WCIT

Kein neuer Telekommunikationsvertrag

Vorerst kein neuer Telekommunikationsvertrag: wie die Bundesregierung bekanntgab, hat die »World Conference on International Telecommunications« (WCIT) ohne verbindliche Regelungen geendet. Stattdessen soll gesellschaftlicher Dialog eine umfassendere Analyse des sensiblen Themas Freiheit im Internet ermöglichen.

Delegierte aus 193 Mitgliedsländern der International Telecommunications Union (ITU) waren Mitte Dezember 2012 in Dubai zusammengekommen, um die die International Telecommunications Regulations (ITRs) neu zu verhandeln. Dabei handelt es sich um völkerrechtliche Regelungen, die allgemeine Prinzipien für die Bereitstellung, den Betrieb und die Abrechnung internationaler Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sowie für die ihnen zugrunde liegende Telekommunikationsinfrastruktur umfassen; mit eingeschlossen ist der Austausch des internationalen Telekommunikationsverkehrs, damit also auch der Datenströme im Internet. Sie wurden zuletzt 1988 überarbeitet und sind aufgrund der seither eingetretenen Entwicklungen in der globalen Telekommunikation nicht mehr zeitgemäß. Im Vorfeld hatten Länder wie Russland und China versucht, durch Änderungsvorschläge in den Bereichen »Sicherheit« und »Straftaten« die Möglichkeiten staatlicher Regulierung auszudehnen, da es in diesen Bereichen an einheitlichen globalen Standards mangelt.

Solchen Plänen erteilten jedoch sowohl die USA als auch die EU und die Bundesregierung eine klare Absage. Die Bundesregierung war mit der klaren Position in die Verhandlungen gegangen, die Freiheit des weltweiten Internet zu bewahren und den Geltungsbereich der ITRs nicht auf das Internet auszudehnen. Dieses Ziel wurde konsequent verfolgt; dennoch blieben im endgültig vorgelegten und so zur Beschlussfassung gestellten ITR-Text Unschärfen, etwa im Bereich Sicherheit und Bekämpfung von Spam, Risiken staatlicher Eingriffe in das Internet. Deshalb hat Deutschland ebenso wie die EU-Länder, die USA und andere die ITRs nicht unterzeichnet. Einige afrikanische, arabische und asiatische Länder konnten eine Resolution zum Thema »Internet« durchsetzen, die der ITU ein Mandat für weitere Arbeiten im Bereich des Managements des Internet gibt. Die Resolution ist rechtlich jedoch nicht verbindlich. Die EU betonte daher in ihrer Abschlusserklärung, dass sich keine Änderungen ergäben und man dem Ziel eines offenen Internets weiterhin zu 100 Prozent verpflichtet sei.

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Text der neuen ITRs in einem breiten gesellschaftlichen Dialog erörtern und diskutieren zu wollen. Hierzu sind Gespräche mit Unternehmen, Vertretern der Zivilgesellschaft und anderen beteiligten Akteuren in Deutschland geplant. Ziel der Bundesregierung ist es, allen Beteiligten ausreichend Zeit für eine umfassende Analyse zu lassen und Schnellschüsse in diesem sensiblen Themenbereich zu vermeiden. Die neuen ITRs werden nur für die Länder vorläufig anwendbar, die sie unterzeichnen. Für alle anderen Länder gelten die bisherigen ITRs aus dem Jahr 1988 weiter.

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