Die russische Regierung hat mit einer Gesetzesänderung die Regelung zur Überwachung und Filterung des Internetverkehrs drastisch verschärft. Mit einem neuen »Register of Domain Names« wird erstmals auch eine Sperrliste verbotener Domain-Namen etabliert.
Oberflächlich betrachtet, geht es um den Schutz von Kindern vor Pädophilen im Internet, doch im Kern blockt das neue Register alle möglichen Angebote mit politischen Inhalten. Mit diesen Worten, die an die Diskussionen rund um das Zugangserschwerungsgesetz erinnern, charakterisiert das Online-Magazin Wired eine Gesetzesänderung, die auf Betreiben des Kreml am 1. November 2012 in Kraft getreten ist. Die Änderung betrifft das Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 (Nr. 149-FZ) mit Regelungen zu Information, Informationstechnologien und dem Schutz von Informationen. Laut einer Mitteilung auf der Website von Vladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, regelt das Gesetz das Verfahren, um ein Symbol oder eine Textbotschaft auf einer Website zu platzieren, die geeignet ist, die Gesundheit oder Entwicklung von Kindern zu gefährden. Hierzu schafft das Gesetz ein neues „Register of Domain Names“, über das Domains, Internetadressen und IP-Adressen identifiziert werden können, deren Verbreitung in Russland verboten ist – praktisch eine Sperrliste zur Filterung von Netzinhalten.
Die Verantwortung für das Register liegt bei Roskomnadzor, einer staatlichen Kontrollinstanz für den Bereich Medien und Telekommunikation, die beim Ministerium für Nachrichtenwesen und Massenkommunikation angesiedelt ist. Es verpflichtet die Provider, zunächst binnen 24 Stunden den Websitebetreiber zu informieren, um die beanstandeten Inhalte zu entfernen. Tut er dies nicht, muss der Provider die Website abschalten. Zudem müssen die Provider ihre Inhalte mit der Datenbank abgleichen. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich genannt, führt es ein Verfahren namens »Deep Packet Inspection« (DPI) ein, mit dem Datenpakete überwacht und gefiltert werden können. Laut Wired hat sich angesichts der negativen Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre bisher keine westliche Demokratie getraut, diese Technik einzusetzen.
Eine der Öffentlichkeit zugängliche Übersicht über alle auf der Liste enthaltenen Domains gibt es nicht. Unklar ist daher, ob die Sperrliste lediglich Domains unterhalb der russischen Landesendung .ru erfasst; die Mitteilung von Putin legt jedoch nahe, dass eine weite Anwendung des Gesetzes auch auf andere Top Level Domains gewollt ist. Wer einmal auf der Liste steht, muss sich sputen: die Entscheidung von Roskomnadzor kann nur innerhalb von drei Monaten vor Gericht angegriffen werden.