WIPO

Scout-Marken sind nur schwache Marken

Vor der WIPO verloren Scout24-Unternehmungen, die sich gegen Scout-Domains richteten, ihre Verfahren. Aus Sicht des WIPO-Experten, der über .ch- und .com-Domains entschied, sind die Scout-Marken zu schwach, um sich gegen Begriffsverbindungen, die auch »Scout« enthalten, zur Wehr zu setzen.

Die Scout24 Holding GmbH und die Scout24 International Management AG wandten sich in zwei Verfahren vor der WIPO gegen die Nexmedia GmbH, die Inhaberin von mehreren scout.ch- und -.com-Domains ist, darunter chatscout.ch und seitensprungscout.com (WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0016 und Nr. D2012-1359). Die Antragstellerinnen sind Inhaber von unterschiedlichen Scout24-Marken wie »Datingscout24« und Firmennamen. Sie sehen sich in ihren Rechten verletzt und wandten sich gegen sechs .ch-Domains und zwei .com-Domains der Antragsgegnerin, nach den jeweiligen Streitbeilegungsstatuten, der für die schweizer und die liechtensteiner Endungen seit März 2004 geltenden Variante der UDRP sowie der originalen UDRP bezüglich der .com-Domains.

In beiden Fällen wurde der Experte Gérald Page tätig. Er wies in beiden Fälle die Anträge der Antragstellerinnen ab. Zunächst seien die von der Antragsgegnerin genutzten Domain-Namen den Markenbegriffen nicht identisch. Identisch sei jeweils nur der genutzte Begriff Scout; daher komme es darauf an, ob eine Verwechslungsgefahr bestehe. Diese ist nach Ansicht des entscheidenden Experten nicht gegeben, da die Verbindung von allgemeinen Sachbegriffen wie Auto, Immobilien und Friend mit dem Begriff Scout lediglich beschreibend ist. Jeder der Begriffe hat für sich keine Kennzeichnungskraft. Zusammen ist deren Kennzeichnungskraft nicht höher, es sei denn, es kämen besondere Umstände hinzu. Diese seien aber von den Antragstellerinnen nicht nachgewiesen. Anders sei die Sachlage bei dem Begriff Scout24; der sei unterscheidungskräftig und in der Schweiz bekannt. Doch nutze die Antragsgegnerin ihn nicht in ihren Domains, weshalb wiederum keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Nach diesen Entscheidungen wird es enger für die Scout24-Unternehmungen mit der Durchsetzung von Ansprüchen. Das hatte aber auch bereits ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2001 vorgezeichnet, bei dem das Gericht die Marke »JOB SCOUT« aufgrund seiner zwei lediglich beschreibenden Wortbestandteile als schwach kennzeichnend bewertete, und bei der mit der angegriffenen Nutzung der Marke »CITYSCOUT« der identische Bestandteil »Scout« nicht prägend für den Gesamteindruck des Begriffe sei.

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