Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zeigt dem US-Domain-Registrar Red Register, Inc. die Gelbe Karte: nach einer Abmahnung hat das Unternehmen 15 Tage Zeit, um einen Verstoss gegen UDRP-Regelungen zu beseitigen.
Gut ein Jahr ist es her, seit der Skandal um den US-Registrar Registerfly, bei dem viele Kunden wegen Streitigkeiten der Gesellschafter tausende Domains verloren, weltweit die Schlagzeilen beherrschte. Mit dem Vorwurf, lange tatenlos zugesehen zu haben, prasselte damals harsche Kritik auf ICANN ein – und man hat offenbar die Lehren daraus gezogen: Mit Schreiben vom 15. Mai 2008 informiert ICANN Daniel Sundin von Red Register formal über eine Vertragsverletzung. Konkret rügt ICANN einen Verstoss gegen UDRP Rule 16(a) und § 4(k) der UDRP. Erstere Regelung sieht vor, dass jeder Registrar unverzüglich den Zeitpunkt der Umsetzung der Entscheidung des Schiedsgerichts an die Parteien, das Gericht selbst und an ICANN mitteilt; nach § 4(k) der UDRP muss jeder Registrar die Entscheidungen des Schiedsgerichts binnen 10 Werktagen umsetzen, es sei denn, er erhält innerhalb dieser Frist die Nachricht, dass ein Verfahren vor einem ordentlichen Zivilgericht anhängig gemacht wurde.
Anlass für die Abmahnung von ICANN war ein UDRP-Streit vor dem National Arbitration Forum um cambridgepavingstone.com; in dem Verfahren hatte das Panel auf eine Übertragung der Domain erkannt und dies Red Register auch mitgeteilt, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist. Zusätzlich hat ICANN jeweils am 15., 16. und 18. April 2008 eine Umsetzung angemahnt; Red Register hatte darauf jedoch nicht reagiert. Nachdem auch ein ordentliches gerichtliches Verfahren nicht angestrengt worden war und so die Transferentscheidung bindend war, hatte Red Register gegen die Vereinbarungen mit ICANN verstoßen. Sollte auf die nun ausgesprochene Abmahnung hin bis zum 6. Juni 2008 wiederum keine Umsetzung erfolgen, hat ICANN die Kündigung die Registrar-Vereinbarung angedroht.
Red Register hat bereits eine bewegte juristische Vergangenheit; so wird man derzeit vom US-Softwarekonzern Microsoft wegen Typosquattings in 125 Fällen wie den Domains windowslivecare.com und msnmesnger.com vor einem Gericht in Seattle verklagt. ICANN tut daher gut daran, frühzeitig weitere Verstösse zu unterbinden.