenommen wird/wurde: Kennzeichenrechtsverletzende Inhalte könnten jederzeit unter der Domain wieder eingestellt werden. Doch nun meint der OGH, die Einwände von Lehre und Literatur treffen im Kern zu. Da die Beklagten die strittigen Inhalte bereits bei Schluss der Verhandlung von der Website entfernt hatte, lag kein rechtswidriger Zustand mehr vor. Er führt weiter aus: „Selbst wenn die strittigen Inhalte bei Schluss der Verhandlung noch vorhanden gewesen wären, hätte sich die Rechtswidrigkeit des Zustands nur aus der dadurch begründeten Verwechslungsgefahr ergeben. Nur die Beseitigung dieses Zustands hätte die Klägerin nach allgemeinen Grundsätzen verlangen können.“ Dabei verweist der OGH auf die Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes im Streit um die Domain vossius.de. Der BGH meinte in seiner Entscheidung, ein Löschungsanspruch könne nur bestehen, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen Rechte des Klägers verletzt. Zur Wiederholungsgefahr führte der OGH aus: „Denn auch wenn der Inhaber die Domain in einer Weise genutzt hat, die in Markenrechte eines Dritten eingriff, begründet ihre Existenz als solche noch nicht die typische Gefahr, dass er dieses Verhalten wiederholt. Vielmehr bestehen (…) von vornherein unzählige Möglichkeiten einer rechtmäßigen Nutzung. Dieser Unterschied schließt es im Regelfall aus, § 52 Abs. 2 des MSchG auf die Löschung einer Domain anzuwenden.“
In Abkehr zur eigenen Rechtsprechung geht der OGH nun also davon aus, dass, soweit die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht gänzlich untersagt werden könne, in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung bestehe. Diese Sicht der Dinge bringt das Domain-Recht nicht nur in Österreich einen guten Schritt voran – in die richtige Richtung.
Diese Rechtsprechung hat im deutschen Rechtsgebiet schon beinahe eine Tradition. So sah auch das OLG Köln (Urteil vom 01.06.2007, Az.: 6 U 35/07) im Fall aidu.de keine Veranlassung, dem Löschungsbegehren der Klägerin stattzugeben, da unter den der Marke AIDA jeweils nicht identischen Domain-Namen auch andere Inhalte zu finden sein könnten und so eben keine Rechtsverletzung vorläge. Auch der BGH hatte sich der Frage nochmals gewidmet: im Streit um die Domain euro-telekom.de, in der er bekräftigte, dass soweit nicht schon das Halten des Domain-Namens durch den Inhaber per se eine Rechtsverletzung darstellt, kein Löschungsanspruch besteht.
Die Entscheidung des OGH findet man unter:
> http://rechtsanwalt-boecker.de/urteile/OGH_17_Ob_13_07x.html
Die Entscheidung des OLG Köln zu aidu.de findet man unter:
> http://rechtsanwalt-boecker.de/urteile/OLG_Koeln_6_U_35_07.html
Das Urteil des BGH zu euro-telekom.de (vom 19.07.2007, AZ.: I ZR 137/04) findet man unter:
> http://snipurl.com/1q2pn
Die vossius.de-Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20020155.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: rechtsanwalt-boecker.de, eigene Recherche
Not Sold – Domain-Auktion beim Domainfest LA
Vergangene Woche war Domainfest in Los Angeles. Wie zu jeder Domainer-Veranstaltung war auch hier eine Domain-Auktion anberaumt, die auch tatsächlich ihre Früchte trug, doch wurde weit weniger gekauft als verkauft.
Das halbjährliche Domainfest fand vom 21. bis 23. Januar im Renaissance Hotel in Hollywood statt. Als besonderer Gast war Frank Schiller, einer der bekannteren Domainer, angekündigt. Neben zahlreichen Informations- und Amüsement-Veranstaltungen gab es auch, wen wunderts, eine Domain-Auktion. Diesmal wurde sie von SnapNames ausgerichtet, dem bekannten Snapback-Dienstleister. 400 Domain-Namen standen auf der Liste, doch nur wenige fanden einen neuen Inhaber.
