WIPO

Trotz COVID-19-Pandemie kein Stillstand bei der Bearbeitung von UDRP-Verfahren

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist eine der Stellen, an die man sich in Domain-Streitigen nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) wendet. Dass sie auch in Zeiten von COVID-19 weiter aktiv ist, bestätigte sie kürzlich auf ihrer Website – und ergibt sich aus der nicht endenden Flut an Entscheidungen.

Bereits am 09. April 2020 hatte WIPO mitgeteilt, dass das Arbitration and Mediation Center (AMC) seine wichtige Arbeit bei der Bearbeitung von Domain-Streitigkeiten unter Anwendung der UDRP fortsetze. Weiter machte sie schon seinerzeit deutlich, dass man auf eine beinahe vollständig virtuelle Arbeitsweise umgestiegen sei. In einer aktuellen Mitteilung unterstreicht WIPO nun nochmals ihre Arbeitsfähigkeit:

As part of its overall response to this global crisis, WIPO remains committed to providing its full domain name dispute resolution services

und verweist auf einige aktuelle Fälle, die unmittelbar auf die Pandemie verweisen. So ging das Unternehmen Gilead Sciences, das das Antivirusmittel »Remdesivir« herstellt, erfolgreich gegen die Registrierung der Domain coronagileadsciences.com (WIPO Case D2020-0776) vor. Facebook ist erfolgreich gegen die Domain facebookcovid19.com (WIPO Case D2020-0885) vorgegangen. Auch der Pharmakonzern Sanofi ist vor der WIPO gegen mehrere Domains vorgegangen, die den Namen »Sanofi«, aber auch den des 30 Jahre alten Sanofi-Produkts »Plaquenil« enthielten, dessen Wirkstoff »Hydroxychloroquine« als mögliches COVID-19-Mittel streitig diskutiert wird. Schließlich konnte das Pharmaunternehmen Eli Lilly and Company erfolgreich gleich gegen mehrere Covid-Domains wie lillycovad19testing.com via UDRP-Verfahren vorgehen (WIPO Case No. D2020-0886). Doug Isenberg, Domain-Anwalt aus Atlanta (USA), bestätigt, dass er kontinuierlich weiter in UDRP-Verfahren tätig ist, sei es als Beschwerdeführervertreter, Gegnervertreter oder Panelist. Er bestätigt zudem, dass auch das National Arbitration Forum (NAF) per eMail mitgeteilt habe, problemlos weiterzuarbeiten. Wir können beides bestätigen, da täglich eMails dieser Streitbeilegungsstellen mit neuen Entscheidung bei uns eingehen.

Die sowieso in weiten Bereichen virtuell aufgestellten Streitbeilegungsinstitutionen WIPO, NAF und CIIDRC (Kanada) arbeiten weiter. Wir gehen davon aus, dass lediglich in den Standorten von WIPO, NAF und anderen Streitbeilegungsstellen arbeitende »Verwaltungsmitarbeiter« auf Homeoffice umstellen mussten – Juristen, die als Parteienvertreter oder Panel tätig sind, arbeiten sowieso »remote« an UDRP-Fällen. Von Streitbeilegungsstellen wie CAC (Tschechische Republik), Arab Center for Dispute Resolution und anderen liegen keine Mitteilungen über die aktuelle Arbeitsfähigkeit vor. Die auf den 04. Juni 2020 datierende Mitteilung des CAC, wonach die derzeitige Vergünstigung der Streitbeilegungsgebühr für ADR-Verfahren um .eu-Domains fortbesteht, lässt darauf schließen, dass die Streitbeilegungsverfahren weiter bearbeitet werden. Isenberg stellt fest: auch in Krisenzeiten finden Cybersquatter weiterhin Wege, Marken und Konsumenten auszubeuten. Glücklicherweise ist die UDRP ein effektives Mittel, mit solchen Fällen umzugehen, auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top