ACTA

Internetsperren durch die Hintertür?

Internet-Piraterie und kein Ende: nach der vorläufigen Blockade der Sperrgesetze PROTECT IP Act of 2011 (PIPA) und Stop Online Piracy Act (SOPA) in den USA erhöht nun die EU-Kommission mit der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) den Druck auf Rechtsverletzer. Kommen Internetsperren durch die Hintertür?

Rein formaljuristisch betrachtet handelt es sich bei ACTA um ein Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedsstaaten, Australien, Kanada, Japan, der Republik Korea, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika. Gemeinsam will man dafür sorgen, dass die Rechte des geistigen Eigentums wirksam durchgesetzt werden, um so ein dauerhaftes Wachstum aller Wirtschaftszweige wie auch der Weltwirtschaft sicherzustellen. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es bereits mit dem TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), auf dem ACTA aufbaut, das es zugleich jedoch unberührt lässt. Vergangene Woche haben sowohl die EU-Kommission als auch die 22 EU-Mitgliedstaaten das ACTA unterschrieben; allerdings bedarf es noch der Ratifizierung, womit es voraussichtlich erst im September 2012 im EU-Parlament zur Abstimmung gelangt. (Ein Informationsangebot der EU zu ACTA finden Sie hier.)

Die öffentliche Kritik an ACTA entzündet sich dabei vor allem an den geheim geführten Verhandlungen, den Gefahren für Datenschutz und Meinungsfreiheit und den darin vorgesehenen Maßnahmen zur Kontrolle des Internets. Für das Internet (das Abkommen spricht insoweit vom ›digitalen Umfeld‹) maßgeblich sind dabei die Regelungen ab Artikel 27. Dieser verpflichtet die Vertragsparteien zunächst allgemein, für eine effektive Durchsetzung zivil- wie strafrechtlicher Verfahren gegen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im digitalen Umfeld erfolgt, zu sorgen. Besonders bedeutsam ist Absatz 4; danach kann eine Vertragspartei ihre Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen, einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Auch wenn die Regelung unter dem Vorbehalt steht, dass Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren oder der Schutz der Privatsphäre beachtet werden müssen – praktisch droht den Anbietern von Internetdienstleistungen, zu Hilfspolizisten der Staatsanwaltschaft zu werden. Zwar wehrt sich die Kommission gegen Vorwürfe, ACTA diene ähnlich wie PIPA oder SOPA der Sperre von rechtsverletzenden Inhalten; ausgeschlossen werden sie jedoch nicht.

Bekräftigt wird die Kritik durch Kader Arif, Berichterstatter im Handelsausschuss des Europaparlaments: »Keine Einbindung der Zivilgesellschaft, fehlende Transparenz seit Beginn der Verhandlungen, die Unterschrift wurde ohne weitere Erklärung geleistet, die mehrfach geäußerten Bedenken des Europaparlamentes wurden einfach weggewischt«, so Arif, der wenig später seinen Rücktritt erklärte. In Deutschland könnte jedoch alle Kritik zu spät kommen – nach einem Bericht des Spiegel habe die Bundesregierung die Unterzeichnung von ACTA bereits am 30. November 2011 beschlossen.

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