WIPO

Die Zahl der UDRP-Verfahren stieg 2018 an

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) vor der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) hat im Jahr 2018 einen neuen Rekordwert erreicht. Nach wie vor stehen .com-Domains dabei im Visier der Markeninhaber.

Insgesamt 3.447 UDRP-Verfahren leitete die WIPO auf Wunsch von Markeninhabern im Jahre 2018 ein. Gegenüber jenen 3.074 Verfahren aus dem Jahr 2017 bedeutet dies einen Anstieg von 12 Prozent und damit wesentlich mehr, als im Vergleich zwischen den Jahren 2016 und 2017; damals lag der Anstieg bei lediglich 1,3 Prozent. Insgesamt steigt die Zahl der UDRP-Verfahren bei der WIPO damit seit 2013 beständig an. Allerdings ist die Zahl der streitigen Domains gesunken; waren es 2017 noch 6.371 Adressen, sind es 2018 »nur« 5.655. Die Zahl der Verfahren korreliert also nicht zwingend mit der Zahl der streitigen Domains, da Markeninhaber die Möglichkeit haben, auszuwählen, ob sie in einem UDRP-Verfahren gegen eine oder mehrere rechtswidrige Domain-Namen vorgehen, jedenfalls solange die gleiche Marke in Streit steht und der Domain-Inhaber jeweils identisch ist. So lag beispielsweise die Zahl der UDRP-Verfahren im Jahr 2013 bei 2.585, die Zahl der streitigen Domains war damals mit 6.191 aber deutlich höher als 2018.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen einmal mehr Domains mit der Endung .com. Sie zeichnen für 72,88 Prozent der Verfahren in 2018 verantwortlich und spiegeln damit die Bedeutung von .com für den Gesamtmarkt wieder. Auf den Plätzen folgen .net (4,62 Prozent), .org (3,5 Prozent) sowie .info (2,23 Prozent). Bei den nTLDs sind .online (1,55 Prozent) und .life (1,15 Prozent) besonders auffällig geworden, dagegen waren sowohl .store (0,60 Prozent) als auch .xyz (1,10 Prozent) erheblich weniger von UDRP-Verfahren betroffen als noch 2017. Unter den Top 40 der WIPO finden sich zwar insgesamt 31 nTLDs, in absoluten Zahlen deutet jedoch nichts darauf hin, dass ihre Einführung zu einer Explosion der UDRP-Streitigkeiten beigetragen hat. Als eifrigster Beschwerdeführer agieren weiterhin die USA mit 976 Verfahren vor Frankreich (553), Großbritannien (305) und Deutschland (244); mit einem Anstieg von 513,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr haben vor allem aber die Malteser die Vorteile des UDRP-Verfahrens für sich entdeckt. Auf Seiten der Beschwerdegegner liegen ebenfalls die USA mit 840 UDRP-Verfahren vorn, gefolgt von China (466), Großbritannien (216) und Frankreich (180); Deutschland liegt mit lediglich 86 Verfahren auf Passivseite im Mittelfeld, verzeichnet allerdings mit 56,4 Prozent einen erheblichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Besonders beschwerdefreudig zeigten sich einmal mehr Philip Morris (129 Verfahren), Andrey Ternovskiy (Chatroulette) mit 119 Verfahren, Carrefour (59) und Michelin (51); aber auch Lego (31) und der bayerische Automobilhersteller BMW (24) nutzen das UDRP-Verfahren vor der WIPO, um Rechtsverletzungen abzustellen.

Keine Angaben macht der WIPO-Bericht dazu, in wie vielen Fällen sich die Markeninhaber durchgesetzt haben bzw. erfolglos geblieben sind. Naturgemäß setzen sie sich jedoch in der weit überwiegenden Zahl der Fälle durch. Nicht ausser Acht zu lassen ist zudem, dass die WIPO eines von aktuell fünf ICANN-akkreditierten UDRP-Schiedsgerichten ist. Hierzu gehören noch das National Arbitration Forum, der Czech Arbitration Court, das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre und das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution. Auch wenn nur die WIPO und das National Arbitration Forum praktische Bedeutung haben, sind die Zahlen der WIPO damit nicht zwingend verallgemeinerungsfähig; sie zeigen aber immerhin einen Trend auf.

Die Pressemitteilung der WIPO finden Sie hier.

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