WIPO

Markenrechtsverletzung durch tausche.ch?

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens entschied ein schweizer WIPO-Experte über die Frage, ob der Domain-Name tausche.ch gelöscht oder auf den deutschen Inhaber der Marke „TAUSCHE“ und der Domain tausche.de übertragen werden muss. Der Experte konnte keine Markenrechtsverletzung erkennen und wies den Antrag der tausche oHG ab (Verfahren Nr. DCH2012-0029).

Die Antragstellerin ist die in Berlin ansässige tausche oHG, eine Taschenherstellerin, die Inhaberin der 2007 eingetragenen IR-Wort-/Bild-Marke »TAUSCHE« ist und unter tausche.de ihre Taschen anbietet. Zudem vertreibt sie ihre Taschen über Läden von Vertragspartnern in verschiedenen deutschen Städten und in Tokio. Antragsgegnerin ist die schweizer Crea Swiss AG, die Inhaberin der Domain tausche.ch ist, die nach ihren Angaben seit zehn Jahren auf deren Angebot suche.ch weiterleitet. Die tausche oHG sieht sich durch die Antragsgegnerin in ihrem Markenrecht verletzt und wandte sich in einem UDRP-Verfahren nach der für die schweizer und die liechtensteiner Endungen seit März 2004 geltenden Variante der UDRP gegen die Antragsgegnerin.

Der schweizer WIPO-Experte Tobias Zuberbühler wies den Antrag der tausche oHG in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2012 (Verfahren Nr. DCH2012-0029) ab. Nach seiner Auffassung liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Dabei geht der Experte davon aus, dass die Marke »TAUSCHE« eine sehr kennzeichnungsschwache Marke ist, die Schutz nur für die Waren erzielt, für deren Klassen sie eingetragen ist. Die Fragen, ob diese Marke überhaupt in der Schweiz in Gebrauch ist und/oder ein Schutz aufgrund einer zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Übereinkunft besteht, sowie ob die direkte Weiterleitung von tausche.ch auf suche.ch tatsächlich eine markenmäßige Nutzung darstellt, ließ der Experte beiseite, da jedenfalls die Antragsgegnerin über ihr Portal suche.ch keine Taschen oder ähnliche Produkte anbietet, sondern »Suchen«. Eine Gleichartigkeit der Waren liegt demnach aus Sicht des Experten nicht vor. Weiter stellte er fest: da die Domain tausche.ch nach Angaben der Antragsgegnerin länger in Benutzung ist als irgendwelche Rechte der Antragstellerin bestehen, könne sich erstere auf das Prinzip »first come, first served« berufen. Schließlich warf der Experte noch in den Raum, der Fall könne auch unter dem Gesichtspunkt »Reverse Domain Name Hijacking« geprüft werden, was er jedoch an dieser Stelle nicht müsse.

So bleibt die Domain tausche.ch zunächst in den Händen der schweizer Unternehmung. Wie am Ende aus der Entscheidung hervorgeht, hatte Crea Swiss AG die Domain der Antragstellerin im Vorfeld des Verfahrens für EUR 5.000,– zum Kauf angeboten; ob von sich aus oder auf Anfrage der Antragstellerin ist unklar. Aus Sicht des Experten war das jedenfalls legitim. Aus unserer Sicht ist die Entscheidung korrekt, und der Kauf der Domain hätte sich – von vornherein – als vernünftigerer Weg angeboten.

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