Nach einer Abmahnung wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung durch die Benutzung einer Domain, folgt oft genug eine einstweilige Verfügung. Wie kommt sie zustande und was ist sie?
Die einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung. Sie beruht auf dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein summarisches Erkenntnisverfahren vor den Zivilgerichten.
Der Abmahnende hat die Möglichkeit, durch Beantragung der einst- weiligen Verfügung schnellstens seinen Individualanspruch zu sichern oder ein streitiges Rechtsverhältnis einstweilig regeln zu lassen. Einstweilig heißt in diesem Zusammenhang, dass lediglich eine vor- übergehende Regelung getroffen wird, die aber ohne zeitliche Begren- zung gilt. In einem späteren oder parallellaufenden Hauptverfahren kann(!) der Rechtsstreit endgültig geregelt werden.
Der Unterschied zwischen dem Hauptverfahren und dem einstweiligen Verfügungsverfahren liegt im zeitlichen Ablauf und in den Anfor- derung an die Beweisführung. Die Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren kann binnen Stunden nach Beantragung erfolgen, ohne dass eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht stattfindet. Das liegt daran, dass der Antragsteller (der Abmahnende) den Sach- verhalt lediglich glaubhaft machen und keinen Beweis wie im Haupt- verfahren führen muss. Zur Glaubhaftmachung bedarf es unter Um- ständen lediglich der eidesstattlichen Versicherung, das heißt einer Erklärung, in der der Antragsteller oder ein Dritter an Eides statt versichert, dass die Angaben über den Sachverhalt, die er macht, so zutreffen.
Aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren geht ein Titel, die einst- weilige Verfügung hervor soweit das Gericht eine für den Antrag- steller positive Entscheidung fällt. Dieser Titel kann sogleich, mit der Zustellung beim Antragsgegner, vollstreckt werden. Gegen die Entscheidung kann man einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung stellen. Parallel dazu beantragt man am besten Voll- streckungsschutz, was aber nichts daran ändert, dass man zunächst einmal, wenn das so vom Gericht verfügt wurde, die Domain dekonnek- tieren muss.
Nach der Endentscheidung des Gerichts ist ein Rechtsmittel möglich, die Berufung. In den Rechtsmittelverfahren entstehen weitere, höhere Gebühren.
Im Vergleich zur Abmahnung, entstehen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren deutlich mehr Kosten. Während bei der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr entsteht, entstehen beim einstweiligen Verfügungsverfahren Gerichtskosten und im Normal- fall bei jedem der Parteivertreter eine Prozess- und eine Verhand- lungsgebühr, gegebenenfalls auch eine Beweisgebühr. Jede einzelne dieser Gebühren ist in der Regel höher, als die Geschäftsgebühr.
Während also das einstweilige Verfügungsverfahren relativ schnell durchgeführt werden kann, wobei, wenn man durch mehrere Instanzen geht, das Verfahren auch mehrere Wochen und Monate dauert, zieht sich das Hauptverfahren über Monate und sogar Jahre hin. Und sämt- liche Gebühren fallen im Hauptsacheverfahren nochmals an.