Zwei-Zeichen-Domains

John Berryhills Überlegungen zu Werbung, Preisen und UDRP

Domain-Anwalt John Berryhill denkt in einem kürzlich veröffentlichten Artikel über Zwei-Zeichen-Domains, deren Wert, ihre UDRP-Geschichte und die Entwicklung der UDRP nach. Wir haben uns die Reflexionen angeschaut.

Anstoß gab eine beim diesjährigen Super Bowl eingeblendete Werbung. 30 Sekunden Werbung beim Super Bowl, DEM Sportereignis der USA, kosten wahrscheinlich US$ 8 Mio. Eine Menge Geld für eine so kurze Zeit, die aber ein Millionenpublikum erreichen kann – theoretisch. Die Werbeeinblendung, die Berryhill aufgefallen war, zeigte die Domain wt.com sehr prominent und weit größer als den Namen des Unternehmens, für das die Werbung geschaltet war. Das WHOIS der Domain zeigt die letzte Änderung für Februar 2024 an. Spätestens ab 12. Februar 2024 leitete die Domain laut archive.org auf weathertech.com weiter. Berryhill merkt an, dass auf der zuletzt davor angezeigten Landingpage die Domain wt.com für US$ 3 Mio. angeboten wurde. Ob das der Preis war, den das Unternehmen Weather Tech zahlte? Jedenfalls liegt der deutlich unter den US$ 8 Mio. für die 30 Werbesekunden beim Super Bowl. Was ist also ein vernünftiger Preis für so eine Zwei-Zeichen-Domain, wenn die Werbung nach 30 Sekunden verklungen ist, aber die Domain für immer bleibt?!

Die ursprünglich einer Öl-Firma aus West-Texas gehörende Domain wt.com wurde 2007 noch für US$ 500,– angeboten und wohl 2009 von einem Dritten gekauft. Der musste lange warten, bis er sie im Februar 2024 zu einem weit höheren Preis verkaufen konnte. 15 Jahre musste er zu allen Angeboten, die nicht seinen Vorstellungen entsprachen, Nein sagen. Berryhill zeigt sich überrascht, dass kein Inhaber einer der 47 eingetragenen Marken »WT« in den USA bisher ein UDRP-Verfahren wegen der Domain wt.com gestartet hat. Anders lief es mit beispielsweise lh.com, um die gleich mehrere Akteure verschiedene Verfahren führten, zuletzt Lufthansa in einem UDRP-Verfahren im Jahr 2008. Das gewann Lufthansa, weil das entscheidende Panel der Beschwerdeführerin zustimmte: aus dem massenhaften Erwerb von Zwei-Zeichen-Domains ergäbe sich kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain im Sinne von Nr. 4 (a) (ii) der UDRP-Regeln. In einem sich anschließenden Zivilrechtsverfahren verglichen sich die Parteien, die Domain lh.com wanderte zur Lufthansa. Was diese dafür zahlte, ist nicht bekannt.

Die 2008 vom Panel im lh.com-Streit vertretene Ansicht, dass Domains zu registrieren, um sie zu verkaufen, kein Recht oder berechtigtes Interesse im Sinne der UDRP-Regeln darstelle, befand sich gerade da im Umbruch, meint Berryhill. Schaut man sich die UDRP-Verfahren um Zwei-Zeichen-Domains über die Jahre an, ist 2008 der Wendepunkt. Einschließlich der Entscheidung lh.com wurden von sechs Fällen vier zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden (op.com, xm.com, op.com! und lh.com), aber immerhin zwei (rl.com und lv.com) abgewiesen. Bei den danach entschiedenen acht Verfahren ging lediglich der Streit um zt.com zu Gunsten des Beschwerdeführers aus, alle anderen (bb.com, bs.com, yu.com, nf.com, wi.com, kq.com und qw.com) wurden abgewiesen. Das Panel bei der Entscheidung kq.com führt (im Gegensatz zum lh.com-Panel) aus:

The Respondent is in the business of buying and selling domain names and assisting others to do so and the fact that the Domain Name is connected to a website offering domain names for sale in no way impacts on the Respondent’s bona fides.

Das ist ein klarer Wandel, dessen Anfänge in die Regeln der Uniform Rapid Suspension (URS) eingeflossen ist. Diese wurde im Zuge der TLD-Einführungsrunde 2012 entwickelt; 2015 wurde The Forum als erstes Streitbeilegungsgericht akkreditiert, URS-Verfahren zu entscheiden. In den URS-Rules heißt es unter den weiteren zu berücksichtigen Entscheidungsfaktoren (5.9):

5.9.1 Trading in domain names for profit, and holding a large portfolio of domain names, are of themselves not indicia of bad faith under the URS. Such conduct, however, may be abusive in a given case depending on the circumstances of the dispute. The Examiner must review each case on its merits.

Diese Formulierung, so schließt Berryhill seinen Artikel, sollte in der aktuell diskutierten Revision der UDRP Eingang finden, um Klarheit zu schaffen.

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