Die wichtigsten Domain-Verkäufe der Auktion beinhalten weitestgehend .com-Domains; es finden sich aber auch einige .net-Domains und eine .mobi-Adresse:
porn.net – US$ 400.000,- (ca. EUR 270.563,-)
bookmarks.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 202.922,-)
photograph.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 131.899,-)
yemen.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 67.641,-)
females.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 60.877,-)
intimate.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 54.113,-)
joysticks.com – US$ 67.500,- (ca. EUR 45.657,-)
kathy.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 43.966,-)
fishing.net – US$ 52.500,- (ca. EUR 35.511,-)
beijing.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 33.820,-)
crocodile.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 30.438,-)
learners.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 30.438,-)
loseweightfast.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 27.056,-)
knee.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 25.365,-)
lowinterestloans.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.674,-)
politics.net – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.674,-)
onlinetranslator.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 21.983,-)
eyesurgeon.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 21.983,-)
fraudprotection.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 21.983,-)
wineguide.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 21.983,-)
aux.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 20.292,-)
flightinstruction.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.601,-)
holland.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.601,-)
publishing.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.601,-)
businessdegree.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 17.587,-)
bankauctions.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
cavemen.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
clandestine.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
patriotic.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
useddvds.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
went.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.910,-)
actor.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.528,-)
arrange.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.528,-)
equotes.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.528,-)
campfires.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.146,-)
delicious.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.146,-)
storagespaces.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.146,-)
drink.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.470,-)
wu.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.470,-)
yucca.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.455,-)
menschat.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.117,-)
tube.mobi – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.764,-)
boathouses.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.764,-)
Nicht verkauft wurden beispielsweise Drei-Zeichen-Domains wie:
ilu.com
jys.com
los.com
rah.com
rex.com
vet.net
Auch griffige Begriffe wie grass.com, saws.com, track.com, tasks.com und devotion.com fanden keine Abnehmer. Unter US$ 10.000,- verkauften sich nur vereinzelt Domains, so dass von den angebotenen 400 Domain-Namen gerade einmal ein Achtel an den Mann gebracht wurde.
Hierbei ist zu beachten: es handelt sich um die Auktionsergebnisse, die Übertragungen sind noch nicht abgeschlossen und hängen davon ab, ob der jeweils erfolgreiche Bieter auch zahlt.
Mehr zum Domainfest unter:
> http://domainfest.com
Die Liste der Domain-Namen, die zum Verkauf standen, findet man hier:
> https://www.snapnames.com/liveAuctionsInventory.do
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainnews.com, domainnamewire.com
Rückblick – Sedo legt Marktstudie 2007 vor
Alle Jahre wieder legt die Domain-Handelsbörse Sedo eine Marktstudie vor. Kernaussage in diesem wie bereits im vergangenen Jahr ist und bleibt: Der Handel mit Domains steigt. Im vergangenen Jahr 2007 wurden mehr Domains zu höheren Preisen gehandelt als die Jahre zuvor.
Das geldbezogene Handelsvolumen bei Sedo stieg im Jahr 2007 um ca. 60 Prozent; im Jahr 2006 waren es noch ca. 68 Prozent gegenüber 2005. Die Steigerungskurve flacht für Sedo also leicht ab, doch handelt es sich nach wie vor um eine Steigerung. Insgesamt wechselten EUR 49.136.554,- von Käufer zu Verkäufer. In Domain-Namen gerechnet sind das 27.270 „transferierte“ Domains; im Schnitt kostete damit die Domain EUR 1.802,-. Doch nicht etwa .com (EUR 3.417,-) noch auch .de (EUR 1.017,-) erzielten die höchsten Durchschnittspreise bei Sedo, sondern der ewige Konkurrent .co.uk, bei dem Domains im Schnitt EUR 4.615,- kosteten. Aber das sah auch schon 2006 nicht wesentlich anders aus, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Die Preise von .de-Domains sind im Schnitt von EUR 1.280,- (2006) deutlich auf EUR 1.017,- (2007) gesunken, was mit einem Anstieg des Handelsvolumens im Niedrigpreissegment erklärt wird.
