Schlechte Zeiten für böse Buben: die Registration Abuse Policies Working Group (RAPWG) der Internet-Verwaltung ICANN hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin gibt die Arbeitsgruppe Empfehlungen, ob und wie Phänomenen wie Cybersquatting, Domain-Kiting und Abzockschreiben entgegengetreten werden soll.
Im Februar 2009 hatte sich die RAPWG formiert, um Missbrauch bei der Domain-Registrierung zu erforschen. Mit ihrem nun vorgelegten, 126seitigen Abschlussbericht greift die Gruppe viele der zentralen Ärgernisse in der Domain-Welt auf. Gleich zu Beginn setzt sich die Gruppe mit Kritik an der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auseinander. So habe sie zwar grundsätzlich ihr Ziel erreicht; gleichwohl häuften sich Beschwerden über die Kosten, völlig überraschende Urteile oder die Möglichkeit für Kläger, eine neue Klage einzureichen, auch wenn sie zuvor unterlegen waren. Die RAPWG empfiehlt daher, die UDRP auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Ebenfalls ein Dorn im Auge ist der RAPWG das „Frontrunning“: dabei sichert sich in der Regel ein Registrar jene Domains, nach denen Kunden gesucht, sie aber nicht sofort registriert haben, um ihnen die Anmeldung bei einem Registrar-Konkurrenten zumindest zeitweise unmöglich zu machen. Allerdings scheint es sich wider Erwarten nur um ein Einzelphänomen zu handeln, das bisher nur beim Ex-Monopolist Network Solutions beobachtet wurde (und das Unternehmen im Rahmen einer gütlichen Beilegung einer Sammelklage vor einem US-Gericht bis zu US$ 1 Mio. kostete). Die RAPWG empfiehlt daher, das Problem im Auge zu behalten, konkrete Maßnahmen sind jedoch nicht notwendig. Dies gilt im übrigen auch für das Domain-Tasting; hier scheint die Gebührenerhöhung durch ICANN zu greifen.
Ganz anders beim Thema „fake renewal notices“, von denen vor allem Kunden von US-Registraren betroffen sind, da sich deren Registrierungsverträge oft nicht automatisch verlängern. Als Beispiel hierfür nennt die RAPWG die Domain Registry of America, über die wir im Newsletter schon häufig berichtet haben. Hier ist sich die RAPWG einig, dass ICANN tätig werden muss, insbesondere im Hinblick auf Missbrauch von WHOIS-Daten. Mit welchen konkreten Mitteln man die Abzockmails einschränken beziehungsweise ganz unterbinden will, überlässt man ICANN.
Auch wenn die RAPWG lediglich Empfehlungen ausspricht und keine verbindlichen Regelungen schafft, so kann und wird ICANN die Ergebnisse und Empfehlungen nicht vom Tisch fegen können. Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis Änderungen in der Praxis folgen. Redlichen Internetnutzern kann das nur recht sein.