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ICANN-Ombudsmann lehnt »RFR«-Verfahren gegen UDRP-Entscheidung ab

Ein klageabweisendes UDRP-Urteil kann nicht durch ein »Request for Reconsideration« revidiert werden. Das meint zumindest der Ombudsman der Internet-Verwaltung ICANN, Herb Waye, und widersetzt sich damit einem Versuch des indischen Pharmagiganten Zydus Lifesciences Ltd.

Das indische Pharmaunternehmen Zydus Lifesciences Ltd. sah seine Markenrechte durch die Domain zydos.com verletzt und leitete deshalb im März 2022 vor der WIPO (Case No. D2022-0880) ein UDRP-Verfahren ein. Das Verfahren ging für die Beschwerdeführerin allerdings gründlich schief: Das Dreier-Panel wies die Beschwerde ab und bestätigte zudem das Vorliegen von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Zydus hatte nicht nachweisen können, dass der US-amerikanische Domain-Inhaber von den Markenrechten gewusst hatte; die Domain war bereits 2004 registriert worden, als die Beschwerdeführerin in USA noch unbekannt war. Außerdem sprach es für den Domain-Inhaber, dass er Kaufangebote von Zydus ignoriert hatte, während Zydus damit zu erkennen gegeben hat, keine vorgehenden Rechte innezuhaben. Das wollte Zydus nicht auf sich sitzen lassen und strengte im Juli 2022 ein »Request for Reconsideration«-Verfahren bei ICANN an. Zur Begründung heißt es:

»Biased Administrative Panel Decision granted by ICANN Staff Panelists Nick J. Gardner, Pablo A. Palazzi and Alan L. Limbury, based upon assumptions and false information submitted by the Respondent. The said Administrative Panel Decision is not in adherence with the ICANN Rules and contradicts ICANN’s Mission, Commitments, Core Values and established ICANN policies.«

Noch um Juli 2022 wies das »Board Accountability Mechanisms Committee« (BAMC) diese Beschwerde zurück und verwies darauf, dass Gegenstand eines »Request for Reconsideration«-Verfahrens nur die (Un-)Tätigkeit von ICANN sein könne, nicht aber ein UDRP-Urteil.

Doch das focht Zydus nicht an. Stattdessen reichte das Pharmaunternehmen am 08. August 2022 ein erneutes »Request for Reconsideration«-Verfahren ein, diesmal gerichtet gegen die ablehnende Entscheidung aus dem Juli 2022. Die Vorwürfe sind erneut knackig:

»the BAMC lacked the ability to understand and comprehend the facts of the aforementioned Request.«

Weiter unterstellt man den Panels, eine »extension of ICANN itself« zu sein. ICANN reichte die Stellungnahme daraufhin an Herb Waye weiter, der als Ombudsman Position beziehen durfte. Und diese fiel deutlich aus:

»I agree with the BAMC in that reconsideration of WIPO Panel Decisions are not within its ‚jurisdiction‘. Decisions by the WIPO Panel in a domain name dispute are not sufficient basis for an RfR (hence the BAMC had no ‘jurisdiction’ other than the jurisdiction necessary to dismiss the Request),«

schrieb Waye am 15. Oktober 2022. Zydus warf er einen Missbrauch des „Request for Reconsideration“-Verfahrens vor. Seine Empfehlung:

»The BAMC and the Board should not grant relief and should dismiss Zydus’s latest Request.«

Eine förmliche Entscheidung des BAMC liegt noch nicht vor, aber es bestehen keine vernünftigen Zweifel, dass Zydus auch mit dem zweiten Verfahren erfolglos bleiben wird.

Ob Zydus dann einen dritten Versuch wagt, müssen wir abwarten. Sehr viel naheliegender wäre, ein Zivilverfahren vor einem ordentlichen Gericht einzuleiten. Dort wird die materielle Rechtslage umfassender geprüft, als es ein UDRP-Panel jemals könnte, beispielsweise durch Vernehmung von Zeugen oder Einholung von Sachverständigengutachten.

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