Der Bundesrat hat sich in die Diskussion um die Abschaffung des Zugangserschwerungsgesetzes eingeschaltet und Nachbesserungen verlangt: durch eine Evaluierung soll eine Hintertür für künftige Änderungen verbleiben.
Das umstrittene „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ schien im April 2011 schon Geschichte, als der Koalitionsausschuss beschlossen hatte, der Errichtung einer Internet-Sperrinfrastruktur eine Absage zu erteilen. Laut Innenminister Hans-Peter Friedrich habe man feststellt, dass man erhebliche Fortschritte beim Löschen solcher Inhalte mache und künftig alleine hierauf setzt; eine wesentliche Rolle dürften dabei die Evaluierungsstatistiken des Bundeskriminalamts (BKA) gespielt haben, die belegen, dass der Ansatz „Löschen statt Sperren“ Wirkung zeigt. Im Mai 2011 ließ der Bundestag der Erkenntnis einen kurzen Referentenentwurf eines Gesetzes folgen vor, der sich im Kern darauf beschränkte, dass das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben wird. Dieser wurde sodann dem Bundestag zugeleitet.
In ihrer Stellungnahme folgen die Ländervertreter zwar grundsätzlich der Bewertung des Bundestags. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten schlägt allerdings vor, einen neuen Artikel mit folgendem Inhalt mit in das Gesetz aufzunehmen: „Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag zum 31. Dezember 2012 für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bericht über den Erfolg zulässiger Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots mit kinderpornographischem Inhalt abzielen.“. Zur Begründung führt der Ausschuss an, dass heute noch nicht absehbar sei, ob sich die Tendenz zum schnellen und wirksamen Löschen fortsetzt und die Löschung von Telemedienangeboten somit weiterhin erfolgreich betrieben werden kann. Eine Evaluation der Löschungsbemühungen sei daher unerlässlich, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können. Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss sahen dagegen keinen Anlass zum Einschreiten. Wie der Bundestag damit umgeht, bleibt abzuwarten.
Unterdessen hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) in einer eigenen Stellungnahme gefordert, die Errichtung von Netzsperren gesetzlich auszuschließen und ein neutrales Internet zu garantieren, abgesichert durch eine Änderung des Grundgesetzes. Jedenfalls derzeit scheint es jedoch ausgeschlossen, dass dieser Wunsch Wirklichkeit wird.