Websperren

Bundesregierung kontert Malmström

Die EU-Kommission stößt mit ihren Plänen, im Zuge der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte Internetsperren zu errichten, auf Widerstand der Bundesregierung: wie heise.de meldet, will das Kabinett für den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ votieren.

Im März 2010 hatte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Erst in zweiter Linie soll jeder EU-Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, damit Webseiten, die Kinderpornographie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden. Doch dieser Grundsatz des „Sperren statt Löschen“ stieß auf erheblichen Widerstand. In einem Entwurf zur Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung erteilte unter anderem das EU-Parlament den Zensurplänen Malmströms eine deutliche Absage, da die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden könnten und daher kein taugliches Mittel darstellen.

Dieser Kritik schließen sich nun offenbar auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) an. Sie verständigten sich darauf, gegen eine Vorgabe für Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie einzutreten. Heise.de zitiert dabei aus einem Änderungsvorschlag Deutschlands zu Artikel 21 des Entwurfs; demnach soll das Löschen der illegalen Inhalte „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorrangig vor allen anderen Maßnahmen“ zu erfolgen haben, weil nur dieses Verfahren „einen wirkungsvollen und nachhaltigen Schutz der Kinder gewährleistet“. Damit setzt die Bundesregierung letztlich die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dort hatte man sich wie folgt verständigt: „Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren.“. Wie Leutheusser-Schnarrenberger weiter betonte, werde man sich auch bei den Beratungen im EU-Rat dafür einsetzen, dass der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ Vorrang erhält.

Bleibt noch das ungeklärte Schicksal des Zugangserschwerungsgesetzes, dessen praktische Umsetzung die Regierung zunächst für ein Jahr ausgesetzt hat. Wie Rechtsanwalt Thomas Stadler berichtet, findet am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages in öffentlicher Sitzung eine erste Expertenanhörung zu diesem Gesetz beziehungsweise dessen Aufhebung statt; eine zweite wird im Rechtsausschuss am 10. November 2010 folgen. Neben Stadler sind unter anderem Vertreter von eco, AK Zensur, ICANN und dem BKA als Experten geladen. Der Katalog mit den vorgesehenen Fragen steht ab sofort zum Download bereit.

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