Leider legt Sedo in diesem Jahr nicht die Verkaufsanteile gegenüber der Konkurrenz vor; und schon leider gar nicht den Anteil der Verkäufe, die auf Auktionen beruhen. Nichtsdestotrotz hält die Studie, die sich ganz auf Sedo-Daten beschränkt, noch einige interessante Daten bereit. Allerdings verwirren die Angaben von Sedo ein wenig. Präziser hätten hier Auskünfte über „verkaufte“ und „transferierte“ Domain-Namen sein dürfen. Denn einen Unterschied scheint es zu geben, der sich bei der prozentualen Verteilung der Anteile auswirkt. Bei den verkauften Domain-Namen steht, wie zu erwarten, .com mit 47 Prozent (12.317 Domains) vorne, gefolgt von .de mit 18 Prozent (4.954 Domains). Eine Gesamtmenge der verkauften Domains ergibt sich freilich nicht, es sei denn mit dem Begriff „Domaintransfer“ sei das gesagt. Doch stiftet Sedo dann mit den prozentualen Angaben Verwirrung. Bei den Transfers wird die Gesamtmenge mit 27.270 Domains angegeben: da liegt der Anteil der .com-Domains dann bei 46 Prozent und der von .de-Domains bei 20 Prozent. Ein verhältnismäßig gutes Ergebnis weist die neue Endung .mobi auf, die mit 930 verkauften Domains noch vor .org mit 815 Domains liegt.
Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren stiegen die Transfers an: In absoluten Zahlen stieg der Verkauf, bzw. Transfer von Domain-Namen deutlich von 10.989 Domains 2005 auf 17.850 Domains in 2006 um 62 Prozent an und nun in 2007 auf 27.270 um weitere 53 Prozent. Der Durchschnittspreis stieg bei Sedo von EUR 1.661,- in 2005 und EUR 1.720,- in 2006 auf EUR 1.802,- in 2007 an.
Alles in allem war es also ein erfreuliches Jahr 2007 für Sedo und für den Domain-Handel. Und dass es in 2008 noch besser wird, davon kann man ausgehen.
Die Domain-Marktstudie 2007 gibt es hier als .pdf:
> http://snipurl.com/1yii0
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, eigene Recherche
DAV-Seminar – Marken, Firmen, Titel, Domains
Der Deutsche Anwaltverein bietet, in Zusammenarbeit mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer am 29. Februar 2008 ein Seminar mit dem Titel „Kennzeichenrecht – Marken, Firmen, Titel, Domains“, das als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO im Gewerblichen Rechtsschutz anerkannt ist.
Referent ist Prof. Joachim Starck, Richter am BGH a.D., Waldbronn, der die Entstehung und den Bestand von Marken, Unternehmensbezeichnungen und Werktiteln sowie Domains als Kennzeichen darstellen wird. Thematisiert sind weiter Markenformen, Unterscheidungskraft, Freihaltungsbedürfnis und rechtserhaltende Benutzung, sowie Rechtsverletzung, Verwechslungsgefahr, Kollisionen im Internet, Schutzschranken mit Erschöpfung, Schutz bekannter Marken und ein Blick auf das Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrecht.
Das Seminar dient der Vertiefung und erwartet von den teilnehmenden Rechtsanwälten, Patentanwälten und Unternehmensjuristen gute Vorkenntnisse im Recht der geschäftlichen Kennzeichen. Die Kenntnisse sollen vertieft und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des BGH erörtert werden.
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage; weiter sind Pausenerfrischungen und ein Arbeitsessen mitenthalten. Veranstaltungsort ist das Holiday Inn Frankfurt City-South in Frankfurt am Main. Das Seminar mit der Nummer „IF 51502-08“ findet am Freitag, 29. Februar 2008, von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Die Teilnehmergebühren betragen EUR 309,- für Mitglieder von Anwaltverein, FORUM Junge Anwaltschaft, GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwälte, und EUR 340,- für Nichtmitglieder, zzgl. gesetzlicher USt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter
> http://snipurl.com/1yfch
Quelle: dav.de