Erik Wilbers, Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Center, kündigte vergangene Woche in dem Fachmagazin „INTA Daily News“ eine neue Version der „Bible for Panelists“, etwa Bibel für UDRP-Schiedsrichter, an, die Themen wie automatisiertes Registrieren von Domains aufgreift und rechtlich beurteilt – zu Gunsten von Kennzeichenrechteinhabern.
Eigentlich nimmt WIPO-Direktor Erik Wilbers in dem Artikel zum Anstieg der Zahl der UDRP-Verfahren in den ersten vier Monaten des Jahres Stellung. Man habe in dem Zeitraum 40 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum im Rekordjahr 2008; gegenüber 2009 liege der Anstieg bei 21 Prozent. Die Tendenz sei weiter steigend, was allerdings auch auf das nun rein elektronische Verfahren zurückzuführen sei. Mit dessen Einführung hätten die Fälle zugenommen. Ganz nebenbei erzählte Wilbers aber auch vom nahenden Abschluss der „Bible for Panelists 2.0“, in der die Schiedsrichter ihre Ansichten zu bestimmten UDRP-Fragen zum besten geben. Darin würden, so Wilbers gegenüber INTA Daily News, Fragen erörtert, die in den letzten Jahren bei UDRP-Verfahren vermehrt aufgetreten sind, unter anderem auch die, wie Domainer zu beurteilen sind, die Software entwickeln und nutzen, um damit automatisiert Domains zu registrieren. Die allgemeine Meinung ist: Domainer, die solche Software nutzen, sind bösgläubig und handeln in „bad faith“. Es sei eine Form von willentlicher Unwissenheit.
Der „Overview of WIPO Panel Views on Selected UDRP Questions“ soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Was tatsächlich drin steht, wird man spätestens dann erfahren. Die Inhaber von Kennzeichenrechten haben eine stärkere Lobby als Domainer, die sich an dieser Stelle durchzusetzen scheint. Die Erfahrung zeigt, Grabber und Cybersquatter kratzen stark an Kennzeichenrechten Dritter, aber damit sind nicht alle Domainer Spitzbuben. Im Hinblick darauf scheint die Schlussfolgerung der Panel problematisch. Zuletzt zählt aber die Praxis und die führt, wie Mike Berkens in seinem Blog thedomains.com feststellt, automatisch zu der Frage: wie will man denn überprüfen, dass ein Domainer Software nutzt, um automatisiert Domain-Namen zu registrieren?